1851 / 144 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Regierung nicht zugestehen, zumal es bislang nur in Ostfriesland bestanden habe. Die Gründe für und wider sind im Allgemeinen dieselben, wie sie oft schon über das Bestätigungsrecht der Regie⸗ rung in dieser Kammer bei früheren Gelegenheiten gehört sind. Im Besonderen beruft man sich gegen den Regierungs- Antrag auf die Analogie bei den Beamten der allgemeinen Ständeversammlung, dafür wird die administrative Thätigkeit des Landsyndikus und des⸗ sen großer Einfluß auf die Geschäftsführung der Landschaft geltend gemacht. Bei der Abstimmung verwirft die Kammer den Kannengleßerschen Antrag gegen 29 Stimmen, gleichwie die Jas⸗ lung des Entwurfs mit E Stimmen. Es folgen dann zie in den Ʒ8. 11, 12u. 43 enthaltenen Schlußbestimmungen, welchen die dꝛommi ssiun Folgen des zusubstituiren anheim giebt: Abänderung) en. wärkigen Gesetzes sollen nur erfolgen, nachdem das h M . . ö durch solche berührton Prvizial Landschaften zuven ö, . Abänderungen der einzelnen Prodinzialverfassung? 2 rkunden nerhalb vieses Gesetzes können dagegen von der Regierung nur mit Zustimmung der betreffenden Landschaft vorgenommen werden. gnthalten aber solche Abänderungen zugleich Abänderungen dieses lee, so bedürfen die selben auch der Zustimmung der allgemeinen Standeversammlung. Obwohl Lichtenb erg gewünscht halte daß man den Landschaften durch Annahme der Regierungs⸗Anträge die nihglichsie und wie er gegen die Ansicht der Kommission dafůr hält mit dem Landes⸗Verfa ssungsgeseße zu o nn, nn Garantie für die Dauer der jetzt neu zu schaffenden Provinzial Verfassungs⸗ Urkunden gewährt he tt. and er deshalb dem tommis⸗ sions⸗Antrage den Vorzug vor dem Entwurfe nicht 3 geben der⸗ mag, so tritt die Kammer doch mit sehr, großer Mehrheit dem Antrage der Kommission bei. Schließlich lömmt von din zu dem Begleltschreiben gestellten Kommissions . Anträgen noch derjenige we gen der besonderen Beschlüsse der hoyaschen Landschaft zur Erwä gung, wonach Stände voraussetzen, daß die Regierung nuf die Bildung des sogenannten allgemeinen Landtages mit . . rechtigung der größeren Grun dbesitzzen gleichwie auf den Antrag wegen dauernder Bevorzugung eines Theils Der bisher stimmbe⸗ rechtigten Güter nicht hineingehen werde. Lichten berg ist für seine Person hinsichtlich des letzteren Punktes mit der Kommission einverstanden, wogegen er, den ersten Theil des Antrages doch für bedenklich haͤlt, insofern dadurch einer gedeihlichen Ent⸗ wickelung der hoyaschen Verhältnisse zu enge. Schranken unnöthig gezogen werden. Dammers und Oppermann halten dagegen die fraglichen Beschlüsse der hoyaschen Landschaft für durchaus unzweckmäßig und, unausführbar und entscheidet bei der Abstimmung die Kammer mit großer Mehrheit sich für An⸗ nahme des Kommissions⸗Antrages. .

Vor Schluß der Sitzung richtet G rum brecht noch in Betreff der jüngst publizirten Städte⸗-Ordnung eine Interpellation an den Minister des Innern. In derselben rügt Gru mbrecht zunächst, daß die Bestimmung des Zeitpunkts, wann das Gesetz in Wirksam⸗ keit treten solle, vorbehalten sei, indem mit einem solchen einseitigen rücksichtlich seiner Zulässigkeit rechtlich sehr zweifelhasten Vorbe⸗ halte der Regierung der Werth der Publication beinahe völlig wieder paralysirt und das Gesetz von neuem in die Luft gestellt werde. Sodann hebt er die mit dem von Ständen genehmigten Entwurfe nicht übereinstimmende Fassung des s. hervor und hält dafür, daß die Regierung damit, weil der Sinn ein völlig anderer geworden, ihre Zuständigkeiten überschritten habe. Im Entwurse lautet

der fragliche Paragraph so; „Neben vemselben (diesem Gesetze) bestehen bis zum Erlässe des Ortsstatuts die Bestimmungen der früheren Verfassung soweit sie diesem Ge⸗ setze nicht wiversprechen.“ Im Gesetze ist folgende Jassung ge⸗ wählt: „Neben demselben, soweit es vor Feststellung des Orts⸗ statuts anwendbar ist, bestehen bis zu dessen Erlasse die diesem Ge⸗ setze nicht widersprechenden Bestimmungen der, früheren Verfassung,“ Endlich hält der Interpellant es formell für durchaus unzulässig und den Rechten der Stände in hohem Grade gefahrbringend, daß die Regierung einzelne Bestimungen des Gesetzes (die S5. 2, 3 und 135 über die Errichtung des Ortsstatuts) sofort in Kraft habe treten lassen, den übrigen Inhalt des Gesetzes aber nicht für so— fort anwendbar erklärt habe. Da die Gesetze von den Ständen als ein Ganzes genehmigt werden, so könne der Regierung un— möglich die Befugniß zustehen, einzelne Theile beliebig für anwend bar, andere für nicht anwendbar zu erklären. Er fragt dem⸗ nach, ob das von ihm Gerügte absichtlich geschehen und welche Gründe dazu maßgebend gewesen? Lindemann muß, soviel die gerügte veränderte Fassung des §. 134 anbelangt, seine Erklärung sich vorbe⸗ halten, da ihm das erforderliche Material zur Vergleichung augen— blicklich nicht zur Hand ist. Im Uebrigen habe er daran zu erin— nern, daß die Städte⸗Ordnung, als ein mit der ganzen übrigen neuen Organisation in einem unzertrennbaren Zusammenhange

Grumbrecht ist durch dle behält sich worauf Präsidium die der Verhandlung abschneidet

des Königlichen Gesammt« Ministersums vom 13. Mai 1851, den Bau der Südbahn betreffend, lautet in seinen wesentlichen len dahin:

zweckmäßigste Richtung der Südbahn zwischen Göttingen und Mün— den ist von der Königlichen Regierung die früher projektirte Spe— zial Linie über Mariengarten und Hedemünden aufgegeben und eine in der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 7. Januar d. J., Gesetz⸗ Sammlung vom Jahre 1851 1. Abtheil. Nr. ). Münden führende Linie gewählt. welche in den Steigungs-Verhältnissen zwar der früher beabsichten Linie gleichkommt, dagegen hinsichtlich der Länge der stärksten Stei gungen, so wie der Kurven, nicht so günstig ist, war um so mehr der Wegfall des in der früheren Linie unvermeidlichen Tunnels von großer Längen-Ausdehnung entscheidend, als bei einer thunlich st ge nauen Vergleichung der Betriebsfähigkeit der verschiedenen unter— suchlen Dransfeld werde, wandes sten⸗Ersparniß Fortschritten Schwierigkeiten mit einem Kostenaufwande mit Recht Stände⸗-Versammlung hat 1850 die Königliche Regierung ermächtigt, die für den früher ver anschlagten Tunnel nebst der Tunnel-Station veranschlagten Sum men für den Fall einer Aenderung des Projekts anderweit zu ver— wenden, indessen befürwortet, daß der spezielle Bedarf demnächst nachgewiesen werde. haben Wir jedoch für nothwendig erachtet, eine, anderweite Veran— schlagung der Strecke der den ausschließlich der Bahnhöfe in diesen beiden Städten

eintreten zu lassen, und theilen nunmehr das Ergebniß der desfall—⸗ sigen Anschläge in der angeschlossenen Kosten⸗Zusammenstellung mit, woraus ] von 663,127 Rthlr. theilung der Anschläge Erläuterung sammenstellung nur für Bahnhöfe und Haltestellen ist um 44,555 Rthlr. weil,

in der jetzigen Richtung ein Bahnhof bei Dransfeld und eine Halte—

68d

stehendes Gesetz für sich allein sofort gar nicht zur Geltung und Ausführung gelangen könne. Um den Zeitpunkt definitiver An⸗ wendbarkeit möglichst zu verfrühen, habe die Regierung in guter Absicht die Bestimmungen über die Errichtung der Ortestatute woburch die Anwendbarkeit wesentlich bedingt erschein. für so⸗ fort anwendbar erklärt, weil im administrativen Wege das Nöthige nicht zu erreichen gewesen. Die behauptete Verletzung der Form sei durchaus unerfindlich, indem die Regierung das Gesetz wie es von Ständen genehmigt als ein Ganzes publizirt habe, es mithin demnächst auch als ein Ganzes zu Geltung gelangen werde. Erwiederung nichtzufrieden gestellt und eventuell demnächst einen Urantrag zu stellen: von anderen Seiten intendirte Fortführung und die Sitzung schließt.

vor,

Hannover, 20. Mai. (3tg. f. N. D.) Das Schreiben

Thei⸗

In Folge sorgfältiger weiterer Untersuchungen über die

4

näher beschriebene von Göttingen über Dransfeld nach Für die Wahl dieser Linie,

über bieten

auch die Linie Schwierigkeiten deshalb erforderlichen Auf— beim Baue eintretenden Ko überdies bei den raschen Ueberwindung der Betriebs geringeren als dem jetzt angenommenen gerechnet werden darf. Die allgemeine nun bereits im Schreiben vom 18. Juli

daß, wenn Betriebs

Linien sich ergab, etwas größere Kapitalisirung des den Betrag der nicht erreiche, Technik auf eine

die doch

der

Bei der gänzlichen Aenderung der Richtung

Südbahn zwischen Göttingen und Mün—

das früßere Projekt ein Ersparniß zum Betrage sich ergiebt. Unter Vorbehalt einer Mit— und deren etwa erforderlicher näherer zu den einzelnen Positionen der Zu— Folgende zu bemerken. Die Position

erhöht, während in der früher projektirten Linie nur zwei Halte— Tunnel, beabsichtigt waren,

gegen

haben Wir

das

stellen, nämlich zu Mariengarten und am

stelle bei Scheden erforderlich werden und nach den zu berücksichti—

genden Verkehrsverhältnissen zwar die Anlage der Haltestelle bei Scheden derjenigen gerechnet werden kann, mit den veranschlagten Kosten für die frü

bei Mariengarten in der früheren Linie gleich

her beabsichtigte Tunnelstation aber dem Bedürfnisse für den nicht

allein zur Vermittelung des örtlichen Verkehrs von Dransfeld be— stimmten Anhaltspunkt nicht genügt werden kann. den auch auf der neuen Linie erforderlichen Tunnel, der elne Länge von etwa 6060 Ruthen erhalten soll, sind endlich zwar so genau ver⸗ anschlagt, als bei derartigen Werken möglich ist. doch zu bemerken, daß Wir die im ständischen Schreiben vom 18. Juli 1850 hinsichtlich des damals zur Frage stehenden befürwortete selbstständige als für das jetzt vorgeschlagene Bauwerk annehmbar nicht ansehen können, zumal da erst bei Bearbeitung der Einschnitte in die Sand⸗

Die Kosten für

Wir haben je

Tunnels

Bewilligung der betreffenden Position

steinformation, worin der Tunnel bei dem Dorfe Volkmarshausen her— zustellen ist, sicher ermessen werden kann, ob es gerathener sein wird,

die Einschnitte zu beiden Seiten desselben, wofür die Kosten unter der Hauptposition II. berechnet sind, zu verkürzen oder zu verlän⸗

gern,

mithin die Bauausführung durch Behandlung der Tunnel—

position als einer selbstständigen leicht in einer für den Bau nach-

theiligen Weise gelähmt werden könnte.

Wir tragen hiernach bei

der allgemeinen Stände-Versammlung darauf an, für die Strecke der Südbahn von Göttingen nach Münden, ausschließlich der Bahnhöfe

in den beiden genannten Städten, s 2,593,793 Rtölrn. zu bewilligen.

antrage zugleich zu verbinden.

Bisher war beabsichtigt, den Verbindungsbahnhof

tatt ver bisherigen die Summe von Wir haben mit diesem Haupt⸗ einen anderen in Betreff des Bahnhofs bei Elze

für die beiden schon in der Gegend von Mahlerten und Nordstem⸗ men zusammentreffenden Linien der Südbahn in Elze anlegen zu

lassen.

Eine nochmalige genaue Prüfung des Planes hat aber

überwiegende Gründe für die Anlage des Vereinigungsbahnhofes in der Nähe von Nordstemmen, wo beide Linten zusammentreffen, ergeben Abgesehen nämlich davon, daß die Anlage einer Haltestelle in der Ge— gend von Nordstemmen wegen des in dortiger Gegend zu erwarten— den Verkehrs doch nicht zu vermeiden sein würde und überhaupt die Anlage eines Vereinigungsbahnhofes für zwei getrennte Eisen— bahnlinien an dem Punkte, wo sie sich vereinigen, den natürlichen

Verhältnissen entspricht, wird eine erhebliche Ersparniß in den

5832

triebskosten dadurch erreicht, daß ein zwiefacher Betrieb auf etwa

7 Meile zwischen Außerdem

wird.

Elze

erlangt,

Verrinigungspunkte und dadurch der Vortheil

vermieden daß die

dem wird

Eisenbahn von hier auf Nordstemmen auch zur Lokalverbindung

zwischen Hannover und

Hildesheim benutzt werden kann. Die

Königliche Regierung hat deshalb verfügt, daß der Vereinigungs bahnhof in der Nähr von Nordstemmen angelegt werden soll, und zwar ist die Lage des Bahnhofes so bestimmt, daß die Entfernung

von hier über Nordstemmen nach diejenige über Lehrte.

Hildesheim kürzer sein wird, als In Folge dleses Beschlusses über den Vereini-

gungsbahnhof wird nun aber die Anlage eines Lokalbahnhofes zu Elze erforderlich, um theils den dortigen Lokalverkehr, theils denjenigen nicht unerheblichen Produktenverkehr zu vermitteln, welcher namentlich aus

dem benachbarten Amte Lauenstein zu er der Kosten wird durch diese Anlage nicht entstehen, Kostenzusammenstellung ergiebt, in Folge der Verlegung bindungsbahnhofes in die Gegend von absichtigte Haltestelle beim Nobiskruge Erbauung eines zweiten Gleises zwischen Mahlerten und Elz

60

gesehen werden soll.

Rthlr. aus,

während Summe von nur 65,800 Rthlr. hinzukommt.

Eine Vermehrung indem, wie die des Ver⸗ Nordstemmen die bisher be vegfallen kann und von

warten ist.

Es 7 da gege n

fällt danach eine Summe von n Elze eine

für den Bahnhof bei Indem Wir

bereit

sind, auch den Auschlag für den in Elze zu erbauenden Lokalbahnhof

mittheilen zu lassen, tragen Wir bei de gemeinen Stände-Ver sammlung fernerweit darauf an:

die erforderliche willigen.“

In Betreff der Westbahn erklär Bau von Emden nach Papenburg sofort in Angriff vrlagen

den solle, die

Baden.

sal

des Tter

Major von

dier Röder

von

für Erbauung Summe

Vo indessen erst in nächster

Karlsruhe, Garnisons⸗Kommandanten von Roggenhach, von Röder, Kommandant der Oberst Holtz, Kommandant der berst Hilbert; in Rastatt, bezüglich der be der in dieser Bundesfestung liegenden badischen Truppen, sie nicht das Festungs Gouvernement berühren, und Bunde gehörenden kriegsärarischen Eigenthums, der Infanterie⸗

Adelsheim. Kriegsministeriums vom 8. Mai bringt in Polizeibezirks-Kommandos: J.

eines Lokalbahnhofs zu Elze „H 5, 800

anschlagsmäßig iachträglich zu be

von

klärt die Regierung, daß zwar der 91 18nirmwren

A1 genommen wer über ichtigten Spezial-Vorschläg

die ber

Olnt e rsolgen

töonnte!

18. Merk.) Zu

Mai. (Schwäb. wurden ernannt: in Karlsruhe Kommandant der Reiterei; in Mannheim

Oberst Oberst lsten Infanterie-Brigade; in Freiburg 2ten Infanterie-Brigade; in Bruch

sonderen Verhältnisse

L ] s

so weil des nicht dem Kommandant und Kontingents⸗Kommandant Eine Verordnung des Großherzoglichen die Eintheilung des Landes Kommando: Oberst Br

Uster Polizeidistrikt:

Bataillons

und iga

Wertheim

in Mannheim;

Mosbach; 2Zter Heidelberg-Bruchsal; 3Zter Mannheim (Land); ter

Mannheim Karlsruhe;

(Stadt 75

gter

Konstanz

n.

Bekanntmachungen.

714 Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Thorn.

Das dem Kaufmann F. W. Beuih gehörige, hier— selbst in der Louisenstraße Nr. 20 gelegene, in unserem Hypothekenbuche Vol. 1. p. 563 eingetragene und auf 11,047 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. abgeschätzte Grundstück, bestehend aus einem Haupt- und mehreren Seiten- und Hintergebäuden nebst Zubehör, soll

am 14. Juli k. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen.

Thorn, den 1. Dezember 1850.

Königliches Kreisgericht. I

D

658

Abtheilung.

350 Bekanntmachung. Folgende Personen:

15 der Schiffs- Capitain Friedrich Wilhelm Nowski,

auch Noffski genannt, welcher wahrscheinlich nach

Amerika ausgewandert ist und über dessen Leben

und Aufenthalt seit länger als zwanzig Jahren

nichts bekannt geworden ist,

der Kandidat der Theologie Otto Eduard Gerlach,

der im Jahre 1830 von Königsberg nach Rußland

ausgewandert ist und von dem seit dem Jahre 1840

keine Nachricht zu erlangen ist,

3) der George Eduard Goertz oder Goerz, der im Jahre 1838 von Hamburg nach Süd-Amerika abgereist ist und der seitdem seinen Verwandten keine Nach— richt von sich gegeben hat,

4) die verehelichte Rosalie Braemer, geb. Grabowsti,ů die sich im Jahre 1831 in das Herzogthum Braun

2)

schweig begeben haben soll und von deren Leben und Aufenthalt seitdem nichts belannt geworden ist, 5) der Johann Jacob Klotz, der im Jahre 1828 oder 1829 mit einem Schiffe nach Bremen gegangen und seitdem verschollen ist, 6) der Johann Danlel Neubeyser, der im September 18410 mit einem Schiffe von Memel nach England

ausgegangen ist und über dessen Leben und Auf— enthast seitdem keine Nachricht zu erlangen ist, so wie die von ihnen etwa zurückgelassenen Erben und scheidung in contumaciam verfahren werden soll Erbnehmer, werden hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf März 1852, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Stadt- und Kreisrichter Mix an hiesiger Ge —— richtsstelle anberaumten Termine zu melden und daselbst Rheinische 06 1j weltere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls die ge⸗ ö J nannten Personen für todt erklärt und ihr nachgelasse⸗ nes Vermögen den sich legitimirenden nächsten Erben verabfolgt werden wird. Danzig, den 10. Mai 1851. Königl. Stadt- und Kreisgericht.

ö g stgl - Citation Der vormalige Regierungs-Referendarius Rudolph Schramm ist durch den Beschluß des Königlichen Ap— pellationsgerichtz vom . ͤ suchten Aufruhrs in den Anklagestand versetzt worden, Di indem er beschuldigt wird: daß er mehrere Exemplare des Kommissions-Berichts vom 15. November 1848, so wie des Steuerverwei⸗ gerungs-⸗Beschlusses, zum Zwecke deten weiterer Ver⸗ breitung und in der von ihm in dem Schreiben an den Bauergutsbesitzer Hamann ausgesprochenen Ab sicht, den Steuerverweigerunga-Beschluß zur Ausfüh⸗ rung zu bringen, dadurch die Krone zur Entlassung des Ministeriums Brandenburg resp. Zurücknahme der Königlichen Botschaft vom 8. November 1848 zu zwingen, versendet und hiernach der nach S§. 40 und 167 Th. II. Tit. 20 des Allg. Landrechts strafbaren ver⸗ suchten Erregung von Aufruhr sich schuldig gemacht hat. Der Angeklagte Schramm, dessen Aufenthalt un= belannt ist, wird zu seiner Vernehmung über die Au— klage zu dem auf den 26. Juni 1851, Vormittags s Uhr, im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3, anstehenden Audienz⸗Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur sestgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Ver= theidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zei= tig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem=

Berlin, den 5. November 1850.

J. Deputation für Sch

238) Gesellschaft.

33 33

Unter Bezugnahme auf die S8. Versammlung auf Vormittags 10 Uhr, und machen die Actionaire, gedenken, auf die pünktliche Beachtung 34 des Statuts aufmerksam.

Köln, den 12. April 1851. 111

J. Abtheilung. in den Rathhaus

22. Dezember 1849 wegen ver⸗

6 5

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. wurgerichts sache n.

enbahn—

und tuts berufen wir die diesjährige orde Sonnabend den 31.

welche dersel

selben herbeigeschafft werden können, und unter der Ver⸗ warnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Ent

34 des Sta⸗ ntliche General- Mai C., saal zu Aachen

(Stadt); Fter Polizeidistrikt 7ter Rastatt Sy st Syn (. 5661 Oberst Holtz in Freiburg; Ster Polizeidistrikt Lörrach-Waldshut;

ben beizuwohnen

der §§. 30 und

n

344 Die Gebrüder Crompter, Johann Ka

Edi

sitzers Crompter, sind, der Erstere seit 1

welches bezüglich Johann Karl s auf beläuft, bezüglich Johann Christoph's

im Jahre 1796 geboren, Wollarbeite Christoph, ebenfalls hier geboren, Buchdrucker, Söhne des vormaligen hiesigen Gartenarbeiters und Hausbe—

rl, hier ungefähr r, und Johann

S82!, der Letztere

seit ebenfalls länger als 20 Jahren von hier, wo sie sich bis dahin sehr lange wesentlich aufgehalten hatten, abwesend, und es hat inmittelst eine Nachricht über ihr Leben oder ihren Aufenthalt nicht erlangt werden können. „Auf den Antrag der Johanne Christiane verehelichten Voigt, geborenen Crompter, ihrer Schwester und muth⸗ maßlichen Erbin werden hiermit Ediktalien erlassen und die vorgenannten Abwesenden unter der Verwarnung, daß sie außerdem für todt erklärt und ihr Vermögen,

150 Thaler sich zur Zeit unbe⸗—

kannt ist, denjenigen, welche daran gegründete Ansprüche nachweisen können, wird verabfolgt werden, diejenigen Personen aber, welche an deren Nachlaß als Erben, Gläubiger oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde An⸗ sprüche zu haben vermeinen, bei Verlust ihrer Ansprüche

II. zgenbach in Karlsruhe Kommando

Freiburg

berst von Roe Karlsruhe (Land) Hter III. ffenburg naueschingen⸗Villi

10ter Dor t Vill

Kommando

(außerhalb des Rayons);

ö ö ö

zustehenden Rechts der ;

nd hiermit aufge⸗

und der ihnen etwa ts wohlthat Wiedereinsetzung in fordert und geladen,

den 13. Oktober 1851 an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle entweder persönlich durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte, welche Interessenten bei fünf Thaler Strafe allhier zu bestellen sind, sich einzusinden, ihre Ansprüche unter Beibringung des erforderlichen Beweises und Pro— duction der einschlagenden Urkunden, auch unter Aus— führung der etwanigen Vorzugsrechte zu liquidiren, mit pvem verordneten Kontradiktor bezüglich der streitigen Vorzugsrechte unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und sodann

den 28. November 1851

Inrotulation der Akten, so wie

den 29. Dezember 1851 der Publication eines Eikenntnisses oder Bescheides womit in contumaciam der Außengebliebenen Mittags [2 Uhr verfahren werden wird, gewärtig zu sein.

Stötteritz ob. Thls. bei Leipzig, den 10. Mai 1851 Die Gerichte daselbst. Böttger, G.

eon zMwrige; 3 den vorigen Ste

oder von auswärtigen

349 ** * ö * 6 län! Rostocker Bank.

In Folge der heute stattgehabten ordentlichen Gene— ral-Versammlung machen wir hiermit dem §. 109 des Bankstatuts gemäß bekannt:

. e ö. 18. Jan. 1850

daß die Dividende für das Rechnungsjahr Far 85 28. 186 auf 4 Thlr. pr. Actie bestimmt ist und von den Juha— bern des ersten Dividendenscheins pro 1850 gegen dessen Einlieferung

in Rostock im Bank-Lokale,

in Berlin bei Herren Breest C Gelpche,

in Leipzig bei der Leipziger Bank,

in Hamburg bei Herrn Salomon Heine,

in Schwerin bei Herren Schall C Schwencke erhoben werden kann. Rostock, den 19. Mai 1851.

Der Verwaltungs- Rath. J. F. Bauer, Vorsitzender. C. H. Brockelmann. J. F. Koch. Ernst PaWe tow. Schalburg. Strömer.

3

Amtlicher

Das Abonnement beträgt.

5 Rthlr. für J Jahr. 10 Athlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Theil. D eutschlan d. Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschiedsbewilligungen in der Armee. Desterreich. Wien. Hofnachricht Zollfreiheit für den Transit dur Elbzollfrage. Reziprozität für die chilische Flagge. des Marschall Radetzky. Bayern. Münch en. Kammer-Verhandlungen. Württemberg. Stuttgart. Gesetz über die Forterhebung der Steuer. Baden. Karlsruhe. Restript über die Grundrechte des deutschen Vol kes. Feier des Geburtsfestes der Großherzogin. Hessen. Kassel. Abmarsch des 1sten Bataillons des Königl. preußise I3ten Infanterie⸗Regiments. Hanau. Trauergottesdienst. Ausland.

Gesetzgebende Versammlung. Paritz. Revue auf dem Marsselde. gutachten. Abnahme der Bevölkerungszahl von Paris. zus üissabon. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. nach dem Cap. Unterhaus. tionssystem. London. Hofnachrichten. Planeten. . . .

Nüßland und Polen. Warsch au, Hofngchtichten.

Belgien. Brüssel. Fortdauer der Ministerlrisis. .

Italien. Turin. Gerücht von einem politischen Bündniß. Ver—

nischtes. Florenz. Nebertritt zur katholischen Kirche. Cigarren⸗ Demonstration. Rom. Maßregel wegen des Konflikts zwischen päpst— lichen und französischen Truppen.

Spanien. Madrid. Die Opposition in den nächsten Cortes. clamation Saldanha's.

Portugal. Lissabon. Königliches D

Türkei. Von der bosnischen Gränze gen der Revolution.

Mer 9 719y1 ; Ręor J Veranderungen in der

e ch Tyrol nach der Seeküste. Görz.

Armee. TD 1

Unfall

Die Verfassungsre⸗ Kommissions

Depeschen

Frankreich. visionsfrage.

Parlament. Oberhaus. Sendung Vorfall in Aden. Das Deporta⸗ Entdeckung eines neuen

Men PI

ekret. Rückkehr der Ruhe.

1 r us Nachruf.

Börsen- und Handels⸗Nachrichten.

d

Amtlicher Theil.

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . belgischen Eisenbahnen und Posten, Regiments⸗

Se. Dem General-Direktor der Ma sui, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem ; n Arzt des 2ten Schweizer⸗Regiments in Königlich sicilianischen Diensten, Dr. Karpe zu Neapel, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Steuer⸗-Empfänger a. D., Grützbach zu Zeit das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Justiz⸗Ministerium.

Der vormalige Patrimonial-Richter Otto Alexander von Müller ist zum Rechts -⸗Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Allenstein, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Allenstein und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Königsberg in Pr. ernannt worden.

Finanz-⸗-Ministerium. 2 . Die planmäßige 19te Ziehung der 90 Serien, welche die am 15. Oktober d. J. und an den darauf folgenden Tagen zur Ver— loosung kommenden 9000 Seehandlungs⸗ Prämienscheine enthalten, wird am 1. Juli dieses Jahres Vormittags 9 Uhr im großen Konferenzsaale des Seehandlungs Gebäudes stattfinden, wovon das bethelligte Publikum hiermit in Kenntuiß gesetzt wird. Berlin, den 8. Mai 1851. General-Direction der Seehandlungs⸗ Sozletät. (gez Bloch. Wentzel.

Be anni m oa ch nng Bei der heute allhier in Gegenwart der zur vormals sächsischen, jetzt preußischen Steuer Kredit⸗Kassen⸗Schuld verordneten ständischen Herren Deputirten stattgehabten Verloosung der im Jahre 1764 und der anstatt der früheren unverwechselten und unverloosbaren Steuerscheine in Jahre 1836 ausgefertigten Steuer⸗Kredit⸗Kassen Scheine sind folgende Nummern behufs deren Realisirung im Mi— chatlis⸗-Termine 1851 gezogen worden. 1) Von den Stener-Kredit Kassen-Scheinen aus dem Jahre 1764. von Litt. A. a 1000 Rthlr. 612. 1341. 1444. 1473. 1664. 2350. 3879. 3959. 4139. 4200. 4238. 4709. 4913. 5247. I70 06. 7229. 7580. 7939. 8240. 8346. 8475. 9633. 121. 11,506. 12,629. 12,747. I2,8i0. 12, 867. 13, 05. 3.409. 14,034. von Litt. B. a 500 Rthlr. 1734. 2320. 2321. 3141. 3244. 3298. 4129. 4561.

7872.

953895 2525.

2563.

Nr. 589. 10265. 4593. 4793. 4853. 5046. 5624. 5665. 61657. 7474. von Litt. D. a 100 Rihlr. Nr. 66. 123. 419. 724. S32. 1007. 1205. 2080. 2108. 2504. 3992. 4912. 5167. 5355. 54182. 5788. 5809. 6047. 6068. 6301. 2) Von ven Steuer-Kredit-Kassen⸗Scheinen aus dem Jahre 1836 von Litt. A. a 1000 Rthlr.

293.

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Nr. 31. 192.

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Ber lin, Sonnta deu 25. 5 .

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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Ur. 57.

1851.

Von

Litt.

zeranlaßt, die Ka gehörenden Ta— zerzinsung aus⸗

preußischem Cou

Die Inhaber dieser Scheine werden pitalien gegen Rückgabe der Scheine und und Coupons zu 1851, hört, bei der hiesigen Regierungs- Hauptkasse rant in Empfang zu nehmen.

Merseburg, den 12. Mai 1851

Im Auftrage der Königlichen Haupt-Verm

schulden

1 9 9 1e ns Michaelis

Regierungs⸗ Präsident gez. von Wedell

Ver

2 Bei der unter dem heutigen Tage hierse sung der vormals sächsischen Kammer⸗Kredi nachstehende Nummern, behufs deren Realisirung im mine 1851, gezogen: von ö 188.

Hsst erfolgten oo assenscheine wurden Michaelis

2 1220 9 J

Ny Nr. 172

11

1651. 832. 3034.

301. 37 , ,

J z unverzinslichen Kammer Scheinen Litt. 8 Rthlr. die Nr. und 13,648, und Rthlr. die Scheine Nr. 41, zur Zahlung im Michaelis-Termine 1851 ausgesetzt worden.

Die Besitzer der vorverzeichneten verloosten und resp. zur Zah⸗ lung ausgesetzten Scheine werden hierdurch veranlaßt, die Kapita⸗ lien, gegen Rückgabe der Scheine und der zu den Scheinen Litt. Aa. und B. gehörigen Talons und Coupons, mit dem Eintritt des Mi⸗ chaelis Termins dieses Jahres, wo die Verzinsung der jetzt gezoge nen Scheine Litt. Aa. und B. aufhört, bei der hiesigen Regierungs Hauptkasse in preußischem Courant zu erheben.

Merseburg, den 13. Mai 1851.

Im Auftrage der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staats-⸗ Schulden. Der Regierungs-⸗Präsident.

(gez) von Wedell

Nr. Außerdem sind ( Scheine

und 686

wr G kKorsnalickhs mt oßherzoglich mecklenburg⸗ . . B

von Cummerow.

Angekommen: Se. Excellenz der

schwerinsche Staats⸗Minister, Graf von

110 181,

4

Uichtamtlicher Dentsechland.

Preußen. Berlin, 24. Mai. Nach dem heutigen Mil. Wo chenblatte ist von Brau se, Hauptmann vom dien Infanterie⸗Re giment, zum Major; von Gädecke, Hauptmann vom 20sten In fanterie⸗Regiment, zum Major; Erbprinz Sach sen Rl tenburg, Hoheit, Seconde Suite

von Lieutenant à la des Jäger-Bataillons, als Premier-Lieutenant zum 1sten Garde⸗Re nent zu Fuß, à la Suite desselben, versetzt; von Poyda, a. D., früher im Kaiser Franz Grenadier-Regiment als Bberst-Lieutenant beigelegt; von Hauptman Präses der Gewehr-Revisions-Kommission ernannt worden.

Ferner ist der Abschied bewilligt worden: von Hauptmann vom 20sten Infanterie - Regiment, als Regiments

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J Major mit der Uniform, Aussicht auf Civilversorgung und Pension; Graf Finck von Finckenstein, Oberst und Commandeur der 2ten Garde-Kavallerie⸗Brigade, als General⸗Major mit Pension; Landwehr⸗

Palm, General-Major und Commandeur der 16ten

Brigade, mit Pension.

Oesterreich. Wien, 22. Mai. Gestern Vormittags 10 Uhr rückte die hiesige Garnison in voller Stärke unter Kommando des Feldmarschall⸗Lieutents Grafen Schaaffgotsche am Josephstädter Gla— cis in Parade aus. Se. Majestät der Kaiser erschien mit dem Großherzoge von Hessen, umgeben von sämmtlichen hier anwesenden Erzherzogen und zahlreicher Generalität am Paradeplatze. Wäh⸗ rend der Besichtigung der Truppen folgten die Erzherzogin Sophie und die Gemahlin des Großherzogs im leichten Wagen. Der Feld— marschall Graf von Radetzky wird Sonnabend den 24. d. M. aus Verona hier erwartet, er wird sich, wie es heißt, sodann nach Olmütz begeben, um den dortigen Militair-Uebungen beizuwohnen.

Das vakante 14te Linien-Infanterie-Regiment wurde Sr. niglichen Hoheit dem Großherzog Ludwig von Hessen, dessen Na⸗ men es sonach führen wird, verliehen. Feldmarschall⸗ Lieutenant Vogel wurde zum zweiten Inhaber des 141en Linien-Infanterie⸗ Regiments, Großherzog Ludwig von Hessen, und der Feldmarschall⸗ Lieutenant Freiherr von Rath zum zweiten Inhaber des 12ten Infanterie⸗Regiments, Erzherzog Wilhelm, ernannt. Feldmarschall= Tieutenant Felix von Stregen, Lokal-Direktor der Genie-Akademie, ist auf sein Ansuchen in den normalmäßigen Ruhestand übernom= men worden, wobei demselben in Anerkennung seiner langen und guten Dienstleistung das Commandeur- Kreuz des Leopold⸗Ordens verliehen wurde. Zum Lokal-Direktor der Genie⸗Akademie wurde der General -Major Karl Ritter von Döll und dagegen in die

Stelle des Letzteren der General-Major und Brigadier Graf Wra— tislaw zum Festungs-Kommanvanten zu Piacenza ernannt.

Se. Majestät der Kaiser hat, wie der Lloyd meldet, gestattet, daß die Waaren, welche das Kronland Tyrol passiren, um an vie Seeküste gebracht zu werden, zollfrei passiren können. Diese Be günstigung tritt mit dem 1. Juni in Wirksamkeit,.

Im verflossenen Jahre wurde der österreichische Elbzoll theil⸗ weise aufgehoben. Die Erhebung beschränkt sich bis jetzt nur noch auf einige Gegenstände. Dem Lloyd zufolge, wird nun abermals eine theilweise Aufhebung erfolgen, die gänzliche Auflassung des Elbzolls aber soll gleichfalls beantragt sein.

Auf einen vom Minister der auswärtigen Angelegenheiten, im Einverständnisse mit dem Handels⸗Minister, erstatteten Vortrag hat Se. Majestät der Kaiser mittelst Entschließung vom 19. April ge— nehmigt, daß im Einklange mit der von der Regierung der Re⸗ st Chili zu Gunsten der österreichischen Schiffe erlassenen Ver⸗ fügung, und so lange diese in Wirksam eit bleibt, retroaktiv vom J. Januar d. J. angefangen die chilische Handelsflagge in den öster⸗ reichischen Häfen rücksichtlich der Hafen- und Schisffahrtgebühren der einheimischen und den sonst begünstigten Flaggen gleichgestellt werde.

Der französische Divisions-General paris abgereist

Bourbon Busset ist nach

Görz, 30. Mai. (Oest err. Corr.) Verflossenen Montag wurde hier Feldmarschall Graf Radetzky erwartet, jedoch vergebens, da, wie man hört, der greise Marschall beim Einsteigen in den Wagen sich den Fuß, obgleich unbedeutend, verrenkt habe. Der Marschall beabsichtlgte nämlich die Villa der Gräfin Sembler— Attems für seine Gemahlin zu kaufen. Dieselbe liegt an dem südlichen Ende der Stadt in einer sehr anmuthigen mit Weinreben bepflanzten Gegend und bietet ein sehr interessantes Panorama.

Bayern. München, 17. Mai. (N. C.) Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Dr. Jäger: Bezüglich der Kolbschen Anträge seien nach den bündigen Erklärungen vom Ministertische weitere Bemerkungen überflüssig, wenn man nicht Gespenster sehen wolle. Die Regierung habe erklärt, daß sie nicht daran denke, aus dem Zollvereine zu scheiden, so wie der Herr Minister⸗Präsident bezüglich des Taback⸗Monopols geäußert habe, daß keine Rede von Einführung desselben weder in Bayern noch anderwärts set. Wenn diese Erklaͤrungen keine kategorischen seien, so wisse er nicht, was kategorisch sei. Er habe das Wort hauptsächlich zu einer kurzen Bemerkung gegen Herrn Reinhart ergriffen. Am vorigen Land⸗ tage sei in dessen Reden der Landrichter Welsch die stehende Fi⸗ gur gewesen, über die er freilich einmal gestrauchelt sei ; schienen die Gothaer die Rolle Landrichters füllen zu sollen. Die Gothaer wie die sieben Mann hohe Partei des Herrn Reinhart, welche die Nation zu vertreten vorgiebt, wie etwa jene drei Schneider von London England repräsentirten. (Heiterkeit, Herr Reinhart er⸗ kläre bei jeder Gelegenheit die Gothaer für todt, und doch suche er

s Würde er nicht fürchten, j

des Welsch

ihnen fast bei jeder Rede Eins zu versetzen. Herrn Reinhart's bekanntlich so fein organisirtes Zartgefühl zu ver⸗ letzen (der Präsident ersucht den Redner, nicht persönlich zu werden) so würde er ihn an das bekannte Sprichwort vom todten Löwen erinnern. Uebrigens habe er (Redner) sich gefreut Herr Reinhart so warm den Zollschutz befürwortet habe, kein Freund der Zollschutzwache sei (Heiterkeit und den verschiedenen Seiten des Hauses.) Reinhart: nichts antworten, weil keine die Gothaer in Schutz zu nehmen Neuffer vertritt als Referent wiederholt schusses über das Nichtbegründetsein des Kolbschen spricht bei dieser Gelegenheit seine persönliche Ans

sicht nieht ißn ! * 38 Bbefriediaen?

ö n rv 8 goxvs * dem Vorredner derselbe

91 . 224 4 1 2 vorgezeigt habe,

ßerst präzisen Fassung und dem

ftischen materiellen J Regierung aus; der iufzunehmen, denn sterhaft zu formuliren,

wirklich Recht.

führlichkeit und Sachkenntniß die reich und Bayern. Was die drohende Gefahr geldes betreffe, so sei es damit bei m herigen Valuta -Verhältnisse seien die allerdings beseitigt werden müsse und we daran nicht zu Grunde gehe. Bezüglich der leicht zu helfen; schicke man Waaren nach Oeste man eben gleich den auf die Banknoten zu erwartend den Preis. Schließlich lenkt der Herr Referent die der Kammer auf die Run elrübenzuckerfrage und zergli hohe Wichtigkeit. Fürst Wallerstein beginnt einer Berichtigung einer Ae ißerung Frhrn. von Lerchenfeld ihn mißverstanden habe. Er (Redner) habe nicht einen genannt, wenn die deutschen Verhältnisse in diesem Saale würden, sondern einen Hohn habe er es genannt, von einer wanderung die unteren Donauländer zu sprechen, da es ei Abnormitat sein würde, zwei tiefkranke Nationalitäten zu ver mengen. Wir wollen eine allgemeine Zoll- und Handelseinigung von ganz Deutschland, aber keine separate Zolleinigung mit Oesterreich. ist der Kern des Antrages. Man hat von jener Seite den Sozialismus, Kommunismus und Pauperismus in die Debatte hineingezogen und dabei auf die Ansichten Kolb's in einer Weise erwiedert, die eher an das Jahr 1848 als 1851 erinnert. Herr Kolb verlangt aber nichts weiter, als daß man eben die näthigen national-6konomischen Grundlagen lege, um den sozialen Mißstaͤnden abzuhelfen, und wenn man das Gespenster⸗ seherei nennt, so ist zu erwiedern, daß man viel eher da Gespenster sehe, wo man beständig von den ungeheuren der menschlichen Ge⸗

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