.
Betriebe sorgfältig Rücksicht zu nehmen, ist aber ein Nachtheil oder die * 886 282 GM 2 . . ——— s
Verhinderung des Wiederanbaues unvermeidlich, so leistet der Staatsschatz hierfür die angemessene Vergütung, der auf den Lagenplätzen zurückbleibende
Dünger wird dem Grundbesitzer belassen.
— Dritter Abschnitt. Gebühren und Vergütung bei der dauernden quartierung.
Cin ⸗
das Militair die in dem
j ĩ zebi prechen. anliegenden A zeise A z. vorgezeichneten Gebühren anz ust ) genden Ausweise und B. vorgezeich leren und
3. 37. Das beiliegende Verzeichniß C. enthält die den 3, üer gin=
Stabsparteien bei daucrnder Einquartierung gebührende Zimmer?
11 19. . 266 35 8. Die Erfordernisse: a) eines von der Kö ö
ten Militair - Zinszimmers sind in dem Austreise D., . der Gemeinde beigestellten Militair Jinsstallung 6. . . weise . 9 der Waffen . Uebungsplätze,⸗ Reit 4. Uebungsplatze 9 i len) in dem Auswesse F. angegeben. Die Erfordernise an ö Kanzlelen (siehe auch die Ausweise A. und B.). Magazine, . ö Wachstuben, Stockhäuser (siehe auch die Ausweise *. und B), 1 ar han sammelhäuser, Schießübungsplätze, Schwimmschulen, gr und Spitäler werden von Fall zu Fall nach den Umständen bestimmt.
39. Wird ein Mann vom Feldwebel abwärts außer Kasernen oder Militair⸗Zinszimmern untergebracht, so wird nun eine reine Liegerstatt, wie sie im Hause vorhanden ist, gefordert und ist Beheizung und Beleuchtung vom Quartierträger beizustellen. ;
§. 40. Bei dauernder Einquartierung gebührt auch der Mannschaft keine Verpflegung vom Quarfierträger, doch hat sie bei der Unterbringung außer Kafernen und Militgir-Zinszimmern die gemeinschaftliche Benutzung des Kochfeuers und des Kochgeschirres zum Abkochen anzusprechen. Die Gemeinden und die politischen Behörden haben aber vorzusorgen, daß die nöthigen Lebensmittel in guter Beschaffenheit und gegen billige Preise zum Ankaufe auch für das Militair vorhanden stnd. . .
§. 4s. Jedem Militair, welchem Pferdeportionen bewilligt sind, soll für die Pferde, die er auf der Streu hält, jedoch nur innerhalb der vor— schriftsmäßigen Zahl, die Stallung, wenn thunlich in dem nämlichen Hause, in welchem er einquartiret ist oder doch möglichst nahe beigestellt werden.
§. 42. Für die untergebrachten Dienstpferde, sowohl der Offiziere, als der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts, liefert der Quarlierträger nebst der Stallung auch die Stallbeleuchtung in einer Laterne, dann die ersor— derliche Stalleinrichtung auf die ortsübliche Art. Das Streustroh schafft die MilitairVerwaltung bei, der Dünger bleibt dem, welcher den Stall beigestellt hat.
§. 43. Der Platz- oder Stations⸗-Kommandant hat wenigstens vierzehn Tage vor Ausgang eines jeden Vierteljahres den Gemeindevorsteher von dem in Gemäßheit der ihm ertheilten höheren Weisungen anzufordernden Bedarfe von Wohnungs und sonstigen Räumlichkeiten im nächstfolgenden Vierteljahre mittelst eines Ausweises in die Kenntniß zu setzen und die darin nicht wieder angesprochenen Räume sind für das nächste Vierteljahr als anheimgesagt zu behandeln. Diese Ausweise haben nach Verlauf eines jeden Vierteljahres und nach darauf erfolgter Bestätigung des Kommandan— ten, daß die Räume sämmtlich zum Gebrauche des Militairs witklich gestellt worden sind, zur Grundlage der Zinsausgleiche zu dienen.
§. 44. Angeforderte und von der Gemeinde beigestellte, von dem Mi— litair aber nicht oder nur theil⸗ oder zeitweise benutzte Räume sind für das anze Bestellungs⸗Vierteljahr voll zu bezahlen, doch kann die Militair= Verwaltung darüber für die Zeit des bezahlten Zinses gleich jedem anderen Miether verfügen.
§. 45. Wenn während des Verlaufes des Vierteljahres ein vermehr⸗
ter Bedarf an Räumlichkeiten zum Gebrauche des Militairs eintritt, so ist sich mit den für dieses Vierteljahr schon gemietheten zu behelfen und, so weit dies nicht möglich ist, einstweilen die Durchzugsbehandlung eintreten zu lassen. §. 46. Bei der dauernden Einquartierung leistet der Staatsschatz die Vergütung an die Gemeinde nach den alle zehn Jahre für die Benutzung und bezüglich die geforderte Einrichtung ermittelten im Orte gewöhnlichen Miethpreisen der Offiziers⸗Quartiere, der Kanzleien u. s. w.
§. 47. Bis diese Vergütungspreise ermittelt werden können, ist sich in den Gemeinden aller Kronländer, wo bereits Miethverträge über die Be— nutzung und Einrichtung der Quartiere u. s. w. bestehen, einstweilen nach diesen zu richten, wo aber für die Einrichtung bis jetzt nichts vergütet wird, ist diese letztere Vergütung auszumitteln und zuzuschlagen, außer solchen Fällen endlich, wo bisher keine oder eine feste Schemalvergütung geleistet wurde, und zwar in Niederösterreich, Böhmen, Mähren, Schlesien nach den in dem beilie⸗ genden Ausweise G., in Ungarn, Siebenbürgen, Slavonien, endlich in der serbischen Woywodschaft und dem temescher Banate nach den in dem bei— liegenden Ausweise H. festgesetzten Beträgen die Vergütung vom Saate zu leisten. .
S. 48. Bei der Unterbringung der Mannschaft in einer Gemeinde Kaserne oder in einem Militairzins⸗-Zimmer vergütet der Staatsschatz an die Gemeinde gegen Beistellung der vollen Gebühr für einen Mann auf einen Tag einen und einen halben Kreuzer C. M., und für die Unterbrin— gung eines Dienstpferdes in einer Militairzinsstallung gegen Beistellung des Stalllichtes und des Stallgeräthes für einen Tag und eine Nacht einen Kreuzer C. M. (88. 35 und 38.)
§. 49. Für die Unterbringung der Mannschaft bei den Quartietträ— gern (§. 39) wird diesen für einen Tag und eine Nacht ein Kreuzer C. M. und eben so viel für die Unterbringung eines Dienstpferdes vom Staats- schatze vergutef. (§. 42.)
§. 36. Bei dauernder Einquartierung hat
1 1 3 —
1
Wien, 23. Mai. Vorgestern fand hier ein Wettrennen statt, bei welchem Ihre Kaiserliche Hoheiten die Erzherzoge Wilhelm, Albrecht, Franz Karl und Ernst und Se. Königliche Hoheit Großherzog von Hessen erschienen. ö
Für das Uebungslager bei Olmütz werden nicht nur Tru aus Mähren, sondern auch aus Böhmen und Ober-Oesterreich zu— sammeng zogen. In Olmütz und der Umgebung sind alle Wohnun— gen von Fremden, welche dem militairischen Schauspiele beiwohnen wollen, bereits gemiethet. Im nächsten Monate wird auch in der Umgebung Wiens ein mehrtägiges Truppen-Manöver stattfinden, und man glaubt, daß sich die hohen Gäste von Olmütz nach Wien begeben werden.
Feldzeugmeister Freiherr von Jelacie ist gestern aus Agram hier eingetroffen.
Mittelst Kaiserlicher Entschließung vom 7ten d. M. sind noch einige Herabsetzungen des in der Verpflegung zu haltenden Lokal— standes angeordnet worden: Die bei der zweiten Armee befindliche Stabsdragoner⸗Division wird auf eine Escadron herabgesetzt, da gegen diese Dragoner bei den übrigen Armeen (mit Ausnahme des vierten Armee⸗Corps) ganz abgeschafft; das Gleiche trifft sämmt— liche Botenjäger, deren Mannschaft in die Gendarmerie ein— getheilt wird. Die General-Quartiermeisterstabs Parteien blei— ben beim vierten Armee⸗Corps, werden in der zweien Armee auf 15 Köpfe herabgesetzt, in den übrigen Armeen aber aufgelöst. Die da— durch überzählig entfallenden Stabzfouriere werden, bis zur Ein— bringung, denjenigen Truppen zugetheilt, welche mit Rechnungs⸗ rückständen behaftet sind. Die zweiten Zimmerleute per Compagnie werden beurlaubt, Die vierten Bataillone der ungarischen, sieben— bürgischen, krogtischen und slavonischen Linien -Regimenter werden auf den Lokostand von 120 Mann, die vierten Bataillone der italienischen Infanterie ⸗ Regimenter auf 100, die un— garischen Grenadier⸗= Bataillone (Causschließlich der bei der zweiten Armee befindlichen) auf 100, die dritten Feldbataillone der Infanterie⸗Regimenter Nr. 2, 31, 34, 39, 48, 51 und 60, dann sämmtliche Compagnieen der neuorganisirten vier stebenbür= gischen Regimenter, so wie die ersten Bataillone jener Gränz-Re— gimenter, welche nicht zur zweiten Armee gehören, auf 120 Maun, und die Jäger -Bataillone, mit Ausnahme derjenigen der zweiten Armee, des vierten Armee-Corps, der Brigaden Kudriaffski und
Stankowich, auf 12 Patrouillenführer und 100 Mann per Com⸗ 2. 6 pagnie herabgesetzt. ! 6. DHi⸗ öͤstẽrreichische Regierung hat. dem Lloyd zufolge, mit allen fremden Regierungen, welche in Mailand Konsulate unterhal⸗ ten, die Uebereinkunft getroffen, daß die Wirksamkeit derselben mit Ende d. J. aufhört. Oesterreichische Unterthanen sind bereits der
BVerpflichtüng--kerhoben, bei Reisen in das Ausland ihre Pässe
von Konsuln in Mailand vidiren zu lassen. 3 Zwischen Oesterreich und Bayern ist in Betreff der Bequartie⸗ rung und Verpflegung österreichischer Truppen auf bayerischem Ge⸗ biete ein Staatsvertrag abgeschlossen und bereits ratifizirt worden. Nach demselben werden österreichische Truppen in Bayern eben so verpflegt wie die bayerischen selbst; die bayerische Regierung trägt die Koösten aus Eigenem, dieselben werden ihr aber von Monat zu Mongt durch die österreichischen Kassen vergütet. Auch in Oester— reich steht eine Regelung des Militair Bequartierungswesens in
Aus icht.
Die L. 3. C. schreibt: „Wie wir vernehmen, wird der zwischen Oesterreich und Rußland abzuschließende
zen Regierungen von trag auf neuer Basis, welche allen Wün w
Schifffahrts⸗V schen und Bevürfnissen vollkommen genügt, errichtet. In voller Würdigung der W er Donau⸗Schifffahrt besonders unser Handels -Ministerium auf Beseitigung Donau derzeit noch bestehenden Hindernisse für die
getragen. Der Minister des Fürsten von
er
8 .
Den Minister Grafen von S erwartet man im Monate Juni hier. Derselbe hat die Prießnitzsche« zu Gräfenberg nun vollendet und ist der Genesung nahe.
Wladika von N
Triest, 20. Mat. en hier angekommen. Bayern. München, 22. Mai m, der Reichsräthe hat den Gesetzentwurf über die bürgerlichen rechtlichen) Verhältnisse der Israeliten einstimmig angenommen; gleichen die Giechschen Anträge in der Fassung, die sie im erhalten hatten. Herr von der Pfordten ist von Dresden eingetroffen l. und III. Ausschuß der Kammer der Reie
Antrag des Reichsraths von Arnold
den 8
Referenten vorgeschlagenen F einstin
v. Heintz wollte noch eingeschaltet wissen, daß der
die Kreise diesseits des Rheine t werde, da eine
in der pfälzischen Gesetzgebung in dieser Materie nicht
sei, welcher Vorschlag jedoch die Zustimmung nicht erhielt
Die Entschädigungsansprüche für di Pacificatit hessens verwendeten 22,000 Bayern 1 In dieser Summe sind die s bis zur Zeit in Kurhesser
Hannover. Hannover, 21. Mai. (Hann Kammer. Nachdem s die Mahnung ausg möglichst präzise zur festgesetzten Zeit künftighin in den Sitzungen erscheinen zu wollen, fährt die Kammer in Berathung Vorlage wegen Reorganisation Pror il-Landschaften ffort, rücksicht lich deren noch die beiden letzten imissions⸗-Anträge zu erledigen übrig sind.
Zu dem vorletzten, in osnabrücksche Land⸗ schaft gestellten, von Stüve unter Darlegung der bes deren Verhältnisse im Bezirke der Landdrostei Osnabrück auss motivirten Kommissions-Antrage bringt Lehzen annehmend, daß dem Kommissions-Antrage eine nicht völlig richtige ñ des betreffenden Passus in Regierungs-S bei folgende Verbesserung in Vorschlag:
„Stände setzen voraus, daß zuerst
zu einander, sodann der Grundsatz, daß die Landgemeinden jedes Am
reiben unt N 6 21 2 4s s Verhältniß d Ua Stheile
. . 292 fn a * on vIoV IM 8 — 1 — 2 ou * tes für sich einen Vertreter wählen, und endlich der Satz festgehalten
werde, daß die Vetretung der Städte nicht unter Zweidrittel der Ge ig herabgedrückt werden dürfe, daß also eintreten
sammtvertretun denfalles der tadt ein Deputirter ent—
en und der beigelegt werden
von Westerkamp und Kaulen befürworteten Ver besserungsantrage erklärt sich Lindemann für heute id unter Vorbehalt, etwaige Aenderungen später zu beantragen, so wie denn auch die Kammer mit großer Mehrheit hebt, gegen den Widerspruch Detering's, welcher am schlüssen der Landschaft festhalten will, und unter Ablehnung von Bucren proponirten Zusatzes, daß bei 5 Deputirten
2 7) 65
. Osnabrück nur Einer dem Magistrate solle anzugehören brauchen. Die Annahme des letzten Kommissionsantrages, wonach Stände sich mit der Regierung darunter einverstanden erklären, daß für die erstmaligen Wahlen der Landgemeinden in denjenigen Aemtern, wo die Amtsvertretung nicht sofort burchgeführt werden kann, pro visorische Anordnungen nach Maßgabe der im Regierungsschreiben enthaltenen Vorschläge — jedoch unter einigen Mobificationen getroffen werden, findet keine Schwierigkeit. Ein von Weinhagen beantragter, von Oppermann, chlüter und Bueren befürworteter, von Stüve und Lindemann dagegen als durchaus unzweckmäßig und die Ausführung hindern? entschieden bekämpfter Zusatz, demzufolge in allen Gemeinden, welche Wunsch aussprechen, statt der Vor steher besondere Deputirte erden sollten, hat sich der Billi gung des Hauses nicht zu erfreuen. . Nachdem somit alle einzelnen Anträge ihre Erledigung gesun—= den, kommt das Gesetz im Ganzen zur Abstimmung. Es vottren gegen das Gesetz, wie es nunmehr gestaltet: Ellissen, weil der Würde der Ständeversammlung es nicht vereinbaren kann, den ephemeren Gewalten des Augenblicks ein größeres Gewicht einzu räumen, als den gewaltigen und endlich zermalmenden Forderungen des Jahrhunderts; Adickes und Schlüter, weil sie eine Bevor— zugung der Ritterschaften darin sinden und mit ihrer ganzen Pro— vinz lieber das Alte behalten wollen, als dieses Neue erhakten; Dammers, weil der Langsche Antrag abgelehnt und er niemals für einen von den Vorschriften für die Wahlen zur ersten Kammer abweichenden Census für die großen Grundbesitzer stimmen kann; Frendentheil, weil das Gesetz einem Anachronismus gleicht und, als Kaufschilling für die Srganisation betrachtet, ihm der Preis zu hoch für die Waare erscheint; endlich Röben weil durch Annahme mehrerer Kommisstons-Anträge die gütliche Vereinbarung mit Ostfriesland erschwert, wenn nicht unmöglich ge⸗ macht ist. Für das Gesetz stimmen: Weinhagen, Bueren und Met⸗ ger, weil sie es für nothwendig halten, daß die Organisation end⸗ lich zur Ausführung gelange, und in der Voraussetzung, daß durch die Annahme des Gesetzes dieses Ziel erreicht werde; Gerding, weil die Hauptsache — die Aufhebung der politischen Rechte der Ritterschaften, worin der Schwerpunkt der ganzen Sache liege —
6
durch das Gesetz erreicht werde, und weil er dem Ministerium in
6 (ö) —
——
er mit
Allem nachgeben will, um zu sehen, wer denn eigentlich im Lande die Regierung führte; endlich Lindemann in der Hoffnung, daß die dritte Berathung diejenigen Beschlüsse beseitigen werde, mit denen das Gesetz von der Regierung nicht ausgeführt werden könne. Bei der sodann folgenden Abstimmung wird das Gesetz gegen etwa 24 Stimmen angenommen.
Oppermann überreicht dann eine Petition des Rudolph Ben— fey von hier wegen Eingriffs in die persönliche Freiheit und knüpft daran folgenden Urantrag:
„Da nach einer bei den Ständen eingegangenen Petition, wie nach öffentlichen Blättern es vorgekommen, daß ein heimatberech tigter Hannoveraner von Polizei wegen aus der Stadt Hannover ausgewiesen ist, ohne daß dafür irgend welche Gründe ange— geben und ohne daß s bestimmte Gründe da aber mit dem §. 28 de Widerspruch zu stehen scheinen, so ersuchen Stände Königliche
1 ö Regierung um baldmöglichste Aufklärung.“
1e z anscheinend durch Ge er Recht be— zu vorhanden waren, Maßnahmen *
Landesverfassungs-Gesetzes in direktem
Hannover, 22. Mai. (Hann. Zeitg.) Erste Kammer n wichtigeren Gegenstand der utigen ? esordnung bildete — jung des 1 ganisation der r Verhandlung richtet von Exterde Münchhausen die Frage, ob mit Sicherheit anzun die gegenwärtige den Ausschuß die Billigung der Königlichen Regierung sinden angenommen würde, die beabsichtigte neu— rklich zur Ausführung komme. die Regierung keinesweges mit verweist im Uebrigen stehenden Schreib lbst und zu
zur Aussuhr
igebahnt sehe zar sei die in welcher
E aften wurden Genüge geschehe.
man auf der Ba
sich von selb ngeb Minister-Präsident von
zur Versöhnung mahnende Direktors von Bothmer) die Offenheit,
Anerkennung
von jeher
Landschaften
Nothwendi 4 1
en be
jetzt noch . Vorlage, wele möglichste Rück
gierung nur von der U
hoffen könne.
schaften zu Rath
Einverständnisses sich zu r
und nicht durch prinzipielle Gegensät—
strebenden Zieles unmöglich machen. des Verfassungs
zesetzes vom 5. September 1848 ent! ormen aufzugeben, sei für die Regierung eine Unmöglichkeit; nur innerhalb der Ver
fassung könne s innerhalb dieser dürf bewegen!
weniger deshalb eine prinzipielle Einigung zu erwarten, desto eher sei, bei anzutreffendem guten Willen, eine Lösun Frage in materieller Hinsicht möglich und zu en , we Aufrichtung der nach Erledigung der jetzigen Verlage in Frage fommenden Provinzial-Statute besonderen Anlaß biete. Nachkem der Minister sodann bemerkt, daß die von Bothmersche Auffassung rück— sichtlich der allgemeinen Gesetzgebungsbefugniß (im Vereine der Pro⸗ vinzialstände mit dem Könige) ihm unverständlich geblieben, daß aber eine Konkurrenz derselben hinsichtlich der allgemeinen Gesetzgebung schon aus dem Grunde ausgeschlossen sei, weil ein gemeinsames Organ der Provinzialstände verfassungs mäßig nicht existire, wendet er sich zu dem vorhin nur vage angedeuteten und deshalb seinem Begriffe nach hier kaum festzustellenden allgemeinen Nivellirungs— Systeme. Sei tabula rasa (ein gänzlicher Umsturz, ein völliges Brechen mit der Vergangenheit) mit demjenigen gemeint, vor wel⸗ chem gewarnt; dann erkläre er mit dem Vorredner sich ein⸗ verstanden. Sorgfältig aber sei davon die Frage der Reform
e, nr
18 . 111
(der Reorganisation) zu trennen, einer Reform, welche als un- das Nivellirungssystem praktisch geübt ⸗ abweisliches Bedürfniß sich herausstellt und wobei nur die Grän selben, Staats-Minister von Münchhau sen wiederholt bemerkt,
daß, selbst nach Erlaß des in Frage stehenden Gesetzes, wegen S8 er . 9. Lontl vom 24. Mär Aufrichtung des Statuts mit den Provinziallandschaften verhandelt d. J., nach Beantwortung der generellen Monita, er känne zur Be— werden müsse, bezeichnet schließlich Kanzleidirekor von Both mer den persönlichen Standpunkt, welchen er nicht als Landstand, wohl aber als gewählter Deputirler der evangelischen Geistlichkeit in der
zen zu beachten, welche zwischen Umsturz und vernünftigem Fort schritt unverkennbar gezogen. Den Umsturz wolle die Königliche Regierung nicht; davon sei auch in den jetzigen Vorlagen keine Spur zu erblicken, vielmehr das konservative Element darin ge⸗— wahrt, und zwar zunächst durch Vertretung der großen Grundbe sitzer, bedingt durch den entsprechenden Census. Der hohe Werth, welchen die Regierung auf die Erhaltung eines solchen konservati— ven Elements legen müsse, werde Ständen die Gelegenheit bieten, es thatsächlich zu bewähren, daß die Vermeidung eines Zwiespalts ihnen am Herzen liege. Durch die noch offen erhaltene Möglich keit der creinigung erfreut, er irt von der J willigkeit, zur Erreichung ei Linverständnisses nach Kräften, w und wo er kann, mitzuwirken; zu w zelnen Fragen sei sprechen leidirektor von ü
rigkeit des Auffindens der Gränze zu zeigen, wo
urz) anfängt, und das Andere (die Reform) aufhört
lbe eine politische Re fassung unverei ttergüt
re Bedeutung
halten sei, läßt er tigung der Pat im Staate, in großen Grundbesitze
dann könne man in tergüter mit dem letzteren nur lnrech eine solche Maßregel trage nur den Charakter
sich. Eine Vertretung der großen Grundbesitzer aber, wi Entwurfe vorliege, erklärt er für unabweisliches Bedürsniß wäh rend die wirksame Theilnahme auch der adeligen Gutsbesitzer jur das Gedeihen der Provinzial-Landschasten um so lebh fter von ihm gewünscht wird, als einerseits die faktische Ausschließung eine des, welcher bis dahin große politische Vorrechte besessen,
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es Stan⸗
in seiner 159
Rückwirkung nur schädlich, andererseits aber, bei gänzlich veränderter Sachlage, mit einer selbst starken Vertretung der adeligen Gutsbesitzer keine begründete Besorgnisse ver bunden sein, diese vielmehr nur auf gefährlicher Täuschung beruhen könnten. Im Zweifel darüber, wem das Recht zur Seite steht, hält Saxer eine Verständigung für dringend geboten; entschlossen übrigens, den alten Landschaften so viel Rechte zuzugestehen, als irgend thunlich, wünscht er, daß dieselben ihr formelles oder wirk liches Recht nicht dazu brauchen mögen, den Rechtszustand des Landes zu untergraben. Nachdem noch Breusing die allgemeine Stände-Versammlung gegen die Annahme verwahrt, als habe sie
Kammer auch ferner einzunehmen beabsichtige. Nach geschlossener, prässdialseitig überhe bei „Wichtigkeit des Gegenstandes * ⸗ ort, ist jedoch e n,, e. . 3c j gyn s im Ganzen einverstanden erklärt, ist jedoch und behufs Abkürzung der Debat
zugelassenen, allgemeinen Berathung, t des vorliegenden Gesetzentwurss iträj in Frage.
11
en seine Bereit⸗ Ar te schließt die Versammlung, in Uebereinstimmung mit dem in zweiter
velchem Zwecke er bei ein. Kammer beobachteten Verfahren, die einzelnen Paragraphen des itwurfs der Reihe nach in Berathung zu nel iskussion werden die vier ersten Paragraphen, welche
E
La 691
und, auf eine Anfrage des⸗ lung von Innen heraus. Ehrb. Oberalten werden nicht ermüden durch unablässig erneuerte Mahnung solche ins Leben zu rufen.“ Hierauf erwiedert der Senat in seinem Konklusum vom 24. März
rücksichtigung des Schlußpassus conclusi Ehrb. Sberalten, worin selbige Ihn auffordern, in Erwägung zu ziehen, ob es überall noch an der Zeit sei, die Einführung des durch den Rath⸗ und Bürger⸗ schluß vom 23. Mai 1850 beliebten Staatsgrundgesetzes einzuleiten, keine Veranlassung finden. Das Kollegium der Sechziger hat sich
1
im Ei ise it dem Gesetz⸗Entwurf im Einzelnen ausnahmsweise mit dem k zen Enden erklärt, ist jeda ritt die formelle Behandlung in mehreren Punkten den Monitis der Dberalten beigetreten u
; J ö ** 3 Mor . ür ne rm nebst den dazu gestellten Aus schuß erklärt eine definitive Regulirung der Verhältnisse der Kürche zun 1 ö a43u 94 ten Ausschut . . führung des uuen Gr ffetzes für unbedingt Auf des Berichterstatters Wolff Antrag Staate vor Einführung des neuen undgeset forderlich
hmen. Nach kurzer
Ausland.
Hesterreich. Venedig, 19. Mai.
) Se. Excellenz der Herr General-Gouverneur Feldmarschall
Radetzky Mestre, um sich nach Wien zu begeben, und wurde
Eisenbahnhofe von den Civil⸗ und Militair-Autoritäten begrüßt.
Provinzial-Landschaften näher feststellen, en Ausschuß⸗Anträge
ZI.) Gestern pa M.) berieth Müller Ei ß5zrung von Wer l ichs ⸗ Muller ü n suhrun von érglelch? Ausschuß hat beantragt ihn auf sich l . Frankreich. Gese tzgeben de Ver sam mlun g. . Sitzung k ging, daß solche Einrichtun dusig vom 22. Mai. Den Vorsitz führt Dupin. Mehrere Repräsentanten th und Wirkung hab w Verfassungs⸗Reviston nieder. Tagesordnung 4 n , . , . Antrag Moulin's, alle auf die Revision bezüglichen Vorschläge e
sich ein solches 3 . . al-Kommission zuzuweisen. Die Kommission ist für Berücksich⸗
h ,, tiaung. Savatier Laroche beginnt mit der Forderung, Mou⸗
8eoset
erringe.
und Morin's Anträge zugleich diskutiren zu dürfen, und macht
gegen eine gesetzliche Einführung aus gleichem Berichterstatter Godelle auf seinen Einwurf die Entgegnung, 1 r
henden Vereinen f ny 567559 ** w 215 4 getrennt sein müsse. Er sieht in Moulin's
1 Votum
ine Ungerechtigkeit gegen seine Kollegen. Morin's Antre ; 9 sĩ J it q zmyfe bier geaen dbi gefährlich. Er bemerkt, die Majorität kämpfe hier gegen bie it unehrlichen Waffen. Diejenigen, welche am 4. Mai und in bekenntnissen der Republik gehuldigt, hätten sie längst
s ; 6 6 1sFor Ww; Menzrkhlika Aemter gehörten den Legitimisten. Die Republika—
den Gefängnissen. Die verfassungstre
seien aufgelöst, das noch von der nicht täuschen, handle Man habe 1èVagabunden Assisen ziehen. esuchte Jury st llant,
1e ll
[68G aehe 1D Ggthte ,
1 6 1 2 . 15 Versailles nter X wig
1 8 n woch rühme trag Moulin's sei ungerecht sition, da in der Plenar-Versammlung
a , 1shebung stehe — Mitglied derselben enthiel falls die ishebung stet — 2 ; .
Mannschaft sicher einziges nicht hinreichen rch
18 d ist. Büreauwahlen du zufall 18 5 . diejenigen, welche in
Dienstzeit eben so berechnet
verwandt werden, die Altersklasse, mit annschaft kann nach n, nnn nonatlic zum stehenden zur
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so erachten Sie zuglei aufzufordern, in sorgfäiltige 1 Rr A ov vusteę Berücksichtigung der ernsten,
gung zu ziehen, ob es selbst ohne . Staats-Grundgesetz anger
hr 8 ben lten gegen vas neue Bedenken, Zeit s ; r hier recht eigentlich zereits im
1, Artikel 12 vorgesehene Fall vorliege, „„daß nach gemachtem Rath- und Bürgerschluß die Sache in einen folchen Stand gerathen, daß dieselbe zur Execution nicht gebracht werden könne.““ Die „„allgemeinen, unser Zeitalter beherr⸗ schenden Ideen““, welche die alleinige Grundlage jenes Grundgesetzes
bilden, haben offenbar seit dem 23. Mai v
leiten;
Unions Rezeß der Kollegien Kapitel
Wein an. Als er fortreiten wollte, trat J. einen wesentlichen ausdienender Unteroffizier vor und bat, ihn schon Umschwung erlitten; die Stellung der Parteien, deren momentanen, ben Mein Freund“, antwortete der Präsident Versöhnung recht eigentlich der' einzige Zweck jener ephemeren und Euch Alle. Die Umstände zwingen mick, im Schöpfung war, ist eine durchaus andere geworden; mit einem fentlichen Ordnung, Euch Alle zu behalten,. ö. Worte, das Staatsgrundgesetz vom 23. Mal v. J. ist bereits vo: Folgendes ist der Text der von Cam fte der seiner Einführung veraltet. Und dennoch sollte solche noch an der nommenen Petition um Verfassungs J ö, ee, Zeit sein? Noch ist keines der diese Einführung bezweckenden Ge⸗ tanten! Die Verfassung n,, , . fn r ,, ene setze an erbgesessene Bürgerschaft gelangt; noch besteht unsere bis⸗ sie revidirt werden , een n 3 n . härige Verfaͤssung in voller Wirksamkeik; noch kann dem völligen über diesen gewichtigen , e, . ö Umsturz alles Bestehenden und dessen verderblichen Folgen Ein- aller Freunde der Ordnung e e, , nne, , der Senenwart halt geboten werden. Nur des ernsten Willens bedarf es, und an ͤ Verfassung dargethan. ; en, nn, . . bie Stelle der Vernichtung tritt die reichste organische Entwicke⸗ zukunft zuschreiben. Herren Repräsentanten!
Maßlunion Wahlunie
Herren Repräsen
und die Gefahren der 3