gen zu entfernen, die als Druck auf ihnen lasten und die ent⸗ sernt werden können, ohne den Rechten der christlichen Staatsbürger zu nahe zu treten. Die Ungleichheit, welche zwischen dem civilgericht⸗ lichen Eid, der aus dem vorigen Jahrhundert stammt, und zwischen dem Staatsbürger⸗ Geschworenen⸗ und Landtagseid besteht, bedarf keiner Erwähnung. Graf Arm ansperg schließt sich dem Vorreduer an und spricht die Ansicht aus, daß es am Besten wäre, nicht einen besondere Gesetz⸗Entwurf abzuwarten, wie der Ausschuß beschlossen, sondern sofort mit dem Ministerium ins Benehmen zu treten und mit. dessen Einverständniß die normirte Eidesformel in dieses Gesetz aufzuneh⸗ men. Graf Reigersberg glaubt, daß die Eides formel 2 setzlichem Wege und nicht blos durch Verordnung festgesetzt a. n müsse. Auch dieser Redner macht auf das Ungerkimte ö welches in dem Unterschied des Eides, den der Jude als Parten . Civil⸗-Prozesse und den er als Zeuge , , liege. Graf Seinsheim schildert den ergreifenden . 1 eine jüdische Eidesverwarnung durch einen Rabbiner n wel⸗ cher er beiwohnte, auf ihn gemacht, und ist der Ansicht, daß, wenn die alte abgeschafft werden sollte, eine , auf die Sinne wirkende eingeführt werden müsse, von Maurer spricht sich gegen die Festsetzung der Eidesformel im Verordnunge wege aus. Der Staatsminister der Ju stiz zergliedert den Unkerschied zwischen Eidesformel und Eidessorm und macht darauf aufmerksam, daß der Antrag des Ausschusses auf Vorlage eines Gesetzentwurfs über eine Abänderung der Form des Eides der Israeliten weitergehe, als die Modification des Grafen Giech, welche blos Aenderung der Eidesformel verlange. Die Regierung sei jedoch keinesweges gesonnen, dem Antrage des Ausschusses ent⸗ gegenzutreten, nur sei zu dessen Erfüllung eine Vernehmung jüdi— scher Schriftgelehrter darüber räthlich, ob der Eid im Sterbehemde in Gegenwart des Rabbiners oder mehrerer Zeugen abgelegt wer— den müsse, oder ob die Parteien verlangen könnten, daß ein Rab— biner bei der Eidesleistung zugegen sei u. s. w. Graf Giech glaubt, daß das nöthige Material hierzu bereits vorliege. Nach einigen Bemerkungen des Herrn von Niethammer und des Grafen Armansperg spricht der Ju stiz Minister die Wahrscheinlichkeit aus, daß auch nach der neuen Gerichts— Ordnung der Eid zwischen Christen und Juden verschieden sein dürfte, da derselbe den Religions- Bekenntnissen entsprechen müsse, und bezieht sich hierbei auf einige frühere Aeußerungen des Erzbi— schofs von Reisach und des Ober⸗Konsistorial⸗Präsidenteu von Arnold in diesem Hause. Die Abstimuung wird hierauf bis zum Schlusse ausgesetzt und der Artikel 3 ohne Diskussion genehmigt. Es wird nunmehr nach einigen Schlußbemerkungen des Referenten über das ganze Gesetz bestimmt und dasselbe einstimmig angenommen. Die Anträge, welche der Ausschuß dem Gesetze beigefügt hat, lauten: „Se. Majestät der König sei ehrfurchtsvollst zu bitten, sobald als möglich dem Landtage Gesetz-Entwürfe vorlegen zu lassen: 1) über eine Abänderung der Form des Eides der Israeliten, 2) über Be seitigung der in Beziehung auf die Verhältnisse der Israeliten be— stehenden polizeilichen Gesetze und Verordnungen, unbeschavet des Fortbestehens der bisherigen Bestimmungen in Ansehung der poli tischen Rechte, so wie über die Ansäßigmachung.“ Da der erste An— trag bereits zur Genüge diskutirt worden ist, wird sofort über den zweiten in Berathung getreten.
z Graf Giech, dessen Anträgen die beiden Ausschuß⸗Beschlüsse entsprechen, nimmt Umgang von einer umständlichen Motivirung und erinnert nur daran, daß dieselben den Ansichten und Wünschen beider Theile, der Gegner und der Vertreter der Emancipation, entnommen seien. Sein Antrag sei anders formulirt gewesen, als der des Ausschusses. Da der Ent⸗ wurf sehr wenig geboten und keinesweges den Wünschen und For— derungen entsprochen habe, welche die Isrageliten zu stellen berechtigt seien, so hahe er gleichsam mit seinem Antragen nur anpochen und fragen wollen: wir Israeliten sind auch noch da, vergeßt uns nicht! Die Regierung war nicht gesonnen, dieselben zu vergessen, allein da sie in ihrer vorjährigen Vorlage sehr weit ging und nicht durch drang, so bot sie diesmal weniger, um die weitere Initiative der Kammern abzuwarten. Statt der Vereinigung des Gegenstandes auf einen Schlag wurde eine ganz kleine Abschlagszahlung gegeben und der Weg der allmäligen Reform eingeschlagen; allein die Grundlinien dieser Reform müssen weiter gezogen werden, als dies bisher geschah, und deshalb appellire ich, schließt der Redner, an die Gerechtigkeit und Humanität der hohen Kammer, die sie in die⸗ ser Frage walten zu lassen schon im vorigen Jahre sich zum Grund— satze gestellt hat. Verschiedenheit der beiden Anträge. Nach dem Wunsche des An— tragstellers soll die Vorlage auch ausgedehnt werden auf die politi schen Rechte und die Ansäßigmachung, während hiervon der Aus schußantrag Umgang nimmt. Graf Armansperg bringt hierauf folgenden Zusatz in Vorschlag: „Zugleich werden die polizeigesetzli⸗ chen Beschränkungen der israelitischen Glaubensgenossen bei Verpach— tungs, Tausch-, Kaufs⸗ und Verkaufs-Verträgen, so wie die Be⸗ stimmung vom 17. März 1808 über die Moralitätszeugnisse der Israeliten in der Pfalz außer Wirksamkeit gesetzt.“ Dieser Zusatz wolle im Landtagsabschied mit Gesetzeskraft ausgesprochen werden. von Arnold tritt dem Antrag entgegen und bemerkt, daß durch Annahme des Giechschen Antrags der Staats⸗-Regierung Gelegen heit gegeben sei, das Nöthige vorzubereiten, möge der Landtag ver— tagt werden oder nicht; auch er wünsche, daß die Ansäßigmachungs⸗ Angelegenheiten nicht so streng ausgeschlossen werden, wie dies vom Ausschuß geschehen. von Nietham mer erklärt sich mit dem Aus⸗ schußantrag einverstanden, um so mehr, als der Herr Minister im Ausschusse einen Gesetzentwurf in der gewünschten Weise zugesagt habe. Der Herr Staats -Minister der Justiz entgegnet hieranf, daß die Regierung, abgesehen von der Formulirung, die Anträge des Grafen Giech und des Ausschusses in Erwä— gung ziehen werde, obwohl sie deren Differenzen anerkenne. Waß den Antrag des Grafen Armansperg betreffe, so sei die Form desselben nicht zu empfehlen; das Gesetz sei berathen und darüber einstimmiger Beschluß gefaßt; die Kammer habe dadurch zu erken— nen gegeben, daß sie das Gesetz gerade so sanctionirt wissen wolle, wie es die Regierung eingebracht; nun bezwecke aber der Antrag des Herren Grafen Armansperg, daß die Regierung das Gesetz nicht so sanctionire, sondern an der Sache noch etwas ändere. Dies scheine ihm nicht der richtige Weg zu sein, wie der Wunsch der Kammer erreicht werden könnte, von Maurer spricht sich gleich falls gegen den Antrag aus, worauf der Staats -Minister der Justiz nochmals darauf aufmerksam macht, daß der vorliegende Antrag wichtiger, als das ganze Gesetz, und die Tragweite eines derartigen improvisirten Amendements im Augenblicke nicht einmal zu ermessen sei. Die Regierung werde übrigens auch diesen An— krag in reifliche Erwägung ziehen, sei aber natürlich nicht in der Lage, jetzt schon zu erklären, ob er in der nächsten Gesetzvorlage schon eine entsprechende Würdigung finden könne; er (Redner) könne sich auch nicht erinnern, daß von Seiten des Ministeriums ein derartiges Versprechen, wie es der erste Herr Secretair ange⸗ deutet, in der Ausschuß Sitzung gemacht worden. Graf Armansperg erklärt, daß er sich nach den Aeußerungen des Herrn Ministers beruhige; er habe nur allen Kontro⸗ versen vorzubeugen bezweckt, und da die Nebensache der
Hieran reiht sich noch eine kurze Erläuterung der
696
folgen müsse, habe er ; sich vor der Justiz zu beugen habe. Nach diesen Be⸗ merkungen zieht der Herr Antragsteller seinen Antrag zurück. Der erste Sccretair von Nietham mer berichtigt, daß eine bestimmte Aeußerung bezüglich der erwähnten Vorlage von Seiten des Mi- nisteriums nicht gefallen sei, daß ihn aber mehrere Nebenumstände zu der ausgesprochenen Annahme bestinmt hätten. Graf Giech glaubt, daß sein Zweck nach den Erklärungen des Herrn Justizmi⸗ nisters erreicht sei, und verbreitet sich mit großer Ausführlichkeit über die im Referat niedergelegten Ansichten des Herrn Bericht—⸗ erstatters, wird aber hierbei vom Herrn Präsidenten unterbrochen, der ihm bedeutet, daß dieser Gegenstand sowohl durch die heutige Sitzung als durch die Ausschußverhandlungen geordnet sei. Graf Giech bemerkt dagegen, daß die Ausschußverhandlungen die öffent⸗ liche Sitzung nicht ergänzen könnten, und zergliedert noch in Kurzem die Differenzen, welche zwischen ihm und dem Referenten beständen. Nach einigen Schlußbemerkungen des Referenten und des Staats-Ministers der Justiz werden die beiden Anträge des Ausschusses einstimmig angenommen. Es folgt nunmehr die Be— rathung über den Antrag des Reichsraths von Arnold auf eine zweckmäßigere Gesetzgebung in protestantischen Ehetrennungssachen. von Heintz erklärt, daß die vorliegende Materie in der Pfalz sehr wohl geordnet sei und überhaupt allda kein Mißbrauch be stehe; Ehescheidungen kämen in der Pfalz sehr wenige vor, im Durchschnitt jährlich zwei; er wiederholt seinen deshalb im Ausschuß vorgebrachten Wunsch, das beantragte Spezial— Gesetz auf die diesseitigen Kreise zu beschränken. Der Herr Staats Minister der Justiz giebt die Erklärung ab,« daß die Regierung den Antrag des ÄAusschusses in Erwägung ziehen werde, worauf derselbe einstimmig genehmigt wird. Nachdem hierauf der Herr Minister der Justiz zwei (gestern näher erwähnte) Gesetz⸗Entwürfe vorgelegt, wird zum letzten Gegenstand der Tages⸗ Ordnung, dem Gesetz-Entwurfe über die kaufmännischen Anweisun⸗ gen, übergegangen. Der Referent von Arnold entwickelt die be reits in seinem gedruckten Berichte niedergelegten Gründe, welche ihn und den Ausschuß veranlaßt haben, auf dem früheren Beschlusse zu beharren. von Maurer findet den diesseitigen Beschluß ganz in der Ordnung, glaubt jedoch aus Utilitätsrücksichten, um das ganze für den Gewerbsstand höchst wichtige Gesetz nicht in Frage zu stel— ken, rathen zu dürfen, diesen Wortstreit fallen zu lassen und der Kammer der Abgeordneten beizutreten. Der Referent kann nicht damit übereinstimmen, daß der vorliegende Entwurf dem Gewerbs stande zum Wohl gereiche; es seien ihm zudem mannigfache Beden— ten gegen denselben von Kaufleuten aus Nürnberg und anderen Städten zu Ohren gekommen, wodurch er in der Ansicht bestärkt worden sei, daß, wenn nicht juristische Kenntnisse oder Geschäftser— fahrungen vorhanden seien, das Gesetz große Gefahren enthalte. Der Staats-Minister der Justiz: Die kaufmännischen An weisungen seien kein Institut der letzten zwei Jahre, sondern hätten sich seit einer Reihe von Jahren im Königreiche Sachsen sehr wohl thätig gezeigt; daß man sie auch für Bayern für wichtig hielt gehe aus dem einstimmigen Beschlusse der Kammern hervor, wel— cher die Regierung zur Vorlage des fraglichen Gesetzentwurfs auf— gefordert habe. Auch in der gegenwärtigen Berathung habe sich keine weitere Stimme dagegen ausgesprochen; da man aber erwähn habe, daß Bedenken an einigen Orten, z. B. in Nürnberg, sich gegen das fragliche Institut ausgesprochen hätten, so sehe er (Redner ') sich zu der Erklärung veranlaßt, daß derartige Bedenken für ihn so lange ohne Belang selen, bis man wisse, ob derjenige, welcher sie ge äußert, auch ein Mann sei, der etwas davon verstehe. Man habe von Gefahren gesprochen, seitdem aber die Wechselfähigkeit allge— mein ausgedehnt sei, sei eine größere Gefahr bei Wechselausstellun gen, als bei Anweisungen; übrigens müsse man doch von jedem Aussteller erwarten, daß er sich die Folgen vergegenwärtige. Der Gesetzgeber dürfe nie von dem Gesichtspunkte ausgehen, als habe er es mit Unwissenden oder mit Leichtsinnigen zu thun. Niemanden sei es noch eingefallen, bei Ausstellung von Schulwbscheinen solche prophylaktische Mittel vorzuschlagen. Die Anweisungen fänden sich überdies in einem großen Theile von Deutschland, und er könne die Beschlüsse der Kammer der Abgeordneten, resp. die Regierungs— Vorlage, bestens empfehlen. der hierauf stattfindender Ab stimmung beharrt die Kammer mit allen gegen 3 Stimmen (Erz bischof von Urban, von Maurer, Graf Ludwig Arco) auf ihrem rüheren Beschlusse.
Hauptsache gefolgert, daß auch
die Polizei
234 Bei
Nürnberg, 23. Mai. (Allg. Ztg.) Gestern Abend wurde hier die Ruhe auf kurze Zeit gestört. Es hatte sich die ganz grund lose Nachricht verbreitet, daß einige Waisenkinder aufgegriffen und in die Hände von Missionsgeistlichen überliefert worden seien. Dies veranlaßte Aufregung, und gegen 9 Uhr Abends rotteten sich einige 100 Menschen zusammen. Einem Gasthause, in welches ein Poli⸗ zei⸗Aktuar gedrängt worden, wurden die Fenster eingeworfen. Durch das Einschrtiten der bewaffneten Macht wurde die Ruhe vollstän dig hergestellt. Acht Personen wurden zur Haft gebracht.
Sachsen. Dresden, 24. Mai. (Dresd. Journ.) Se. Königl. Hoheit der Prinz Gustav von Wasa ist heute früh hier eingekroffen. Der Staats⸗-Minister, Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten, Freiherr von Beust, hat heute eine Reise nach Eng land angetreten, welche aber nur von kurzer Dauer sein wird.
Hannover. Hannover, 22. Mai. (S. 3. Erste Kammer. Die Verhandlung beginnt mit der zweiten Berathung des Ministerial— schreibens, den Gehalt der Verwaltungsbeamten und Amtsrichter betref⸗ fend. Hillingh und Vez in wiederholen den Antrag auf Ueberweisung des Schreibens an die Finanz-Kommission, indem Letzterer eine vor⸗ gängige kommissarische Prüfung dann für um so unerläßlicher hält, wenn die jetzt in Anspruch genommene Bewilligung nicht etwa eine provisorische, sonden als definitiv zu betrachten sein sollte. Diesen angedeuteten Zweifel sieht Staats⸗Minister von Münch hausen durch die Erwägung beseitigt, daß, die Organisation in ihrer Ausführung durch definitive Anstellung der Beamten bedingt werde; im Uebrigen aber erklärt er eben so wohl mit kommissarischer Prüfung, als mit sofortiger Bewilligung sich einverstanden, falls ständischerseits der letzteren wiederum der Vor⸗ zug ertheilt werden sollte. Nachdem mit Breusing auch Rau tenberg für die kommissarische Prüfung sich ausgesprochen, weil in Betracht der in Frage stehenden bedeutenden Summen über eine solche Prüfung, selbst auf die Gefahr einer damit verbundenen ge⸗ ringen Verzögerung, nicht werde hinwegzukommen sein, beschließt die Kammer heute die Verweisung des Schreibens an die Finanz-Kom— mission.
Es folgt die zweite Berathung des Ministerial-Schreibens, Amts vertretung betreffend. Der Beschluß, wodurch die Regierungs⸗ anträge unverändert angenommen worden, wird im Uebrigen zwar wie⸗ derholt, der zweite Antrag aber insofern modifizirt, als auf Vorschlag Hillingh's beschlossen wird, statt des im 5§. 11 des Gesetzes über Einrichtung einer Amtsvertretung erwähnten ständischen Aus— schusses und der dafür regierungeseitig vorgeschlagenen ältesten Mit- glieber der Amtsversammlung behufs der in Frage stehenden Fune⸗
lionen besondere Mitglieder durch Wahl eintreten zu lassen. Die
beschlossene
Kammer wendet sich hierauf zur zweiten Berathung des Gesetz— Entwurfs, betreffend das Verfahren gegen Militairpflichtige, welche lich dem Dienste zu entziehen suchen. Bei 8. 3, welcher im ersten Absatze so lautet: „Die Strafkammer entscheidet in öffentlicher Sitzung, zu welcher der Beschuldigte zu laden ist, nach erfolgter Berichterstattung auf Antrag der Staatsanwaltschaft, bezüglich der Vertheidigung des erschienenen Beschuldigten“ (vergl. Buch III. Abschn. J. der Strafprozeß⸗-Ordnung) stellt Vezin zur Erwägung, ob bei anscheinender Entbehrlichkeit doppelter Ladung nicht etwa die erstere zu beseitigen fei. Bacmeister hält indeß die erste Ladung für eben so unentbehrlich, als häufig auch erfolgreich, die zweite Ladung aber als einen unerläßlichen Theil des öffentlichen Verfahrens, wenngleich auf möglichst kurzen Zwischenraum Bedacht zu nehmen und vielleicht auch die Vermittelung durch die öffentli— chen Blätter auszuschließen sei. Der Ansicht von der Unentbehrlich— keit sowohl der ersten, wie der zweiten Ladung schließt Rautenberg um so mehr sich an, weil erst nach Ablauf der in der ersten La⸗ dung gesetzten Frist das in Frage kommende Verbrechen selbst als konsummirt zu betrachten. Zwar verkennt auch Kanzlei ⸗Direktor von Bothmer die Nothwendigkeit der ersten Ladung schon in dem Betrachte nicht, daß der Angeschuldigte von den Verhandlungen in der Heimat keine Kenntniß erlange; gleichwohl aber scheinen ihm beschränkende Bestimmungen hinsichtlich der zweiten Ladung in glei— chem Maße wünfchenswerth, als auch um deswilltn gerechtigt, weil, bei späterhin etwa nachgewiesener Schuldlosigkeit des Ausgebliebenen, voll— ständige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ertheilt und alle erkannten Strafen wieder aufgehoben werden. Nachdem der Vo⸗ tant deshalb dafür gehalten, daß die zweite Vorladung mittelst Anschlages an dee Gerichtsstelle, oder Insinuation an die Angehö⸗ rigen, oder aber den Ortsvorstand genügen werde, bemerkt Bac meister, daß mit der zufolge der neuen Strasprozeßerdnung vor⸗ geschriebenen öffentlichen Ladung nicht auch die Art, wie dieselben zu beschaffen, vorgeschrieben sei, so daß hier zweckmäßig die ange⸗ deutete beschränkende Bestimmung getroffen werden könne. Es wird deshalb von ihm beantragt, vor dem Worte „zu laden“ den Zusatz einzuschalten: „nur durch Anschlag an der Gerichtsstelle.“
Mit diesem Verbesserungsantrage findet der obige Gesetzent— wurf, im Uebrigen unverändert, wiederum die einstimmige Annahme der Kammer.
, mn n ,,,, Kammer. Nach verlesenem Protokolle bringt Gumbrecht folgenden Urantrag in Betreff der Städte-Ordnung ein, welcher genügend unterstützt und demnächst auf die Tagesordnung kommen wird:
In Erwägung:
1) daß der §. 132 des von den Ständen
wurfs der Städteordnung: „Neben demselben diesem Gesetze) bestehen bis lasse des Ortsstatuts die Bestimmungen der früheren Ve so weit sie diesem Gesetze nicht widersprechen“ als §. 134 der in der Mitte 1851 publizirten Ordnung dahin redigirt ist: Neben demselben, so wei vor Ortsstatuts anwendbar ist, bestehen bis zu dessen Erlasse die diesem Gesetze nicht widersprechenden Bestimmungen der früheren Verfassung“ hierdurch aber mit Rücksicht auf den §. 131 f §. 123 des Gesetzes, welcher lautet: „Alle diesem Gesetze entgegenstehenden aufgehoben“
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(d. h. zum Er rfassun
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und hier die Konigli Regierung ihre Redactionsbefugniß überschritte in fernerer Erwägung: 2) daß der publizirten Städteordnung dem genehmigten 8§ Entwurfs, welcher die Auft ler in den einzelnen Städte-Verfassungen sich findenden, meinen Städte-Ordnung widersprechenden Bestimmungen mit de Publication des Gesetzes ausspricht, am Schlusse der König lichen Regierung hinzugefügt ist: Die §§. 2, und 135 dieses Gesetzes treten sosort in der Zeitpunkt der Wirksamkeit übrigen Bestimmungen soll demnächst sestgestellt werden, damit aber die Königliche fügt hat, wozu sie weder Ständen genehmigten Gesetz tigt war, ersuchen Stände die Königliche dem §. 134 der publizirten Städte « diejenige Faf sung, in welcher der §. 132 des Entwurfs genehmigt ist, oder wenigstens eine solche, welche dem wirklichen Sinne des §. 132 entspricht, geben zu wollen; und . 2) die Schlußbestimmung wegen der theilweisen Suspendirung der Wirksamkeit des Gesetzes zurückzunehmen Der Tages⸗-Ordnung gemäß folgt die Berathung des Ausgabe— Budgets. Unter der Rubrik „Ministerium der auswärtigen Angele— genheiten“ sind die Ausgaben zu Zwecken des deutschen Bundes zu plus minus 55,800 Rthlr. veranschlagt. Nach beendetem Referate erkundigt sich G roß nach dem Stande der deutschen Flotte und stellt folgenden Antrag: „Stände ersuchen die Regierung, mit allen Mitteln für die Erhaltung der deutschen Flotte zu sorgen und spre⸗ chen ihre Bereitwilligkeit aus, behuss Erreichung dieses Zweckes an— gemessene Beihülfe zu leisten.“ Lindemann bezeugt, wie die Regie rung stets bereits bemüht gewesen, für die Erhaltung der von ihr für die Interessen Hannovers als sehr wichtig erachteten Flotte nach Mög⸗ lichkeit zu sorgen, wie inzwischen der Regierung eine Aeußerung der Stände, daß sie die Ansichten der Regierung in dieser Angelegenheit thei len, nur erwünscht sein könne. Ellissen will für Zwecke des deutschen Bundes nicht bewilligen, weil er den Bundestag als zu Recht be— stehend nicht anerkennt, und zwar um so weniger, als in der leider feststehenden Position für den Militair-Etat schon ein Erhebliches zu Bundeszwecken geleistet werde. Weinhagen geht von dersel—⸗ ben Ansicht aus. Er meint, daß Hannover für sich bestehen könne, ohne die übrigen deutschen Regierungen, und daß es auch für sich allein die Flolte unterhalten könne, wenn dieselbe auf das Budget des Kriegsministeriums übernommen werde; welches letztere der Kriegsminister jedoch nicht für thunlich hält. Lang und Linde— mann wollen die Flolte als allgemeine deutsche Angelegenheit auch ferner behandelt wissen, da Hannovers Kräfte allein zur Unter— haltung derselben nicht entfernt ausreichen würden. Sie zeigen dann die Verpflichtnng der Stände zur Bewilligung der fraglichen Position, welche in dem Verfassungs⸗Gesetze basire. Nach Lang's II. Ansicht besteht der deutsche Bund, wenn auch der Bundestag aufgehoben; aber auch letzterer bestehe zur Zeit wiederum mindestens faktisch, und Hannover werde niemals in der Lage sein, einseitig davon sich zurückziehen zu können. Grumb— recht glaubt die Position nur unter der Befürwortung bewilligen zu können, daß darin eine Anerkennung des Bundestages nicht ge⸗ funden werde. Ellissen weiß nur nicht, wie die Gelder zur Ver⸗ wendung kommen sollen, wenn kein zu Recht bestehendes Organ des Bundes vorhanden. Bueren erkennt einen deutschen Bund nicht
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an und schüttet in bekannter Weise seinen Tadel über deutsche Re glerungen und den deutschen Bundestag aus, was Stüve zu der anterbrechenden Anfrage an den Präsidenten veranlaßt: Ob es er⸗ laubt sei, in der Weise über Institute sich zu äußern, welche mit unserer Verfassung in der engsten Verbindung stehen, und dadurch garantirt werden? Präsidium kann es allerdings für ge laubt un angemessen nicht halten, in der Weise über den deutschen Bund und den von der Regierung anerkannten Bundestag sich zu äußern, wie dieses von Ellissen und Bueren geschehen. Bueren säßt sich dadurch jedoch nicht beirren, und auch Ellissen glaubt, gegen die Rüge sich verwahren zu müssen, da er nur seine inzivi⸗ duelle An icht darüber geäußert, wie der Bundestag rie Gewalt in Deutschland usurpirt habe. Obwohl Grumb recht und Freu— dentheil dieser Ansicht sich anschließen, so kann Präsidium doch nach wie vor die Acußerung, daß der von der hiesigen Regierung anerkannte und beschickte Bundestag einer „Usurpation“ sich schuldig gemacht habe, für eine angemessene zutreffende nicht erachten. In Folge dessen provozirt Ellissen auf Entscheidung Kammer er die Rüge verdient, die ihm von: Präsidium zu Theil geworden. Stüve gieb! zu, daß der Spielraum sur die Aeußerungen individueller Ausichten hier in Kammer sehr weit bemessen sei, aber, daß dieselben doch jedenfalls innerhalb der Gränzen der halt.
gefallenen Aeußerungen im Hinblick bestehenden §. 2 des Landes⸗2 er fassungsgesetzes könne. Grumbrecht und Groß nochma Ellissenschen Aeußerungen, und Relationen halten, was S dann Lang II. zur Vertheidigung Ellissen' s zur Abschneidung ver weit über das Ziel hinaus sich verlierend Dis kussion ! gegen einen eigentlichen Ordnungsruf steh Recht der Berufung an die Kammer einzelnen Mitgliedern zu T :
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Darauf Lindemann N den a nun ein solcher Ordnungsruf, wie Präsidium bereits selbst er läutert, nicht habe ausgesprochen werden sollen, so könne die ergrif fene Berufung Hand nicht stattfinden Dar ers und Röben glauben in der Präsidial inen rdnungs erkennen zu können, theilt und seinen Freund ersucht Die Berufung an di Kammer zurückzuneh Die sem Wunsche schließt auch Grumbre cht
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zurückgekehrt; Trawnik ist ü Darunter Mehmed Pascha, Bischewik Capitaine von Maydan, Krupa, Verhaftung eirkulirten. Man klagt sehr beamten in Abstellung Gebrechen. Die durch Ismail Pascha's rnennung selbstständige
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über Lauigkeit der
Herzegowina
zum Wesir
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alter von Prizzen C Bosnien Verwaltung.
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Gesetzgeb ende Versammlung.
Frankreich. vom 23. Mai. Nachdem Saut hatte, daß der Moniteur gestern das Gesetz vom 31. Mai nicht erwähnt habe, : titionen um Verfassungs⸗Revision sorgfältig aufzeichnet, wieder von Repräsentanten theils Petitionen um die Verfassungs Revision mit oder ohne Andeutung auf die Präsidentschafts-Ver längerung, theils Petitionen um die Wiederherstellung des allge meinen Wahlrechts angekündigt. von letzterer 4 gezählt. Revision der Verfassung und Verlängerung der Pr überreicht, läßt die Linke ironische Bemerkungen hören.
deponirte Petition während er die Pe
eine
Petition um Wiederherstellung des allgemeinen Wahlrechtes wird von Noel Parfait mit den Worten begleitet: „Unterzeichnet von
Pascha's
Sitzung mura (Linke) Beschwerde eingelegt
gegen
werden
Von ersterer Kategorie wurden?, Als General Husson eine Petition um Präsidentschaft Eine
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tirt habe, nicht deponirt. Warum soll aber Anderen erlaubt sein, was ich nichtthun darf? Warum sollen sie verfassungswidrige Petitionen deponiren dürfen, die weder mit ehrlichen Mitteln erlangt, noch aufrichtig sind? (Unterbrechungen bonapartistischerseits.) Die Ver⸗ fassung kann in der von ihr vorgeschriebenen Zeit revidirt werden; allein der Präsident der Republik muß ebenfalls in der vorgeschrie— benen Zeit sein Amt niederlegen und den Platz einem Anderen ab⸗ treten; er kann nicht wieder erwählt werden.“ Der Vorsttzende Dupin schneidet endlich diese Entwickelungen, als nicht zur Sache gehörig, ab. Es wird hierauf der Bericht über die Wahl im Departement der Lagades vorgelesen, der auf Gültig⸗ keits Erklärung für die Ernennung des Generals Durrieu anträgt, und die telegraphische Depesche des Ministers des Innern mit dem Umstande enischuidigt, daß der Vorgänger desselben, Vaisse, zwischen den beiden Kandidaten Durrieu und Duclere geschwankt undd adurch seinen Nachfolger in die Nothwendigkeit versetzt habe, den Zweifel seiner Untergebenen aufzuklären. Diese Depesche, an den Präsi denten gerichtet und öffentlich angeschlagen, habe im Namen der Regierung offen für denjenigen Kandidaten Partei genommen, der sich für die Aufrechterhaltung des Gesetzes vom 31. Mai verpflich tete. Pascal Duprat (Linke) greift die Handlung des Ministers als eine mißbräuchliche Einmischung in die Freiheit der Wähler an. Leon Faucher entgegnete: „Die Regierung hat nur ihre Pflicht gethan, und zwar nicht in einem persönlichen Interesse, denn beide Kandidaten würden in der National-Versammlung die Politik der unterstützt haben, sondern im Interesse der Gesell— 31. Mai hat Frankreich gerettet,
ist der Stimmen der Wähler würdig, der seiner Fahne macht. auf der Linken.)
und glaube nicht, daß mein Vorgänger eine andere
hat, als ich; die politische Richtschnur der Regie
var damals ganz dieselbe, welche sie jetzt ist. (Aufsehen Links: Dr. Veron?“ Uebrigens war die Depesche nicht zur Veröffentlichung bestimmt, die nur zufällig und Versehen statt fand.“ ; Lefranc (gemäßigter Republikaner) erhebt sich heftig gegen Faucher's Aeußerung, daß Stimmen der Wähler würdig sei, der nicht das : Fahne mache. „Ich kann einen solchen Mangel moraliscd em nicht begreifen“, ruft der Republik eines Tages Abänderun⸗ 831. Mai voꝛ hlagen ließe, die geg ĩ er dann auch der
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gestattete.“ (Bewegung in verschiedenem Faucher antwortet: Es sei Pflicht der Regierung ge . Mansver der radikalen Partei
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Mai i 1 Ihnen auf diesen vom 31. Mai, von der Regierung vorgeschlagen und Versammlung votirt, hat ein Recht auf den Gehorsam u tung Aller!“ Nein! und heftiger Lärm auf d Girardin besteigt wieder die Tribüne, bringt aber durch persönliche Anspielungen gegen Majoritäts⸗-Mitglieder, die er der Apostasie beschuldigt, verworrene und äußerst stürmische Auf t voll gegenseitiger Vorwürfe, leidenschaftlicher Apostrophen, Un
n und Ordnungsrufen hervor, nach deren Beendigung die über die T e sche
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Paris, 24. Mai. (K. 3.) Die National⸗Versammlung dis
kutirte in heutiger Sitzung das Gesetz in Betreff der Nationalgarde. Napoleon Bonaparte und Duprat sprachen heftig dagegen, Riancey und Linke gestelltes Amendement, das bie Nationalgarde demokratisch auffaßt, wurde mit einer Mehr—
Es entstand ein großer Tumult, Ein von Dupra
Rechte
antwortete. die
interpellirten sich lebhaft.
heit von 192 Stimmen verworfen. 23.
Großbritanien und Irland. London
Die Königin und ihre hohen Gäste verließen gestern Mittags Lon—
drei Gemeinden mit Stimmen-Einhelligkelt, die besoldeten Beamten
Zuletzt ergreift noch Bouhier
allein ausgenommen.“ ö ; Fort, um in folgender überraschen
1'Eckuse (junge Rechte) das . der Weise eine Petition von braven Arbeitern,
übergeben sollen, aber aus constitutionellen Bedenken nicht übergebe. „Ich habe eine Petition, die mir anvertraut war, aus Achtung vor Ihrer Geschäfts Ordnung, vor Ihrer Verfassung, die ich nicht vo—
de
Familienvätern und ehrbaren Bürgern aller Art, wie er sagt, anzukündigen, die er hätte
Berathung der Ausstellungs-Kommission beigewohnt hatte.
dem Bahnhof, wo ein Extrazug in Bereitschaft stand.
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seinem Posten nachstens
EUlta⸗
Mai.
don, um sich nach Osbornehouse auf der Insel Wight zu begeben, nachdem Dieselben früher der Ausstellung ihren gewohnten Morgen⸗ besuch abgestattet hatten, und nachdem Prinz Albrecht noch einer
Vie Königlichen Kinder waren schon des Morgens abgereist. Der ganze übrige Hof begab sich in sieben Wagen, von Lanciers geleitet, nach
Im Unterhause wurde gestern von Herrn Ewart ein Antrag auf Ausdehnung der in England eingeführten Beschränkung der Todesstrafe auf Schottland und die Kolonieen eingebracht, aber wieder zurückgezogen, da sich der Minister des Innern dagegen er— klärte. Ein anderer Antrag, von Herrn Fox, auf Einführung von Freischulen für weltliche Zwecke, welche durch Lokal⸗Abgaben im ganzen Lande erhalten werden sollten, wurde vom Minister des In⸗ nern für unpraktisch erklärt und vom Hause mit 139 gegen 49 Stimmen verworfen.
Rußland und Polen. Warschau, 24. Mai. Gestern früh um 8 Uhr begab sich Se. Majestät der Kaiser mit den beiden Großfürsten Nikolaus und Michael auf der Eisenbahn von hier lach Lowicz, begleitet vom Fürsten Statthalter, vom General⸗Mi litair-Gouverneur von Warschau, Fürsten Gortschakoff, und von den General- Adjutanten Grafen Adlerberg und Rzewuski. Nachmit⸗ tags um 4 Uhr traf der Kaiser wieder in Warschau ein. Se. Ma⸗ jestät der König von Preußen machte um 1 Uhr Mittags in Gesellschaft Ihrer Majestät der Kaiserin eine Spazierfahrt nach Willanow. Gestern Abend wohnten die Allerhöchsten und Häöchsten Herrschasten wieder einer Theater-Vorstellung in der Orangerie von Lazienki bei. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von
Mecklenburg-Schwerin ist gestern von hier wieder abgereist.
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Belgien. Brüssel, 24. Mai. Der Senats ⸗Präsident Dumon-Dumortier, der bekanntlich zum zweitenmale von Tournay hierher berufen worden war, hat vorgestern Abends, wie die In⸗— dependance meldet, dem Könige von neuem erklärt, daß er den Auftrag zur Bildung eines Kabinets nicht annehmen könne, und ist bereits gestern nach Tournay zurückgekehrt. Wann und wie die ister-Krisis enden wird, ist fortwährend ungewiß.
Die Repräsentantenkammer hat sich gestern auf Rosenbach's
lag einstweilen vertagt; zur nächsten Sitzung wird der Prä⸗ besonders einladen lassen
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In Potsdam. Auf Allerhöchsten Befehl: T ; Lustspiel in 4 Akten, von Hackländer. Anfang halb uhr Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans -Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: . Erster Balkon und erste Rang- Loge 25 Sgr. Parque und Parquet⸗Loge 20 Sgr. Zweite Rang- Loge 16 Sgr. Parterre 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr. ; . Mittwoch, 28. Mai. Im Opernhause. 6hJ ste Abonnements Vorstellung. Auf Höchstes Begehren: Die Familien Capuleti und
er geheime Agent