1851 / 149 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

europäischen Staatengebäude einer Achtung gebietenden Marine bedarf. Bald wird dieses Institut einen neuen Aufschwung nehmen, nicht mehr das Privileglum einer Previsz oder Stadt, sondern das Ei⸗ genthum der ganzen Monarchie, soll Oesterreichs Flagge auf dem Meere wehen und kein Fremdling mehr unsere Küsten unverthei— digt, unseren Handel unbeschützt inden. Möge mein Name dem

Schiffe Glück und Sieg bringen, das ihn zu fuͤhren bestimimnt ist.

Ausland.

91 . Mm . Ytoldau und Wallachei. Bukarest⸗ gls: Mai. (Lloyd.) Vor kurzem ist hien, eine fürstliche n, . erschienen, wodurch das Quarantainewesen in den 4 bedeutend erleichtert und auf eine gänzlich neue Grundlage gestellt wird. Bis jetzt war das System der Räucherung angewendet worden; Dieses wird. nunmehr gänzlich aufgege ben und dafür die Methode der Lüftung angewendet. ö , zeuge, welche aus Häfen der europäischen Türkei und 39 Meerenge von Konstantinopel oder aus Konstantinopel selbst in die Donau⸗ häfen einlaufen, haben eine Quarantainezeit blos von vier Tagen zu bestehen; nur wenn sich am Bord der Schiffe ein Todes fall sollte ergeben haben, wird die Quarantaine auf sechs Tage erhöht. Solche Waaren, welche dem Verderbniß durch das Wasser nicht unterliegen, werden zum Behufe ihrer Reinigung eingetaucht, so z. B. Schlachtvieh und andere Thiergaltungen u. s. w., Fahrzeuge, Passagiere und Waaren, welche aus den Häfen des Schwarzen Meeres längs der asiatischen Küste einlaufen, haben eine Quaran⸗ fainefrist von 8 bis 10 Tagen zu bestehen. In den ersten Tagen des Monats Mai war dieses neue Reglement bereits in Krast ge— zreten.

wissenschaft und Kunst. Zur vaterländischen Sprachkunde.

„Germaniens Völkerstimmen“ von J. M. Firmenich.

Von diesem in unsereun Blättern bereits öfters besprochenen vaterländi— schen Werke, zu welchem nach der Angabe des Herausgebers gegenwärtig bereits 559 germanische Gebiete, Inseln, Städte und Orte mundartliche Sprachdenkmäler eingesandt haben, ist nunmehr die 14te Lieserung erschie⸗ nen, enthaltend die Mundarten des Elsasses, Lothringens, der Saargegen— den und eines Theiles der Schweiz. Professor Schmeller, der gefeierte Sprachforscher Suddeutschlands, welcher bekanntlich es unternommen hat, an das Firmenichsche Werk ausführliche sprachwissenschastliche Forschungen und Betrachtungen in einem besonderen Werke zu inüpfen, sagt in einer Abhandlung über „Germaniens Völkeistimmen“ in den Gelehrten Anzeigen, dem Organe der Akademie der Wissenschaften zu München, Folgendes: „Es liegt uns in dieser nunmehr auf 544 Großoktavseiten des ersten und 576 eines zweiten Bandes angewachsenen Sammlung ein Unternehmen vor, das, auch nur nach der Schwierigkeit der Durchführung bemessen, ein nicht gewöhnliches heißen darf. Alle bisherigen Sammlungen dieser Art läßt das Firmenichsche Werk, theils was Vollständigkeit, theils was gleichförmige Durchführung und Verlässigkeit benifft, weit hinter sich. Die einzelnen Stücke ver Völkerstimmen Germaniens sind eben so viele kleine Genrebil⸗ der, die einen Einblick thun lassen in das häusliche und öffentliche Treiben der verschiedenen Bevölkerungen, in ihre Liebhabereien, Wünsche und Kla— gen. Kindliches wechselt mit männlich Verständigem, Frohes mit Betrüb— tem. Doch weit vorherrschend ist ein gesunder, nie ins Derbere fallender Humor. Das Weik ist gleichsam eine Nationalgalletie. Ihre Ausstattung hat der Sammler, selber mehr dem Norden angehörig, vom Norden aus, gleichsam zuerst an der Nordwand, der Insel Sylt, begonnen. Diese trägt Bilder aus den beutschen Küstenlanden an Nord- und Ostsee, von Westen nach Osten laufend, indem sie zur Zeit gegen Westen hin noch leer gelassen ist für verspätete Zusendungen aus Brabant, Flandern und dem Königreich der Nieberlande. Machen wir uns eine richtige Vorstellung von den Sei— ten, nach welchen die Sammlung sich vaterländischen Lesern empfehlen werde, so dürfte sie die Mehrzahl derselben nicht so fast dadurch anspre⸗ chen, daß sie in ihrer Weise belehrend, als eben dadurch, daß sie, wie leine der bisherigen, wesentlich unterhaltend ist. Trefflich kommt dabei zu statsen, die so zweckmäßige als vollkommene Weise, in welcher der Sammler für jeden Leser, dem es an Lust, Zeit oder Gelegenheit gebricht, mittelst Grammatik und Wörterbuch, auch wenn es deren für alle Mund- arten gäbe, sich selbst vas nöthige Verständuniß zu schaffen, dadurch gesorgt hat, daß Seite für Seite in numerirten Noten alles minder Verständliche schriftdeusch gegeben wird“ u. s. w.

Belrachtet man das umfassende Werk von seinem höheren Standpunkte, so tritt besonders die gewaltige Kraft, womit die deutsche Sprache sich in ihrem ursprünglichen Wesen und in ihrer Einheit zu erhalten wußte, immer mehr in das glänzendste Licht. Die deutsche Zersplitterung und Indivi— dualisttung hat eine ungehruere Vervielfachung der deutschen Mundarten herbeigeführt, in allen diefen Mundarten zeigt sich jedoch eine überraschende Einheit im wesentlichen Charakter der deutschen Sprach-Entwickelung, in allen diesen Mundarten erscheinen uns die charakteristischen Züge des ur— sprünglichen deutschen Sprachgenius. Und so hat Firmenich durch „Ger— maniens Völkerstimmen“ auf erfreuliche Weise nachgewiesen, daß die ge— netische Kraft der deutschen Sprache selbst über die deutsche Zersplitterung und Individualisirung den Sieg davonzutragen vermocht, und daß gegen wärtig noch eine wahre, lebendige Einheit des deutschen Volkes vor— handen ist.

Diese wahre, lebendige Einheit der Deutschen ist ihre Sprigche, ist der Genius, der in der Sprache lebt. Das ist hauptsächlich die hohe Be⸗ deutung, die das Werk Firmenich's für Deutschland hat. Frisch und leben⸗ dig, urkrästig und eigenthümlich breitet sich das wundersame Riesengewächs des deutschen Sprachstammes in den mannigfaltigsten Verzweigungen in „Germaniens Völkerstimmen“ vor unserem Auge aus, einer deutschen Eiche vergleichbar, voll Mark und Kraft in deutschem Boden wurzelnd, unbeengt, unangetastet und unverstümmelt in seinem Wuchse, ein freies und fiöhliches

*

der Noten

Bekanntmachungen. Prinz⸗Wilhelm⸗ (Steele⸗Voh⸗

Die lang und 362 . J 22 ) g.

winkeler) Eisenbahn.

Ge neral-Versammlung der Actionaire—

Die diesjährige General⸗Veisammlung findet am 258. Juni , Vormittags 10 Uhr, enthält. 1m Saale des Gast hofes „zu m dentschen 7 Hause hierselbst statt, wozu die Actionaire hier— ? durch eingeladen werden.

Langenberg, den 20. Mai 1851.

Die Dire el.

59

t Aufdruck

3641 Bekanntmachung

die Ausgabe von Banknoten zu 20 Thaler betreffend. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 31. Januar d. J. bringen wir nachstehend die Beschrei⸗ bung der Banknoten à 20 Thaler, deren Ausgabe in diesen Tagen bei unserer Kasse beginnen wird, zur öf— fentlichen Kenntniß. Berlin, den 26. Mai 1851. Direction der Bank des Berliner Kassen-Vereins. (gez Mendelssohn. Gelpcke. G. Rieß.

führend;

Be s chr ei der Vereins Banknoten 3 Zoll 67 Linien hoch und auf weißem Hans⸗ papjer abgedruckt, welches in der Mitte einen in Schat ten und Licht abgetönten Kranich und darüber jun einem dunklen Bogenfelde die Umschrift: 20 THIILR. BANKNOLE D. B. C. V.

der von verzierten Rändern umgebenen dreitheiligen Feldes: in Kupferdruckmanjier:

a) rechts, in einer Nische einen nackten Merkur mit geflügeltem Helme auf dem Kopfe, auf einem Stamme, welcher mit einem Manteltuche bedeckt ist, ruhend,

] ö die rechte Hand an ein Schwert legend, und mit der Bank des Berliner Kassen-Vereins, der . Hand eine Rohrpfeife ei dem Munde

links, in gewellten Linien, Verzierungen aus Blät⸗ tern und Ranken bestehend, die ein Mittelschild umgeben, in welchem das Wappen mit einem Kraä⸗ nich und der Umschrist: ist. Ueber und unter den Verzierungen besinden ssch zwei kleine Schilde, das eine oberhalb mit dem Eindruck der Littr. ... vingt Cécus de Prusse; das andere unterhalb mit

710

Kind der Natur. Da offenbaren sich Wurzeln und Stämme, die im Doch. deutschen längst erstorben oder überschüttet und verdeckt sind und an Theil in den ältesten Sprachdenkmälern nicht mehr zu Tage liegen. enn ge; tige Lautverhältnisse und Wort- und Redefsormen, dem hochdeuischen Shre längst entfremdet, gemahnen hier den Sprach sorscher als Belanntes Be⸗ sreundetes, und überraschen ihn bei näherer Anschauung durch die Ueber⸗ einstimmung mit den ältesten Ueberresten germanischer Zunge. .

Nach den Mittheilungen des Herausgebers in Bezug auf die in Schwe⸗ den und Nerwegen für das Werk gesammelten Mundarten werden nament— sich jene aus ben abgelegeneren Thälern Schwedens auch für das tiefere Siudium der gothifchem Sprache von hoher Bedeutung sein, da sich manche dieser Mundarten noch als lebende Zweige des alten gothischen Sprachstammes erhalten haben. Besonders werthvoll unter den Beittägen Slandinaviens sind Lieder von den Inseln „Färber“, in welchen die Sage der Nibelungen erklingt und mithin im Munde der dortigen Inselbewoh⸗ ner theilweise noch fortlebt. .

In neuester Zeit hat der Herausgeber der Völkerstimmen Germaniens, Dr. Firmenich, ein ähnliches Werk in Frankreich zum Zweck der Samm lung der Volkspoesieen und Mundarten sämmtlicher Nationen voma— nischer Zunge (der Franzosen, Spanier, Portugiesen, Italiener, Wallonen, Moldauer, Wallachen, Engadiner, Brasilianer u. s. w angeregt und sich zur Förderung dieses großen wissenschaftlichen Werkes an die höchsten Stellen in Frankreich gewendet, da bedeutende und hochgestellte Männer Preußens die Anregung Firmenich's im Interesse der Wissenschaft an betreffender Stelle in Paris eifrig befürwortet haben. Würve Frankreich die Herftellung eines solchen umfassenden Werkes für die sämmtlichen om anischen Na tionen in die Hand nehmen, so möchte auch der dritte Hauptvölkerstamm Europa's, der sflavische, sich angeregt finden, ebensalls eine Sammlung seiner sämmtlichen Mundarten und Volkspoesieen zu veranstalten. Auf diese Weise wäre der allgemeinen Sprachwissenschaft, Literatur und Geschichte ein außerordentlicher Dienst geleistet und alsdann auch der Weg zu einem späteren allgemeinen europäischen Werke der umfassendsten sprachlichen und historischen Forschungen angebahnt, das seine Ausführung der Mitwirkung aller Nationen Europa's zu verdanken hätte.

Erfreulich ist es, daß Deutschland die Ehre, mit kräftigem und erfolg- reichem Beispiele vorangegangen zu sein, in Anspruch nehmen kann, und somit wiederum der Beweis geliefert wird, daß das große Gebiet der Wis— senschast nicht zum geringsten Theil ursprünglich vom deutschen Geiste be⸗— fruchtet

wird.

Hesterreichische Douan Die österreichische Donau-Dampfschifffahrt, welche im Jahre 1849 einen äußerst geringen Personen- als auch Waaren-Verkehr hatte, würde, wenn nicht die Einnahme für den Transport der Massen von Truppen und Kriegsbedarfs einen Ersatz geboten hätte, einen noch bedeutend größeren Ausfall in ihrer Einnahme gegen alle vorhergegangenen Jahre ergeben haben. Das Jahr 1856 hat dagegen ziemlichen Ersatz dafür geboten, denn obgleich die Per— sonen-Frequenz in 1850 gegen 1818, in welchem Jahre eine über aus starke Personen-Frequenz in Folge der stattgefundenen Un— ruhen, wegen welchen ein starker Verzug von ganzen Familien aus virschiedenen Städten und Ortschaften stattgefunden hat, nicht unbedeutend geringer ist, so hat doch die Einnahme dafür in 1856 gegen 1848 eine Erhöhung erreicht, aber namentlich hat in Folge der eingetretenen Ruhe, Handel und Industrie sich gesteigert, und dadurch etne beträchtliche Mehreinnahme gegen alle vorhergegan⸗ genen Jahre ergeben. In dem Verwaltungsjahre 1850, d. h., vom 15. Februar bis ult. Oktober wurden befördert 1,174,369 Reisende und 2,014,092 Ctr. Güter aller Art, ferner 580 Fortepiano's und 74,682 St. Borstenvieh; in 1849, vom 23. Januar bis alt. Oktober, wur⸗ den nur befördert 395,383 Reisende, 680,362 Ctr. Güter, 61 Fortepianos und 6389 St. Borstenvieh; in 1848, vom 149. Fe⸗ bruar bis ult. Oktober, 1,357,756 Reisende, 1,515,600 Ctr. Güter, 1841 Fortepianos und 42,181 St. Boistenvieh, und in 1847, vom 26. Februar bis ult. Oktober, welches Jahr durch keinerlei Unruhen

1,758,649 Etr.

gestört war, wurden befördert 767,956 Reisende, Güter, 353 Fortepianos und 45,713 St. Schweine. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr befördert 778,936 Reisende, l, 363,730 Ctr. Güter, 519 Fortepianos und 68,293 St. Schweine; gegen 1848 wurden in 1869 an Personen weniger befördert 183,387, dagegen mehr 528,192 Ctr. Güter, 396 Fortepianos und 32,501 St. Schweine; gegen 1847 wurden in 1850 mehr beför dert 406,413 Personen, 285,443 Ctr. 227 Fortepianos und 28,9069 St. Schweine. Man lann hieraus ersehen, in welchem Grade das sonst in Wien so bedeutende Geschäft mit musikalischen Instrumenten daniedergelegen hat, eben auch der so be deutende Viehhandel. Von Fortepianos wurden im vori— gen Jahre allein im Monat Juli 178 und im Monat August 162 St. transportirt, in 1849 wurden von den 61 trans— portirten im Oktober 27 transportirt und die anderen verltheilen sich in Kleinigkeiten auf die anderen Monate. Der Handel mit Schweinen hat vom Monat Mai bis ult. August 1849 ganz da nieder gelegen, denn es wurden im Monat März 946 St. und die übrigen im September und Oktober transportirt. Die Einnahme betrug in 1850 für Personen, Wagen und Pferde 1,92, 061 Fl. 19 Kr., für Güter, Fortepianos, Vieh ꝛzc. 2, 044,915 Fl. 48 Kr., zusammen 3,136,977 Fl. 7 Kr.; im Jahre 1849 betrug die Ge sammt-Einnahme, inkl. der Einnahme für Truppen und Kriegs— material, 2, 096,921 Fl. 39 Kr.; wie sich diese Gesammt-Einnahme in Betreff der Personen- und Güter-Frequ vertheilt, ist nichts bekannt geworden; da jedoch das Jahr 1849 durchaus nicht maß gebend sein kann, so stellen wir einen Vergleich mit den früheren Jahren auf. Im Jahre 1848 betrug die Einnahme sür Personen, Wagen und Pferde 1,223, 262 Fl. 35 Kr. und für Gi Fl. 19 Kr., zusammen 2,376,856 Fl. 51 Kr.; in ein für Personen 2c. 1,2 12,317 Fl. 7 Kr. und für

Güter,

Fl. 31 Kr., zusammen 2,702, 150 Fl. 38 Kr.; im Jahre 1846 betrug die Gesammt-Einnahme 2.317, 833 Fl. 13 Kr., die Gesammt-Einnahme des Jahres 1850 übersteigt sonach die von 1849 um 1,340, 055 Fl. 28 Kr. Natürlich konnte im Jahre 1849 erst nach der Uebergabe der Festungen Komorn und Peierwardein im Oktober die Dampfschifffahrt sich auf der ganzen Linie der Donau entwickeln, die Sage nur mit großen Unkerbrechungen und die Theiß durch lange Zeit gar nicht befahren werden. Gegen 1848 lamen in 1850 mehr ein für Personen c. 168,798 Fl. 44 Kr. und für Güter Ac. S9i, 321 Fl. 29 Kr., zusammen 1,966,120 Fl. 13 Kr.; gegen 1847 kamen in 1854 mehr ein für Personen 149,744 Fl. 12 Kr. und für Güter 585,082 Fl. 17 Kr., zusammen 734,826 Fl. 29 Kr.; gegen die Gesammt-Einnahme des Jahres 1816 kamen in 1856 mehr ein 1,059,143 Fl. 514 Kr. Die stärkste monatliche Gesammt⸗ Einnahme in 1850 betrug 502,274 Fl. 24 Kr. im Monat August, überhaupt brachten die letzten fünf Monate alle über 400,000 Fl. ein, und zwar der Dezember am meisten 465,524 Fl. 57 Kr., und der Juni am wenigsten 35,858 Fl. 39 Kr. Die ersten Monate haben stets eine geringere Einnahme. In 1849 brachte die stärkste der Oktober mit 519,448 Fl. 13 Kr., von den übrigen Monaten brachte die stärkste Einnahme der März mit 264,344 Fl. 52 Kr., der Frbruar brachte 63,008 Fl. 35 Kr. In 1848 brachte die stärkste Einnahme der Monat Mai mit 372,300 Fl. 3 Kr., über⸗ haupt brachten die Monate März bis mit Juni alle über 300,000 Fl., während die letzten Monate diese Summe nicht erreichten, so⸗ gar der Dezember nur eine Summe von 193,514 Fl. 36 Kr. ein⸗ brachte. Der Monat Februar brachte 36 485 Fl. 27 Kr. ein. Im Jahre 1847 betrug die stärkste Einnahme 420,921 Fl. 4 Kr., über haupt brachten die Monate Mai bis Dezember alle über 350,000 Fl. ein, während der Monat Februar die ganz geringe Einnahme von li Fl. B Kr. die Schifffahrt wurde erst am 206. Fe⸗

der März 202,260 Fl. 13 Kr. und der April

Jahre folgen. ö 66 1847. , 145 53 202, 209 13 87

1849. Fl.

1850. Il. Kr. 14,917 23

334, 175 29

Monate.

Februar März April

M Ut

21 5 57 361,625 16 Juni 349,563 38 Juli 120,096 359, 300 August 502,274 261,611 269,799 120,921 4 Septbr. 454,930 252, 266 248,035 53 368,294 25 Okibr. 165,524 519,448 193,514 36 364,347 17 Summa 3,136,977 7 2,096,921 39 2,376,856 54 2,702,150 38 Auch in den ersten beiden Monaten, d. h. Februar und März, hat sich gegen dieselben Monate des vorigen Jahres eine Vermeh⸗ rung der Frequenz und Einnahme herausgestellt. Es wurden im laufenden Jahre befördert 91,902 Reisende, 386,197 Ctr. Güter, 12 Fortepianos und 9932 St. Schweine; in denselben Monaten S850 wurden besördert 84, 079 Reisende, 273,807 Ctr. Güter, 31 Fortepianes und 4940 St. Schweine. Die Gesammt⸗-Einnahm beträgt 437,175 Fl. 46 Kr., und zwar 99,470 Fl. 43 Kr. im Fe⸗ bruar und 337,765 Fl. 3 Kr. im März, welche Summe aber nicht die volle Brutto-Einnahme darstellt, indem noch von einigen Sta⸗— tionen die Verkehrs- Uebersichten fehlen; beiläufig könnten diese Ausweise eine Gesammtsumme von 16,900 Fl. erreichen. Im Februar und März 1850 betrug die Gesammt-Einnahme 379,092 51.

5

Eisenbahn⸗Verkehr.

lin Hamburger Eisen bahn.

Betriebs-⸗Einnahmen. Für Güter :ꝛc.

Für Personen ꝛc0. Ren, De, . R. . R. Im Januar bis inkl. März 18531

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1E1II WACH angebracht sach wiederholt ist. ist in Buchdruckmanier geschehen. und der Werthbezeichnung:

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in Buchdrnckmanier: a) oben, in den beiden Ecken, den Werth der Banknoten zwischen diesen Angaben die laufende Nummer mit Zahlen, welche kleine Schilde haben, in denen die Zahl selbst wiederholt ist,

DI BAN KRᷓSSI. N Prüsung dem Kinlieseren Banknote E VWANAIG IHIALRR. D Oktober BA NE DRS BERLINER KASSEN-VREKRRIS ir Controlleur. e) unten, die Strafandrohung gegen Verfälschung und Nachmachen der Banknoten in Diamantschrift. Der Aufdruck der Kehrseite enthält in brauner Farbe den Werth der Banknote in verzierten Zahlen, innerhalb deren derselbe mit kleinen Büchstaben mehr— Die Ausführung dieses Aufdrucks

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Ruhrorter Dampf-Schlepp— 363 schifffahrts 6 esellscha ft.

Einlösung der Dividende für 1850.

Die Herren Actionaire werden hierdurch in Kenniniß gesetzt, daß die in der General-⸗Versammlung vom Glen dieses Monats beschlossene Dividende von Sechs Prozent oder 6 Thaler pro Actie vom 1. Juni d. J. ab bei den in den betreffenden Hebescheinen bezeichneten Stellen in Empfang genommen werden kann.

Ruhrort, den 24. Juni 1851.

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Werthbezeich⸗

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2 ) r 2 Seeländische

2 * f (2 4 8 2 Gi fein b. Gesellschaft.

Die Auszahlung der Dividende von 2 Rbthlr. Dä— nisch pr. Actie für das Jahr 1850 findet statt vom 20sten dieses an im Haupt-Bürcau zu Kopenhagen ge— gen Verabreichung der entsprechenden Coupons und mit Abzug der Kriegssteuer. ;

Kopenhagen, den 17. Mai 1851.

t, .

Abonnement beträgt 5 Rthlr, für 3 Jahr. 10 Rthlr. 1 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet

was

Das

8

Preußischer

Berlin, Freitag den 320. Mai

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Amit Dentschland. Der neue Handelsminister und sein Vorgänger. Radetzky. Die Zolltarifs-Frage. Verkauf Güterverkäufe in Ungarn Vermischtes. Hofnachrichten.

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten von Artilleriepferden. Olmütz und Prag. Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen. Sachsen. Dresden. Prinz Albert. Gesetz, betreffend die Aufhebung der zu Publication der deutschen Grundrechte ergangenen Verordnung vom März 1849 Hannover. Futendantur. Württemberg. Brannschweig. . Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. neten⸗Versammlung. Bachsen-Meiningen. Hamburg. Hamburg. Heneral-Konsul.

Bremerhaven. Bekanntmachung der deutschen Marine— Stuttgart. Vermischtes.

Braunschweig. Die Kompetenz der Schwurgerichte. Gotha. Zusammenberufung der Abgeord—

Meiningen. Die Staatsschuld. Ertheilung des Exequatur an den Königl, nischen A u s land. Gesetzge bende Versammlung. Petitionen. Das Paris. Besuch des Präsidenten in einer Depeschen aus Lissabon. Verfassungsrevisions-Vorschläge. und Irland. London.

Fa

Konferenz bei Odilon Vermischtes.

Hofnachrichten.

degesetz. Dupin. lte roßbritgnien Ver⸗ mischtes. Rußland und Polen. mischtes. Warschau. Italien. Turin. Beschluß des mischtes. Urhebern.

St. Petersburg. Ordensverleihung. Ver⸗ Hofnachrichten.

Munizipalraths von Nizza. Nizza. Verhaftung von

Ver . Protest⸗

Kriegsbu

Ankunft des spanischen Gesandten von Turin. Nachrichten aus Portugal. Protest gegen das Anfertigung von Perkussionsgewehren. Nachrichten aus Portugal.

Vermischtes.

und Handels-⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Auf den Bericht vom 16. April d. J. bestimme Ich hierdurch Bezugnahme auf den Erlaß vom 13. August 1849 (Gesetz⸗ g 1849 Seite 351), daß auf die für Rechnung der Stadt Berlin erbaute Kunststraße vom Rosenthaler Thore bei Berlin über den Gesundbrunnen und Reinickendorf zum Anschlusse an die Berlin— Ztrelitzer Chaussee das Expropriationsrecht und das Recht zur Ent— nahme Chaussee⸗Neubau⸗ und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Vorschriften An⸗ wendung finden sollen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 30. April 1851. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. ir Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Hofmarschall Sr. Majestät des Königs von Hannover, zaron von Mal r tie, den Rothen Adler-Orden erstẽr Klasse; dem Steuerrath a. D., Hammers in Düsseldorf, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Professor der Botanik und Direktor des niederländischen Reichs-Herbariums, Dr. Blume in Leyden, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; so wie dem Ober -Küster Böttger an der St. Stephanikirche in Aschersleben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den Geheimen Regierungs-Rath Freiherrn von Wert zum Ober-Regierungs-Rath und Regierungs-Abtheilungs-Di ten zu ernennen; und

Dem Domainen⸗-Rentmeister Charakter als Domainen-Rath zu

h ern rigen⸗ Storkow

Daberkow zu den

derleihen.

Berlin, den 28. Mai 1851. Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗— Ztrelitz ist von Neu-⸗-Strelitz hier eingetroffen und im Königli chen Schlosse abgestiegen.

Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen⸗— Meiningen sind von Meiningen hier angekommen.

Ministerium der geistlichen 34. Angelegenheiten.

Die Wahl des Dr. Karl Wilhelm Gustav Petri als vierten ordentlichen und Turnlehrer am Gymnasium zu Elberfeld ist bestätigt worden.

Ministerium des Innern. Nach 8§. 24 des Gesetzes vom 1. Mai d. J., betreffend die Einführung einer Klassen- und klassisizirten Einkommensteuer, soll für jeden Regierungsbezirk, beziehungsweise lfür die Haupt- und Residenzstadt Berlin, unter dem Vorsitz eines von dem Finanz⸗Mi— nister zu ernennenden Regierungs-Kommissars eine Bezirks-Kom⸗ mission gebildet werden, welche in demselben Verhältniß, wie die Einschätzungs⸗Kommissionen, aus im Bezirk wohnenden Mitgliedern der Provinzial-Vertretung und aus Einkommensteuerpflich⸗ tigen des Bezirks zusammenzusetzen und von der Provinzial⸗ Vertretung zu wählen ist. Es ist hierdurch, da bis zu dem naheliegenden Zeitpunkte, wo diese Bezirks-⸗Kommissionen behufs Durchführung des Klassen

und Einkommensteuergesetzes zusammentreten müssen, in keiner Pro vinz des Staats die definitive Organisation einer Provinzialver— tretung nach Maßgabe der Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ord⸗ nung vom 11. März v. J. stattfinden kann, überall die Berufung einer interimistischen Provinzialvertretung geboten.

Dazu kommt, daß die Verwaltung und sonstige Wahrnehmung wichtiger provinzieller Angelegenheiten durch Provinzialvertreiungen, auf deren wiederkehrende Functionen in dem Organismus des Staats wesentlich gerechnet ist, nicht länger ohne erhebliche Stok⸗ kungen und Nachtheile ausgesetzt bleiben kann.

Die Kreis-, Bezirls- und Provinzial⸗-Ordnung vom 11. März v. J. setzt selbst am Schluß des Artikel 6 vor ihrer vollständigen Durchführung die Mitwirkung, mithin die Existenz und das Zu sammentreten von Provinzial⸗Versammlungen voraus,

Tie Staatsregierung beabsichtigt, die Provinzial-Versamm lungen, außer der Erledigung der ihnen sonst zufallenden Geschäfte, namentlich auch als Organe zur möglichst erschöpfenden thatsäch lichen Feststellung der eigenthümlichen Zustände und Bedürfnisse der Provinzen und für die hieran zu knüpfenden gutachtlichen Aeuße— rungen zur Vorbereitung der bei den Kammern einzubringenten Vorlage wegen der die Interessen der Provinzen augehenden Abän— derung der Gemeinde-, Kreis-, Bezirks und Provinzial-Ordnung zu vernehmen, um dadurch auch dem hierauf gerichteten Beschlusse der ersten Kammer vom 14ten v. M. und dem in den überreichten Kommissions-Berichten über den bezüglichen Antrag der Abgeordne

ten Den zin und Graf Itzenplitz hervortretenden Streben nach des⸗ fallsiger Berücksichtigung der eigenthümlichen und verschiedenen Zu— stände der Provinzen möglichst zu entsprechen.

Eine solche Vernehmung der Provinzial⸗Versammlungen ent spricht auch der durch Art. 45 der Kreis-, Bezirks- und Provinzial—

Ordnung der Staats-Regierung beigelegten Berechtigung.

Es würde aber nicht angemessen sein, eine interimistische Pro⸗ vinzial Vertretung, welche außer der Wahl der Bezirks⸗Kommissio nen zur Einführung der Klassen- und Einkommensteuer auch für andere Angelegenhesten von den wichtigsten allgemeineren Interes⸗ sen berufen sein soll, ganz neu zu bilden, zumal eine solche völlig neue Formation zunächst und unmittelbar unter dem Eindruck und Einfluß der für die Wahl der gedachten Bezirks-Kommissionen in die Wagschale fallenden materiellen und dadurch bedingten Sonder -Interessen keine genügende Garantie für die gehörige Er⸗ füllung der angedeuteten Aufgaben bieten dürfte.

Bie Provinzial-Landtage waren auch als kommunal— landständische Einrichtungen in Wirksamkeit oder befanden sich mit denselben in gegenseitig bedingenden Beziehungen der Exi— stenz, haben jedenfalls aber neben dem Schlußsatz des Art. 66 und neben dem Art. 69 der Kreis-, Bezirks- und Provinzial⸗-Ordnung vom 11. März v. J. die Analogie des Art. 110 der Verfassung hinsichtlich des einstweiligen Fortbestandes bis zu den betreffenden anderweitigen definitiven Organisationen für sich.

Die Eingangs-Bestimmung des Art. 66 der in dem hierauf mit besonderen Uebergangs-Bestimmungen aus und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März

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folgenden Titel gestatteten Kreis-, Bezirks v. J. kann vor gänzlicher Durchführung derselben, wie dies in Natur solcher organischen Gesetze liegt, keine unbedingte Anwendung finden.

Außerdem ist der Minister des Innern berechtigt und verpflich- tet, zur Herstellung einer interimistischen Provinzial-Vertretung, ohne die zunächst das Klassen- und Einkommensteuergesetz wegen der hierzu erforderlichen Wahl der Bezirks-Kommissionen nicht zur Ausführung kommen könnte, auf den Grund des Art. 67 und resp. 73 der Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung vom 11. März v. J. die entsprechenden Anordnungen und Vollmachten zu ertheilen, und es kann hierbei der Minister des Innern um so mehr auf die bisherigen Elemente der Provinzial-Vertretung bis zur vollendeten Durchführung der desfallsigen neuen organischen Gesetze zurückgehen, als derselbe sogar berechtigt ist, zu diesem Zwecke eine sonst nothwendige, ganz neue Einrichtung vorübergehend zu treffen.

Demgemäß und mit Abänderung des Regulatios vom 3. Juni v. J. Art. XI. habe ich auf den Grund des Art. 67 und resp. 73 der Kreis⸗, Bezirks- und Provinzial-Ordnung vom 11. März v. J. den hiermit den Königlichen Ober⸗Präsidien verkündeten Beschluß gefaßt, die älteren Provinzialstände zur einstweiligen Wahrnehmung der Befugnisse der Provinzial-⸗Versammlungen nach Anleitung der Art. 45 bis 48 des eben gedachten Geseßes in den verschiedenen Provinzen einzuberufen und zu bevollmächtigen.

Die Mandate der Provinzial-Landtags-Abgeordneten und deren Stellvertreter, welche zuletzt hierzu gewählt worden sind, bestehen entweder nach dem Zeitraum der Wahlperioden noch fort, oder sind resp. im Sinne des Art. 69 und des Schlußsatzes des Art. 66 der Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung und des Art. 110 der Verfassung als prolongirt zu erachten, oder werden von mir auf den Grund des Art. 67 und 73 der Kreis-, Bezirks und Pro vinzial-Ordnung behufs der interimistischen Provinzial-Vertretung für prolongirt erklärt werden, zumal Ersatzwahlen in der kurzen Frist, binnen welcher die von der Provinzial- Vertretung zu waͤh— lende Bezirks⸗-Kommission ihre Thätigkeit zur Ausführung des Klassen⸗ und Einkommensteuergesetzes beginnen muß, nicht uͤberall stattfinden können. Es bleibt deshalb auch auf Grund der ange— führten Bestimmungen die interimistische Anordnung darüber vorbe⸗ halten, daß an Stelle der Provinzial-Landtags-Abgeordneten, welche nicht erscheinen, sofort Stellvertreter einberufen werden, oder von ihnen angenommen wird, daß sie auf das Mandat verzichten, und hiernach das Weitere zur Ergänzung der Versammlungen zu ver— anlassen sei, und ferner die Bestimmung darüber, daß bei der Dringlichkeit der Umstände die Erscheinenden ohne Hinficht auf ihre Anzahl die Außenbleibenden und Abwesenden durch ihre Beschlüsse zu verbinden berechtigt sein sollen. Hierdurch wird je⸗ doch nicht ausgeschlossen, daß Ersatzwahlen, wo solche namentlich in Folge von Todesfällen oder anzunehmender Resignationen

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1851.

rechtzeitig ohne Schwierigkeit ausgeführt werden können, bewirkt werden. .

Hinsichtlich der Provinz Posen bleibt eine besondere Verfü⸗ gung auf den Grund des Art. 73 der Kreis-, Bezirks- und Pro⸗— vinzlal-⸗Ordnung darüber vorbehalten, inwieweit der interimistisch einzuberufenden Provinzial-Vertretung diesseits ernannte Mitglieder hinzutreten sollen.

Demgemäß sind, bevor der Termin zur Einberufung der Pro vinzial-Landtage bestimmt wird, in den verschiedenen Provinzen von den Herren Ober-Präsidenten schleunigst die erforderlichen Vorbe reitungen zu treffen, theils um die einzuberufenden Mitglieder und die Maßregeln zur Ergänzung derselben zu konstatiren, theils um die der Thätigkeit der Versammlungen zu unterbreitenden Gegen— stände aufzustellen und zur Mittheilung und Vorlage an dieselben gerignet zu machen.

Hinsichtlich der Materialien zur Vorberathung von Abände⸗ rungen der Gemeinde-, Kreis- Bezirks- und Provinzial-Ordnung nach den obigen Andeutungen wird eine diesseitige besondere Zu⸗— fertigung erfolgen.

Eben so sind aus dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten nach Verschiedenheit der Provin— zen besondere Eröffnungen zu gewärtigen.

Hinsichtlich der Ausführung von öffentlichen Anlagen, wie Stra⸗ ßen, Kanäle, Eisenbahnen, Meliorationen u. s. w., die nicht länger ohne erhebliche Nachtheile für die Provinzen oder Bezirke derselben ausgesetzt bleiben können, wozu aber für jeßt die Beschlüsse von Provinzial-Vertretungen, welchen interimistisch die Befugnisse des Artikel 45 2c. der Kreis-, Bezirks- und Provinzial⸗Ordnung über— tragen sind, eingeholt werden müssen.

Die sonstigen in Betracht kommenden Provinzial-Angelegen— heiten, welche sich auf die Einrichtung und Verwaltung von Insti⸗ tuten, Stiflungen, des Armenwesens, des in einzelnen Provinzen höchst wichtigen Feuer-Sozietätswesens, der bestehenden Communications-Anstalten, auf die Feststellung der betreffenden Ver waltungs-Rechnungen und Etats u. s. beziehen, sind sogleich von den Herren Ober-Präsidenten behufs der erforderlichen Vor bereitungen sorgfältig ins Auge zu fassen.

Hinsichtlich der Rheinprovinz und Westfalen, wo die Einfüh⸗ rung der neuen Gemeinde⸗Ordnung im Allgemeinen bereits so weit vorgeschritten ist, daß bald in vielen Theilen mit der Ausführung der hieran sich anschließenden neuen Kreis⸗-Ordnung vorgegangen werden kann, bemerke ich insbesondere, daß noch zuvörderst nach der bereits oben angedeuteten Schlußbestimmung des Art. 6 der⸗ selben eine Berathung und Beschlußnahme der Provinzial-Ver sammlung darüber stattfinden muß, ob der dort als Regel angege bene Klassensteuersatz von 8 Rthlr. für die Wählbarkeit zum Kreis⸗ tags-Abgeordneten für die klassensteuerpflichtigen Ortschaften bis auf 6 Rthlr. jährlich ermäßigt oder bis 18 Rthlr. jährlich erhöht werden soll. Es werden daher auch in dieser Beziehung die nöthi gen Vorlagen für die interimistisch einzuberufende Provinzial-Ver⸗ tretung vorzubereiten sein. Binnen 14 Tagen sehe ich einer An⸗ zeige der Koͤniglichen Ober-Präsidien entgegen, wie weit die Vor arbeiten und Einleitungen nach den vorstehenden Andeutungen dort vorgeschritten sind.

Berlin, den 28. Mai 1851.

Der Minister des Innern von Westphalen. An sämmtliche Königliche Ober⸗Präsidien.

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Finanz⸗Ministerium. Der Geheime Finanzrath Gamet ist in seiner Eigenschaft Mitglied der Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden Plenar⸗Sitzung des Königlichen Ober ⸗Tribunal nach Maßgabe des §. 9 des Gesetzes vom

vereidigt worden

öffentlichen 19ten d. M

bruar v. J

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche B nn n d n n Dampfschiff-Verbindung zwischer Schweden. Die Dampfschifffahrten finden Zwischen Stettin und wöchentlich einmal, aus Stettin: Donnerstag kunft des ersten Berlin, Freitag Morgens, zum das in stadt anlegende, von Stockholm gehende Dampfschiff, Sonntag Mittags in Stockhe eintrifft;

P 6 st in diesem Jahre

Nstadt,

9 nsechln

in Ystadt:

umgekehrt: aus Istadt:; Sonnabend Vormittags, nack kunft des Dampfschiffes von Stockholm Sonntag Morgens, zum Anschluß den zweiten Dampfwagenzug nach Berl II. Zwischen Stralsund und Istadt wöchentlich zweimal, aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mit tags, nach Ankunft der Schnellpost von Passow (Berlin), ö Montag und Freitag früh zum An— schluß an die Post von Stockholm,

in Stettin:

in Astadt:

umgekehrt:

aus stadt: Montag und FreitKag Abends nach

Ankunft der Post von Stockholm, Dienstag und Sonnabends Vor⸗— mittags, zum Anschluß an die Schnell— post nach Passow (Berlin).

in Stral und: