1851 / 150 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5 9 ö 95 ö ö

.

.

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 31. Mai. 2

Im Opernhause. Ein Feldlager in

Schlesien, Oper in 3 Aufzügen, in Lebensbildern, aus der Zeit

Friedrich's des Großen, von L. Rellstab. Musik von G. Meyerbeer. Tanze von Hoguet. Anfang 6 Uhr.

Der Besuch dieser Vorstellung erfolgt nur auf Einladungen, und findet ein Billet⸗Verkauf nicht statt.

Im Schausplelhaufe. Mit aufgehobenem Abonnement; Dorf. und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, von Charl. Birch⸗ Pfeiffer. Anfang 6 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind im dem Billet Verkaufs⸗ Büreau, das heute nur von Fbis 3 Ühr geöffnet ist, so wie

Abends an der Kasse, zu haben. ; Sonntag, 2 Im Opernhause. Mit aufgehobenem

Abnnnement:? Ein Feldlager in Schlesten. Anfang 6 Uhr,

720

von 11 bis 1 Uhr, im Kassenflur des Opernhauses zu folgenden Preisen zu haben: ö .

preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1èRthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rihlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Im Schauspielhause. 8S8ste Abonnements-Vorstellung: Minna von Barnhelm, Lustspiel in 5 Abth., von Lessing.

Billets zu dieser Vorstellung sind erst Sonntag, den 1. Juni, von 11 bis 1 Uhr, im Billet ⸗-Verkaufs-Büreau des Schauspiel⸗ hauses zu haben. Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 31. Mai. Zum Friedrich's⸗Feste. Kriegerische Jubel⸗Ouvertüre, komponirt von August Conradi, Musik⸗Direktor des Königsstädtischen Theaters. Hierauf: Borussia's Huldigung,

Festspiel mit Chören, gedichtet von F. Adami. Schindelmeißer. ) rationsmaler Köhn.

Dann: Mollwitzer Festmarsch, komponirt von Friedrich II.

Zum Schluß, zum erstenmale: Der Tagesbefehl, vaterländischez Drama in 2 Akten, von Karl Töpfer.

Sonntag, 1. Juni. Wiederholung der Sonnabend.

Eingegangenen Nachrichten zufolge wird Mad. Weiß durch Krankheit abgehalten, mit ihrem Ballet⸗Personal schon Ende dieser Woche hier einzutreffen. Die Vorstellungen werden daher 8 Tage später beginnen und bleiben die bereits bestellten Plätze reservirt. Fernere Meldungen werden im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau, Burgstraße Nr. 7, angenommen.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 2c.

tet (Borussia: Ma Das Friedrich's⸗Monument, gemalt vom 662

Vorstellung vom

Billets zu dieser Vorstellung sind erst Sonntag, den 1. Juni, —— —— 2 ———— . —— 2 4211 . . . M * Berliner fᷓtörse vom 30. Mai. 2 * öh 8e. * ö 1 . e e, ö JJ M. 1 8 C RR 19 3 4 La A ( 4 ĩ C kn. Brief. Geld 6 ; d 250 FI. Kur- 142 / Stamm- Actier. Acapital. * 6 *. Hrioritäts- Acticns. Mapituil. , 29 2 öonr. 1415 w / 731645 55 Ja es- Cour ö I 06 e r n, 300 Mie k 150 150 Der Reinertrag wird nach erfolgter hekaunun 55 24 23 , ö 3 a ö. Him auburg- . ä 2 9 ; 9 J 95 in der daru' bestimmten Rubriß ausgefüllt 83 3 3 Simmelic ᷣmPrioriints- Actien werden dure ieee . ; . M. 3 Mt. 6 . 49 5 Die nit 35 pCi. ber. Actien sind . Siaat gar. 8 . S jährliche Verlosung * 1 pCt. amortisirt l Lst. Mt. * 53 ö. . R . 5 ; . J . ö ! 9 bars =... 4 ; . Er 5 36. Berl. Anh. Litt. A. B. 6, 00, 9909 4 4 565 1085 ba. ,, d 150 FI. 2 Mt. 8 P do. Hamburg ...... S8. 000,909 4 146 45 965 h. 3 6. do, Hamburg. 55060 nn on; Autsbur.... kJ . ʒ Mt. 1015 . do. Stettin Starg. . 1. 824, 0900 4 55 1186 be,. a h do. do. II. Ser. 1. 06,000 45 1008 h. J 100 Thlr. . . . . 9957 do. Eotsd.- Magd. . 1.000, 000 4 6 Q Ʒ68 2 do. Potsd Magd. . . 2. 367, 200 4 945 ba. . 4 rr. Fal ... 100 mir. 5 . 96 634 895 Magd. Halberstadt . 1.760.009 1 8 138 6 do. do. 353137 8 5 1022 B. . h . . ö wen, J J 994 do. Leibziger —5.5ä' 2, 300,000 4 123 15 . do do. Litt. D. 1, 000,000 5 101 6 ö er. 2. Pl. si dd. 6 . 1. 56 20 1 Halle- Lhüringer. .... g, 00,9009 4 2 3 89 6 do. Stettiner .. . .. .. 800,000 5 105 6. ters bus; / 0 SnLI. 3 Wochen 19453 101 k— 464 . ö . 35 * 1025 b.. a. 1 Magdeb. Leipziger 1,788. 000 1 . ; . . 1einische...=·. 4,500,900 4 62 4 b Hasse- Thüringer. ... 4,000,900 45 100 r. Inliinelisce Honds, IL /andbrie /e, AoOmmundl- aieme umd B 1.051, 200 ö J ö . Cöln ,, . 3, 674, 500 1 102 4 Celcl- Course. Düsseld. Elberfeld... 1.000, 000 4 45 9723 6 do. do. 3. 500,000 56 1045 n . Steele . Vohxinkel . 1,300,000 4 1 K Rhein. v. Staat gar. 1,217, 900 3 zt. Rriet. Geld. Ce. f. Brief. Geld. Gem. Niederschl. Märkisch. 19,900,900 35 35 35 843 n. do. 1. Priorität.. 2,487, ᷣ'9 4 907 6. bereue Freiw. Aul 5 106 1 Grh Pos. pfahr. 35 9123 ; do. Lweigbahn / 1.590.000 4 6, . do. Stamm- Erior. 1,250, 000 4 81 B. do St Anl. M. 50 43 1023 l Ostpr. Pfaudhæ- 35 Oberschl. Lit. G. ... 2.253, 199 33 5427 1224 etw. 123 ba. u. . Düsseldorf-Elherfeld. 1,0090, 009 4 St. Schuld- Sch. 35 863 Pomm. Pfandbr. 37 96 do. Lit. B. Y 00. 0 35 õ I 7 1133 B. Niederschl. Märkisch. 1,175, 000 4 gö5* * ö ba. Od. Deiehb. obi. 4 Kur- u. Nm. d0. 33 96795 3653 Cosel- Oderberg. ... 1.200.000 4 35 4 733 n. do. do. 3. 50, 000 5 102 1, Seeh. Pram. - Sch. 129 ͤ Schlesische do. 35 KJ ö Breslau F . . 1.700, 000 4 4 3 do. Ill Serie. 2, 300, 000 5 1063 B. k. u. Nu. Schuld-. 33 lo. Li. B. gar. a0. 37 999 999 FKrakau- OberschIs. .. 1.800, 009 4 5 76 n. 7443 6. do. Zweigbahn 252, 000 45 ö. nrerl. Stodt obli 5 1044 1032 / J 945 Berg. Märk. .. ...... 1, 000, 007 4 40 n 395 6. Magdeb. Wittenb. . . . 2. 000, 000 5 1016 102 ba. k Friedrichad' or. 133. 13163 . . 3 1 . 5.000, 900 35 33 33 S3 in Posten b do. Halberstädter 700, 0700 4 99 u. Westpr. Pfaudbr. 327 91 . And. Goldm. à ᷣth.— JI S 10 RKuhrort-Greleld-... 35 Q 803 B. Krakau Oberschl. .. 3606900 1 ; Grolsh. Posen do. 1 101 9 Disconto. 1 ö. ö! achen Düsseldort . / 47 D S2 B. Cosel - Od erberg ö / 259.0909 5 7 Brieg- Neisse. —— 1.100, G60 ! rp Steele - Vohwinkel 325,000 5 98 Ausländische Fonds. Magdeb.-Wittenb. . .. 4.500, 090 4 56 G6. do. do. II. Ser 375, 9000 5 89 . 3. Breslau- Freiburg... 100,000 41 5 f ö ; ö h Russ. . 5 P 6 k Folu. nene prabr. 4 . 93 ͤ C icil lung; Eogæemns. B 8 Mär k 1, 100,000 5 160 68 do. Ilope 1. Anl. 4 ö. 56 6. o FI.“ , . 4 —— , . 4 . . . ö. ö. . P ö. / / Lachen- Mastricht 2.750. Osi0 1 ö ö. 53 68 / w G ö Ausl. Slamm- Act. 35 77 8 . ö 3 . w do. v. Rthᷣseh. Lst. S ö 111 do. Staats-Pr. Anl. / Auslünel. Aelien. 2 . . do. Engl. Anleihe 4 J 982 Lüboek. Staats- A. 43 kiel Altona. 8p. 2, 9050, 000 5 93 6 do Poln. Schatz. 1 SIl5 81 / noll. 23 9h lui. 27 Friedr. Wilh. Nor dh. S. 000.000 4 538 377 b. Cöthen- Bernb hr. 650, 000 24 49 6 do. do Cert. L. A. . 25 943 kurk. Pr. . 10 M. 323 32 / do. .. ͤ 5 6 97 nr. Mecklenburger Thlr. 4.300, 000 fre. 312 n do. do. I. B. 200F.— 19 R. nad. do. 36 r.. 185 ö ; 2 ö 3 * ö P 837 . ( J n ; . ( Pon a. Pfabr. a. c. 4 935 . Kassen- Vereins-Bank-Actien 105 B. Preussische Bank- Antheile gõ5 b 2

Wegen der Ultimo-Liquidation war das Geschäft nur beschränkt, die Course erfuhren aber im Allgemeinen keine erhebliche Veränderung.

Auswärtige Börsen.

Wien, 28. Mai. Met. 5proz. 96 Br., 957 Gld. Aproz. 755 Br.ͥ, Gld. 41proz. S443 Br., * Gld. 23proz. 650 Br., 499 Gld. Anl. 34: 2043 Br., 2035 Gld. 39: 1193 Br., z Gld. Nordbahn 1305 Br., Gd. Gloggn. 131 Br., 131 Gld. Mailand 76 Br., 757 Gld. Pesth. 887 Br., ? Gld. B. A. 1225 Br., 1222 Gld. Livorno 783. Budw. 1065 Br. , 106 Gld.

Wech sel⸗Course. Amsterdam 177 Br. Augsburg 1283 Br. Frankfurt 1277 Br.

Hamburg 188 Br. u. Gld. London 12. 32 Br.

Paris 151 Br. u. Gld. Kaiserl. Gold 1332 bez. Silber 128 bez.

Fonds unverändert. Bank⸗Actien niedriger. Fremde Valuten bei geringem Umsatz ohne Veränderung.

Frankfurt a. M., 28. Mai. Oesterr. 5proz. Metalliq. Oblig. 7453 Br., 74 Gld. Bank⸗Actien 1137 Br., 1135 Gid. Badische Partial⸗Loose a 35 Fl. vom Jahre 1845 33 Br., 323 Gld., do. a 50 Fl. vom Jahre 1840 565 Br., 5653 Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 325 Br., 325 Gld. Span. Zproz. inland. 344 Br., 347 Glo. Poln. 4proz. Obligat. a 6500 Fl. 833 Br., 835 Gld. Sardin. Loose bei Gebr. Bethmann 36 Br., 363 Gld. Friedrich⸗Wilh.⸗Nordbahn 403 Br., 3935 Gld. Köln⸗Minden 1033 Br., 10633 Gld. Bexbach 827 Br., 82 Gld.

In einigen Fonds ging heute Mehreres um. Oesterr. Gat— tungen, 3Zproz. Spanier, 5proz. Sardin. und proz. amerikan. Oblt— gat., so wie Friedr. Wilh. Nordbahn und Köln⸗Mindener Actien waren etwas mehr angeboten und deren Course blieben niedriger als gestern. Alle übrigen Fonds und Actien preishaltend.

Hamburg, 28. Mai. Z Iproz. pr. C. S9 Br., 893 Gld. St. Prämien⸗Obligationen 95 Br. E. R. 1963 Br., 1063 Gld. 45proz. 95 Br., 94 Gld. Stieglitz 877 Gld. Dän. 733 Br. Ard. 144 Br. und Gld. 3proz. 327 Br., 32 Gld. Amerikan. bproz. V. St. 106 Br. Hamburg-Berlin 967 Br., 96 Gld. Bergedorf 9? Br. Magdeburg⸗Wittenberge 557 Br., 555 Gld. Altona⸗Kiel 93 Br. Köln⸗Minden 1027 Br., 102 Gld. 5 Wilhelms Nordbahn 387 Br. Mecklenburg 3063 Br.,

Fonds im Allgemeinen fest. Hamb.⸗Berl. Actien besser.

Paris, 27. Mai. Zproz. 55. 95. 5proz. 90. 10. Nord⸗

bahn 72. 50. Wechsel⸗Course. Anmsterdam 210. Hamb. 1853. Berlin 368. London 24. S5. Frankfurt 2105. St. Petersburg 3873. Gold 5 a 4. Dukaten 11. 65 2 11.60. Die Course wenig verändert und die Geschäfte unbedeutend.

London, 27. Mai. Zproz. Cons. p. C. 972, a. 3. 973, 3hIproz. 983. Ard. 203. Pass. 6, Z3proz. 40. Russ. proz. 1012. Bras. 89. Chili 1033.

Engl. Fonds waren sehr fest und behaupteten ihre hohen Preise. In fremden keine Veränderung.

2 Uhr. Englische Fonds blieben fest bei gutem Geschäft. In fremden Fonds blieb es ruhig.

Amsterdam, 27. Mai. Int. bei ziemlich belebtem Geschäft etwas flauer; alle übrigen Holl. Fonds gut preishaltend. Von fremden Effekten sind Span. 5proz. in ungünstigerer Stimmung. Russ. 5proz. gefragter, 1055, 3. Stiegl. 873. Oestr. im Allge⸗ meinen etwas angenehmer; Met. 5Hproz. 714. , neue 77 3, 25proz. 375, 38. Mex. 325. London 11. 825, 2 M. 11. 75 6. Hamb. 36564, 2 M. 35.

Holl. Int. 5743, 4, 3proz. neue 68, 334proz. Synd. S8. Span. Ardoins 165, gr. Piecen 15 1, z, Coup. S4.

Markt ⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 30. Mai. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen loco nach Qualität 51 66 Rthlr. » im Detail 52 57 Rthlr. Roggen locö nach Qualität 35 385 Rthlr. y im Detail 36 39 Rthlr. n nn,, S5 Pfd. 1216th. 367 Rthlr., loco 8S6pfd. 37 bez. y pr. Mai Juni 3465 a 345 Rthlr. bez., 345 Br., Juni / Juli 3486 a 4 G. . Juli / Aug. 343 a 365 Rthlr. bez., 357 Br., 35 G. n Aug. / Sept. 35 a 3575 Rthlr. bez., 355 Br. u. G. „Sept. Okt. 35 a 367 Rthlr. bez., 357 Br., 356 G. Okt. Nov. 357 Rthlr. bez. u. Br., 35 G. Gerste, große 29 30 Rthir. V kleine 26 27 Rthlr. Hafer loco nach Qualtität 24 26 Nthlr. schwimmend 48 /60pfd. 25 26 Rthlr. Erbsen, Koch- 38 42 Rthlr., Futter- Z6 38 Rthlr. Sommer⸗-Rübsen 52 a 51 Rthlr. Rüböl loco 101. Rthlr. verk. u. Br., 109 G. » pr. Mai 10, 83 a 94 Rthlr. verk., 10 Br., 94 G. „Mai/Juni 10 Rthlr. Br., 95 G. »Junl Juli 10 Rthlr. verk. u. Br., 94itͤz G. Juli / August 101 Rthlr. Br, 10 G. August / Sept. 106 Rthlr. Br., 10 G. Rübõl Shir 106 a 6 Rthlr. verk., 107 Br., G. is, n, tot Rihlt. Br, ior 6. Leinöl loco 117 Rthlr. „Lieferung 115 Rthlr. Br., 11 G. Mohnöl 13 a 125 Rthlr. Hanföl 14 a 13 Rthlr. Palmöl 115 Rthlr. Südser⸗Thran 113 Rthlr.

Spiritus loco ohne Faß 16 Rthlr. verk. y it F or. Mai . . ö J 155 a Rthlr, verk. 1643 Br., J Juni / Juli 153 G. n Juli / Aug. 163 a M Rthlr. verk., . n Aug. / Sept. 16 a 157 Rthlr. verk., 15 n Sept.“ Okt. 16 a 1653 Rthlr. verl., 165 Br., 3 G.

Wetter: zweifelhaft.

Geschäftsverkehr: nicht erheblich.

Weizen: nichts gehandelt.

Roggen: fester schlicßend bei schwachem Geschäft

Hafer: auf höchste Notirungen gehalten.

Rüböl: matter.

Spiritus: bei stärkeren Offerten billiger verkauft.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 28. Mai. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 5 Sgr. Roggen 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Große Gerste 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.,

2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rihlr. 6 Sgr. 3 Pp. Roggen Rthir. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. Große

1 Gerste 1 Rihlr. 8 Sgr. 9 Pf. Kleine Gerste 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Erbsen 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. (schlechte Sorte). Mittwoch, den 28. Mai.

Das Schock Stroh 9 Rthlr. 20 Sgr., auch 8 Rthlr. 20 Sgr,

Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Kartof fel⸗Preise. Der Scheffel 17 Sgr. 5 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf., metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 107 Pf. Branntwein ⸗Preise. Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am

23. Mai 1851 16 Rthlr.

24. 4116 n frei ins elie

2 ö Haus geliefert r n „1689 u. 165 Rthlr. pr. 10, 800 . Dae, nil ih ger, e, ne i, Tralles.

28. ) 1 165 * U. 1614 ) ,

Berlin, den 28. Mai 1861. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei⸗ gers sind zwei Bogen der Verhandlungen der Ersten und Zweiten Kamm er, Titel, Inhalts-Verzeich⸗ nisse 2c. enthaltend, ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilag

AM 151.

* ö

. Deutschlan d.

Desterreickh. Wien. Vermischtes.

Württemberg. Stuttgart. Kammer-Verhandlungen.

Hessen und bei Rhein. Darmsta bt. Kammer-Verhandlungen.

Braunschweig. Braunschweig. Gesetzentwurf über Aufhebung der Grundrechte.

Ausland.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Frage über die Vertheilung von Preisgeldern an die ostindische Armee. Unter⸗ haus. Verwerfung von Amendements zur Titel⸗-Bill im Comité.

Italien. Turin. Das Budget des Kriegsministeriums. Die Han⸗ dels verträge. Unterrichtsgesetz. Zolltaris⸗Entwurf. Absetzung Avigdor's und Carlone's. Genua. Freisprechungen.

Griechenland. Athen. Ankunft König Otto's und Abreise des Eib— großherzogs von Oldenburg.

Türkei. Pera. Die Flüchtlinge in Kiutahia. neg. Mehemed Bey in der Verbannung. Zolltarif. Emin Efendi.

GEisenbahn⸗Verkehr.

Holländische Eisenbahnen. Pfälzische Ludwigs-Eisenbahn.

Vermischtes. Ka⸗ Beirut. Der revidirte

Preise der vier Haupt-Getraide Arten.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland. Wien, 28. Mai. Im Constit. Bl.

Oesterreich. a. B. heißt es: „Man trägt sich in unterrichteten Kreisen mit allerlei Gerüchten und Vermuthungen über weitere innere Veränderungen im Ministerrathe. Namentlich taucht ein schon früher öfters dagewesenes Gerücht wieder auf, welchem zufolge in nicht gar ferner Zukunft ein Rücktritt des Kultusmini sters Grafen Thun bevorstehen solle. Auch spricht man von einem angeblich höchsten Ortes vorliegenden Plane, wonach das Ministe— rium für Bergbau und Landeskultur als selbstständiges Portefeuille ganz aufgehoben und dem Handelsministerium als besondere Abthei⸗ lung einverleibt werden solle.“

In einigen Wochen ist der Termin zur Preisbewerbung für die semmeringer Lokomotive zu Ende. Außer den bereits angemelde— ten Lokomotiven dürften keine mehr in Konkurrenz treten. Die Probefahrten beginnen zuverlässig am 16. Juli, und es ist bereits eine Einladung an die beiden Preisrichter, den Direktor der han noverschen Staatsbahnen, von Kirchweger, und den bayerischen Obermaschinenmeister Exter, diesfalls abgegangen.

Der Soldatenfreund meldet: „Den Gendarmen, welche ver—⸗ möge deslorganischen Gesetzes die Auszeichnung eines torporals genießen, haben Se. Majestät Distinctionszeichen auf den Kragen bewilligt, und es erhält der Gendarm auf jedem Paroli vor dem Knöpfchen zwei, der Gendarmerie-Korporal ebenfalls zwei weißtuchene Distine⸗ tionssterne und eine am Kragen herumlaufende 3 Zoll breite gelb⸗ seidene Borte, endlich der Wachtmeister drei weißtuchene Sterne und eine eben solche Borte. Die unobligaten Kapellmeister der Jäger⸗ Bataillone erhalten die Adjustirung, welche für die Kapellmeister der Infanterie bestimmt ist, mit Beibehalt der Bataillons nummern auf den Knöpfen. Den Stabsquartiermeister-Lieutenants und Ober Lieutenants ist die Tragung der Armee⸗Feldbinde und auf dem Hute ein schwarzer Federbusch gestattet. Die Bezieher der Tapferkeits⸗ Medaillen-Zulagen sind von der Einkommensteuer befreit.“

Nach einem mit der geringsten Ziffer berechneten Voranschlage belaufen sich die unausweichlich erforderlichen Auslagen zur Herstel— lung der durch die jüngste Üeberschwemmung beschädigten Gemeinde— und Staatsobjekte auf mehr als 500,900 Fl. Conv. Münze

** . .

Württemberg. Stuttgart, 27. Mai. (Schw. M.) Kammer der Abgeordneten. Süskind erhält das Wort zur Be gründung seines Antrags, betreffend die Aufbesserung der Schul meistergehalte bis zu 360 Fl. aus Staatsmitteln. Die Königliche Regierung, sagt er, hat inzwischen bekanntlich eine Erhöhung dieser Gehalte aus Staatsmitteln deshalb abgelehnt, weil die Kosten dazu aus Gemeindemitteln aufzubringen seien, auch ist wiederholt der Versuch gemacht worden, die Gemeinden zur Aufbesserung geneigt zu machen. Aller öffentlichen Diener hat sich die Königliche Regie⸗ rung mit Fug und Recht hinsichtlich der Gehaltsaufbesserungen an genommen, nur der Schullehrer nicht; oder heißt ein Schullehrerge⸗ halt von 250 Fl. etwas Anderes, als den Lehrer zur Ehelosigkeit veranlas⸗ sen; oder wenn auf die Privatvermögens-Verhältnisse der Schullehrer Rücksicht genommen wird, ist dies etwas Anderes, als den Gehalt eines Schullehrers für ein Almosen ansehen? Es ist eine gerechte Forderung, daß die Schullehrer-Gehalte bis zu 300 Fl. aufgebessert werden. Hierfür müssen aber die Mittel des Staats in Anspruch genommen werden; die Gemeinde-Kassen sind unzureichend. Gegen die Aufbesserung aus Staatsmitteln hat die Königliche Regierung eingewendet, daß dies eine unbillige Belastung der Gemeinden sei, welche schon 300 Fl. verabreichen, gegenüber von den Gemeinden, welche bisher nur 250 Fl. verabreicht haben. Diese Ansicht ist aber unstichhaltig. Eine Aufbesserung der betreffenden Gehalte ist eine Sache der Nothwendigkeit, der Gerechtigkeit und der Volkswohl fahrt, und ist, da sie aus Gemeindemitteln nicht bestritten werden lann, auf die Staatakasse zu übernehmen. Die Summe von 64,500 zl. ist hierzu jährlich nothwendig. Ich habe inzwischen heute erfahren, daß die Regierung zu den bereits exrigirten 30,000 Fl. noch 18.900 Fl. zur Aufbesserung hinzuzufügen wünscht, so daß ich die Ver⸗ wendung der Kammer nur noch für eine Summe von 16,009 Fl. verlange. Prälat von Kapff erklärt sich mit dem Antragsteller darin einverstanden, daß für die Schullehrer noch mehr geschehen müsse und daß die Gemeindekassen zur Aufbesserung unzureichend seien. Der Staat habe übrigens zur Aufbesserung der Schullehrer⸗ gehalte schon Manches gethan und werde noch mehr thun. Die Motion wird an eine noch zu wählende Kirchen- und Schul-Kom⸗ mission gewiesen. Der Druck wird mit 46 gegen 32 Stimmen be— hhlossen.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 28. Mai. (Dst. Ztg.) Zweite Kammer. Zur Sitzung vom 26. Mai. Berathung über den Erlaß der ersten Kammer, den Gesetz⸗ Entwurf, die Militair-Stellvertretung betreffend. Wir haben gestern die gegenseitigen Ansichten der Majorität und Minorität des Ausschußberichtes der zweiten Kammer mitgetheilt und diese sind es, um welche sich auch heute die allgemeine Diskussion über den Gesetz-Entwurf drehte. Der erste Vice-Prä— sident Klipst ein erhielt zuerst das Wort und vertrat in einem aus⸗ führlichen Vortrage das Votum und die Gründe der Majorität des Ausschusses. Er gab zunächst einen historischen Ueberblick der Ge⸗ setzzibung des Gegenstandes. Früher als man die Familie als Basis des Staats ansah und ihr Reichthum, ihre Productionsfähigkeit an

727 Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Arbeitskräften 36. vorzugsweise in Anspruch genommen wurde, war auch das Rekrutirungsgesetz hierauf gegründet. Dabei fanden viele Aus⸗ nahmen statt; die Sohne der Bürger von Darmstadt und Gießen, der Geistlichen, der Staatsdiener u. s. w., waren nicht militair⸗ pflichtig. Die Verfassung hob 1829 diese Ausnahmen auf, führte allgemeine Militairpflicht mit Loosen und Gestatten der Stellver⸗ trekung ein. Bei Berathung dis damaligen Rekrutirungsgesetzes kamen schon, der freien Konfurrenz gegenüber, die Grundsätze zur Sprache und zum Vorschlage, welche erst 1836, als durch die Er⸗ fahrung nothwendig geworden, in einem neuen Gesetz ins Leben traten. 1830 hatte man inzwischen schon Aenderungen vorgenommen, die Be

freiungen beschränkt, die Caution für Einsteher erhöht. Das Gesetz von 1836, welches erst nach lebhaftem Kampfe durchging, machte die Stellver

tretung ausschließlich zur Angelegenheit des Staates; die Privat⸗Asseku⸗ ranzgesellschaften gingen ein und auch die Assekuranz ward aus⸗ schließlich Sache des Staats. Wenn auch darüber auf Beschwerde des Herrn E. E. Hoffmann im Jahr 1840 bei den Ständen leb

hafte Verhandlungen entstanden und man nicht überall die Form billigte, in welcher die Regierung verfahren, namentlich in Bezug auf Konzessions-Verweigerungen, so war man doch mit der Sache einverstanden, die sich als gut und tüchtig bewährt hatte und fort⸗ während bewährte. Das Jahr 1848 aber brachte die Erhöhung des Truppen-Kontingents auf 2 Prozent und die Aufhebung der Stellvertretung durch die Grundrechte. Bei uns jedoch bestand sie verfassungsmäßig fort, da der betreffende Paragraph der Grund— rechte nicht gefetzlich eingeführt wurde; nur ward durch das Ge— setz vom 1. März 1849 die Staats- und Assekuranz-Stellvertretung aufgehoben. Redner ist entschieden für Herstellung des so zweck⸗ mäßigen Gesetzes von 1836. Das Militair als Staatsanstalt müsse das Recht haben, sich selbstständig zu rekrutiren, ein Recht, das schon jede Privatgesellschaft für Aufnahme ihrer Mitglieder besitze. Der Staat allein biete die möglichste Wohlfeilheit und sichere Ga⸗ rantie. Redner widerlegt verschiedene einzelne Einwürfe, die man dem Gesetze gemacht. Ferner habe man es ein bloßes Gesetz des Friedens genannt. Im Frieden aber bereite man sich zum Kriege vor, der immer eine Ausnahme sei. Im Kriege würden Privat— Assekuranzen eben so wenig bestehen können, als die Staagts— Assekuranz. Zu den verschiedenen Einwürfen, die man früher schon gegen das Gesetz gemacht und die Redner alle einzeln be

leuchtet und widerlegt, komme nun noch der, daß die Grundrechte dadurch verletzt würden. Aber abgesehen von dem Einführungs— gesetze, nach welchem die Wehrverfassung erst durch eine neue Ge— setzgebung geändert sein müßte, stehe auch dem Artikel 130 der Reichsverfassung der Artikel 5 derselben entgegen. Jedenfalls aber könnten auch Bestimmungen der Grundrechte auf gesetzliche Weise abgeändert werden, der Staat sei souverain, so lange keine Reichsgewalt ihm diese Souverainetät beschränke. Für eben so unbegründet hält Redner den Einwand des Monopols, wie gleichfalls schon im Ausschußberichte bemerkt. Er empfiehlt wieder⸗ holt das Gesetz als gut und zweckmäßig mit voller Ueberzeugung zur Annahme. Abgeordneter Matty vertritt hierauf die Ansichten der Minorität des Ausschusses, wie im Berichte desselben, haupt— sächlich auf die Grundrechte fußend. Man könne nicht klarer spre— chen, als diese. Wenn auch kein deutsches Reich bestände, so möge man doch bedenken, daß ein deutsches Volk bestehe. Die Reichs⸗ Gesetzgebung hätte bei uns ohne Zweifel Gültigkeit, wie die Ver⸗ ordnung vom 31. März 1849 ausdrücklich besagt; wir hätten uns derselben gleich 28 anderen Staaten unterworfen. Rednner sucht, von diesem Gesichtspunkte ausgehend, den Vorredner zu widerlegen. Eich geht von dem Satze aus, daß ein wohl organisirtes, dis zipli

nirtes, zufriedenes und treues Heer eine der wesentlichsten Stützen des Staates nach innen und außen sei. Organisation und Disziplin wären Sache der Militair-Behörde. Für Zufriedenheit und Treue könnten auch die Stände mitwirken. Darum ist er für das Gesetz, welches in diesem Sinne sorge. Gerade von der linken Seite wäre, wie er näher erörtert, die Bestimmung der Grundrechte, welche die Stellvertretung abschafft, früher belämpft worden, als nicht an— wendbar, so lange sie nicht in ganz Deutschland Geltung habe. Er sieht deshalb eine große Inkonsequenz darin, sich jetzt auf die

sel ben berufen zu wollen, wo sie in den meisten deutschen Staaten nicht gelten, namentlich der fragliche Artikel J. nicht. Redner hält es für sehr zweckmäßig, das Gesetz von 1836 wieder herzustellen, namentlich im Interesse der ärmeren Klassen, denen man ja immer helfen wolle; hier sei ein praktischer Weg dazu. Die freie Konkurrenz führe gegen die Interessen derselben zu einem empörenden und entehrenden Menschenhandel, wie die Erfahrung in Frankreich lehre. Zöppritz ist nach wie vor für Selbsterfül

lung der allgemeinen Militairpflicht, indessen bestehe die Stellver⸗ tretung noch und er könne nicht darüber hinaus. Er wolle sie denn aber möglichst allgemein und nicht erschwert haben, was das Gesetz thue. Er sucht durch Zahlen nachzuweisen, daß der Staat nicht wohlfeiler, im Gegentheil theurer assekurire, als Privatgesellschaften

Er sieht auch keine Unterstützung der Aermeren in den Bestimmungen des Gesetzes, sondern vielmehr ein Monopol der Vermögenden, nament⸗ lich wegen Erhöhung der Vertretungssumme, die er für unnöthig hält und gegen die er sich entschieden ausspricht. Reh, zur Majorität des Ausschusses gehörig, schließt sich Klipstein's Ausführungen an. Man müsse sich klar werden über die Prinzipien und wenn auch der Wechsel der Verhältnisse seit 1848 dies schwer mache, doch in die Nothwendigkeit sich fügen. Die Grundrechte seten für uns ein unantastbares Gesetz und als solches noch besonders publizirt, nicht blos im Allgemeinen als Verfügung der Central

gewalt anerkannt. Auch der oberste Gerichtshof erkenne sie so an. Indessen machten die in Baden, Sachsen u. s. w. stattge

habten Beispiele nöthig, den Gegenstand noch besonders hervor

zuheben und zu bemerken, daß, was dort geschehen, man bei uns nicht für möglich halte. Redner ist jedoch nicht der Ansicht, daß man auch, so lange kein Reich und Centralgewalt bestehe, nichts an den Grundrechten ändern dürfe. Es wäre dies unmöglich, wenn die Zustände noch lange so fortbeständen wie jetzt. Jede Landesgesetzgebung sei zu einer Aenderung berechtigt. Artikel 7 der Grundrechte sei überdies für uns im Augenblick kein Gesetz im Lande. Wie man auch über Stellvertretung denke, sie bestehe nun einmal, und wenn man zugebe, daß die Bestimmungen über Annahme der Stellvertreter Sache der Militairbehörde sei, so gäbe man damit auch das Gesetz zu. Nur die Staatsanstalt biete die gehörige Garantie.

Der Kriegs-Minister Freiherr von Schäffer⸗Bernstein verweist auf das bei den Verhandlungen der ersten Kammer Ge⸗ sagte. Nur einige Bemerkungen hier. Die Treue im hessischen Heere könne durch ein Mehr oder Weniger der Einstandssumme nicht erschüttert werden; für die Zufriedenheit in demselben aber mitzuwirken, liege allerdings in den Händen der Stände, und es sei diese Zufriedenheit auch einer der Zwecke des Gesetzoor= schlages. Die früheren Einstandssummen genügten auf keine Weise

Sonntag d. 1. Juni.

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mehr; sie seien auf H 700 Fl. gestiegen gewesen, und es wären einzelne Fälle vorgekommen selbst bis zu 1000 Fl. Wenn der erste Schuß im Westen oder Osten falle oder sonst eine drohende Wolke aufsteige, so erhöhten sich jene Summen so, daß keine Privatgesell⸗ schaft bestehen könne. Man möge darum den Beistand nicht ver⸗ weigern, der zur Erhaltung eines tüchtigen und zufriedenen Heeres nöthig sei. An dessen Treue aber wäre keinenfalls zu zweifeln. Mülter⸗-Melchiors: Er sei gewohnt, die Dinge beim rechten Namen zu nennen, und werde deshalb von einem ganz anderen Standpunkte ausgehen. Es handle sich darum, eine physische Ge⸗ walt im Staate zu gründen, die der Kontrole des Volkes entzogen sei. Nicht als ob er glaube, es könne dies gelingen, sondern um des Grundsatzes willen bekämpfe er das. Man wolle uns nicht blos hinter den März von 1848, sondern selbst hinter das Jahr 18290 zurückführen. Bei Berathung des Rekrutirungs-⸗Gesetzes von 1821 hätten die Regierungskommissäre (Oberst Lyncker und Staatsrath Wernher) gerade das Gegentheil von dem gesagt, was man jetzt sage. Sie hätten die Sache der freien Willkür der Kontrahenten überlassen haben wollen. Eben so Prinz Emil in der ersten Kam⸗ mer. Von 1820 bis 1830 hätte man wohl erfahren können, ob die Sache mangelhaft? aber man wäre auch 1830 nicht gegen jenes Prinzip gewesen. Redner rühmt das großartige Geschäft des Patrioten E. E. Hoffmann, welches allen Anforderungen entspro⸗ chen habe und dabei wohlfeiler gewesen sei. Trotzdem habe man 1836 eines der ungerechtesten und odiösesten Gesetze durchgesetzt, wenn auch nur mit großem Widerspruche; es sei lediglich gegen

E. E. Hoffmann gerichtet gewesen. Die Stellvertretung sei dadurch statt erleichtert, erschwert worden. Es handle sich nicht um die Frage der Grundrechte, der Stellvertre⸗ tung selbst, sondern nur, ob diese ausschließlich zu Gun⸗

sten des Kriegs-Ministeriums gestattet werden solle? Jeder sei, ganz unabhängig von irgend einer Parteistellung, mit Aufhebung der Staats -Assekuranz im Jahr 1849 zufrieden gewesen. Wenn Abg. Reh glaube, daß eine Aufhebung der Grundrechte durch Ordonnanz, wie in Baden, bei uns unmöglich sei, so zeigten die Preß- und Vereins-Ordonnanzen, daß man durch einzelne Ver—⸗ ordnungen sie auch nach und nach beseitigen könne. Man handle den Grundrechten nicht zuwider, wenn man etwas bestehen lasse, was man nicht ändern könne; aber man dürfe nicht, ohne sie direkt zu verletzen, aussprechen: es solle eine Stellvertretung sein! Redner hält übrigens dieses Institut für ein ganz ir— rationelles; es gäbe nur zwei rationelle: ein Heer aus dem Volke und ein Heer aus Miethlingen. Rom und Griechenland seien nur groß gewesen, so lange sie jenes gehabt; das andere sei auch nach Zeit und Verhältnissen anwendbar gewesen. Napo leons Zwittersystem aber der Conscription mit Stellvertretung wäre überall verurtheilt, könne nirgend auf Anerkennung Anspruch machen, und doch wolle man es bei uns sogar noch ausbilden, es ganz in die Hand des Kriegs⸗-Ministeriums legen, nur solche Leuke zu Einstehern zu nehmen, die es kenne, die ihm genehm seien. Gegen Letzteres spricht sich der Redner ganz besonders aus. Nicht als ob er den Spruch des Königs von Preußen fürchte: „gegen Demokraten helfen nur Soldaten;“ im Gegen⸗ theil, wenn man die Einstandssummen so erhöhe, so würden sich weniger vertreten lassen, also auch weniger Exkapitulanten als Einsteher im Dienst bleiben; auch nicht blos aus dem Gesichtspunkte der Freiheit, sondern auch aus dem finanziellen Gesichtspunkte sei er dagegen. Der Redner erörtert nun ganz ent— gegengesetzt dem Abgeordneten Eich, also ähnlich Zöppritz, wie er das Gesetz gegen die Interessen der Aermeren halte; wer nicht viel, wer nicht baares Geld habe, müsse selbst dienen. Nur im Frieden könne es Nutzen haben, da aber sei es nicht nöthig; für den Krieg höre es auf; für die Zeit, wo man es brauche, habe es also keinen Werth. Und ein so mangelhaftes Gesetz er rügt namentlich die Art. 23. und 25) solle man überdies en hlo— wieder annehmen! Redner eitirt schließlich auch noch H. von Gagern für seine Ansichten der freien Konkurrenz 2c. Auch er (Müller⸗ Melchiors) wolle das Heer zufrieden und treu (verfassungsgetreu) und wenn mehr Mittel nöthig seien, so möge man sie bewilligen, nicht aber dieses System von Prämien an dem Kriegsministerium belie⸗ bige Leute gestatten, um sie so lange zu halten, bis sie zu jedem bürgerlichen Geschäfte untüchtig seien. Er beantragt daher: „den vorliegenden Gesetz⸗ Entwurf zu verwerfen, der Staatsregierung überlassend, eine dem §. 7 der Grundrechte entsprechende neue position vorzulegen.“

Der Gr. Regierungs⸗Kommissar Ministerial⸗Rath Maurer merkt, wie hier wohl fünf Hauptbeziehungen in Betracht

2

1) die Frage von den Grundrechten, 2) über die S

te llvertretu

selbst in materieller Hinsicht, 3) wenn man diese annehm Staatsstellvertretung oder freie Konkurrenz? 4) ob die vorgese gene Einstandssumme die rechte, 5) ob Staats⸗Assekuran diese als alleinig? Letztere beide Punkte übergehe ei st

weil sie die einzelnen Artikel des Gesetz-Entwurfs beträf welche man, wie schon geschehen, bei der allgemeine nicht weiter eingehen könne, wenn die Berathung nick

heit entbehren Grundrechte

die Frage schon oft besprochen und bei anderer Gelege reits nächgewiesen worden, daß die Landesgesetzgebun bunden sei, alle Bestimmungen, alle Prinzipien führen. Die Frage von dem materiellen Werthe tretung, ob man sie für rathsam oder verwerflich ha wohl auch nicht zu erörtern, da kein Antrag auf deren gehe. Es blieben ihm also nur einige Bemerkungen ül Frage, ob, Stellvertretung vorausgesetzt, es besser sei zu überlassen oder dem Staate? In dieser Beziehung entg nun der Herr Regierungs kommissär dem Vorredner Mehrer bemerkt, daß wenn man auch bis 1836 zufrieden war,

es auch ganz entschieden nachher gewesen; Ganz irrig ware di Ansicht, daß man im Jahre 1849 das Gesetz aus Unzufriedenheit aufgehoben habe; im Gegentheil, die Erfahrung habe ganz zu Gun sten des Gesetzes gesprochen und blos äußere Umstände hätten di Aufhebung veranlaßt. Diejenigen, welche eine Berbesserung darin fänden, wenn die Militairbehörde selbst die Sache in die Hai nehme, müßten gerade in des Vorredners Besorgnissen einer Grund für die Annahme des Gesetzes finden. Redner widerlegt noch Einzelnes und bemerkt namentlich auch darauf, daß man d Gesetz ein Friedensgesetz nenne, im Frieden gelte es, das Heer Mn! den Krieg tüchtig vorzubereiten. Franck a. D. will sich auf einige allgemeine Erörterungen beschränken. Welche Meinung man auch über? die Grundrechte habe, jedenfalls sei es den gesetzg' benden Gewalten des Landes vorbehalten, daran zu ändern. ie Gewalt welche sie erlassen habe, bestehe nicht mehr, und, unmöglich . man eine vollständige Stagnation der Heseßzgebung bis zu , en g. derherstellung annehmen wollen. Der Art. 29 der i , . sel für uns entscheidend. Uebrigens handle es sich nicht um Einführnng

solle. Was die

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