730
K r . J — d ahres Rthlr. Sgr. Pf. . 11 Kr. Dies giebt einen durchschnittlichen Aufwand per Lokomotive In . , es Jah z Ra nen ber Gtävte. n, we, , n,. und Meile von 1455 Kr., per Perfonen- und Güterwagen von 185 6a * ; — —— — — H, os Kr. und per Kohlenwagen von (,s Kr. für ,. ö. 2 . . , 25 3 1. d 31 35 * 234 23 * 1 2 . 6 2“ 899089 5) 7 è V . i h 5 * 7 1 — 3 5 Die Betriebs Einnahmen betrugen bis 30. Sept. 1850 331,522 31. 86 = 164979 V Grünberg. ...... ...... 55 3 42 371 201 1 Kr. Hierzu die Einnahmen der Vorjahre 486,915 l. 5j 3 Summa -.. , 3. Glogau .. ...... JJ 323 . 35 7 26 Summa aller Betriebs⸗Einnahmen bis 30. September 1869 S18, 43 In den ersten vier Monaten des Jahres 2 36. . 671 42 34 27 4 * 1 1 I . ar . = 22 . 38 Rr 9) 85 42 8 26 92 * Fl. 52 Kr. Die Betriebs⸗-Ausgaben, einschließlich der Zinsen, ö. 1560 dagegen: . 5. Görlitz... ......... ...... . 52 3 12* 35 . 23 trugen bis 30. September 1850 372,765 Fl. 47 Kr. Hierzu e für 105,623 Personen == I, 568 35 * ö 63 4 383. 241 Betriebs⸗Ausgaben der Vorjahre mit 324,752 Fl. 10 Kr. ö „ 1,107,621 Ctr. Güter.... .. 85,021 20 — k 53 . 41 4 31 26 ö h ö 2 76 j ezog . K . Q 43 267 5 II- 5 aller Betriebs⸗Ausgaben 697,518 Fl. 27 Kr. irg hr 97 36. J 156, 583g 23 — 58. Glatz 444444444. 6514 38 256 336 von der Einnahme, verbleibt ein Rest von 120, u Inventar Mithi . t S833 — ) J. Neisse 2 J 55 334 35 24 Hierzu ferner, Werth des vorhandenen , . , . ithin pro 1851 mehr ... 4 — 389 ! 3 1 489 33 * 23. 21 — 8 — 6 83 9 * ) 2 4 1 24 676 L563 Fl. Z8 Kr., zusammen Rest am 30. Sep JJ 164 3 25 3 221 136,323 Fl. 3 Kr. — —— ö, , 532 10 35 2 . JR 57 42 * 35 274 Köln-Mindener Eisen bahn. k 19 4 43 h 36 * 29 — ö ; ö 35 zurden eing nmen: 4 . 28 ; . . 2 59 5 Im Monat April 185 wir den ei ge , pf Rthlr. Sgr. Pf. Preise der vier Haupt-Getraide-LArten 4. k J 50 * . 3. 21. , , ö ⸗ 3 r a J 44 134 241 aus dem Personen-Transport 71,599 22. 4. . eußische Monarchie bedeutendsten 5 Erfurt s 514 392 31 J. aus Huter Transport 4876 12. Marktstädten im Monat April 1851 nach einem , 16 * 2975 24 4 3 ö 36 ö 1* 1 7 J 98 . z re,. — . 11 .. — 2 12 41 Sünma 166,476. 4. 4. monatlichen Durchschnitte in preu ßischen Silbergro⸗ 8 . 57 * 1435 6. 638 24 * Im Monat April 1850 wurden eingenommen: ö, nn mn angst em. Mir ct 2 3 öh. 5. 9 . 8 Tr et 57 986 8. 4. k 8 z K s 12 2 12 . 279 aus dem Personen⸗Transport 2, ö ̃ 3 ; . . 5173. . n , S8, 857 16. 6. Namen der Städte. Weizen Roggen Gerste Hafer 3 . J 6 . 65 39 ' . 79 S5 4 34 . ) ö 2 1 n. ... 2 3 9 57 3 77 24 e . 1633. 24. 2 1 SFniasber 58 * — 35 * 727 6934 4. Dortmund /, 59 j 53 3 38 9 28 Mithin im Monat April 1851 ein Plus von h H. 5. ö. . J 35 * / 35 ö 36 5 3 * 1. Köln 35 D ö. . K 5 ; a er ; 85 n 54 8835 264 23 . * ĩ 7 f , . In den ersten vier Monaten des Jahres 185 3. Tissit 383 311 23 2 RJ MRR wurden eingenommen: ö . J 221 21 * 159 5 3. Düsseldorf ..... 9. ö 19.2 402 27 aus dem Personen⸗-Transport 230, 260 10. 3. 1. Insterburg. ...... ...... 53 8 31 5 36. 27 5 ; . h ,, , , . . ; ö 6 . 3 ; „„ Güter-Transport 335,835 17. 65. 5. NRastenburg ... .. 59 360 26 24 ö . J . 35 23 * J — . ö 60 64 30 22 5. Wesel. . k 6 . Summa 5b, 995. 27. 9. 7. Danzig. . 56 8 211 J 69 50, 384 2655 In den ersten vier Monaten des Jahres 1850 dagegen: 8. lbing J w . 30 * 7. Aachen 621 31 , 381 304 aus dem Personen⸗Transport 93 5.7. 9 Konitz . 312 23 1. 20 , 87 56 33 22 3 290 7099 ö 4 5. N 2 12 ——— 57 24 17 6 6. 122 59 3 „ Güter⸗Transport 329.798 12. ö J ö 65 3434 26 23 2. Trier 444444 52 ö 45 3. 265 . n 6034 355 26 * 2941 w . 53 19 3 3. . ö . 2 ; 5 5 . 3 6 . 1 8 9 9 7 . 1 Mithin pro 1851 ein Plus von ,, ö 57 35 363 251 11. Kreuznach ...... ..... .... 521 15 38 27 * ö 1 Foscñ 55 z 30 25 12. Simmern 50 * 12 2 215 — 1 7 2 J J,, . 13. Koblenz 57355 504 26 * n i en hahn. R 7 37 26 265 1 rr J 597 6 36 363 Im Monat April 1851 wurden eingenommen: ; J 57 10 34 27 * K, 2 E 2 . Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. J 55 iz 137 335 29 Durchschnitts Preise für 34,327 Personen ..... ... 30,489 16 5. Kempen. 66 4 . 35 . Stã 5845 34 264 22* 246,457 Ctr. Güter . .... . . 19,2830 17 10 Ver m̃ 5 m nm DJ der 12 reußischen Städte 58 343. 26 225 S 977 61 2. Brandenburg ö 54 3916 32 2 327 * „ 5 PVosenschen Städte 5877 391 31 . , ö . k g , „g Brandenburgischen und Pom⸗ Im Monat April 1850 wurden einge— 3. Jotthus ö , 13 * 3 J merschen Städte 60 15 41 4 31 25 en: 1. Frankfurt 4. d. D. .... 5 12 3315 2743 * , , ,,,, a 6 23 6 33 * , . J ö 5 . 3. d ö. ö 95 * 1614. 30“ 2321 „141 Schlesischen Städte...... 35 398 3115 26 * für 33352 Personen =. , 6 9 !, 4 ö „ S8 Sächsischen Städte.. ...... 52 3. 1215 33 257 307,500 Ctr. Güter. ..... 23 0714 29 h 333 353 2 225 „1 Westfälischen Städte ..... 58 52 3914 28 ö. . d 594 38. 27 * / 22 5 „i Rhchnischen Städte 53 6 Sn ne 46,779 J 8. Kolberg 623 433 32 25 ; Mheinischen Stadte . . ...... 314 15 10 14 1 2716 . 2 . ** 12 D 12 . 12 — * ; Mithin im April 1851 mehr 2, 990 29 10 ö J 574 3857 26 21
Bekanntmachungen.
L284 ö . 1 6 n.
Nachdem der Advokat-Anwalt Dorn, als Bevollmäch⸗ tigter des Regierungs-Referendarius Hi. juris Hans Alexander Mirus, in der wider den Letzteren wegen großen unter erschwerenden Umständen verübten Dieb— stahls eingeleiteten Untersuchung gegen das in der Sitzung des hiesigen Königlichen Stadtgerichts, Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation III., am 19. Februar d. J. ergangene Urtel die Appellation eingelegt hat und der Angeklagte sich von hier entfernt hat, sein jetziger Aufenthalt auch nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich vorgeladen, zu dem vor dem unterzeichneten Gerichtshofe auf
den 3. September d. J., Vorm, um 10 Uhr, im Kammergerichts⸗Gebäude, Lindenstraße Nr. 15, an— beraumten Termine zum mündlichen Verfahren in 11. In— stanz pünktlich zu erscheinen, widrigenfalls mit der Ver handlung und Entscheidung der Sache in contumaciam gegen ihn verfahren werden wird.
Berlin, den 19. April 1851. Der Kriminal -Senat des Königlichen Kammergerichts.
II. Abtheilung.
1941 Nothwendiger Verkauf.
Das im Fürstenthumer Kreise belegene, zur Konkurs⸗ masse der Marriner Actien-Gesellschaft gehörige Gut Alt⸗Marrin nebst Pertinenzien, landschaftlich abgeschätzt auf 60,321 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Ho⸗ pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein- zusehenden Taxe, soll
am 13. Oktober d. J., Vorm. um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Borns subhastirt werden.
Kolberg, den 21. März 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
197 Edittal- Vorladung.
Wider den Handschuhmacher Karl Richard Heinzel aus Jauer ist von der hiesigen Königlichen Staats- Anwaltschaft wegen verbotenen Hazardspiels Anklage erhoben und zur mündlichen Verhandlung ein Termin auf den 18. Juli c., Vormittags um 11 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale, Bäckerstraße Nr. 89 — 90 hierselbst, angesetzt worden.
Da der jetzige Aufenthaltsort des Heinzel unbekannt ist, so wird derselbe zu diesem Termine hierdurch mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht dergestalt zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Erscheint der Heinzel nicht, so wird mit der Unter— suchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Zu dem Termin ist der hiesige Gendarmen= Wachtmeisfer Block als Zeuge vorgeladen worden.
Liegnitz, den 24. März 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1291
Behufs Berichtigung des Besitztitels von dem unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Kreisgerichts zu Culm, im Culmer Landrathskreise, Regierungs-Bezirks Marien⸗ werder, belegenen Adelgute Groß⸗Ußcz, nebst dem Ein- wohner -⸗Abbau Lonczek und dem Mühlen- und Krug— rundstücke Klein-Uszez, auf den Namen der Frau Asses⸗ or Elisabeth v. Suffczynska, geborenen von Plachecka, werden alle diejenigen Personen, welche aus der Erb⸗ schaft des Bischofs Bartholomäus von Tarlo oder aus
einem anderen Rechtsgrunde an das vorgedachte Gut Real-⸗Ansprüche zu haben vermeinen, zum Termine
den 1. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wollenschläger unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit ihren etwanigen Real-Ansprüchen auf dieses Gut wüt— den präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei⸗ gen auferlegt werde.
Culm, den 20. Februgt 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
3701 . — . —— —
Berlin-Stettiner Eisenbahn.
Vom 1. Juni c. ab hört der direkte Güter -Verkehr zwischen Berlin und Posen zu dem Normal-Frachtsatze von 17 Sgr. 6 Pf. pro Zoll-Ctr. auf, und werden von da ab für unsere Bahn der reglementsmäßige Tarif und für die Posener Bahn die in der Bekannimachung des Direktoriums der Posener Eisenbahn«- Gesellschaft vom gten d. M. bemerkten Frachtsätze von resp. 4 Sgr. 6 Pf. und 7 Sgr. 6 Pf. pro Zoll-Ctr. erheben. Dagegen kommen auch ferner im direkten Verkehr von Berlin nach Posen und umgekehrt die folgenden seitherigen ge—= ringeren Frachtsätze in Anwendung:
1 pro Wspl. Weizen und Kartoffeln 5 Thlr. 15 Sgr.
25 * » Roggen, Bohnen, Erb- sen, Linsen, Wicken, Rübsamen, Leinsamen in Säcken und Gerste mit 5 Thlr. 3) y * Hafer JJ 4 Thlr.
bei einem Quantum von 75 Zoll-Ctr.
4) für Wolle Zoll⸗Etr. 25 Sgr., bei Wagenladungen 1 Thlr. pro Meile für einen vierradrigen Wagen, und in der Zeit des Wollmarktes in den Tagen vom 10. bis 20. Juni d. J. pro Zoll⸗Ctr. 1 Thlr. und bei Wagenladungen 1 Thlr. 5 Sgr. pro Meile für einen vierrädrigen Wagen.
Stettin, den 24. Mai 1851. ö . Witte. Kutscher. Schlutow.
Stand der Lebens- Versicherungs-Bank , . 4 n 1851 16,412 Pers. rungen .. 26, 009, 400 Thlr. Hiervon neuer ugang seit 1. Jan. Versicherte. ... Versicherungssumme K Einnahme an Prämien und Zinsen seit 1. Januan. Ausgahe für S5 Sterbefälle Betrag der verzinslichen Ausleihungen Gesammt- Fonds. . . . . . . . . .. k Dividende für 1851, aus 1846 stam- J ⸗)4 28 Prozent. Versicherungen werden vermittelt durch
C. G. Franz, Alexanderstrasse No. 4.
454 Pers. 699, 000 Thlr.
360, 000 Thlr. 135,B800 Thh. 5, 910,000 Thlr. 6, 117, 000 Thlr.
337 Bekanntmachung.
Durch das am heutigen Tage erlassene Gesetz über die Aufhebung des Lehnsverbandes sieht sich das un- terzeichnete Siaats⸗Ministerium, Abtheilung für Justiz, veranlaßt, im Interesse der betheiligten Privatpersonen Folgendes bekannt zu machen: .
1. Diejenigen Afterlehnsherren, welche die ihnen für Aufhebung ihres afterlehnsherrlichen Obereigenthums nach 8. 3 des Gesetzes gebührende Entschädigung in Anspruch nehmen wollen, haben diesen Anspruch bei Verlust ihres Rechts
vor dem 1. Oktober 1851
bei der zuständigen Behörde (Nr. IV. dieser Bekannt⸗ machung) anzumelden.
II. Diejenigen Agnaten, Gesammthänder, Mitbelehn⸗ ten und Eventualbeliehenen, welche bei Eintritt dieses Gesetzes im mitbelehnschaftlichen Verbande noch wirklich stehen und sich ihre mitbelehnschaftlichen und bezüglich Süccessions-Ansprüche auf ein nicht der Allodial⸗Erb— folge unterworfenes Lehen oder Afterlehen, oder auf einen Lehnsstamm, so weit bei einem solchen dergleichen Rechte vorkommen können, erhalten wollen, §§. 15 — 21 des Gesetzes, haben diese Ansprüche bei Verlust ihres Rechts gleichfalls
vor dem 1. Oktober 1851
bei der zuständigen Behörde (Nr. IV. dieser Bekannt- machung) anzumelden und zugleich den Grund dieser Ansprüche zu bescheinigen, so weit diese Bescheinigung sich nicht bereits bei den Lehnsakten befindet, indem außerdem trotz der rechtzeitig erfolgten Anmeldung die im Gesetze angeordnete Vormerkung von dergleichen Ansprüchen auf ein in Immobilien bestehendes Lehen im Hypothekenbuche nicht würde erfolgen können.
Ausgenommen von dieser Verbindlichkeit sind nur:
1) die Agnaten, Gesammthänder, Mitbelehnten und Eventuüalbeliehenen eines ausnahmsweise dem lehn— herrlichen, bezüglich afterlehnherrlichen Obereigen⸗ thume auch in Zukunft noch unterworsenen Lehens, 8 1
2) in Bezug auf alle übrigen Lehen, bei denen das lehnherrliche, bezüglich afterlehnherrliche Obereigen⸗ thum aufgehoben ist, 58. 1, 16, 27, die Descen⸗ denten des bei Eintritt des Gesetzes sich im Be⸗ sitzt des Lehens befindenden Vasallen oder bezüg lich im Genusse des Lehnsstammes befindenden Lehnsstamm-Gläubigers.
II. Alle Berechtigte, für Unmündige oder sonst Be—= vormundete ihre Aeltern, Tutoren, Kuratoren und die betreffenden vormundschaftlichen Behörden, werden da— her aufgefordert, die nach Nr. J. und II. dieser Be⸗— kanntmachung nöthigen Anmeldungen rechtzeitig und ge— hörig zu bewirken.
Es wird dabei ausdrücklich bemerkt, daß eine Re— stitution gegen eine Versäumniß dieser An⸗ meldungen nach der Bestimmung des Gesetz es in keinem Falle stattfindet, und haben sich da— nach insbesondere die Vormünder und Vormundschafts⸗ Behörden hingesehen auf ihre persönliche Verantwort— lichkeit zu achten. ö ö
jV. Die von nun an zuständigen Behörden sind:
) hinsichtlich des Postlehens das Dey. J. des Groß⸗ herzoglichen Staats⸗Ministeriums,
pb) hinsichtlich aller Lehen und Afterlehen an unbeweg⸗ lichen Gütern oder denselben rechtlich gleichstehen⸗ ven Gerechtigkeiten und hinsichtlich der an Lehen dieser Art konstituirten Lehnsstämme das zunächst zuständige Gericht der belegenen Sache,
e) hinsichtlich aller übrigen Lehen und Afterlehen an Gerechtigkeiten, die als unbewegliche nicht zu be— trachten sind, an Kapitalien und an Renten, das Großherzogliche Kreisgericht zu Weimar.
Weimar, den 29. April 1851.
Departement II. des Großherzogl. Sächsischen Staats-
Ministeriums. v. Wydenbrogk.
1227 Bekanntmachung.
Nach,verzeichnete in dem Jahre 1829 und resp. 1828
im Königreiche Sachsen geborene und in hiesigen Lan-
den militair- beziehendlich reservepflichtige Mannschaften haben bei der im Monat Dezember 1849 stattgefunde⸗ nen Rekrutirung, so viel letztere anlangt, zur anderwei⸗ ten Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit sich nicht gestellt, und werden deshalb — da ihr Aufenthalt nicht zu er⸗= mitteln gewesen ist — in Gemäßheit §. 81 des Gesetzes über 5 der Militairpflicht vom 1. August 1846
in Verbindung mit §. 47 des Gesetzes vom 9. Novem- ber 1848, die Abänderung einiger Bestimmungen des vorhin angezogenen Gesetzes betreffend, und S5. 13 der Ausführungs -Verordnung zu selbigem, hiermit vorge⸗ laden, binnen einer doppelten sächsischen Frist, längstens aber bis zum 18. Augunst 1851, sich bei der Obrigkeit ihres Geburtsortes, was die re— servepflichtigen Mannschaften aber betrifft, bei der Obrig- keit ihres früheren Gestellungsortes persönlich zu stellen und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Obliegenheiten an= zumelden, unter der Verwarnung, daß sie außerdem nach Ablauf der gedachten Frist als Ausgetretene betrachtet und hinsichtlich ihres Vermögens den Deserteurs wer— den gleichgeachtet werden. Zwickau, den 19. April 1851. Königlich Sächsische Kreis-Direction 2
der abwesenden Militairpflichtigen aus dem Geburtsjahre
. Vor- nnd JFJün amen. Geburtsort.
— —
Heinrich Richard Franke, Heinrich Louis Gutmann, Friedrich Adolph Robert Baum gärtner, Chemnitz, St. Johannis. Franz August Seyfert, Chemnitz, St. Johannis. Carl Gottlob Göpfert (Reichel), Chemnitz, St. Johannis. August Robert Gems, Chemnitz, St. Johannis. Carl Herrmann Müller, Chemnitz, St. Nicolai.
EGhemnitz, St. Jacob. Chemnitz, St. Jacob.
Carl Gustas Müller, Ischopau. Carl Heinrich Hildebrand, Mittweida. Friedrich Robert Schubert, Mittweida. Otto Richard Bösewetter, Kirchberg.
Carl Louis Franziskus, Bermsgrün Christian Friedrich Hofmann, Unterscheibe Carl Heinrich Ferdinand Neu-
mann, Eibenstock. Carl Albert Schuster, Schwarzenberg. Johann Gottfried Steinbach, Zwickau. Carl Friedrich Tauscher, Schneeberg.
Gustav Louis Kaden, Marienberg. Christian August Mönnich, Erlbach. Christian Gottlieb Ludwig, Schloditz. Johann Christoph Perner, Reinhardtswalde. Franz Louis Meißner, Reichenbach.
Carl August Götz, Reichenbach. Franz Louis Neuberger, Reichenbach. August Wilhelm Albert Brandt, Elsterberg. Johann Heinrich Hähnel oder
Hahn, ⸗ DHerlasgrün. Johann Georg Gottlob Kiesling, NRuderitz. Friedrich August Sparort, Plauen. Gottlob Heinrich Singewald, Yartenstein, Johann Christlieb Auerswald, Niederlößnitz.
Aus der Dienst-Reserve⸗Klasse 1828 — 48. n Fruͤherer
Vor- und Zunamen. Geburtsort. Gestellünggort. Sari don ob dirchberger, Marfer dorf . Carl Friedrich Mittelbach, Crondorf, Mittweida.
1741 . Der Wollmarkt in Güstrow, durch Zoll- und Steuerfreiheit für ein. und ausgehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahre
am 23., 24. und 25. Juni abgehalten und die Wollen schon vor Beginn des Mark tes gelagert, so daß mit Anfang des ersten Markttages, als des Haupttages, die Herren Käufer das ganze Quantum übersehen können.
Güstrow, den 17. März 1851. Bürgermeister und Rath.
Das Abennement beträgt: 5 Rthlr. für 3 Nahr. 1 ihn, Mähr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.
M 152.
ö . n h al Amtlicher Theil Den t s ch l! a n d. Hesterreich, Wien. Die Vorschristen für Vollstreckong ber Verfügun—
gen und Erkenntnisse der politischen Obrigkeiten. Vermischtes. Abänderungen im Artilleriewesen. Das Kuratorium der Akademie. Organisirung des Betriebs auf den Staats-Eisenbahnen. — Das Han— dels-Unterstaatssekretariat. — Französische Note in Betreff Portugals. Olmütz. Ankunft des Kaisers von Rußland.
Bayern. München. Motive zu dem Gesetzentwurfe über die Aufbrin— gung des Bedarfs für die Eisenbahn-Dotations-Kasse in den Jahren 1851 bis 1855.
Hannover. Hannover. Deutsch-österreichischer Postvereins-Vertrag. Kammer⸗Verhandlungen.
Württemberg. Stuttgart. Eisenbahn⸗Vertrag mit Baden.
Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum. Sachsen-Weimar Weimar. Hofnachrichten. Frankfurt. Frankfurt a. M. Eröffnung des Bundestags. Bremen. Bremen. Bürgerschafts⸗Sitzung.
A u sland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Schluß⸗-Diskussion und Annahme des Nationalgardegesetzes. Kommissionsbericht über die Be⸗ handlung der Anträge auf Verfassungs⸗Revision. — Paris. Der Prä- sident. Diplomatische Konferenz.
Die Verfassungsrevisionsfrage. Beschluß der Urlaubs⸗Kommission. as Gemeindewahlrecht. Schrift= strller⸗Pelition. Vermischtes. —
ie National-Versammlung. Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Peti- tionen.
Zweite Lesung der Bill über die Wirthshäuser in Schott- land. Unterhaus. Anträge Cobden's und Hume's. —
Debatte über das Verfahren des Gouverneurs von Ceylon.
= I X D X
Die Todtenbeschauer⸗
Bill. Vermischtes. London. Hofnachrichten. Unruhen in Tam⸗ worth. Verwerfung eines Mißtrauens Antrags gegen das Ministerium. Belgien. Brüssel. Wahrscheinlichkeit des Verbleibens der bisherigen Minister. Italien. Turin. Diskussion der Handelsverträge im Senat. — Ver⸗ handlungen und Vorlagen in der Deputirtenkammer. Gesetz über die Aemter⸗-Anhäufung. Die Zustände in Nizza. — Vermischtes. Flo⸗
renz. N. 8. Shell 4. Bologna. Abreise des Feldmarschall-Lieute⸗
nants Nobili. Rom. Verurtheilung. — Hinrichtung Spanien. Madrid. Das Ministerium. — Vermischtes. Griechenland. Athen. Politische Zustände. — Handels verhältnisse.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: em Professor Rauch zu Berlin den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, so wie dem Kunstgießer Friebel, dem Steinmetzmeister Müller und dem Hof⸗Zimmer meister Par dow zu Berlin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
—
c
9
Ihre Kaiserl. Hoheiten die Großfürsten Michael und Nikolaus von Rußland sind von Warschau und
Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich der Niederlande aus dem Haag hier eingetroffen.
Uichtamtlicher Theil.
Dent schland.
Oesterreich. Wien, 29. Mai. Im Constit. Bl. a. B. liest man: „Einem in den höchsten Kreisen vor⸗ liegenden Plane zufolge sollen die öffentlichen Bauten vom
Ministerium für Handel und Gewerbe abgeschieden, diesem letz⸗ teren dafür jedoch das bisher mit dem Bergbau vereinigte Acker— bauwesen zugewiesen werden. Die öffentlichen Bauten sollen dann mit dem Bergbau zu einem besonderen Portefeuille vereinigt wer⸗ den. Die Eintheilung dieser beiden staatswirthschaftlichen Ministe⸗ rien wäre dann, wie unter dem Ministerium Wessenberg-Doblhoff im Jahre 1848, ein Ministerium für Handel, Gewerbe und Acker— bau und ein zweites für öffentliche Bauten und Bergbau. Nur das Postwesen, welches damals noch zu dem Bereiche des Finanzministeriums gehörte, würde einem der beiden erwähnten Ministerien, wahrscheinlich dem für öffentliche Bauten, zugewiesen bleiben. Es heißt ferner, daß Herr von Baumgartner definttiv das letztere der genannten Porte— feuilles, öffentliche Baulen und Bergbau, übernehmen werde; wäh-— rend in Beziehung auf das erstere, Handel, Gewerbe und Ackerbau, der Name eines anderen Reichsrathes genannt wird, der von Ge— burt einer der höchsten Avelsfamilien angehört und vor nicht gar langer Zeit, in der Bankfrage, Gelegenheit hatte, Beweise einer ungewöhnlichen staatswirthschaftlichen Befähigung an den Tag zu legen. Wie von selbst ersichtlich ist, würden diese Combinationen den Rücktritt des jetzigen Landeskultur⸗- und Bergbau⸗Ministers von Thienfeld voraussetzen, dessen Portefeuille gänzlich wegfiele. Ob und wann dieser Plan ausgeführt werden dürfte, darüber läßt sich freilich in diesem Augenblicke noch nichts Näheres sagen.“
Es wird versichert, daß Herr von Bruck seine Absicht, nach vierzehn Tagen eine Reise nach London zur Besichtigung der In⸗ dustrie⸗-Ausstellung zu machen, wieder aufgegeben hat. „Es scheint“, heißt es im Constit. Bl. a. B., „daß höchsten Ortes Bedenken gegen die Opportunität jener Reise unmittelbar nach seinem Rück⸗— tritte erhoben worden sind und Herr von Bruck sich denselben be⸗ reitwillig gefügt hat. Dagegen wird der Sectionschef für das
Preußischer
taats-Anzei
Berlin, Montag den z. Juni
Ackerbauwesen, Herr von Kleyle, in wenigen Tagen seine schon längst beschlossene Reise nach London antreten, um im Auftrage der Regierung die Ausstellung zu besichtigen.“
Die Oesterr. Correspondenz schreibt: „Vielfältige Er⸗ fahrungen, welche über die Wirksamkeit der in mehreren Kronlän⸗ dern des österreichischen Kaiserstaats neu organisirten Behörden ge⸗— macht wurden, haben das Bedürfniß herausgestellt, den Organen der Verwaltung bestimmtere gesetzliche Anhaltspunkte und zureichende Mittel zu gewähren, um die in ihrem obrigkeitlichen Amte getroffenen Anordnungen durchzusetzen, die erforderlichen Leistungen zu bewerk— stelligen und sich in den Verrichtungen des öffentliches Dienstes mit den die Realisirung der amtlichen Verfügungen sicherstellenden Befugnissen zu umgeben. Dieses Bedürfniß machte sich um so fühl⸗ barer, als die hierüber bisher bestandenen Vorschriften in mancher Beziehung unzulänglich und mangelhaft waren, und als durch die scharfe Abgränzung der richterlichen Wirksamkeit von jener der Verwaltung sich für die administrativen Organe in erhöh tem Maße die Nothwendigkeit herausstellte, die Durchfüh⸗ rung ihrer Anordnungen auf die Beihülfe exckutiver Or⸗ gane nach bestimmten gesetzlichen Normen zählen zu können. Diesen allseitig gefühlten und anerkannten Bedürfnissen ist durch die Kaiserliche Verordnung vom 11. Mai 1851, durch welche die Vorschrift für die Vollstreckung der Verfügungen und Erkenntnisse der politischen Obrigkeiten (d. i. der politischen Behörden und Ge meinde-Vorsteher) für jene Kronländer, in welchen die politische Organisirung bereits vollendet ist, erlassen wurde, abgeholfen wor— den. Diese Verordnung zerfällt eigentlich in vier Abtheilungen und enthält demnach: 1) Die Bestimmungen hezüglich der Reali— sirung und Einbringung der den Staatsbürgern obliegenden Lei— stungen zu öffentlichen Zwecken, als: Kurkosten, andere Sanitäts beiträge, Bezüge der Gemeindebeamten, Beiträge für Kirchen, Pfar— ren, Schulen, Geldleistungen zu Gemeindezwecken mit Ausnahme der Steuern, Arbeits- oder Naturalleistungen, die vom Gesetze, von einer politischen Behörde oder durch einen endgültigen Beschluß einer Ge— meinde ausgesprochen werden u. s. w. Wurden solche Leistungen verweigert, so waren die politischen Behörden und namentlich die Gemeinde-Vorstände bisher in vielen Fällen der Mittel beraubt, die Säumigen durch die entsprechenden Koerzitivmaßregeln zur Er— füllung ihrer Pflicht zu verhalten. In der gedachten Kaiserlichen Ferordnung ist die erforderliche Abhülfe auf gesetzlichem Wege mit Bezeichnung der einzuhaltenden Gränzen getroffen. Dasselbe gilt 2) von Verboten, welche im Wirkungekreise der politischen Verwal⸗ tung erlassen wurden, gegen deren Uebertretung die politische Be⸗ hörde oder Gemeinde-Vorstehung die Mithülfe der bestehenden Si cherheitsorgane, ja selbst die Militair-A sistenz in Anspruch zu neh— men berechtigt wird. 3) Es werden ferner in dieser Verordnung die Modalitäten genau vorgezeichnet, wie sich die politischen Behör— den und Gemeinde⸗-Vorstände in Fällen zu benehmen haben, wo die zum Erscheinen im Amtslokale vorgeladenen Personen sich weigern, der Aufforderung Folge zu leisten. Der politi— schen Behörde wird die Befugniß eingeräumt, Versicherungs⸗ befehle selbstständig zu erlassen, während der Gemeindevorstand die Erlassung derselben bei der politischen Behörde anzusuchen ermäch— tigt wird. 4) Ein weiterer Absatz normirt die den gedachten Obrig⸗ kelten zustehenden Rechte gegen Personen, welche sich gegenüber den politischen Obrigkeiten oder Gemeindevorstehern entweder per sönlich ein beleidigendes Verfahren zu Schulden kemmen lassen oder in schriftlichen Eingaben sich verletzender Ausdrücke bedienen. Es ist übrigens hierbei der Grundsatz, daß Niemand Richter in der eigenen Sache sein solle, hinlänglich gewahrt worden. Es versteht sich von selbst, daß die aus solchen Anlässen verhängten Ordnungs⸗ strafen den ordentlichen richterlichen Functionen, wo sie am Platze sind, nicht im Wege stehen, noch solche beirren oder influenziren können. Gegen alle in Folge dieser Kaiserlichen Verordnung von den politischen Behörden getroffenen Exequirungs-Maßregeln ist den Betroffenen der Rekurs an die vorgesetzte Verwaltungsbehörde offen gelassen, nur hat diese Berufung in Fällen, wo Gefahr am Verzuge wäre, keine die Vollstrecking der Verfügung oder des Erkenntnisses hemmende Kraft. Wir führen hier bei⸗ spielweise nur das von der politischen Behörde erlassene Verbot des Ueberganges über eine dem Bruche naheliegende Eisdecke oder eine schadhaft gewordene Brücke an, welches, sollte dem Rekurse der Re— nitirenden eine aufschiebende Wirkung eingeräumt werden, ganz paralysirt werden würde. Wenn man erwägt, daß die bestgemein⸗ ten Maßregeln der politischen Behörden unwirksam bleiben, Falls ihnen nicht vom Gesetze die Befugniß eingeräumt wird, denselben durch die entsprechende Sanction die nachhaltige Kraft zu geben und deren Befolgung zu sichern, so müssen wir das Erscheinen dieser Verordnung im Interesse des ungestörten und förderlichen Ganges der politischen Administration um so mehr freudig begrüßen, als sich namentlich bei der Amtswirksamkeit der Gemeindevorstände wie⸗ derholt Fälle ergeben haben, in denen ihre wohlmeinenden Absichten an dem Mangel bestimmter Normen zur kräftigen Durchführung derselben scheiterten. Den politischen Behörden sind durch die vor— liegende Kaiserliche Verordnung auch die Staats⸗-Sicherheitebehör⸗ den und die Bürgermeister oder Aemter jener Stadtgemeinden bei zuzählen, denen eine eigene Gemeinde-Verfassung ertheilt ist.“
Wien, 30. Mai. Se. Majestät der Kaiser hat un⸗ term 22sten d. M. die Abschaffung der zweispännigen Fuhr⸗ werke und Austauschung derselben in vierspännige bei den Trains der Feld⸗-Artillerie genehmigt, hiernach erhält jede Raketen⸗Batterie künftig drei vierspännige Bagage⸗Wagen, auch wird eine detaillirte Packvorschrift für die Train⸗Fuhrwerke der Feld-Batterieen in Druck gelegt und an die Artillerieksrper vertheilt.
Wie es heißt, schreibt man der Brünner Zeitung, werde der zweite Bruder Sr. Majestät, Prinz Maximilian, der mit be— sonderer Vorliebe und mit dichterischem Erfolge sich den schönen Wissenschaften zuwende, der künftige Kurator der Akademie der Wissenschaften werden.
*
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
1851.
Mittelst Entschließung vom 14. Mai hat Se. Majestät der Kaiser die Organisirung des Betriebes auf den Staats-Eisenbahnen genehmigt. In Gemäßheit derselben wird in Prag für die nörb— liche, in Pesth für die südöstliche, in Graz für die südliche Staats- Eisenbahn eine Eisenbahn⸗Betriebs Direction errichtet. Für die Krakau⸗ Oberschlesische, so wie für die Staats-Eisenbahnen im lombardisch— venetianischen Königreiche, werden die entsprechenden Bestimmungen später erfolgen. Im Grundsatze soll bei der Organisirung der Betriebs ⸗-BDirection weder der Technik noch der Administration ein
Vorrang eingeräumt, sondern dahin gestrebt werden, beide Zweige in der Geschäftsleitung gleichmäßig zu vertreten. Der Betriebs ⸗-Direktor soll demnach sowohl ein avmini—-
straliver als ein technischer Beamte sein können, je nachdem in der einen oder anderen Persönlichkeit sich die für diesen wichtigen Posten erforderlichen Eigenschaften in höherem Maße vereinigen Es wird jedoch festgestellt, daß der zweite Vorstand und Stellver— treter des Direktors stets dem anderen Zweige angehören und da⸗ her, wenn der Direltor ein Techniker ist, dessen Stellvertreter ein administrativer Beamte und umgekehrt, wenn der Direktor der Ad⸗ ministration angehört, der zweite Vorstand ein Techniker sein müsse. Das Betriebs -Geschäft in seiner speziellen Gliederung scheidet sich im Wesentlichen in folgende Abtheilungen: 1) Der technische Be— trieb⸗- und Baudienst, und zwar letzterer umfassend den Ober- und Unterbau, dann die Hochbauten bei den auf fertigen und im Be⸗ triebe stehenden Eisenbahnen vorkommenden Aus-, Um— und Neu— bauten. 2) Der Werkstättenbetriebd und das Maschinenwesen. 3) Der Personen⸗, Eilgut- und Frachtenverkehr. 4) Die Konzept⸗ und Kanzleigeschäfte. 5) Die Material-⸗Verwaltung. 6) Das Kassenwesen. 7) Das Rechnungswesen.
Der heutige Lloyd sagt: „Die in einem hiesigen Notizen⸗ blatte mitgetheilte Nachricht, daß der Herr Handelsminister von Baumgartner den Ministerialrath Dr. Hock zum Unterstaatssecretair in seinem Departement ernannt habe, beruht auf einem Irrthume. Die Stelle eines Unterstaatssecretairs in jenem Ministerium ist noch nicht in Erledigung gekommen, und obwohl einem allgemeinen Ge⸗ rüchte zufolge die Ernennung des Herrn von Rueskäfer zum Reichs⸗ rathe bevorstehend ist, so glauben wir, daß der Minister für diesen Fall noch gar nicht einen Entschluß gefaßt hat, wer zu dem dann erledigten Posten vorzuschlagen sei. Daß Dr. Hock eine entschie⸗ dene Befähigung für jene hohe Stelle hat, ist unbezweifelt, und diese Thatfache mag zu jenem unbegründeten Gerüchte die Veran— lassung gegeben haben.“
Die L. Z. C. schreibt: „Verläßlich wird berichtet, daß Frank— reich Noten an Oesterreich und England gerichtet habe, in welchen die Erhebung in Portugal als eine revolutionaire hingestellt und die Aufforderung erlassen wird, im diplomatischen Wege zum Schutze der Königin und ihrer Rechte in dieser den ganzen Kontinent be⸗ rührenden hochwichtigen Frage zu wirken. Ein Courier, welcher kurz vor der Abreise des Herrn Minister-Präsidenten hier eintraf, soll Ueberbringer der erwähnten Depesche gewesen sein.“
Olmütz, 28. Mai. (Wien. Ztg.) Se. Majestät der Kai⸗ ser von Rußland ist um halb sechs Uhr Nachmittags glücklich hier eingetroffen. Se. Majestät der Kaiser haben den hohen Gast am Bahnhofe erwartet. Sogleich nach Allerhöchstdessen Ankunft fand die Vorstellung der Generalität statt. Ihre Majestäten speisten im Familienzirkel und geruhten Abends das Theater, in welchem die Oper: „Don Pasquale“ unter festlicher Dekorirung und Beleuch tung gegeben wurde, zu besuchen.
Bayern. München, 28. Mai. (N. C.) Die Motive zu dem Gesetz⸗Entwurfe über die Aufbringung des Bedarfs fin die Eisenbahnbau⸗Dotationskasse in den Jahren 1851 — 55 lauten Nach dem Bauoperationsplane der Königlichen Eisenbahnbau⸗Kom mission und beziehungsweise der Königlichen General⸗Direction der
Verkehrs-AÄnstalten sollen in den Jahren 1851 — 55 folgende Eisen⸗— bahnbauten geführt und vollendet werden: 1) die Ludwigs⸗Süt Nordbahn, 27) die Ludwigs⸗-Westbahn, 3) die München⸗Augsburger Bahn, 4) die Augsburg⸗Ulmer⸗Bahn, 5) die Projekt Nürnberg-Amberg-⸗Regensburger-Bahn. Um nun den Bede diese Eisenbahnbauten gehörig ermessen zu können, erscheint es, d Jahr 1850 —– 51 noch nicht abgelaufen ist und sich sohin zur Zeit auck annäherungsweise bestimmen läßt, wieviel in diesem Jahre uh 1 und 5 genannten Bahnen in der Wirklichkeit verwenden den wird, als zweckmäßig, bei der Bedarfsaufstellung dassell in Berechnung zu ziehen. In gleicher Weise ist aber
bei der Zusammenstellung der Einnahmen der Eisenbal tionskasse auf die Einnahmen des Jahres 1850 — 51 Ri nehmen. Der Baubedarf für die genannten Bahnen in den Jahren 1851— 52 bis 1854 — 56 inkl. läßt sich nur dadurch ermitteln, wenn von den ursprünglichen gesetzlichen Baukrediten der für diese Ja nach der provisorischen Abgleichung pro 1849 —= 59 noch verbleibende Rest in die Berechnung eingestellt wird. Diese Kreditsreste be tragen: 1) Für die Süd-⸗Nord- Bahn 13,952, 59 Fl., 2) für die Ludwigs-⸗Weslbahn 21,090,295 13, 3) für die München⸗Augsburgei Bahn I deren Ausbau) 405,000 Fl., 4) für die Augsburg-UUmer Bahn 8, 000,900 Fl., 5) für die Projektirung der Nürnberg ⸗Am⸗ berg-Regensburger Bahn 175,000 Fl.; zusammen 43,624,054 Fl. Zu diesen Bauausgaben kemmen folgende, weitere Ausgaben der Königlichen Eisenbahnbau⸗Dotationskasse für die genannten Jahre, und zwar: J. für das Jahr 1850 - 51 1) der Passivrest des Jahres 1849 50 nach der provisorischen Abgleichung mit 238,509 Fl. 2) für Zinsen und Anlehenekosten der bereits bestehenden Eisenbahn⸗ Anlehen inkl. des Zuschusses an die Tilgungskasse zu pCt. für die Arrostrung 1,0003500 Fl., 3) für Anlehen- Tilgung nach pCt. 110,000 Fl., 4) für die Regie der Eifenbahnbau⸗ Dotations kasse 1000 Il. jj. Für die Jahre 18515 4-55. 1) für Zinsen der am Schlusse des Jahres 1850 –51 bereits bestehenden Cisenbahn-Anlehen; diese dürf⸗ fen' folgenden Stand haben: 2 3 pCt. circg 2.idh Ohh Fl., * ⸗ pCt. circa 7, 30ỹ, 000 Fl., à 5 pCt. circa 9,000, 000 Fl., und es
111111 Vt
* ö * ö 26 * 236 * 23