1851 / 152 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

werden daher mit Rücksicht auf die jährliche Minderung durch Tilgung inkl. des Zuschusses zu pCt. an die Tilgungskasse für Arrosirung durchschnittlich 1ů950, 000 Fl. per Jahr für die Verzin= sung erforderlich sein, sohin für 4 Jahre 4,200,000 Fl. 2) Für die jährliche Tilgung nach 3 pCt. 175,000 Fi., sohin für 4 Jahre 00 0h0 Fl. 3 Fuͤr die Regie der Kasse für 000 Fl. 4) Für Zinsen und Kosten der successioe nach Bedarf für den Bahnbau aufzunehmenden weiteren Anlehen circa 3,406 000 Fl. 5) Fir die pfälzische Ludwigs ⸗Eisenbahn ist wegen der übernommenen

Zinsengarantie vorsorglich eine jährliche Ausgabeposttion n 200,000 Fl., sohin für 4 Jahre von 50h00 6. al n. setzen. Der sub I. und II. aufgeführte weiter, 2

darf der Dotationskasse pro 1850 —– 1855 beträgt demna 10 3 50h Fl. Es ergiebt sich sohin mit Hinzurechnung. der. , . zu 43,624,054 Fl. ein Gesammtbedars von 54, 0,5564 !., . jedoch bereits der Betrag von 800,000 Fl. durch die . der Eisenbahnbau-Dotationskasse pro 1850 =- 1851 nämlich 800,000 Fl. Bahnrente und 0h00. FI. Rest des durch das Gesetz vom 50. Juni 1850 bewilligten Anlehens von 10,0090, 000 Il. als gedeckt erscheint. Es verbleibt sohin für die vier Jahre 1851 41835 bis 1851 855 inkl. nur noch ein Bedarf von 44,277, 554 Fl. Zur Deckung desselben ist nur die Bahnrente mit jährlichen Id, 685 Fl. vorhanden, sohin für vier Jahre mit 2, 858, 740 Fl., nach deren Abzug noch ein Bedarfsrest von II, 418, 814 Fl. oder in runder Summe von 41,500,000 Fl. besteht, welcher nur durch die Aufnahme von Anlehen gedeckt werden kann. Da der im Gesetze vom 30. Juni 1850 im Art. 3 enthaltene Bei⸗ satz „al pari' sich wiederholt als eine finanziell nachtheilige Be⸗ schränkung erwiesen hat, indem dadurch die Staats- Regierung ge hindert werden kann, auf die für den Staat vortheilhaftesten An— lehens-Anerbietungen einzugehen, so wurde im gegenwärtigen Ge— setz-Entwurfe dieser Beisatz hinweggelassen.

Hannover. Hannover, 28. Mai. (H. 3.) Erste Kammer. Nachdem die Beschlüsse der zweiten Kammer zum Gesetz-Entwurfe, die Reorganisation der Provinzial -Landschaften betreffend, einge— gangen, fährt die Kammer in dessen zweiter Berathung syort, welche mit dem Wirkungskreise der Landschaften (8. 18 bis 23) beginnt. Der §. 18 erfordert die Zustimmung der Landschaften unter An— deren (ub Nr. 1) bei Provinzialgesetzen, so wie bei den für ein— zelne Theile einer Provinz zu erlassenden Gesetzen. Der Ausschuß⸗— Antrag 16 schlägt vor, diese Nummer zu streichen und dafür die Nr. 1 und 2 sub III. der Grundzüge wieder herzustellen, dahin lautend: 1) bei Erlassung, Wieder-Aufhebung, Abänderung und authentischer Interpretation aller Provinzialgesetze, durch welche die persönliche Freiheit, das Privat-Eigenthum oder sonstige wohler— worbene Rechte der Unterthanen entzogen oder beschränkt werden, 2) bei Lokal -Statuten, insofern dieselben Gesetzeskraft erhalten

sollen. In der zweiten Kammer ist der Ausschuß-Antrag mit der Modification angenomwen, daß statt des ersten Theils nur die Worte „bei Provinzialgesetzen“ in den Beschluß auf— genommen worden. Nachdem Bening das Bedenkliche sowohl

des ursprünglichen als des modifizirten Ausschuß-Antrags nachge— wiesen und auch von Kraut, Thormeyer, Neupert und Wyneken der Regierungs⸗Entwurf als zutreffender anerkannt worden, entscheidet sich die Kammer für unveränderte Beibehaltung des letzteren. ; ;

Bei Nr. 3 desselben Paragraphen beantragt Kirchhoff, daß der im 5. 19 sub Nr. 5 vorgesehene Fall, in welchem nur das Gutachten der Landschaft erfordert werden soll, in die Zahl der— jenigen Fälle aufgenommen werde, in welchen die Zustimmung derselben nothwendig, so daß diese nicht allein bei Auflösung einer Gemeinde gegen deren Widerspruch, sondern auch bei einer Entschei⸗ dung der Landdrostei, durch welche eine Gemeinde unter Widerspruch neu gebildet oder mit einer anderen vereinigt werden soll, so wie über die Bedingungen der Vereinigung, erforderlich sein soll. Während Neupert für den Antrag sich erklärt, denselben jedoch auf Kolo— nieen ausgedehnt zu sehen wünscht, weist der Minister-Präsident von Münchhausen, nach einer Aeußerung Wyneken's, daß ohne nachfolgende Neubildung die Auflösung einer Gemeinde ihm undenkbar scheine, und deshalb auch bei jener die Zustimmung nothwendig sei, auf die nicht fern liegende Möglichkeit hin, wo der Bildung einer Gemeinde eine Auflösung keinesweges vorauszugehen brauche, daß übrigens aber, auch bei vorausgesetzter Nothwendig— keit der vorgängigen Auflösung, eine Gefahr dennoch nicht vorhanden sei, weil schon durch §. 18 Nr. 3 die sichernde, das Erforderliche in die Hand der Stände legende Bestimmung getroffen sei, zumal selbst im Falle des 5. 19 die Landschaft doch jedenfalls zuvor mit ihrem Gutachten gehört werden müsse. Nachdem Wyne-— ken von der ausreichenden Garantie des Entwurfs nunmehr über— zeugt, und auch Wolff mit von Honstedt für denselben sich erklärt, warnt Bening gegen eine zu weit ausgedehnte Mitwirkung der Provinzial-Landschaften, als einer Institution, welche zwar nützlich wirken könne, aber auch die Administration jedenfalls verweitläuf⸗ tigen werde. Der Ktirchhoffsche Antrag wird von großer Majorität abgelehnt, die obige Nr. 3 aber angenommen. Nr. 4 erfordert die Zustimmung der Landschaft bei Einführung neuer und Abänderung öffentlicher Weg⸗, Fähr- und Brückengelder, so weit dieselben nicht durch allgemeine Gesetzgebung geregelt sind. Mit der von Kirch— hoff beantragten Ausdehnung auf Kanalgelder, ohne indeß auch die Schleusengelder, wie von Honstedt' vorgeschlagen, gleich— falls aufzunehmen, nimmt die Kammer die obige Rr. 4 an. Nach Genehmigung auch der Nummern 5, 6 und 7 bean— tragt Kirchhoff, aus dem 8. 19 Nr. 3 (AÜnlage von Kolonicen u. s. w.) unter einer neuen Nr. 8 aufzunehmen, um auch rücksicht— lich dieser das Zustimmungsrecht der Landschaften zu sichern. Be— ning bemerkt indeß dabei, daß theils der Zweck viel zu weit führe weil unter Nr. 3 nicht etwa nur die Kolonieen, sondern auch son⸗ stige Anbauungen von größerer Ausdehnung und Bedeutung be— grlffen, theils aber durch das Gesetz vom 22. August 1847 üer Ent⸗ und Bewässerungen die Verhältnisse hinreichend geregelt er— schienen. Wolff sieht in dem Antrage zugleich eine unstatthafte Abweichung von den nicht ohne Weiteres zu beseitigenden Vorschrif— ten der Domizil⸗Verordnung, während Breusing von demselben einen nicht gerechtfertigten und selbst zu gefährlichen Konse— quenzen führenden Eingriff in das Privateigenthum fürch— tet. Der Antrag wird hierauf von großer Masorität ab— gelehnt. Die 58. 19, 20 und 21, letzterer mit dem Aus⸗ schußantrage 17, finden ohne Diskussion die Zustimmung der Kammer. Zufolge §. 22 soll den Landschaften 1) von der Ver— wendung der von ihnen bewilligten Abgaben, Lasten und Leistungen (8. 18 Nr. 2 und 5), so wie 2) von der Verwaltung der inner⸗ i.. der Provinz belegenen Instltute, welche unter der unmittel⸗ aren Verwaltung der Königlichen Behörden stehen, so fern deren Mittel ganz oder theilweise aus provinziellen Fonds fließen, auf ihr Verlangen Kenntniß gegeben werden. Der Ausschuß beantragt die Streichung der Worte: „auf ihr Verlangen“. Gegen diesen von Wol ff begründeten und von Breusing vertheidigten Antrag spricht Staats⸗-Minister von Münchhausen, wie auch Be ning schon aus dem Grunde sich aus, weil, im Falle die Landschaften die

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Mittheilung nicht verlangten, nur unnoͤthige Arbeit und Schreiberei verursacht werde. Der Ausschuß - Antrag wird hierauf mit großer Majorität abgelehnt, der 8. 22 aber, gleichwie auch §. 23, ohne Weiteres genehmigt.

Hannover, 30. Mai. (D. R. Ztg.) Die heutige Gesetz⸗ sammlung enthält eine Bekanntmachung des Finanz- Ministeriums, daß die Bestimmungen des deutsch-österreichischen Postvereinsver⸗ trages vom 1sten kuͤnftigen Monats an für den Postverkehr mit dem gesammten Kaiserlich österreichischen Staatsgebiete nebst Liech⸗ tenstein, dem gesammten Königlich preußischen Staatsgebiete nebst den unter preußischer Verwaltung stehenden Postgebieten von Anhalt⸗ Bernburg, Anhalt-Cöthen und Anhalt-Deßau, Schwarzburg⸗Rudol—⸗— stadt und Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck und dem Fürsten— thume Birkenfeld, dem Königreiche Bayern, dem Königreiche Sach— sen, so wie den Großherzoglich und Herzoglich sächsischen Ländern, dem Großherzogthume Baden, dem Herzogthume Holstein (ohne Lauenburg) nebst dem Fürstenthum Lübeck, den Großherzogthümern Mecklenburg- Schwerin und Strelitz, der Landgrafschaft Hessen— Homburg, den Fürstlich reußischen Ländern und der freien Stadt Frankfurt zur Anwendung kommen werden.

Württemberg. Stuttgart, 28. Mai. (N. C.) Die Abgeordnetenkammer hat den Eisenbahnvertrag mit Baden mit 65 gegen 19 Stimmen einfach genehmigt und ihrem Beschlusse nur den Ausdruck der Erwartung beigefügt, daß die Staats-Regierung alle ihr zu Gebot stehenden Mittel in Anwendung bringen werde, um die Konkurrenzfähigkeit der Straße, die von Mannheim, zu Wasser bis Heilbronn, nach Bietigheim führt, mit der Eisenbahn linie Mannheim⸗Bruchsah-Bietigheim, namentlich in dem Falle, wenn sie durch exceptionelle Tarifsätze in Baden oder durch andere Begünstigung der Linie Mannheim -Bruchsal gestört werden sollte, wiederherzustellen. Die Kommission hatte diese „Erwartung“ als „Voraussetzung“, d. h. Bedingung der Genehmigung des Art. 14 des Vertrags beantragt, worauf aber, wie erwähnt, die Kammer nicht einging. Außerdem wurde beschlossen, daß die Regierung die bei dem Vertragsabschluß versäumte Abschaffung der Neckarzölle wenigstens nachträglich bewirken und sobald als möglich Einleitung treffen möge, daß Württemberg von Baden das Recht erhalte, auf seine Kosten eine Zweigbahn nach Pforzheim zu bauen.

Hessen. Kassel, 26. Mai. (O. P. A. 3.) Der Ober⸗ Bürgermeister unserer Residenz, Herr Hartwig, ist heute vom kur hessischen permanenten Kriegsgerichte zu drei Monaten Festungsarrest verurtheilt. Das frühere, wegen Unvollständigkeit der Untersuchung vom General⸗Auditoriat aufgehobene Urtheil lautete bekanntlich nur auf zwei Monate. Das heutige erklärt den Angeklagten, weil er auf die ihm im Oktober v. J. zugegangene Benachrichtigung des militairischen Ober-Befehlshabers, General-Lieutenant von Haynau, von der angeordneten Auflösung der hiesigen Bürgergarde dieser Maßregel durch eine schriftliche Erwiederung entgegengetreten sei, so wie nach seiner hierauf durch den Ober⸗-Befehlshaber ausge— sprochenen Suspension seine amtlichen Functionen dennoch fortge— setzt habe des Ungehorsams und Widversetzlichkeit gegen die An— ordnungen des für die Dauer des Kriegszustandes ernannten Ober— Befehlshabers schuldig und deshalb wider ihn eine dreimonatliche Festungsstrafe und Ersatz der Untersuchungskosten.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 28. Mai. (W. 3tg.) Gestern Nachmittag sind Se. Hoheit der Erbprinz zu Sachsen⸗ Meiningen mit Höchstihrer Frau Gemahlin zum Besuch bei Hofe hier eingetroffen und im Großherzoglichen Residenzschlosse abgestiegen. Höchstdieselben sind heute nach Berlin abgereist.

Weimar, 29. Mai. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗-Schwerin sind heute Abend zum Besuche bei dem Großherzoglichen Hofe hier angelangt.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 30. Mai. (O. P. A. 3.) In der heute um 127 Uhr Nachmittags eröffneten Sitzung des durchlauchtigsten Bundestages waren anwesend: der K. K. öster— reichische Bundes⸗-Präsidial-Gesandte Herr Graf von Thun und Hohenstein für Oesterreich, der K. preußische General-Lieutenant Herr Baron von Rochow für Preußen, Herr General von Pylan— der für Bayern, Herr von Nostiz und Jänkendorff für Sachsen, Herr von Scheele für Hannover, Herr von Reinhard für Württemberg, Herr von Marschall für Baden, Herr von Trott für Kurhessen, Herr von Münch ⸗Bellinghausen für das Großherzogthum Hessen, Herr von Bülow für Holstein und Lauenburg, Herr von Scherff für Luxemburg und Limburg, Herr von Fritsch für die sächsisch⸗thürin⸗ gischen Staaten, Herr von Dungern für Nassau und Braunschweig, Herr von Oertzen für die beiden Mecklenburge, Herr von Eisen— decher für Oldenburg und die kleinen norddeutschen Fürstenthümer, Herr von Linde für Liechtenstein, Herr Baron von Holzhausen für Hessen-⸗Homburg 24, Herr Schöff Dr. Harnier für Frankfurt, Herr Senator Banks für Hamburg, Herr Bürgermeister Brehmer für Lübeck und Herr Bürgermeister Smidt für Bremen.

Bremen. Bremen, 28. Mai. (Wes. Ztg.) In der heutigen Bürgerschafts-Sitzung wurde die Ratification einer Ueber— einkunft mit der Krone Hannover, die neue Dockanlage zu Bremer hafen betreffend, beschlossen. In derselben Sitzung theilte der Se⸗ nat seine Rückantwort wegen der Schulangelegenheit mit. Zur nä— heren Prüfung des Gemeindeschul-Entwurfs wird, dem Wunsche der Bürgerschaft gemäß, eine Deputation niedergesetzt. Die Schuldepu— tation wird beauftragt, behufs der unverzüglich in Angriff zu neh— menden Reorganisatien der Freischulen, nähere Vorschläge übrr er⸗ forderliche Neubauten 24. unter Anwendung der im Organisations— plane der Schuldeputation enthaltenen Bestimmungen, soweit solche unter Berücksichtigung der vorhandenen Verhältnisse geeignet er⸗ scheinen, auszuarbeiten, eben so über die Errichtung einer höheren Bürgerschule, so wie üher die einer nieberen Gewerbeschule, zu be⸗ rathen.

Mun s Lenz db.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 28. Mai. Bei der Eröffnung der heutigen Sitzung werden gegen zwanzig Petitionen niedergelegt, die theils die Verfassungs—⸗ Revision schlechtweg, theils die Abschaffung des Artikels 45 oder die Verlängerung der Gewalten Louis Napolcon Bonaparte's verlan— gen, welches Letztere auf den Bänken der Linken den Ausruf veran⸗ laßte: „Das ist rebellisch!“ Von einem Mitgliede der Linken wird auch eine Petition gegen das Gesetz vom 31. Mai überreicht. Nachdem Clary aus Veranlassung einer Aeußerung des Generals Gourgaud, welcher der Nationalgarde die Ehre zuschreiben wollte, am 15. Mai 1848 die Insurgenten aus dem Saale der konstitui⸗ renden Versammlung verjagt zu haben, im Namen des 2ten Ba—

taillons der Mobilgarde, das er kommandirte, Protest ein⸗ und für dieses das Verdienst jenes Tages in An—

.

pruch genommen wird die zweite Berathung des Na⸗

hat,

tionalgardengesetzes wieder fortgesetzt. Da es sich jedoch um unter— geordnete Bestimmungen handelt, so bleibt die Diskusston lange sehr ruhig, bis endlich der General de Grammont, der die Nationalgarde überhaupt bekämpft, durch Erzählung einer Episode aus seinem Kommando zu La Guillotiere plötzlich den Zorn der Linken aufregt. „Ich ließ“, sagt er, „zu La Guillotsere, der schlechtesten der lyoner Vorstädte, für die Rationalgarde General— marsch schlagen; allein Niemand erschien, mit Ausnahme eines alten Obersten aus der großen Zeit, aus der Riesenzeit (Heiterkeit in der Versammlung), der mir versicherte, daß die Nationalgardisten in ihren Häusern durch die Voraces, die BRentres Creux und die Rutilans (Gefräßige, Hohlbäuche und Röthliche sind Namen von Arbeiter-Verbindungen) blokirt seien. Ich ließ darauf mehrere Ab— theilungen Kavallerie durch die Straßen reiten, und als diese zurückkehr— ten, kamen ganze Haufen Nationalgardisten hinter den Pferden drein gelaufen, um sich zu stellen.“ Beaune (äußerste Linke) greift den Redner wegen seiner Aeußerung über die 606,900 Einwohner zäh lende Vorstadt La Guillotiere aufs heftigste an und nennt sie geradezu lügenhaft, wofür er zur Ordnung gerufen wird. (Es verbreitet sich alsbald das Gerücht, daß General de Grammont unverzüglich den General Tartas beauftragt hat, dem Repräsentan— ten Beaune wegen dieser Beleidigung eine Herausforderung zu überbringen. Nach diesem Zwischenakt werden die Artikel' des Nationalgarde-Gesetzes rasch hinter einander angenommen. Der vor— letzte allein, der die wichtige Bestimmung enthält, daß die Regierung ers binnen zwei Jahren zur Reorganisation der Nationalgarde zu schreiten braucht, während welcher Zeit die Nationalgarde überall bleiben soll, wie sie ist, und zwar auch aufgelöst, wo sie aufgelöst ist, giebt zu einer längerer Erörterung Veranlassung. Monet findet den der Regierung gelassenen Spielraum zu welt und schlägt vor, den— selben für die nicht aufgelösten Corps der Nationalgarde auf sechs Monate, für die aufgelösten auf ein Jahr herabzusetzen, besonders da durch das provisorische Nationalgarden-Gesetz an vielen Orten völlige Desorganisation der Nationalgarde eingetreten sri oder ein treten werde. Leon Faucher, Minister des Innern, entgegnet,

daß die Regierung ohne den ihr gelassenen Spielraum nicht für die Erhaltung der öffentlichen Ruhe stehen könne, daß sie übrigens aber nur an den Orten, wo noch Aufregung herrsche, davon Gebrauch zu machen gedenke. Das Amendement von Monet und Flandin wird verworfen und die zweijährige Frist mit 389 gegen 238 Stimmen angenom men. Hiermit sind die 120 Artikel des Gesetzes beendigt. Gene

ral de Grammont schlägt als Zusatz folgende Bestimmung vor: „Jeder Nationalgardist, der, gegen eine Insurrection kommandirt, sich nicht gestellt hat und sich über seine Abwesenheit nicht ausweisen kann, wird auf 19 Jahre von den Listen gestrichen, entwaffnet und zu 50 bis 2000 Franken Geldbuße verurtheilt.“ Dieselbe wird sedoch nach einer Protestation von Baze, der darin einen versteck ten Angriff auf die Nationalgarde finden will, wodurch sie der Feigheit, vor der Emeute verdächtigt werden solle, mit 312 gegen 1 Stimmen verworfen. Ein von Estancelin vorgeschlagener Zusatz: „Die Nationalgarde des Departements, wo sich der Sit der Regierung befindet, wird aufgelöst und entwaffnet“ wird ohne Weiteres durch die Vorfrage beseitigt, und dann das ganze Natio— nalgardengesetz in zweiter Berathung genehmigt. Zum Schlusse der Sitzung übergiebt Moulin die Resolutionen der Kommission für die Vorschläge von Monlin und Morin. Die Kommission schlägt der National-Versammlung folgenden Beschluß vor: „I) Die Anträge auf Verfassungs-Revision werden einer besonderen Kommission überwiesen, die acht Tage nach Einlaufen des ersten Antrages in den Abtheilungen ernannt wird und spätestens nach einem Monat ihren Bericht liefern muß. 2) Jeder Antrag auf Verfassungs-Revision, der in erster Berathung verworfen worden ist, kann erst nach drei Monaten wieder eingebracht werden und wird einer neu zu ernennenden Kommission überwiesen, die auf alle in der Zwischenzeit eingegangenen Anträge auf Verfassungs -⸗Revision zu begulachten haben wird.“ Dieser Gegenstand wird sofort für dringlich erklärt und die Diskussion auf nächsten Sonnabend, den 31. Mai, angesetzt.

Paris, 28. Mai. Der Constitutionnel in seinem Leitartikel daran, daß heute das dritte Jahr der gesetzgebenden Versammlung beginne, in welchem die Revi. sion ausgesprochen werden könne. Er hofft, die Versammlung werde dem Wunsche Frankreichs gemäß, es möge diese Verfassung nicht so lange dauern, als die beiden aus ihr her vorgegangenen Gewalten, die Revision beschließen. Er erwartet, daß die verschledenen Fractionen der Majorität sich einigen, und giebt namentlich dem Revisions - Antrage der Rue des Pyramivdes seine volle Zustimmung. Diesen Hoffnungen des Constitutionnel gegenüber spricht heute die legitimistische Union sich dahin aus, daß die letzten zwei Siz zungen der Rue des Pyramides hinlänglich bewiesen hätten, wie dieser Parteiverein nicht mit den Legitimisten gehen wolle. Das⸗ selbe Blatt sucht darauf zu beweisen, daß die Fusion für die Be— wahrung der bestehenden Freiheiten unumgänglich nothwendig sei.

erinnert

Tas Journal des Débats bemerkt heute: „Zwei Fragen sind in diesem Augenblicke dem leidenden und beunrunhigten Frantreich gestellt: die Frage Ter Revision und die der Ab

schaffung des Gesctzes vom 31. Mai. Wer verlangt die Reviston? Die Majorität. Das ist unbestreitar. Wir werden also die Re vision haben? Nein, weil bei dieser Lebensfrage das Veto der Minorität genügt, um den Wunsch der Majorität zu lähmen. Zweihunderk Depulirte halten vierhundert auf. Diese vierhundert Deputirten, welche vielleicht den Willen von sechs Millionen Wäh lern repräsentiren, müssen sich vor ihren zweihundert Kollegen beugen, welche höchstens die Hälfte dieser Wählerzahl dar— stellen. Wer wird also hier die National Souverainetät ausüben? Die Minorität. Die Minorität wird über eine Majorität, über eine enorme Majorität siegen. So will es die Verfassung. Was soll man zu dieser Weise, das allgemeine Wahl recht zu verstehen und die Souverainetät des Volkes auf die Beine zu bringen sagen? Aber man verlangt auch Abschaffung des Ge— setzes vom 31. Mai. Wer verlangt sie? Die Minorität. Die Minorität verlangt nicht, sie fordert vie Abschaffung, sie diskntirt

nicht, sie versucht nicht zu überreden, sie droht. Man wird sich schlagen. Die ausgeschlossenen Wähler werden die Wahlkollegien stürmen. Das ist ihr letztes Argument. Ist es also nicht augenscheinlich, daß die Republik uns unter

dem Vorwande des allgemeinen Wahlrechts zur positiven Regierung der Minoritäten führt? In der That, ist die Republik zur Welt gekommen, um die National⸗Souverainetät zu organisiren oder um sie zu ersticken? Man sieht, diese Frage verdient, Beachtung, und nicht ohne besonderen Beweggrund haben wir die Aufmerksamkeit des Publikums auf sie lenken wollen.“ Von Cormenin wird dieser Tage eine Broschüre über die Revision erscheinen.

Die legitimistische Opinion publique spricht sich heute bei Erwähnung des Beschlusses der Rue des Pyramides, den General Lebreton als Kandidaten zur Quästur aufzustellen, für Beibehal tung der jetzigen Quästoren aus.

Der pariser Appellhof hat die Verurtheilung der Republique

bestätigt und . . von Journal-Artikeln als selbst—⸗ ständige Journal⸗Artikel erklärt. ; a, . heulige Univers, ein Organ des Grafen , . bert, der mit dem Elysée jetzt sehr befreundet ist, fag nn Benn auf die gestrige Sitzung der Natio al- Versammlung; 63 8 . ber Nationalgarde ist nicht in der Anzahl der , gar . Hern in der*Institiition selbst. So lange es eine Masse Bürger geben wird, berufen, die allgemeine Meinung zu repräsentiren und durch ihre Haltung den Grad von Achtung oder Sympatie anzu⸗ zeigen, welchen die Regierung in der Bevölkerung genießt, wird es keine beständige Regierung geben.“ Paris, 29. Mai. Die Freunde des Elysee wollen wissen, daß der Präsident am 1. Juni bei Eröffnung der Eisenbahn von Vijan eine Rede halten werde, in der seine Lage und seine Politik kräftig gezeichnet werden sollen. Der portuglesische Gesandte Zaldanha's dem Minister Baroche eine lange Konferenz gehabt. ö Die legitimistische Union kritisirt heute den Revisions Antrag der Rue des Pyramides. Er ist ihr weder eine Petition, weil Repräsentanten nicht petitionirten, noch ein Antrag, denn es sehle ihm die Form dazu. Es sei ganz einfach ein Verlangen. Darüber aber könne die Rational-Versammlung nicht abstimmen, denn Re⸗ vision könne nicht beschlossen werden, sondern brauche einen Gesetzentwurf, da ja der Tag der Wahl und Constituante von der gegenwärtigen Ver

Paiva hat gestern die erste Note h

übergeben und mit demselben

durch motivirte Tagesordnung

des Zusammentritts de sammlung bestimmt werden müsse, die Klugheit aber gebiete, Alles in Ein Bekret zu vereinigen. Dem Inhalte nach sei der Beschluß er Rue des Pyramides noch unbestimmter, denn die Verfassung spreche ausdrücklich von totaler und partieller Revision und füge hinzu, daß die Constitnante sich nur mit derjenigen Revision, für welche sie gewählt worden, beschäftigen dürfe. Die gesetzgebende Versamm— g Der Beschluß aber verdeckt den Sinn, solle. Darin sieht die Union Versammlung. Ueberhaupt hält Debattenthema, das Die O i

lung müsse also entscheiden. in n elchem die Revision geschehen int Verkürzung ber Rechte der ü zournal den Beschluß höchstens für ein die Rue des Pyramides noch werde ändern müssen. x anderen Fraction der Legitimisten, siebt folgende Verhaltungsregeln: „Die Verfassung total, aber nur

Weise revidiren, keine Zweiveutigkeit in der Frage der constitutionellen Majorität suchen, das Gesetz voll vollziehen lassen, statt dessen moralischen Werth zu dis— mmer Anfang eines Aufruhrs gegen das Gesetz ist, ein Beispiel geben dürsen,

on publigue, organ einer

11 1. in legaler elativen oder liehen und Uutlren, was zmänner niemals

mn dem die Ordnun

as wird das Benehmen unserer Freunde sein.“ Das Or— a1 r en F on der Legitimisten, die Gazette e Fran ent gleichsam als sein eigenes Glau nsbekenntniß ein Schreiben des Marquis Larochejaquelin iber vi Da er seit längerer Zeit krank ist und ihm die

361 , , re sse wmhaben, wählt er den Weg der Presse,

verboten

115311 11

n seinen seine Ansichten mitzutheilen. Er klassifizirt zu— erst die Partien. Die Republikaner aller Farben könnten mit dem

ien Wahlges ohne Verrath an sich selbst nicht für Revision limm ste könnten aber dieselbe verhindern. Die Legitimisten der totalen Revision hätten wenig Aussicht, weil sie bei dem Gesetze

iben Die Regentschaftsmänner, wie Broglie und Du pin, setzten über die Dreiviertel-Majorität hinaus, wollten we

noch Heinrich 5. Gegen sie würden Republikaner und Thlers mit seinen dreißig Anhängern wolle die Die wenig zahlreichen Bonapartisten würden mit den Regentschaftsmännern gehen. Die Revisionsfrage

veder Lächerlichkeit enden die Wahlen der sefen Spaltungen influenzirt werden. Das

11

Republik, egitimisten stimmen. Republik in Schutz nehmen

werde also entweder in oder

gebe den Orleanisten und Bonapartisten, die mit

könnten, ungeheuren Einfluß, namentlich wegen der

einander gehen ni Larochejaquelin's Antrag ist nun, das neue

00,000 Staatsbeamten.

Wahlgeseßz abzuschaffen und das allgemeine Wahlrecht zu verlangen, Jas Stücke will wissen, daß die Revisions-Anträge blos deshalb verschoben worden seien, weil jetzt die Linke in einigen Abtheilun

eten sei und man abwarten wolle, ob nicht J. Juni revisionsfreundlichere Resultate gebe. Tine Petition französischer in den Vereinig Kaufleute um gesetzliche Revisisn der Ver

ö 54 * die Verloosung am

Mit dem „Niagar

ten Staaten ansässige fassung angelangt. .

Bie Urlaubskommission hat beschlossen, von nun an nur in Fällen Urlaubsgesuche zu befürworten, da am häufigsten eingebracht

unabweislich dringenden Hi 11989 täts⸗Mitgliedern

v 977 1151 (aslor

diese von den werden. .

Die Kommission für innere Verwaltung hat gestern beschlossen, daß alle Franzosen, welche ihrer Wehrpflicht genügt haben oder drei Jahre Wohnsitz nachweisen, auf die Gemeindewahllisten zu bringen seien. Diese Fassung wurde von den Legitimisten entschieden und mit Erfolg vertheidigt, von Orleanisten und Bonapartisten aber ent— schieden bekämpft.

Die Schriftsteller Feuilletoönstempels an die

2

Gesellschaft hat beschlossen, eine Petition um ie National-Versammlung

Abschaffung des zu richten.

Der Appellhof hat gestern National, Gazette de France und Journal 1 kassirt und die Strafe des Si ele von 1500 auf 590 Fr. her⸗ abgesetzt. Zämmtliche Verurtheilungen vom Zuchtpolizei gerichte wegen Unterzeichnungsverstöße ausgegangen. .

Das Srdre behauptet, das Central-Comité des Widerstandes sei trotz des gerichtlichen Einschreitens nicht aufgelöst, sondern trete verwegener auf als je. Das Journal veröffentlicht ein 11tes Büllelin, welches mehreren Repräsentanten zugeschickt worden sein soll, in deren Händen der Redacteur es gesehen haben will. Das Bülletin ist an vas Volk und an die Armee gerichtet. Die

oder Präsidentschafts-⸗Verlängerungs—

Revision im monarchischen ; u sinne wird Darin als das Signal dem Kampfes bezeichnet, seine Urheber zu⸗

dessen Folgen und Verantwortlichkeit aus r ; rückfallen sollten. „Wir geben also“, heißt es weiter, „den Mit⸗ gliedern der Majorität im voraus zu wissen, daß diejenigen von

die Verurtheilungen der Journale n rr

waren

lhnen, welche durch ihre Voten das Signal zum Gemetzel geben, selbst ihr Todesurtheil gesprochen haben. Die Einrückung shrer Namen in den Moniteur wird statt, des Urtheils gelten. Sie wollen eine Revolution, sie werden befriedigt wer⸗

den, denn es ist endlich Zeit, mit dieser unverbesserlichen Kaste ein Ende zu machen, die man nur dadurch zurecht bringen wird, daß man ihr ihre übel erworbenen Reichthümer entreißt.“ Das Ordre bemerkt ausdrücklich, es sei dieses Bülletin mehreren Repräsen— anten zugesendet worden.

Paris, 30. Mai. (K. Z.) In der heutigen Sitzung der National-Versammlung waren die Verhandlungen ohne Bedeutung; es wurden wieder zahlreiche Petitionen niedergelegt, jedoch noch feine Revisions-Vorschläge gemacht. Das Duell zwischen General Grammont und Herrn Baune ist ausgeglichen.

haus. . Erzbischof von Jork und der Herzog von Ar gyll überreich— ten antipäpstliche Petitionen aus Irland (Dublin, Waterford, An trun, Wicklow, Meath und anderen Orten), aus Norkshire und Schottland. die Wirthshäuser in Schottland zur zweiten Lesung. welche zu spät an die Gemeinen gekommen war, verbietet Gewürz hauslizenz haben, den Verkauf geistiger Getränke und sucht dadurch der Trunksucht unter Dienstboten und anderen Kunden der Gewürz krämer zu steuern.

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Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ Sitzung vom 27. Mat. Der Graf von Enniskillen,

Auf Lord Kinnavid's Antrag kam die Bill über Diese Bill, Lords genehmigt, aber um Gesetz zu werden, und anderen Krämern, die keine spezielle Wirths⸗

schon voriges Jahr von den

In Schottland, bemerkte der Herzog von Ar-

gyll, bedürfe die Trunksucht eines doppelten und dreifachen Zügels; in Glasgow komme auf je 58 Erwachsenen ein Branntweinladen, und die Branntwein-Consumtion mache auf den Mann im Durch-

schnitt, 3! Gallonen jährlich,

einen der ersten Junitage einen Antrag auf eine Adresse an Ihre Majestät an, damit der Staats⸗-Secretair des Auswärtigen beauf tragt werde, seitiger

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Friedenskongreß statt.) Herr Hume erklärt, sein Antrag auf eine Untersuchung von Brooke's Verfahren auf der Borneo ⸗-Küsten sei aufgeschoben, nicht aufgehoben. Lord Palmerston habe den Aufschub verlangt, bis Sir J. Brooie

selber anwesend sei, thue aber nichts, um diese Anwesenheit herbei⸗

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guten Ruf Englands zu untergraben. detaillirte Wiederholung der verschiedensten Berichte über den, wie en daß Torrington's der Russagen vor dem Herr

Betreff von Lord Torrington's Verfahren in Ceylon im Jahre 1848.

Herr Baillie beantragt eine Reihe von Resolutionen: daß die Zwangs⸗

während sie in England nicht ganz Gallone auf den Mann hetrage.

Unterhaus. Sitzung vom 27. Mai. Herr Cobden kündigt auf

in Unterhandlungen mit Frankreich zu treten zu gegen Verhinderung

Reduction der Waffenrüstungen und zur London ein

ünftiger Kriege. (Im Juni sindet bekanntlich in

uführen. An der Tages-Ordnung ist H. Baillie' s Motion in

ind Strafmaßregeln, welche während der Unruhen auf jener Insel ur Anwendung gekommen, ausschweifender Natur, die standrechtlichen binrichtungen nach Unterdrückung des Aufstandes ein Akt der Willkür ind grausamer Unterdrückung gewesen und daß Lord Grey, durch zffizielle Billigung von Torrington's Politik, unbedacht und un zernünftig gehandelt habe, indem jene offizielle Belobung geeignet Grausamkeiten im voraus zu autorisiren und den als eines humanen und gerechten Staates Herr Baillie begründet seinen Antrag duich eine

ei, künftige

sagt, „sogenannten“ Aufruhr auf Ceylon und sucht zu beweisen, Vertheidigung im Oberhause keine einzige Untersuchungs-Comité« (dessen Präsident entkräftet habe. Von Seiten der Re

Baillie gewesen)

gierungspartei tritt für Torrington und für das Kolonialamt Ser

jeant Murphy in die dem geeigneten Tribunal gehört worden. vor dem erwähnten widersprechend Ceylon

Angeklagten alle Bürgschaften der Vertheidigung gelassen. Confiscationen seien zum Behuf der Abschreckung angedroht, aber nicht ausgeführt worden. Endlich gab er zu beden⸗

Lord Torrington sei nicht vor Die meisten Aussagen hätten sich als unglaubwürdig und Kriegsrechts-Proclamation auf

Recht suspendirt und den

Schranken.

Eomitè erwiesen. Die

habe kein bürgerliches

ken, daß ein verdammendes Votum des Hauses die Energie der Staatsdiener in künftigen Zeiten der Gefahr und auf so schwie rigen Posten, wie Ceylon, lähmen würde. Herr H. Seymer spricht für die Motion. „Wir haben“, sagt er, „den Kolonieen ihre Handelsvortheile auf unseren Märkten genommen; um so mehr ist es Englands Pflicht, ihnen gute Regierungen und gute Gouver⸗ neure zu geben. Worin bestand Torrington's Befähigung für sei⸗ nen Posten? i s

stallerbauer, bevor er zur Regierung Ceylons berufen wurde. Die sogenannte Rebellion war eine Lumperei, welcher erst das unnöthige Standrecht eine Wichtigkeit gab.“ Graf Grosvenor verfheidigt Torrington's Strenge, welche durch die Noth des Augenblicks ge— boten gewesen sei. Auch Herr Rocbuck, obwohl Radikaler, verthei digte die Politik Torrington's. „Ceylon“, sagte derselbe, „ist durch das Schwert gewonnen und muß mit dem Schwert in der Hand

Er war ein gewesener Eisenbahn-Direktor und Kuh

behauptet werden. Das Resultat, die Erhaltung Ceylons un ter britischer Herrschaft, entscheidet hier, nicht die abstrakte Theorie Die Hinrichtung von achtzehn Rebellen hat viel⸗

Blutvergießen

leicht ein dreijähriges erspart, und die des der in seinem Ornat aufgehängt

eingalesischen Priesters, wurde, war ein gutes Beispiel dafür, daß England vor Gericht kein An⸗ sehen der Person kennt.“ Er müsse, schloß Herr Roebuck, sich für Torrington erheben, da die Regierung, aus Furcht vor der Oppo⸗ sition, ihn seinem Schicksal überlasse. Dagegen protestirt sein radi kaler Freund, Herr Hume, gegen die Doktrine, daß ein gutes Resul tat schlechte Mittel rechtfertige. Auch einem eroberten Lande sei man eine christliche und verfassungsmäßige Regierung schuldig. Herr Hume griff dann die Regierung wegen der angeblichen Intriguen an, die sie in Bewegung gesetzt habe, um das Untersuchungs-Comité parteiisch zu stimmen und die Wahrheit nicht ganz ans Licht kommen zu lassen. Gewisse Aussagen seien im Druck geradezu verfälscht worden. Darüber entspann sich eine lange Diskussion, in deren Lauf Lord Palmerston die Fälschung, falls eine stattgefunden, einsach der

Nachlässigkeit des Comité -Vorsitzers (Baillie) zur Last legte; denn das Kolonialamt habe mit dem Comitébericht nichts zu thun ge habt. Die Anklage der Fälschung weist auch der Kolonial- Unter sekretair, Herr Hawes, entschieden zurück. Die Fortsetzung der De— batte wird zuletzt auf Donnerstag vertagt. Sitzung

auf 2 Uhr nach Mitternacht.

l

Schluß der

Unterhaus. Sitzung vom 28. Mai. Nach Erledigung einer Menge von Privatbills beantragte Lord H. Vane die zweite Lesung der Todten⸗ beschauer-Bill. Herr Fitzroy stellt das Amendement, daß die Bill vorerst einem Spezial-Comité zur Prüfung vorgelegt werde. Herr Palmer unterstützt, Herr Sotherson bekämpft das Amendement. Sir G. Grey erklärt sich ebenfalls für das Amendement. Wäh⸗— rend er den Vorschlag der Bill lobenswerth fand, daß die Todten⸗ beschauer feste Gehalte statt der üblichen Gebühren erhalten sollen, sah er darin keine Maßregel, um dafür zu sorgen, daß die Todten⸗ beschauer ihre pflicht erfüllten, und daß die Gehalte im richtigen Verhältniß zur Arbeit ständen. Herr Wakley, Radikaler und selbst Todtenbeschauer, war für die Bill und beklagte sich, daß

die Regierung eine wahre Wuth habe, ihre besten Freunde im Stich zu lassen und ihre Feinde zu gewinnen. Lord H. Vame ließ sich herbei, seinen Antrag zurückzuneh⸗ men, und die Bill wurde vor ein Spezial-Comité gewiesen. Das

Haus, als Comité konstituirt, beschäftigte sich darauf mit Locke's Eisenbahn-Bill, kam jedoch nicht über die Ste Klausel; während der Diskussion über dieselbe entschieden sich 62 gegen 56 Stimmen für Vertagung des Comité's; was für die Bill beinahe einer Niederlage gleichlömmt. In der ordentlichen Sitzung kam auch die Bill über weitere Ausdehnung der Grasschaftsgerichte zur zweiten Lesung.

Schluß um * auf 6 Uhr Abends.

London, 29. Mai. Bei dem gestern Nachmittag von der Königin im St. Jamespalaste gehaltenen Lever waren von fürst lichen Personen Prinz Heinrich der Niederlande, der Herzog von Sachsen⸗-Koburg, Herzog Ernst von Württemberg und der Fürst von Leiningen anwesend. Die Gesandten aller Mächte hatten sich in vollem Staat eingefunden, und es fanden eine Menge von Vorstel⸗ lungen anwesender Fremden statt. Abends war Konzert bei Hofe. Es sangen die Damen Grisi, Castellan und Pyne, die Herren La blache, Formes, Mario und Gardoni. An 300 Gäste waren ein geladen.

In der London⸗-Tavern fand kürzlich die vierte Monats Versammlung der National-Reform-⸗Gesellschaft statt. Die Par laments-Mitglieder Hume und Cobden sprachen in derselben Hume's Antrag, daß die Reform gegenwärtig die wichtigste Pflicht sei, wurde von der Versammlung angenommen.

Die Inhaber spanischer Bons scheinen auf Bravo Murillo's Vorschläge nicht eingehen zu wollen.

London, 30. Mai. (6st. 3.) In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurde das Tadels-Votum gegen das Ministerium in der Ceylon-Frage mit einer ministeriellen Majorität von 80 Stimmen verworfen.

Belgien. Brüssel, 29. Mai. Der Commerce Belge sagt: „Die Gerüchte in Betreff der Minister-Krisis haben ihr ganzes Interesse verloren. Allgemein glaubt man, daß die bishe— rigen Minister ihre Portefenilles (deren Geschäfte sie übrigens noch fortwährend versehen) wieder übernehmen werden. Man spricht jedoch von dem Rücktritte eines der Minister, der aber nicht Herr Fräre (der Finanz⸗Minister) ist, als möglich.“

Italien. Turin, 24. Mai. Eloyd.) Der Senat eröff⸗ nete gestern die General-Diskussion über die Handelsverträge mit England und Belgien. Gegen dieselben erhoben sich die Senatoren Sauli und Castagneto, ohne jedoch die Mehrheit, welche für sie ist, beeinträchtigen zu können. Die holländische Regierung hat il ren General-Konsul von Antwerpen nach Turin beordert, um hier einen Handelstraktat auf den Basen wie der mit England und Belgien geschlossene zu Stande zu bringen. Am 2lUsten legte der Deputirte Avigdor der Kammer den Kommissionsbericht über den von Nizza beanstandeten Zolltarif vor. .

Die turiner Deputirten-Kammer setzte in ihrer heutigen Siz— zung die Diskussion über die Kriegs Bilanz, wovon die Katego rieen von 25 bis 53 und darunter 15 ohne Einrede angenommen wurden, fort. Nur die Kategorie 37, betreffend eine Ausgabe von 136,662 Lire für die Militair-Akademie, veranlaßte eine heftige Erörterung, wobei der Kriegs⸗Minister, sich auf ein von der fran zösischen Kammer gegebenes Beispiel berufend, diese als eine sou veraine Versammlung bezeichnete und die Eigenschaft der piemon⸗ tesischen abzusprechen schien, wodurch sich diese letztere sehr beleidigt fühlte. Der Finanz⸗Minister brachte vier Gesetzvorschläge, wodurch unter Anderem die geschlossenen Verträge mit Preußen, dem Zoll verein, dann ein Zusatz⸗Artikel zu dem Handels- und Schifffahrts⸗ Vertrage mit Frankreich und eine Modification der Nationalbank⸗ Statuten bestätigt werden sollen.

Die von dem Könige ernannte Kommission zur Anbahnung der

Verwirklichung des Gesetzes über Aemter Anhäufung hat alle Be

amte, welche sich in den bezogenen Fällen befinden, eingeladen, ihre

diesfälligen Eingaben mit den nöthigen Anmerkungen bis längstens den 10. Juni l. J. dem Ministerium des Innern vorzulegen.

Es wird allgemein angenommen, daß der Bewegung in Nizza französische Einflüsterungen zu Grunde liegen. Mehrere Bürger von Nizza haben Besitzungen in Frankreich, wo die Abgaben um Vieles geringer sind, zudem ist der südliche Theil dieser Provinz

s Oelhandel vorzüglich an Frankreich angewiesen, und die Ausfuhr dieses Arkikels dahin ist so bedeutend, daß die Nizzarder jetzt herausheben, es koste sie die Union mit Piemont nur in dieser Beziehung jährlich über eine Million Lire. Mit den Produkten des nördlichen Theiles, als: Wolle und Schlachtvieh, wären sie von der Natur an das nahe Frankreich angewiesen. Ueberhaupt soll das neue Cavoursche Gesetz sie mehr als die Prohibition inkommodiren, indem nach die sem Gesetze unter Anderem nur für aus Frankreich bezogene Weine jährlich an 750,000 Lire Steuer gezahlt werden soll. Die Vor theile einer Verbindung mit Frankreich werden daher ins he Licht gestellt und gezeigt, daß die piemontesische Regierung diese Provinz in Allem vernachlässigt, ja nicht einmal für ihre nsthigen Communicationswege gesorgt habe, da doch die einzige Nizza jetzt hat, den Franzosen zu verdanken sei, während in ande ren Provinzen zu solchen Zwecken Millionen verwendet werder Auch der Klerus soll diese Stimmung theilen; das mona hat sich offen dem Proteste angeschlossen. Aw immer in Haft; man verweigert, ihn selbst gegen die ange Caution freizugeben. Das Ministerium hat die Deputation der Munizipal-⸗Rath von Nizza mit der jach T

86 mit seinem 2

Straße, die

igdor

9oyrwe 1 8 Protestnote nach X

abschickte, nicht angenommen; auch sollen mehrere Tru bt lungen Befehl erhalten haben, sich nach dieser Provinz gung zu setzen.

In Genua hat sich das Journal Libera Ita

Titel Italia e Popolo

phosirt und den d auch die erste Nummer erschienen ist; der gewesene

hat sich von der Theilnahme an diesem Blatte zurückgez ist, wie schon früher bemerkt worden, vom Gerichte sprochen, aber des Dienstes enthoben und darf sich n militairischen Ranges, noch der militairischen Abzeick nen. Das neue Journal Il Povero hat bei seiner zu

mer noch keine Abnehmer gefunden.

Die französische Regierung hat zu ihrem General Genua den Herrn A. Mimaut ernannt, indem Herr David bis jetzt diesen Posten versah, zum bevollmächtigten Minister und mit einer wichtigen Mission betraut worden ist

Florenz, 26. Mai. (l.) Der Bevollmächtigte En Richard Lalor Sheil, ist gestern hier gestorben : Der sardinische Geschäftsträger verweigerte einer T den päpstlichen Staaten das Visa zur Reise nach Sardinien und führte als Ursache an, daß man auch in Rom die sardinischen Un terthanen nicht frei aus- und eingehen lasse. Sollte dies Fakt das die Croce di Sa voja bringt, sich nicht als ein Irrthum herausstellen, so scheint zwischen der päpstlichen und sardinischen Regierung das Einverständniß, von dem so oft gesprochen wurde noch sehr entfernt zu sein. ; Die Regierung hat die Errichtung eines protestantischen . hauses für die Engländer nur unter der Bedingung der Nichtsffent lichkeit des Gottesdienstes gestattet, weil es in Toscana nur eme herrschende Staatsreligion giebt. Nichtsdestoweniger i . Dies umgangen, man machie Profelyten und predigte und lehrte in ita lienischer Sprache. Der Herzog von Casiglian« beschwerte sich 36 über beim englischen Minister und erklärte, daß wenn diese Miß bräuche nicht aufhören würden, die Regierung Mittel treffen werde, ihren Unterthanen die Theilnahme an diesem fremden Gottes dienste zu verwehren. Auf diese Note erwiederte Lord Palmerston, lehnte

Bet⸗

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