den Erbfolge und den Eherechten? Der Herr Ministerial-Kom— missär von Molitor: Bezüglich der polizeilichen Ausnahme⸗ bestimmungen habe er bereits seine Meinung geäußert; was die Ritualgesetze bezüglich der Ehe betreffe, so werde es bezüglich der Ehescheidungsgeseße beim Alten bleiben, bezüglich der Rechte der Eheleute und der Erbfolge kämen eben die Grundsätze über die rückwirkende Kraft der Gesetze in Anwendung. Das Eherecht werde bestimmt durch die Zeit der Eingehung der Ehe, danach richteten sich die Konsequenzen. Domprobst Aflioli stellt eine Anfrage an das Staatsministetium bezüglich des Patronatsrechts der, Juden, worauf der Staatsminister des Kultus antwor et, 43 Ii ner persönlichen Ansicht gehöre dasselbe nicht ins Civllte. . streife vielmehr in das Gebiet der kirchen und . Materien, er glauhe, daß das Vatronatsrecht durch J nicht ausgeübt werden könne. Allioli erklärt, daß. er gleicher ö sei, jedoch vie Frage nut, fir vorkemmende Fälle angeregtghäaben wolle. Dr. Arnheim erlaubt sich hierauf, an den Herrn Frage⸗ steller selbst die Frage zu richten, wo denn im Staatsrechte es aus gesprochen sei, daß Juden keinen Antheil am Patronatsrechte haben Allioli verweist auf den V. Theil des Landrechts Kap. 14 8, 21 Nr. IV.; wogegen Dr. Arnh eim erinnert, daß das Landrecht blos für Oberbayern Geltung habe. Allioli dagegen erinnert, daß Oberbayern auch zu Bayern gehöre, und daß das vorliegende Gesetz für ganz Bayern in Wirkung trete. Der Staatsminister ves Kultus bemerkt hierauf, daß erst vor kurzem die vorliegende Frage aus den fränkischen Provinzen angeregt worden sei, und daß das Staatsministerium in Uebereinstimmung mit früheren Präjudizien sie in dem von ihm angedeuteten Sinne entschieden habe. Es wird hierauf der Art. 1 angenommen und zu Art. 2 übergegangen. Boye bemerkt, daß er diesem Artikel im Ausschusse seine Stimme versagt habe. Er sei ein Anhänger der bürgerlichen Ehe und wünsche, daß dieses Institut über ganz Deutschland verbreitet werde. Durch seine Zustimmung würde er ein entgegenstehendes Prinzip sanctlonirt haben. Der Referent und der Mini sterial— Kommissär finden dieses Bedenken durch die Fassung des Arti lels und insbesondere durch das Wort „verbleiben“ beseitigt, worauf der Art. 2 und 3 und hierauf bei namentlicher Abstimmung das ganze Gesetz mit 122 gegen 1 Stimme (Wilhelm Richter von Heiligen— stadt) angenommen wird. Der erste Antrag der Kammer der Reichs— räthe wird gleichfalls genehmigt, worauf zu dem Antrage des Ab— geordneten Römich übergegangen wird, der jedoch die nöthige Un— terstützung nicht findet. Ueber den zweiten Ausschußantrag ent— spinnt sich eine kurze Debatte. Römich tritt demselben gegen— über und wünscht die Annahme des Antrages der Kammer der Reichsräthe. Forndran und Freiherr von Lerchenfeld unter— stützen denselben, wobei Letzterer bemerkt: Die Regierung und das Land kenne die Stimmung der Kammer und wisse, daß sie nicht mehr gebe, nicht weil sie nicht wolle, sondern weil sie nicht könne. Fürst Wallerstein spricht für den Ausschußantrag und bemerkt, daß es sich nicht darum handle, ob man nicht weniger annehme, sondern darum, ob man nicht weniger begehre, als man recht finde. Gegen einen Antrag, wie ihn Herr Römich vorgeschlagen, müsse er schon deshalb protestiren, weil er nicht parlamentair sei und leicht zu Nachahmungen in der anderen Kammer führen könnte. Dr. Arn— heim wünscht, daß man das Wohlwollen gegen die Juden dadurch bethätigen möge, daß man endlich einen Gesammtbeschluß erziele. Die Abstimmung ergiebt die Annahme des zweiten Antrags der Kammer der Reichsräthe und die Verwerfung des Ausschuß⸗-A Antrags. Für den letzteren stimmte mit den Ausschußmitgliedern und der Linken ein Theil der äußersten Rechten, darunter die Mehrzahl der geistlichen Abgeordneten. Bei der Abstimmung selbst ergab sich ein unangenehmer Zwischenfall durch die Anzeige des Abg. Reinhart ans Präsidium, daß Herr Wilhelm Richter bei der Stimmprobe mit der Majorität und mit der Minorität gestimmt habe.
München, 3. Juni. (N. C.) Der Gesetzgebungs-Ausschuß der Kammer der Reichsräthe hat über den Antrag ves Herrn Ab— geordneten Weis auf Ergreifung der Initiative zu einem Straf— gesetze für die Pfalz „die Beleidigung des Königs, der Königin und der Mitglieder des Königlichen Hauses beireffend“ beschlossen, dem beantragten Gesetz⸗Entwurf nach dessen ganzem Inhalt bei⸗ zustimmen. Der Referent von Heintz erklärte unter Bezugnahme auf sein bereits abgegebenes Gutachten, daß er diesem Beschlusse in Berücksichtigung des Umstandes beitrete, daß es zweifelhaft sei, ob der Landtag vor seiner Vertagung noch so lange Zeit dauern werde, als außerdem erforderlich sein würde, um eine Vereinigung beider Kammern über diesen Gesetz-⸗Entwurf zu Stande zu bringen. Auf eben dieses Motiv bezog sich auch Herr von Arnold mit dem Beifü— gen, daß er außerdem gewünscht hätte, insbesondere im Art. 1 das Maximum der Gefängnißstrafe jenem des diesseitigen Strafgesetz— buches gleichzustellen, und auch in den meisten übrigen Punkten dem Gutachten des Herrn Referenten beigestimmt haben würde. Die Kammer wird morgen über den Entwurf in Berathung treten.
München, 4. Juni. (N. M. Z.) Gestern sind Ihre Kö niglichen Hoheiten die Prinzessin Luitpold und die Frau Großher— zogin Wittwe von Toscana von hier nach dem Bodensee algeräist, von wo aus sich die Frau Großherzogin wieder nach Italien zu— rückbegeben wird. Die hohe Frau hat während ihres hiesigen Auf enthalts bedeutende Summen unter die hiesigen Stadtarmen ver— theilen lassen. — Ihre Majestäten der König und die Königin ha— ben seit heute ihren Sommeraufenthalt in Nymphenburg genom— men. — Seine Königliche Hoheit der Herzog Max ist zum Ge— brauche der Badekur von hier nach Kissingen abgereist. Se. Kö— nigliche Hoheit Prinz Karl begeben sich dieser Tage nach Tegern— see, und Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin Max hal be— reits ihren Landsitz Possenhofen am starenberger See bezogen.
Sachsen. Leipzig, 6. Juni. (D. A. Ztg.) Das vor malige Kommando der Kommunalgarde hat, bevor dasselbe durch das Gesetz vom 14. Mai außer Wirksamkeit getreten, nachstehenden Tagesbefehl an sämmtliche Kommunalgarben des Landes erlassen:
Tagesbefehl an sämmtliche Kommunalgarden des Landes. Durch das Gesetz vom 11. Mal d. J. wird das unterzeichnete Ge— neral· Kommando aufgehoben, und gehen dessen Geschäf'e, so weit dieselben nicht den Königlichen Kreis Directlonen zugewiesen wor— den sind, von dem heutigen Tage an unmittelbar au? das König— liche Ministerium des Innern über. Die letzten Jahre haben den Kommunalgarden des Landes reiche Erfahrungen gebracht, und wenn auch Einzelne ihren Beruf nicht vollständig erkannten, so ist doch die Mehrzahl dem Gesetze treu geblieben und hat sich eifrig bemüht, ihrer ehrenvollen Bestimmung Genüge zu leisten. Das Ge' neral⸗ Kommando mag daher auch seine Wirksamkeit nicht schlichen, bevor es nicht denjenigen Männern insgesammt gedankt hat, welche ihm seither getreu zur Seite standen und welche ihm, in gleichem Stre— ben für Gesetz und Ordnung, in gleicher Liebe für König und Vas terland, vielfache, oft mit sehr bedeutenden persönlichen Opfern verbundene Unterstützung zu Theil werden ließen. Nächst diesem Danke drängt es aber auch den Unterzeichneten, durch Se. König liche Majestaͤt zum militairischen Beisitzer für die Kommunalgarden⸗ Angelegenheiten beim Königlichen Ministerium des Innern ernannt,
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seine Freude darüber zu erkennen zu geben, daß ihm auch für die Zukunft Gelegenheit geboten ist, für das Institut der Kommunal⸗ garde zu wirken und mit denjenigen Männern in Verbindung zu bleiben, deren verdienstliches Wirken er stets anerkannt hat und deren persönliche Bekanntschaft ihm jetzt und immer werth sein wird. Dresden, 27. Mai 1851. Königliches General⸗Kommando der Kommunalgarden. Adolph von Zeschau.
Hannover. Hannover, 5. Juni. (H. 3.) Am gestrigen Tage sind zum Besuche am Königlichen Hofe hlerselbst eingetroffen: Se. Majestät der König von Preußen, St. Königl. Hoheit der Kur— fürst von Hessen, Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Großherzo— gin von Mecklenburg⸗Schwerin, Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl von Preußen, Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der Nieder⸗ lande, Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklen— burg ⸗ Schwerin, Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Oldenburg, Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich von Preußen, Se. Hoheit der regierende Fürst zu Schwarzburg-Son dershausen, Ihre Durchlaucht die Prinzessin Agnes von Anhalt— Deßau, Ihre Durchlaucht die Prinzessin Marianne von Anhalt— Deßau, Se. Durchlaucht der Erbprinz von Lippe-Schaumburg, Se. Durchlaucht der Prinz von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücks burg, Se. Durchlaucht der Prinz Alexander zu Solms-Braunfels, Se. Durchlaucht der Erbprinz von Bentheim, Se. Durchlaucht der Prinz von Bentheim.
Gestern Nachmittag holten Se. Majestät der König und Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin Se. Majestät den König von Preußen am Eisenbahnhofe ein, wo Höchstderselbe etwas vor 4 Uhr eintraf. Die beiden gekrönten Häupter fuhren in einem mit 6 Schim neln bespannten Gallawagen nach dem Residenzschlosse, der Kronpriuz mit Gemahlin folgten in einem mit 6 Isabellen bespannten Wagen. Nachmittags ward der heutige Feiertag festlich eingeläutet. Am Abend war zur Vor— feier eine auserlesene Gesellschaft im Königlichen Residenz-Schlosse versammelt, welche mit Tunkelwerden die auf dem Friederiken— und Waterloo Platze veranstalteten Festlichkeiten ansahen. Das ganze hier anwesende Offizier- Eorps, viele Herren und Damen der Stadt, hatten sich dem Quai entlang ver— sammelt. Die Feierlichkeit fand dann nach dem bereits heute Mor— gen veröffentlichten Programm statt. Der Zug der Harzer, wo— von die Hüttenarbeiter in weißen Kitteln und Schurzfellen, dann die schwarzgekleideten Bergleute mit Grubenlicht und Leder, in der Mitte Mustk, dann die Puchjungen und endlich die Fuhrleute in weißen Kitteln, das Ganze von zahlreichen Fahnen und Emblemen belebt, gab den Städtern das nie gesehene Schauspiel einer „berg— männischen Aufwartung“ mit allem Reiz, welche die eigenthüm— lichen Gebräuche eines auf seine Ueberlieferungen und Besonder— heiten stolzen Völkchens in unserer Zeit gewähren kann. Aufwartung begann mit dem Peitschen-Grüsse der Fuhrleute; es folgte dann ein Lied der Bergleute. Eine Deputation aus allen Klassen derselben ward dann von Sr. Majestät im Schlosse empfangen, wo einer der Harzer zur großen sichtlichen Freude Sr. Majestät und der Gäste eine Anrede im Harzer Dia lekt hielt, die freilich nur von Wenigen zu verstehen war, aber durch Ausdruck und Ton deutlich den heiteren und loyalen Sinn des Völkchens bekundete. Die Aufwartung schloß mit einem Hoch unter Schwenken der Grubenlichter und mit einem neuen Peitschen— Salut. Darauf folgte nach dem Programm Zapfenstreich und Feuerwerk, dessen Glanzpunkt zwei Bougets von Fallschirm-Raketen bilden, welche die Luft mit schwebenden Sternen von allen Far ben erfüllten. Unsere wackeren Harzer haben sich allenthal— ben die Liebe der Quartiergeber, welche sie freiwillig aufgenom— men hatten, erworben. auch heute noch hierblei—
Die
Sie werden ben und die Festlichkeiten des heutigen Abends betrachten können Heute Morgen wird ihnen ein großes Frühstück auf Fischer's (ehe— mals Quellhorst) Garten angeboten. Heute Mittag ist große Parade der Garnison. Heute Nachmittag 2 Uhr wird Longchamp in der Herrenhäuser Allee und heute Abend großer Ball im Resi denzschlosse sein. Zu letzterem sollen über 800 Einladungen ergan gen sein. Bis jetzt ist die Feier vom Wetter begünstigt; ein Ge— witterschauer von gestern Vormittag hat nur gedient, den Staub zu dämpfen. Gestern Abend waren bereits mehrer Häuser illuminirt. Aus zahlreichen Hänsern wehen gelbweiße Fahnen. In allen Kir chen war heute Gottesdienst, die Kirchen selbst und na— mentlich der Marktthurm selkst sind mit Blumen-Gewinden geschmückt und heute Abend wird wohl die Mehrzahl der Häuser illuminirt sein, ohne daß eine Ansage stattgefunden hat. Des Könige Majestät haben im sichtlich besten Wohlsein Ihr 8astes Jahr angetreten. Die hohen Herrschaften saßen gestern während der „Aufwartung“ und des Feuerwerkes in dem Blumenhause an der Leinefronte des Residenzschlossss. Man konnte von außen be— merken, daß Se. Majestät der König von Preußen sich auf das heiterste mit der Frau Kronprinzessin unterhielten. Der hohe Ge feierte selbst saß in einem Fauteuil vor den Fenstern des Blumen— hauses. Auch heute war wiederum feierliches Glockengeläute von allen Thürmen; die Sänger der Königlichen Oper sangen heute Moygen vom Marktthurm einen Choral.
Die ständische Gratulations-A1Adresse zur Geburtstagsfeier des Königs lautet:
„Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die getreuen allgemeinen Stände des Königreichs schätzen sich glücklich, an dem hochgefeierten Tage, der Ew. Königl. Majestät das achtzigste Lebensjahr in Gesundheit und Kraft enden läßt, cinem Tage, der aus der Nähe und Ferne, von Hoch und Niedrig, die glänzendsten Beweise der allgemeinen Verehrung Ew. Majestät ent— gegenbringt, zum Landtage versammelt zu sein, um auch den Gefühlen und Gesinnungen, welche das ganze von ihnen vertretene Land beseelen, einen wahren und aufrichtigen Ausdruck geben zu können.
Mit dem innigsten und frierlichsten Danke verehrt Ihr treues Volk und die allgemeine Ständeversammlung die Gnade der gött lichen Vorsehung, welche bis dahin so sichtbar über Ew. ꝛ waltet und dem geliebten Landesvater das seltene nnd erhabene Loos vergönnt hat, auch noch im höheren Alter und in schwererer Zeit mit fester Hand und klarem Blicke die Geschicke des Landes zu dessen Heile zu leiten und, unbeirrt durch den Streit des Ta—
8e
ges, auf der Bahn einer verfassungsmäßigen Entwickelung, dem Lande einen Zustand von Wohlfahrt und Zufriedenheit zu sichern, der von keinem anderen deutschen Lande übertroffen wird.
So vollberechtigt Ew. 2c. sind, auf so segensreiche und allge⸗ mein anerkannte Erfolge Ihres hohen und schweren Königlich en Berufes mit dem erhebendsten Brwußtsein zurückzublicken, eben so gewiß können Allerhöchstdieselben versichert sein, daß durch so ruhm⸗ würdige Erfahrungen die alte Treue und Anhänglichkeit Ihrer an— gestammten Lande gerade in einer Zeit, welche anderer Orten diese Bande gelockert hat, nur noch fester und unerschütterlicher in den Herzen Ihrer Unterthanen begründet worden sind.
Möge darum der allgütige Gott, das bitten Stände mit dem Lande aus vollem Herzen, auch ferner über Ew. Königl. Majestät
und Ihrem ganzen Königl. Hause schützend wachen, möge er uns den geliebten König noch lange in gewohnter Kraft und ungetrüb— tem Wohlsein bis zum spätesten Alter erhalten, zur Freude de Seinigen und zum Heile des Landes. . . Mit der Versicherung ihrer unwandelbaren Treue und Anhäng⸗ lichkeit verbinden Stände die Bitte, daß Allerhöchstdieselben dem Lande und ihnen die Königliche Huld und Gnade bewahren wollen, und verharren in tiefster Ehrfurcht Ew. Königlichen Majestät treu gehorsamste allgemeinen Stände des Königreichs.“ Hannover, 5. Juni 1851. (Folgen die Unterschriften.)
Hannover, b. Juni. (H. 3.) Auf dem Hoffeste des gestrigen Tages war eine überaus glänzende Gesellschaft zur Cour und Ball ver— sammelt. Se. Majestät nahmen Theil an einer Polonaise mit der Frau Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin Königl. Hoheit und blieben bis nach 3 Uhr Morgens in heiterster Stimmung in der Gesellschaft. Se. Majestät der König von Preußen und die meck— lenburgischen Herrschaften sind heute Morgen abgereist. Der Long champ gestern war besonders glänzend durch die Hof-Equipagen; die beiden Könige waren indeß nicht anwesend. Das Fest konzentrirte sich be⸗ sonders im Herrenhäuser Garten, wo alle Wasserkünstesprangen und meh—⸗ rere Musikcorps spielten, das der Harzer an der großen Fontaine. Ein buntes Gewühl von Wagen, Reitern und Fußgängern wogte entlang der Herrenhäuser Allee und durch den großen Garten. Später fanden an mehreren Orten feierliche Diners statt. Wir gedenken besonders der Mittagstafel, welche zahlreiche Bürger der Stadt und mehrere Abgeordnete erster und zweiter Kammer im Schützenhause vereinigten. Der Donner der bürgerlichen Artillerie verkündete der Stadt die ausgebrachten Gesundheiten Auf den Abend war eine eigentliche Ansage der Illumination nicht erfolgt; dennoch war die große Mehrzahl der Häuser festlich beleuchtet. ,, .
Württemberg. Stuttgart, 4. Junt. ⸗ Sitzung
Eisenbahn-Vertrag mit Bayern ist heute in geheimer 65 gegen 21 Stimmen genehmigt worden.
Bremen. Bremen, 4. Juni. (Wes. Ztg.) In tiger Sitzung der Bürgerschaft berichtete die wegen Revision Wahlgrsetzes niedergesetzte Kommission und schlug eine Antwort an den Senat in welcher die Bürgerschaft erklärt, — nicht an der Zeit halte, die Revision jetzt vorzunehmen.
vor vb,
Rene s Latz d.
2 M 51
Oesterreich. Zara, 1. Juni. (Ll.) Der österreichische General-Konsul ist, aus Trawnik nach Sarajewo reisend, hier an gelangt. Der dort befindliche Haireddin Pascha ist von Omer Pasch
eiligst berufen worden.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung vom 4. Juni. Den Vorsitz führt Dupin. Petitionen um Revision und um allgemeines Wahlrecht ni Tagesordnung: Gesetz-Entwurf wegen Uebertragung Depots von Jussy nach Besangon. Der Gesetz-Entwurf is angenommen, nur wurde noch ein Amendement Huguenin sollen die dermaligen Gestüts-Lokalitäten wieder an die Stadt Jussy zurückfallen, an die Kommission verwiesen. Berichterstatter Dena: rouze beantragt im Namen der Kommission dessen Verwerfung Das Amendement wird verworfen, das Gesetz im Gan
angenommen. Es folgt das Skrutinium zur Wahl dreie Quästoren, da die Amtsdauer der jetzigen abgelaufen ist h dritte Berathung des Gesetz-Entwurfs über den Verkauf von Frück ten an Halmen und Stöcken wird aufgenommen. Mon giebt den Bericht über den Gesetz⸗-Entwurf, d Amtsdauer der General- und Gemeinde-Rä— Kommission beantragt, die Neuwahlen sollen in keinem F den 1. Dezember verschoben werden. Die Debatte w aufgenommen und bietet kein kündigt das Resultat der Quästorenwahl: S absolute Majorität 306, zaze 436, Genere Panat 299, Lebreton 146. Blos Baze und Leflo haben die absolute Majorität und werden als Quästoren prokla mirt. Für die dritte Stelle wird ein neues Skrutinium eröffne Moulin schlägt der Versammlung vor, sich Freitags in den Al theilungen zu versammeln, um über die auf Verfassungs-Revision bezüglichen Anträge zu berathen. Die Versammlung nimmt den Vorschlag an und beschließt, Freitags keine öffentliche Sitzung zu halten. Für die britte Quästorstelle ist General Pangt mit 300 Stimmen gewählt. Der bonapartistische Kandidat General Lebreton ist daher beseitigt. weiteren Debatten werden auf morgen vertagt und die Sitzung wird aufgehoben.
,, Korrektur unterdrückte Stelle Präsidenten der Republik cirkulirt folgende Version: Zwange gegriffen werden, so verweigerte man mir fand die vollommenste Unterstützung. Aber wenn ich lindern wollte, den Eisenbahnarbeiten einen umfassenden puls zu geben alte Soldaten des Kaiserreichs zu stüßen, die Zukunft der Demokratie zu sichern suchte, fand ich nur Gleichgültigkeit und Lauigkeit. Die Bankette sind meine Rednerbühne für mich, und ich benutze sie. Fände Frankreich, daß man nicht das Recht gehabt hat, über dasselbe ohne dasselbe zu verfügen, so wird ihm meine Energie nicht fehlen.“ Ueber die Art, wie diese Verschiedenheit entstanden, ist Folgendes verbreitet: Minister Faucher kehrte sofort in Begleitung des Vice— Präsidenten Benoist di'Azy nach Tonnerre zurück, wo er um 4 Uhr anlangte, sofort aber eine Lokomotive heizen ließ, um noch vor der Veröffentlichung des Moniteur in Paris anzukommen. An die Börse wurden korrigirte Lithographieen der Rede gesendet, um den Eindruck der wirklich gehaltenen zu paralysiren. Der National begreift, daß Minister Faucher einen neuen Zusammenstoß zwischen Präsidenten und Versammlung verhüten wollte, sieht übrigens den Nutzen der Aenderung nicht ein, da doch eine vor 500 Personen gehaltene Rede kein Geheimniß bleiben könne. Besonderes Gewicht legt dies Blatt darauf, daß Faucher sich bei seiner Korrek⸗ tur von einem Vice-Präsidenten der National⸗Versammlung habe begleiten lassen. Das Journal des Débats meint, die Rede drohe ein polttisches Ereigniß zu werden. Alle Anwesen— den, sagt vieses Blatt, bezeugten, daß die Rede und noch mehr die Art, wie sie gehalten worden, eine Kriegserklärung an die Majo— rität der Versammlung von so bestimmter Weise gewesen, daß ein Vice⸗Präsident sofort protestirt habe. Alle aufrichtigen Freunde des Präsidenten seien dadurch beunruhigt. „Die getroffenen Abänderungen“, fährt es fort, „beweisen ohne Zweifel, daß man bedauert, sich so weit haben fortreißen zu lassen, aber wenn die Reue auch ein sehr löbliches Gefühl ist, so hat sie den außerordentlichen Uebelstand in der Po— litik, erst nach dem Fehltritt kommen zu können. Der Präsident
Wie gewöhnl
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Interesse. Der räsident ver immende 611 Leflo 386
General
die, wie es heißt,
der in Dijon gehaltenen Rede
Mußte
nichts, Ele Im
unter
sollte bedenken, daß er bereits die Minorität der Versammlung
gegen sich hat. bleibt ihm?
Bringt er die Majorität auch gegen sich auf, was
Er wird vielleicht antworten: Ich. Das konnte für
Medea genug sein, aber für die modernen Regierungen reicht es nicht aus.“
Die Kommission für das lyoner Polizeigesetz hat den Regie—
rungs-Entwurf angenommen und Ferdinand Barrot zum Bericht⸗ erstatter ernannt. Der Rhone-Präfekt wird in seiner Person nach dem Entwurfe die doppelte Amtsgewalt des Seine— und Polizei
Präfekten zu Paris
vereinigen. Sein Amtsbezirk begreift Lyon
nebst 12 angränzenden Gemeinden.
N
An Ler gestrigen und heutigen Börse wurden fast elne halbe hRillion Franken 5prozentiger Rente eskomptirt.
Paris, 5. Juni. (K. 3.) In der heutigen Sitzung der
National-Versammlung deponirte der Minister Faucher den Ent—
1
die Rede Faucher's unter einem Minister stattfinde,
un! Un
zurf einer desselben wird anerkannt. 5
Verlängerung des Klub-Gesetzes. Die Dringlichkeit Das glänzend restaurirte Louvre-Museum wurde heute von Präsidenten Louis Napoleon eingeweiht; in seiner Antwort auf nannte er sich glücklich, daß diese Ceremonie der sein vollstes Vertrauen besitze Erkenntlichkeit schuldig sei, was großes Aufsehen
dem er allt
erregt hat.
aus Sitzung vom 3. ein Comité de ords Uber die borough: „Die
gesell
Mütter und Kinder an einem und demselben Orte leben, ist
und Irland. Parlament. Ober Juni. Lord Broughton
ndische Heiralhs-⸗Bill. Lord Bill in ihrer jetzigen Fassung paßt nicht für die dort giebt es keine Aristo— Bill ausgeht, daß Väler dort
richtige; vielmehr giebt es keinen Menschen in
nen Aufenthaltsort auf 21 Tage mit .
Bill würde das Verbrechen der Bigamie zu
äglichen machen und gewisse Ehen für gültig erklän
sind. Ich rathe eine passende Modificanon der
die letzte Probe durchmacht.“ Lord Brough⸗
eine formelle Comité⸗-Sitzung vor, damit die
Amendements noch gedruckt werden könne;
noch dem edlen Lord mißfallen, so wäre es immer Comité zu überweisen. Dieser Vorschlag wurde geneh
Brougham's Antrag kam die Bill über die Graf—
zur zweiten Lesung. Der Zweck der Bill ist Verein—
Verfahrens und Geldersparniß für das Publikum durch
Gerichtsbarkeit in Bankerottfällen an die Graf—
tere hatten bisher nur Gerichtsbarkeit in Insol
oll übrigens nur für die Provinzen
zon London. Schluß der Sitzung um
Großbritanien beantra . en ⸗ l Zustände von Indien; Annahme, von der die
—aftli schastlichen
itie; und die
ten eint Sicherheit be⸗
Oie
darauf einmal
Zeit,
I 3 7
und wird mit den Pfingstfeier die Königin mit beruhm⸗ Ban
Der Hof ist in Windsor wahrscheinlich bis nach Gesternn Mittags war den Pferderennen von Ascott, Englands, gefahren. Am Abend war Windsor.
den
Brüssel, 5. Juni. Die Nachricht der Journale, Krisis beendigt sei, ist gestern in der Senats— tzung 1 Minister des Innern, der deshalb befragt wurde, aufs chste bestätigt worden. Er erklärte, der König habe den Wunsch . gegenwärtige Kabinet die Leitung der Ange⸗ nöge, und dieses habe, in Anbetracht des Nicht- dung Verwaltung und zur Been—
Bildung einer neuen 13 51 J riuste M sy ängerung ernste Nachtheile
Belgien.
Minister
n, . hatte Schritte dem Wunsche des Königs entspre z das Kabinet hoffe übrigens, durch Abänderun ammern vorgelegten und noch vorzulegenden Maß zu bringen, daß die Ansichten-Verschiedenheit auf der anderen Kammer kundgegeben habe. Der daß er nähere Erklärungen nicht geben Mitglieder anderen Kammer, denen die zu bilden, angetragen worden, dieser Kammer
. 8 61461 welche sie
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Ministe rium
ünde kundgemacht
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sollen.
hätten, zur Ablehnung zufolge, nach dem handlungen unverzüglich
Mai. (Lloyd.) Kemal Efendi
ist Dienstag aus Marseille nach hier eingetroffen. soll im zahlreiche gemacht
3myrna, 26. VHepartements Curopa
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beunruhigt noch immer den Archipelagus.
den Fahrzeuge vermochte ihn bisher aufzustö—⸗
überfiel der berüchtigte Pirat Negro mit
ohne jedoch lange verweilen zu
das griechische statt wiede d
Tagen Insel Ipsara, Spießgesellen flüchteten sich in lieber gefangen zu geben, mit dem Negro auf Seeraub auszugehen. Der Kommandant daselbst auf Kreuzung ausgestellten griechischen Kutters bemächtigte sich ihrer und lieferte sie der hiesigen Behörde aus, vor welcher sie ein umfassendes Geständniß ablegten und woraus sich ergab, daß ie neuestens erst ein griechisches und türkisches Schiff mit 3000 und 2000 Piastern und werthvollen Ladungen hatten berauben helfen.
In Rhodus kommen Erdstöße noch von Zeit zu wohl in geringerer Heftigkeit. —
Skutari, 28. Mai. (Ll.) Aus Monastir sind 2 Ba taillone in Prisermo zur Garnisonverstärkung angelangt, um die bewachen, wo große Insubordination herrscht ben türkischen Kommandanten ein Pistolenschuß abge
Die Rekrutirung wurde ruhig beendigt und sind Bataillone über Salonichi nach Tripolis bereits gesen—
seiner Mannschaft die
= . . tonnen Zwei seiner
Kloster und erklärten, sich r
Stadt Jakowo zu und gegen feuert wurde 2 Rekruten det worden. Aegypten. Alexandrien, Mai. (Lloyd.) Is⸗ mail Bey, einer der Söhne des verstorbenen Ibrahim Pascha, schiffte sich gestern auf einem Dampfboote des Lloyd nach Konstan⸗
tinopel ein.
96) —
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ Mork. Vor kurzem erschien hier nachstehende Akte zur Verbesserung der Alte wegen Regelung ves Abschätzungs-Verfahrens bei ein⸗ geführten Waaren und sonstigen Gegenständen:
Beschlossen im Senat und Hause der zum Kongreß versammel⸗ ten Abgeordneten der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika:
daß in allen Fällen, in denen auf Güter oder Waaren, welche in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, ein Zoll oder eine
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Abgabe vom Werthe ruht oder gelegt wird, es Pflicht des Steuer⸗ Empfängers, in dessen Bezirk sie eingeführt werden oder eingehen, sein soll, ihre wirklichen Markt- oder Engros⸗Preise zur Zeit ihrer Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten auf den Hauptmärkten des Landes, aus welchem sie in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, ermitteln, abschätzen und feststellen zu lassen; und daß die⸗ sem Werthe oder Preise alle Kosten und Gebühren, ausgenommen Versicherungs-Prämien, und in allen Fällen einschließlich einer Kommisstons-Gebühr nach den üblichen Sätzen, zuzusetzen, und so der wahre Werth im Einfuhr-Hafen, von welchem die Abgaben zu berechnen sind, festzustellen ist. ; ö
Abschnütt 2. Beschlossen ferner: daß das Certifikat irgend eines vereinsstaatlichen Taxators über den zollpflichtigen Werth einer eingeführten, zur Abschätzung gestellten Waare als (in gesctzlich er fordertes, mit Befugniß solchen Taxators ausgestelltes Dokument über die Abschätzung der Waare angesehen werden und gelten soll. Möchten aber Waaren über Häfen eingehen, wo keine Taxatoren vorhanden sind, so soll das Certifikat des Steuerbeamten, dem Lie Feststellung und Hebung der Abgaben zusteht, über den steuerpflich⸗ tigen Werth irgend einer der Abschätzung unterworfenen Waare als Dokument ihres Werthes, zu dessen Ausstellung der Steuer⸗ Beamte gesetzlich befugt ist, angesehen und angenommen werden.
Abfschnitt 3. Beschlossen ferner: daß durch den Präsiden— ten der Vereinigten Staaten, unter dem Beirath und der Zustim⸗ mung des . vier Waaren-Taxatoren ernannt werden sollen, denen ein Gehalt von zweitausend fünfhundert Dollars für jeden sammt ihren wirklichen von dem Minister festzu stellenden Reisekosten zu bewilligen ist, welche unter der Oberleitung des genannten Ministers verwendet werden sollen, diejenigen Ein— gangshäfen in den Vereinigten Staaten zu visttiren, deren Besuch ihm zur Sicherung der Zoll-Einkünfte erforderlich scheint, und sol⸗ len dieselben in diesen Häfen dei der Abschätzung dort befindlicher Waaren diejenige Hülfe und den Beistand leisten, die der Finanz⸗ Minister zur Sicherung der Gleichmäßigkeit in der der zoll gefälle für erforderlich halten wird; und wenn scheidung der vereinsstaatlichen Taxatoren nach Inh Abschnitts der Tarif-Akte vom 30. August 1842 appellirt wo es ausführbar ist, einen verschwi
— 3 * Senats,
18 hylich lahrliches
6
Finanz
Erhebung n der Ent
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soll der Steuer Einnehmer, genen und erfahrenen Kaufmann zuziehen und ihn mit einem nach den Vorschriften dieser Akte angestellten Taxator zusammenthun, welche gemeinschaftlich die fraglichen Güter abzuschätzen haben, und im Fall sie verschiedener Meinung sein sollten, entscheidet der Steuer— Einnehmer. Die auf diese Weise vermittelte Abschätzung soll end gültig sein und als der wahre Werth der bezeichneten Waaren an— auch die Abgaben nach Höhe desselben er
s. 8 . ö 1 gesehen und anerkannt, h e dem auch irgend eine Akte des Kongresses
hoben werden, sollte entgegenstehen. Section 4. Beschlossen ferner: daß diese Akte mit dem er nächsten Monats April in Kraft tritt, und daß alle oder deren theilweiser Inhalt, welche mit den Vestimmungen Akte in Widerspruch stehen, hierdurch wie hiermit aufgehoben wer
Genehmigt den 3
3
Einnehmer und sonstige Zollbeamte. Schatzkammer⸗Amt, am März 1851. Folgende Instruction wird zur strengen Nachachtung und Be— folgung seitens der betreffenden Zollbeamten erlassen, um die Be stimmungen der angefügten unterm 3. März 1851 bestätigten Kon greß⸗Akte, betitelt: „Akte zur Verbesserung der Akte wegen Rege— lung des Abschätzungs-Verfahrens eingeführten Waaren und sonstigen Gegenständen“, welche mit 1sten des nächstkünftigen Monats April in Kraft tritt, in Ausführung zu bringe Aus dem Inhalt dieser Akte geht hervor, der Ausfuhr nach den X Staaten wirklich ge
Vereinigten / ĩ * K * 9 Markt⸗ oder Engros⸗P der Güter und Waaren auf den Haupt
euer⸗
* .
bei
dem
Zeit ltenden reise der märkten aus welchem sie in die Vereinigten eingeführt worden sind, der Ermittelung, Abschätzung und Feststel lung des Werthes derselben zum Grunde gelegt werden sollen Diefe Bestimmung hebt diejenigen sechzehnten Abs Tarif Akte vom 30 August 1842 insoweit auf, als sie . des Verkaufs bestehenden Markt- oder Engros⸗Preise su Ermittelung, Abschätzung und Feststellung
Unter Ausfuhr sind der Güter zu verstehen, die in einem Schiffe chem sie gewonnen, erzeugt eitet wurden, zu bracht worden sind, sondern auch solche, die aus dem von der Seeküste entfernten Schiffshafen, herruh
und bona lide auf dem gewöhnlich zur Verschiffi
für den Besteller oder Consignatair bestimmt sind, was
Eingang glaubhaft zu erweisen ist. Beispielsweise gehören
Güter, die aus der Schweiz ausgeführt und dort erzeugt sind, und?
über französische Seehäfen ausgehen können oder auf diesem Wege ge
wöhnlich versendet werden, oder Güter aus Sachsen oder aus irgend einem
anderen Binnenlande Deutschlands, deren Ausfuhr nach einigten Staaten nur über einen Seehafen stattfinden kant gewöhnlich nur über einen solchen befördert wird. J ähnlichen Fällen ist der Zeitpunkt der Ausfuhr ten Staaten gungs- oder
liche Marktpreis und festzustellen steuerpflichtige Betrag der Kosten ö hafen ammt allen Unkosten bis zur wirklichen Verladun ter am Bord des Schiffes, welches sie nach den Vereinigten ten führt, hinzuzurechnen. ö unmittelbar aus dem Erzeugungslande verschifft der Frachtbrief den Anhalt für die Bestimmung
der Ausfuhrzeit, in den übrigen Fällen aber das Datum der konsu⸗ larischen Bescheinigung der Faktura. Sind solche Beweismittel nicht vorhanden oder fehlt ein anderer, den Vereinigten Staaten genügender Ausweis, so haben Taxatoren den fraglichen Zeitpunkt festzustellen. . .
Sind die Güter nicht wirklich erkauft, so muß die Faktura die wirklichen Markt- oder Engrospreise zur Zeit der Ausfuhr sammt allen Unkosten enthalten, und zwar in Stelle des Werths zur Zeit und am Orte der Erlangung oder Fabrication, wie dessen Ermitte⸗ lung im Sten Abschnitt der Akte vom 1. März 1823 vorgeschrieben ist, und die beim Eingang geforderte Eidesleistung ist den Umstän— den gemäß zu modifiziren. muß
Landes,
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Von wirklich erkauften Gütern die Faktura, wie oben angegeben, die wirklichen Kosten derselben enthalten, und der Eigner, Constgnatair oder Agent behält nach Ab schnitt 8 der Tarif⸗Atlte vom 30. Juli 1845 die Befugniß, behufs der Verzollung die in der Faktura angegebenen Preise oder Werthe als den wirklichen Markt- oder Engrospreis der Güter zur Zeit der Ausfuhr anzunehmen, und ist im Uebrigen auch den Bestim= mungen des erwähnten Abschnitts unterworfen. ᷣ ö Nachdem der wirkliche Markt- oder Engros⸗Preis zur Zeit der Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten gemäß den oben angegebe⸗
nen Grundsätzen ermittelt, abgeschätzt und festgestellt worden ist, kommt es darauf an, den wirklichen steuerpflichtigen Werth in dem Hafen, in welchen die Güter einlaufen, und welcher der Steuerbe⸗ rechnung zur Grundlage dient, zu bestimmen. Gesetzlich sind dem selben „alle Kosten und Gebühren, außer Bersicherungs Prämien, jedenfalls aber mit Einschluß einer Kommissions-Gebuhr nach der üblichen Sätzen zuzufügen.“ Diese Kosten sind folgende:
Erstens sind darunter begriffen alle „Kauf⸗, Fuhr⸗ Färbe⸗, Zubereitungs- (dressing) Vollendunge (knis hin ) sagerungs- und Packkosten“ einschließlich des Werths der S des Packzeugs, der Kisten, Körbe, Packfässer, Tonnen, Emballage, Gefäße, Kannen (can) und Bedeckungen aller Art, Flaschen, Krüge, Geschirre und Korbflaschen.
Zweitens. Kommisstons-Gebühren nach den üblichen doch keinenfalls unter 2 Prozent.
Wo bestimmte Maklergebühren gezahlt werden, oder wo de gleichen an Verladungs- oder Kauforten üblich sind, werden diesel⸗ ben ebenfalls mitgerechnet. ö
Drittens. Ausfuhrkosten, Kosten der Einbringung der Kolli in das Schiff, einschließlich des Schleiflohns, Tagelohns, Conn osse ments, Lichtergeldes, der städtischen Abgaben und Schifffahrtege⸗ bühren, Deck- oder Werftgefälle, so wie alle Kosten der Au fstellung der Gegenstände an Bord des Schiffes, auch Feuer Versicherungen, falls sie für einen Zeitraum vor der Verschiffung der Güter nach den Vereinigten Staaten gemacht worden sind.
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Diskontos werden ausnahmsweise nur von Artikeln gestattet, sie von früher her allgemein und anerkannt im Gebrauch
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zwar nie höher, als der wirkliche dem Taxa iskonto beträgt, jedoch nur dann, wenn derselbe im Eingange der Faklura vermerkt ist. Eine besondere Aufmerksamkeit wird für die⸗ sen Gegenstand verlangt, da nach einer Mittheilung des Departe⸗ ments es glaubhaft ist, daß zahlreiche Zollunterschleife durch maß⸗ lose und ungewöhnliche Diskonto-Berechnungen in den Fakturen bei dem Waaren-Eingange ausgeübt worden sind. Letztere sind feinenfalls zu gestatten und nur solche Prozentsätze zu bewilligen, die als üblich bei den verschiedenen Artikeln, resp. am C rte des Einkaufs oder der Verschiffung nachgewiesen werden können. See⸗ Versicherungen machen gesetzlich eine Ausnahme. .
Da Anfragen vorgekommen sind, ob das Frachtlohn vom Lande oder Orte der Ausfuhr ab nach den Vereinigten Staaten auch als zollpflichtig anzunehmen sei, so wird bemerkt, daß in keiner früheren Einkommen- oder Tarif-Akte jenes Frachtlohn als zollpflichtig an— gesehen worden ist, das Departement vielmehr einstimmig entschie⸗ hat, daß die Fracht davon ausgenommen ist. . Wäre das Departement gegenwärtig veranlaßt, den auf diesen Punkt bezüglichen Stellen des gegenwärtigen Gesetzes eine Ausle⸗ zung zu geben, ohne sich auf die Fassung früherer Tarif⸗Akte oder auf die übliche gleichmäßige Behandlungsweise des Gegenstandes seitens des Departements zu beziehen, so möck te es zu einem ab⸗ weichenden Schlusse gelangen. Da indeß die Fassung der Akte vom 1842, so weit sie die verschiedenen den steuerpflichtigen r Güter zuzusetzenden Kosten betrifft, derjenigen des ge sen Gesetzes vollkommen gleich ist, und die der ersteren ge vom Hafen der Ver⸗
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genwgant gebene Auslegung dahin geht, daß die Fracht . n ab bis zum Import-Hafen nicht zu dem steuerpflichtigen so hat das Departement nach vollständiger veranlaßt önnen,
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onntag, 8. Ju Vorstellung Don Nriginal⸗Recitativen, zerr Mitserwurzer: Don Juan, als Mittel ⸗Preise: Parquet, it Erster Rang, erster Balkon 1Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang Amphitheater 10 Sgr. . Montag, 9. Juni. Im Opernhause. H5'Pste Vorstellung: Der gerade Weg ist der beste, Lustspiel Kotzebue. Hierauf: Das hübsche Mädchen von Gent, tomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern Preise der Plätze wie oben. Im Schauspielhause. 90ste Abonnements ⸗— Helden, Lustspiel in 1è Akt, von W. . i ren, = kenntnisse, Lustspiel in 3 Akten, von. Ganernfelt; Bran wurzer, vom Königlich sächsischen , . ö ersten Stück: Bertha, in dem zweiten Stück: Anna von
als Gastrollen.)
Vorstellung