774
Brutto 1850. Davon 65 3. Brutto 1849. Davon 65 96
netto. netto.
Nthlr. sgr. pf. Rihlr. sgr. pf. Rihlr. sgr. pf. Nthlr. sgr. pf.
Quartal 17, 985 11 11. 11, 105 15 3. 17,978 6 11. 11,585 25 6 Quartal 21, 513 25 6. 13,984 — 1. 23,1486 12 8. 15,266 .
Quartal 19, 101 15 5. 12,415 29 6. 21,314 — — 13,8 318 Suartal 31,410 28 11. 20417 310. 193570 24 1. 12,786 — 89, 111 21 9. 5, n 18 8. 82,479 13 8. 53,611 19 Hierzu:
diesem den Abtheilungs⸗Ingenieuren gegen eine Vergütigung von überhaupt 300 Rthlru. übertragen worden ist, und es ist Grund anzunehmen, daß die Uebertragung der Leitung des gesammten Be⸗ triebes auf eine Person für die Verwaltung von gutem Erfolg sein wird. Rechnung über die Ausgaben und Einnahmen pro Jahr 1850. Einnahme. X. Bestand vom vorigen Jahre: 57,753 Rthlr. 3 Sgr. 11 Pf. B. Einnahme des laufenden Jahres: für Personen, Gü⸗ ter ꝛc. 753,243 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., Pachten und Miethen 3121 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf., Verkauf von Materialien 3491 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf., Zinsen 9854 Rihlr. 19 Sgr. 6. Pf., Insgemein 155,533 Rthlr. 22 Sgr. 3 Pf. Summa 982,997 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf. Die laufenden Ausgaben, als für den Betrieb, Instand⸗ haltungen, Abgaben, Zinsen, Rückzahlungen auf Anlehen und Amorti⸗ fationen 2. S53, 137 Rthlr. 26 Sgr. 4 Pf. Dieselbe ab von der Einnahme verbleibt Bestand 129,860 Rthlr. 1 Sgr. 75 Rechnung des Reserve⸗Fonds auf das Jahr 1850. Einnahme. 15 A. Bestand aus vorjähriger Nechnung 2646 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. * ö. Nihlr. sgr. pf Ausgaben. Für eine Drehscheibe und Gußsachen 1593 Rthlr. 5 Sgy‚ 19 1784 51
dieselbe gegen alle vorhergegangenen Jahre, außer dem Jahre 1814. eine Verminderung, wie wir es am Schlusse nachweisen. Es st dessenungeachtet aus demselben eine Mehreinnahme von 26, 879 Rihir. I Sgr. 8 Pf. gegen das Jahr 1849 erzielt worden, und hat dieselbe ihren Grund in den erhöhten Preisen, die, in h Jahre 1849 erst mit dem 1. Juli eintraten, und in der r r Benutzung der verschiedenen Wagenklassen. Eine , , aben die außergewöhnlichen Personen⸗ Beförderungen, r te, gewährt. Es kamen für ö selben „Pf, also 28,879 Rthlr. 2 8 6 — ö. An Personen wurden be⸗ Sgr. 5 Pf. mehr, als im An Pe 6. 5 9. , , D 9 2476; in zweiter Klasse fördert: in erster Klasse 2863, 1814 *** 1819 198,985, zu⸗ , , . 6 affe 183,672, 1849 198,985, zu⸗ ro 1849 o 983, 1849 71,067; in dritter Klasse , pro . j ,, , , , , Hersboneh in 1549. Ha für ein= Beitrag zum Reserve⸗Bau⸗ sammen 263,518 gegen Ih Rmrhlr' 23 Sgr. gegen 329,90 Rihlr fonds .. mo den Jö 869 Rthlr. 28 gr; gegen 3, fre . . — in 319. Bon End- zu Endstation sind befördert 3. Revenüen vom karlinenhor— 4 1. 3 in 1850 95 2605, 1849 95,749, streckenweise wurden beför—⸗ ster Torfe: 3. ng 168 315, 1819 176,779 Personen; durchschnittlich für * Herson wurden eingenommen 1 Rthlr. 10 Sgr. 7.53 Pf., pro 1816 — 31 . J 6 NRthlr. 5 Sgr. 391 Pf. für jede Person und Meile ein⸗ » 1850 147 20 14 1,931 26 — * 2 104 23 4 Ws, nee Gepäcks sind eingekommen in 1850 10,638 Sgr. 1849 r n,, mr m,. H, ,,, m,, m, chließlich des Gepãcks gel n 61 787 9 7pro 1848 65,648 24 4 . . ? . ,, a,, . Sar, ; die verschiedenen Wagenklassen wurden in den letzten . 6E w ö. 324 Rihlr. 6 S 106 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. Von dem obenerwähnten Ueberschuß von 105 . folgend ; ßen 6 Die Brutto-Einnahme im Jahre 1848 betrug 76, z24 Rihlr. 6 Sgr. 133, 56 Kthlr. A' Sgt. 7 Pf. stellte die , , nan s Jahren folgendermaßen benutzt: 3p * a ,, 185 . , ,, ͤ 29, 800 Rthlr. gu. Pf. st T . Antrag, sechẽ J 9 5 ; kö ö. 1 ,, ö, pin ger n, 2 ch mit 120,600 Rihlr. als Dividende zu vertheilen, 6676 Rthlr. 24 * me! 2092 * . P 29 2. 9 ! 1 ͤ * ( ö * O0 osor 5 ö. . z i 8 sz 1 * 4 1815 1846 1847 1848 1819 15850 Rthlr. 15 Sgr. 6 Pf rg n Gesammt-Einnahmen aus dem Per⸗ nnn nn . zur ic zulggen m . . die J. zur II. 1: 17, 4: 17,8 1:16, os 1: 20,3, ee äh fenen und Hätten . , . 6 , 1 Sgr. 7 Pf. nach Abzug der der Beamten - Pensions und Unter e dar mm. 443 1.45, 1:41,31 1: 64, is 1:80 3, 14:64, 16 sonen - un . g 16849 1850 stüͤtzungskasse zu überweifenden Summe von 1000 Rthlrn. den 2 ii. 1 3 , r tg , e r T,. . f ö . Linnahmen des Jahres 1851 zuzuschreiben „1. - 1. 1: 61 1312.70 1: 2,86 1: 3, 8 1: 230 1: 2,39 9 3 Rihsr. Sar. Pf. Rihlr. Sgr. Pf. Einnahmen des Jahres 1831 zuzusch . ö . : . fit, zt n , Sgr. . 9. * Nach dem Baubericht sind die für Rechnung des Baufonds im vorigen Jahre ausgeführten Anlagen folgende; An neuen Bahn
54 681,455 26 geleisen: a) ein Verbindungsstrang von den Güterschuppen zu Ber⸗
Das Abonnement beträgt: 5 Rthlr. für 3 Jahr. 10 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.
1.
Rihlr. sgr. pf. Rihlr. sgr. pf Nachträglich aus dem Per⸗
sonen⸗ und Güterverkehr ö.
Ww
n
Berlin, Donnerstag den 12. Juni
31
11, S)
5. 5 * 1. 99 25 J ü Q und für den Bau eines Familienhauses zu Biesenthal 94 7 ;
Nthlr. 29 Sgr. 8 Pf., zusammen 2540 Rthlr. 4 Sgr. 8 Pf., diefelbe ab von dem Bestand verbleibt ein Ueberschuß von
. letzterer geringer ist, sofort zur Verfügung des Einlieferers in dessen des Zeitraums zu 1 jederzeit ebenfalls freisteht, das Geld auf Kredit zu stellen. . Gefahr und Kosten des Berechtigten gerichtlich zu depo⸗ Was auf die Inkasso-Papiere baar eingeht, wird dem Folien— iren; . Inhaber, wenn die Papiere Vormittags von 8 bis 12 Uhr einge⸗ §. 14. siefert sind, noch an demselben Tage, wenn solche Nachmittags von von Rußland. Unterhandlungen in Italien. — Das Ministerium. — 33 bis 5 Uhr eingeliefert sind, am nächstfolgenden Tage gutgeschrie⸗ Rekrutirungs⸗Vorschriften. Die Marine. — Triest. Schiffbau. ben. Jede Baarzahlung, die er, sei es Vor- oder Nachmittag, Vermischtes. selbst leistet, wird ihm sofort gutgeschrieben. Die von dem Folien—⸗ Hauptbahn 5cd,zßzß; 3 1h 5, 6g 3 11 Bayern, Mün hen. Kammer. Berhandlungen. ᷣ Restript, betreffend Inhaber eingelieferten Inkasso-Papiere und Baarschaften müssen wiesen werden könne, wird dem letzteren ein Beibuch übergeben, in Iweigbahn 6, 61 17 11 ö . , , , , , ns stets mit einem doppelten, von ihm unterschriebenen Berzeichnisse welches er die Zu⸗ und Abgänge ordnungsmäßig einzutragen hat. z ) 2 . 6 m j 6her j vy ) like Er j J J 1 8 ; ueber han , T Ti T s F n bis zum Hauptgeleife, ih, Ruthen lang, b) die Vollendung Vessenz affel. Die Zustände im Kurfürstenihum. ,,, ö 26 . . . ge., . . 8a . ,. ö g ; 5 . . , . . gm den R fen, 33 6 ein. Alto in ; 8 ö Wi . . ö z 18 Sgr. 6 Pfe; in 1849 wurden transportirt 5, 216 Ctr. 48 Pfd. Es betragt sonach die Gesammt Einnahme pro 1850, gegen des Doppelgelei zs . . nach . . . , C&älhem ,, betreffend mulare zu dem Verzeichnisse ertheilt die Bank den Folien vorigen Monatsschlusse enthaltenden, von ihm . Note . für „874 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf., also 1850 mehr 6777 Ctr. 15 Pfd. 1849 mehr gö, 013 Rthli, 3. Sgr. Pf. und gegen 1818 mehr Ruthen lang. i. . ö, 6 , , die Befugnisse des Staats-Ministeriums während der Abtdesenheit Les Inhabern unentgeltlich. Papiere, auf die keine Zahlung Bank. Das Giro⸗Comtoir vergleicht damit das Bank-⸗Folium und Gepäck und 1798 Rthir. 16 Sgr. Einnahme. Für Equipagen kamen 150476 Rthlr.? Sgr. 41. pf, Zu. der ln , nr n ,, Jö ö , r zi. 6 Herzogs. Abreise des Herzogs. tingegangen ist, hat der Folien- Inhaber auf Verlangen kescheinigt durch seine Unterschrift im Beibuche die Richtigkeit des ein 4049 Rthlr. gegen 3192 Rihlr. 5 Sgr. in 1849, also mehr 1856 1850 lommen noch an sonstigen Einnahmen 8317 Rthlr. 6 Sgr. derrichtung in der Brücke . . er es die? Funn fi , Fübeck. Lübeck. Versammlung der Bürgerschaft. der' Bank sofort zurückzunehmen und den Rückempfang zu beschei⸗ Saldo's, als dessen Anerkenntniß von Seiten des Folien Inhabers äs Rihlt. 25 Szr. Die Einnahmen aus dem Vich Transport 3 Pf, mithin Summa der Einnahme 761s5b0 Rt. il Sgr. 4! eren ,, . ö pflic Frankfurt. Frankfurt a. Dt. Sitzung der Bundes Versammlung—, nigen. Die Gutschrift des einkassirten Betrages auf dem Giro- wagegen die eingereichte Note der Bank verbleibt. Stimmt der — z tung übernemmen wurde . . 29 , , , , Vermischtes. Folium soll zugleich als Beweis gelten, sovohl daß die in dem Saldo mit dem Bank⸗Folium nicht überein, so muß sich der Folien⸗ der Appareille des Ueberganges der Stettin⸗Stargardter Bahn über Hamburg. Hamburg. Unruhen. Verzeichnisse aufgegebene Soll- Zahlung an die Bank wirklich er⸗ Inhaber oder dessen gehörig legitimirter Stellvertreter auf an ihn ergehende Aufforderung an demselben Tage in der Bank zur Veri⸗
betrugen 18,829 Rthlr. 20 Sgr. gegen 17,998 Rthlr. 27 Sgr. Pf. Die Ausgaben betrugen: Ar, Für die Bahnyerwaltung ; . ö. 23 n 2 9 J 3 9 -. ; die Wickstraße zu Stettin. Die sämmtlichen Bau⸗Ausgaben haben is z ß die ie Inkasso⸗ 6 zer ; 3 . e nt! Des vorigen Jahres betragen: für die Hauptbahn A us land. folgt ist, als auch daß die Bank die Inkasso-Papiere an deren be- ergeh uffe m Tage in g fication der Differenz einfinden, und es wird sodann der festgestellte Saldo auf dem Bank-Folium von dem Folien⸗Inhaber und in dem
Amtlicher Theil. Dentschlanud. Oesterreich. Wien. Geschenke und Ordensverleihungen des Kaisers
Ist eine Giro⸗Anweisung verloren gegangen und ge⸗ richtlich aufgeboten, so vertritt das dieselbe rechtskräftig mortisizi⸗ rende Urtheil deren Stelle. ;
§. 15. Damit die beständige Uebereinstimmung des Bank⸗ Foliums mit der Gegenbuchung des Inhabers zuverlässig nachge⸗
Auch die Einnahmen aus dem Passagier⸗Gepäck, Equipagen⸗ und Vieh⸗Transport haben sich gegen 1849 vermehrt. Es wurden an Passagier⸗Gepäck befördert 57,93 Ctr. 63 Pfd. für 9672 Rthlr.
6 Pf. in 1849, mithin pro 1850 mehr S830 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Der Güterverkehr ist gestiegen. Es wurden in 1850 befördert 17,745 Ctr. 32 Pfd. Eilgüter für 9741 Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf. . und 1,125,056 Ctr. 71 Pfd. Frachtgüter für 214,327 Rthlr. 21 8 Pf
185,395 Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf.; B. für die Transport-Verwaltung 9 stimmten Empfänger richtig abgeliefert hat. Am Mittwoch und am
204,252 Rthlr. 2 Sgr. 11 Pf.; C. für die allgemeine Verwaltung 12,269 Rthlr. 5 Sgr. 6 Pf., zusammen 401,916 Rthlr. 15 Sgr. n ꝛ * h g PI. ul ; 3 277.160 Rthlr. 26 Sgr. 9 Pf., für die Zweigbahn 1,673,294 T seden s . Giro⸗-Ei o Kis o ,, Rth . ĩ . letzten Tage jeden Monats werden Giro⸗ Einzahlungen, so wie In—
Von diesen Ausgaben sind aus dem Reserve⸗Baufonds ge⸗ Ordens verlei⸗
Frankreich. Paris. Reiseprojekt bes Präsidenten. e Gerücht von
hungen. — Die Thronfolgeordnungsfrage in Dänemark.
Sgr. 3 Pf, zusammen an Gütern 1,142,805 Zoll-Ctr. 8 Pfd. für die Einnahme von 224,069 Rthlr. 10 Sgr. 9 Pf. Im Jahre 1819 wurden befördert 1,048,653 Ctr. 40 Pfd. für die Einnahme von 200,330 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., mithin pro 1850 mehr 94, 151 Ctr. 68 Pfd. Güter und 23,738 Rthlr. 22 Sgr. Einnahme. Von End- zu Endstation wurden transportirt in 1850; 615,949 3.⸗Ctr. gegen 521,908 Ctr. in 1849; streckenweise in 1359: 526,865 Ctr. gegen 2b,745 Etr. in 1849. Für den Centner Gut sind eingekommen 5 Sgr.
deckt 8787 Rihlr. 23 Sgr. 5 Pf. nach Prozenten auf Titel A. 46, 13 pCt., 1849 46,063 pCt., auf Titel B. 50, s pCt., 1849 49,79 pCt., und auf Titel C. 3, os pCt., 1849 3, 8s pCt. Die sämmtlichen Ausgaben haben betragen: Prozente der Brutto-Einnahme 52,8 pCt. — 1849: 56 pCt. betragen für die Bahn und die allgemeine Verwaltung pro Meile 8785 Rthlr. 2 Sgr. 7 Pf. 18491: die Transport-Verwaltung kommen auf jede von den Lokomotiven
Von den Ausgaben kommen
Die Ausgaben
8379 Rthlr. 24 Sgr.; für
Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf., zusammen 5, 950,455 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Die Einnahmen beliefen sich: bei der Hauptbahn auf 4,316,227 Rthlr. 21 Sgr. 1 Pf., bei der Zweigbahn auf 1648, 140 Rthr 22 Sgr. 7 Pf., zusammen 5,964, 368 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf.
)
stehen also noch 13,913 Rthlr. 11 Sgr. 2 Pf. für Zwecke di Baufonds zur Verfügung.
Wir lassen hier eine Uebersicht des Betriebes der Hauptbahn in den letzten fünf Jahren folgen:
Güter u. Gepäck
Belgien. Brüssel. Hohe Fremde. —
Ministerwechsel. Die Berfassungsrevisions⸗Kommission.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Vertretung des Finanz-
„Ministers.
Termin für die Wiederzusam⸗— menkunft der Repräsentantenkammer. .
Spanien. Madrid. Die Cortes. Cadix.
Das französische Geschwader bei
Börsen⸗ und Handels-Nachrichten.
kasso-Papiere, nur Vormittags angenommen, und die auf letztere eingegangenen Zahlungen am nächstfolgenden Werktage gutge⸗ schrieben.
§. 9. Hat die Haupibank nach § 8 mit Rücksicht auf die zur Einziehung empfangenen Papiere an den Folien-Inhaber oder für dessen Rechnung Zahlungen geleistet, so dienen ihr diese Papiere zum Unterpfande dafür, und im Fall sie nicht eingelöst werden, ist der Folien- Inhaber verpflichtet, sofort nach erhaltener Aufforde⸗
Beibuche von dem Giro-Comtoir durch Namens⸗Unterschrift beschei⸗ nigt. Bevor dies nicht geschehen ist, kann der Giro⸗Verkehr des Folien ⸗Inhabers nicht fortgesetzt werden. Eben dies findet statt, wenn im Laufe des Monats bei entstehenden Zwei⸗ feln von der Bank eine Verification angeordnet wird, wozu der Folien-Inhaber sich mit dem Beibuche im Giro⸗Comtoir in Person ö. durch einen gehörig legitimirten Stellvertreter einzufinden ge⸗ halten ist. ;
* —— . * . e, . 9 V, 6 ; z k . * .I, 6 sas r S8 . . 1 1 10,59 Pf. gegen 5 Sgr. 3, 7 Pf. in 18493; für den Centner Gut und für durchlaufene Nutzmeile 50, 1065 Meilen . Rthhi. 1 Personen. Einnahme dafür. die Meile sind eingekommen 5, 16 Pf. gegen 5,17 Pf. in 1849; die 14 Pf. 1849 bei i, 919,5 Meilen 3 ,,, ,, f. Rthlr. Sgr. Pf Gesammt⸗Einnahme aus dem Personen- und Güter-Verkehr be— Von sämmtlichen Ausgaben lommen auf jede Rußzmeile s. Rihlr. a, ö . . . . trägt auf der Hauptbahn: 1) Personen-Verkehr. Für Personen⸗ 20 Sgr. 7 Pf. * 18193. 66 Rthlr. Sgr. g Pf., die Einnahme ,. . ,, . ö. 5 Billets 356,869 Rthlr. 28 Sgr., für Gepäck gö72 Rthlr. 18 Sgr. pro 18650 von 761,560 Rthlr. 11 Sgr, 1 Pf. übersteigt den an. 1 4 . . . ö s Pf, für Equipagen 4019 Rthir, für beförderte Militgirs ss, 389 gesetzten Etat um 136,162 Rihlr. 23 Sgrz; die. Ausgabe qker 4. 368 9764 9 , . 3368 8 n, 302 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf., so daß sich eine Er⸗ 1849 272.528 329,990 23 4 1,099,869. 88 208, 204 Rthlr. 19 Sgr. und Extraordinair 4886 Rthlr. 21 Sgr. 5 Pf., ebenfalls um 302 Rthlr, . , 83h 353 518 356 869 28 L255 798. 71 233,741 zusammen 33,767 Rthlr. 26 Sgr. 11 Pf.; 1819 betrug dieselbe sparniß von 129,860 Rthlr. 4 Sgr. ] Pf. gegen den Etat ergiebt. 18502 . . ,, ö 375,353 Rthlr. 16 Sgr. 10 Pf. II. Aus dem Güterverlehr. der von dem Verwaltungsraihe genehmigte Etat der, Jahre 185 Gesammt⸗ Betriebs ⸗ , . unt, Ausgaben, der Haupt- Für Eil⸗Frachtgüter und Vieh 242,899 Rthlr. 9 Pf., für Post— bis 1853 schließt mit einer jährlichen Ausgabe von , . Rthlr. Zweigbahn in den letzten vier Jahren. güter 2796 Rihlr. 6 Sgr. 3 Pf., Eytrabrdinaik iggz? Rthlr. 25 Sgr. 140 Pf. also gegen den Etat pro 1859 n e 39! 2 Betriebs⸗-Ein⸗ . ö . 4 ö! * J . 6. . h * ö. 3 . ö 54 , 5 . 8 ö 9 ö . ö. . V * 21 . 1 32 Sgr. 2 Pf., zusammen aus dem Güterverkehr 247,687 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf. um 4101 . 12 r n Pf höher ab. Bei 29 Sgr 2 Pf.; 1849 betrug dieselbe 222,227 Rthlr. 21 Sgr den im Etat veranschlagten Ausgaben für Besoldungen . . * 7 * 4 * 8 3. 1 z . , 2 * — . * ö 6 C. . 4 ö j . 22 ö 6 9a iebs— 1 Pf. Ueberhaupt Einnahme 68,455 Rthlr, 26 Sgr. 1 Pf. ge— . Ersparniß, , . indem ö. 3. ale . . gen 597,581 Rthkr. 7 Sgr. 11 Pf. in. Jahre 1819 sonach in * irektor mit einem jährlichen Gehalt von 1000 Rthlrn. angestellte
1850 mehr 83,874 Rthlr. 18 Sgr. 2 Pqf.
Einnahme daf
Rthlr. Sgr. Pf 95 J 0 , 3906 790. 27 77 sn 24 1
1. 27 1,30 2,518. 61 207,608
rung die empfangene Zahlung nebst, um 1 Prozent den laufenden 5 Bank -Diskonto übersteigenden, Zinsen für jeden Tag, mit Ein⸗— schluß des Tages der Zurückzahlung, zu erstalten. Unterläßt er diese Zurückzahlung spätestens am nächstfolgenden Tage, so ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, am zweiten Tage nach der Aufforderung oder zu jeder späteren Zeit die nicht eingelösten Pa⸗ piere, ohne alle gerichtliche Einmischung, entweder durch einen ihrer
ö Die Beamten der Bank und insbesondere die des Giro⸗
Comtoirs sind zur strengsten Geheimhaltung des Girö⸗Bucheg an⸗
gewiesen und besonders verpflichtet, niemals zu gestatten, daß ein
Fremder das Giro⸗Buch oder ein Theilnehmer ein anderes, als sein
eigenes Folium, einsehe.
§. 18. Gebühren sind weder für die Eröffnung eines Foliums,
ꝛ noch für die beim Giro⸗Comtoir gemachten Geschäfte zu entrichten.
Beamten oder einen vereideter Mäkler verkaufen zu lassen, oder §. 19. Jeder Theilnehmer am Giro ⸗Verkehr hut unter den
auch nach dem Geld -Course des Tages anzunehmen, sich dar⸗ gegenwärtigen Bestimmungen schriftlich zu erklären, daß er damit
aus für Kapital, Zinsen und Kosten und z Prozent als überall einberstanden und denselben beigetreten sei. /
in Ctr.
Amtlicher Theil.
1d Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: unt 2 — in,, , , . e, h 2
Dem Leibarzt Sr. Majestät des Königs von Hannover, Dr. Baring, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; so wie dem Geheimen Regierungs-Rath a. D., Freiherrn von Müffling, en St. Johanniter-Orden zu verleihen.
Gezahlte Zinsen und Dividend
Provision vollständig bezahlt zu machen und den etwanigen Berlin, den 30. Mai 1851. üleberschuß auf das Giro⸗Konto des Einlieferers zu übertragen, im Königl. preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. Kö entgegengesetzten Falle aber den entstehenden Aus fall dort abzu Witt. Reichenbach. Rihlr., Si. Pf. ö schreiben oder besonders von dem Schuldner einzuziehen. . . e Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen §8. 10. Jeder Folien⸗Inhaber ist verpflichtet, seine Dispositio⸗ 387,867 11 11 . 9 . ist nach Darmstadt und nen wegen Abschreibungen oder Auszahlungen schriftlich zu treffen 375,59 21 3 354 . Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preu und sich dazu, wenn er es nicht vorzieht, solche in Person oder J 33 Ib ö ̃ durch einen gehörig legltimirten Bevollmächtigten bei der Bank ab⸗ zugeben, nur der ihm von der Bank unentgeltlich ertheilten Giro⸗
Prozente der Einnahmen.
Betriebs⸗Aus—⸗ nahmen. gaben.
Rthlr. Sgr. Meyen. 1847 673, 027 ꝛ 1848 605,064 1849 670,553 1850 761,560
Bauinspektor Herr Scabell im Februar (. ausgeschleden und dies Stelle nicht wieder besetzt worden ist, sondern die von dem Betriebs⸗ Direktor versehenen Functionen dem Ober Ingenieur und unter
Die Einnahmen der Zweigbahn betrugen: gen mach Kissingen abgereist.
nichtamtlicher Theil.
K
—
err
Bekanntmachungen.
1391 Bekanntmachung. Veräußerung des Alaunwerks in Freienwalde a. d. O.
Das bei Freienwalde a. d. O. belegene,? Meile von dieset Stadt entfernte Königliche Alaunwerk, und Alaun— Erzlager soll nebst sämmilichen dazu gehörigen, Grund= stücken, Gebäuden, Inventarien und vorräthigen und gereiften Erzen, deren behufs Veräußerung aufgenom— mene Taxe auf 31,550 Thlr. ermittelt ist, im Wege der öffentlichen Licitation verkauft werden.
Das Werk liegt unmittelbar an der von Nenstadt⸗ Ebw. nach Freienwalde führenden Chaussee und an ei— nem mit der Oder in Verbindung stehenden schiffbaren Kanal, und es gehört dazu außer einer Fläche von 109 Morgen 175 IRuthen, wofür an die städtische Kämmerei-Kasse ein Kanon von 126 Thlr. 25 Sgr. entrichtet wild, ein eigenthümlicher Besitz von 8 Mor— gen 8 Ruthen an gutem Garten, Acker- und Wie senland.
Zur Veräußerung dieses Besitzthums haben wir im Auftrage des Königlichen Ministeriums sür Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einen anderweiten Termin auf
den 28. Juni d. J.
jn der Amtsstube des Alaunwerks vor dem Regierungs⸗ Rath Troschel angesetzt, zu welchem wir Bierungsluslige mit dem Bemerken einladen, daß dieselben vor Abgabe ihres Gebots zu dessen Sicherheit Eintausend Thaler entweder baar oder in inländischen Stagtspapieren bei der Kreiskasse oder der Kasse des Alaunwerks zu depo— niren haben und daß nach 3 Uhr Nachmiltags neue Bietungslustige nicht mehr zugelassen, auch Nachgebote nicht angenommen werden. ;
Die speziellen Veräußerungs-Bedingungen, so wie die Taren und Werihs-Ermittelungen, können in der Ge— heimen Registratur der V. Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten (Lindenstraße Nr. 47 zu Berlin), in der Regi⸗ stratur der unterzeichneten Regierungs-Abtheilung, so wie bei der Alaunwerks-Administration zu Freienwalde, eingesehen werden, auch wird der Oberhütten-Inspektor Förster auf diesfälliges Verlangen an Ort und Stelle über die Baulichkeiten, Inventarien und Grundstücke die nöthige Auskunft geben.
Potsdam, den 28. Mai 1851.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
393 Nothwendiger Verkauf.
Die den Hofbesitzer Friedrich Wilhelm und Florentine geb. Völckner Strisselschen Eheleuten gehörigen Grund⸗ stücke Goschin Nr. 13, abgeschätzt auf 1531 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf., und Goschin Nr. 2, abgeschätzt auf 4625 Thir. 25 Sgr., zufolge der nebst Hypothelenschein und
Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 16. Dezember 1851, Vorm. 10 Uhr,
an ordentlicher Gerichtestelle subhastirt werden. Neustadt, den 29. Mai 1851. Königl. Kreisgericht zu Neustadt in Westpreußen.
191 Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Das dem Bürgermeister C. F. W. Pudor gehörig gewesene, dem Aaron Müller aus Alimark, für 13,000 Thlr. zugeschlagene, in Wernersdorf sub No. 4. Litt. A. belegene Grundstück, abgeschätzt auf 8602 Thlr. 23 Sgr. 4Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun— gen in 1II. Bürcau einzusehenden Taxe, soll in termin den 3. September 1851, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle resubhastirt werden. Marienburg, den 4. Februar 1851. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
891 Subhastations-Patent.
Das im Schwetzer Kreise belegene Allodial-Rittergut Jaszez Nr. 67, landschaftlich abgeschätzt auf 45, 173 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf., soll in termino den 5. September d. J, Vormittags 11 Uhr
und Nachmittags von 4 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Obergerichts⸗-Assessor Lipke, im Wege der freiwilligen Subhastalion verkauft werden. Die Läcitations-Bedin-= gungen, der Hypothekenschein und die Taxe sind in un- serer Registratur einzusehen.
Schwetz, den 19. Januar 1851.
Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
1392 J JI .
Folgende Hypotheken⸗Dokumente:
1) die Ausferligung des Kaufkontrakts vom 25. Fe⸗ bruar 18109, aus welchem für den Major Caspar Gottfried Bahlke auf dem im Züllichau⸗Schwie⸗ buser Kreise belegenen, dem Lieutenant Oswald Ferdinand Paech gehörigen Rittergute Laesichen, auch See- Laesgen genannt, Rubr. III. Nr. 10. gegenwärtig noch A456 Thlr. eingetragen stehenz die Ausfertigung der von dem Bauer Gottfried Weber am 28. April 1827 ausgestellten Obliga— tion, aus welcher für den Hauiänder Gottfried Schulz zu Bohlen auf der dem Bauer Gottfried Schütze und dessen Ehefrau Anne Dorotheg, gebo— renen Kluge, gehörigen Bauer-Nahrung Nr. 20. zu Oggerschütz Rubr. III. Nr. 1. 300 Thlr. ein⸗ getragen stehen; die Ausfertigung der Obligation vom 15. Januar 1844, aus welcher auf der dem George Gogoll gehörigen, zu Sstritz belegenen Bauer-Nahrung
Nr. 7. für den Bauer George Kazorke 100 Thlr. eingetragen stehen;
die Ausfertigung des gerichtlichen Anerkenntnisses vom 18. Juni 1841, aus welcher für die Ehefrau
Wabersitzko, Anna Nosing geborene Gladis, auf der zu Sstritz belegenen Gärtner-Nahrung des Frie⸗ drich Wabersitzkß Nr. 24. Rubr. III. N. . 2659 Thlr., drei Kühe, ein fettes Schwein und das üb⸗ liche Hausgeräth eingetragen stehen; die Ausfertigung der Obligation vom 9. Septem-= ber 1822, aus welcher für den Pfarrer Scholz auf dem zu Liebenan belegenen Brauhofe des Fleischer⸗ meisters Johann Gottlob Hoffmann daselbst Nr. 17. des Hypoöthekenbuchs Rubr. III. Nr. 3. 200 Thlr. eingetragen stehen; J die Ausfertigung der Obligation vom 23. Mai 1809, aus welcher für den Pfarrer Scholz zu Lie benau 100 Thlr., ingleichen die Ausfertigung der Obligation vom 18. Juli 15626, aus welcher für denselben Gläubiger gleichfalls 100 Thlr., auf dem zu Liebenau belegenen Brauhofe des Martin Meyer und dessen Eheftau Beate Appollonia, geborenen Stengert, Nr. 57. Rubr. III. Nr. 7 und 8. ein⸗ getragen stehen; die Ausfertigung des Erbrezesses vom 20. Januar 18321 und dessen Nachtrag vom 22. Juni 1821, aus welcher für die unverehelichte Auguste Dorn hierselbst auf dem im Hoypothekenbuche hiesiger Stadt kol. 490. Vol. J. Kr. 487. verzeichneten Hause des Kammmachers Carl August Ulrich kubr. III. Nr. 2. 101 Thlr. 3 Sgr. 73 Pf. und Nr. 3. 52 Thlr. 16 Sgr. 53 Pf. eingetragen stehen, werden hierdurch aufgeboten. Alle diejenigen, welche an diesen angeblich verloren gegangenen Dokumenten als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Briefs? Inhaber Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch zu dem auf den 22. Dezember d. J., Vorm. 11 Uhr, in unserem Instruüctionszimmer auf dem Nathhause hier⸗ selbst anstehenden Termine unter der Verwarnung vor- geladen, daß die Ausbleibenden mit allen ihren An— sprüchen an die betreffenden Instrumente werden ausge⸗ schlofen und diese selbst für amortisirt werden erklärt werden. Züllichau, den 20. Mai 1851. Königliches Kreisgericht.
9 h n
Die Restaurationen auf den Bahn- höfen der Königlichen Ostbahn zu Kreuz
n (dem Anschlußpunkte an die Posen⸗ Stargarder Eisenbahn zwischen Dratzig und Woldenberg), Schönlanke, Schneide mühl, Nakel und Bromberg sollen im
J. Abtheilung.
Wege öffentlicher Submission vom 1. August d. J. ab vergeben werden. Pachtlustige werden aufgefordert, ihre auf eine jährliche Pacht lautende schriftliche Offerten versiegelt mit der Aufschrift: ; ö
„Offerte für Restaurations-Pachtungen auf der Ostbahn bis zum 25. Juni d. J. Mittags 12 Uhr, der unter zeichneten Direction portosrei einzusenden, wo dieselben in deren Central-Büreau hierselbst in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Pachtlustigen eröffnet wer- den sollen. Später eingehende oder den Bedingunger nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Verpachtungs-Bedingungen, aus denen zugleich die zu den einzelnen Restaurationen g hörigen Näum lichkeiten und Inventarienstücke ersichtlich sind, werder auf portofreie Gesuche von der unterzeichneten Directio8n verabsoͤlgt. . .
Bromberg, den 3. Juni 1856.
Königliche Direction der Ostbahn.
Bekanntmachung
385 . X 1 — * — — Berlin-Stettiner Eisenbahn.
Nachdem von der diesjährigen General⸗Versammlung unferer Gesellschaft die Gewährung einer Dividende von 29 pCt. auf unsere Stamm -Actien beschlossen worden ist, erfolgt die Zahlung derselben inkl. der am 1. Juli C. fälligen Zinsen, gegen Einlösung des Zins- und Di— videndenscheins Nr. 4 der zweiten Serie,
mit 9 Rihlr. für die Voll-Actie und mit
Rthlr. 15 Sgr. für die Halb-Actie, so wie die Zahlung der Zinsen auf unsere Prioritäts Obligationen, gegen Einlösung des Coupons Nr. 6 n 3 Rihlr. für die Obligation, hier bei unserer Haupt kasse vom 1. Juli e, ab, und in Berlin vom 8. bi inkl. 10. Juli c. auf unserem Bahnhofe des Vor mittags von 9 bis 12 Uhr.
Den Zins—⸗ und Dividendenscheinen, so wie den Cou— pons muß bei der Präsentation ein Nummer⸗Verzeich= niß, welches den Betrag der gewärtigten Zahlung uni die Unterschrift des Präsentanten oder Besitzers der Zin« scheine enthält, beigefügt sein. 3
In den obigen Terminen wird auch in Berlin die Realisation der ausgelooseten und, nach den Nummern bereite bekannt gemachten Prioritäts-Obligationen er= folgen. . ;
Ba die Zahlung der Zinsen in Berlin durch unseren Haupt- Kassen⸗Nendanten persönlich erfolgen muß, so kann während der dortigen Zahlungstag hier eine Zinszahlung nicht staltfinden.
Stettin, den 2. Juni 1851. Dire l worin m. Witte. Kutscher. Lenke.
Potsdam, den 11. Juni. Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von RNRecklenburg-⸗-Schwerin ist nach Altenburg abgereist
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Preußische Bank. Anordnung über den Giro-Verkehr bei der Haupt- Bank.
Bei dem Giro-Verkehr der Haupt-Bank treten, vom 1. Juli 1851 ab, an die Stelle der Anordnung über den Giro⸗Verkehr vom 8. Februar 1847 folgende Bestimmungen:
S. 1. Nur hinlänglich bekannten Handlungshäusern, Fabri⸗ kanten, Gewerbtreibenden und anderen Privatpersonen, so wie öf— fentlichen Kassen und Behörden, werden Felien im Girobuche der Bank eröffnet. Auf Angabe der Gründe, aus welchen ein Folium oder die Fortsetzung des Giro-Verkehrs verweigert wird, läßt sich die Bank nicht ein.
§. 2. Summen unter 100 Rthlr. werden weder ab— noch zu⸗ geschrieben.
§. 3. Das Guthaben wird dem Folien-Inhaber von der Bank nicht verzinst, auf sein Verlangen aber ihm jederzeit sogleich zurückgezahlt, ohne daß es einer Kündigung bedarf.
— 8. 4. Auf jedem Folium im Giro muß stets ein Bestand von mindestens 100 Rthlr. verbleiben; der Felien Inhaber kann daher über sein Guthaben nur nach Abzug dieses Betrages disponiren.
s. 5. Verfügt der Folten⸗Inhaber über mehr, als ihm nach
echnung des Bestandes von 100 Thalern (§. 4 zukommt, so verweigert die Bank die Zahlung und behält sich vor, den Giro⸗—
gzerkehr mit ihm gänzlich aufzuheben.
§. 6. Wer sein Guthaben vollständig einzieht, spricht die Ab⸗
sicht aus, sein Folium ganz zu schließen.
§. 7. Der Folien⸗Inhaber ist auch berechtigt, innerhalb sei⸗ nes Guthabens (58. 4 und 5) Wechsel und jede Art von Papieren, aus denen er zu einer Zahlung verbunden ist, zur Ablösung und Berichtigung an die Bank zu verweisen. Er hat sie mit dem Ver⸗ merk: „Zahlbar bei der Bank“ zu versehen, muß aber darüber vor⸗ her Avis geben.
8. 8.‘ Die Bank übernimmt ferner für Rechnung der Folien- Inhaber die Einziehung fälliger, am Platze zahlbarer Papiere jeder Art, so wie die Ablieferung von Staatspapieren und anderen der⸗— gleichen Effekten au porteur gegen Empfangnahme des aufgegebe⸗ nen Betrages, jedoch keine Vertretung für den Eingang der Va⸗ luta, weshalb diese ihnen erst nach erfolgter Einzahlung gutgeschrie⸗ ben werden kann. Ueberall jedoch, wo die Bank für den richtigen Eingang hinlänglich gesichert ist, wird sie auf Verlangen nicht an⸗ stehen, den Betrag der Inkasso-Papiere, und zwar bei den zur Be⸗ leihung bei der Bank geeigneten Effekten au horteur in der Regel bis auf 90 Prozent, bei allen anderen Effekten au porteur bis auf 75 Prozent des Nominalwerths oder des Courswerths, wenn
Anweisungs-Formulare zu bedienen. Die Giro-Anweisungen sind täglich, bis zum Ablaufe der darin bestimmten Frist, und wenn diese an einem Sonntag oder Feiertag abläuft, bis zum folgenden Tage, einschließlich, bei der Haupt-Bank⸗-Kasse zahlbar. Sie wer— den, wenn sie auf runde Summen von hunderten Thalern ausgestellt sind, auf Verlangen des Inhabers von dem Giro-Comtoir mit einem Accept⸗-Vermerk versehen. Dieser Accept Vermerk verpflich⸗ tet die Bank nur dann zur Zahlung, wenn derselbe von den beiden Beamten des Giro—Comtoirs, deren Namen jederzeit im Giro-Comtoir mittelst Anschlags durch das Haupt-Bank⸗-Direktorium bekannt gemacht werden, unterschrieben ist.
Die Giro⸗Anweisungen, welche auf nicht runde Summen aus— gestellt sind, werden sofort bezahlt oder auch, wenn der Präsentant ein Giro-Theilnehmer ist und es verlangt, auf sein Giro⸗ Folium übertragen. Der Text der Giro⸗Anweisungen wird vollständig vom Aussteller, der Accept-Vermerk aber von den Beamten des Giro— Comtoirs ausgefüllt.
§. 11. Bei Präsentation einer Giro⸗Anweisung überzeugt sich die Bank zwar von deren Identität mit dem dazu ausgegebenen
—
Formular; jedoch hat jeder Folien-Inhaber für die sichere Aufbe⸗
wahrung der Formulare zu sorgen, damit, solche nicht mit ver⸗ fälschter Ausfüllung und Unterschrift präsentirt werden können, ba dit Bank weder für einen diesfälligen Schaden einstehen, noch sich mit einer weiteren Prüfung der Legitimation des Präsentanten befassen kann.
§. 12. Die Bank ist zur Zahlung acceptirter Giro⸗Anwei⸗ sungen auch daun verpflichtet, wenn über das Vermögen des Aus⸗ stellers Konkurs eröffnet worden, (Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 31. Januar 1841. Gesetz⸗ Sammlung S. 29.)
5. 13. Es wird vorbedungen und ist in den von dem Folien⸗ Jahaber nach den Formularen (8. 10) ausznstellenden Giro⸗An⸗ weisungen ausdrücklich festgesetzt:
l) daß der Inhaber der Anweisung berechtigt ist, die Zahlung an jedem Tage in dem Zeitraum von ihrer Auestellung his zum Ablaufe der auf den Monat der Ausstellung tzunächst folgenden sechs Monate zu erheben; daß, wenn die Anweisung von dem Giro⸗Comtoir der Bank schriftlich acceptirt worden, jeder Inhaber dadurch, daß er die Anweisung erwirbt, die Bank statt des Anweisenden ausdrück⸗— lich zum Schuldner annimmt und der Aussteller, so wie jeder Zwischenbesitzer der Anweisung aus derselben nach erfolgter Acceptation nicht weiter zu haften hat; ; daß, wenn die Zahlung in dem zu 1 bestimmten Ze traum nicht erhoben wird, die Anweisung, so wie das Accept des Giro⸗Comptoirs, als solche werthlos sind und die Bank das Recht haben soll, die angewiesene Summe entweder bei selbst unverzinslich als baares Geld zu asserviren, bis letzteres dem verspäteten Einlieferer dieser Anweisung, dessen Legiti⸗ mation die Bank zu prüfen berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, von ihr gezahlt wird, oder, was der Bank nach Ablauf
.
Dent fehland.
. Oesterreich. Wien, 8. Juni. Der Grazer Zeitung wird, geschrieben: „Die Munificenz der russischen Majestät, welche sich in Olmütz und auf der ganzen Reise des Kaisers Nikolaus in— nerhalb der Gränzen der österreichischen Monarchie zeigte, wird sehr belobt und bildet einen Theil des Tagesgespräches. Der Czar hat nach einer nur oberflächlichen Berechnung in Olmütz über 50, 900 Fl. C. M. an Geschenken zurückgelassen. Die meisten öffentlichen Kassen erhielten Gaben, auch Alle, die zur Erhöhung des Vergnügens der bohen Gäste in irgend einer Weise mitwirkten oder durch ihre Stellung daran betheiligt waren, haben nicht unbedeutende Geldsum men erhalten. Das Verzeichniß der von Sr. Majestät dem Kaiser Rußland verliehenen Orden wird demnächst mit Allerhöchster willigung zur Annahme und zum Tragen derselben in der Wie Zeitung veröffentlicht werden. Es soll über hundert Namen halten. Der Kardinal Fürsterzbischof von Olmütz erhielt Kaiser Nikolaus den weißen Adler⸗Orden erster Klasse. dens-Insignien wurden dem Kardinal durch den Kaise schen Gesandten, Baron Meyendorf, überbracht.
Führer der Truppen bei der großen Revue auf der ĩ sollen nach allen Graden Auszeichnungen verliehen word Auch an anderen Geschenken von großer Kos Juwelen und Prätiosen ließ man es cht
Prälat Baron Unkrechtoberg, in dessen Palai Großsürsten wohnten, erhielt von denselben eine
welche mit zehn Brillanten, darunter zwei —
und ein überaus kostbares Deckelgemälde enthält
Abschied des Aeneas von der Königin Dido. Auch der d jutant Graf O'Donnel erhielt von den beiden Großfürster
Tabatiere im Werthe von 3600 Fl. Von Sr. Majestät dem Kaiser Rikolaus erhielten zwei Kaiserliche Leibsäger jeder einen goldener Ring nät einem Amethyst und Brillanten besetzt; ein anderer Kaiserl Leibsäger erhielt von dem Großfürsten Michael eine goldene Cylinder uhr. Der größte Theil der Geschenke ist indeß noch nicht bekannt geworden. Für das Zugspersonal der Nordbahn wurden von Sr. Majestt dem Kaiser Nikolaus dem Betriebs⸗Kommissär 200 Stück Dukaten angewiesen. Auch die Theater-Unternehmung in Olmütz erhielt ein bedeutendes Geschenk, so wie sämmtliche mitwirkende Künstler mit Kaiserlicher Munificenz bedacht wurden.“
Die L. Z. C. meldet: „Dem Vernehmen nach hat die sardini— sche Regierung nun, im Einverständnisse mit England, ihre For⸗ derung, daß auch Neapel, Rom und Toskana einen Beitrag zu der österreichischen Kriegsentschädigung leisten sollen, da sie eben so wie Sardinien mit Oesterreich im Kriege standen, in energischer Weise erneuert. Ein bei der hiesigen englischen Legation eingetroffener Courier soll bereits diesfällige Kabinets-Mittheilungen überbracht haben. Zwischen der osterreichischen, franzoöͤsischen und päpstlichen Regierung ist eine Uebereinkunft geschlossen worden, welche den Stand der österreichischen und französischen Besatzungstruppen genau regelt.