1851 / 163 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nach der Eingangsbestimmung dieses Artikels ist dem Minsster des Innern die unbeschränkte Befugniß zum Erlaß der vorüber⸗ gehenden Bestimmungen nicht sowohl zur Ein führung, sondern auch zur Aus führung dieses Gesetzes beigelegt, natürlich bis dahin, daß die hiernach zu bildenden Organe wirklich hergestellt sind. Der zweite Satz des Artikels 67 enthält an sich in dieser Beziehung durchaus keine Begränzung; es wird hier nur ein Beispiel der Besug⸗ nisse des Ministers des Innern „namentlich“ hervoigehoben, Es steht aber außerdem der dabei gebrauchte Ausdruck, Behörden“ ganz im Einklange mit dem Sprachgebrauche der Gesetze vom 11. März v. J., wonach unter „Behörden“ auch vertretende Corporation verstanden werden. Es lautet z. B. S. 152 der Gemeinde Ordnung vom 11. März v. J. unter den dortigen Uebergangs⸗Bestimmun gen folgendermaßen:

die Verrichtungen, welche in

dem Gemeindevorstande, dem

diesem Gesetze dem Gemeindergth', Bärgermeister, dem Kreis ⸗Aus schusse und dem Bezirksrathe beigelegt sind, sollen, wo und so lange dergleichen Behörden noch nicht vorhanden sind, von densenigen Behörden ausgeübt werden, welche der Minister des

Innern bezeichnen wird.

Es ist hiernach der Gemeinderath, welcher nur eine vertretende Eorporation bildet, unter der Bezeichnung als Behoͤrde mit⸗ begriffen worden, woraus um so deutlicher hervorgeht, daß auch durch den zweiten Satz des erwähnten Artikel 67 unter ganz analogen Verhältnissen die Functionen einer vertretenden Corpo ration in den Kreisen und Provinzen eben so wenig, als in §. 152 der Gemeinde-Ordnung die Functionen des Gemeinde raths für die Kommunen von den interimistischen Einrichtungen des Ministers des Innern haben ausgeschlossen werden sollen.

Daß dem Minister des Innern durch Artikel 67 überhaupt ie Befugniß zur Bildung interimistischer Kreis- und Provinzial⸗ Vertretungen' in der That nach der Absicht des Gesetzes beigelegt worden ist, ergiebt sich auch aus der Bezugnahme hierauf in Arti kel 73 der Kreis-, Bezirks- und Provinzial⸗Ordnung, folgender— maßen lautend:

Die Anordnungen darüber, wann und in welcher Weise die Be

ssimmungen der Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung in Be

ziehung auf die danach zu bildende Kreis- und Provinzial vertretung in der Provinz Posen zur Ausführung gelangen, wird durch ein besonderes Gesetz erfolgen, nachdem die Verhältnisse dieser Provinz mit Beziehung auf die Demarcationslinie gere gelt sein werden.

Die bis dahin erforderlichen vorübergehenden Bestimmungen und Anordnungen sind nach Artikel 67. von dem Minsster des Innern zu treffen.

Es würde in Artikel 73. für den Minister des Innern spe— ziell in der Provinz Posen, selbst bis zum Erlaß eines dortigen be sonderen Gesetzes die Befugniß zur interimistischen Bildung von Kreis und Provinzialvertretungen aus Artikel 67. nicht haten hergeleitet werden können, wenn hierdurch nicht überhaupt eine solche Befugniß nach der Absicht des Gesetzes dem Minister des In— nern beigelegt wäre.

Wenn hiernach aber der Minister des Innern ganz allgemein berechtigt ist, bis zu den bezüglichen definitiven gesetzlichen Orga nisationen vorübergehende Bestimmungen wegen Bildung inte— rimistischer Kreis- und Provinzial-Vertretungen zu treffen ohne bei den desfallsigen speziellen Anordnungen selbst an bestimmle For men gebunden zu sein so beruht es offenbar auch in seiner ge— setzlichen Befugniß, mit den durch die Umstände gebotenen Maßga— ben die Elemente der älteren Kreis- und Provinzial-Vertretung für dies Interimistikum zu berufen und zu bevollmächtigen.

Es entspricht überdies einem organisch natürlichen Entwicke lungsgange, die älteren Organe ganz oder theilweise während der Uebergangsperiode den Bedürfnissen entsprechend in Wirksamkeit zu erhalten, bis dahin, daß die zu bildenden analogen neuen Or— gane ihre Stelle vollständig einnehmen können.

Jedenfalls ist es aber sehr auffallend, daß gewöhnlich diejenigen öffentlichen Blätter, welche die Befugniß des Ministers des Innern zu den neuerlich erlassenen Bestimmungen wegen interimistischer Bil dung der Kreis- und Provinzialvertretungen am eifrigsten glauben in Zweifel ziehen zu müssen, doch mit der Fortdauer der Kreis-Kom⸗ missionen als interimistischen Kreisvertretungen ganz einverstanden zu sein pflegen. Da die Kreis-Kommissionen in dieser letzteren Ei⸗ genschaft bekanntlich ihre Vollmacht lediglich von dem Minsster des Innern erhalten haben, so ist es eine in die Augen springende In fonsequenz, die Vollmacht des Ministers in derselben Angelegen heit und für denselben Zweck in dem einen Falle als genügend an zusehen, in dem anderen Falle überhaupt aber unzulässig zu erklä ren. Bei einer solchen Inkonsequenz wird nicht einmal der Schein einer ernsten Erwägung des Rechtspunktes bewahrt.

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Berlin, 13. Juni. Der Geheime Staats-Minister und Chef⸗Präsident des Ober⸗-Tribunals Mühler beging am 8. Juni e. sein 50jähriges Amts⸗-Jubiläum. Dies erfreuliche Ereigniß giebt Veranlassung zu folgenden biographischen Mittheilungen;

Heinrich Gottlob Mühler ist am 23. Juni 1780 zu Louisenhof bei Pleß in Schlesten, wo sein Vater Fürstlicher Kam⸗ merrath' war, geboren. Seine Schulbildung erhielt er auf dem Friedrichs Gymnasium zu Breslau, und dem Studium der Rechts wissenschaft widmete er sich auf der Universität zu Halle. Am 8. Juni 1801 trat er als Auskultator zu Brieg, in den Staatsdienst, wurde im folgenden Jahre Referendar, im Jahre 1804 Assessor und im Jahre 1810 Rath bei dem Ober Landesgericht daselbst. Fünf Jahre später ward er an das Kammer gericht zu Berlin berufen und einige Zeit darauf zum Direktor des Vormundschaftsgerichts daselbst ernannt. Der sehr umfangreiche und wichtige Geschäftskreis dieses Kollegiums eröffnete seiner Thä⸗ tigkeit ein weites Feld, verhinderte ihn aber doch nicht, noch ander— weit im Staatsdienst nützlich zu wirken. Namentlich ward er bei Einsetzung des Revisions- und Cassationshofes für die Rhein Provinzen zum Mitgliede desselben und Geheimen Ober-Revisions-— Rathe ernannt und nahm an dessen Arbeiten lebhaften Antheil; auch ward er bei der Justiz⸗-Organisatione⸗-Kommisston für die neu erworbenen Provinzen beschäftigt. Im Jahre 1822 wurde Müh ler auf Veranlassung des damaligen Justiz-Ministers von Kinch eisen zum Vice⸗Präsidenten des Sber-Landesgerichts zu Halberstadbt befördert und zwei Jahre später in gleicher Eigenschaft an das Ober Landesgericht zu Breslau versetzt. Auch während dieses Zeitab⸗ schnitts seiner amtlichen Wirksamkeit wurden ihm durch mehrere Allerhöchste besondere Aufträge wichtige Angelegenheiten zur Bear— beitung anvertraut, namentlich nahm er im Jahre 1827 an einer Kommission Theil, welche zum Zweck der Vorbereitung der Modisi⸗ tationen, unter welchen die preußischen Gesetze in die Rheinprovin⸗ zen eingeführt werden könnten, eingesetzt war. Im Jahre 1832 vard Mühler zum Justizminister ernannt und leitete die Justiz— Verwaltungs- Geschäfte zugleich mit dem Justizminister von Kamptz. Gewisse allgemeine Angelegenheiten wurden von beiden Ministern gemeinschaftlich bearbeitet; die obere Leitung der Justiz⸗Angelegen⸗— heiten in der Rheinprovinz und die Fortführung der Gesetzrevision war dem Minister von Kamptz anvertraut, wogegen Mühler

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an die Spitze der Justiz-Verwaltung in den übrigen Provinzen trat. Am Ende des Jahres 1838 wurden aber beide Verwaltungen wiederum vereinigt Mühlern übertragen und in dessen Ministerium die Angelegenheiten der Rheinprovinzen in einer besonderen Abthei⸗ lung bearbeitet.

In diesen Wirkungskreisen hat Mühler auch einen bedeu⸗ tenden Einfluß auf die Förderung einer wissenschaftlichen Bearbeitung des Rechtssystems ausgeübt, indem die damalige Stellung des Ju⸗ stiz Ministeriums als höchste Beschwerde-Instanz in Prozeß-, Hy⸗ potheken? und Vormundschaftssachen einen ausgebreiteten Einfluß auf die Fortbildung des materiellen Rechts gestattete, welcher von ihm mit großer Sachkenntniß und scharfsinniger Beurtheilung aus⸗ geübt wurde. In Beziehung auf seine Theilnahme an der gesetzgebe⸗ rischen Reform des gerichtlichen Verfahrens, treten besonders seine Bestrebungen zur Einführung und Fortbildung eines mündlichen und schleunigen Prozeßganges hervor. Außer seiner Mitwirkung an dem Entstehen der Verordnung über den Mandats, den summarischen und Bagatellprozeß, die im Juni 1833 die Reihe der den preu ßischen Prozeß reformirenden Gesetze eröffnete, gebührt Mühlern ausschließlich das große Verdienst der konsequenten Durchführung dieser Reform. Dieselbe fand, wie solches stets einzutreten pflegt, an den Vorurtheilen, langjährigen Gewohnheiten und dem Geiste des Widerspruchs vielfach! Hindernisse. Diese wußte indessen Mühler durch eine noch in demselben Jahre erlassene Instruction, welche die Königliche Genehmigung erlangte und durch unermüdete Belehrung in vielen Verfügungen nicht nur zu beseitigen, sondern vie Gerichte auch auf die richtige Bahn zu leiten und darauf zu erhalten. In ähnlicher Art war er wirksam bei Regelung des Justanzenzuges, welcher durch die im Jahr 1833 ergangene Ver⸗ ordnung über das Rechtsmittel der Revision und Nichtigkeitsbe⸗ schwerde eine neue Gestaltung erhielt und wobei viele Schwie⸗ rigkeiten und Bedenken durch eine ergänzende Königliche Declaration ihre Erledigung fanden. Eben so thätig wirkte er bei der im Jahre 1834 ergangenen Verordnung zur Herstellung einer kräftigen Execution in Civilsachen und eines rascher zum Ziel süh renden Subhastations-Verfahrens. Auch an den Geschäften des Staats⸗Ministeriums nahm er den lebhaftesten Antheil und unter zog sich mit besonderer Vorliebe solchen Arbeiten, welche einen für die Wohlfahrt der Betheiligten günstigen Erfolg haben konnten. Na mentlich ist hierher zu rechnen seine Theilnahme an den im Jahre 1835 angeordneten Maßregeln zur Berichtigung der Schuldver hältnisse mehrerer Landgemeinden in Schlesien, deren Mitglieder dadurch vom Untergang gerettet wurden, und seine Mitwirkung bei der Errichtung des Pfandbriefs-Instituts (Litt. B.) in Schlesien.

Im Jahre 1844 schied Mühler aus dem bisherigen Wir kungskreise, indem er sein Ministeramt mit der Stelle des Chef Präsidenten des Geheimen Ober -Tribunals vertauschte, wobei er sedoch Sit und Stimme im Staats Ministerium bis zu den im Jahre 1848 eingetretenen veränderten Einrichtungen behielt. Auch in seiner gegenwärtigen dienstlichen Stellung hat er seinen wohl⸗ erworbenen? Ruhm bewahrt, und sowohl bei Leitung der Geschäfte, als durch seine ausgezeichneten Kenntnisse als Rechtsgelehrter und seine Eigenschaften als Richter, dem höchsten Gerichtshofe würdig vorgestanden.

Besonders aber ist es ihm in allen Lebens und Dienst Verhältnissen gelungen, durch seine Humanität, seinen liebens⸗ würdigen Charakter und seine Herzensgüte sich die Liebe und Verehrung Aller, vorzugsweise die seiner Amtsgenossen und Untergebenen zu erwerben. Die große Theilnahme für das am Sten d. M. eingetretene funfzigjährige. Dienst Jubi⸗ läum würde die Feier dieses Festes zu einer glänzenden gemacht haben, wenn der Jubilar in seinem bescheidenen Sinn es nicht vor— gezogen hätte, sich allen Kundgebungen einer geräuschvollen Feier⸗ lichkeit zu entziehen und das Fest auswärts im stillen Kreise seiner durch ihn höchst beglückten Familie zu begehen. Von Seiten der Mitglieder des Ober-Tribunals ist diesem Feste jedoch ein dauerndes Andenken gestiftet worden, indem der Jubilar es gestat tet hat, daß sein Bildniß, von der Meisterhand des Professors Begas gefertigt, in dem großen Sitzungssaal des Ober⸗Tribunals einen Platz einnehmen darf.

Zu den schon früher von seinen erhabenen Landesherren, de nen Mühler stets mit größter Treue, Ehrfurcht und Liebe ergeben war, erhaltenen Auszeichnungen trat als Zeichen der Allerhächsten Anerkennung für Verdienste am Tage des Jubiläums die Verleihung des Schwarzen Adler-Ordens hinzu. Auch von Behörden und Pri vaten erhielk ver Jubilar von vielen Seiten her Beweise der Ehr— furcht und Liebe, die immer mit dem Wunsche begleitet waren, den würdigen Mann noch lange in seiner so nützlichen und umfang reichen Thätigkeit fortwirken zu sehen.

Oesterreich. Wien, 109. Juni. Der Wanderer sagt: „Sicherem Vernehmen nach wird einer der ersten Beschlüsse des Bundestages die Nationalgarde betreffen. Die Auflösung derselben in ganz BVeutschland dürfte unzweifelhaft beschlossen werden. Die Regierungen behalten sich die Organisirung der Bürgerwehren vor. In Oesterreich hat sich die Nationalgarde in den meisten Bezirken selbst aufgelöst; viele freiwillige Waffenablieferungen fanden auch schon statt.“

Gestern sind hier angekommen: Der Feldzeugmeister Baron Jellacic von Napajedl, Herr von Usedom, Königlich preußischer Ge— sandter in Rom, von Berlin, Fürst Hohenlohe-Langenburg, von Bodenbach, und Herr Curdy, amerikanischer Gesandtschafts⸗Atlach, von Wasphington.

Der neuernannte Minister für Handel und Gewerbe, von Baumgartner, hat ein Cirkularschreiben an die sämmtlichen dem Handels-Ministerium untergeordneten Behörden⸗Vorstände abgesen pet, in welchem er die Uebernahme seines Amtes bekannt giebt und sie zur Mitwirkung im einmüthigen Sinne zur Förderung der Gesammt-Interessen auffordert. Das Ministerial-Palais wird Herr von Baumgartner erst in einigen Monaten beziehen.

Wien, 11. Juni. Se. Majestät der Kaiser von Ocesterreich hat, dem Lloyd zufolge, mehreren Generalen und Offizieren der russischen Armee Ordens⸗Auszeichnungen verliehen, deren Namen eines der nächsten Amtsblätter bringen wird. .

Eine gestern Mittags aus Frankfurt eingetroffene Depesche ent— hält, wie die L. Z. C. berichtet, die Mittheilung, daß in Frankfurt Depeschen aus Paris eingetroffen seien, welche die feststehende Ab- sicht des Präsidenten ankuͤndigten, in der Frage des Eintritts Ge⸗ sammt-Oesterreichs in Deutschland die strengste Neutralität zu beob⸗ achten.

Die Oesterr. Korrespondenz schreibt: „Als der frühere Handelsminister seinen Posten verließ und der frühere Reichsrath, Ritter von Baumgartner, an seine Stelle trat, wurde mannigfach die Befürchtung laut, daß ein Systemwechsel in der bisher von Oesterreich eingehaltenen Zoll und Handelspolitik beabsichtigt werde. Wie sich zeigte, war diese Befürchtung vollkommen ungegründet, und was die österreichische Regierung in dieser Beziehung solida⸗ risch angebahnt und angestrebt, wird auch der Zukunft erhalten werben. In einzelnen Zweigen dieses Ministeriums, z. B. in dem

Ressort des Eisenbahnbaues und in dem Postwesen, mögen man— nigfache Verbesserungen und Modificationen angezeigt erschei— nen. Dies können wir nicht in Abrede stellen, jedoch in der Zoll- und Handelspolitik selbst im Großen und Ganzen steht eine prinzipielle Veränderung keinesfalls bevor. Wie sollte, wie könnte dies auch der Fall sein, wenn man bedenkt daß es im wesentlichen und wohlbegriffenen Interesse Oesterreichs liegt, seine europäische Mittellage zur Bildung einer großen Zoll— und Handels Combination zu benutzen, die ihm nebst unleugbaren

materiellen Vortheilen auch noch eine Bürgschaft mehr vor der Wiederkehr erschütternder, revolutionairer Stürme darbietet? Glaubte man, Oesterreich empfinde jetzt weniger, als vordem, das Bedürfniß, den beiden in Deutschland jetzt obwaltenden Hanvdelssystemen sich anzunähern? Oder meinte man vielleicht, es habe sich nur um leere Worte, um lockende Verheißungen gehandelt, von denen man jetzt zurückzutreten entschlossen sei? Ein solches Benehmen wider spräche allen Grundsätzen und Traditionen der österreichi schen Politik, allein es wäre überdies doppelt unzulässig, denn es wäre gegen die realen Grundlagen einer gedeihlichen, materiellen Entwickelung dieses Staates selbst gerichtet 1e die Schutzzollfrage betrifft, so haben uns die glänzendsten Argumentationen der Prohibitionisten bisher nicht üben zeugen können, daß es im Interesse der Gesammtheit liege, einer in den meisten Zweigen entwickelten und konkurrenzfähigen Indi strie ein bequemes Monopol zu verleihen. Der mächtig

des Jahrhunderts gebietet Ocsterreich, mit seinen Erzeugnissen auszutreten auf den Weltmarkt, und die Ergebnisse der londoner Ausstellung sind für uns fast durchweg günstig und ermuthigend ausgefallen. Es versteht sich übrigens von selbst, daß die Frage der Opportunität in Betreff des Zeitpunktes und der Modalitäten bei dem Inslebentreten des neuen Systenis die gespannteste Auf merksamkeit der Regierung fortwährend in Anspruch nimmt.“

Die L. Z. C. sagt: „Kürzlich wurde berichtet, daß die Regie rung im Falle eines eventuellen Staats Anlehens Offerte aus dem Auslande erhalten habe. Später erfuhr man, daß holländische Bankhäuser sich angeboten hahen, wegen Uebernahme eines Staats Anlehens mit Oesterreich in Unterhandlung zu treten, und e— be stätigt sich die letztere Nachricht ihrem vollen Inhalte nach.“

Der Lloyd meldet: „Nach Briefen aus Konstantinopel he as dortige Konsulat den sämnitlichen nicht gravirhten Flüchtlingen er ungarischen Insurrections Armee bedeutet, daß ihnen bei der Rückkehr nach Oesterreich keine Strafe bevorstehend sei und sie sich einfach der Purification zu unterziehen hätten.“

In Betreff der dem Staate gehörigen Güter wurde festgesetzt daß bei den vorgenommenen Grund Entlastungen derselben die Ent lastungs⸗Remissen und Entschädigungs-Kapitalien, als ohnehin wie der in Staatskassen fließend, nicht in Baarem, sondern durch s sen-Ausgleichungen zu berichtigen sind.

Zur Vereinfachung des Telegraphendienstes ist beantragt Zahl der Dienerschaft bei den Telegraphenämtern durch eine Ve bindung des Zustellungsdienstes mit dem der Postä u ver mindern, wodurch ein namhafter Kostenbetrag, den graphendienst in Anspruch nimmt, sortfallen würde. nach Myslowitz wird jetzt auch eine Telegraphenleitung Es ist dies die einzige kurze Strecke des Schienenweges in reich, welche mit Telegraphirungsmitteln noch nicht versehen Die Staatsverwaltung hat mit den Directionen der Privathahr Verhandlungen eingeleitet, daß letztere die Ueberwachung der T graphenleitungen durch ihr Personal besorgen lassen, wofür Benutzung der Staatstelegraphen einige Begünstigungen den würden. .

Bei der im vorigen Jahre gelegentlich der Mobilisirm Armee stattgefundenen Rekruten-Aushebung war die Militairk freiung gegen Erlag der Taxe beschränkt. Bei den nun geände Verhältnissen ist es beantragt, eine Militairbefreiung solcher Indi viduen, welche gleich bei der Assentirung darum ansuchten, und die selbe auch jetzt noch wünschenswerth finden sollten, nachträglich ein treten zu lassen.

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Prag, 10. Juni. (W. 3.) Ihre Majestät die Maria Anna Pia ist heute um 9 Uhr früh mittelst Trains nach Wien abgereist.

Triest, 10. Juni. (LI.) Der Lloyddampfer heute Morgens um 8S Uhr mit Sr. Hoheit dem Herzog schweig sammt Gefolge nach Venedig abgegangen.

Hannover. Hannover, 11. Juni. (H. 3.) Erste Kammer Die Kammer ist nach beendeter Vertagungszeit in beschlußfähiger Anzahl, unter Hausmann's Präsidium, heute wieder vereinigt Zunächst referiren von Exterde und W olff aus mehreren Peti sionen, worauf der in der Sitzung vom 4ten d. M. ausgesetzte Antrag Breusing's, die Annahme der Städte ⸗-Ordnung betreffend zur Berathung gelangt, nachdem zuvor ein Vorantrag Rosen thal's, welcher bei schwach besetztem Hause die fernere Aussetzung wünscht, von der Versammlung abgelehnt war. Es ist hier zu b merken, daß der Proponent einen in zweiter Kammer beschlossenen Zusatz sich aneignet, wonach der Regierung die Freiheit verbleiben soll, unter allen Umständen dafür zu sorgen, daß die im städtischen Dienste Anzustellenden die nöthigen Kenntnisse, insonderheit auch behufs Wahrnehmung der staatlichen Geschäfte besitzen. Regierungs Kommissär Nieper eröffnete die Berathung mit einem ausführ lichen Vortrage, welcher den Inhalt und die Motive der an die kleineren Städte vor einiger Zeit allerdings gerichteten Regierungs Aufforderung darlegt. Veranlaßt durch den zu entwerfenden Plan der neuen Aemterbildung, hahe, jene den doppelten Zweck verfolgt; 1) sowohl über die künftige Stellung derjenigen Städte aufzuklären, welche die Städte-SOrdnung nicht annehmen würden, als auch ?) die Bedingungen festzustellen, unter welchen die Annahme seitens der kleineren Städte nur erfolgen könne. Rücksichtlich des ersteren Zweckes weist der Redner d arguf hin, daß der Fortbestand der Gemeinde -Verfassung im engeren Sinne, so wie der gewerblichen Verhältnisse, von Annahme der Städte-Ord nung gar nicht abhängig gemacht sei, wie denn auch der Anschluß an die betreffende Amtsvertretung durch Nichtannahme derselben überall nicht bedingt sei. Nur die Oberaufsicht und die Leitung der eigentlichen Landesangelegenheiten müsse dann freilich auf die Verwal tungsämter nothwendig übergehen. Zum zweiten Punkte sich wen dend, rechtfertigt derselbe, als Bedingung einer gehö rigen Einrichtung des Magistrats⸗Kollegiums, die Anstellung eines der Rechte kundigen Bür germeisters und die Beilegung eines festen Gehalts von mindestens 800 Rthlr. Für das Erforderniß der Rechtskunde nimmt der Redner theils Bezug auf den schon jetzt bestehenden Zustand, indem er be— merkt, daß in den vorhandenen 560 selbstständigen kleineren Städten und Flecken kaum ein rechtsunkundiger Bürgermeister sich finde, es aber nicht Absicht der Regierung sein könne, beim Ueber gange von einer freien zu einer noch freieren Verfassung von diesem Erfordernisse abzugehen; theils beruft er sich auf die Konsequenz, wenn auch für die anzustellenden Verwaltungsbeamten, nach ständischem Beschlusse, RechtSkenntniß erforderlich sei; theils endlich führt er im Einzelnen die inneren Gründe aus, welche dem Er—

forderniß der Rechtskunde das Wort reden, wobei er übrigens möglichen Ausnahmen eben so wenig, als etwanigen künftigen Aus⸗ sichken einen maßgebenden Einfluß auf die jetzt festzustellende Regel gestatten will. Sodann wird unter Nachweisung des gegenseitigen erhältnisses in den betreffenden Städten, der beizulegende Gehalt von mindestens 800 Rthir. als ein höchst mäßiger von ihm be⸗ zeichnet und erst der Erfahrung die Entscheidung überlassen, ob diefe Summe überhaupt ausreichen werde, zumal die künftige Ver⸗ einbarlichkeit des Bürgermeisteramts mit der früheren Advokatur⸗ Praxis mehr als zweifelhaft erscheine. Schließlich aber gedenkt der Redner zur Widerlegung der in öffent schen Blättern hehaupteten allge⸗ meinen Unzufriedenheit, des faktischen Umstandes, daß die König⸗ liche Regierung mit vielen Städten sich bereils vollkommen geeinigt habe, während eine große Anzahl Städte ihre Zustimmung bedingt zu erkennen gegeben, andere aber nur noch Erläuterungen sich er— seten. Auch bezweifelt er nicht, daß, wenn man die Sache nur ihrer Entwickelung überlasse, es der Regierung gelingen werde, die Städte selbst davon zu überzeugen, daß der zu verfolgende allgemeine Plan auch ihrem besonderen Interesse entspreche. Breusing läßt, mit Bezugnahme auf seinen in vori— ser Sitzung ausführlich begründeten Antrag, es sich nicht genügen, die hervorragende Tüchtigkeit des rechtskundigen Bürger neisters vor dem unstudirten in Zweifel zu ziehen, zumal auch der unstudirte Senator den rechtskundigen Bürgermeister zu vertreten gesetzlich in die Lage kommen könne; sondern er wirft auch der in Frage stehenden Regierungs-Verfügung eine „Verfassungs Ver letzung“ vor, indem er auf den im §. 39 dei Städteordnung ent⸗— haltenen vierten Absatz *) hinweist.

Dagel erhebt sich der Minister-Präsident von Münch zausen, indem er einerseits andeutet, daß die Städte⸗Ordnung nur da, wo sie den Verhältnissen anpassend, als Verbesserung, ent— gegengesetztenfalles vielmehr als ein Uebel zu betrachten sei, wäh

anvererseits Gewicht darauf legt, daß vermehrte Selbststän—

it nicht etwa nur für die Städte, sondern auch für die Landge meinden durch die Gesetzgebung erstrebt werde. Entschieden aber die vom Antragsteller behauptete, indeß wohl kaum

neinte Verfassungs-Verletzung zurückgewiesen, und zwar

ls verfassungsmäßig auch der Verwaltungs⸗Zeamte,

sche Beamte im Wesentlichen gleichstehe, der

fi Pflicht sei es für die Regierung, die

von den Verhältnissen vollständig in

damit nicht blindlings, ohne Beachtung

nach einem vermeintlichen Gute gegrif

nur unter den passenden Verhältnissen als ein

werden könne; jedenfalls würden da, wo die

bnung wahres Bedürfniß sei, der Rechtsverhältnisse so

vort daß Rechtskunde für den Bürgermeister nothwen⸗

Bedingung seiner ersprießlichen Wirksamkeit sein werde. Nach⸗

NMinister?Präsivdent noch auf den Unterschied hingewiesen, ausnahmsweise eintretenden kurzen Vertretung

kundiges Magistrats Mitglied und der

der Spitze des Kollegiums stehenden

) isters handen, zeigt er im Uebrigen den Werth der heskunde für die gesammte Geschäftsführung auch insofern, als

Kechtskundige vermöge seines Beruss genöthigt gewesen, die

zrderliche Geschäftsbildung sich zu verschaffen.

stach einer Aeußerung Breusing's, welcher bei dem Vor⸗

rfe der Verfassungsverletzung glaubt beharren zu müssen, und weder die Analogie vom Verwaltungs-Beamten zulassen, noch dem Irtsstatute rücksichtlich der Feststellung der fraglichen Requisite vor⸗ zreifen will, hebt Regierungs Kommissär Nieper die völlige Un— statthaftigkeit der Annahme einer Verfassungsverletzung auch aus Grunde hervor, weil im Gesetze die jetzige Frage unent⸗ hieden geblieben und absichtlich offen erhalten sei, so daß . Bedingungen keinenfalls als unzulässig

etrachtet Verwelsung auf das Orts Statut aber erscheint ihm um so unzutreffender, als dasselbe ur dann erst in Betracht kommen kann, wenn über die Innahme Ordnung bereits entschieden, während es sei, daß die Ansicht der Regierung zeitig zu⸗

Nachdem noch Thormeyer, Neupert und

egemgan für den Antrag, Staats⸗Minister von Hammer

mdenselben, unter besonderer Hinweisung auf die

dem

Aufstellung von werden könne. Eine

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stein aber gege 1 un, di künftig wegfallenden Nebeneinnahmen, sich erhoben, schließt Präst dium die Debatte, worauf der Antrag von der Mehrheit ange

nommen wird

Rhein. Darmstadt, 10. Juni

t. . M dem Pfingstfeste fiel diesmal die Feier des Königl. Hoheit unseres hochverehrten Großherzogs zusammen und erhielt dadurch eine erhöhte Be deutung Die militairische Feier bestand zuerst in einer großen Taa-Reveille und in einer später folgenden glänzenden Mor gen- Parade der hier garnisonirenden Truppen aller Waffen zattungen, welche gestern Morgens auf dem Exerzierplatze statt fand und von Sr. Großherzogl. Hoheit dem Prinzen Karl abge nommen wurde, Höchstwelcher ein Hoch auf den geliebten Landes

eine freudige und donnernde Wiederholung

Hessen d bei

Gebhburtssestes 83

)

fürsten ausbrachte, das fand Eine zahlreiche Zuschauermenge aus allen Ständen hatte glänzenden militairischen Schauspiel beizu

221 Fahnen

sich versammelt, dem he wohnen. Die Kasernen prangten im Festschmucke der

Waffen und Frühlingszweige reiche Festmahle die Feiernden, Corps, irt Darmstädter Hof; die Staatsdiener, den Herrn Mini ster-Präsidenten an der Spitze, im Hessischen Hofe

rer,.

Ig ia s lend.

Frankreich. Gesetz gebende Versammlung. Sitzung vom 10. Juni. In der heutigen Sitzung sind die Petitionen, die zu Anfang der Sitzung deponirt werden, wegen der stattge habten viertägigen Vakanz etwas zahlreicher als gewöhnlich Gegen 40 Repräsentanten der Majorität liefern Petitionen um Revision der Verfassung mit und ohne Bezugnahme auf die Prä⸗ sidentschafts Verlängerung ab, worunter eine mit mehr als 9000 Unterschriften. Von sieben Mitgliedern der Linken werden Petit tionen um Abschaffung des Gesetzes vom 31. Mai und Wieder herstellung des allgemeinen Wahlrechts, wovon auch eine die Bei⸗ behaltung der Verfassung von 1848 verlangt, übergeben. Ein Mit⸗ glied der jungen Rechten, LEo de Laborde, kuͤndigt unter dem Beifall des Berges auch eine Petition an, die den Wunsch ausspricht, daß nicht eher zur Reviston der Verfassung geschritten werde, als bis das allgemeine Wahlrecht wiederhergestellt sei. Es wird hierauf zur Tagesordnung übergegangen. Das Gesetz

) „In den Städten, in welchen eines oder mehrere rechts kundige Ma-

gistrats⸗Mitglieder für die Verwaltung erforderlich sind, wird einem der= selben unter dem Titel eines Sondikus diese Vertretung übertragen.“

——

über Organisation von landwirthschaftlichen Kreditanstalten wird ohne weitere Debatte zur zweiten Berathung zulässis erklärt. Verschie⸗ dene, von den Ouästoren im Interesse der National ⸗Versammlung selbst verausgabte kleine Summen werden bewilligt, nachdem ein Montagnard einen Posten von 25,875 Fr. zur Vermehrung des Tafel-Mobiliars des Präsidenten der National⸗Versammlung heftig „Der Präsident der souverainen National -Versammlung ist etwas Anderes, als der Präsident der Deputirten⸗ Kam⸗ mer, und muß in 1

Würde gemäß auch äußerlich erscheinen zu können. Bisher war er sfter im Fall, Tafelgeschirr entleihen zu müssen. Ein solcher ken bemerkte: „Im Jahre 1852 wird er schon von selbst auf—⸗ hören.“ Sodann wird die dritte und letzte Diskussion über die bestimmungen sind: Der Zucker und Zuckersyrup werden allge— mein im Verhältniß ihres Gehaltes und ferner ihres Reiner⸗ reiner inländischer Zucker zahlen 50 Fr., ausländischer Zucker 11 Fr. mehr, Kolonialzucker 4 Jahre lang 5 Fr. weniger. Die Ein— ten. Die Verhandlungen bieten nichts Bemerkenswerthes dar und werden durch den Schluß der Sitzung unterbrochen.

angegriffen und ein Mitglied der Majorität entgegnet hat:

z den Staͤnd gesetzt werden, seiner hohen Zustand der H, , aufhören!“ wobei eine Stimme der Lin⸗ Reform des Steuerwesens für den Zucker eröffnet. Die Haupt⸗ trages beim Raffiniren besteuert. Hundert Kilogramm (200 Pfd.) fuhr des im Auslande raffinirten Zuckers bleibt gänzlich verbo

ö schlossen, Streichung der Subvention für Odéon und italienische Oper, ferner Streichung eines Kredits von 300,000 Fr. für poli tische Flüchtlinge zu beantragen.

Im National wird über beispiellose Verschleuderung der Staatswaldungen geklagt. Jetzt, wo Bauholz gegen früher auf die Hälfte des Preises gesunken, lasse die Regierung aus den Wäldern von Montecot Holz fällen, welches erst in siebzehn Jahren zum Schlagen bestimmt sei.

Der Rattonal will aus fast offizieller Quelle wissen, daß die brasilianische Regierung bei Praia Bermelha ein Regiment Belagerungs-Artillerie, ein Regiment Kavallerie, ein Füsilier Batalllon und ein Jäger-Bataillon konzentrirt habe, welche auf das erste Signal auf fünf Dampfern und zwei Transportschiffen, die daselbst vor Anker lägen, abzugehen bereit seien. Sobalb die Nachricht von der Ratisication des Vertrages Le Predour angelangt wäre, sollten diese Streitkräfte nach Montevideo segeln.

In Folge eines Wortwechsels hat gestern im Bois de Bou⸗ logne zwischen Pierre Bonaparte und Nieuwerkerke, dem Direktor der Museen, ein Duell auf Degen stattgefunden. Nieuwerkerke wurde im Schenkel verwundet.

Die Montagnards wollen Colfavru zwingen, seine Demission zu geben, da er durch seine Abwesenheit Schuld trage, daß, statt eines Republikaners, Montalembert in die Revistons⸗Kommission gewählt worden

Das demokratische Central-Comité in London hat ein neues

Ledru Rollin, Mazzini, Darasz und Ruge unterzeichnetes,

J. Juni datirtes Manifest erlassen. Der Herzog Dekazes wird nicht, wie mehrere Journale be richten, den Praͤsidenten auf seiner Reise nach Südfrankreich beglei ten, sondern seiner geschwächten Gesundheit wegen sich dieses Jahr nur in die Bäder von Vichy begeben

Das Ordre fordert heute die Fractionen der Majorität auf, ihre speziellen Wünsche zu vertagen und sich, wie 1848, eng an einander zu schließen, um bei den 1852 stattfindenden Wahlen den Sozialisten die Stirn bieten, die etwanigen Versuche des Bonapar— tismus aber verhindern zu können.

General Randon soll angeblich an d'Hautpoul's Stelle Gene ral-Gouverneur von Algler werden und Aupick ihn im Portefeuille des Krieges ersetzen.

Paris, 10. Juni. Die Budget Kommission hat heute be ĩ

von vom

Paris, 11. Juni. (K. 3.) Die heutige Sitzung der Na tional-Versammlung war für das Ausland ohne Interesse. Zahl reiche Petitionen um Revision der Verfassung wurden wieder über geben. Von den 15 in den Büreaus gewahlten Mitgliedern der Kommission für den Vorschlag der Verlängerung des Klub⸗Ge setzes sind 11 mit dieser Verlängerung einverstanden. D vom Repräsentanten Creton eingebrachte Revistons Projekt will die Berufung einer unbeschränkten Constituante,

Herr Hugo Sohn ist wegen eines Artikels im Evenement zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt worden

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*

as gestern

Großbritanien und Irland. London, 10. Juni. Prinz Albrecht, der Herzog und die Herzogin von Sachsen⸗Koburg Gotha und der Herzog Ernst von Württemberg besichtigten gestern das britische Institut und die Gallerie der neuen Maler ⸗Gesell schaft; Abends besuchten die Königin und die erwähnten erlauchten Gäste das St. James ⸗Theater, wo Dlle. Rachel als Adrienne Lecäuvreur auftrat. Die Gräfin von Neuilly und der Her zog und die Herzogin von Nemours statteten der Herzo gin von Kent einen Besuch ab. Der Fürst von Leiningen besuchte das Prinzessin-Theater. Prinz Heinrich der Niederlande schiffte sich mit Gefolge an Bord eines holländiscken Dampfschiffes gestern nach dem Haag ein. Prinz Eduard von Sachsen⸗Weimar und Baron Stratenus gaben Sr. Königl. Hoheit das Geleit nach Blackwell. Sir Richard Pakenham hatte vorgestern vor seiner Ab reife auf seinen Gesandtschaftsposten nach Lissabon eine Abschieds Audienz bei der Königin. Auch der in London eingetroffene Prinz Wasa hatte vorgestern eine Audienz bei der Königin. Die Königin hat vorgestern den Lordmayor in Audienz empfangen und die Ein ladung zu dem Bankette am 9. Juli in Guild⸗Hall

Im Ausstellungs Gebäude hatten sich gestern bis 2 Uhr 17.267 Besucher eingefunden. Die Zahl der Besucher scheint ziemlich genauem Verhältnisse zu dem Eingangspreise zu stehen. Am vorigen Donnerstag, einem Shillingstage, belief sie sich auf 58, 000, am Freitag, wo der Preis eine halbe Krone betrug, auf

nd

end, wo der Besucher 5 Sh. zu zahlen

25,500, und am Sonnab hatte, auf 12,878.

Rußland und Polen. Wa rschau, 11. Juni. Gestern hatten einige der vornehmsten biesigen Damen die Ehre, Ihrer Majestät der Kaiserin im Palast Lazienki vorgestellt zu werden. In der verflossenen Nacht um halb 1 Uhr reisten Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfürsten Nikolaus und Michael, Söhne des Kai sers, in Begleitung des General- Lieutenants Baron Korff nach St. Petersburg ab. Auch der Reichskanzler Graf Nesselrode ist nach St. Petersburg zurückgekehrt. Ferner sind die General- Lien tenants Golmersen und von Lindheim, der Geheimerath Baron Meyendorf, der General-Major Graf Benkendorf und der Gene ral-Stabsarzt der aktiven Armee, Geheimerath Tschetyrkin, von hier abgereist.

Von der russisch-⸗bukowinaer Gränze, 4. Juni.« Const. Bl.) Rußland hat wieder eine neue Rekrutirung und zwar durch das ganze weite Reich angeordnet. Damit steht noch eine zweite Maßregel in Verbindung, die darauf hinweist, daß Rußland für alle Eventualitäten gerüstet dastehen und besonders sein ganzes Heer

ohne Ausnahme für Kriegsstrapazen abhärten will. Ein neuer Ukas verordnet nämlich die Zurückziehung des größten Theils der an den Gränzen stationirten Truppen in das Innere des Reichs und die Kompletirung der Corps durch neue aus dem Innern zu ziehende Truppen. Besonders sollen dazu Regimenter verwendet werden, die in Transkaukasien mitgekämpft und sich deswegen am besten eignen, den Geist der Disziplin im Heere wach zu erhalten und zur Tapfer⸗ keit anzuspornen, denn es ist unleugbar, daß die im kaukasischen Gebirgskriege verwendeten Legionen den vorzüglichsten Kerntruppen zum Muster dienen können.

Italien. Turin, 7. Juni. Ll.) Gestern fand die De⸗ batte Über ren Freihafen von Nizza statt. Graf Cavour sprach für, der Abgeordnete Farina gegen die Aufrechthaltung des Privi legiums. Heute wird die Debatte fortgesetzt.

Der turiner Senat begann in seiner Sitzung am Sten den Gesetzvorschlag über Besteuerung der fruchtbringenden Forderungen zu diskutiren.

Julius Avigdor, der von den Gerichten zu Nizza freigesprochen und somit seiner Haft entlassen wurde, ist in Turin angekommen

Florenz, 6. Juni. (LI.) Das Gendarmerie ⸗Reglement wurde sanctionirt.

Am 29. Mai, Abends 10 Uhr, entzündete sich plötzlich neben der Hauptwache des Großherzoglichen Palastes eine große Petarde. Der Posten gab sogleich Feuer, und, sei es Zufall oder Absicht, die Kugel traf in der Dunkelheit der Nacht einen Menschen, der so⸗ gleich todt zusammenstürzte. Da Niemand anders in der Umgegend gefunden wurde, Straßen und Plätze menschenleer waren, wovon nicht sowohl die späte Stunde als vielmehr Furcht vor gefährlichen Begegnungen Ursache gewesen, so glaubt man annehmen zu kön nen, daß dieser von der Wache getörtete Mann es gewesen sei, der die Petarde angezündet habe.

Ancona, 29. Mai. (LI.) General Nobili hat eine glän— zende Beschau der österreichischen Truppen gehalten.

Rom, 30. Mai. (EI.) Durch den Tod des Kardinals Vizzar⸗ doli ist die Präfektur der Studien-Congregation erledigt. Das rücht bezeichnet den Kardinal Fornari für diesen wichtigen Posten.

Nach drei vielbewegten Jahren ist endlich in Rom die Aka⸗ demie der katholischen Religion wieder geöffnet worden, und der ge⸗ wöhnliche Cours der biblischen und dogmatischen Dissertationen hat

wieder begonnen.

Sve

Neapel. (LlI.) Neue Untersuchungen gegen mehrere poli⸗

Gesellschaften von ä der Ereignisse vom 1

terem Datum, so wie gegen die Anstif⸗

Mai und 5. September 1848, sind

lt

zuge. Türkei Konstantinopel, 28. Mai. (W. 3.) Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog von Oldenburg, Bruder Ihrer Majestät der Königin von Griechenland, ist am 23sten d. M. auf dem hellenischen Regierungs-Dampfschiff „Otto“, aus Athen kom mend, in dieser Hauptstadt angelangt Er empfing am 24sten in der Wohnung des griechischen Gesandten, Herrn Metaxa, die Auf wartung des gesammten hiesigen diplomatischen Corps und begab sich hierauf zu Sr. Hoheit dem Sultan in den Palast von Begler⸗ beg, woselbst er mit der bei Besuchen von Prinzen souverainer Häaͤuser üblichen Etikette empfangen wurde. In der Begleitung Sr. Königl. Hoheit befinden sich der Geheime Rath Baron Beaulieu⸗ Marconnay und der Baron Dalwigk, Kämmerer und Ordonnanz Offizier des Erbgroßherzogs. .

Graf Pourtales, außerordentlicher Gesandter und bevollmäch tigter Minister Sr. Majestät des Königs von Preußen, hatte am 22sten d. M. seine ? beim Sultan und trat am 24sten seine Urlaubsreise übe iest, Venedig und Mailand nach der Schweiz an. Die interimistische Leitung der Gesandtschaft hat der Legations-Secretair, Baron Rosenberg, in der Eigenschaft eines Geschäftsträgers übernommen. An dem obgedachten Tage ist Frau Gemahlin des Kaiserlich russischen Gesandten, über Triest und Wien nach Heidelberg abgereist

Herr Blondeel von Cuelekroek, Köni träger, welcher in derselben Eigenschaft einen griechischen Hofe zuzubringen hat, ist am 2Asten d. des Lloyddampfschiffs nach Athen abgegangen, um Kreditive zu überreichen. .

Mehmed Ali Bey,

von Titoff,

jüngster ters von Aegypten gleichen Name men und noch am sselben Tage pfangen worden Am 26östen d. M. begab sich rungs-Dampfschiffe nach Galatz, suchung über die letzten daselbst ste und sodann von dort seine Inspectie Rumelien fortzusetzen Kemal Efendi, General nachdem er die wissenschaftlichen und gen Hauptstädten Europa's, namentlich hat, am 22sten d. M. wieder hier eingetroffen Berichten aus Smyr 3st österreichische Kriegsbrigg „M des Korvetten⸗Capitains Wittersdors dortigen Station ablösen und gen erwartet, da sie bereits vo einen Kreuzzug gegen den beri nehmen. Am 18ten d. M. schiff „Chaptal“, am 2lsten die „Pandore“ mit Romain Desfossés am B darauf verließ der Contre welcher auch das Stationsschiff Vurla Wasser einzunehmen und zu kreuzen.

1 f . 5 die Fregatte

Konstantinopel, Mai. (21 De

für Palästina, Herr Basili, ist heute nach Beirut abgere russische General Belly unternimmt eine Missionsreise nach gien Ismail Bey ist aus Alexandrien über Smyrna froffen, eben so ist Mustapha Pascha, Militair

Samos, hier angelangt.

Die Insel Samos ist vollständig ruhig. Der Gouverneu! Konemenss wurde als Kaimakan unter dem Titel Fürst von Kali maki daselbst eingesetzt. —ͤ 9

Ueber den Grund der Enthebung des Kriegs⸗Ministers Meh med Alt Pascha von seinem Posten weiß man auch jetzt noch nichts Bestimmtes. Die in Konstantinopel erscheinenden Journale enthal ten sich diesmal eines jeden Kommentars und scheinen auch auf Handlungen des neuen Seraskiers warten zu wollen, bevor sie etwas zu seinem Lobe sagen. Mehmed Ali Pascha ist ein Schwa ger des Sultans, dessen einzige Schwester er bereits vor mehreren