Berlin, 14. Juni.
reits eingenommen hatten, wozu die besseren fremden Plätzen viel beigetragen haben. daß unsere Spekulanten sich namentlich auf sprechende Bahnen beschränken, und erfuhren lich diese eine erhebliche Steigerung. Minden anhaltend begehrt; es wurden sten zu besseren Preisen umgesetzt, sich im Vergleich zu voriger minder war dies auch bei
Fall, deren fortdauernd steigende stigen Dividende berechtigen, rung von 25 pCt. und letztere von fand mehrseltiger Umsatz statt, Steigerung von 1 pCt. ganzen Woche Veränderung.
3 pCt.
. ; Der Umsatz war in fast allen Actien in der mit heute abgelaufenen Woche sehr umfangreich, Course behaupteten sich fortdauernd in steigender Tendenz, und wenn dieselben auch in Folge von Gewinn ⸗Realisirungen einen unerheblichen Rückgang erfuhren, so erreichten die meisten schon heute wieder den höchsten Stand, den sie im Laufe der Woche be⸗ Notirungen Wir
Woche um 13 pCt. höher. Oberschlesischen Litt. A. und B. der Einnahmen zu einer höchst gün⸗ und zeigen erstere eine Preis⸗Verbesse⸗ In Berlin⸗Anhalter und erfuhr deren Cours eine Berlin⸗Hamburger waren ziemlich vernachlässigt und zeigen keine Potsdam-Magdeburger waren Anfangs der Woche
auch Befonders blieben Köln⸗ darin sehr beträchtliche Po⸗ und deren Notirungen stellten
796
*
Berliner und wurden bereits 1 pCt. drückte sich jedoch wieder deren Berlin-Stettiner erhielt sich lebhafte Frage, und wenn auch deren Cours durch forcirte Verkäufe einen Rückgang erlitten, so erholten sich höher, in Folge wurden,
gesucht Verkäufe
und die sich wieder SpCt. niedriger.
Für
sondern blieben heute 13 pCt. Krakau⸗ Oberschlesische, die in großen Posten angekauft rung von 2 pCt.
von
wiederholen, Gewinn ver⸗ nament⸗ Nordbahn,
Nicht
feine wesentliche Veränderung.
höher gesucht. während der erhebliche wesentlich verändert.
Die Veränderungen
dieselben nicht nur wieder davon,
Niederschlesisch erhebliche Veränderung fest behauptet, worin das Geschäft in letzter Zeit äußerst schwach ist, variirten nur wenig; dagegen waren Bergisch⸗ Bezahlung der Prioritäts-Actien-Zinsen eine Anleihe von Rthlr. zu machen genöthigt sind, sehr bedeutend (um Ca. 6 pCt.) ge⸗ wichen, haben sich aber wieder gehoben und schlossen heute 36 In Rheinischen war der Umsatz nur mäßig, und die Posen⸗Stargard und Aachen-Düs seldorf waren gefragt, und blieben erstere heute pCt.,
Preuß. Fonds blieben im Allgemeinen belebt,
Börse. höher bezahlt, durch spätere Cours und schlossen heute
als vorige Woche begehrt. von breslauer Ordres
erfuhren eine Steige— Märkische haben sich ohne eben so Friedrich⸗Wilhelms⸗
Märkische, die zur 25,000
Gld. Course zeigen
letztere S pCt.
sind aber nicht
der Course im Verhältniß zu voriger
Woche lassen wir nachstehend folgen: Aachen-Düsseldorfer 825 2 83 bez. u. G. Bergisch⸗Märkische 39 Berlin⸗Anhalter 1085 a 1997 bez. Berlin⸗Hamburger p B u. ber, n. Br. Potsdam⸗Magdeb. Berlin⸗Stettiner 123 a 125 Köln⸗Minden 104 a 1055 bez. u. G. Krakau⸗-Oberschlestsche 75 a2 78 bez. Niederschlesisch⸗Märkische 87 a Sb u. 874 bez. Friedr. Wilh. Nordb. 38 a S u. 38 bez. Oberschlesische Litt. X. 128 a 1313 u. 130 bez.
do. Rheinische 63 a * bez Stargard⸗Posen 847 a 85* bez. Halle⸗Thüringer 69 25 bez.
Von Wechseln war Amsterdam 3 „ und London Sgr. nie⸗ driger und blieben dazu heute zu haben. Frankfurt waren ohne wesentliche Veränderung, ersteres in langer Sicht * Ih niedriger, f einen Aufschwung von 15 6H.
.
687 a 697 u. 69) bez. u. 12353 a 12147 bez.
, , n n, n bez. bez.
Hamburg, Paris und
dagegen war Wien sehr gefragt und erfuhr Petersburg begehrt und z Y6 höher.
Auswärtige Bör sen. Breslau, 14. Juni. Poln. Papiergeld 94 Bankn. S1 Br., 3 Gld. Poln. Pfandbr. neue Fl. 83 Gld. Bank ⸗Cert. 200) Fl. 19 Br. Obl. 813 Br. 7 Gld. Oberschles. A. 1293 Br., do. 76 Glo. Niederschles. 87 Br., t Gld. Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 Gld.
Wech sel⸗Course. Amsterdam 2 M. 1413 Gld. Hamburg k. S. 15014 Gld.
2 M. 149 Gld. London 3 M. 6. 195 Berlin k. S. 100 2 M. 994 Gld.
1
Met. 5proz. 90 5 Br., 1iproz. S35 Br., b , 93 Br.,, 133 Gld. Br., Gld. 42 Gld. Wech sel⸗Course. Amsterdam 1753 Br. Augsburg 1264 Br. Frankfurt 126 Br. Hamburg 1857 Br. London 12. 22 Br. u. Paris 149 Br. K. Gold 131. Silber 126. Fonds etwas matter. gewichen.
Leipzig, 14. Juni. 10875 Gld. KLeipz. B. A. 173 Br. Sächstsch⸗Bayer. 85 Br.; Schles. 96 Gld. Magdeb. - Leipzig 217 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗-Nordbahn 38 Gld. Deßauer B. A. A. 145 Br., do. 6 1 96 Br.
Frankfurt a. M., 13. Juni. Oblig. 74 Br., 43 Gld. Bank- Actien
Badische Partial⸗Loose à 50 Fl. vom Jahre Gld., do. 36 Fl.
Wien, 13. Juni. 753 Br., Gld. z Gld. Anl. 34: Glo. Nordbahn 133 Gld. Mailand 75 B. A. 1244 Br., 12
Gld. 39: Gloggn. 1 Pesth' S9]
Gld.
8
und fremde T
Compt.
Br.
1161 1840
gö5tz Br. Poln. Russ. Poln. Schatz Krakau-Oberschlesische Oblig. in pr. B. 1195 Gld. Neisse-Brieg 45 Br. und
96 Gld. 234 proz.
2
evisen bedeutend
Leipz.Dresdu. Partigl-Obligationen Leipz. Dresd. E. A. 142 Löbau⸗Zittau Berlin-Anh. 10935 Br.,
Altona ⸗Kiel
Oesterr. 5proz. Metalliq;.⸗ Br.
Br.
—
37 Br
—1
55
vom Jahre 1845 333 Br., 33 Gld.
Partial-Loose a 40 Rthlr. 317 k länd. 353 Br., 35 10 Gld. Oesterr. Br., 84 Glo. Sardin.
500 355 Glo. Friedrich
EC. 78
3 Br.
Freiburg
Preise. Nordbahn-Actien etwas flauer.
2
Samburg, 13. Juni.
95
Ard.
Br., 953 Gld. 1 ,, 107 Br., 1063 Gld.
dorf 92 Br. tong-Kiel 96 Br., 953 Gld.
Gld. proz.
1204
ö. Paris 1895.
St. Petersburg 33. London 13. 21 Amsterdam Frankfurt 89M. Wien 1903. Breslau 152. Gold Louisd'or 13. 83. Dukaten 7. 143.
89. 85.
Von Fonds waren nur
Eisenbahn-Actien bei einigem Umsatz matter.
begehri. Gld. 22 Br.
— —
109 Gld. 97 Gld. Preuß. B. A.
Paris, 12.
bahn 478. 75.
Juni We chse l
Hamb. 185. Berlin 3685. London 24. 85. Frankfurt 2105.
1159 Gld. B 55 Kurh.
/
Gold 4 a 5.
Br., 313 Gld. Poln. 4proz. Loose ; Wilhelms Köln⸗-Minden 1057 Br., 105 Gld. . In Fonds ging heute Mehreres um. Loose, 5proz. lombard., württemb. und belg. Oblig., so wie darmst. 50 Fl. Loose waren angenehmer und man bewilligte dafür bessere Auch blieben die Wechsel auf Wien mehr begehrt. F. Alle übrigen Fonds, Actien und Wechsel blieben ganz auf ihrem Stand von gestern.
bei Nordbahn
34 proz. t. Prämien-OSbligat. 95 Br. Stiegl. 887 Br., 88 Gld. 338 Hamburg-Berlin 97 Br., 9634 Gld. Magdeburg-Wittenberge 655 Br., 553 Köln-Minden 104 Br.,
23 Gld.
Friedrich⸗Wilhelms-Rordbahn 38 Br. Wechsel⸗Course.
al Marco 425
Preuß. Thaler 1263. 6Hproz. Amerik.
— 83 * Iproz. O6 . *.
St. Petersburg 3873.
Span. Zproz. in⸗
' 84 3
Franz. 3Zproz. 20 C gerung.
Obligat. a 500 Fl. Gebr. Bethmann 355 Br., 40 Br. und Gld. Bexbach 827 Br., 825 Gld. Oesterr. Actien, 250 Fl.
*
Ardoins 203. Belg. 914. W.
Eisenbahn
Russ. 5proz. Pass. 6, J Gld. 4 1proz. 2 Uhr. Dän. Cons. 98 a
Amerik. 6Hproz.
pr. C. 89 8 R
1
B erge⸗ Gld. Al⸗ 1033 307 Br. k ö 1 proz.,
Gld. Leben zeigte.
Mecklenburg
Peru 1proz. Mex.
85.
ukaten onds und
London, 12. 3Zproz. 403.
Die gestrige Steigerung von heute erhalten und war ein förmlicher Begehr nach Stocks, Fremden waren Bras. 88, 90. 112, , und alle begehrt.
In Gld. . 3.
An sterdan, mung im Allgemeinen angenehmer, Von fremden Effekten waren Span. bei ziemlich be sebtem Umsatz zu niedrigeren Coursen. und ester. ebenfalls bei höheren Preisen sehr Auch franz. Fonds zu höheren Coursen gefragt. Peru
sehr willig. 8 schnell vergriffen. besser. Portug. Aproz. 2. 1
323.
Holl. Int. 584 Piecen
.
11 60 2 65. sind neuerdings schlossen so fest.
proz. 3. und
gestiegen, 35 folgten de
8
C. r
Zproz. Cons. p. C. 78.
Oesterr.
Juni.
11
Mex.
4proz.
Int. 59, 60. J Zproz. 40, 401
114. 44proz. 1013, 102. engl. Fonds keine wesentliche Veränderung. 985 a 3. Fremde unverändert.
1
ohne daß der Handel besondees
Russen, besonders 4
O
33. Alte Russen 106 . 153
3proz. neue 683, Span. Ardoins ) proz
Coup. S . Sfr. 543. RNuss. 1
153, Stiegl. 88,
Wech sel⸗Course
Paris 547 Gld.
Wien Frankfurt London 2
3 M. Hamburg . Petersburg 181 Gld.
höher und begehrt. Alt. „Kiel am Schluß
) p roz 91. 95 Nord⸗
Course. Amsterdam 210 Gld.
Paris, , .
Berlin
Druck und
275 Gld.
99 Gld.
Mt. 11. 75 Gld. 11. 825 Br
35 * Gld.
5947
Telegraphische Notizen.
Juni. Nachmitt. 5 Uhr. Zproz. 55. 35. 5proz.
*
Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruderei.
Bekanntmachungen.
406 Bekanntmachung, ben Verkauf des Königlichen Alaunwerks Schwemsal bei Düben in der Provinz Sachsen betreffend.
Nachdem höheren Orts die Veräußerung des bisher auf fiskalische Rechnung betriebenen, bei Düben in der Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg, Kreis Bitterfeld, belegenen Alaunwerkes Schwemsal angeord- nei worden, haben wir zu diesem Behufe einen oͤffent— lichen Bietungs termin
am ach ten August d. J., Vorm. 10 Uhr, auf gedachiem Werke selbst vor unserem dazu ernannten Kommissarius, Ober- Bergrath Ebers, anberaumt, in welchem zu erscheinen und ihre Gebote abzugeben wir Kauflustige hierdurch einladen.
Die Bedingungen, unter welchen der Verkauf statt⸗ finden soll, so wie die Taxen und sonstigen Werthser⸗ mittelungen, sind in den Registraturen der V. Abthei⸗ lung des Königl. Ministeriums für Handel 2c. (Berlin, Linbenstraße Nr. 47), desgleichen des unterzeichneten Königl. Ober ⸗Bergamis und der Königl. Alaunwerks⸗ Verwaltung zu Schwemsal von jetzt ab einzusehen, so wie denn auch gegen Entrichtung der Kopialien Ab— schriften davon bei letztgenannten beiden Behörden ver— abfolgt werden können.
Zu den hauptsächlichsten jener Bedingungen sind zu rechnen:
3 ver Verkauf des Werkes erfolgt mit sämmtlichen dazu gehörigen Gebäuden, Betriebs⸗-Vorrichtungen, Grundstücken, der Benutzung der Erzlagerstätten und Gefälle, — daher mit allen Pertinenzien und damit verbundenen Rechten und Gerechtigkeiten, jedoch ohne Gewährleistung der Größe und des Ertrages, zum unbeschränkten freien Eigen⸗ thum des Käufers; der Letztere übernimmt dagegen alle in Bezug auf das Werk vom Königlichen Fiskus eingegangenen Verbindlichkeiten; zur Sicherung des Betriebes für spätere Zeiten wird ihm vas Recht zugestanden, drei Jahre hin durch (vom Tage des Kauf ⸗Abschlusses angerechnet) ausschließlich aller Konkurrenz innerhalb dreier Mei- len im Umkreise des Werkes, auf Alaun⸗Erz schür⸗ sen zu dürfen, und bei gemachtem Funde die Ver⸗ leihungen des Berg- Eigenthum in den gesetzlich zulässigen Feldes größen zu beanspruchen; der Käufer verpflichtet sich zum Fortbetriebe des Werkes, wobei es ihm indessen freisteht, mit dem⸗= selben noch andere Betriebszweige der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unbeschadet, zu
verbinden; . . 6) das jetzt bestehende Knappschafts⸗ Institut ist auf⸗
/
recht zu erhalten und unterliegt außerdem den die— serhalb event. noch ergehenden berggesetzlichen Be⸗ stimmungen; Käufer übernimmt die am Tage der Uebergabe vorhandenen Produkte, Halbprodufte und Materia— lien nach festgesetzten Preisen; die Zahlung der gebotenen und acceptirten Kauf summe erfolgt am Tage der Uebergabe in klingen—⸗ dem Preuß. Courant oder in inländischen unver zinslichem Papiergelde bei der Kasse der unterzeich⸗ neten Provinzial- Behörde. Eine Siundung der Hälfte des Kaufgeldes ist zulässig gegen Bestellung hinlänglicher Sicherheit durch hypothekarische Ein— tragung und Verzinsung des Kapitals mit 5 pCt.; der Bestbietende im Veräußerungs- Termine erhält den Zuschlag des Werkes, insofern dieser überhaupt erfolgt; — bleibt zu dem Ende bis zur Einholung desseben während zweier Monate an sein Gebot gebunden und hat zur Sicherstellung des Gebots nicht allein seine Zahlungsfähigkeit auf eine der Behörde genügende Weise darzuthun, sondern auch sofort nach abgegebenem Gebote im Termine selbst eine Caution von Eintausend Thalern in in— ländischen verzinslichen Staatspapieren nebst Cou— pons zu bestellen; unter Berücksichtigung sämmtlicher auf dem Werke ruhenden Lasten und der auf Abnutzung und Un— terhaltung der Gebäude in Rechnung zu stellenden jährlichen Rente beträgt der Taxwerth des Werkes incl. aller Zubehörungen 25,07 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf. Wegen der feitens des Käufers bedungenen Uleber— nahme der vorhandenen Produkte und Materialien 20, deren Werth auf circa 15,000 Thlr. zu veranschlagen ist, wird jedoch zur Uebernahme des Werks ein Kapital von mindestens cirea 40,000 Thlr. erforderlich sein. Halle, den 11. Juni 1851. Königlich Preußisches Ober-Bergamt für Sachsen und Thüringen. 2441 Subhastations-Patent. — Das hierselbst in der Oderstraße Nr. 8 gelegene, dem Bäckermeister Fritsche gehörige und im Hypothekenbuche Vol. J. Nr. 442 verzeichnete Grundstück, bestehend aus einem Vorderhause, zwei Seitengebäuden, Holzställen, Pferdeställen und sonstigem Zubehör, welches auf 6015 hlr. abgeschätzt worden, soll Schulden halber am 32. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, Junkterstraße Nr. 1, vor dem Kreisgerichts-⸗Rath Nischelsky suhhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger: a) Schlächtermeister Grüneberg, boy der Mühlenmeister Carl Samuel Heimlich, jetzt dessen Erben, werden hierzu vorgeladen.
Die Taxe und der neuste Hypothekenschein sind in un— serer Registratur einzusehen. Frankfurt a. d. O., den 25. März 1851. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
13331 Subhastalions⸗Patent.
Das in der Bischofstraße Nr. 8 hierselbst gelegene, , . Fol. 568 des Hypothekenbuchs ver zeichnete, dem Schlächtermeister Carl Eduard Friedrich Greiser gehörige Haus nebst Wiesewachs, welches zu— folge der nebst dem Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 5533 Thlr. abgeschätzt wor— den, soll ;
am 26. November e., Vo rmitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst Junkerstraße Nr. 1 vor dem Kreisgerichts-Nath Nischelsky sub— hastirt werden.
Die unbekannten Erben der zu Sonnenburg veistor— benen Wittwe des Bäckermeisters Greiser, Sophie, geb Gottschlag, werden hierzu vorgeladen. ;
Frankfurt a. d. O., den 7. Mai 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung
552
391 I
Das hierselbst sub Nr. 335 des Hypothelenbuchs be— legene Grundstüch, bestehend aus dem für die hier gar⸗— nifonirende Kavallerie bestimmten massiven Stalle nebst Streuschuppen, dem Rentier v. Versen gehörig, und ab-= geschätzt zufolge der nebst Hopothekenschein im Prozeß Büreau einzusehenden Tare auf 10, 834 Thlr. 20 Sgr., soll in termino
den 6. September 1851,
Vormittags um 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts stelle
subhastirt werden. Pt. Stargardt, den 6. Dezember 1850. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
407! Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Literat Doctor philosophiae Heinrich Bett- ziech ist durch Erkennmiß des Schwurgerichts hierselbst vom 4ten d. M. in contumaciam der öffentlichen An⸗— reizung zum Hochverrath für nicht schuldig, dagegen der versuchten Störung des öffentlichen Friedens für schuldig erklärt und zu dem Verluste der National-Kokarde und einjähriger Gefängnißstrafe verurtheilt worden.
Dies Ürtel wird hierdurch mit dem Bemerken publi= zirt, daß dem Angeklagten dagegen eine vierwöchige Restitutionsfrist vom Tage der Veröffentlichung an ge⸗ rechnet zusteht, daß es indeß nach Ablauf dieser Frist die Rechtskraft beschreitet und an dem Angeklagten, wo sich derselbe betreffen läßt, vollstreckt werden wird.
Berlin, den 4. Juni 1851.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. J. Deputation für Schwurgerichts sachen.
Köln-Mindener Eisenbahn. asl General-Versammlung.
Die diesjährige regelmäßige General- Versammlung der Actiongire der Köln⸗Mindener Eisenbahn wird am Sonnabend den 21. Juni c., Vorm. im großen Rathhaussaale hierselbst stattfinden.
Unter Hinweifung auf die §§. 33 bis 39 des Sta— luts werden die in den Büchern der Gesellschaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Actionaire hierdurch eingeladen, an dieser General Versammlung in Person oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte nach §. 40 des Statuts Theil zu nehmen, indem wir bemer= fen, daß in Anwendung der s8. 33, 34 und 39 ibid. die Eintrittskarten und Stimmzettel am 18. Juni in den Naͤchmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr und am 19 und 20. Juni' in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Geschäftslokale am Frankenplatz hierselbst, jedoch nur gegen Vorzeigung der Actien oder einer genügenden Bescheinigung über den Besitz dersel⸗ ben, im Falle der Bevollmächtigung, außerdem gegen Vorzeigung oder Einsendung der Vollmacht, in Empfang genommen werden können. Außer der vorbemerkten Zeit werden keine Einlaßkarten verabreicht.
Köln, den 19. Mai 1851.
De D r n i d n.
327 Bekanntmachung.
Das Nordseebad auf der Insel Nordernei an der Ostfriesischen Küste wird auch in diesem Jahre mit dem J. Juli eröffnet und am 30. September geschlossen werden.
Während der Badezeit wird zwischen Nordernei und dem Rorddeiche, in der Gegend der Stadt Norden, täglich ein Paketschiff hin und zurückfahren, welche Fahrt in der Regel eine Stunde dauert. Die Fahrt zu Wagen durch das Seewatt, welche ohne alle und ede Gefahr bewerkstelligt werden kann, erfolgt vom Hil⸗ genriedersphl, die Zeit dieser Wattfahrten, so wie die Abfahrtsstunden des Paketschiffs,— für jeden einzel⸗ nen Tag mit Rücksicht auf Ebbe und Fluth bestimmt, — wird duich Insertion in die Hannoversche Zeitung und das Ostfriesische Amtsblatt bekannt gemacht, und wer⸗— den desfallsige Anschlagzettel ebenfalls in den bedeuten den Gasthöfen zu Hannover, Bremen, Oldenburg, Ham⸗ burg 2c, zu finden sein.
Von Bremen aus werden auch in diesem Jahre wie⸗ der regelmäßige Dampfschifffahrten eingerichtet, über die das Nähere bekannt gemacht werden wird.
Logisbestellungen sind an den Voigt Hasse auf Nor- dernei zu richten,
Im April 1851.
Der Königlich Hannoversche Bader Kommissär. Beulwiz.
Das Abonnement auf den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger beträgt vom 1. Juli d. J. ab vierteljährlich ohne Beilage für den ganzen Umfang der Me⸗ narchie 20 Sgr., mit der Preuß. (Adler) Zeitung als Beilage in
Stei⸗ Schleswig-Holstein. 3h proz. 983.
proz. 74.
pCt. in engl. Fonds hat sich Von 90, 90.
In holl. Fonds war die Stim⸗
10 Uhr,
Berlin 1 Rthlr. 75 Sgr., aus⸗
wärts 1 Rthlr. 177 Sgr.
M 166.
6 *
Amtlicher Theil. D eutschlaud.
Desterreich. Wien. Ankunft des Herzogs und der Herzogin von Bor— deauy. Rückkehr des russischen Gesandten. Die Nasionalgarde. Vermischtes. ;
Hannover. Hannover.
Württemberg. Stuttgart. lungen.
Kammer⸗Verhandlungen.
Verordnungen. Kammer⸗Verhand Kiel
Ausland.
Gesetzge bende Versammlung. Annahme des neuen Explicationen zwischen Generalen. An⸗ Paris. Der Präsident bei einem Der Bericht übe Gesetz⸗ E f Der, ericht über den Gesetz-Entwurf Erklärung des Polizei- Präfekten.
Ankunft der Bundes⸗Kommissäre,
Frankreich. Zucker- und Kaffee ⸗Tarifs. — nahme des Nationalgarde-Gesetzes. Diner. Die Revisionsfrage. — für die innere Verwaltung. National-⸗Versammlung.
Großbritanien und Irland. mischtes.
Schweden und Norwegen. Christiania. Abgaben von Schiffen und Waaren.
Spanien. Madrid. Verwaltungs- Maßregel.
Portugal. Lissabon. Neues Wahlgesetz. rung. — Finanzlage. Spanische Noten.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Vorbereltungen einer Cuba-Enpedition.
London. Hofnachrichten. Ver⸗
Verordnung über die
Vermischtes. Die Pairs ˖ Rehabiliti⸗ Vermischtes.
New⸗-Jork. Die
Börsen- und Handels-Nachrichten.
Beilage.
— —
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Die Intendantur-Assessoren Plf lug radt des sten, Henry des Zten und Ritter des Aten Armee⸗Corps zu Militair-Inten⸗ dantur-Räthen zu ernennen.
———
Potsdam, den 16. Juñ. Se. Durchlaucht der General⸗ Feldmarschall Fürst Paske⸗ witsch von Warschau ist hier angekommen und im Königlichen Schloß abgestiegen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. K
In Folge einer mit der Königlich dänischen Post Verwaltung getroffenen vorläufigen Uebereinkunft treten mit dem Beginn der neuen wöchentlich zweimaligen Seepost⸗Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen, also vom 18ten d. M. ab, für die auf den Rou⸗ ten über Stettin oder über Hamburg auszuwechselnde Korrespon denz aus Preußen und aus den übrigen zum deutsch⸗österreichischen Post⸗Vereine gehörigen Staaten nach dem Königlich dänischen Post⸗ Bezirk (Dänemark und Schleswig) und umgekehrt folgende Bestim— mungen ein: .
Die Korrespondenz kann nach der Wahl des Absenders ent weder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Eine theilweise Frankatur ist nicht gestattet.
An Porto ist für die Korrespondenz aus dem preußischen nach dem dänischen Postbezirk und umgekehrt, ohne Rücksicht auf die Spedition, zu erheben:
f das preußische Porto, welches beträgt:
b) für alle übrigen Orte des preu gr.
für den einfachen Brief; ö .
2) das dänische Porto, welches für alle Orte in Dänemark und Schleswig gleichmäßig 3 Sgr. für den einfachen Brief beträgt.
Für die vereinsländische Korrespondenz nach und aus dem bdänischen Postbezirk ist das Porto bis und resp. von Stettin, Swinemünde oder Hamburg nach den Bestimmungen des Vereins-Vertrages, und außerdem das dänische Porto mit 3 Sgr. für den einfachen Brief zu berechnen.
Das Gewicht des einfachen Briefes wird bei sämmtlichen vor⸗ bezeichneten Portosätzen zu U Loth preußisch angenommen. Bei schwereren Briefen steigt das Porto in der Art, daß für jedes fer⸗ nere Loth ein einfacher Briefportosatz mehr erhoben wird. ;
Für rekommandirte Briefe, welche bei der Aufgabe fran—⸗ kirt werden müssen, ist außer dem gewöhnlichen Briefporto noch eine Recommandations-Gebühr von 2 Sgr. zu entrichten.
Zeitungen, Journale, Preis-Courante, gedruckte Cirkularien und gedruckte Empfehlungsschreiben un⸗ rer Kreuz- oder Streifband, welche außer der Adresse, dem Datum und der Namens⸗Unterschrift nichts Geschriebenes enthalten, unterliegen, im Falle der Frankirung, ohne Rücksicht auf die Entfernung, nur einem Gesammtporto von 1 Sgr. für jedes Loth. Richt frankirte Kreuzband - Sendungen sind wie gewöhnliche Brie fe zu taxiren. ö ö
Wagrenproben und Muster, welche der Zollverhältnisse wegen nur bis zum Gewichte, von 3 Loth mit der Briefpost beför⸗ vert werden dürfen, zahlen bis zum Gewichte von 2 Loth nur das einfache, bei schwererem Gewichte das doppelte tarifmäßige Brief⸗ porto. Als Bedingung dieser Portomoderation gilt, daß die Waa⸗ renproben und Muster auf erkennbare Weise verpackt sind, und daß
ats-⸗
Preußischer
n;
Berlin, Dienstag deu 127. Juni
Alle Post⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen Bestel lungen sowohl auf dieses Blatt allein, als auch in Verbindung mit der Preuß. (Adler⸗) Zeitung an, für Berlin die Expeditionen Behrenstraße Nr. 57 und Scha dowstraße Nr. 4
1851.
, , e, ) Q e e Q 0 2 2 · d-
der angehängte mit den Proben oder Mustern zusammen zu wie— gende Brief nicht schwerer als ein Loth ist.
Für die Fahrpostsendungen nach und aus dem dänischen Postbezirk wird das preußische resp. deutsche Porto nach den preu— ßischen, beziehungsweise nach den Jereinsländischen Tarifbestimmun⸗ gen, das dänische Porto aber nach dem ermäßigten neuen dänischen Fahrpost-Tarif berechnet.
Berlin, den 15. Juni 1851.
General⸗Post⸗Amt Schmückert.
russische Polen,
der
des
Seo Se.
Kaiserlich
Angekommen: Durchlaucht Königreichs
General- Feldmarschall und Statthalter Fürst Paskewitsch, von Warschau.
Se. Excellenz der Geheime Staats von Düesberg, von Münster.
Der General-Major und Commandeur der 1sten Landwehr-Brigade, von Knoblauch, von Rendsburg
Abgereist: Der Königlich spanische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Marquis von Be⸗ nalua, nach Dresden.
Minister a. D., Dr.
Garde⸗
— mem,
Mit dem 1. Juli wird der Staats-Anuzeiger in seiner bis herigen Gestalt zu erscheinen aufhören. Dagegen erscheint von demselben Tage an als ein Central⸗Organ für amtliche Nachrichten von allgemeinem Interesse aus allen Zweigen der Staats⸗Verwal⸗ tung täglich Abends, mit Ausnahme der Sonn- und Fest⸗ tage der
Königlich Preußische Staats-LVnzeiger.
Derselbe wird enthalten in seinem Haupttheile außer dem amtlichen Theile des bisherigen Staats⸗Anzeigers den Er nennungen, Ordensverleihungen Patentverleihungen, Gesetzen ꝛe. — Eirkular Verfügungen der Ministerien, der Ober Präsiden⸗ ten u. s. w., so wie diejenigen Verfügungen einzelner Regie rungen, die bisher in mehr als einem Amtsblatte veröffentlicht wurden, endlich dasjenige aus sämmtlichen Ministerial⸗Blättern, was von allgemeinem Interesse ist, namentlich die Personalien. Außerdem wird der Königliche Staats- Anzeiger ausschließlich zu den Kundgebungen benutzt werden, u denen sich die Staats⸗Regie rung veranlaßt sieht. In die Anzeigen dieses Blattes werden aufgenommen diejenigen Bekanntmachungen der gerichtlichen und Verwaltungs-Behörden, die nicht zu der oben bezeichneten Katego— rie gehören, so wie die Bekanntmachungen von Corporationen, Eisenbahngesellschaften u. s. w. und die Course.
Als Beilage zum Staats⸗-Anzeiger erscheint täglich Morgens, mit Ausnahme des Montags,
die Preußische (Adler-) Zeitung,
welche bemüht sein wird, durch die Besprechung politischer Fragen, durch die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Nachrichten, so wie durch die der Landwirthschaft, dem Handel und den Gewerben gewidmete Aufmerksamkeit und ein reichhaltiges Feuilleton, sich die Fheilnahme ihrer Leser zu erhalten. In dem Anzeiger dieses Blattes finden Bekanntmachungen aller Art Aufnahme und Ver breitung.
Das Abonnement auf den Königlich Preußischen Staats ⸗AUn⸗ zeiger beträgt vierteljährlich ohne Beilage für den ganzen Umfang der Monarchie 20 Sgr. mit der Preußischen (Adler⸗) Zeitung als Beilage in Berlin 1 Rthlr. 77 Sgr., auswärts 1 Rthlr. 173 Sgr.
Bestellungen nehmen auswärts alle Post-Anstalten, in Berlin beiven Expeditionen (Behrenstraße und Schadowstraße
an.
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siichtamtlicher
De nt schland.
Oesterreich. Wien, 14. Junt. Ihre Königl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Bordeaux sind gestern früh aus Frohsdorf hier eingetroffen.
Der russische Gesandte am hiesigen Hofe dorff, ist vorgestern aus Warschau zurückgekehrt.
Die X. 3. meldet: „Wie in wohlunterrichteten Kreisen verlautet, ist die Aufhebung der Nationalgarde in sämmtlichen Kronländern definitiv beschlossen worden, was im Einklange mit dem kürzlich mitgetheilten Gerüchte der Lon Seiten des Bundes⸗ tages zu verhängenden Aufhebung dieses Instituts steht. Die Ver öffentlichung des Beschlusses ist in allernächster Aussicht, während gleichzeitig die Verhandlungen in Betreff der Reorganisirung der Bürgerwehr beginnen werden.“ Der dänische Ministerialrath, Herr von Vedel, welcher längere hier verweilt, ist über München nach Berlin abgereist. Dem Lloyd zufolge, ist der Posten eines österreichischen In⸗ ternuntius bei der hohen Pforte durch Ernennung des Baron von Rechberg für denselben bereits besetzt.
Der Feldzeugmeister Freiherr von Haynau ist vorgestern aus Graz hier eingetroffen.
Professor Palacki ist in Prag bedenklich
Vorgestern sind Herr von Usedom nach belles nach Paris von hier abgegangen.
Hannover. Hannover, 13. Juni. (H. 3.) Erste Kammer. Auf der heutigen Tagesordnung stehen die drei mit einander in Verbindung stehenden Schreiben des Königlichen Gesammt⸗Mini⸗
Baron von Meyen—
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Zeit
erkrankt. - Triest und Graf Bom—
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steriums vom Aten d. M. betreffend 1) den Entwurf zum Staats⸗ dienergesetze, den Gesetzentwurf über das Disziplinarverfahren gegen Richter und 3) die Aufhebung der Dienstentlassung als Kri⸗ minalstrafe gegen Richter auf Grund des Art. 370 des Kriminal Gesetzbuches. Nach Inhalt des ersten Schreibens haben die von den Ständen beschlossenen Aenderungen und Zusätze zu dem Ent⸗ wurfe eines Staatsdiener -Gesetzes die Genehmigung Sr. Majestät des Königs, jedoch mit zwei Ausnahmen, erhal⸗ ten. Die erste derselben betrifft die nach dem ständischen Beschlusse zum S§. 55 des Regierungs⸗-Entwurfs unstatthafte Dienst⸗ Entlassung der Richter im Wege des Disziplinarverfahrens, wäh⸗ rend die zweite Ausnahme den §. 60 des ständischen Entwurfs be⸗ zielt, durch welchen das Verhältniß des Kriminalverfahrens zum Disziplinarverfahren auf eine das letztere mehr beschränkende Weise festgestellt ist. Beide Abänderungen des ursprünglichen Entwurfs sind von der Königlichen Regierung für bedenklich erachtet, und ist deshalb von derselben im Allerhöchsten Auftrage der unter Berück sichtigung der ständischen Anträge vollständig redigirte Entwurf zum Siaatedienergesetze, in welchem der obige Beschluß zu §. 55 weg⸗ gelassen und der Beschluß zu S. 60 jetzt 64) anders gefaßt, der allgemeinen Stände⸗Versammlung mit Bezugnahme auf §. 66 des Verfassungsgesetzes vom 5. September 1848 *) and erweit vorgelegt, um! nunmehr über die Annahme oder Ablehnung desselben sich zu erklären. Bei der Berathung über den Gesetz⸗Entwurf veranlaßt nur der 8. 64 eine längere Diskussion. Derselbe lautet zufolge der neuen Redaction folgendermaßen: „Das Strafverfahren wird durch das Disziplinar-Verfahren und dieses durch jenes weder aus⸗ geschlossen, noch beschränkt. Wird jedoch ein Staatsdiener wegen einer Dienstverletzung (Kriminal-Gesetzbuch Kap. XV.) zur Krimi⸗ nal-Untersuchung gezogen, so ist ein Disziplinar-Verfahren erst nach Erledigung des Strafverfahrens und zwar nur dann zu lässig, wenn vom Strafgerichte vorbehalten oder die Sache zum TVisziplinarverfahren verwiesen ist.
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es Erkenntniß, bezüglich der außer Verfolgung setzende Beschluß der Rathskammer, der des Anklagesenats muß die Erklärung enthalten, oh ein Disziplinarverfahren zulässig bleibe. Bei Erkenntnissen schwurgerichtlichen Verfahren liegt dieser Ausspruch den richtern ob. Uebrigens bleibt bei Verwaltungs ⸗2 in allen Fällen die Schlußbestimmung im 8. des Landes-Verfassungs gesetzes anwendbar Ober-Staats-⸗Anwalt Bacmeister zunächst hervor, daß nach einer gewissenhaften Prüfung der bezügliche Antrag der Stände weder als dem Bedürfniß er sprechend, noch auch als anwendbar habe erscheinen können, deshalb die vorliegende Fassung, als ein zwar nicht vollständiges, durch vorgängige Umarbeitung des Kap. XV. des Kriminalgesetz buchs bedingtes, aber doch für jetzt genügendes und mit dem Geiste der ständischen Anträge übereinstimmendes Auskunftsmittel, im J teresse der Sache vorgeschlagen sei. Vezin, Kirchhoff erklären sich gegen die Vorlage, mit ; einverstanden sein können, wenn die im zweit enthaltene Bestimmung nicht nur im F sondern bei allen sogenannten gemei wendung kommen sollen, indem auclk nach Maßgabe Artikel 16, 93 nalgesetzbuches, disziplinare Seite ordnung) vom Kriminalrichter zu berücksichtigen meister durch Darlegung des Unzureichende derselben, zugleich auch fenttichen Dienst gezeigt, wenn zum lich wegen Mangelhaftigkeit der leicht nur formellen Gründen im Dienst verbleiben solle, und Unterschied zwischen gemeinen und anschaulich gemacht, auch an einem dargethan, daß die Dienstentlassung nur Kriminalstrafe zu betrachten, drückt Kraut aus, daß durch Zulassung des Disziplina: gegangener Kriminal-Untersuchung Schwurgerichten die Spitze abgebrochen allein, ohn gleic 1tig Wirksamkeit treten Befugniß verweist Bacmeisten selbst, wodurch sofort sich zu bei gleichzeitiger Ausführung habe und überhaupt Ohne damit die Ansicht Kön sprechen, hält er übrigens dieses Redaction für so wichtig und unentl Alternative, ieber die Organisatio dieses verwirklicht sehen will. Zur Widerl niß aber genügt ihm die Hinweisung auf hannoverschen Gerichte sie gegen als ob ein Angeklagter, disziplinar Gründen nochmals könne. Minister-Präsident von Gewicht auf die mit der neuen rganisation bundene Umgestaltung legt, macht zur wurfs besonders auf den auch früher nicht bezwe felten Umsta aufmerksam, daß die beabsichtigte neue Organisation eine größ Beaufsichtigung der gesammten Staatsdienerschaft nothwendig ersc
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„) „Werden zu einem Gesetz⸗Entwurfe Zusätze oder derungen von den Standen beschlossen, die der König zu genehmigen
und findet sich der König bewogen, den Gesetz - Entwurf entweder dert oder, unter Berückhsichtigung genehmigter ständischer Anträge, vollstän dig redigirt, anderweit an die Siände gelangen zu lassen, so sind letztere verpflichtet, das Gesetz nach zweimaliger Berathung bei der letzten Abstim⸗ mung im Ganzen anzunehmen oder abzulehnen. Anträge auf Abänderun gen oder Bedingungen fönnen alsdann von den Standen nicht mehr vor-
gebracht werden.“
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