1851 / 168 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

S06

Berliner Börse vom 12 nn

II/ SC hsSel- Course.

Geld.

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K e. Stamm- Actien. M apitel. ; Lug es- Cons.

Kkein- Ertrag. 1849. Rein-FErirag 1870.

Der Reinertres wird uach n, . Bekanutni. jn der dazu bestimmten Ruhr aus gefiillt Die mit 3 pCt. ber. Actien sind v. StJia at gar

Bärsen-TZir Rechnung.

Hriomrit ts - Icli. dl.

3 '. Cees - (C Sämimilicth« Pridritäts-Actien werden durel—

ährlich!« Verlousung 1 pC. anmortisirt

Berl. Anh. Litt. A. B. 6, 000,000 do. Hamburg 8. 000, 000 do. Stettin -Starg.. 1.824, 006 do. Potsd. Magd. .. 1. 006.0090 Magd. Halberstadt 1.760.000 do. Leipziger ..... 2,3600, 90090 Halle Thüringer. . . . 9, ej0, 600 CGöl Miden⸗ 15, 600.600, Rheinische . . .. 1.5090. 900 Bonn Göln ö 1. 651,200 Düsseld. lberteld. 1, 6660, 66060

Vohwinkel 1.300, 000

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1,411,800 5, 606, 000 1.000, 0090 2.367, 200 3, 132, 800 1. 000, 000

800, 000 1.788, 006 1, 060, 60660 5. 674, 566 3.5900. 000 1.217, 00 2. 187.256 1256. M ν) 1606, 00

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Kiel Altona .. Cöthen- Bernb. LFhlr Mecklenburger Lhlr.

Preussische Bank- Antheile 96

Die Börse

war auch heute schr belebt, und die Gourse

von allen Actien erfuhren einen

weiteren Aufschwung.

=

Auswärtige Börsen.

Breslau, 16. Juni. Poln. Papiergeld 945 Br. Oesterr. Bankn. 8S17 Br., 3z Gld. Poln. Pfandbr. neue 9514 Br. Pol n. 500 Fl. 83; Gld. Bank-Cert. 200 Fl. 19 Br. Russ. Poln. Schatz Obl. 815 Br. Krakau-Oberschlesische Oblig. in pr. C. 797 Br., z Gld. Oberschles. A. 1305 Br., 3 Gld. Freiburg 767 Gld. Niederschles. 875 Gld. Neisse-Brieg 455 Br., * Glo. Friedrich— Wilhelms-Nordbahn 387 Gld.

Leivzig, 16. Juni. Leipz.Dresdn. Partial Obligationen 1085 Gld. Leipz. B. A. 1737 Br. Leipz.Dresd. E. A. 1424 Gld. Sächsisch⸗Baver. S5 Br. Schles. 96 Gld. Löbau-Zittau 2 Br. Magdeb. - Leipzig 2177 Gld. Berlin - Anhalt. 1097 Gld. Friedrich⸗Wilhelms-Nordbahn 387 Gld. Altona-⸗-Kiel 97 Gld. Deßauer B. A. A. 145 Glb., do. B. 1177 Gld. Preuß. B. A. 955 Gld. ;

Paris, bahn 478. 265.

ö. —— **

14. Juni. Iproz. 655. Wechsel-Course.

Amsterdam 210 Gld.

Hamb. 185.

Berlin 3687 Gld.

London 24. 85 Gld.

Frankfurt 2103.

St. Petersburg 3873.

Die Rente, Anfangs fest, wich mitten der Börse, schloß jedoch

am Ende höher. 5proz. 92. 50. 3proz. zum gestrigen Schluß⸗ Cours.

London, 14. Juni.

Zproz. Cons. p. C. 9673, 97. ZU proz. 983, 4. Ardoins 203,

Pass. 6, 43. 3Zproz. 404, Int. 595, 60. 4proz. 0M, 3. Portug. 329, 335. 4proz. Russ. 101, 1025. proz. 112, 114. Belg. 45proz. 91, 93. Bras. 88, 90. Chill 103, 105. Dän. 5proz. 103. 104. 3proz. 76, 77.

Engl. Fonds zeigten heute eine rückgängige Tendenz. Fremde waren bis auf Peru, die ihre steigende Bewegung verfolgten, sta tionair.

Um 2 Uhr. Engl. Fonds unverändert. In fremden wurden Mex. zu 343, Port. zu 3357, Int. zu 60 gemacht.

Amsterdam, 14. Juni. Von holl. Fonds waren 4proz. etwas angenehmer. Alle übrigen fast unverändert. In fremden Effekten war wenig Umsatz. Nur in Span., worin die Stimmung etwas flauer war, zeigte der Handel einiges Leben. Oesterr. Fonds ebenfalls zu niedrigeren Preisen begeben. Inl. Span. 357, „. Port. 5proz. 335. A4proz. 33, 32 35. Stiegl. 887. Met. 5proz. 7

Holl. Int. 587, 35. Bproz. neue 6835. Span. Ardoins 152, g, gr. Piecen 155, . Coup. Sf, 4. Russ. alte 1052.

Amsterdam, 14. Juni. Auf den hiesigen Fondsmarkt wirkte in dieser Woche wieder die günstige Stimmung ver pariser Börse, indem die Course der meisten soliden Staatspapiere bei ziemlich häufigen Ein

käufen eine steigende Richtung annahmen, ohne Schwankungen erfahren zu haben. Unter den holländischen Effekten waren Integrale vor allen in Frage, wodurch ihr Preis von 5715 bis 58. pCt. emporgekom⸗ men ist; ebenfalls fand Z3prozentige wirkliche Schuld geneigte Käu— fer, die von 687 bis zuletzt 6863 pCt. anlegten; 4prozentige dito besserten sich nur von 88 auf 88 * pCt. Actien der Handels

Maatschapph stellten sich von 1095 auf 1095, pCt. Ven den ruse sischen Fonds waren die Obligationen der Anleihe in England am meisten gesucht und wurden von 8 bis 99 pCt. bezahlt; 4pro⸗ zentige Certifikate bei Hope stiegen von 857 auf 888 pCt., und Fprozentige alte Obligationen holten 106 pCt. Mit den Berichten vom Auslande haben auch die Course der öͤsterreichischen Staats⸗ papiere etwas angezogen, und zwar alte proz. wiener Metalliques von 70 bis 7147 pC., neue dito von Tus bis 774 pt.; neue 2Iproz. dito theilten jedoch eine solche Verbesserung nicht, sondern behaupteten sich kaum auf 37 pCt. Während von den spanischen Fonbs Ardoin«-Obligationen von 15 allmälig auf 15 pCt. ge⸗ wichen sind, haben sich Bproz. binnenländische dito von 347 bis 5 pCt. gehoben; auch mit Ardoin-Coupons war es matt, und ging ihr Preis von Ss auf 8ü4 pCt. zurück. Portugiesische Obli⸗ gationen haben sich von 32 bis 3345 pCt. gebessert. Peruanische szproz. Obligationen haben S853 pCt. erreicht. Mehr wie gewöhn liche Kauflust zeigte sich für 23 proz. belgische Certifikate bei Roth schild, welche dadurch von 4743 bis 485 pCt. angezogen haben. Ein Posten preußischer Prämienscheine wurde zu 231 Fl gemacht. zZproz. französische Renten stiegen von 517 allmälig bis 523 pCt.

Markt Berichte. Berliner Getraidebericht vom 17. m heutigen Markt waren die Preise wie f gt: Weizen loco nach Qualität 55 60 Rthlr. y im Detail 57 62 Rthlr. S8S8pfd. thorner 59 Rthlr. bez. Roggen loch nach Qualität 372 40 Rthlr. y im Detail 38 40 Rthlr. . schwimmend 871pfd. 40 Rthlr., 86 Pfd. 18 löth. 37 pr. 82pfd. bez. pr. Jun, 363 a 377 Rthlr. bez., 377 Br., K G.

Juni / Juli Juli, Aug. 37 a 374 Rthlr. bez., ö , 8G. Aug. / Sept. 385 Rthlr. Br., 38 G. Sept. / Okt. Z8 Rthlr. bez., Br. u. G. Ott.“ Nov. 38 Rthlr. Br., 375 G Gerste, große 31 33 Rthlr. ö kleine 29 30 Rthlr. Hafer loco uach Qualität 30 31 Rthlr. schwimmend 18pfd. 30 Rihlr. Br., 50pfd. 304 Bi Erbsen, Koch- 40 44 Rthlr., Futter- 38 40 Rthlr. Rüböl loco 10! Rthlr. Br., 105 bez., 10 G.

) pr. Juni 91 Rthlr. 93 . Jun / Gul! lr. B

54 95

Juni.

Rüböl Juli / August 10 Rthlr. Br., 94, G. » August / Sept. 10 Rthlr. Br., 108 G » Sept. / Okt. 105 Rthlr. Br., 10 G. y Okt. / Nov. 105 Rthlr. Br., 10 a G Nov. / Dez. 105 Rthlr. Br., 109 G. Leinöl loco 11 Rthlr. bez. Lieferung pr. Juni 115 Rthlr. Br., 11 Möoöhnßlt 13 a2 12 Rihlr. Hanföl 137 Rthlr. Palmöl 11 Rthlr. Südsee⸗ Thran 117 Rthlr. Spiritus loch ohne Faß 164 Rthlr. bez. mit Faß pr. Juni 154 Rthlr. Br. C . CO 1 . löz Rthlr. bez, 155 Br., Aug. / Sept. 16 Rthlr. Br., 157 G. n Sept. Okt. 16 Rthlr. Br., 164. bez. Wetter: regnigt bei heftigen und kühlem Winde. Geschäftsverkehr: außer in Roggen, leblos Weizen: was von guter Waare vorkömmt, bedingt volle Preise Roggen: animirt und sest schließend. . Hafer: behauptet seinen erhöhten Standpunkt auch ohne Frage.

starke

üböl: still. viritus: etwas besser.

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Marktpreise vom Getralde

Berlin, den 16. Juni.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rthlr. 8 Sgr 9 Pf. Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. Hafer 1 Rthlr. 12 Sgr 6 Pf., auch 1 Rthlr. 10 Sgr.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 15 Sgr., 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 10 Sgr. Roggen 1 Rthlr. 20 Sgr., auch 1 Rihlr. 16 Sgr. 3 Pf. Große Gerste 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. Kleine Gerste 1 Rihlr. 8 Sgr. 9) Pf. Hafer 1 Rthlr 7 Sgr. 6 Pf. Erbsen 1 Rthlr. 20 Sgr. lschlechte Sorte).

Sonnabend, den 14. Juni.

Das Schock Stroh 9 Rthlr. 20 Sgr., auch 8 Rthlr. 20 Sgr.

Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Telegraphbische t otizen.

London, 14. Juni. 5 Uhr. Cons. 963, 97. Hamburg, 18. Juni. 1048. Magreburg⸗Wittenb. 565. 45proz. 959. Alt. Kiel 96.

Weizen bei großem Umsatz sehr

Roggen fest.

Oel unverändert.

Köln⸗Minden 323353. Ruff.

Berlin⸗Hamb. 963. Span. inl. Sch.

angenehm.

.

Bekanntmachungen.

1391 Bekanntmachung. Veräußerung des Alaunwerks in Freienwalde a. b. O.

Das bei Freienwalde a. d. O. belegene, Meile von dieser Stadt entfernte Königliche Alaunwerk und Alaun— Erzlager soll nebst sämmtlichen dazu gehörigen Grund- stücken, Gebäuden, Inventarien und vorräthigen und gereiften Erzen, deren behufs Veräußerung aufgenom- mene Taye auf 31,550 Thlr. ermittelt ist, im Wege der öffentlichen Licitation verkanst werden.

Das Wert liegt unmittelbar an der von Neustadt— Ebw. nach Freienwalde führenden Chaussee und an ei— nem mit der Oder in Verbindung stehenden schiffbaren Kanal, und es gehört dazu außer einer Fläche von 109 Morgen 175 (IRuthen, wofür an die städtische Kämmerei Kasse ein Kanon von 126 Thlr. 25 Sgr. entrichtet wird, ein eigenthümlicher Besitz von 8 Mor—

en 8 MRuthen an gutem Garten-, Acker- und Wie— fillant.

Gewerbe und Termin auf

Zur Veräußerung dieses Besitzthums haben wir im Auftrage des Königlichen Ministeriums öffentliche Arbeiten

in der Amtsstube des Alaunwerks vor dem Regierungs— Rath Troschel angesetzt, zu welchem wir Bietungslustige mit dem Bemerken einladen, daß dieselben vor Abgabe ihres Gebots zu dessen entweder baar oder in inländischen Staatspapieren bei der Kreiskasse oder der Kasse des Alaunwerks zu depo⸗ niren haben und daß nach 3 Bietungslustige nicht mehr zugelassen, auch Nachgebote nicht angenommen werden. 6

Die speziellen Veräußerungs-Bedingungen, so wie die Taxen und Werths-Ermittelungen, können in der Ge⸗ heimen Registratur der V. Ministeriums für Handel, beiten (Lindenstraße Nr. 47 zu Berlin), in der Regi= stratur der unterzeichneten Regierungs- Abtheilung, so wie bei der Alaunwerks-Administration zu Freienwalde,

für Handel, 8 anderweiten über die Baulichkeiten, Inventarien

die nöthige Auskunft geben. h Polsdam, den 28. Mai 1851.

Königliche Regierung.

einen den 28. Juni d. J.

Sicherheit Eintausend Thaler

Uhr Nachmittags neue

Abtheilung des Königlichen Die

Gewerbe und öffentliche Ar=

der

n .

eingesehen werden, auch wird der Oberhütten⸗Inspektor Förster auf diesfälliges Verlangen an Ort und Stelle

Abtheilung des Innern. 9 w

us! Dampfschifffahrt

zwischen Hamburg, den Elb—

stationen und den Nordseebädern Cuxhaven und Helgoland.

regelmäßigen Fahrten Elb⸗Dampfschiff⸗

on Hamburg ach Cuxhaven bis 27. September jeden Mittwoch und Sonnabend, von Hamburg aach Helgoland direkt vom 21. Juni bis 19. Juli jeden Dienstag und Sonnabend, vom 22. Jult bis 9. September jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend,

vo Hamburg nas Helgoland aber Cuxhaven

vom 13. September bis 27. September jeden Mitiwoch und Sonnabend.

Die direction,

und Grundstücke

der

werden in der

Das Abonnement auf den Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger beträgt vom 1. Juli d. J. ab vierteljährlich ohne Beilage für den ganzen Umfang der Ma⸗ narchie 20 Sgr., mit der Preuß (Adler) Zeitung als Beilage in Berlin 1 Rthlr. 77 Sgr., aus⸗ wärts 1 Rthlr. 177 Sgr.

Ber lin, Do nnerstag den 18. Juni

Vene f b n n d

Wien. Hofnachrichten. Gerüchte über die organischen Nachrichten über die Vorfälle in Hamburg.

Sachsen. Dresden. Hofnachrichten.

Hannover. Hannover. Kammer- Verhandlungen. Schreiben des Königs an die Stände.

Nassau. Wiesbaden. Zoll⸗Konferenz.

Hamburg. Hamburg. Ankunft des Großherzogs und der zogin von Mecklenburg- Schwerin. .

Oesterr eich. Grundgesetze

Erwiederungs⸗ Großher⸗

Ausland.

Oesterreich. Agram. Rückkehr des Banus. Vermischtes.

Frankreich. Paris. Die bevorstehende Reise des Präsidenten. Hir= tenbrief des Erzbischofs von Paris. Berathungen der Revisions⸗Kom=— mission. National-Versammlung.

NRusland und Holen. St. Petersburg. Ordensverleihungen. Veränderungen im Bestand des revalschen Zollbezirks. Widerlegung von Cholera⸗Gerüchten ö

Belgien. Brüssel. Kriegsminister⸗Ernennung.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Vermischtes.

Itasien, Turin. Oie Freihafen-Angelegenheit von Nizza.

mischtes

Portugal. Lissabon. Hofnachrichten.

Börsen- und Handels-Nachrichten.

Amtlicher Cheil.

der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst⸗Lieutenant Wilhelm Prinzen zu Solms Braunfels, à la Suite des 1sten Bataillons (Neuwied) 29sten Landwehr-Regiments, den Rothen Adler-Orden erster Klasse; so wie dem Kammergerichts-Präsidenten a. D., Adam Friedrich Wilhelm Bonsferi, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen;

Den Geheimen Justiz⸗Rath Blömer zum Rath bei dem rheinischen Appellationsgerichtshofe in Köln;

Die Kreisrichter Heeser zu Wetzlar, Schadt zu Neuwied

Neumann zu Ehrenbreitstein zu Kreisgerichts-Räthen; und

Die Rechts-Anwalte und Notare Peter Gottlieb Schultz. Heorge Friedrich Schultz II, zu Bromberg und Scholtz zu Schneidemühl, zu Justiz-Räthen, so wie den Appellationsgerichts Zalarien Kassen-Rendanten Schmidt zu Bromberg zum Rechnungs⸗ ernennen.

Majestät

Dem

Rath zu

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ö .

Gemäßheit des Publikandums des Herrn Chefs der Bank vom d. M. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bank⸗Kommandite in Frankfurt a. d. O. am 28sten d. M. ihre Wirksamkeit beginnen und von da ab auch die bisher von der Regierungs Hauptkasse daselbst besorgten Bankgeschäfte übernehmen wird.

Die von der Bank Geschäfte bestehen in:

[) Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand von edlen Me—

tallen, inländischen Staats-, Kommunal⸗ und ständischen Pa⸗ pieren, soliden Wechseln und dem Verderben nicht ausgesetz⸗ ten leicht verkäuflichen Kaufmannswaaren. Diskontirung von Wechseln auf Frankfurt a. d. O, und An— kauf von Wechseln auf Berlin und andere inländische Plätze, an welchen sich Filial-Anstalten der preußischen Bank befin⸗ den, so wie von ausländischen Wechseln, welche an der ber— liner Börse einen Cours haben.

Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt⸗Bank und deren

Filial-Anstalten in den Provinzen, so wie Einlösung von Anweisungen dieser Anstalten auf die Bank⸗Kommandite. Besorgung des An⸗ und Verkaufs von Papieren für Rech⸗ nung öffentlicher Behörden und Anstalten, gegen die übliche Provision und Courtage.

3) Annahme von Geldern öffentlicher Behörden, Anstalten und Privatpersonen, welche zur zinsbaren Belegung bei der Haupt⸗Bank in Berlin bestimmt, worüber aber die Anträge auf Ausfertigung der Bank- Obligationen seitens der Depo— nenten direkt an die Haupt-Bank zu richten sind.

Die Verwaltung der Bank-Kommandite ist dem Bank -Buch— halter Stübner und dem Buchhalterei⸗-Assistenten Blanckmei⸗ ster übertragen worden, und sind daher Beider Unterschriften bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Ausfertigungen der Bank⸗ Kommandite erforderlich.

Berlin, den 18. Juni 1851.

Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meyen. Schmidt. Woywod.

1'0ten

Kommandite überhaupt zu betreibenden

Dem Chemiker Fuchs zu Staßfurt ist unter dem 14. Juni 1851 ein Patent auf ein Verfahren zur Darstellung von salzsaurer Thon⸗ erde und Thonerdehydrat, insoweit dasselbe als neu und eigenthümlich anerkannt worden ist,

Preußischer

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ange kommen: Der Königlich großbritanische außerordent— liche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Graf von West mor— land, von Neu⸗Strelitz.

Abgereist: Durchlaucht der Königlich hannoversche General⸗Lieutenant Prinz Bernhard zu Solms⸗Braun fels, nach Hamburg.

fichtamtlicher Theil.

Dent sehland.

Preußen. Berlin, 18. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Geheimen Rathe und Konsistorial-Präsidenten Grafen von Voß-Buch in Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ehrenkreuzes erster Klasse vom fürstlich hohenzollernschen Hausorden zu ertheilen.

23 Se Se.

Berlin, 18. Juni. Die heute ausgegebene Nr. 20 der Ge— setz- Sammlung enthält das Gesetz wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. ; verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: S. 1. Allgemeine Verpflichtung zu Kriegsleistungen.

Von dem Tage ab, an welchem die Armer auf Befehl des Königs mobil gemacht wird, tritt die Verpflichtung des Landes zu allen Leistungen für Kriegszwecke nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ein.

2

Entschädigungspflicht des Staats. Diese Leistungen sollen nur insoweit, als die Beschaffung der Bedürfnisse nicht durch freien Ankauf resp. Baarzahlung erfolgen kann, in Anspruch genommen und, mit alleiniger Ausnahme der im §. 3 aufgeführten, aus 2 vergütigt werden. Unentgeltliche Leistungen.

Aus Staatskassen erfolgt keine Vergütigung:

1) für die Gewährung des Naturalquartiers für Offiziere, Mi— litairbeamte, Mannschaften und Pferde, sowohl der mobilen als auch der nicht mobilen Truppen auf Märschen und in Kantonnirungen; für die Gestellung der erforderlichen Wegweiser, Boten, des Vorspanns und sonstiger Transportmittel, sofern solche nicht zur Fortschaffung der Bestände eines Magazins in ein ande— res benutzt werden; ingleichen für die Gestellung der zum Wegen und Brückenbau und zu fortifikatorischen Arbeiten für vorübergehende Zwecke erforderlichen Mannschaften und Ge— spanne.

Doch sind auch diese Leistungen, und zwar nach Vor— schrift des §. 10 und §. 11 dieses Gesetzes, zu vergütigen, so⸗ bald und insoweit a) Menschen und Pferde über

orte entfernt werden;

b) die Handarbeitstage innerhalb Monatsfrist den zehnten Theil der Gesammtbevölkerung der aufgebotenen Gemeinde übersteigen;

c) die Gespannarbeitstage in derselben Frist über die dop— pelte Zahl der vorhandenen Gespanne hinausgehen;

für die Üeberweisung von disponiblen oder leer stehenden

Gebäuden zur Anlegung von Magazinen und Lazarethen, so

wie derjenigen Räumlichkeiten, welche für Wachen, Hand

werksstätten und zur Unterbringung von Militair - Effekten erforderlich sind; ferner für die Gewährung freier Plätze und unbestellter Grundstücke bis zur Zeit der Saatbestel lung zu Lägern und Bivouaks, zu den Uebungen der

Truppen und zur Aufstellung der Geschütze und Fahr—

zeuge.

L Meilen von ihrem Wohn⸗

Leistungen gegen Entschädigung. Landlieferungen in Magazine.

Durch Landlieferung ist der Bedarf an Brodmaterial, Hafer, Heu und Stroh und, sofern die Umstände es erfordern, auch an Fleisch zur Versorgung der Magazine zu beschaffen, deren Anlegung und Füllung nach Zeit und Ort von der obersten Militair-Behörde bestimmt wird.

8

Die Vertheilung des Bedarfs erfolgt:

1) auf die Provinzen durch den Minister des Innern unter Be— rücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Lage derselben; da⸗— bei ist auf eine möglichst billige Ausgleichung Bedacht zu nehmen; innerhalb der Provinzen auf die Kreise, durch die Oberprä— sidenten unter Zuziehung eines von der Provinzialvertretung gewählten Ausschusses;

3) innerhalb der Kreise auf die Gemeinden, durch die Landräthe

unter Zuziehung eines von der Kreisvertretung gewählten Ausschusses. 3 S. 6.

Die Höhe der Vergütigung für die nach §8§. 4 und 5 bewirk— ten Landlieferungen an Lebensmitteln und Fourage wird nach den Durchschnitts-Preisen der letzten zehn Friedensjahre mit Weg-

lassung des theuersten und wohlfeilsten Jahres bestimmt. Dabei

taats-Anzei

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestel⸗ lungen sowohl auf dieses Blatt allein, als auch in Verbindung mit der Preuß. (Adler⸗) Zeitung an, für Berlin die Expeditionen Behrenstraße Ur. 57 und Scha dowstraße Nr. 4

1851.

werden die Preise nach den in Folge des Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetz⸗ Sammlung 1860 Seite 86) festgesetzten Normal⸗ Marktorten für die danach gebildeten Bezirke, und in den Landes⸗ theilen, in denen jenes Gesetz nicht zur Ausführung gekommen ist, für jeden Kreis die Preise des Haupt-Marktortes des Kreises zum Grunde gelegt.

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Vie Verwaltung der Magazine, deren Bestände mit der Ein⸗ lieferung in das Eigenthum des Staats übergehen, ist Sache der Staatsbehörden; die der Etappen-Magazine kann jedoch auch den Kommunalbehörden übertragen werden, insofern am Orte Königliche Magazine und Magazin⸗-Verwaltungen nicht vorhanden sind, welche zu diesem Zwecke benutzt werden können.

§. 8.

. b. Sonstige Fourage- Lieferungen.

Die Fourage für die Mobilmachungspferde, von dem Tage der Uebernahme derselben seitens der Militairbehörde, und für die Pferde der auf dem Marsche und in Kantonnirungen befindlichen Truppen ist von den betreffenden Gemeinden zu lieferu, insofern der Em— pfang derselben nicht aus Magazinen sollte stattfinden können, und wird nach den im §. 6 für Landlieferungen bestimmten Sätzen ver⸗ gütigt.

§. 9.

. c. Natural · Verpflegung.

Für die Natural -Berpflegung an Offiziere, Militair⸗Beamte und Soldaten, die auf Märschen und in Kantonnirungen gewährt werden muß, inseweit die Verpflegung nicht aus Magazinen stait— finden kann, wird den Gemeinden resp. Quartierträgern eine Ent⸗ schädigung gewährt, pro Kopf und Tag: ;

a) wenn das Brod aus den Magazinen in natura empfangen

werden kann, von 3 Sgr. 9 Pf.; .

b) wenn auch das Brod vom Quartierträger verabreicht werden muß, von 5 Sgr.

Die Hälfte dieser Sätze wird gutgethan, wenn bei eiligen Märschen, bei Benutzung der Eisenbahn und ähnlichen Veranlas⸗ sungen, nur ein Theil der Verpflegung, z. B. das Mittagsessen allein oder eine Abendmahlzeit und das Frühstück allein, verabreicht werden kann. Dabei wird für alle vorstehenden Fälle bestimmt, daß der Einquartierte sowohl der Offizier und Beamte als auch der Solda sich in der Regel mit dem Tische seines Wirths zu begnügen hat. Bei etwa vorkommenden Streitigkeiten muß demselben dasjenige gewährt werden, was er nach dem Verpfle— gungs⸗-Regulativ bei einer Verpflegung aus dem Magazine zu fordern berechtigt sein würde. .

§. 10. d. Vorspann.

Für den Vorspann, soweit er nach 5. 3 ad 2 nicht unentgelt— lich zu leisten ist, finden die für Friedenszeiten gesetzlich bestehenden Vergütigungs-Sätze Anwendung.

8. 11.

ö e. Sonstige Transportmittel, Arbeiten 2c.

Für die Gewährung der Arbeitskräfte und T mit Ausnahme des Vorspanns (85. 10), so weit solche sub 2 festgestellte Maß zu unentgeltlichen Leistungen übersteigen ferner für die Gewährung des Holzes zur Erbauung von Hütten und Baracken, des Lagerstrohs und des Koch- und W

ransportmittel das im 5§. 3

Wärmeholzes für die Läger und Bivouaks, so wie der Materialien zum Brücken bau, wird die Vergütigung nach den in gewöhnlichen Zeitverhäl nissen ortsüblichen Preisen gewährt.

8 12. f. Grundstücke und Gebäude.

Außer den Gebäuden, Räumlichkeiten und Grundstücken, welch Gemeinden nach §. 3 Nr. 3 unentgeltlich herzugeben haben, sind zur Ueberweisung der sonstigen für den Kriegsbedarf erfort Gebäude, Lager-, Bivouaks⸗ und Uebungsplätze, so Anlegung von Wegen erforderlichen Grundstücke und V gegen eine durch Kommissarien festzustellende Vergütigung tet. In gleicher Weise wird die Entschädigung für er nutzung der Grundstücke, welche zur Ergänzung Anlagen im Falle der Armirung einer unter Berücksichtigung des verminderten Werths die Rayon⸗Gesetze nicht schon den Anspruch ausschließen. Werden die Grundstücke nach mirung der Festung nicht zurückgegeben, so gung nach den für Expropriatlonen bestehende schriften.

9514 na Vestung

8 ) z V⸗* Ueber die nach §8§. 4— 12 zu der Staat Anerkenntnisse aus, welche vom Lieferung folgenden Monats mit vier? den.

unter den Eingesessenen zu bewirken. §. 14. 8. Mobilmachungspferde und deren Ersatz.

Die Gestellung der Mobilmachungspferde für die Garde-Tru pen (einschließlich der Garde⸗Landwehr), für die Linientruppen un die Trains findet nach Maßgabe der Verordnung vom 24. Februa 1834 (Gesetz⸗Sammlung 1834 Seite 56) statt. Die Bestim mungen derselben über die Vergütigung finden auch Anwendung auf den Ersatz des Abgangs an Pferden zur Zeit des Krieges, welcher Ersatz von denjenigen Bezirken geleistet werden muß, wo der Ab⸗ gang eingetreten ist. .

Die Gestellung der Mobilmachungspferde für die Provinzial—⸗ Landwehr erfolgt in Gemäßheit der vorgedachten Vorordnung und auf Grund der Landwehr-Srdnung vom 21. November 1815 von den zu den betreffenden Landwehr Bataillons Bezirken gehörigen Kreisen unentgeltlich. Den Ersatz des Abganges während des mo⸗ bilen Zustandes übernimmt die Staatska se. Beim Eintritt der Demodilmachung sind den betreffenden Kreisen resp. Landwehr⸗