unter Censur gestellt werden darf) ist folgende Stelle des alten Entwurfs: „Beschränkungen des Verkehrs mit Erzeugnissen der Presse durch Postverbote sind unzulässig. Ueber Preßvergehen, welche von Amts wegen verfolgt werden, wird durch Schwurgericht geurtheilt“ — weggelassen, weil sie sich, wie der Vortrag sagt, mehr in die gewöhnliche Gesetzgebung, als in die Verfassung eigne— Der dritte Abschnitt von den Gemeinden und den Bezirks⸗Verbän⸗ den blieb unverandert. In dem vierten Abschnitte von den Kir⸗ chen, den Stiftungen und der Schule finden sich folgende Abande⸗ rungen: Der Art. 50 des früheren Entwurfs lautet: Die Kirchen⸗ diener sind in Ansehung ihrer bürgerlichen Handlungen und, Ver⸗ hältnisse der weltlichen Obrigkeit unterworfen. Das Gleiche ent⸗ hält auch der neue Entwurf, dagegen ist folgende weitere Stelle des früheren Entwurfs weggeblieben: „Dieser Grund saßz findet inne: besondere Anwendung auf“ solche von den Kirchendienern in Aus⸗ übung ihres Amtes begangenen Handlungen, welche in , . gesetzen für strafbar erklärt sind.“ Im Art. 51. von den His ipli⸗ narbefugnissen der Kirchen⸗Oberen, ist folgende Stelle weggeblieben: „Auf eine Ueberschreitung der Befugnisse der lirchlichen Vor— gesetzten finden die allgemeinen Strafgesetze Anwendung. Im Irt., 35 des früheren Entwurfs hieß es: „Der Staatsge— walt gebührt die Aufsicht über die ordnungsmäßige Verwaltung aller Stiftungen.“ Der neue Entwurf sagt: „der Stiftungen.“ Sodann ist folgende Stelle des alten Entwurfs weggeblieben: „So weit jedoch Stiftungen ohne Rücksicht auf die Beförderung öffent⸗ licher Interessen nur Txivatzwecken gewidmet sind, und deren Ver— waltung oder Aufsichtsführung der Regierung nicht besonders an— gerufen und übernommen wurde, bleibt die Sorge für die Verwal⸗ kung den Betheiligten als xeine Privatangelegenheit überlassen.“ Es war nämlich nicht die Absicht, durch die Verfassung alle die mannigfachen Beziehungen und Verhältnisse vollständig zu ord⸗ nen. In dem fünften Abschnittevon der Staatsverwaltung im Allgemeinen und von den Staatsbehörden, wurde nach dem Begleitungs⸗Vortrag des Departements⸗Chefs für nothwendig angesehen, die Geschaftsbehandlung in dem Gesammt⸗Ministerium nicht an die Form eines Kollegiums zu binden, sondern demselben zu überlassen, in seiner Eigenschaft als berathende Behörde sich je nach Umständen freierer Geschäftsformen zu bedienen. Die Erfah— rung habe gezeigt, daß es den Vorständen der einzel— nen Departements nicht möglich ist, bei ihren gemeinsa— men Berathungen über alle wichtigeren Regierungs -Angele⸗ genheiten sich an einen bestimmten formellen Geschäftsgang zu binden, weil dadurch zu viele Zeit in Anspruch genommen würde. Das praktische Interesse könne nur sein, daß die oberste Staatsbehörde in allen wichtigeren Regierungs-Angelegenheiten in Uebereinstimmung handelt und ihre gemeinsame Ansicht eben so wohl dem Staatsoberhaupte als dem Lande gegenüber ver tritt, damit die Einheit in der Führung der Staatsverwaltung er— halten bleibt, die Regierung der Landesvertretung gegenüber als Gesammtheit erscheint und die Verwaltung der einzelnen Departe ments in allen wichtigeren Angelegenheiten durch die gleichen Grund sätze bestimmt wird. Eben so habe es sich als unthunlich gezeigt, daß in dem Gesammt-Ministerium regelmäßig die Detailberathung von Gesetz⸗Entwürfen und ähnlicher umfangreicherer Ausarbeitun— gen vorgenommen wird, während doch in der Regel eine solche letzte Prüfung schon deshalb nicht zu entbehren ist, weil sonst eine Uebereinstimmung solcher Arbeiten nach Inhalt und Form nicht er— zielt werden kann und sehr häufig derselbe Gegenstand in ver schiedene Departements eingreift. Es wurde deshalb vorgezogen, die den thatsächlichen Verhältnissen mehr entsprechende Fassung des im Oktober 1848 verfaßten Entwurfs aufzunehmen. Der neue Entwurf bestimmt nun Folgendes: Artikel 61. Die oberste Leitung der Staatsregierung unter dem Könige geht von dem Staats⸗Ministerium aus, dessen Mitglieder die Vorstände der für die einzelnen Haupt-Verwaltungszweige bestehenden besonderen Mi⸗ nisterien sind. In dem Staats⸗-Ministerium werden alle wichtige— ren Regierungs⸗-Angelegenheiten, sie mögen die inneren oder äuße⸗ ren Verhältnisse des Staats betreffen, unter dem Vorsitz des Kö⸗ nigs oder eines von dem Könige bestimmten Ministers zur Bera⸗ thung gebracht und die gemeinschaftlich gefaßten Beschlüsse dem Könige vorgelegt oder durch die einzelnen Minister zur Ausführung gebracht. Die Fälle, in welchen das Staats-Ministerium zu ver— fügen hat, bestimmt die Verfassung und die Gesetzgebung. Sodann besagt der neue Entwurf, abweichend von dem früheren, über den Staatsrath Folgendes: Art. 65. Zur Berathung von Gesetz Entwürfen, allgemelnen Verordnungen und Veränderungen in der Organisation der Staats⸗Behörden und Staats-Anstalten, zu Be⸗ gutachtung von Anständen bei Anwendung der Gesetze oder Ver— waltungsnormen, über welche sich die obersten vollziehenden Behör den nicht vereinigen können, und von sonstigen von dem Könige oder dem Staats⸗Ministerium zugewiesenen Angelegenheiten besteht ein Staatsrath, welcher aus den Ministern und der erforder— lichen Zahl ordentlicher Räthe zusammengesetzt ist. Für ein— zelne Gegenstände können sonstige Beamte oder Fachmänner zu den Verhandlungen des Staatsraths zugezogen werden. Art. 66. Die ordentlichen Räthe des Staatsraths werden von dem Könige nach Vernehmung des Staats-Ministeriums exr— nannt. Dieselben können jederzeit durch den König nach Verneh mung des Staats⸗Ministeriums, unter Belassung ihres Gehalts, auf andere höhere Staats⸗Aemter versetzt werden. Im Ubrigen haben diese Staatsräthe die Rechte der anderen Staatsdiener.
In dem sechsten Abschnitt, von der Ausübung der Staatsgewalt, sind einige Modistcationen für nöthig erachtet worden. Bezüglich der Gerichtsbarkeit der zum Dienststand gehörigen Militair— personen hat der frühere Entwurf ein besonderes Gesetz vorbehalten; der neue Entwurf stellt aber im Art. 79 fest:. „In Strafsachen sind, alle zum Dienststande gehöri⸗ gen Milstairpersonen der Militairgerichtsbarkeit unterworfen.“ Hinsichtlich der Kompetenz der Schwurgerichte enthielt der frü—
822
Nassau. Schloß Johannisberg, 18. Juni. (O. P.
A. 3.) Ihre Königl. Hoheit die Frau Herzogin von Cambridge
ist heute Mittag zum Besuche bei Sr. Durchlaucht dem Fürsten
Metternich hier eingetroffen; auch Ihre Königl. Hoheit die verwitt⸗
wete Herzogin von Nassau ist zum Besuche hier angekommen. Fürst
Metternich wird einige Monate auf Schloß Johannisberg zu— bringen.
Lauenburg. Ratzeburg, 18. Juni. (B. H.) Heute ist hier folgende Bekanntmachung wegen der Ernennung der Notabeln zur Vornahme der Verfassungs-Revision erschienen: „Durch das allerhöchste Patent vom 8. Januar d. J., die Wiederherstellung der landesherrlichen Autorität betreffend, ist die Zusicherung ertheilt worden, daß Se. Majestät der König vor der Feststellung der öf— fentlichen Verhältnisse des Herzogthums Lauenburg das Gutachten achtbarer lauenburgischer Männer vernehmen werde. Wenn auch die Stellung des Herzogthums zu den übrigen Staaten Sr. Ma— jestät und seine Verhaͤltnisse im deutschen Bunde bei der dermaligen polttischen Lage der Dinge noch nicht definitiv haben geregelt und fest⸗ gestellt werden können, selbige vielmehr einer späteren Erörterung vor⸗ behalten werden müssen, so haben Se. Majestät der König es doch als den Wünschen des Landes entsprechend erachtet, wenn die innere Verfassung des Herzogthums ohne weiteren Verzug geordnet und festgstellt werde. Dem Willen Sr. Majestät gemäß, sollen darnach sechs achtbare lauenburgische Männer in der Stadt Ratzeburg för— dersamst zusammentreten, um hinsichtlich der künftigen inneren zeit— gemäßen Verfassung des Landes, namentlich einer den wahren Be— türfnissen des Landes angemessenen Landesvertretung, selbstständige Vorschläge, denen indeß die alte bestehende Landesverfassung als Grundlage und Ausgangspunkt zu dienen hat, zu berathen und zu entwerfen. Ueber die Resultate der Verhandlungen der achtbaren lauenburgischen Männer wollen Se. Majestät nach vorgängiger allerhöchster Prüfung und Bestimmung eine Communication mit der vor dem Jahre 1848 bestandenen Ritter⸗ und Landschaft eintreten lassen. Nachdem Se. Majestät der König nun sich veranlaßt gefunden haben, als achtbare Männer aller höchst unmittelbar zu designiren den Grafen von Kielmansegge auf Gültzow, den ersten Beamten des Amtes Ratzeburg Etatsrath Su⸗ semihl und den Justizrath Walter in Ratzeburg, ist zugleich aller— höchst verfügt worden, daß die drei übrigen achtbaren Männer von der Ritter- und Landschaft des Herzogthums, so wie sie bis zum Jahre 1848 bestanden hat, zu erwählen und allerunterthänigst in Vorschlag zu bringen seien. Indem die Ritter und Landschaft von diesen Ansichten und Beschlüssen Sr. Majestät des Königs hier durch in Gemäßheit höherer Verfügung in Kenntniß gesetzt wird, geben wir Wohlderselben auf, sofort zusammenzutreten, ihrerseits auch drei achtbare Männer, welche dem Herzogthume angehören, zu erwählen und das Resultat der Wahl zu weiterer Verfügung an uns zu berichten. Ratzeburg, den 14. Juni 1851. Königliche Re⸗ gierung des Herzogthums Lauenburg. Su semihl.“
D
NMusland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 18. Juni. Den Vorsitz führt Dupin. An der Tagesordnung ist die Fortsetzung der zweiten Berathung von Delessert's Antrag bezüglich der Sparkassen. Eine dritte Berathung wird beschlossen. In dritter Berathung wird dann der Pensionsbezug für die im Juni 1848 dekorirten republikanischen Garden bewilligt. Es folgt der Gesetz Entwurf über die Verwaltungs-Cumulation in der Stelle des Rhone⸗-Präfekten. Derselbe überträgt dem Rhone-Präfekten auch die Befugnisse eines Polizei⸗Präfekten nach dem Gesetz vom 12. Messidor Jahr VIII., für Lyon, Guillotièere, Croix Rousse, Vaise, Ealluire, Dullens und Sainte Foy, ferner die Befugnisse des Polizei-Präfekten nach dem Gesetz vom 3. Brumaire für die Gemeinden Villeurbaue, Vaux, Bron und Veuissieux im Departement Isere, endlich für die Gemeinden Rillieuz und Miribel im Departement des Ain. Den Maires bleibt nur die Bau-, Wasser-, Wege-, und Markt-Polizei. Im Rhone-Departement werden deshalb zwei neue General⸗-Secretairsstellen errichtet. Es verbreitet sich in der Versammlung das Gerücht, Carlier werde, um der von Foreade angedrohten Veröffentlichung mehrerer weitere Dokumente zuvor— zukommen, seine Entlassung geben. Diese Dokumente sollen aus der Zeit der Intimität zwischen Changarnier und Carlier herstam— men. Gouin spricht gegen die vom Minister verlangte Dring— lichkeit eines Gesetzes, das die Maires vieler Gemeinden ihres Amtes entsetze. F. Barrot und Leon Faucher sprechen für die Dringlichkeit, welche von der Versammlung bewilligt wird. Pelletier bekämpft lebhaft das Gesetz als einen Schimpf für die lyoner Bevölkerung, der ihr nur neue schwere Lasten auflege. Warum eine solche Maßregel im Belagerungszustande? Das be zügliche Gesetz vom Messidor sei reine Willkür. Er verliest eine Berathung der lyoner Munizipalität vom 19. Mai, worin gegen das vorliegende „barbarische“ Gesetz protestirt wird. Das Gesetz solle der Polizei nur dazu dienen, den Bonapartismus zu begün⸗— stigen und die Arbeiter für ihre Anhänglichkeit an die Republik zu bestrafen. Das Benehmen der Regierung, die nichts für Kredit und Arbeit gethan habe, sei Schuld, daß dort 10000 Arbeiter brodlos seien, und diese Leute nenne der Berichterstatier Vagabun den. Der Redner geht nach und nach alle Maßregeln gegen Lyon durch. Er klagt die Prevotalhöfe der Restauration an und verth idigt den Arbeiteraufstand von 1831 als Nothwehr und Verzweiflung. Der Auf—⸗ stand von 1849 sei die Folge der Expedition gegen Rom gewesen. Traue man vielleicht der Armee nicht, daß man Munizipalgarde in Lyon haben wolle? Man antworte nicht auf die Klagen des Elends mit einem Gesetze des Zorns und der Unterdrückung. Minister Leon Faucher bezeichnet die Rede Pelletier's als eine Abscheulich⸗
Paris, 18. Juni. Der Präsident der Republik wird am 21sten, 24sten und 2bsten über die 1ste, 2Ate und Zte Division der pariser Armee, am 28sten zu Versailles über die Garnisonen von Versailles und St. Germain Revue halten.
In der gestrigen Sitzung der Revisions⸗Kommission eröffnete Herr von Corcelles die Debatte durch eine Belenchtung der Ansich ten Cavaignac's und Tocqueville's. Cavaignac beantragte nämlich in der früheren Sitzung, es solle zuerst die Frage ob Republik? ob Monarchie? in der Kommission entschieden und dann vor die Ver— sammlung gebracht werden. Tocqueville wollte eine republikanische Revision mit Modification des neuen Wahlgesetzes. Corcelles be— kämpft zuerst die Absicht Cavaignac's, die monarchischen Meinungen zur Abstimmung bringen und durch ein Votum der Versammlung verwerfen zu lassen. Er erkennt die Republik nicht als ein ewig bindendes Gesetz an. Die Republik beruhe wesentlich auf dem Nas tionalwillen und falle dadurch in das Bereich der Dis kusston, weswegen süe auch nur eine Folge des Na tionalwillens für eine bestimmte Zeit sei. Man ver lange von Berryer ein Programm seiner Monarchie, aber kündig ten sich Monarchie oder Republik vorher an? Ein Land ändere seine Regierung nur durch eine Revolution. Er schließt sich im Allgemeinen den Beweggründen Tocqueville's an, glaubt aber, gegenüber der unbeschränkten Vollmacht der Constituant — eben so schwach, als Cavaignac's Vorschrist unmöglich spricht sich für eine totale Revision, aber in streng legalen stitutioneller Form aus. Charamaule findet Cavaignac's rung gerecht und staunt, daß Berryer behaupte, die gesetzgeber Versammlung habe nicht das Recht, der Constituante diese Frage zu stellen, um so mehr, als er nicht immer die gleiche Ansicht au— gesprochen. Er erinnert an Berryer's Rede beim Mißtrauens Votum. Solle man die Revision anordnen? Im Sinne republika nischer Verbesserung könne man sie zulassen. Aber der Hauptbeweggrund sei die Abschaffung des Art. 45, damit nicht eine inconstitution Wiederwahl des Prasidenten erfolge, die derselbe ohne Zweifel vor zöge. Um also ein Uebel zu vermeiden, führe man es herbe Charamaule hat selbst für Bonaparte gestimmt, denn er habe, s er, nicht geglaubt, daß dieser seine Schriften so schmählich Li strafen würde. Er hält es für unklug, vier Minoritäten in Kampf zu führen. Eine Majorität gebe es nicht, wozu also nütz das Land aufregen. Cavaignac wundert sich über diese auftauchenden Ideen von Nationalsouverainetät. Die gesetzgebend Versammlung habe, wie die Constituante, nur die ihr der Verfassung zugewiesenen Rechte Di .
alles guten Willens die Verfassung nicht
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Constituante werde es ebenfalls bleiben lassen. die Ordnung, in jeder anderen, usurpatorischen Solle nun die Constituante einmal ü benden Versammlung an totale oder werden, warum nicht offen reden? Man
Das Land habe aber die Gesetzgeber hierher
Namen zu sprechen. Wer solle die Uebel
nen, als die Gesetzgeber, und wenn sie sie kennen, mite wollten sie stillschweigen? Es sei dies eine F
der Ehre. Weil in verschiedenen Artikeln sich
täten sich über das elastische Wort Revision verst—
Krisis für das Land dekretiren? Nein!
lung könne einen solchen Beschluß nur fassen, wenn sie
ler Majorität bekräftige, durch einen bestimmten Tadel der Verfassung und einen gemeinsamen Gedanken über d Reformen. Sei diese Einstimmigkeit nicht möglich moralisches Recht, über das Landseine unmöglie
Alle diese Betrachtungen knüpften sich an die Alter! Monarchie. „Wir stellen“, schloß der N
Monarchisten nun dieses Dilemma:
ihr seid besiegt, oder stellt lich Berryer erklärte, er sei für totale Revisior
dur
gelung für Beibehaltung des Art. 45 der Petitionen sei, Man brauche s man Revision wolle, da Art
schreibe Uebrigens behält er Tribüne vor. Charras entgegnet Perioden nicht begreife, um gerade wolle. Cavaignac habe die richtige wohl daran. Die Monarchisten hätt
lings-Königthum versprochen, sie möchten
jetzt: „Revidirt rasch die Verfassung, und
sein“, gerade wie man 1848 gerufen hab
Verfassung an, und das Land ist ruhig.“
fassung votirt gewesen, so habe es geheißen,
sei zur Beruhigung nothwendig, dann die ing
tuante, heute die Revision. Nach der Revision werde
Etwas finden. Was beantrage man eigentlich?
len statt zwin. Artikel 45 nenne man fehlerha
man ihn denn schon versucht? Wolle man
gen der Sicherung des Landes revidiren, so wisse
besseres Mittel. „Gehen Sie,“ sagt der Redner
dem Elysee, erlangen Sie von Bonaparte die entschiedene Erkl— rung seiner Achtung vor der Verfassung, seine Verweigerung jede inconstitutionellen Kandidatur, und Sie werden viel für die Ruhe des Landes gethan haben.“ Moulin spricht für Revislon. An 19ten werden die Herren von Mornay und von Melun sprechen Broglie, der Präsident der Revisions-Kommission, soll gestern ziem lich mißgestimmt gewesen sein und nach aufgehobener Sitzung bemerkt haben: „Wir können nicht ein Wort sagen, ohne uns schaden, warum also überhaupt sprechen?“ Heute hat die Revi sions⸗Kommission keine Sitzung gehalten. Sie wird sich morgei und Sonnabends versammeln. Man will wissen, Thiers glaube das Verlangen des Landes nach Revision, aber er halte sie für g fährlich, weil die ohnedies sehr gespaltenen monarchischen Parteten
erthen Herrn Lemulier gereizt Amte eines Direktors der iner seiner Freunde, Lacordaire, Bruder des bekannten Domini⸗ er Leon Faucher hatte bei Angaben in Carlier's Be⸗ ts als einen Mißbrauch
welche die Empfindlichkeit des ehrenw haben, stehen, wie man sagt, Gobeline in Verbindung, welches e Lacordaire ist der
erhalten hat.“ Der Minist
kaners und Kanzelredners. der neulichen Interpellation wegen der ? richte erklärt, er sehe in dem Ganzen nich pes Vertrauens. In einem Schreiben antwortet heute Forcade dem Minister, daß er es vielleicht eines Tages bitter beklagen dürfte, lten Sache von der Tribüne herab gedient zu ha⸗
einer so verzweife Berichfes damit, daß
Er rechtfertigt die Veröffentlichung des er vie von der Regierung erhobene Anllage der Lüge nicht auf sei ner Ehre habe haften lassen können. zen Hergang, wie er zu der Note Carlier's gekommen. großmüthig, um sich über die ungerechte und leichtsinnige Anklage pes Ministers zu entrüsten, und wünsche, dem Minister in Ter näch— sten Zeit abermals seine Großmuth beweisen zu können. nite nr enthält die amtliche Mittheilung, Untersuchungsrichter Haton sei mit Untersuchung der Veranlassung von Larabit's Interpellation beauftragt.
Die Kommission für innere Verwaltung hat heute Herrn von Larcy zum Berichterstatter für die Abtheilung „Präfektur“ Ueber den Bericht Vatismenil' fand dann eine sehr lebhafte bestand darauf, man solle seine Lobrede auf das neue Wahlgesetz Die Kommisston hat sich auf Donnerstag Beschluß zu fassen. andere Mitglieder
Nochmals erzählt er den gan
das Muntzipal-Gesetz
ebatte statt. Vatismenil
m Berichte nie des Berges haben den
Bisthümern abzuschaffen
Regierung das der Verhandlunf
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Gränzregulirungs-Kommission vorzugehen hat, festgestellt. Dieselbe wird dieser Tage ihre Arbeiten beginnen.
Die Fusionisten strengen ihre Kräfte an, um bei den Wahlen
zu siegen. Sie suchen deshalb in allen Orten Comités zu errich— ten und haben in den Büreau's der Assemblée nationale ein Central⸗Auskunfts-Comtoir für Fusion begründet.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober
haus. Sitzung vom 17. Junl. Lord Stanley überreicht eine Pelition der Rheder ⸗Association in Liverpool gegen die jetzt be stehenden neuen Schifffahrtsgesetze. Der Lord sucht zu beweisen, daß der englische Handel einen ungleichen Kampf mit dem auslän dischen zu bestehen habe, denn auf die britischen Erleichterungen antworteten fast überall feindliche Tarife, und in manchen Ländern,
B. Amerika, dürften englische Schiffe sich an den einträg—
lichsten Handelszweigen nicht betheiligen. Die Abhülfe liege aber in der Hand des Geheimen Raths, den die Na vigations-Akte bevollmächtige, den derjenigen Staa ten, welche die Reziprozität verweigerten, aufgehobene Zölle wieder aufzuerlegen, und zur Anwendung dieses Schutzmittels sei es es jetzt hohe Zelt. Graf Granville bezweifelt die Richtigkeit der statistischen Angaben Lord Stanley's und der Petition. Er glaube, daß die Rheder ihre Wohlfahrt so wenig den Navigationsgesetzen
danken gehabt, wie von ihrer Abschaffung sonderlichen 9
zu besorgen hätten. Authentische Ausweise zeigten,
J
Tonnengehalt der britischen Handelsflotte gestiegen und Steigen begriffen sei. Uebrigens habe sich selbst Lord auf seine Darstellung einen wesentlichen und sich gehütet, den Rhedern die Wiederher Schifffahrts-Akte in Aussicht zu stellen. Lord
Steigen unseres Tonnengehalts
; größerem
af Granville,
erlangte
— — — —
schwimmend 84 Pfd. 11 löth
mit der Insel Rügen verbundenen Halbinsel Wittow, aus 1)
bereits von mehreren fremden Staaten, unter anderen von Nordamerika, erlangt habe, obgleich es sich von selbst verstehe, daß der Besitz Ka⸗ liforniens den Amerikanern viele natürliche Vortheile über die Schiffe des englischen Kaufmanns gebe. Frankreich und Spanien beharr⸗ ten allerdings noch bei ihren Differentialzöllen, aber ein Versnuch, Repressalien zu ergreifen, würde dem britischen Handel mehr Scha den als Nutzen bringen. Damit endete die Debatte. Die Sitzung hatte von 5 bis halb 9 Uhr Abends gedauert.
London, 18. Juni. Prinz Albrecht präsidirte gestern der drit ten Jubiläums -Versammlung der Gesellschaft zur Verbreitung der Bibel. Bei diesem Jubiläum der Bibelgesellschaft, welche nun ge rade 150 Jahre besteht, traten, außer dem Prinzen Albrecht, noch Lord John Russell, Graf Grey, die Bischöfe von London und von Oxford, der Erzbischof von Canterbury, Sir R. Inglis und der Herzog von Neweastle als Hauptredner auf.
Im Hotel der preußischen Gesandtschaft war gestern Abend glänzende Gesellschaft. Das diplomatische Corps, der englische Adel und die Wissenschaft waren zahlreich vertreten.
Bekanntmachung. Das Leuchtfeuer auf Arkona, auf der nördlichen Spitze der
Lampen mit parabolischen Scheinwerfern gebildet, unter 31 37 12“ der Länge von Ferro und 547 41 12“ nördlicher Breite,
wird wegen einer an der Laterne des Thurmes nothwendigen Repardtur vom 7. bis 21. Juli dieses Jahres gelöscht werden, was zur Nachricht für das Schifffahrt treibende Publikum hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stralsund, den 4. Juni 1851.
riglich preußische Regierung.
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Die Kapitalien, welche die Pflich⸗ tigen mit dem 18fachen Betrage der Rente baar ingezahlt und für welche die Berech⸗ tigten die Abfin dung in Renten⸗
fen gewählt aben (vergleiche Spal e 2
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tragen.
1 rie brie 1641 habe 5 pe b
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n. —
here Entwurf im Art. S6 die Bestimmung; „Schwurgerichte sollen) keit. (Lärm links. Zur Ordnung! Die ganze Majorität erhebt schwerlich für die Wahlen der Constituante dieselbe Einigkeit wie jedenfalls in schweren Strafsachen und bei allen politischen Ver- sich und applaudirt. Die Linke protestirt. Die Masorität drängt bei denen zur jetzigen gesetzgebenden Versammlung würden aufwei— gehen urtheilen.“ Der neue Entwurf (Art. s) besagt nur: „In sich um die Tribüne und applaudirt neuerdings. Die Sitzung wird sen können. Dennoch glaube er sich dem Wunsche seiner Wähler ; Oft 7No a 395, 40 a 395 Rthlr. verk., 39 Rang!
schweren Straffällen sollen Schwurgerichte urtheilen.“ Die Vor⸗ 10 Minuten unterbrochen.) Wie Faucher wieder sprechen will, ent. fügen zu müssen. ; K. ; ö. z Sonntag, 22. Juni 3 Opernhause. 73ste Abonneme schriften über die Kompetenz der Schwurgerichte ind also mehr steht neuer Lärm. Der Präsident Du pin schützt, ihn. Faucher Folgendes ist der Text von Laboulie's Antrag: „Art. 1. J Herste, große 35 * 34 Rthir. Vorstellung: Die Hugengtten, Oper in, s Abt, Muh als früher der Gesetzgebung vorbehalten worden. Ferner sind die erklärt, die Beleidigungen reichten nicht an die Höhe seiner Verach« dem Repräsentanten wird auf Verlangen ein sechswöchentlicher im ifer söed w Qualtlät 30 — 32 Rthli Meyerbeer« Ballets von Hoguet. (Herr Roger, erster Tenorist Bestimmungen im §. 82 des früheren Entwurfs, daß die Strafge tung. (Gelächter und Geschrei: Bekannt! Guizot sagte auch so!! laub bewilligt. Art. 2. Der Urlaub wird nach der Reihenfolge 6. sc wimmend 48psd. zu 295 Rthlr. verk 0pfd. 3 großen Oper zu Paris: Raoul de gis, als erste Gastrolle richtsbarkeit der Polizei an die Gerichte übergehe, und daß die Ge⸗ Man mache der Majorität den Prozeß. Es sei ihm vergönnt, der Gesuche ertheilt. Die Gesammizahl darf hundert nicht über Ech 6 h . 42 —= 456 Rthlr Futter⸗ 40 —– 42 Rthlr. Anfang 6 Uhr. ; richtsbarkeit der Gemeindebehörden aufgehoben werde, weggelassen, der Majorität zu erklären, daß Keiner zurückweichen werde. steigen. Art. 3. Wegen Krankheit kann besonderer Urlaub ertheilt 5 , . ö. . ö. Billets zu dieser Vorstellung sind im vormaligen B
well deren Ausführung auf das genaueste mit der ganzen Ge- Das Volk sehe nicht mit Vergnügen, wie ein Theil seiner Vertreter werben.“ ̃ g ö Juni S109 Rthlr. Br., 106 G. Verkaufs⸗Büreau des Schauspielhauses, nach der Seite der Tauben Zweiter Rang
richtsorganisation zusammenhänge. Auch sei, sagt der Begleitungs— Aufruhr predige. Die Arbeit könne bei solchen Scenen nicht festen Man wollte gestern wissen, Forcade habe den Bericht des Po Dan! Juli ) — t straße gelegen (Eingang Jägerstraße, neben der Vorfahrt), zu fol⸗ , 96 n nnn daselbst vortrag, nicht abzusehen, wie die Gemeinden die ihnen zugesicherte Fuß fassen. (Lärm. Huguenin wird zur Ordnung gerufen.) Es lizeipräfekten Carlier nur auf Veranlassung Changarnier's, mit dem g Jun / Rn gust 10 Rthlr. Br., 104 G. genden hohen Opernhaus⸗Preisen zu haben: Far ch ing Und Dalton alelbst Ortspolizei handhaben sollen, wenn ihnen nicht einige Strafgewalt handle sich um Exrichtung einer Polizei, welche die Guten be⸗ er auf sehr vertrauten Fuße stehe, veröffentlicht. Im Konferenz ö. ust / Geht. 16 Rthir. Br., 163 . Fremden-Loöge 2 Rthir. ié Sgr. Erster Rang und Rake Amßhitheater. ...
gelassen wird. Der, siebente, von den Staatsfinanzen handelnde schütze und die Bösen überwache, eine Polizei, wie sie in Paris saale der National-Versammlung wurde gestern Verwunderung dai n , oz, R 2 ** Rthlr. verk., 1074 Br., 3 G. daselbst, inkl. der Proscenlums-Logen und am Orchester J thin, ? o echer. Abschnitt blieb unverändert. Von den transitorischen Bestimmungen existire. (Rechts: Schluß! Schluß!) J. Favre geht nach der Tri über ausgedrückt, daß Changarnier, Baze, Remusat, Maleville Stn hren 103, Rthlr. Br., 105 G. 20 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscentum des k be, ver sogenannten komischen ist noch die im Artstel 174 enthaltene zu erwähnen, wonach bis büne. Ehangy reklamirt das Wort, um dem Minister zu antwor- Chambolle, Royer (du Nord) und Duvergier de Hauranne bei der K ö Der. 10 2 * Rthlr. verk., 1056 Br., zweiten Ranges 1 Rthlr. 19 Sgr. Zweiter Rang 265 Sgr. Dritter Die Preise 2d a, kommen bet un Spernhause in Anwendung, zu anderweitiger Organisition der protestantischen Kirche die zwei ten. Es wird jedoch mit großer Majorität die allgemeine Debatte neulichen Interpellation gegen die Untersuchung gestimmt. Dei Yohnl 13 6 Rihlr . Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater und dei Schauspiel e, dae, deen. ir Ballets, die Preise ad e. Vertreter derselben in der ersten Kammer von den sechs General- geschlossen. Chanay verlangt das Wort über Art. 1. Er bean Staatsanwalt hat dem Repräsentanten Lemulier, der sich gestern Hann 13 Rthlt J 10 Sgr. 2 ; . die Preise . k: hei e , oder bei Gastspielen be Superintendenten und den sechs dem Dienstalter nach ältesten Deka- iragt Vertagung auf morgen. Dies wird verworfen und Art. 1 bei ihm einstellte, erklärt, die Untersuchung wegen der Anschul digung des . 111 ing n. Montag, 23. Juni. Im Schauspielhause. Wste Abonnements⸗ bei besonders tost gie gen n mit bedeutenden Kosten verbun- nen gewählt werden. mit 449 gegen 217 Stimmen angenommen. Die Sitzung wird Amtsverkaufs sei im Gange, und würde heute das Zeugenverhör begin Hüipsec-Thran 117 Rthlr. Vorstellunz. Der geheime Agent, Lustspiel in 4 Atten, von Hack- rühmter n, , nnr zu ven höchsten Preisen schreiten zu aufgehoben. nen. Im elysäischen Bulletinde Paris liest man: „Die Annahmen Spiritus loco ohne Jaß 169 Rthlr. bez. länder. Hierauf: Solotanz. den ist), um nicht, er,
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