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Reyscher den Bericht der Minderheit
daß, was von dieser vorgeschlagen worden, das Wenigste sei, was ausgesprochen werden könne. Der Redner sprach
dabei noch die Ansicht aus: Wenn wir die preisgeben in einem so wichtigen Recht, so die Achtung des Volks und selbst die Achtung der Regierung ver scherzen; wir sind es dem Lande schuldig, lieber auseinanderzuge hen und ihm jene demüthigenden und kostspieligen Erfahrungen zu ersparen, die es schon oft gemacht hat. Wenn wir die vorgeschla—⸗ gene Verwahrung beschließen, fo bedrohen wir nicht das Ministe um, sondern wir verhüten nur, daß in die Verfassung nicht eine geschossen werde, die sich nicht so leicht wieder ausbessern
läßt. Frhrr. von Varnbüler verwahrt sich gegen die Auffassung
Bresche
wen
ö 2271 y s 6 16
des Vorredners, daß man die Achtung des Volks verscherze mm w; ; ͤ Reyscher: Das ist die Sach
man dem Minoritätsantrag nicht beitrete. Rey scher: Vas ist die Sdd
; i. ) n sind deraleichen Meinunasäuße der Reflexion; in solchen Erörterungen sind dergleichen MNemungsauße lͤ (Zustimmung vo
w verschiedenen
gen immer erlaubt gewesen
Seiten.) Staatsrath von Knapp setz auseine ? ö Verordnungen zur Sicherstellung der Steuerpslichti bst dient haben; eine Menge von Abgaben, wie die von n un dergleichen, wären verloren gegangen, wenn die n seordnet worden wäre l Inzwischen w at M ch al 1 ssen ein,. Präsident von Moser: Die Stellung ne sel dermalen eine unbehagliche man habe nur einer Constitutionalität, befinde sich in einem stitutionell leben, wo die Abg eten die Figurenmänner seien In dem wichtigsten Rechte ger— de teuerverwitligung, tref zu Solchen Zuständen müsse man offer n sehen; mit der Regierung mit Ac 1 e se schlimmer, als strei offen und w spree (Sehr gut.) Es diene weit mehr für die
Logik und
mmission habe man
wenn sie den Weg gehe, den Gewissen
N ö e , Von der staatsrechtlichen Ko
vorschreiben.
warten können, da betreffenden Gegenstände die Kam mer in volle Klarhe scheine ihm nicht gethan worden s Kor . Bestimmun
. . 9 zu sein die.
) chen und sagen sollen:
n C. S9
stem Rechte angewendet oder nicht. st rium durch die Steuererhebung u virklich angegriffen habe sei ᷣ Kommission einverstanden; en Ve letzung nachgewiesen sei, im gang nehmen, sondern müsse rfah rens der Regierung aussprechen r nicht staunen, wenn es zu diesem ?
würde dies letztere thun, wenn Wi ne in Einflüssen freie Großmacht und die Bolks souverainetä mit der ihr anhängenden Nullität des S oberhaupts in Württ
1 berg durchgeführt wäre. Er aber glaube, die Regierun
anders handeln können, als sie gethan, weil da
gerade angefangen habe, des constitutionellen Tre E berufung und Auflösung des Landtags herzlich müd n einerseits nach Republik, andererseits nach Absolutismus si l
sehnen. Das Volk habe der Ruhe bedurft; diese ihm zu gewähren zu Hülfe gekommen
2K AIE 9 gar deshall . 6n
sei ihm die Regierung der Rechtmäßigkeit und der Nothwendigkeit der Anwendung R ö den nnn erlaube,
dem Antrage der Kommissionsmehrheit beizustimmen, aber die Be gründung desselben zu verwerfen. Der Abgeordnete Wiest von Ehingen bemerkt zunächst Reyscher auf seine Aeußerung, z ma lieber auseinandergehen und dem Volke eine neue Demüthigung
sparen sollte, als dem Kommissionsmehrheitsantrage beizutr daß hierin ein Angriff gögen diejenigen liege, welche dem Mehrhei antrage beitreten werden. (Reyscher: Das ist nicht der Fall Denjenigen, welche dem Antrage beistimmen, ist es eben so Ernst bei der Sache; ich überlasse es dem allgemeinen Urtheile, ob der artige Reflexionen parlamentarisch sind. Was den Antrag des Prälaten von Moser betrifft, so habe ich am An vermuthet, derselbe werde zu einem ganz
fang seiner Rede anderen Resultate gelangen, als zu welchem er jektiv die Sache betrachtet, mache ich sür meine Person keinen Hehl daraus, daß mir die Vorbedingung des §. 89 nicht durchaus ein zutreffen scheint. Eine Verfassungsverletzung hat aber Lie Kom mission subsektiv nicht finden können; wenn man aber eine solche als vorhanden annimmt, so muß man auch ganz anders auft
gekommen ist. Ol
als mit einer Mißbilligung. Die Kommission sieht ruhig dem Ur— Volks entgegen. Wenn Reyscher meint das Volk werde durch unseren Antrag gedemüthigt werden, so sage ich dagegen, daß das Volk die Sache nicht so ) die Minderheit der Kommission; es hat vielmehr in den Verordnungen keine ;
Beeinträchtigung seiner Rechte erblickt. Goppelt: Er
1 51 Dog the Des
! neige sich zu einer milderen Auffassung hin, als der des Berichterstatters der Minderhei zu ihn die Eigenthümlichkeit der Erhebung mancher Steuern, z. B. der Zölle, bewege, welche keinesweges auf einer blos dre sährigen Periode beruhen. Er glaube nach der Stimmung des Vol s zu verfahren, wenn er den mildesten Weg einschlage, unde aur6 nur, daß er auch nicht über andere Maßregeln so mild ur theilen könne, z. B. über die Ausschließung eines freisinnigen Man nes aus diesem Saale, welcher dem Lande schon die besten Dienste
In der vorliegenden Frage sehe er das Steuerverwilli Es sind zwei große
Gesetz
5 1 D
geleistet gungsrecht im Prinzip nicht gefährdet. Mohl: Rechte, auf denen jede Verfassung beruht, das zebungs⸗ und das Steuerverwilligungsrecht. Seit Jahr hat man hieran fort und fort zu rütteln
Jeder, der die Sache nur irgend kennt, weiß, daß das Aus schreiben der Steuern und das Einfordern zwei ganz verschiedene Dinge sind. Das Ministerium konnte Steuern, die nicht verwil ligt sind, nicht fordern, es durfte sie dann auch nicht hinterlegen laͤssen; daß es doch geschehen, war eine Verfassungsverletzung. In der ersten Halfte des Vortrags des Prälaten von Moser hat der selbe Worte gesprochen, die wir Alle anerkannt haben, geschlossen aber hat er mit dem Ausspruch, die Regierung habe mit der An— wendung des §. 89 ein verfassungsmäßiges Recht ausgeübt, und es hat nichts gefehlt, als daß er den Antrag gestellt hätte, man solle der Regierung für ihr verfassungsmäßiges Verfahren den Dank des Landes aussprechen. Der Berilchterstatter hat bemerkt, daß ob— jektio genommen die Vorbedingung des §. 89 der Verfassungs-Ur⸗ kunde nicht zutreffe. Dann mußte er aber bei dem Ministerium die subjektive Zurechnungsfähigkeit zugeben, denn sonst wären ja die Mini— ster gar nicht fähig, ihr Amt zu versehen. Ferner verwahrt sich Mohl dagegen, wie die Kommission zu Begründung ihres Antrags einen Silaatsrechtslehrer citirt, der seinen Namen führe. Hier sel es ge— schehen, wie der Teufel die Bibel citirt habe. Die angeführte Stelle besage das nicht, was die Kommission darin zu finden glaube. Die Regierung habe selbst den Staat gefährdet, sie habe die Stände darum nicht berufen, weil sie sie zur Zeit der Reaktivirung des Bundestags, zur Zeit der bregenzer Beschlüsse nicht habe berufen wollen. Wenn die Sicherheit des Staats gefährdet war, so seien es die Minister gewesen, welche diesen Zustand herbeigeführt ha⸗
einem
* 14 gesucht.
vor, wobei er äußerte,
Verfassung werden wir
erwarten ist. Steuern
ragrap! 92182 44 10 wor g roy Vorrechte wieder Wenn
Moser , zu
will eigentlich zwei Mißbilligungen aussprechen, die eine
Chef
ben, und diese ihre Handlungsweise könne nicht zugleich ihre Ent schuldigung sein. Die Minister hätten gar nichts zu thun brau
chen, als die Wahlen auszuschreiben und die Stände auf ein paar
Tage einzuberufen. Hier haben die wenigen Diäten nicht in Be tracht kommen können. Es sei gesagt worden, wenn man eine Ver fassungeverletzung annehme, so sei der Antrag Schoder's, nur eine
Mißbtlligung auszusprechen, nicht genügend. Wir wissen aber wohl, ' M
wir haben Erfahrung gemacht, was von einer Minister-Anklage zu
Man hat von der Wahrscheinlichkeit gesprochen, die später doch verwilligt worden, sie haben also
wären ja
auch provisorisch ausgeschrieben werden können; was wäre aber inn noch am Steuerverwilligungsrecht! Ich bitte Sie, sitzen Sie einer Bank, auf welcher S l stimmen Sie dem An ö Abgeordneten von bei 6st rigste was man Angesichts Verfassungsverletzung iu sspreche J) ; nden ? seien h B 9 les 1 1 ö di 9* l are 61 ) l zu . r gese . are ut ner . 1 ng d tant l (. j . chl m — J J t 11 1 861 1 e (1 8iülng . . ] müus a J 19 It 5 ĩ i l l J 1 1 1 d k ( 1 1 ( ) . t 1 nde nu l J k . . h n 1 1 Ie nicht 9 1 chlu ull h l zeis gen ß J ) 8 . 1 I R . 1 l A J 1 n 1s n t rechtlehre La t 6 thalben geri f k 1 l 6g Uu — iu — n Di ! A ) l 1 9 g are 4 11 cht J 5 ehr . eile ! j aß Di 1 1 1 1 9 1 f J 1 l 1 1 1 I 7 (1 Uslel ( nl umal c ist 1 p r 1 h n eine Hand voll Führ x Gewa n Die Ha 1D nehmen I Va 8 dem Kommissions-Anti ͤ Richtune ich . 1 sproch tr 1 l l N . Reysckh tel t ch ( 21 1 I ⸗ ungen 1 ö 1 J l ang rebt in l n l J es! jam l l 19 ch . — ) n d 1uß ] 3 1 ach l 1 l h J ; r n . (. 19 nn 1 1a . cl st ; ö it t tlichen K 1 len ictie un he ; M g ? m volle Ver zun Um 16 Erspr u e zu j sen sich die? en gegen ig ac r un in en Gegn h l seinem Rech 10 man var U S 11 n, wenn me ber mer nu fü n ur Octroyirung. Von S ums l in nicht n er Seite, der ich angehör— hnitten, sonde u der Mehrheit, welche Ministerium unterstützt. Hat man l inem Abgeord in früheres st stets um stützte, den sen ö macht, daß beg Am Hat J an 10 t 41 ( gangen, aus diesem Saal verdrängt? ine Verständigung, er halte eine solche für unmöglich, wenn man immer und immer nur nachgebe, dadurch ziehe — Spott und Hohn des Gegners zu n paar nan einen Verfassungsentwurf vo gelegt, nac be tan drsvorrechte aufgehoben werden, wenn P
en übersetzt,
so findet man in der ersten
man, nach dem
einfachen Tagesordnung übergehe, so gebe man
Mm gternng B nn, i .
gleren und zu octroyiren und l komme am Ende s weit, wie ein wüthendes Mitglied der preußischen Kammer vorgeschlagen habe, nämlich eine Verfassung von einem
König bestehlt da s Volk gehorcht Spittler: Der Abg. von Besighein gegen di
staatsrechtliche
Artikel, des Inhalts: der
Staatsrath von Wächter
andere gegen die Mitglieder der Kommission. Was die erstere betrifft, so sei die Kammer zum Aus spruch einer Mißbilligung gar nicht berechtigt, dieses könne nur de Staatsgerichtshof thun. Was gegen die Mit
Regierung, die
die Mißbilligung glieder der Kommission betrifft, so liege ihm für seine Person nicht ob, diese zurückzuweisen. Sodann habe dieser Abgeordnete davon gesprochen, daß diejenigen Mitglieder, welche dem Kommissions Antrag beitreten, selbst die Achtung der Regierung verlieren. Im Gegentheil müsse er versichern, daß solche Mitglieder von der Regierung sehr geachtet werden. Der Departements
bestreitet nun, daß der vorgelegte Verfassungs-Ent wurf Standesvorrechte dann auf die
beibehalte und geht Urlaubs-Verweigerung über. In dieser Beziehung sagt er:
Dle Regierung hat das unbestrittene Recht, den Ürlaub an Staats diener zu verweigern, ohne nur Gründe dafür anzugeben. Bei
meiner bekannten Offenheit stehe ich aber gar nicht an, die Gründe
öffentlich anzugeben. Die Regierung hat das Recht und die Pflicht einem Staatsdiener, der auf eine Weise auftritt, mit welcher di Ehre der Regierung nicht vereinbar ist, den Urlaub in die Stände versammlung zu oerweigern. Der betreffende Staatsdiener, auf welchen der Abgeordnete Schoder hingewiesen hat, ist unter denen
gewesen, welche trotz des Verbots der Regierung mit den Aus schuß Mitgliedern gewaltsam in das Ständehaus getreten Sodann hat dieser Abgeordnete seinen Namen unter Auf sätze gesetzt, worin der Regierung Verbrechen yfe werden. In solchen Fällen muß entweder er Stang ner seinen Posten verlassen oder das Ministerium muß abtreter zer dem A ĩ — — J ken auswä ) u l n te ni 101 191 2 1 icht 14 1 Bel ich n 211 i — 16 n ic — rI R I thümliche 2 ff n ur Zust⸗ den, T hef luswär kann davo gniß g J I 8u n ; n f — 17 1 1 ; 1 , — g. 1 1 9 te 1 ! t 1 Al r r in elen Einwendunger J Mintste ⸗ is ch d ten] l 79 16 11 8 1 üg git c — aß ick nein Richt ] em P sern zu J In 2 91 = dor is Antrag u 61 n inn 1 9 h lung habe bewies n dorgerufen worden 91 ( ur Worte iber nan er J j lben nie 1c — hdruck g ) man 1 N 1 chlus J d zt halt u en s ) — 19 [1 daf chlshof ch gerichtshof d ehrzal Mitgli De Kl ni demselben ni u n kungen das Wo abgestimmt er Antrag vor Schoder wird mit 66 gegen 19 Stimmen abgelehnt. Der Ant von Reyscher wird mit 48 gegen Stimmen abgelehnt ; Antrag der Mehrheit der Kommisston, bei den Verordnungen nichts zu erinnern, wird dann mit 51 gegen 34 Stimmen angenommen Stuttgart, 21. Juni. (Schw. M.) Kammer der A
ordneten. Es wird sogleich zum Gegenstand der Tagesordnung übergegangen, zur fortgesetzten Berathung des Zten Berichts der staatsrechtlichen Kommission über das Ergebniß der Prüfung der durch das R egiedu ngsblatt verkündigten Gesetze ꝛ0 (Bericht erstatter: Wiest von Ehingen) 5) Königl. Verordnung vom 26 ezember v. J. zum Schutz gegen den Mißbrauch der Presse lese Verordnung, sagt die Kommission, ist, wie im Eingange der
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Man glaubt, die
mission werde auf Od
g. 89 der Verfassunge Sie enthält auch wirklich Bestimmungen, welche Gesetzgebung
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selben gesagt wird, den Grund
Urkunde erlassen. e Minister in An—
klagestand versetzt wissen
Man? 2x f Vereinsrecht
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Kommission r r ler, Weber und Wiest von Ehingen) ist nach Erwägung aller könne unentschieden gela
der Ueberzeugung gelangt,
5
Frankreich
Petitionen, auch vor Departement Wahlrechts mit ordnung ist die einjährige Verlängerunt Die Dringlichkeit ist anerkannt
Chauffou
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Ausübung eines