1851 / 5 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dit weiteren

lich e n Mu die Gebote

ten Dirigenten e Eichsfeldischen Zi on ugs einzulösenden trage von

Herrn

Wir fordern alle diejenigen,

1 hätern de ö

ö

J uli 2

Ihrer Vernehmung

einzufinden. Der Kr 166. Wegener hat ein ünf und zwanzig demjenigen sestgeseßt, der ihm) z der een, Sach nn. erg, 30. Fan .

Bekan

D as am Panhof⸗ , belegene, ; ehemals init a vor ö nämlich vom 1. Oktober den zen nb eren verpachtet werden. B . 3 in D ürsgn seen einzusehen, mit der mn cht. für die Pachtung des Badehaus ? bis späteß versiegelt einzureichen.

n

Administration der

Bekanntmachu .

die durch 1845 und

ge setzes vom heute erfolgte Verloosung der zu , Schuldve rschreibur ö en Verhand lung

.

die nachstehend Ve Heiligenstadt, fete , olgte n Ai 1

——

——

. 1

6250

wurden in Gegenwart: des Herrn Kreisrichters Freu putirten des hiesigen Kreisgerichts

und

Nummern

ch uldyerschs bun gen und

A

Nr. 353 über

B. L. 1 81 Nr. 633 über“?

183 178

Kenntniß Ce e Me, nn, weg

e Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn. kanntmachung. ie Actionaire Eisenbahn hierdurch Zinsen pro J. von den vollein⸗ hlt en Actie n vom 1. Juli .

s gestohlenen Guts haben, Mit Seilage (Preuß. Adler-Zeitung) Pa in Berlin 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,

Nachricht

davon

o ubr . 10 U hr, .

2 richtigt, daß n d.

,

in Köln

n Aachen egen Aushändigun

dem Kn n ichen clue 18 ge⸗ l hoben werde!

in allen

Dreis-Erhöhung.

in der ganzen Monarchie 1Rihlr. 174 5gr

Das A bonntmen t. betragt 6 8 Alle Post-Anstalten des In- und 3 Rthlr. für K Jahr 6 11 i i * . C 1 1 1 Auslandes nehmen ZSestellung auf

n allen Cheikn er mongtechie ohne * dieses 8latt an, für Serlin die ĩ des Preuß. Staats-

Expeditionen 81 Anzeigers: seh rene Straße t r. 5 und Schadows-Straße r. 4.

Anzeige

7.

3 Berlin, Sonnabend den 5. Juli 1851.

We lpem r'sche Badeha FInventarium auf d

den Aus Stollno nach der graudenz-thorner Straße genehmigt habe, be— willige Ich den Bau-Unternehmern das Recht, gegen Unterhaltung der Chaussee das tarifmäßige Chausseegeld nach dem jedesmal für Staats ⸗Chausseen gültigen Tarife zu erheben, indem Ich zugleich ausnahmsweise genehmige, daß die von der Stadt Eulm ausge⸗ baute halb meilige Strecke schon jetzt unter Hebung gestellt werde.

sind täglich von

,

den Königlichen

gehörigen Grundstücke gehe

die n, . Chaussee Anwendung finden. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Han, 1 5 ĩ 851 )

Schuld ersc gel

Rthlr.

*

Gaßmann ö des hiesizen Magistrats

Rathmann

Verwaltun, igs

6 om mmi s fi. n

9 Il

, Actionaire ausreichende Lohemüllerei , , ., 6 vortheilhaft 9e legen

ausgeübt

anzuzeigen. dungen wird ei Dersammlungs theilt werden, ind jedoch die . Vorzeigung dieser Bahn freie Fahrt

,,

angegeben ͤ geg Pachtlustige,

gene d n the sich aus zuweisen

Besichtigung

Pa chtbel ügungei n ö lichen Kanzlei

11 4 P 1 9 3.

Schwie ge T.

Redaction und Rendantur ꝛ: . Deqctersch⸗ n

Druck und Verlag der

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 21. Oktober 1850 usbau einer Kreis-Chaussee von Culm über Grubno und

ollen die dem Chausseegel dtarif⸗ vom 29. Februͤar 1840 an— ten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polize ei⸗Vergehen auf

J * ]

Ing

. Magdeburger Eifenbahn, den 4. Juni 1851. gez. Friedrich Wilhelm.

gegengez, von der Heydt. von Rabe.

zandel, Gewerbe und 6ffentliche

ir nister für den Finanz⸗Min ster.

e, beiten und

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Geheimen Kriegsrath Fleck, bei seiner Ernennung zum zustitiarius des Kriegsministeriums, zugleich zum Mitgliede des

ktoriums des potsdan nschen großen Milit al Waisenhau es, und

Den Militair-Intendantur-⸗Rath Weidinger zum Geheimen Kriegsrath und Rath Zter Klasse im Kriegsministerium zu ernen— ne] wle

Den Geheimen expedirenden Secretairen Schildbach, Mund nd Müller J. vom Kriegsministerium, und dem Intendantur— Zecretair Rösener, von der Intendantur des 3Zten Armee-Corps,

z J 33. 264 1 6 9 ikter als Rechnungsrath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. d chr des Ministers für Handel, Gewe 1tlich Mrhetttn dn den Obe Präsi e ,,, . Königl. Ober-Post-Directionen in der Rhein-Provinz

und Westfalen r auch im Allgemeinen muß ich Anstand nehmen, den viel— g s ; ) ö * w 26 . 1a * suchen der n Rhe in Provinz und W estfa len ange

19189 ! stellten Post⸗-Beamten um Bersetzung nach den östlichen Provinzen zu willfahren

Da nur se hr wenige Post Beamte aus den . Pi b vinzen gebürtig sind o muß die Zahl der gen Post⸗

yrti

Beamten in dei Regel aus den Post⸗ der öst—

en Provinzen ergänzt werden. Diese suchen nach einiger Zeit fast sämmtlich nach den letzteren zurück zu gelangen, theils um in der Nähe ihrer Angehörigen zu sein, theils um der theuren , am Rhein und in Westfalen zu entgehen. So er— ich und entschuldbar ein solches Bestreben auch sein mag, so ich doch, zur i, , eines ordnungsm äßigen Post⸗ Dienst-Betriebes in den westlichen Provinzen, verpflichtet, demselben im Allgemeinen entgegen ö Leer und derartige Versetzungsgesuche in der Regel abzulehnen, was den Beamten auch bekannt ist. Letztere suchen nun zum ite ihren Zweck dadurch zu erreichen, daß sie die Verwendung hochg estellter Perfonen in Ai nspruch nehmen. N. N. ansehen, dem unter den angeführten Verhältnissen zu mei— edauern die Erfüllung versagt werden muß. Siegen, den 18. Juni 1851.

̃ den Bericht vom 11ten d. M. wird der Königl ichen Ober⸗ direction in N. eröffnet, daß, wie dieselbe nach den bestehen

. Vorschriften nicht zweif felhast sein konnte, der Postsecretair XN. in N. von der ihm gesetzlich obliegenden erich ung, seine Ehe— gattin bei der Allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-AUnstalt, resp. 6

6

Ew. 24. wollen von ei Gesichtspunkte auch das Gesuch des

den Mittheilungen erfolgen durch die zuständigen Beamten der

der berliner Allgemeinen Wittwen-Pensions- und Unterstützungs⸗ Kasse einzukaufen, nicht . werden kann.

Die Königliche Ober-Post-Direction wolle denselben daher

nochmals zum Biritritt auffordern. Sollte sich derselbe auch hiernach noch weigern, seiner vor Ertheilung des Heiraths Konsenses abgegebenen susgg⸗ nachzukommen, so ist die dortige , . Kasse resp. Post⸗Amt in N. anzuwei fen, die Gehaltsz ahlung an ihn so ö zu sistiren, bis er der gesetzlichen 6 durch Deponirung der ersten halbjährlichen Beitragsrate, so wie der von ihm etwa zu entrichtenden Retardat-Zinsen, ge— nügt hat.

Für die pünktliche Entrichtung der laufenden Beiträge an die

Wittwen-Kasse seitens des N. hat die Ober-Post-Direction, nö— thigenfalls durch Einbehaltung derselben aus seinem Gehalte, S orge zu tragen.

9

Berlin, den 23. Juni 13851. General⸗-Post-⸗Amt. An

die Königliche Ober⸗Post-Direction zu N., n . die Verpflichtung der Beamten zum Einkauf ihrer Ehegattinnen in die All—

. 19** More 824 21 9 9 gemeine Wittwen-Verpflegungs-Anstalt.

Justiz⸗ Ministerium. 69)

Allgemeine Verfügur 19 vom 29. Juni 1851 betreffend die von z

ir Staats-Anwaltschaft in Untersuchungssachen zu machenden Mitihrilungen.

Um die Vorschri ten, welche über die , . anderer en von der Einleitung und dem Aus falle der Untersuchun⸗ 1

en Beamten d

gen bestehen, mit der durch das neue Strafgesetzbuch bestimmten Eintheilung der strafbaren Handlungen in Verbrechen, Vergeh en und Uebertretungen in Einklang zu bringen, den neuen strafgesetz⸗ lich

hen Bestimmungen über den Verlust der bürgerlichen Ehre, über zeitige Untersagung der Ausübung der Ehrenrechte und über Stellung unter Polizeiaufsicht ihre Wirksamkeit zu sichern, und

zugleich die Uebersicht der erforderlichen Mittheilungen zu erleich—

8M

tern, wird unter Aufhebung der darauf bezüglichen früheren Be— stimmungen, namentlich:

des Reslripts vom 12. September 1838 (Jahrbücher . .

der allgemeinen Ve rfügn ng vom 28. April 1850 (Justiz— Ministerial⸗Bl an S. 147),

der allgemeinen Verfügung vom 29. April 1850 (Justiz—⸗ Ministerial⸗Blatt S. 148),

der allgemeinen k vom 21. Mai 1850 (Justiz⸗

Ministerial-Blatt S. 168)1

allgemeinen Verfügung vom 17. Juni 18650 GJustiz⸗

Ministerial⸗Blatt S. 227),

allgemeinen Ve rfügung vom 11. November 1850 (Justiz⸗

Ministerial⸗Blatt S. 387),

der allgemeinen Verfügung vom 13. November 1859 (Justiz Ministerial-Blatt S. 399) und

der allgemeinen Verfügung vom 15. November 1850 (Justiz Ministerial-Blatt S. 400)

*

Folgendes angeordnet:

1) Die in Gemäßheit der nachstehenden Vorschriften zu machen

w.

Staats⸗ Anwaltschaft, mithin in Ansehung der Verbrechen und Vergehen so wie der Di sziplinarsachen durch die Staats Anwalte resp. Ober-S Stants. An alte, in Ansehung der Ueber tretungen durch die Polizeianwalte. Unter den Uebertre⸗—

tungen sind diejenigen k inbegriffen, welche, . obgleich

sie mit einer höheren Strafe, 8 Gefngnißstrafe von sechs Wochen