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4 j ö f V 1 1 8 1 ö ꝛ‚ * st nstalt 3 In = Amtlicher 1 echsel . Fonds * und Geld * (0Ours é Preuls. Courant. Das Ab on ne me 1 belrãgt r” * * * Alte 6. , . 99 8 n wen wen a3 A* * nthir. für Jahr B N 1 9 1 ) V C [ ñ 1 6 i . .
ü . . Emos r . . 5 ö r heile Monarchie ohne 1 e mn, a,, , 6 Eries. Geld Gem. 1a , eine ger sr n Expeditionen des Preuß. Staats- , k Anzeigers:
8* 2 i 1 zerlin Sgr. 6 Pf. 2 . gehren-sStraße Ur. 57. und t — ö 1 . dito k / 1 „r gerlin? 1 Rthlr. . 3gr — 8 , ,, 1 a erhsel- Conse Preuss. Courant. . r, nn, . ; V ] . der ganzen Monarchie . 5 . n em straße ir q — — — dito Prioritäts-Obligationen . .. . . . . ... .. 4 — 84 3 85 Rthlr. 174 5gr X 3 w * . . . 3. Juk 1851 K ö x . S4 à 89 1 hir. 173 539 = Mär 6 . ; —— vom 5. Jun 1891. ö dito vom Staat garantirtes. ö — — — 3 1
Rheinische V . — 161364 Mit seilage (preuß. Adler- zeitung) 5 it l
J J ö ñ Ruhrort -Crefeld-Kreis- Gladbacher ö A terdam 250 PFI. Kurz. 1413 1412 . . . kö Amsterdam 25901 ö. ö dito Priorttäts- ....
dito 250 Fl. 2 Mt. 115 1403
. = 5 . ü 8 . , 66 — ö . 36 75 . ; 7 85 5 8 ö . 6 5 . ; ar ers... d , . 8 s ; . ⸗ ö ringer... ..... K . J . 1 zo Rh. , di, äs, U,, rrcheeser-r, . . ,, Hen, , , 6 iss 86 zz wan ,, , nnen, 3 . London. . 8 kö Wilhelmsbahn (Cesel-Oderberg) ... — — — RM 6 3 , *
Pre... . w t. 80 . . Wien im 20 FIL. Fuss .... 1650 FI. Mt. / S151 SI dito Prioritãts- 41 ; 150 FI.
100 Thlr.
Mi 101 3 1 ; — — — . — 6. — 9 — Mt. . ; Kassenvereins-Bank Actien 108 bez. u. G. Tage. 99** 9 ' — — ———— — ——— ?
At. —
. .
VWorch. 105 14 Berlin, den 3. Juli. 1 ̃ ; Berlin, Sonntag den 6. Juli 1851.
Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 22 gr. 6 PI auch 1 Rthlr. 20 Sg Hafer 1 Rihlr. 11 Sr. 3 Pf, auch 1 Rihlr. 6 Sgr. 3 Pt. — ——— — r — — * 8
Zu Wass er:; VWoeizen 7 Rthlr 18 Sgr. 9 P,, auch 2 Rthlr. 12
.
Sgr. 6 Pf. Roggen 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. Nachdem die am 12. Juni d. 8 abgehaltene General Ver⸗
Augsburg ;
KEreslau.... . .
Leipꝛaig in Courant 1m 14 Thlr. Fuss J
Frankfurt à. M. südd. VV. J
Petersburg . . ; 1 100 SRbl. .
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Ma rkKtpr eise vom Getreide.
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Allgemeine Verfügung vom 1. Juli 1851 — betreffend die Zustän⸗ Grolse Gerste 4 Rihlr., 409 zr. Kleine Gerste 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Ef. sammlung der stargard⸗-posener Eisenbahn⸗Gesellschaft beschlossen digkeit der Gerichte in denjenigen Strafsachen, welche die vor dem Hafer 1 Kihlr. 7 Stzr. 6 Pf, auch 1 Rihlt 5 Sgr. Erbsen 1 Rthlr hat, die Verwaltung der Bahn und des Betriebs schon vom 1. Juli 1. Juli d. J. begangenen Handlungen zum Gegenstande haben.
JJ J. 5. ab nach Maßgabe der Bestimmungen des unterm 4. März 1847 In mehreren an den Justiz⸗Minister gerichteten Anfragen sind
Mittwoch, den 2. Juli. bestätigten Nachtrags zum Statut (Gesetz- Sammlung für 1847 Bedenken darüber erhoben worden, ob in Ansehung der . Das Schock Stroh 11 Rihlr., auch 8 Rthlr. 5 Sgr. Der Ceniner SM 177, an den Staat abzutreten, will Ich hierdurch nach Ihrem 4. Juli ß begangenen und nach riefen e thun te r ö
Heu 22 Sgr. 6 ,, kö . 6, . Antrage genehmigen, daß die Verwaltung der stargard⸗ posener suchung und Entscheidung gelangenden e, , Han . ; .
fel 22 Sr? 6 Pf, auch 15 Sgre, metzenweis . 6 Pf., auch 1 Eisenbahn mit dem 1. Juli d. J. vom Staate, übernommen wende. Zuständigkeit der Gerichte nach den älteren , ,. Gesetzen
1057 105 Pie Preise von Kartoffel-Spiritus, frei ins hö Um dem Verkehr die Vortheile einer einheitlichen Leitung des Be- oder nach dem Gesetze über die Einführung des Strafgesetzbuchs
— 86 27. Juni 1851 17 Kthir. und 167 Ri triebs auf den zusammenhängenden östlichen Bahnen zu Theil wer- zu beurtheilen sei. . ̃
A 28. Juni.... 16. den zu lassen, genehmige Ich ferner, daß die Verwaltung der star— Es sind in dieser Beziehung folgende Gesichtspunkte ins Auge . 101 30 Juni. 16 gard-posener Eisenbahn der Direction der Ostbahn übertragen und zu fassen: ö ⸗ ö
ö J 4 ; daß zur Führung dieser Verwaltung, Jo wie zur Leitung des Be— Der Artikel IV. des Einführungs-Gesetzes bestimmt, daß die
—
. 165 und 16 triebs auf den zunächs. zur Eröffnung gelangenden Strecken der Strafbarkeit einer Handlung, welche vor dem 4. Juli d. J. began⸗
.
Fonds - CM vom 4. Juk 1851.
Preuss. Freiwillige Anleihe dito Staats-Anleihe von 1850 Staats Schuld-Scheine. . Oder Deich-Bau- Obligationen . kö Prämienscheine der Scehandlung à St. 50 Thlr. Kur- und Neumärkische Schuld vers hreibungen; Berliner Stadt- Obligationen... * dito dito VWiestpreussis che Pfandbriefe Grossherz(. Posensche dito
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dito dito dito
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Osipreussische dito Pommersche dito Kur- u. Neumärk. dito Schlesische dito
dito vom Staat garantirt Lit. Preussische Rentenbriefe
. , Sstbahn, eine besondere Behörde, als eine Deputation der Direction gen ist, nach den bisherigen Gesetzen beurtheill wird. Erst für ö , der Istbahn mit der Firma „Königliche Eisenbahn⸗-Direction“ ein- diejenigen Handlungen, welche nach diesem Zeitpunkte begangen JJ rlin, 3. Juli 1851. geseht werde. Diese Direction soll bis auf Weiteres in Stettin) werden, kommen die in dem Strafgesetzbuch vom 14. April d. J.
eltesten der Kaufmannschaft von Berlin. shren Sitz nehmen und alle Rechte und Befugnisse einer öffentlichen verordneten Strafen zur Anwendung; diese neuen Strafen sind im
re Ce , = .
683
= 7 , J , e = e 6
8 J ö . , 2 2 . r 5 7 v . 1 5 315 16 5 4 h J t Preussische Bank- A ntheil- Scheine — 995 ; Behörde haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz— Verhältniß zu den aufgehobenen Geseßen andere, nach , ; . . Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Dauer und Wirkung; sie begründen die Classification der strafbaren
e M' . 1357 . . Handlungen selbst i rtretungen. Friedrichsd or. K ö 1333 Sanssouci, den 30. Juni 1851. Handlungen selbst in Verbrechen, Vergehen und Uebe ung
Andere Goldmünzen à 5 Thlr.. — lj; Telegraphisehe Depeschen. . . Solche durchgreifende Unterschiede des alten und des neuen Disconto. . ...... J — — — ; 9. z (gez.) Friedrich Wilhelm. Gesetzes machten es nothwendig, daß auch die Zustandigkeit der (Nich tamtlich. ) (gegengez) von der Heydt. Herichte bei Üntersuchung und Entscheldung der strafbaren Hand⸗ Kassel, Donnerstag, den 3. Juli, Nachmittags 5 Uhr. . ö ö. ö ö. . lungen in einer den getroffenen materiellen Abänderungen ent 2 ( . ö r . . . Pp 59 324 a, ‚— n . t - ö. ö 18 8* 1 h ö — N Den Den er ür Handel, Gewer bie Unb sprechenden Weise geregelt wurde. Dies ist in den Artikeln XIII. isenbahn - A tie II. kö Zalässigkeit unmittelbare Verwaltung der Lan li Al und folg. des Einführungsgesetzes geschehen. Daraus folgt aber, zei, überall wo die Regierung solches für nothwendig er— K daß die hier gegebenen Kompetenzbestimmungen auch nur bei den achtet, ist ausgesprochen worden. — Weitere Revision der Polizei⸗ Se. Majestät der König haben Ailergnädigst geruht: jenigen Handlungen Anwendung finden können, welche überhaupt alten. Dem Haupt-Bank-Direktor Reichenba ch den Rothen Adler- mit den im neuen Strafgesetzbuch bedrohten Strafen zu ahnden 6 it Eichenlaub; dem Kaiserlich russischen sind, daß sie mithin bei den vor dem 1. Juli d. J. begangenen t ö l el De Cz R) Orden zwelter Klasse mit Eichenlaub; dem di . r * . bleiben (Artikel IV. des Lachen-Düsseldorf 1855 8495 Turin, Sonntag, den 29. Juni. (Tel. Hep. d.. Geschäftsträger am hiesigen Hofe, Freiherrn von Budberg, den strafbaren Handlungen außer Anwendung bleiben 66 IV. des Aachen-Düsseldorter--- * J söchst wahrscheinli ar f J . . ,,, ., ᷣ ae ; ,,,, . e Für di n , , . . 373 . 8 chst wahrscheinlich ersolgt der Eintritt 1 e foresta 8 als Justiz⸗ Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Kreisgerichtsrath Otto Einführungsgesetzes). Für diese 6 6 . T BISCIM L 8 C 53 * . 5 264 ‚ . * ö. . . . . . ; 6 ; ö x ; . 06 29 51 9 . 59 2 J . I 1 * e. Prior itâts- . 1966 minister. In der Abgeordneten-Kammer hat eine äußerst stürmische Friedrich Ludwig Glauflügel zu Luckenwalde und dem , 6 irn en m . deshalb zu ge. — : ; 63 . ö . . — * — . 5 * ö. . 5 (z 0t Go ssari 9 Y 9 9 ĩ j 2 — 19 f — 95 . ,, . JR . 19 . ebatte in Betreff des Additionalvertrags mit Frankreich Statt J d irren sind weil es mildere Bestimmungen als das frühere Ge⸗ dito rioritãts-.- ... 4 K 7676 r . ö J ö Magdeburg, den Ro en * t rde! er öè eh ö . . (/ ; ; ; ; ; z Berlin-Hamburger ...... ...... . .. . . gehabt. Graf Cavour ward hierüber von den Rednern Bastian, so ö . . z ; setz enthält, da die Kompetenz eines Gerichts nur nach 62 ; ; ö ö. . ö 6 x . 21 ; ĩ e Brofferio und Valerio auf das Heftigste angegriffer Unterlie w Serv; ö ; se tze mt werden kann, dessen Anwendbarkeit die Re⸗ dito Priorität . 9 / Brofferio und Valerie auf das Hestigste angegrifft 3. Unterli gt Die Wahl des seitherigen Studien-Direktors an der Rhei⸗ jenigen Gesetz bestimn ö e ie, g, in e ner 2 a . 66 II. Em. ..... . morgen zum Schlusse der Debatte das Ministerium, so die nischen Ritteralademie zu Bedburg P. J Seul zugleich auch R bildet; r . . run . 6 . erlin- Pots dam- Magdeburger ü 193 . . ö h n,, 6. . . , Weise ausgeschlossen, da e messung der r = ; ö 8 Kö . 3 . Mi *. 1 lich ; . Direftor r 9 be tät . ** 9 ⸗ . . ) . . ; dito prioritäts Obligat., 4 23. 97 M inisterkrisis unvermeidlich. . zum Ober-Direktor der ge iannten Anstalt zu bestätigen kbahmnmsweisc' ein anderes, namlich das mildere Gesetz, berücksichtigt dito 6 . (Die heut fälligen Depeschen aus Wien vom Zten und London k werde. Ben Sn ö. JJ vom 2ten d. M. sind wegen fortdauernd gestörter Linien noch nicht Justiz⸗Ministerium. Der Grundsatz, daß Prozeßgesetze an und für sich auf die am J ; l Tage ihrer Gültigkeit vorzunehmenden Prozeßhandlungen Anwen⸗ dito Prioritäts - Oblig.. z . einge trossen.) . J Ha 0 i 185 a 8 . ; . n 7 D d Cin Mindener 1072 1065 Allgemeine Verfügung vom 25. Juni 1851 — betreffend die Ver⸗ dung finden, wird hierdurch in keiner Weise ver 4 ö enn der 46 —1 5 w 31 7 2 ö * ! . n 1 ö 5 . . 2 ᷓ⸗ . Me 5 * dito Prioritäts-Oblig. . 5 hi stattung unvermögendez Königlich belgische Unterthanen zum Ar Fall, wo Prozeßgeseße unabhängig von dem matz ie len get 77 dito dito ö 1057 . 9 ö . K . menrechté in Prozessen bet preußischen Gerichten. dert' werden, wie dies namentlich durch den 8. 27 des . ; r Dõsseldorf . Elberfelder... . J . . , , nn. Nach einer Mitthetlung des Königlichen Ministeriums der aus. die Presse von 1. Mai d. J. Geseß-⸗ Sammlung S. 7 3 gehe. Rio prioritãts- 6 . J 9. wärtigen Angelegenheiten ist zwischen der Königlich belgischen undder hen ist, unterscheidet sich . . . 9 ö 6 Magdeburg - Halberstüdter. . j J diesseitigen Staaätsregterung im Wege amtlicher Erklärung festgestellt in welchem nur mit Rücksicht und in Folge der Umgesta ng de an 36 ö Prioritäts-. . . e, n, n, ö. 2 Uh w, . ö still worden, daß das von Preußen mit dem Königl. niederländischen materiellen Rechts neue Prozeßgesetze erlassen worden sind. Au ö w ö ö ,, ‚ . , Gouvernement wegen gegenseitiger Verstattung prozeßführender un= Faßt man schließlich die praktische Seite der Sache ins Auge, e erechleni ch- Märkische ö , . 34 a. 4 H ö oggen une eise — vermögender Parteien zum Armenrechte geschlossene Uebereinkommen so würde es z. B. durchaus unzwed mäßig gerscheinen 6 ur ,, Pprioritäts- O93 513 ,, , , n n, , JN dom 26, Augast 1822 'auf Königl. belgische und diesseitize Unter⸗ Entscheidung über einen vor dem 1. Juli d. IJ in einem bewohnten ee. r, n,, 1633 1673 Franke fenrg a, ., Donnerstas; 3. Inn, Nachmittsgs 2 Uhr thanen noch fortdauernd Anwendung finde. Gebäude zur Nachtzeit oder von mehreren Personen begangenen dito Priorit. III. Serie . ö ö . . , . J , Indem die Gerichts-Behörden hiervon Kenntniß erhalten, wer= ersten kleinen Diebstahl ein Schwurgericht berufen , . Kö . ö i 683. 5proz. Metalliques 77 . ankactien 218. 8 ** K . e se ̃ ; 96 0 ö Mest r 10m e ͤal — ; Lan te nur au eine wa Obers chlesis ch Lit. A-. K . 1839r Loose 98. . 364. Badische Loose 335. Kurhessische den dieselben zugleich , . sich nach den Bestimmungen jenes obgleich nach dem allgemeinen Lar . Ja 7 de Dies wäre dito Pp rioritãts- U , , m, 95 K „53. London 1183. Paris 942. Uebereinkommens in Prozessen, welche von Königl. belgischen Unter⸗ wenigen Wochen Gefaängniß zu er ennen sein, 6 649 . Straf⸗ dito Ji, en, , d JJ thanen bei preußischen Gerichten geführt werden, zu achten. aber erforderlich, wenn, mit Rücksicht auf 5. 218 Nr. 2. Fe; ' =. 8 ] Vohwinkel Amsterdam 100. XIII des Einführungs⸗ Prinz Wilhelms (Steele Voh winke ). ; — . * Berl en 23. Juni 1851 gesetzbuchs, so wie auf . daselbst und Art. ⸗ 411 w Haris. Donnerstag, 3. Juli, Nachmittags 5 ö el., De P erlin, den 25. Juni ö gesetzes für einen solchen Fall sofort die neuen Kompetenz⸗Bestim⸗ 1 d ? — . . ** 26 6 . 4 2 5 c C 1 1 — ö 2 dito w . d. C. B) 3pror. S6, 858. öprou. 94, 35. Der Justiz-Minister mungen zur Anwendung kämen.
dito Prioritäts- Acbactten Uh Wehnen, ,. Simons. Die Beamten der Sie nel ffn n. . 5 862 4 . ö ; ⸗ ; . Berlin, Sen md Terscg de. Deäcischen Geh. Ober- Hofbuchdruckerti. An sämmtliche Gerichts-Behörden. Bestimmungen zu achten. Der Justi
/ ) 3 ( 1 25 Een HE inm., . l reuls. Courant 3 x1 , . ö . w den 4. Juli 1851. 8 Brie Geld. Gem.
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