1389 Nothwendiger Verkauf.
Das hierselbst in der Schwangasse Nr. 6 des Hrpothekenbuchs und Nr. 459/480 der Servis— Anlage belegene Grundstück, das früher dem Zim- mermeister Benjamin Richan und dessen Ehefrau Laura Pauline, geb. Gottschalk, gehört hat, und dessen Besitztitel gegenwärtig auf den Namen der Peter und Adelgunde Albrechtschen Eheleute be— richtigt ist, soll Schulden halber im Wege der nothwendigen Subhastation in dem auf
2ᷣ e r, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine verkauft werden. Das Grundstück ist auf 7995 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. abgeschätz, und kann die Taxe mit dem nensten Hypothekenscheine im 5ten Büreau eingesehen werden.
Danzig, den 29. Mai 1851. Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
311 Ediktal-Citation.
Ueber das Vermögen des Hofbesitzeis und Ha— kenbüdners Peter Wiens zu Schönbaum ist durch die Verfügung vom 20. März e. der Konkurs- Prozeß eröffnet und der Rechts-Anwalt Breiten- bach hierselbst als Interims⸗Kurator der Masse verpflichtet worden. Alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners werden hierdurch aufgefor— dert, in dem auf . den 8. September 1851, Vorm. 11 Uhr, von Herrn Stadt- und Kreisrichter Mir anbe— raumten Termine persönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte, als welche die hiesigen Rechts— Anwalte Täubert, Boie, Völtz und Walter in Vorschlag gebracht werden, ihre Forderungen an die Masse anzumelden und sich über die Beibe— haltung des bestellten Interims-Kurators oder über die Wahl eines anderen Kurators zu er— klären. Wer in dem anberaumten Termine nicht erscheint, hat zu gewärtigen, daß er mit seiner Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihm gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Siill— schweigen wird auferlegt werden.
Danzig, den 24. April 1851. Königl. Stadt- und Kreisgericht. 1 Abtheilung. 149
Das dem Kaufmann August Wilhelm Grauert und seiner Ehefrau Dorothea geborenen Krafft zugehörige Grundstück zu Danzig, auf der Spei— cher-⸗Insel in det Hopfengasse und Kiebitzgasse unter Nr. 63 des Höpoihekenbuchs belegen, ist Schulden halber zur nothwendigen Subhastation gestellt.
Der Bietungs-Termin wird den 16. September c., Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.
Der neueste Hypothekenschemm und die Taxe sind im Büreau V. einzusehen.
Die Taxe ist auf 7750 Thlr. ausgefallen, da⸗ bei indessen zu bemerken, daß bei derselben ein Hrundzins nicht zur Berechnung gezogen ist, wel⸗ cher bei Regulirung des Besitztitels für den Ad⸗ judikator, von diesem für die Zeit vom 13. Mai 1841, als dem Tage der Besitztitel-Berichtigung für die Grauertschen Eheleute, an, mit einem Thaler 23 Silbergroschen 33 Pfennig, für jedes verflossene Jahr an die Kämmerei des hiesigen Ma— gistrats zu entrichten ist.
Danzig, den 20, Februar 1851. Königl. Stadt- und Kreisgericht.
J. Abtheilung.
[492 Am 25. März c, sind hierselbst auf dem
Wege nach dem Eisenbahnhofe folgende Papiere:
1) das Certifikat Littr. A. Nr. 17,921 über
300 polnische Gulden nebst 7 Zinscoupons
27 polnische Gulden, zahlbar den 2ten Januar 1853/66;
2) das Certifikat Litir. A. Nr. 68,880 über 300 Gulden polnisch nebst den 7 Zins⸗ coupons à 7] polnische Gulden für den
Termin den 2. Januar 1853656
3) 13 Coupons zu dem Certifikat Littr. A. No. 59,989 3 7 Gulden für den Termin den 2. Januar 1850/56
4) 12 Coupons zu dem Certifikat Littr. A. No. 47,584 3 7 Gulden für die Termine den 1. Juli 1850 bis 2. Januar 1856,
gefunden und zum gerichtlichen Gewahrsam ab— geliefert worden.
Die unbekanuten Eigenthümer werden hiermit
aufgefordert, sich spätestens in dem
. J
36
am 3. Dezember e,, Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle — Junkerstraße Nr. 1
— vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky anste— henden Termine zu melden und ihre Eigen— thums-Ansprüche nachzuweisen, widrigenfalls sie solcher als verlustig erklärt und die Papiere resp. dem Finder und der Armenkasse werden zuge— sprochen werden. Frankfurt a. O., den 18. Juni 1851. Königl. Kreis-Gericht, 1. Abtheilung.
487 Ediktal⸗Vorladung.
Ueber das Vermögen des verschollenen Kauf— manns Wilhelm Hildebrandt von hier ist heute der Konkurs eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht an tember . J ti n Borm., vor dem Herrn Kreis-Richter Paul im Parteien— zimmer des Gerichts an, zu welchem alle unbe— kannten Gläubiger unter der Warnung vorgela— den werden, daß der sich nicht meldende Gläu— biger aller seiner etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und nur an dasjenige, was nach Befrie— digung der sich meldenden Gläubiger von der
Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen wer— den wird. Als Mandatarien werden die Rechts-Anwalte Oloff, Kroll und Simmel in Vorschlag gebracht. Thorn, den 34. Mal 1854. Königl. Kreis-Gericht. J.
4931 Bekanntmachung.
Die Subhastation des dem Kaufmann F. W. Beuth gehörigen Grundstücks zu Thorn, Louisen— straße Nr. 20, ist rückgängig geworden, und wird der am 14. Juli d. J. anstehende Bietungstermin hierdurch aufgehoben.
horn, den 29. Juni 1861.
Königl. Kreis-Gericht l.
3044 Nothwendiger Verkauf.
Die der Laura Josephine Bethe, geborenen v. Dombrowska, die mit ihrem Ehemanne Carl Franz Theodor Bethe in getheilten Gütern lebt, zugehörigen Grundstücke:
15 die Erbpachts-Gerechtigkeit auf die Nr. 11 zu Grünhoff im Neustädter Kreise belegene Post⸗ kurie mit Zubehör, wozu auch die mittelst gerichtlichen Kontrakis vom 31. Januar 1848 von dem Grundstück Grünhoff Nr. 19 ver— kauften 30 Morgen 170 IR. Preußisch ge⸗ hören, abgeschätzt zufolge der im Prozeß⸗B'i—
inzus Thlr.
—
reau einzusehenden Tare auf 6306 25 Sgr., und
2) die Forst-Parzelle Kielau Nr. 39, abgeschätzt auf 570 Thlr.,
beide Grundstücke im Werthe von 6876 Thlr.
256 Sgr., sollen
am dem ber d J. 12 uhr Mittags,
an ordentlicher Gexrichtsstelle subhastirt werden.
Neustadt in Westpr., den 14. April 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
[491] Die dem August Hübner gehörige Even— mühle bei Machlin mit 144 Morgen 41 Quadrat— Ruihen Areal, Nr. JV. des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 7107 Rthlr. 21 Sgr. 8 Pf., soll n ds Janna 155 Born ags . an Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau !!! einzusehen. D. Crone, den 28. Juni 1851. Königl. Kreis-Gericht.
Aachen-Düsseldorf-⸗Ruhrorter Eisenbahn.
Bekanntmachung. Die Actionaire der Aachen— Düsseldorfer Eisenbahn - Gesell— Iz schaft werden hierdurch benach⸗ richtigt, daß die Zinsen prol, Se⸗ . mester d. J. von den vollein⸗ gezahlten Actien vom 1. Juli c. ab nach ihrer Wahl in Berlin im Comtoir der Königlichen See— handlung, in Düsseldorf bei dem Bankhause Wilh. Cleff,
454 2
in Köln bei dem A. Schaaffhausenschen Bank— verein oder
in Aachen bei unserer Hauptkasse gegen Aushändigung der betreffenden Zins-Cou— pons erhoben werden können.
Aachen, den 24. Juni 1851.
Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
us! Thüringische Eisenbahn.
Der Verwaltungsbericht über das Jahr 1850
liegt bei den Fahrbillets-Expeditionen zur Abfor—
derung durch die Herren Actionaire bereit. Erfurt, den 30. Inni 1851. Die Direction der thüringischen Eisenbahn— Gesellschaft.
Köln-Mindener Eisenbahn. . [490] Mit Bezug auf den §. 6 des Allerhöchsten Privilegiums wegen Emission der 43prozen tigen Prioritäts-Obligationen vom 8. Oktober 1847 wird hier⸗ * d. T— mit zur Kenntniß der Besitzer solcher Obligationen gebracht, daß die Ausloo— sung der im Monat Januar 1852 zur Amorti— sation gelangenden
15 Stück à2 500 Thlr.
ö
G am Dienstag, den 22. d. M., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts-Lokale (Köln, am Franken⸗ platze) stattfinden wird.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß von den nach unseren Bekanntmachungen vom 29. Juli 1849 und 22. Juli 1850 ausge lvosten Obligationen folgende noch nicht zur Amor. tisation präsentirt worden sind.
J. Aus der Ausloosung von 1849. Nr. 695 und 938 3 500 Thlr.
Ni. 3688, 6, 1 25, 4591, Gon. 7390. 8870 und 8881 2 200 Thlr.
Nr. 9190. 9463. 10789. 11490. 11500.
14581. 15348. 16669 und 18305
ö
s der Ausloosung von 1850.
J n 09
KJ ,
Nr. 389 Thlr
Nr. 3299. 3404. 4237. 4549. 4625. 5117. 5354. 5587. 6060. 6064. 6429. 6757. 7408. 8761. 8841 und 8961 4 2007 hlr.
Nr. 9101. 9898. 10733. 19793. 10971. 11685. 11345. 11664. 11925. 11987. 12308. 12335. 12344. 42358. 12359. 12360. 12378. 12650 12654. 12662. 43733. 15542. 15564. 16000.
16st ö öh 16 d, , nnn 1 . und fordern die Besitzer dieser Obligationen nach Vorschrift des 8. 8 des obgedachten Privilegiums hierdurch wiederholt auf, die Kapitalbeträge zum Nennwerthe gegen Ablieferung der Obligationen, mit den dazu gehörigen Zinscoupons bei unse— rer Hauptkasse hierselbst (Frankenplatz) oder in Berlin bei Herrn S. Bleichröder zu erheben Köln, den 4. Juli 1851. Die Direction.
K 1) Geprägtes Geld ö 2) Kassen⸗Anweisungen, Dar— lehnsscheine, Noten und Giro— Anweisungen der Preußischen Haupt -⸗Bank. . 3) Wechsel-⸗Bestände
594,590 Thlr.
268, 170 571,480
JJ S4 7,410 5) Pfandbriefe, Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa. 1a ,.
P w ĩ 5 39 1) Banknoten im Umlauf .. 2) Guthaben von Instituten und Privat-Personen mit Ein— schluß des Giro-Verkehrs Berlin, den 30. Juni 1851. ; dd (gez.) Gelpcke. Mendelsohn.
993,410 Thlr.
4 —0— — 3 14 38, m ö )
G. Rieß.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geh. Ober- Hofbuchdruckerei.
Das n Theilen der Monarchie ohne reis-Erhöhung. .
Mit Beilage (Preuß. Adler. zeitz ug) in gerlin 1 Rthir, . 39g; 5 P . in der ganzen Monarchie:
1 RkRthir. 173 3gr
—
in alle
e , , Königlich Preußischer
Alle Post-Anstalten des In - und 9 nehmen Sestellung auf dieses glatt an, für Serlin die Expeditionen des preuß. Staats- Anzeigers: gehren-straße Rr. 57. und Schadows-⸗ Straße nr. 4. — — — b—
—
Anzeiger.
Berlin, Donnerstag
6 9.
den 10. Juli 1851.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, von Preußen ꝛ6. ꝛc.
König
verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt:
6 4
a,. 259 1 s 3 89 ze * Für den Fall eines Krieges ist in den von dem 6 6. drohten oder theilweise schon besetzten Provinzen jeder He ö Kommandant befugt, die itm anvertraute Festung mit ihre Kommandant besugt, . t sen, Hen rn Rayon ⸗-Bezirke, der kommandirende General aber 4 . Armee-Corps oder einzelne Theile desselben zum Zwee der Verthei—
igung in Belagerungszustand zu erklären. 8
r J . 1 860 5y bei dringender Ge⸗
— „den Fall eines Aufruhrs kann, dring .
Auch für 5 Sicherheit, der Belagerungszustand sowohl h :
hat
P P man
fahr für die öffentliche S . . z ᷣ z z — 9 5 ö in Kriegs- als in Friedenszeiten erklärt werden . Die Erklärung des Belagerungszustandes geht alsdann vom Staats-Ministerium aus, a. aber provi der sofortigen Bestätigung o de in der sosortigen en z . d Distriki: vurch . drin Fällen, rücksichtlich einzelner Orte und. V e, ch sta , . ben, auf den Antrag des Verwaltungs / Chefs des Regierungsb 5 Verzuge ist, auch ohne diesen Antrag erfolgen. 2 [ D 1 ! . . ö . . ; . 4 In Festungen geht die provisorische Erklärung des Belage⸗ rungszus
2 5 1 9 *.
Die Erklärung des Belagerungszust r Trompetenschall zu verkünden und 61 Trompetenschal zu ö ͤ , ; Tie Gemeinde ⸗-Behörde, durch Anschlag an öffentlichen 91 O87 . . 992 ö ö ; . eine Plätzen und duch öffentliche Blätter ohne Verzug zu , en, Fenntniß zu bringen. — Die Aufhebung des Belagerungszustandes wird durch Anzeige an die Gemeindebehörde und durch die öffent⸗ 1811 1 . 311
lichen Blätter zur allgemeinen Kenntniß gebracht. '
andes ist bei Trommelschlag
lung an
ö 8. 4.
kanntmachung der Erklärung des Belagerung zu é. vollziehende Gewalt an die Militairbefehlshaber alt haben den
der Militairbefehlshaber Folge zu
Mit der Be
. geht Die . 4 , über. Die Civilverwaltungs- und Gemeindebehörden
Anordnungen und Aufträgen
leisten. a t 100 sind die betreffenden Militairbesehls⸗ Für ihre Anordnungen sind die betressenden Militairbefehls
9. * . . . haber persönlich verantwortlich.
standes
§. 5 Wird bei Erklärung des Belagerungszustandes für erforderlich , ,, Verfassu⸗ de oder einzelne derselben, zeit- und distriktweise außer Kraft ; ua, so müssen die Bestimmungen darüber ausdrücklich in die Bekanntmachung über die Erklärung des Belagerungszustandes auf⸗ genommen oder in einer besonderen, unter der nämlichen Form (8§. 3)
bekannt zu machenden Verordnung verkündet werden.
19 rY1Inulil i . 3 J. h Die Suspension der erwähnten Artikel oder eines derselben ist
nur für den Bezirk zulässig, der in Belagerungszustand erklärt ist,
und nur für die Dauer des Belagerungszustandes. 111 1111 ! 6 — .
zu setzen, so
1
. während des Belagerungszustandes
Die Militairpersonen stehen ĩ . gszu ⸗ den Kriegszustand ertheilt sind. —
unter den Gesetzen, welche für
Auch finden auf dieselben die ss. wendung.
Besatzung gehörende Militairpersonen.
henden kriegsrechtlichen men hiervon sind nur unterliegen der Best Provinz.
sorisch und vorbehaltlich Distrikte der vorsätzlichen Brandstiftung,
er Beseitigung durch dasselbe, in scechung einer Uebersch
; iairbef in dens Mülitairbehörde in offener Gewalt arsten Militairbefehlshaber in densel . oder i , ö g den öbersten Militairbefehlsb ezirks, wenn aber Gefahr im fährlichen Werkzeugen versehen sich schuldig macht, wird
Tode bestraft.
standes von den Festungskommandanten aus. str
außerdem durch Mitthei⸗ D
39, 35 und 36 der Verfassungs⸗ s
8 und 9 dieser Verordnung An⸗ 87
In den in Belage ungszustand e der Befehlshaber der Besatzung — dant) die höhere Militairgerichtsbarkeit
rklärten Orten oder Distrikten lin den Festungen der Kom⸗ über sämmtliche zur
̃ ; : di erge⸗ ; steht ihm das Recht zu, die wider die se Personen t 1 Erkenninisse zu bestätigen. Ausgenom⸗ in Friedenszeiten die Todesurtheile; diese
ätigung des fommandirenden Generals der
Hinsichtlich der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit ver⸗
bleibt es bei den Vorschriften des Militair⸗Strafgesetzbuches.
8. 6 Ver in ei i s ärten Orte oder Wer in einem in Belagerungszustand erklärten r ö der vorsätzlichen Verur— wemmung, oder des Angriffs oder des Wider- vie bewaffnete Macht oder Abgeordnete der Civil⸗
und mit Waffen oder ge⸗ mit dem
ndes gegen
Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann, statt der Todes⸗ afe, auf zehn- bis zwanzigjährige Zuchthausstrafe erkannt werden. 96 g
Wer in einem in Belagerungszustand erklärten Orte oder
istrikte ö. a) in Bezi-hung auf die Zahl, die Marschrichtung . af lichen Siege der Feinde oder, Aufrührer wissent ich ag Gerüchte ausstreut oder verbreitet, welche geeignet sind, die Eivil- oder Militairbehörden hinsichtlich ihrer Maßregeln irre
zu führen, oder . ) ein bei Erklärung des Belagerungszustandes oder während dessel⸗ ben vom Militäair-Befehlshaber im Interesse der öoͤffenllichen Sicherheit erlassenes Verbot übertritt, oder zu solcher Ueber⸗ tretung auffordert oder anreizt, oder c) zu dem Verbrechen des Aufruhrs, der thätlichen 2 lichkeit, der Befreiung eines Gefangenen, oder zu anderen
§. 8. vorgesehenen Verbrechen, wenn auch ohne Erfolg, auf⸗
fordert oder anreizt, oder
Personen des Soldatenstandes zu ordination oder Vergehungen gegen Ordnung zu verleiten sucht, ö henden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe be⸗
oll, wenn die besteh 5 w . wlumen mit Gefängniß bis zu Einem Jahre bestraft werden.
Verbrechen gegen die Sub- die militairische Zucht und
—
§. 10. Wird unter Suspension des Artikels 7. der Der a ng n, kunde zur Anordnung von Kriegsgerichten gescht ten loc geh; ö dieselben die Untersuchung und Aiburtheiluß 69 . Aufruhrs, Hochverraths, des Landesverraths, des ,, , der thätlichen Widersetzung, der 3st ung 9. men nen und Telegraphen, der Befreiung . . Ker BVerlcitung terei, des Raubes der Plünderung, öerdezrde' , dd 5 mit Strafe der Soldaten zur Untreue, und der ,,, genannten Ver- bedrohten Verbrechen und Vergehen, in sofe