1851 / 16 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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werden.

Mai 1849).

Zuweisung einzelner Theile einer Gemeinde zu verschiedenen Be— zirken ist unstatthaft.

Auf die Vollzahl von je 250 Seelen in den Bezirk faͤllt ein Wahl— mann. Die überschießende, Seelenzahl unter 260 bleibt außer Be— rechnung. Auf einen Bezirk von beispielsweise 820 Seelen fallen danach 3 Wahlmänner, da die Zahl von 260 in der Zahl 820 nur dreimal (= 76560) enthalten ist und der verbleibende Rest von 70 außer Betracht bleiben muß. Nach der für die Größe der ein— zelnen Bezirke gezogenen Gränze von 750 bis 1749 Seelen kom— men daher auf jeden Bezirk wenigstens drei und häöchstens sechs Wahlmänner.

Innerhalb dieser Gränzen haben die Herren Ober-Amtmaänner, je nach den örtlichen Verhältnissen, ungesäumt die Bezirke zu be— stimmen und darüber ein übersichtliches Verzeichniß aufzustellen, in welchem zugleich bei jedem Wahlbezirk die Zahl der auf denselben fallenden Wahlmänner auszuwerfen ist.

V. Gemäß 8§. 2 des Wahl⸗-Reglements bestimmen wir hier— bei, daß für das vorliegende Wahlgeschäft:

I) die Gemeinde Achberg mit sämmtlichen dazu gehörigen Ort— schaften, wie solche das gleichnamige Obervogtei-Amt bilden, so wie die Gemeinde Kalkreute, Oberamts Sigmaringen, dem Oberamt Ostrach,

2) die Gemeinde Harthausen, Oberamts Gammertingen, dem Oberamte Trochtelfingen zugelegt wird.

Die Herren Oberamtmänner von Ostrach resp. Trochtelfingen haben danach über die ihnen zugewiesenen Gemeinden in gleicher Weise, wie über die übrigen Gemeinden ihres Amtsbezirks, die weiteren Geschäfte zu führen und die Behörden, so wie die einzelnen Einwohner jener Gemeinden, auch ihrerseits dies Verhältniß ge⸗ hörig zu beachten.

VI. Je nach Eingang der von den Gemeindebehörden ein— zusendenden Listen (oben No. III.) bilden die Herren Oberamt— männer die Urwählerlisten für die einzelnen Urwahlbezirke.

. Für jeden Urwahlbezirk, derselbe mag aus einer oder mehreren Gemeinden bestehen, wird nur eine Urwählerliste aufgestellt. Nach näherer Prüfung und eventueller Berichtigung der einzelnen Srts— verzeichnisse kommt es daher nur darauf an, daß die Herren Ober— amtmänner, unter Zugrundlegung des vorher schon entworfenen

70 umfaßt. Es wird darüber aufgestellt, die Seelenzahl jedes auf jeden Bezirk fallenden Wa rechnung der L gebenen Grundsätzen. lichst dahin zu trachten, daß wenigsten theilbg re Zahl von Wahlmännern erhält Hiernächst wird fur jeden Urwahlbezirk besonders eine demselben wohnenden Urwähler ganz Nr. I. und II. gegebenen Bestimm zu beachten ist indessen hierbei noch, bei jedem Urwähler diejenigen welche er innerhalb des

Die Abgränzung geschieht nach Straßen oder Häusern. ausnummern sofort ein Verzeichniß Bezirks summirt und die Zahl der hlmänner ausgeworfen. etzteren erfolgt nach den oben unter Nr. IV. ange⸗ heilung der Bezirke ist thun— ein Bezirk eine durch Drei

nach den H

Die Be⸗ Bei der Eint

Liste der in nach Anleitung der oben unter ungen aufgestellt. ch, daß, nach §. 3 des Reglements, Steuerbeträge vermerkt werden, ganzen Gemeindeverbandes und nicht etwa blos in dem Urwahlbezirk zu entrichten hat.

hörden veranlassen, sobald ihnen die Ur— amte zugestellt sind (oben No. VII.), bezie⸗ Empfingen, sobald sie o. VIII.), die Veröffent⸗

Besonders

IX. Die Ortsbe wählerlisten vom Ober hungsweise in Sigmaringen, Hechingen und mit deren Aufstellung fertig sind (vor N lichung der Listen.

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

1) Der Ortsvorstand beschließt sofort darüber, ob er eine Kom—

mission oder einen Kommissar zur Entgegennahme etwaiger Reclamationen niedersetzen oder die Reclamationen unmittelbar selbst entgegennehmen will (6. 3 des Wahl -Reglements). Ersternfalls schreilet er ungesumt zur Wahl des Kommissars e Unter allen Umständen muß dafür gesorgt werden, daß während der Auslegung der Listen stets Jemand in den gewöhnlichen Geschäftsstunden anwesend sei, der befähigt ist, die Reclamationen zu Protokoll zu nehmen. Hiernächst wird die Liste drei volle Tage in dem Gemeinde— hause zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und 3) gleichzeitig die Gemeinde hiervon, so wie davon, bei Wem die Reclamationen anzubringen sind, in ortsüblicher Weise benachrichtigt.

X. Nur innerhalb der vorangegebenen dreltägigen Frist wer— den Reclamationen gegen die Urwählerlisten

oder der Kommission.

angenommen.

Plans über die Abgränzung der Ürwahlbezirke:

1 da, wo eine einzelne Gemeinde für sich zugleich den Urwahl— bezirk bildet, einfach das Ortsverzeichniß als die Urwähler— liste aufnehmen,

2) da, wo mehrere Gemeinden zu einem Urwahlbezirk zusammen— gelegt sind, die Ortsverzeichnisse dieser Gemeinden mit ein— ander verbinden.

In den Fällen ad 2 ist indessen zu beachten, daß bei jedem Urwähler derjenige Steuerbetrag angegeben werden soll, welchen derselbe innerhalb des Urwahhbezirks zu entrichten hat (68. 3 des Wahl -Reglements). Sofern daher ein als Urwähler aufgenommener Einwohner der einen Gemeinde zugleich in andere Gemeinden steuert, welche mit der Gemeinde seines Wohnorts einen gemeinschaftlichen Urwahlbezirk bilden, ist es erforderlich, die verschiedenen Steuerbeträge zusammenzurechnen und bei dem Ramen dieses Urwählers zu verzeichnen.

VII. Die so aufgestellten Urwählerlisten senden die Herren

Oberamtmänner ungesäumt an die Gemeinde-Behörden, behufs der

öffentlichen Auslegung.

Die Auslegung der vollen, ungetreunten Liste muß in jeder

Gemeinde, welche zu dem gleichen Ukrwahlbezirke gehört, erfolgen

(§. 3 des Wahl -Reglements). Die Herren Oberamtmänner haben

daher von jeder Liste so viele Ausfertigungen, als Gemeinden (d. h.

in sich geschlossene Gemeindeverbände) zum Urwahlbezirk gehören,

aufzustellen und den einzelnen Ortsbehörden zur sofortigen Ausle⸗ gung zu übersenden.

Mit Rücksicht auf die Vorschrist unter No. VI. 2 veranlassen

die Herren Oberamtmänner in den Fällen, wo die Urwahlbezirke

mehrere Gemeinden umfassen, zugleich die Ortsbehörden, in Ko— lonne 6 der Listen zu bemerken, welche Steuerbeiräge innerhalb ihres Gemeindebezirks etwa von Urwählern aus anderen, in den ge—

Ill In den Staten Sigmaringen und Hechingen und in

schultheiß) in Gemeinschaft Die Ortsbehörden stellen daher gleich die oben Nr. J. bis III.

innerhalb ihrer Gemeinden die Urwahlbezirke ab

Orten müssen nach der Seelenzahl n,. zwei, 5 . wohl drei Bezirke gebildet werden, so, daß jeder Bezirk min⸗ destens 7560 und hoͤchstens 1749 Einwohner (nicht Ürwähler)

Ortsbehörden schließen hierauf dies Geschäft, indem sie unge⸗ 1) in den Städten zusammentreten und ihrerseits über die eingegangenen Reclamationen Entscheidung treffen, hiernächst aber (mit Ausschluß von Sigmaringen und Hechingen), a) die Reclamationen, nebst den darauf vermerkten Ent— scheidungen, b) die Urwählerlisten, c) eine Bescheinigung über deren erfolgte Auslegung dem Oberamte einreichen; 2) in den Landgemeinden: a) die sämmtlichen Reclamationen, b) die Urwählerliste, c) . i ming über die gehörig erfolgte Auslegung .

an das Oberamt einsenden, welches hierauf über die einzel nen Re— clamationen zu befinden hat.

Sind gar keine Reclamationen eingegangen, so wird darüber eine Bescheinigung der Urwählerliste beigefügt und die letztere sodann (mit Ausschluß von Sigmaringen, Hechingen und Empfingen) an das Oberamt überreicht.

Dabei ist überall zu beachten, daß die Entscheidungen über die Reclamationen unmittelbar unter letztere zu setzen und nicht auf der Urwählerliste zu vermerken sind.

XI. Nach Entscheidung der Reclamationen erfolgt die Berich— tigung und schließliche Feststellung der Urwählerlisten, und zwar: 1) in den Städten Sigmaringen und Hechingen, so wie in Em— pfingen, durch die 2 in allen anderen Urwahlbezirken durch die Herren Ober-Amt— Tin e zbehörden von Sigmart d Hechingen schreit ie Ortsbehörden von Sigmaringen und Hechingen schreiten meinschaftlichen Ürwahlbezirk aufgensmmenen Gemeinden entrichtet daher unmittelbar nach , . 6 Nr. X. zu pee n , . der Listen. f ö f ie Ortsbehörden in Empfingen behalten die Listen, indem sie 2 . erfolgt, da diese Orte 17560 Einwohner solche gleich definitiv feststellen, in dem Fall zurück, daß gar keine , ö. die Aufstellung der Urwählerlisten und die Reclamationen eingegangen sein sollten. Andernfalls warten sie die granzung der Urwahlbezirke durch die Bürgermelster (Stadt- Rücksendung der Listen nebst' den Reclamations-Entscheidungen sei— , , , mit den Gemeinderäthen (8. 1 des Wahl- tens des Sberamtes ab. . Mai c. und §. 6 der Verordnung vom 30. Urwählerlisten nach Inhalt der oberamtlichen Entscheidungen über die nn . h i Ob t In allen anderen Fällen nehmen die Herren Oberamtmänner , . ohne solche an das Oberamt einzusenden, ungesäumt, so wie ihnen die Listen (Nr. X.) eingesandt werden, istec auf, Zu diesem Behufe gränzen sie zunächst die Berichtigung vor, und zwar: a) für dle Stadtgemeinden auf Grund der von den Ortsbehör— den getroffenen Reclamations-Entscheidungen, b) für die Landgemeinden, nachdem sie selbst vorgängig über die Reclamationen entschieden haben.

rtsbehörden,

So wie diese erfolgt, berichtigen sie die

71

Die definitive Feststellung der Listen wird unter denselben kurz vermerkt.

Die festgestellten Listen derjenigen Gemeinden, welche für sich einen Urwahlbezirk bilden, werden sodann unverzüglich von den Oberämtern den Ortsbehörden für das folgende Geschäft übersendet.

XII. Auf Grund der festgestellten Urwählerlisten erfolgt nun⸗ mehr die Aufstellung der Abtheilungs-Listen (8. 4— 7 des Wahl— Reglements), und zwar:

1) durch die Ortsbehörden . a) in Sigmaringen, Hechingen und Empfingen, b) in allen den Gemeinden, welche, nach der vom Ober⸗ amt vorgenommenen Eintheilung, für sich einen selbst⸗ ständigen Urwahlbezirk bilden; . J 2) durch die Herren Oberamtmänner in allen übrigen Fällen.

Die Gemeindebehörden von Sigmaringen, Hechingen und Empfingen schreiten daher sofort nach Feststellung der Urwähler⸗ listen zu diesem Geschäfte. ;

Die Ortsbehörden der unter 1 b. bezeichneten Gemeinden

eitens des Oberamtes ab. . ; Rücksichtlich aller übrigen Urwahlbezirke nehmen die Oberämter

ies Geschäft ungesäumt auf. . ö der vor unter 1 b. bezeichneten Gemeinden stellen nur eine Abtheilungsliste für den ganzen Gemeindeverband auf und verfahren dabei genau nach der Anleitung im 5. 5 des Wahlreglements. Dabei ist nur noch zu bemerken, daß bei der Reihefolge der Urwähler nicht die Beträge einzelner Steuergattun⸗ gen, sondern die Summe aller Steuern, welche die einzelnen Ur⸗ wähler zu entrichten haben, den Maßstab giebt.

In gleicher Weise verfahren die Herren Oberamtmänner, in⸗ dem sie je für einen Urwahlbezirk nur eine Abtheilungsliste auf⸗ stellen.

gemeinsamen Urwahlbezirk verbunden und in Folge dessen die den ganzen Wahlbezirk umfassenden Abtheilungslisten von dem Oberamte aufgestellt worden sind, senden die Herren Oberamtmänner diese Listen an die Ortsvorstände jener Städte und lassen von denselben die obige Bescheinigung

so weit es die Stadtgemeinde N. N. betrifft“ ausstell en.

Die Listen werden dann dem Oberamte zurückgesandt und von Letzterem nun noch jene Bescheinigung rücksichtlich der betreffenden Land-Gemeinden hinzugesetzt.

In allen übrigen Fällen fertigen die Herren Oberamtmänner obige Bescheinigung gleich nach Aufstellung der Abtheilungs⸗ listen ihrerseits aus. .

Je nach Erledigung der unter 2 bis 6 erwähnten Geschäfte werden die Abtheilungslisten nebst den Urwählerlisten und allen sonst dazu gehörigen Verhandlungen, gehörig geordnet, seitens der Oberämter uns ungesäumt vorgelegt.

Sigmaringen, den 3. Juli 1861.

warten dagegen vie Uebersendung der festgestellten Urwählerlisten Die Königliche Immediat - Kommission in den hohenzollernschen Landen.

Beyer. Giesecke.

von Sallwürk.

Formular A. Urwähler-Liste für die Wahlen Gemeinde N. N

zur ersten Kammer. Oberamts N. N.

Bezeichnung derllrwähler Alter nach Stand, . Vor⸗ und Familien⸗

Aus weise

über den Bemerkun—⸗

In den Orten Sigmaringen, Hechingen und Empfingen ge⸗ staltet sich das Verfahren (nach 8. 6, dritter Satz, des Wahlregle— ments) abweichend dahin: ; Zunächst wird von dem Ortsvorstand für den ganzen Ge⸗ meindeverband aus den verschiedenen Urwählerlisten eine gemein— same Abtheilungsliste, ganz wie vorbemerkt, aufgestellt. ö Für jeden Urwahlbezirk, in welchen die Gemeinde getheilt ist, wird hiernächst 36 M eine besondere Abthei⸗ lungsliste des Bezirks gebildet. J ö. diesem D f geht der Ortsvorstand die allgemeine Ab⸗ theilungsliste Neamen für Namen durch und bemerkt bei jedem U⸗ wähler zur Seite die Nummer des Bezirks, welchem derselbe an= gehört. Dieser Vermerk giebt dann an, in welche Bezirksliste der einzelne Urwähler aufzunehmen ist. . . Hierauf wird eine Liste, mit den Kolonnen, wie sie das For⸗

mular bei §. 5 des Wahl -Reglements enthält, für jeden Urwahl⸗ bezirk entworfen und mit der Bezeichnung: J., II. ꝛc. x. Bezirk

versehen, hiernächst aber nach den vorerwähnten Bezirksvermerken No.

auf der allgemeinen Liste jeder Urwähler in die den Nummern nach entsprechende Bezirksliste und zwar in diejenige Abtheilung einge⸗ tragen, in welcher derselbe auf der allgemeinen Abtheilungsliste ver— zeichnet steht. .

XIII. Die einzelnen Abtheilungslisten werden schließlich, und zwar:

/

1) soweit sie Stadt gemeinden umfassen, von den Ortsvor-⸗ ständen,

2) soweit sie Landgemeinden umfassen, von den Herren Ober— amtmännern,

mit einer Bescheinigung darüber versehen, entweder, . daß gegen die Urwählerlisten innerhalb der Reclamationsfrist keine Reclamationen erhoben,

oder, ;

daß die erhobenen Reclamationen erledigt worden sind.

Das Schlußverfahren stellt sich danach dahin:

1) Die Ortsvorstände von Sigmaringen und Hechingen stellen sofort die obige Bescheinigung auf den Abtheilungslisten aus und übersenden uns dieselben nebst den Urwählerlisten und allen sonst dazu gehörigen Verhandlungen; ;

2) diejenigen Ortvorstände von Städten, welche außerdem noch die Abtheilungslisten selbst aufgestellt haben, also wo

Abtheilungslisten selbst gefertigt haben, also wo die Ge- meinde für sich einen oder mehrere Urwahlbezirke bildet übersenden die Listen, ohne weitere Bescheinigung, nebst den ad 1 bemerkten Stücken dem Oberamte; 4) die Herren Oberamtmänner prüfen die ihnen, ad 2 und 3 zu⸗ gehenden Listen, sorgen event. für deren Richtigstellung und setzen unter die àd 3 erwähnten Abtheilungslisten die obige Bescheinigung; . —ͤ 5) in den Fällen, wo Städte mit anderen Gemeinden zu einem

Formular k. Urwähler-Liste für die Wahlen zur zweiten Kammer.

Urwahlbezirk N. N. Oberamts N. N.

Jahresbetrag der direkten Staats Steuern. X me

Dienst o) Ge⸗ * Ka⸗ 9) Sum⸗

nung der Urwähler

a) Grund⸗⸗ Gefall⸗ Y)

Alter desselben.

Laufende

be⸗ lien⸗

Vor- und euer steuer.

Familen⸗ namen.

Gebaude⸗ Steuer.

Rönigliche Sch auspiele.

Im Schauspielhause. 114te Abonnements⸗ Lustspiel in 4 Abtheil.,, vom Ver⸗ Hierauf: Ein Arzt, Lustspiel J. Ch. Wages. (Herr

Freitag, 18. Juli.

Der Landwirth, Lüge und . in 1 Akt, frei nach dem Französischen von e vom K. K. Hof- und National⸗Theater zu Wien, im im zweiten Stück: Arthur Derwood, als

Vorstellung: fasser von

F. Devrient: ersten Stück: Rudolph, Gastrollen.)

Sonnabend, den 19. Jult, sind die Königlichen Theater ge—

schlossen. Mit Allerhöchster

Sonntag, 20. Juli. ö ö Genehmigung und aufgeh die Stadtgemeinde für sich einen Urwahlbezirk bildet stel= a,, Cen G selsch len gleichfalls obige Bescheinigung sofort aus und senden fomisché Oper in 2 Akten. sämmtliche ad 1 angegebene Stücke an das Oberamt ein; Rummer 777, Posse in 1 Akt, 3) diejenigen Ortsvorstände von Landgemeinden, welche die

Im Opernhause. obenem Abonnement: Gastvorstellung der aft, und zwar: Doktor und Apotheker, Musik von Dittersdorf. von C. Lebrun.

Vorher: Zum Schluß der

2 Rthlr., erster Rang und Bal⸗ Logen daselbst und am Or⸗ arquet⸗Loge und Proscenium eiter Rang 15 Sgr.,

orstellung: Solotanz.

Kleine Preise: Fremden-Loge kon daselbst, inkl. der Pro chester 1 Rthlr., Parquet, des zweiten Ranges 20 Sgr., zw . und Balkon daselbst 127 Sgr., Parterre 15 75 Sgr.

sceniums⸗ Tribüne, P

Amphitheater

Amtlicher Wechsele, Fonds- und Geld- Cours

der RERerliner KBörse, vom 12. Juli 1851.

Preuls. Courant.

,

J (Stamm -) Prioritäts- .. Prioritäts- Obligationen

vom Staat garantirte

V echseldlh- Corrse

vom 17. Juli 1851.

Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher. . .. .... Prioritäts - Sta gag en,, ..

Thüringer

Preuss. Courant.

. . 6

Amsterdam. ...... . 9 6 m. 250 FI.

dito 1 Hamburg sd

c ö 300 Mb. 1 1L1Lt. 11 300 Fr. Wien im 20 Fl. Fuss ........ 150 FI. Augsburg. ...... 150 FI. l Leipzig in Courant im 14 Thlr.

. w Frankfurt a. M. südd. VW. ..... 100 FI.

Peters hur-.. .... . 100 nhl

Prioritäts- Obligationen. ...... ...... 4 Wilhelmsbahn (Cesel-Oderberg)

Prioritäts- ..

(Lichtamtlich.)

Ausländische Eisenbahn-Stamm-Actien.

Brief. Geld. Gem.

Cöthen- Bernburger. .

Kraau-Oberschlesis

FHFecnmacls - CO vom 17. Juli 1851.

Preuss. Freiwillige Anleihe... dito Staats-Anleihe von 1850.

gehtn n,, ,, . . O der- Deich-Bau- Obligationen. . .. . . . . . .. ... . . 47 Prämienscheine der Seehandlung à St. 50 Thlr. Kur- und Neumärkische Schuldverschreibung

Berliner Stadt- Obligationen. . . dito dito

VW'stpreussische Pfandbriefe... ...

Grossherzl. Posensche dito

dito dito m Ostpreussische d Pommersche ,

Kur- u. Neumärk. dito Schlesische dito

dito vom Staat garantirt ,,,

Preussische Rentenbriefe. . . . . . ... Preussische Bank-Antheil-Scheine.

Friedrichsd' or. . . . .

Andere Goldmünzen à 5 Thlr.... ......

Dis conto. . . . . .. e .

1 Mecklenburger Nordbahn (Friedr. ,

iet Geld. Gem.

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Ausländische Prioritäts-Actien. Krakau-Oberschlesische. Nordbahn (Friedr. VWilh.) ..

Kassen- Vereins-Bank-Actien,

Ulsländische Fonds.

Sr M- M

N= =

von Rothschild Lst.

2 M K / / e D e ᷣ— V - e.

Schatz- Obligationen. .

290 Hl Pfandbr. : . ,,

isenhahn - Actich.

H ek inn, den 17. Juli 1851.

Aachen-Düsseldorfer . . . . . .... Bergisch-Märkische ...... ..

dito . Bei er Lit, 4. u. B.. . ...... dito Prioritäts- ..... Berlin-Hamburger .. dito 1 . 4 dito dito 1 43 Berlin- Potsdam- Magdeburger . . .... ...... ..... dito Prioritts Obligat. 4 dito dito dito dito Lit. D. 1 . , 6. dito Prioritäöts - Oblig. . . . . . . J 5 Göhnlener.., . i i; 35 dito Hin in lte Ohg. ...... . 43 dito dito 111 Dũüss eldorf- Elberfelder .. ö dito in ...... Magdeburg - Halberstädter... ...... ...... ...... dito Prioritäts- .. ..... k Menburg Wütenber ze... ...... .... dito Prioritäts- ...... Niederschlesis ch-Märkische ... . . . .. . . . . . .... . dito , dito J dito Priorit. III. Serie . . J n . . dito Fiori its... ... dito Lit. B k 53 Prinz Wilhelms (Steele - Vohwinkel) .. ..... ... dito Prioritãäts- .. ..... J dito 1 ö

Part. 500 Fl . .

S taats-Pr.-Anl. . Lüheck. Staats 25 56 Integrale. . Pr, G. 40 Thlr. ö

*) . 90901 Sãä Ui5. Schles. 99

Köln-Minden halt- Dessauer anth. 993 Br

1065 Br. Thüringer ? Landesb.

Telegraphisehe Depesehen. (Nichtamtlich.) Brüssel, Mittwoch, 16. Juli. Cassationsgesuch ist verworfen worden. Paris, Mittwoch, 16. Juli, Abends 8 Uhr. In der fortgeführten Revistonsdebatte ergreift Berryer das Wort nhalt seiner Rede ist etwa folgender: den Augenblick drohten mehrere Gefahren: die, daß sich die Staats⸗ gewalten gegenseitig schwächten; der Sozialismus und die ungesetz liche Wiederwahl des Präsibenten. 1 der Restauration, so sei Frankreich nicht republikanisch der Impe— rialismus sei eine Unmöglichkeit, und nur das monarchische Prinzip könne retten. Durch die Revision würde der Bürgerkrieg vermie⸗ den werden, selbst wenn der Präsident der Republik wieder gewählt werde. Gegen ungesetzliche Revision stimme auch er.

2 ; 53 Bocarm ' e

1

(n D. d. C. B.)

für die Revision. Der

Blicke man auf die Geschichte

in dem Konferenz⸗Saale der Seehandlung, Jä— gerstraße Nr. 21 hierselbst, anberaumt.

diesem Termint hierdurch mit dem Bemerken ein— geladen, daß

unn osuührliche Beschreibungen des Etablissements

——

die Licitations- und Veräußerungs⸗Bedingungen

sche Banknoten 873 Rr. Schles. Pfandbriefe

*

963 Br., do. neue 3 1000 Rthlr. 4 pCt. 102 G., do. Litt. B. 2 1000 Paris 942 Krhlr. d PGt. 1093 Br, do. LTitt. B. 3 1600 Rchlr. 3. pes. v3.76, 9 Breslau - Schweidn. Freiburger Eisenbahn- Actien 4 Ct. SIR, Br. Neisse-Brieger 57 Br. Rentenbriefe 101 Br. 1 —ö 21

Getreidepreise: Woeizen, weilser 57-65 Sgr., do. gelber 57-63 S845. Bankactien 1242 Sgr. Roggen 38— 42 Sgr. Gerste 32—-— 35 Sgr. .

bez, W r,, w nst. September 22. Br.

373, Sommertermine 367 G. ohne Handel, Oktober - November 36 Br, üböl loco Juli, Juliaugust 1097 G. Spiritus Juli, Juli August 22!

73

Hres Lan. 7. Juli, 1 Uhr 30 Minuten Nachmittags. Oesterreichi- 172. 1839 Loose 105

à2 1900 Rthlr. 35 pCt. hessische Loose 337

57.

ar, , d d. den 923. London 11. 3 r 5 Hlafer 29 - 32 61. ö 11, 36. Amsterdam 165. Augsburg 118.

732. Paris 139.

. 2 ; , . ; j ĩ l ö Si gdÿrn, 17. Jul t r , min. Nachmittags. Roggen 36, Contanten begehrt.

ö B.) 3proz. 57.

*

ram ke fiat a. FI.. Mittwoch, 16. Juli, Nachmittags 2 Uhr

30 Minuten. (Tel. Den. d. C. B.) Nordbahn

1 74 7 ö 243 . liquèes 74. Spro. Metalliques S. Bankactien

393. 4 proz. Metal- 1290. 18341r Loose

; vr öenm, Mittwoch, Tel. Dep. d. G. B.)

Spanier 365. Badische Loose 353. Kur- Wien 1034. Lombarden S807. London 1183.

Amsterdam 100.

16. Juli, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. Ibroz. Metalliques 96. proz. Metalliques Nordbahn 1465. 1839 L9οι , 123. 1 Hamburg

06 . . eln Wm, mer nnn. Coupons 14. Valuten und

38 . Ra: 6m ; 3 ae rä, Mitt woch, 16. Juli, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Den. 4 9prox. 985, 05. *

5291 Bekanntmachung. gebracht, daß der Freiherr Hans Heinrich Louis von Werder-Schöndörffer, auf Grund der gegen ihn geführten Untersuchung, durch rechtskräftiges und Allerhöchsten Orts bestätigtes Erkenntniß des Adels für verlustig erklärt worden ist.

Bern, ven t. 1.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für

Untersuchungen. II. Deputation für Vergehen.

31 Ste chrYri ef. Der ehemalige Schornsteinfeger Wilhelm Michels, in Wolgast geboren, wegen rückfälli

Diebstahls angeklagt, ist in der Nacht vom

28. zum 29. Juni 1851 aus dem Krankenhause

zu Schwedt mit einer Kette am rechten Fuß

entsprungen.

Alle Civil- und Militair-Behörden werden er— gebenst ersucht, auf diesen gefährlichen Verbrecher zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaf— ten und an uns gegen Erstattung der Kosten ab— zuliefern. Ein näheres Signalement kann nicht angegeben werden; es wird jedoch darauf auf— merksam gemacht, daß er beim Entweichen fol— gende Gegenstände mitgenommen hat:

1) ein Hemde, „S. K. H.“ gezeichnet;

2) ein Paar weißwollene Strümpfe ohne Zeichen;

) ein Paar lederne Hosen;

weine Jacke von blau- und weißgestreiftem Drillich, „S8. K. H.“ gezeichnet;

3) ein Paar Hosen von demselben Zeuge und ebenso gezeichnet; ö

b) einen dunkelgrünen noch ziemlich nruen Kal— muckrock mit dunklem Futter und Taschen im Schooß;

7) ein Paar graulederne Hosen mit bleiernen Knöpfen;

3) eine gelbgraue englisch- lederne Weste mit einer Reihe Metallknöpfen, von denen ein Knopf fehlt, und graugefüttert;

) ein Paar Tragebänder von buntem Zeuge;

10) ein weißleinenes Hemde mit den rotheinge—

stickten Buchstaben „Wo. K.“;

114) ein grünbuntes baumwollenes Halstuch; 12) ein Paar graubunte Halbstrümpfe;

) eine grüne etwas abgetragene Tuchmütze mit blankem Lederschirm;

14) ein Tischmesser, ein Feuerstahl und eine

eiserne Kramme. Angermünde, den 15. Juli 1851. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

451 Bekanntmachung.

Die dem Königlichen Seehandlungs Institute

gehörige, in der Ober-Vorstadt zu Landeshut in Schlesien belegene

Hierzu haben wir einen Termin auf den 1. Oktober d. J., von Vormit⸗ tags 10 Uhr bis Nachmittags um 2 Uhr,

Kauflustige werden zur Abgabe ihrer Gebote in

3 ird H 1 . „in unserer Geheimen Seehandlungs-Registratur, Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bei der Administration dei Flachsgarn-⸗Maschinen⸗ Spinnerei in Landeshut und bei der Maschinen—

Bau ⸗-Anstalt in Breslau in den gewöhnlichen Dienststunden zur Einsicht ausliegen und die ge⸗ dachte Administration angewiesen ist, den sich mel— denden Kauflustigen an Ort und Stelle jede wei— tere Auskunft über die Verhältnisse des Etablisse⸗ ments zu ertheilen und die Besichtigung dessel⸗ ben zu gestatten. ö Berlin, zen 16, Jünt 1851. General-Direction der Seehandlungs-Sozielät. (gez.) Bloch. Remmert.

532 B esanntmathung. Von den Erben des Ober-Bürgermeisters

Braun hierselbst ist ein Stipendium für Studi—

rende gestiftet, auf welches die Abkommen der fünf Töchter erster Ehe des Erblassers das nächste Anrecht haben. Da dasselbe jetzt zu vergeben ist, so haben sich die gedachten Abkom— men, welche bei der Verleihung berücksichtigt sein wollen, bis zum 1. September 1851 bei uns zu melden und ihre Abstammung nachzuweisen. Naumburg, den 10. Juli 1851. Königl. Preußisches Kreis-Gericht. II. Abtheilung.

1339 Subhastations-Patent.

——

Das in der Tuchmacherstraße Nr. 20 hierselbst

gel gene, Vol. J. Nr. 124 des Hypothekenbuchs

verzeichnete, der Wittwe Posener, Julie geborenen Aschersleben, gehörige Haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 7085 Thlr.

abgeschätzt worden, soll

am dritten Dezember 1851

sabhastirt werden.

* ; 5 8 * ö! ; 1 8 22 Frankfurt a. d. O., den 30. April 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. 1001 Subhastations-Patent.

Das im Rosenberger Kreise belegene, der ver—

wittweten Kommerzien-Räthin Livonius, geb. Wieprecht, gehörige Allodial-⸗ Rittergut Stenken— dorff 2. mit Einschluß der dazu gehörigen Vor— werke und des Waldes, landschaftlich abgeschätzt auf 27,982 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. und mit Aus— schluß der angeblich an die Handlung Buggenha— gen zu Berlin verkauften 12,000 Stämme des Waldes auf 25,989 Thlr. 16 Sgr. 1 Pf., soll im Termine

de ß 9. ep ig nber e.. nt,

vor dem Kreisrichter Lesse an ordentlicher Gerichts⸗ stelle hierselbst subhastirt werden. Taxe, Hypothe— kenschein und Bedingungen sind in unserem Bü—⸗ reau III. einzusehen.

Rosenberg in Westpreußen, den 6. Februar 1851. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung. Holzt.

424

Das dem Kaufmann Absalon Theodor Behrent

und seiner Ehefrau Wilhelmine Caroline geb. Schacht gehörige, hierselbst in der Rechtstadt auf dem Langenmarkte belegene, im Hypotheken buche unter Nr. 14, in der Servis-Anlage unter Nr. 445 und 304 verzeichnete Grundstück steht Schulden halber zur nolhwendigen Subhastation. Das Instrument der auf 22,820 Rthlr. ausge— fallenen Tare und der Hypothekenschein sind im Büreau V. bei den Subhastations-⸗Akten B. 41 einzusehen.

Der Bietungs-Termin wird den 14. Januar 1852

an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Danzig, den 4. Juni 1851. Königliches Stadt- und Kreisgericht. I. Abtheilung. 5331 . Das hierselbst auf der Rechtstadt in der Langgasse sub No. 23. des Hypothekenbuches, Na. 402. und 327. der Servis-Anlage belegene, auf den Namen des Kaufmann Ludwig Ferdinand

Borowski eingetragene, auf 11,700 Rthlr. abge⸗ schätzte Grundstück (dessen Taxe und Höpotheken⸗ schein im Büreau V. bei den Subhasationsakten B. 37. pro 1851 einzusehen sind) steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.

Der Bietungstermin wird

den 3. März 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.

Danzig, den T Juli 1851. Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.

1428

Nachdem auf Grund der Anklage des hiesigen

Königlichen Staats-Anwalts durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts gegen den Handelsmann Wilhelm Wagner aus Benneckenstein die Unter— suchung wegen schwerer körperlicher Verletzung

eröffnet worden ist, so haben wir zur öffentlichen mündlichen Verhandlung und Enischeidung der Sache im Sitzungs- Saale des von Zweydorff— schen Hauses, Nr. 527 am Königshofe dahler, einen Termin auf

den 30. September d. J., Vorm. 9 Uhr,

anberaumt. Zu diesem wird der zur Zeit ab⸗ wesende Angeklagte Wilhelm Wagner hierdurch mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, ö sie zu demselben noch herbeigeschafft werden Donnen.

Erscheint der Angeklagte in diesem Termine

nicht, so wird nach Befinden gegen ihn der Be— weis in contumaciam aufgenommen, das Urtel gefällt und verkündigt werden.

Nordhausen, den 3. Juni 1851. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Rosentreter.

528 Bekanntmachung.

Das am Packhofe Nr. 1, zunächst der Frie

drichsbrücke belegene, dem Königl. Fiskus gehö⸗ rige, ehemals Welpersche Badehaus soll mit dem vorhandenen Inventarium auf drei Jahre, nämlich vom 1. Oktober d. J. bis dahin 1854 an den Meistbietenden verpachtet werden.

Die weiteren Bedingungen sind täglich von

11—3 Uhr in dem Büreau der Königl. Museen einzusehen und ebendaselbst die

S

Gebote mit der Aufschrift: „Submission für die Pachtung des Badehauses am Packhofe Nr. 1“ spätestens bis zum 15. k. M. versiegelt einzureichen.

Berlin, den 15. Juli 1851.

Administration der zu den Königlichen Museen

gehörigen Grundstücke.

5344 Oeffentlicher Verkauf.

Das der Königlichen Bergwerksverwaltung

gehörige, hierfelbst in der Wallstraße Nr. 35