1851 / 16 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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hat die hiesige Königliche Regierung die Abhal— tung eines alljährlichen Haupt- Flachs -Markftes in hiesiger Stadt genehmigt.

jeden Jahres, und, insofern dieser Tag auf einen Sonntag fällt, am nächst darauf folgenden Tage, das erstemal aber Montag den 15. De? zember dieses Jahres, dazu bestimmten Parterre-Lokale in dem Maga— zin Gebäude an den städtischen Mühlen abge— halten werden.

in der Provinz bringen, Flachs⸗Produzenten und ein, sich zu diesem Markte, Vortheile für die Verkäufer als die Käufer dar— bietet und gewiß zur Förderung der schlesischen Leinen -Industrie wesentlich beitragen wird, recht zahlreich einzufinden.

5630 Bewerhung um ein Stipen— dium der von Seyolitzschen

. von Seydlitz 15. September 1828 den Verein für Ge? werbfleiß in erben eingesetzt, Rente aus seinem bedeutenden Vermögen zu Stipendien für Zöglinge des Instituts verwendet werden soll, deren ein jedes für jetzt 200 Rihlr. jährlich beträgt.

Lehrgang beginnt und ein Stipendium erledigt wird, so können sich von jetzt an bis zum 10ten . . St

terrichte im Königl. Gewerbe- Institute, melden, wenn des Instituts auch den von dem Erblasser vorge⸗ schriebenen Bedingungen genügen:

belegene Grundstück soll nach dem Beschlusse des Königlichen Ministeriums für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten durch den Unter— zeichneten im Wege öffentlicher Licitation ver⸗ äußert und zu dem Zwecke der öffentliche Ver— kaufstermin an Ort und Stelle auf dem gedach— ten Grundstücke

am 30sten September 1854,

Nachmittags 3 Uhr,

abgehalten werden.

Kauflustige werden zu diesem Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verlaufs bedingun /

en in dem Geschäftsbüreau des Unterzeichneten, Sin ie nm, ene, Nr. S, so wie in der Re⸗ gistratur der Vten Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und bffent— liche Arbeiten, Lindenstraße Nr. 47, an den Wochentagen, in den Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr, eingesehen werden können.

Der Taxywerth des Grundstücks beträgt 3906 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf., der Feuerkassenwerth 550 Rthlr. Cour. Das auf demselben befind- liche Magazingebäude ist massiv, 40 6“ lang, 24, tief und 1 Stockwerk hoch erbaut. Daran schließt sich in der Straßenfront der mit massiven Pfeilern versehene Eingangsthorweg. Die Hinter— front an der Spree ist mit einer neuen hölzernen Schälung, 105 10“ lang, versehen und enthält am östlichen Ende eine Ausladebettung.

Der Grund und Boden des Grundstücks schließt 41 IR. 15 JF. in sich.

Berlin, den 15. Juli 1851.

Naud e, Rechts ⸗-Anwalt und Notar.

1525 Bekanntmachung wegen Exrichtung eines alljährlich in Breslau abzuhaltenden Haupt Flachs⸗Marktes.

Der Mangel eines Central-Punktes in der Provinz für das so wichtige als umfangreiche lachsgeschäft ist seither vielfach als ein Üiebel— stand empfunden worden. Zur Abhülfe desselben

Dieser Markt wird daher am 15. Dezember

hierselbst in dem

Indem wir dieses zur allgemeinen Kenntniß laden wir die Herren Konsumenten hiermit der eben so große

Breslau, den 1. Juli 1851. Der Magistrat hiesiger Haupt- und Residenzstadt.

Stiftung. Der Ritterschaftsrath Herr

Ernst Friedrich hat in seinem

Testamente vom

Preußen zu seinem Universal— so daß der größte Theil der

Königl. Gewerbe⸗

Da nun mit dem 1. Oftober d', J. ein neuer

junge Leute zur Erlangung diefes pendiums, verbunden mit dem freien Unter⸗—

sie außer den unten folgenden Vorschriften

Betriebe technischer bürgerlicher Gewerbe

74

1) Um Söhne aus den höheren Ständen dem

zuzuwenden, dürfen die Eltern der jungen

Leute nicht Handwerker sein. 2) Insofern der Aufzunehmende sich nicht einem technischen Gewerbe widmet, welches in dem Königl. Gewerbe⸗Institute praktisch gelehrt wird, muß derselbe bereits ein Hand⸗ werk erlernt und sich hinreichende praktische Geschicklichkeit zu dessen Betriebe erworben haben. Das Königliche Gewerbe-Institut fordert in dieser Beziehung in allen Fällen wenigstens eine einjährige. prattische Beschäftigung in' dem ge⸗ wählten Gewerbe, mit Ausnahme der Chemiker, von denen dieser Nachweis nicht gefordert wird. Das Studium des Baufachs überhaupt, ohne ein Bauhandwerk erlernt zu haben, berechtigt nicht zur Aufnahme. 3) Der Aufzunehmende muß durch ein Ge— sundheits-⸗Attest des Kreisphysikus nach— weisen, daß er die Gesundheit und Kör— perkräfte besitze, welche sein Gewerbe er— fordert, auch daß er die Blattern durch Impfung oder sonst überstanden habe. 4) Die Eltern oder Vormünder des Stipen⸗ diaten müssen, wenn er nicht dispositions⸗ fähig ist, sich verpflichten, für den Fall, daß er in den Staalsdienst tritt, Alles, was er an Stipendien und Prämien aus der Stiftung erhielt, von seinem Gehalte

in solchen Abzügen zu ersetzen, welche ge⸗ setzlich als Maximum zulässig sind.

2

Den Vorzug bei der Bewerbung haben, bei gleicher Qualification, die rechten Geschwister⸗ Kinder der Mutter des Erblassers (einer von la Roche⸗Starkenfels) und deren Descendenten, die von Gagern; die Descendenten des Herrn von Bassewitz auf Schönhof bei Wismar aus der letzten Ehe mit einer von la Roche.

Das Königl. Gewerbe-Institut stellt außerdem nachfolgende Bedingungen:

höchstens 27 Jahre alt sein. weisen, daß er entweder bei einer zu Entlassungs⸗ Prüfungen berechtigten Provinzial⸗Gewerbeschule oder Realschule oder bei einem Gymnasium das Zeugniß der Reife erlangt hat. werber diesen Nachweis nicht glaubt er dennoch im Besitze der zur Aufnahme in das Königl. Gewerbe -Institut erforderlichen Kenntnisse zu sein, stattet werden, daß er den Beweis dafür bei der im Königl. Gewerbe -Justitut zu Anfange des Monats Oktober für die Entlassungs⸗ Prüfungen Gewerbeschulen vom 5. Juni d. J. abzuhaltenden Prüfung nachträglich führe.

diums geschehen schriftlich bei dem Unterzeichne⸗ ten (Wilhelmsstr. 79) als Vorsitzenden des Ver— eins, Gewerbfleiß in Preußen betreffend“, mit folgenden Attesten begleitet sein:

pflichtungs Dokument braucht erst dann beige / bracht zu werden, wenn der Bewerber wirklich als Stipendiat gewählt worden ist.

Monats August.

gen des Vereins wählen drei Kandidaten für das Redaction und Rendantur: Schwieger.

Der Bewerber muß wenigstens 17 und darf Er hat nachzu—

*

Kann der Be— beibringen und

so kann ausnahmsweise ge—

auf Grund des Reglements an Provinzial⸗

Die Anmeldungen zur Erlangung des Stipen—

unter der portofreien Rubrik „Verein für und müssen

a) dem Geburtsschein des Bewerbers;

b) einem Gesundheits-Atteste, in welchem aus⸗ gedrückt sein muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit für die praktische Aus— übung des von ihm gewählten Gewerbes und für die Anstrengungen des Unterrichts im Institute besitze;

) einem Revaccinations- Atteste;

d) dem Zeugniß der Reife von einem der vorgenannten Anstalten, oder, wenn der Bewerber ein solches nicht besitzt, seinen

zur Abzahlung bestimmt worden sind,

Schulzeugnissen;

e) den über seine praktische Ausbildung sprechen⸗ den Zeugnissen;

s einem Führungsatteste; und

s) den über die militairischen Verhältnisse des Bewerbers sprechenden Papieren, aus denen hervorgehen muß, daß die Ableistung sei⸗ ner Militairpflicht keine Unterbrechung des Unterrichts für ihn herbeiführen werde.

Das unter 4 vorgeschriebene gerichtliche Ver—

Die Wahl geschieht in der zweiten Hälfte des Die Vorsteber der Abtheilun—

erledigte Stipendium, aus welchen der Unter⸗ zeichnete einen einzuberufen das Recht hat. Berlin, den 10. Juli 1851. Der Vorsitzende des Vereins für Gewerbfleiß in Preußen. gez. v. Pooadnh‚'mer - Esche.

526 Bekanntmachung.

Die im Johannis- Termin 1851 fällig ge⸗

wordenen Zinsen sowohl der 4. als auch 31proz. Großherzogl. posenschen Pfandbriefe

werden gegen Einlieferung der betreffenden Cou— pons und deren Specificationen vom 4sten bis 16ten August d. J., die Sonntage ausgenom⸗

men, in den Vormittagsstunden von 79g bis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch vom 20sten ab die Schemata zu den Coupons specifi⸗ ationen unentgeltlich zu haben sind) und in

Breslau durch den Geh. Kommerzienrath Herrn . ausgezahlt. Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Weihnachts Termin 1851 gezahlt werden. Berlin, den 12ten Juli 1851. F. Mart. Magnus, 46. Behrenstraße.

473 Mühlenverpachtung. Die neu errichteten hiesigen herrschaftlichen Mühlwerke Lan der zwickauer Mulde), bestehend in

a) einer Mahl mühle, vermittelst großer Tur— bine nach Yonval'schem Sostem, von mehr als ausreichender Kraft, mit sechs deutsch amerikanischen Mahlgängen und allen er— forderlichen Hülfsmaschinen;

b) einer Oelmühle, mit acht Paar Stam— pfen, zwei Paar Steinen, ein Paar Wal—⸗ zen mit Rammpressen;

c) einer Schneidemü hle, nach neuerer Con— struction nebst einer Kreissäge;

d) einer Walkmühle, zu vier Paar Häm⸗ mern,

mit ausreichenden Boden- und Niederlagsräumen, zur Lohemüllerei sowohl Handelsgeschäft vortheilhaft gelegen, sollen sammt einigen werden.

als zum Tausch⸗ und

zugeschlagenen Ländereien verpachtet

Pachtlustige, welche über entsprechende Vermö—

gens verhältnisse sich auszuweisen im Stande sind, können sich, der Besichtigung und der Einsicht der Pachtbedingungen halber, lichen Kanzlei zu Waldenburg in Sachsen.

angeben in der Fürst—

527]

Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs Ernst,

Herzogs zu Sachsen Koburg und Gotha 2c. 2c. Nachdem am 4. dieses Monats die sechste

Ausloosung von Schuldbriefen aus der geschlos⸗— senen dritten, durch die höchste Verordnung

vom 24. October 1845 kreirten Anleihe der Land— schaft des Herzogthums Gotha stattgefunden hat und hierbei folgende 19 Obligationen:

aus Serie A. Nr. 14.

aus Serie B. Nr. 375 und 395.

aus Serie C. Nr. S44. 976. 1066. 1202. 1260. 1593. 1610. 1833. 1845. 1930. 2115. 2142. 21 9. 96. n und 3245.

so wird

solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge— bracht.

Hiernächst wird bekannt gemacht, daß am J.

dieses Monats die Zins -Abschnitte Nr. 265 der landschaftlichen Schuldbriefe erster Anleihe

it. , , . Lit. E. Nr. 4209 und 5024.

wegen unterlassener Präsentation innerhalb der gesetzlichen Frist, erloschen sind.

Gotha, den 8. Juli 1851. ö erzoglich sächsische Landesregierung. 5 hg r fer e, Heß.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuch druckerei.

verzeichniß

von den bis zum heutigen Tage noch nicht gezogenen

Serien der Seehandlungs-PPrämien-Scheine.

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