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tions- und Deputations-Versammlungen des Ausschusses und
der Direction in Berlin und Hamburg auszuüben.
5) Sie führen in den Versammlungen (Nr. 3 und 4) das Pro⸗ tokoll und haben in denselben eine berathende Stimme. 6) Sie vertreten die Gesellschaft bei allen Rechtsstreitigkeiten,
und zwar der in Berlin wohnende Syndikus bei den im
preußischen Gebiete und der in Hamburg wohnende bei den
in den anderen von der Bahn berührten Staatsgebieten an—
hängigen. . 6 .
Für den Fall, daß die Prozeßführung bei einem Gerichte er⸗ folgt, welches nicht am Wohnorte des Syndikus seinen Sitz hat, schlagen sie der Direction Bevollmächtigte vor, sind jedoch auch als⸗ dann verpflichtet, die Information und Leitung der Rechtsstreitig— keiten zu übernehmen. ge
Die mit den Mitgliedern des Syndikats neu abzuschließenden Dienstverträge sind an die spezielle Genehmigung der bei den Actien Littr. B. betheiligten Regierungen gebunden. Die Wahl der Per— sonen steht aber auch dann lediglich dem Ausschusse zu.
Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, bei eintretender Vakanz nur einen Syndikus anzustellen.
. Allgemeine Bestimmungen.
An die Stelle des
tritt folgender neuer §. 59.
hör können in den für solche Papiere der Gesellschaft gegenüber
bestehenden Verpflichtungen keine Aenderungen hervorbringen. Die Gesellschaft berücksichtigt deshalb, abgesehen von den in den 58. 19 und 20 erwähnten richterlichen Verfügungen, soelche Streitigkeiten den Verwaltungs-Behörden der Gesellschaft, welche die Verwaltung Se. Meajestät der König haben Allergnädigst geruht: des Gesellschafts-Vermögens im weitesten Sinne oder die Anrechte der Actionaire auf Mitwirkung bei dieser Verwaltung betreffen, dürfen nie zur richterlichen oder schiedsrichterlichen Entscheidung— R gebracht werden, sondern sind, wenn die Statuten und Gesellschafts⸗ Königsberg zum Präsidenten der Regierung zu Gumbinnen und Beschlüsse darüber bestimmen, vom Gesammt-Ausschusse, in Er-
mangelung solcher Bestimmungen aber von der General-Versamm- zum Vice-Präsidenten der Regierung in Königsberg zu ernennen;
und
überall nicht. Streitigkeiten zwischen den einzelnen Actionairen und
lung, nach einfacher Stimmenmehrheit, zu entscheiden. . Nur in zwei Fällen findet der gewohnliche Rechtsweg statt: a) wenn dem Inhaber eines Dividendenscheins die Zahlung der
nach Summe und Zahlungsfrist statutenmäßig festgestellten Dividende gegen Production des Dividendenscheins nicht ge-
leistet würde;
b) wenn gegen eine von der Direction abgelegte Jahresrechnung Erinnerungen stehen bleiben, welche auch in der General⸗ Versammlung nicht für erledigt angenommen, sondern zur
weiteren Verfolgung verwiesen würden.
In letzterem Falle ist auch ein Schiedsrichter-Verfahren zu⸗ lässig, wenn der Ausschuß damit einverstanden ist und die Direction
oder der betreffende Beamte darauf anträgt.
richter einen fünften. Können sie sich über dessen Person nicht
einen aus den von der einen, den anderen aus den von der anderen Partei bezeichneten Schiedsrichtern zu ernennen. und Correlation muß schriftlich eingeliefert werden.
Die Parteien können sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen, müssen aber auf Verlangen auch persönlich vor den Schieds— richtern erscheinen.
Das Schiedsgericht hat seinen Ausspruch mit Entscheidungs— gründen zu versehen. .
Beide streitende Theile müssen sich den Ausspruch des Schieds— gerichts ohne Widerrede gefallen lassen. Die Schiedsrichter sind auch berechtigt, Kontumazial⸗Verfahren und Kontumazial-Urtel ein— treten zu lassen, so wie während des Verfahrens interimistische An— ordnungen zu treffen, denen Folge geleistet werden muß. Im
Die Relation
Uebrigen ist das Schiedsgericht an Prozeßformen und Beweistheorie nicht gebunden.
Die vorstehenden Bestimmungen vertreten die Stelle eines zwischen den Betheiligten zu schlileßenden speziellen Kompromisses, und es findet der Einwand nicht statt, daß uvörderst ein förmlicher Kompromiß-Vertrag geschlossen werden müsse, desgleichen, daß die Gegenstände des Streites nicht im voraus zu bestimmen gewesen.
Transitorische Bestimmungen. §. 1.
Sobald der in der General-Versammlung vom Mai 1850 an— genommene Nachtrag zum Statute der Berlin- Hamburger Eisen— bahn-Gesellschaft die Bestätigung der Territorial⸗Regierungen ge— funden hat, treten alle zur Zeit im Amte befindlichen stellvertreten— den Ausschußmitglieder als wirkliche Mitglieder des Ausschusses ein, und zwar für diejenige Zeit, welche sie noch Stellvertreter zu blei— ben gehabt haben würden.
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Bei der nächsten Ergänzungswahl des Ausschusses treten die—
jenigen zehn Mitglieder, welche am längsten im Amte sind, aus.
Sofern nicht gerade zehn Mitglieder von völlig oder relativ gleicher Amtsdauer vorhanden sind, entscheidet das Loos.
Es werden dann für diese zehn ordentlicherweise ausgetretenen Mitglieder und für die etwa außerordentlicherweise eingetretenen Vakanzen die Wahlen von der General-Versammlung vorgenommen, und zwar haben diejenigen, welche für außerordentliche Vakanzen gewählt worden, nur die Amtsdauer derer auszufüllen, für welche
ste an die Stelle treten.
Streitigkeiten über das Eigenthum, den Besitz oder sonstiges Anrecht an Actien und Prioritäts-Obligationen oder deren Zube⸗ ; dann wiederum die ältesten zehn Ausschußmitglieder eventuell nach
§. 3. Bei der zweiten Wahl nach Einführung des Statuts treten
Entscheidung des Looses aus, worauf sodann die regelmäßige Reihe— folge bei der nächsten Wahl vor sich gehen kann.
— — —
Dem Kantor und Knabenlehrer Preil zu Berg vor Eilen— burg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; Den seitherigen Regierungs-Vice-Präsidenten von Byern in
den seitherigen Ober-Regierungsrath von Kotze in Merseburg
Dem Intendantur-Secretair Hallervorden von der Inten⸗
dantur des 1sten Armee-Corps, bet seinem Uebertritt in den Ruhe—
stand, den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen. — 60
Sanssoöouci, den 22. Juli. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Der bisherige zweite Lehrer Reymann ist zum Direktor und
Zu einem solchen schiedsrichterlichen Verfatzren ernennt jede der Lehrer der Hebammen-Lehr-Anstalt zu Oppeln ernannt worden.
beiden Parteien zwei Schiedsrichter, und wählen diese vier Schieds⸗ . ⸗ ; . . t Wolff zum ordentlichen Lehrer an dem hiesigen Friedrichs—
einigen, so wird von ihnen das Königlich preußische Ministerium Werderschen Gymnasium ist bestätigt; und
für Handel und Gewerbe um die Ernennung desselben ersucht. Die von den Parteien getroffene Wahl nebst der schriftlichen Annahme derselben seitens der Gewählten muß jeder Theil dem anderen spä—⸗ testens 4 Wochen nach erfolgter Erklärung, den Ausspruch eines Schiedsgerichts annehmen zu wollen, nachweisen, widrigenfalls dem ö 4 von dem anderen ih , , , . vor ⸗ ehenden Norm unwiderruflich gewählt werden. as schiedsrich⸗ 4 s terliche Verfahren findet zu Berlin statt, falls die Parteien sich der n, g n n, wen, , nicht über einen anderen Ort vereinigen. Das Schiedsgericht, . welches auf die nachfolgenden Bestimmungen im voraus zu ver- von Hessen, nach Strelitz. pflichten ist, hat einen Referenten und einen Korreferenten, und zwar
Die Wahl des Schulamts-Kandidaten Dr. Gustav Georg
Dem Lehrer an derselben Anstalt, Dr. Stechow, das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden. *
Angekommen: Se. Excellenz der Minister-Präsident und Minister des Auswärtigen, Freiherr von Manteuffel. Der Kammerherr und Erbschenk in Alt-Vorpommern, von
Abgereist: Ihre Durchlaucht vie Prinzessin Augu te
Ber Königliche Ober⸗Kammerherr, Staats- und Minister des Königlichen Hauses, Graf zu Stolberg-Wernigerode, nach Schlesien.
Der freie Standesherr Graf Henckel von Donnersm arck, nach Wien.
Berichtigung.
In der in Nr. 17 des Königlich Preußischen Staats⸗ anzesgers vom 19. 8. M. abgedruckten polizeilichen Verordnung vom 10. d. M. über 6öffentliche Theater- und ähnliche Vorstellungen in Berlin ist im 5. 4 statt „16“: A zu lesen.
Berlin, den 19. Juli 18651.
Königliches Polizei ⸗Präsidium.
v. Hinckel dey.
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Per sonal - Chronik der Pr ovinzial⸗Behörden.
ĩ Negierungs-Bezirk Posen. . Angestellt ist: Der interimistische Gefangenwärter Schröter etatsmäßig als Gefangenwärter.
Bestätigt sind bei der nunmehr konstituirten Handelskammer zu Posen als Mitglieder: Die Kaufleute Salomon Jaffé, Ja kob Königsberger, Eduard Mamroth, der Apotheker Ludwig Dähne, die Kaufleute G. Altmann, George Zupanski, Michaelis Bres— lauer, Kommerzienrath Bielefeld, Louis Kantorowiez; als Stell— vertreter: die Kaufleute August Herrmann, Anton Sobecki, G. Berger, Michaelis Löwinsohn, Simon Katz, Samuel Bott⸗ stein, Gregor Jankowski, M. J. v. Kaminski, August Wiener; (als Schiedsmänner) im bomster Kreise: der Kreistags-Deputirte Valen— tin Szukal zu Groß-Posemukel für den Landbezirk Neudorff-Karge an Stelle des ausgeschiedenen Michael Röhr; im buker Kreise: der Gast— wirth Wilhelm Griebsch zu Neustadt b. P. an Stelle des ausgeschie⸗—
denen Bürgers Woypciechowski für den Wahlbezirk Schloß Neustadt b. P.; der Bürger und Stadtverordnete Johann Großmann an Stelle des ausgeschiedenen Kämmerers Winzewski für den J., und der Bürger und Bäckermeister Carl Raschke für den ausgeschiedenen Conditor Raschke für den 11. Wablbezirk der Stadt Grätz; im kostener Kreise: der Rittergutsbesitzer Ferdinand Schulz auf Lubin an die Stelle des ausgeschiedenen Gutsbesitzers Fenner zu Ossowo für den XIII. Wahl bezik; im posener Kreise: der Buchhändler Johann Zupanski an die Stelle des ausgeschiedenen Landschafts-Buchhalters Joseph Jankowski für das VI. Revier der Stadt Posen; der Gutspächter Theodor Kleine zu Sapowice an die Stelle des ausgeschiedenen Gutsbesitzers Stanis⸗ laus von Skatawski zu Strykowo für den Wahlbezirk Modrze; der Goldarbeiter Eduard Fiedler an Stelle des im II. Wahlbezirk der Stadt Posen ausgeschiedenen Conditor Johann Freundt; der Kauf⸗ mann Hippolyt Cegielski für den 1X. Wahlbezirk der Stadt Posen in
Stelle des ausgeschiedenen Rentier Traugott Schulz; der Rentier r ö ö ö. PFranklurt a.. sädd. VV. 100 Fl. 2 Mt. —
George Gebhardt für den X. Wahlbezirk der Stadt Posen an die Stelle des ausgeschiedenen Maurermeister Küster; der Grundbesitzer
Ferdinand Jortzig für den ausgeschiedenen Rentier Carl Bresinsti für den XII.; der ehemalige Bürgermeister Poturalski an die Stelle
des ausgeschiedenen Rentier Zakobielski für den XIV.; der Kaufmann Freudenreich für den ausgeschiedenen Apotheker Apollinar Kolski n , un, a Fü g n den ne, Frang EGäöch e sz flir den . der
geschiedenen Hutmacher Zimmermeister Ant on Krzyzanowski für den ausgeschiedenen
Schmiedemeister Johann Scheller für den Vll; der Seifensieder Franz Gatetewski für den ausgeschiedenen Kaufmann Johann
ausgeschiedenen Stadtrath Gaspar Kramarkiewiez für den VIII.
stantin Piskorski an Stelle des ausgeschiedenen Kämmerer Stein—
brück für die Stadt Schrimm; der Bürgermeister Wilhelm Tschirsch⸗ nitz an Stelle des ausgeschiedenen Bürgermeister Telke für die Stadt Jaraczewo; im schrodaer Kreise: der Rathmann und Kämmerer Benja⸗ O, (Hεussische dito min Roll statt des abgegangenen Bürgermeister Roll für den Stadt⸗ *
bezirk Santompysl. Erledigt sind: Die katholische Schullehrerstelle zu Alt⸗Boin, Kreis
Kosten; die katholische Schullehrerstelle zu Strzydzew, Kreises Pleschen;
Preussische Rentenbriefe...
die katholische Schullehrerstelle zu Zrenica, Kreis Schroda.
Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt und Operateur
Dr. Joseph Strahler in Buk.
Avpprobirt ist: Der Assistenz⸗ Arzt im Königlichen 7. Husaren⸗ Regiment, Dr. Bernhard Herrmann Berthold Krüger, zu Posen
als praktischer Arzt und Operateur.
Angenommen ist: Der Dolmetscher von Karchowski aus
Kosten als Bureau-Diätar und Dolmetscher bei dem Kreisgericht zu Wollstein.
Entlassen ist: Der Büreau⸗Diätar Neunhertz auf seinen An trag, und der Büreau-Diätar Miller von Wollstein an das Kreisgericht
zu Me eritz versetzt. Pensionirt ist: Der Secretair und Kanzlei ⸗-Direktor Herwig.
Beauftragt ist: Der Postsecretair Holfeld aus Züllichau mit : BPerlin-Anhalter Lit. A. u. B.
der kommiss. Verwaltung des Postamts in Krotoschin.
Uebertragen ist: Die Posterpedition in Jaraczewo dem pensionirten
Gensdarm Adamski, die in Grabow dagegen dem pensio nirten Gensdarm Krampe; die Veiwaltung der Postexpedition in Wreschen dem bisherigen Post⸗Expeditions-Gehülfen Kunau. Versetzt ist: Der Postsecretair Sonntag aus Anklam zum Postamte in Posen; der Postsecretair Ruprecht aus Posen nach Dirschau. Entbunden sind: Die Steuer-Einnehmer und Posteypediteure Klemczonski in Geabow und Pestrich in Jaragezewo, auf ihren An—⸗— trag, von der Verwaltung der Postexpeditionen.
Pensionirt ist: Der Postmeister Hauptmann von Heu sch in
Schrimm, auf seinen Antrag. Regierungs-Bezirk Aachen. Ni dergelegt hat: Der Agent der Leipziger Brand versicherungs—
Bank, Leonhand Paulus zu Himmerich, Kreises Geilenkirchen, seine Agentur.
Petersburg
ö enen, Kauf J Främiecnscheine der Scehandlung à Si Sh Thi. , Schulz für den XIII. und der Apotheker Emil Grätz an Stelle des d 3
3 . ; 2 ĩ ; . . Berliner Stadt- Obligationen Stadtbezirk der Stadt Posen; im schrimmer Kreise: der Bürger Con- f
Kur- u. Neumärk. dito
Schlesische dito
340 . Aachen-Düsseldorfer . ..
Uebertragen ist: Dem Bürgermeister Heim bach der Vorsitz der Dandwerker-Prüfungs kommissionen für den Kreis Düren, und zwar für die Gewerbe der Drechsler, Lohgerber, Stellmacher, Weber, Müller, Buchbin⸗ w Metzger, Büchsenmacher, Groß- und Klein⸗Schmiede⸗
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 23. Juli. Im Schauspielhause. Mit Allerhöchster Genehmigung und aufgehobenem Abonnement. Gast⸗Vorstellung der königsberger Operngeselschaft: Fanchon, das Leyermädchen, Operette in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen, von Kotzebue. Musik von Himmel. ̃
Donnerstag, 24. Juli. Im Schauspielhause. 118te Abonne— ments-Vorstellung: Judith, Tragödie in 5 Akten, von Fr. Hebbel. (Frau Hebbel: Judith, als letzte Gastrolle.)
Amtlicher Lechsel-, Fonds- und Geld- Cours
lex H erIizka er kBärse, vom zZ. Hali 1851.
Preuss. Courant.
Geld.
Ve ec lasæůH-- CO Se vom 22. Juli 1851. Brief.
, — dito . — Hamburg-... ..... 306 Mk., Kurz. 153 , . 300 Mk. 2 Mt. 119 ,, 11L8t. 3 Mt. 6 19 300 Fr. 2 Mt. — d.., 85 * n geh nn ,,, 101 Breslau wd s2 At. 3 Leipzig in Courant im 14 Thlr. 8 Tage 993 ... 106 Thle, Mt. —
6
Fuss .
100 8RblI. 3 Woch. 1053
EF onels - C νν vom 22. Juli 1851. Preuss. Freiwillige Anleillle--- dito Staats- Anleihe von 1850 .. 47 104 1035 Staais Schuld-Scheine ? 883 — Oder-Deich-Bau- Obligationen. ... ... . 4 — ò f =
Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 375 87
dilo dito V es ipreussis che Pfandbriefe. Grossherzl. Posensche dito dito dito dito
Pommersche dito
dito vom Staat garantirt Lit. Pre ussische Bank Antheil-Scheine. . Friedrichsd'or.
Andere Goldmünzen 1
kisenbahn-Actien.
8 ; . Henrl.in. Preuls. Courant. den 22. Juli 1851. 8 ef. Geld. Gem.
Bergisch- Märkische .... dito Priori täts- ..
dito Prioritäts- .. Berlin-Hamburger .. dito Prioritäts- . dito dito II. Em... Berlin- Potsdam-Magdeburgen . ... — dito Priorit5ts Obligat. 1 dilo dito 5 dito dito Lit. D. 5 Berlin- Stettiner dito Cöln-Mindener. . dito Prioritãts-Oblig. R ; dito dito II. Em. . 5 Düsseldorf Elberfelder. . dito Prioritäts-. Magdeburg - IHlalberstädter dito Prioritäls-.