1851 / 21 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

98

Anmerkung:; In Bromberg schließt sich nach Königsberg (Danzig, Tilsit) an den J. Zug: Courierpost um 14 Uhr 30 Min. Vorm, Ankunft 8 Uhr 40 Min. folg. Morgens, Schnellpost um 12 Uhr Mittags, Ankunft 41 Uhr 40 Min. folgenden Morgens, Güterpost um 3 Uhr Rachmittags, Ankunft 4 Uhr 15 Min. früh am zweiten Tage, III. Zug: Schnellpost um 3 Uhr Morgens, Ankunft 4 Uhr 55 Min. folgenden Morgens, Personenpost um 4 Uhr Morgens, Ankunft 10 Uhr 5 Min. folgenden Morgens. In Posen schließt sich nach Breslau an den 1. Zug: Personenpost um 11 Uhr Morgens, 11. 21 chnellpost um 11 Uhr 30 Min. Abends; III. Zug: Personenpost 12 Uhr 30 Min. Nachts.

II. Fahrtarif. J. Wagenklasse 6 Sgr. II. Wagenklasse 4 Sgr. pro Meile inkl. 50 Pfd. Gepäck. III. , . 3 Sgr. : b) für Equipagen: I. Klasse 25 Sgr. ry. 1 pag 1. Klaste 23 Son: pro Meile. ein Stück 127 Sgr. pro Meile. . I. Klasse . f, II. Klasse (Normal-). ...... 3 Pf. Zoll. C III. Klasse (Rohprodufte) bei 120 Ctr. y in , er und eines Versenders exel. Auf— ö. ; un Hape loten 4 Ff. 11 5 Sgr. pro Achse des eingestellten Wagens und pro Meile. Eilfracht zahlt das Doppelte der betreffenden Klasse. Lieferzeit zwischen Stettin⸗Bromberg-Posen: für Eilfracht 48 Stunden von Bahnhof für gewöhnliche Fracht 5 Tage 5 zu Bahnhof. Anmerkung. In den größeren Stationsorten werden Güter -Anmelde— kasten ausgehängt und soll für An- und Abrollen der Güter Sorge ge— tragen werden. Auf Antrag werden monatliche Kredit-Conto's er— öffnet. J. Klasse (gemästetes Nindvieh) 6 Sgr— II. Klasse (größere 4füßige Thiere) 4 Sgr. pro III. Klasse (alle sub I— V. nicht besonders genannte / Stück Thiere) 2 Sgr. . IV. Klasse (Hunde, Ziegen, Schaafe, magere Schweine, Meile Ferkel) 1 Sgr. ; V. Klasse (größeres Federvieh) 3 Pf. . . Kleines Federvieh inkl. Körben zahlt nach Gewicht doppelte J. Güterfrachtklasse. Das Nähere besagen der Fahrplan, der Fahrtarif und die Betriebs-Ordnung, welche erstere bei- den auf allen Stationen ausgehängt werden. Druckexemplare derselben sind auf allen Stationen be— ziehungsweise für 1, 2 und 5 Sgr. zu haben. . , Die unterzeichnete Direction wünscht in allen Angelegenheiten einen unmittelbaren Verkehr mit bem Publikum stattfinden zu lassen und wird bemüht sein, den Interessen desselben möglichst allseitig gerecht zu werden. Stettin, den 20. Juli 1851. . Königliche Eisenbahn-Direction. Sw of! mann.

nach Slupce (Warschau)

a) für Personen:

c) für Pferde: d) für Güter:

e) für Vieh:

öh nner i ng

542 Ediktal⸗Citation. Nachbenannte angeblich verschollene Personen: 1) der Tuchscheerer Gottlieb Zaretzke aus Droschkau;

2) der Tuchscheerergeselle Gottfried Haeusler aus Lawoldau;

3) der Zimmermann George Friedrich An— dersiek aus Dammerau;

4) die unverehelichte Anna Dorothea Seule von hier,

werden, so wie ihre unbekannten Erben und

Erbnehmer, hierdurch aufgefordert, sich vor oder

spätestens in dem auf

den 24. Juni 1852, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Herrn Obergerichts-Assesson Brassert

im Inquisitoriats-Gebäude hierselbst anberaum—

ten Termine schriftlich oder persönlich bei dem

unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls den Umständen nach die Todes-Erklärung der genannten Abwesenden erfolgen und ihr Ver mögen den sich legitimirenden Erben zuge sprochen wird.

Grünberg, den 3. Juli 1851. Königliches Kreis- Gericht. Erste Abtheilung.

5041 . Durch eine den Schweriner Landes-Anzeigen in extenso zu inserirende, auch an hiesiger Ge— richtsstelle angeschlagene Ediktal-Ladung vom heutigen Tage wird der seit dem Jahre 1814 verschollene Schneidergeselle Heinrich Christian Kirsch, Sohn des weiland Schützenwirths Kirsch zu Gadebusch, eventualiter dessen unbekannte Erben oder nächste Verwandten, geladen, sich innerhalb 2 Jahren a dato, also bis spätestens zum

1 M u gi R . hierorts zu melden, widrigenfalls auch die Sub— stanz eines ihm in hiesigen Landen angefallenen Vermögens seinem als nächsten Verwandten aufgetretenen Bruder für anheimgefallen wird erklärt werden.

Wittenburg im Mecklenb., den 16. August 1850. Patrimonialgericht Körchow.

Iõsol Der bVerwaltungsrath der Rostocker Bank. veröffentlicht hiermit in Gemäßheit des §. A3 der Statuten den

Stats der Rostocker Bank

am 86. Jum 1851,

die Geschäfte vom 1. März bis 30. Juni 1851 umfassend.

Aktiva: a) Lombardbestände ... ...... bei b) Wechselbestände ) Baare Kassenbestände d) Banknotenbestände in den Betriebskassen 10. 90 Rithlr. unter Großherzogl. Kommissariats Ver⸗ J schluß 384,000 * e) Conto-Corrent-Forde rungen

sa6, 723 Rthlr. 39 Sch. Pf. Umsatz . Ert. Rthlr. l, 89 ) . 1 6 3) 7) 7) . .

) Effektenbestände 140, 114

g) Diverse Aktiva: . inkl. 544 1 Rthlr. 12 Sch. 8 Pf.)

2 Sch.

. 16 31

394, 960 .

1 * . . 6 . 79 erkl. Amonatl. Stückzinsen .. . 1,100,240 ; ; ö ö j 7) J * * ü

erste Einrichtungskosten 15759 ; ö . ; ; 15,596. 2. / *

und 5699 Rthlr. 42 Sch. 3 Pf.“

1.

Noten-⸗Fabricationskosten ö. zus. 4,720,639 Rthlr. 38 Sch. 6 Pf. Passiva:

2) Actien⸗Kapital, eingezahlt im Be⸗ trage von

b) Banknoten-⸗Kapital, kreirt im Be= trage von

) Darlehnbestände

d) Actien ⸗Dividende pr. 1850

500,000 Rthlr. Sch. Pf.

294,050 .

rückständig auf 1422 Dividenden 6399

Summe der Afnva: 1,086, 306 Rthlr. 27 Sch.

Ert. Rthlr. 500,000.

500,000 ; z 500,000 . 9 82,67 .

scheine

und ist mit einem werbenden Ka—⸗— pitale von

1,294,050 Rthlr. 40 Sch. 1 Pf. ein Umsatz von 3, 426, 588 1 46 ) 5 *

Summe der Passiva: 110894166 Rthlr. Sch. 1 . (erl. 271,520 Rthlr. Prolongationen im Lombard und Wechsel-Verfehr) gemacht worden. Rostock, am 30. Juni 1851.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt

. 3 Kthir. für 4 Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne

; Preis - Erhshung.

Mit geilage (Preuß. Apler-3eitung)

in 8gerlin: 1 KRthlr. 7 Sgr. 6 Pf., —8* in der ganzen Monarchie: 3

1 nlhlt. 17 39r Fa

Alle Post⸗Anstalten des In - und Auslandes nehmen Ssestellung auf dieses 8slatt an, für Serlin die Expeditionen des Preuß. Staats- Ameigers: 8sehren- Straße wr. 57. und Schadows- Straße r. 4.

——

zeiger.

1.

Berlin, Donnerstag den 24. Juli

1851.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den kunstmäßigen Ausbau einer 1339 Ruthen langen Veibindungsstraße zwischen Worbis und der berlin-kasseler Chaussee, in der Richtung über die Biermannsche Mühle und Kirchworbis bis Breitenworbis, durch die Gemeinde Kirchworbis genehmigt habe, bestimme Ich hier— durch, daß auf diese Straße das Exprepriationsrecht und das Recht zur Entnahme der Chaussee-Neubau- und. Unterhaltungs- Materia⸗ lien nach Maßgabe der für die Staats- Ehausseen geltenden Vor— schriften Anwendung finden sollen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Sanssouci, den 9. Jult 1851.

Friedrich Wilhelm. von der Heydt.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

burg und dem Kanzleirath a. D. de Rege zu Walbeck, in' der

Provinz Sachsen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu ver⸗

leihen;

Den Geheimen Regierungs-Rath Freiherrn von Gaffron!

/ Austritt der Königlich württembergischen Posten aus der Verwaltung der Fürstlich Thurn und Taxisschen General⸗Post⸗-Direction und Uebernahme derselben

zum ersten Direktor des Kredit-Instituts für Schlesien zu er— nennen; so wie

Dem Domainen-Rentmeister Oberamtmann Ru hmann zu Wormditt den Charakter als Domainen-Rath zu verleihen; und

Den bisherigen Stadt- und Polizeirath, Obergerichts⸗Assessor Heise zum Staats-Anwalt bei dem Kreisgerichte zu Halle a. d. S. 3

desgleichen

Renouard de Viville zu Luckau, Merl zu Sorau, von Polenz zu Sommerfeld (Kreisgerichts-Bezirk Sorau), Graßhoff zu Landsberg a. d. W., Freytag und Langematz zu Guben, von Röder zu Neu-Zelle (Kreisgerichts-Bezirk Guben), Mörs zu Sonnenburg (Kreisgerichts-Bezirk Zielenzig), Geest zu Soldin, Passow und Spitzner zu Kottbus, Scharwenka zu Seelow Kreisgerichts-Bezirk-Küstrin), Goslich zu Küstrin, Sach se zu

Friedeberg und Ilberg zu Krossen zu Kreisgerichts-Räthen zu

ernennen.

Ptinifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

m g , n g.

Post-Dampfschiff-Verbindung zwischen Stettin und

Kronstadt (St. Petersburg). Die Abfertigung der Post-Dampsschiffe erfolgt:

aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, nach Ankunft

des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, aus Kronstadt jeden Sonnabend Abends. Der „Preußische Adler“ geht ab: aus Stettin den 17. und 31. Mai, den 14. und 28. Juni, den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. Au— tg den 6. und 20. September, den 4. und 18. ktober;

.

aus Kronstadt den 24. Mai, den 7. und 2A. Juni, den 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, den 13. und 27. September, den 11. und 25. Sh; tober.

Der „Wladimir“ dagegen:

aus Stettin; den 24. Mai, den 7. und 21. Juni, den 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, den 13. und 27. September, den 11. und 25. Oktober,

aus Kronstadt: den 17. und 31. Mai, den 14. und 28. Juni, den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. August, den 6. und 20. September, den 4. und 18. Oktober.

Passagegeld: J. Platz 62 Rthlr., II. Platz 40 Rthlr., III. Platz

233 Rthlr. In diesen Beträgen sind die Kosten für die Be kösti⸗ Aung, mit Ausnahme des Weines, einbegriffen. Kinder unter 12

Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 8 ö . 8, , ö . 1 J n 50 Rt lr. mit 2 Rädern 25 Rthlr, ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 .

preußisch Courant. Güter und Kontanten verden gegen billige an m 6 6 . Fracht befördert. geaen ihn Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Land-Rentmeister Illige bei der Regierung zu Magde⸗

Berlin, den 27. Mai 1851. General -Post⸗Amt. Sch mückert.

durch die Königlich württembergische Staats— Regierung. Vom 1. d. M. ab sind die Königlich württembergischen Posten

aus der Verwaltung der Fürstlich Thurn und Taxisschen General⸗

Di . ö F s ö D 199 ) . . . . . = 24 . h ** h h . Die Kreisrichter Eichholz zu Stolp, Klinckmüller und Post-Direction in die unmittelbare Leitung der Königlich württem—

bergischen Staats-Regierung übergegangen. In der Taxirung der in den direkten Kartenschlüssen zu befördernden unfrankirten Korre⸗ spondenz aus Preußen nach Württemberg tritt eine Veränderung in Folge dessen nicht ein, wogegen für die an die Königlich bayeri⸗ schen und die Fürselich Thurn und Taxisschen Posten einzeln zu überliefernden Brief⸗- und Fahrpost-Sendungen das Vereins porto von dem preußischen Abgangsorte bis zur würktembergischen Gränze, resp. von der württembergischen Gränze ab bis zum preußischen

Bestimmungsorte, zu erheben ist.

. Der württembergische Antheil kommt nach den bisherigen Be⸗ stimmungen zur Berechnung.

Berlin, den 12. Juli 1851. General⸗Post⸗Amt.

Spedition der Korrespondenz aus einigen westlichen

preußischen Provinzen nach dem südlichen Frankreich über Paris.

Durch die vor Kurzem erfolgte Einrichtung eines Nachtzuges auf der Köln -A Aachener Eisenbahn, so wie in Folge der strecken⸗ weisen Vollendung der Eisenbahn von Paris nach Lpon, erhält die Korrespondenz aus den preußischen Regierungs-Bezirken Arnsberg, Minden, Münster, Düsseldorf, Köln und Aachen, nach den franzoͤ⸗ sischen Departements Ain, Alpes, (basses et hauts) Cote dor, Doubs, Isere, Jura und Rhöne, deren Spedition bisher über