1851 / 23 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Eine zweite Ausfertigung der Nachweisung ist gleichzeitig der Bezirks⸗Regierung einzusenden, damit diese die mit der Einziehung der Einkommensteuer beauftragten Beamten mit der erforderlichen Anweisung versehen kann.

7) Hinsichtlich der von den Steuerpflichtigen einzulegenden Reclamationen ist bereits in Pos. 18 der Instruction vom 8. Mai l. Jh bestimmt worden, daß der Steuerpflichtige dieselbe vor Ablauf der Präklusivfrist von drei Monaten bei dem Vorsitzenden der Ein⸗ schätzungs-Kommission einzureichen, daß' letzterer dann, so weit nöthig, über die neu angeführten Thatsachen Erkundigungen einzu⸗ ziehen und demnächst die Reclamattonen der Einschätzungs⸗-⸗Kom— mission vorzulegen habe, damit diese über deren Inhalt sich gut⸗ achtlich äußere, und daß alsdann die Reclamationsschrift, so wie das Gutachten der Einschätzungs-Kommission, seitens des Vorsitzenden der letzteren unter Hinzufügung seines eigenen Gutachtens an den Vorsitzenden der Bezirks-Kommission zu befördern sei. Dieser hat die etwa noch erforderlichen Ermittelungen unverzüglich zu veranlassen und dann bei der Bezirks-Kommission seinen Antrag zu stellen.

Für die Prüfung und Entscheidung der Reclamationen kommen die Vorschriften in 8. 26 des Gesetzes zur Anwendung.

Die Vorsitzenden der Bezirks-Kommissionen haben darauf hin— zuwirken, daß die ausgedehnten Befugnisse, welche das Gesetz den Bezirks-Kommissionen beigelegt hat, einerseits mit aller unbeschadet der Erreichung des Zweckes zulässigen Schonung gegen den Steuer— pflichtigen geübt, andererseits aber auch nöthigenfalls mit Strenge dazu benutzt werden, um dem hier und da vielleicht sich kundge— benden Streben entgegen zu treten, durch unbegründete Recla— mationen sich der Last der Steuer auf Kosten ihrer Mitbürger zu entziehen.

Gemäß der ausdrücklichen Bestimmung in §. 26 de: Gesetzes

sollen die Bezirks-Kommissionen zuvörderst auf dem im §. 23 nach— gelassenen milderen Wege den Versuch machen, die Wahrheit zu ergründen. Die Vorsitzenden haben daher in allen Fällen darauf anzutragen, daß zunächst der Steuerpflichtige unter Anberaumung einer Präklusivfrist von mindestens 8 Tagen und unter Hinweisung auf die demnächst zu ergreifenden strengeren Maßregeln aufgefor— dert werde, nach seiner Wahl entweder durch schriftliche oder münd— liche Verhandlungen, persönlich oder durch Vermittelung von höch— stens zwei Vertrauensmännern, oder durch andere Beweismittel der Bezirks-Kommission die erforderliche Ueberzeugung von der vorgeb— lichen Ueberbürdung durch die erfolgte Abschätzung zu verschaffen. Genügt die auf diesem Wege erlangte Auskunft, um danach die richtige Einschätzung des Reklamanten vornehmen zu können, so ha— ben die Vorsitzenden der Bezirks-Kommissionen hierauf bei letzteren ihren Antrag zu richten; erscheint die Auskunft ungenügend oder wird sie innerhalb der bestimmten Frist nicht ertheilt, so haben die Vorsitzenden die Ergreifung der strengeren, durch §. 26 vorgesehe— nen Mittel zur Erforschung der Wahrheit zu beantragen, nach deren Anwendung alsdann der Steuerpflichtige in die richtige Steuerstufe einzuschätzen ist. Nach §. 34 des Gesetzes sind diejenigen Kosten, welche durch die nähere Feststellung des Einkommens eines Steuenpflichtigen bei Gelegenheit der von ihm erhobenen Reclamalion veranlaßt werden, von diesem zu tragen, wenn seine eigenen Angaben in wesentlichen Punkten als unrichtig befunden werden. Die Bezirks-Kommission hat hierüber, indem sie über die Reclamation des Steuerpflichtigen entscheidet, das Erforderliche festzusetzen, und haben die Vorsitzenden in dieser Hinsicht jedesmal einen bestimmten Antrag zu stellen.

Gegen die Entscheidungen der Bezirks-Kemmission findet ein Rekurs nicht statt. Dem Steuerpflichligen wird die erfolgte Feststellung mit dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer durch ein von dem Vorsitzenden und mindestens zwei Mitgliedern der Bezirks⸗Kommission vollzogenes Schreiben, durch Vermittelung des Vorsitzenden der Einschätzungs-Kommission, welcher danach die Einkommens-Nachweisung berichligt und dann das Schreiben der Bezirks-Kommission verschlossen weiter befördert, mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß ein Rekurs wider diese Entscheidung nicht stattfinde. Zugleich wird davon die Bezirks-Regierung, behufs der Anweisung der mit der Erhebung der Einkommensteuer beauftragten Beamten, seitens der Bezirks-Kommission in Kenntniß gesetzt.

8) In Betreff der allgemeinen Prüfung der von den Ein— schätzungs-Kommissionen festgestellten Einkommens-Nachweisungen liegt den Vorsitzenden der Bezirks-Kemmissionen ob, die ihnen nach Pos. 19 der Instruction vom 8. Main l. J. von den Vorsttzenden der Einschätzungs-Kommissionen einzureichenden Duplikafe der Einkommens-Nachweisungen sorgfältig durchzusehen und besonders darauf zu achten, ob nicht in den verschiedenen Einschätzungs-Be— zirken ungleichmäßig, hier mit Milde, dort mit Strenge, verfahren werde, ob in verschiedenen Einschätzungs-Bezirken wohnende Bezirks— Angehörige von notorisch gleichen Einkommens-Verhältnissen gleich hoch eingeschätzt worden sind ꝛc. Demgemäß haben die Vorsitzen— den die Aufstellung von Erinnerungen zu beantragen, welche, wenn die Bezirks Kommission ihnen heitritt, den Einschätzungs-Kommis-— sionen zur Nachachtung für das nächstfolgende Veranlagungsjahr

mitzutheilen sind.

9) Die den Mitgliedern der Bezirks- Kommission zu bewilli— genden Reise- und Tagegelder werden in Gemäßheit des 8. 3 des Regulativs vom 25. April 1836, betreffend die Kosten der guts⸗ herrlich-bäuerlichen Auseinandersetzungen (8. 34 des Gesetzes), da⸗ hin festgestellt, daß für Geschäfte außerhalb des Wohnortes der Kommissionsmitglieder denselben an Dääten höchstens 2 Rthlr. für den Tag, und an Reisegeldern für die Meile höchstens 1 Rthlr., beziehungsweise für Reisen, die auf Dampfschiffen oder mit Eisen⸗ bahnen zurückgelegt werden können, 19 Sgr. bewilligt werden. Die desfallsigen Liquidationen der Kommissionsmitglieder sind von dem Vorsitzenden der Bezirks-Kommission zu prüfen, festzustellen und der Bezirks-Regierung zur Zahlungs-Anweisung zu überreichen. Das Gleiche gilt von den sonst noch vorkommenden Kosten, so weit sie . den §8§. 34 und 36 des Gesetzes der Staats kasse zur Last allen.

10) Nach Beendigung der ersten Veranlagung haben die Vor— sitzenden der Bezirks-Kommissionen sich von den Vorsitzenden der Einschätzungs-Kommissionen einen General-Bericht über die bei der. Ausführung des Geseßzes und der Instructionen gemachten Erfahrungen erstatten zu lassen und demnächst, gestützt auf diese Beobachtungen und die eigenen Wahrnehmungen, ihrerseits einen umfassenden Bericht hierher zu erstatten, in welchem fowohl auf die m Ganzen und Großen erlangten Resultate, als auch auf die bei Ausführung des Gesetzes und der Instructionen etwa hervorgetre—⸗ tenen Mängel und die zweckmäßigsten Mittel zu deren Beseitigung aufmerksam zu machen ist. Insbesondere ist hervorzuheben, inwie⸗ weit die durch das Gesetz aufgestellten leitenden Grundsätze für die Ermittelung und Berechnung des Einkommens sich als ausreichend erwiesen haben, oder inwiewcit sie noch einer Ergänzung im Wege der Jastruction bedürfen möchten.

Berlin, den 13. Juli 1851. Der Finanz-Minister. d. R abt.

Vorstehende Instruction wird hierdurch zur öffentlichen Kennt— niß gebracht. Potsdam, den 22. Juli 1851. Der Regierungs-Präsident. von Metternich.

J. Nach weisung der * 8 6 * Marl 1 7 83 Meęrnuf 79 aus dem Einschätzungs-Bezirk. . . . . . . . .. eingelegten Berufungen. . 7. 7. a Steuerstufe Steuerstufe 623 j 8 nach nach * n . * R 7 2 1 2 . 2 ö * Namen E ö , ( 4 1 3 98 91' 8 9 Stand 383 73 2 8 8 T. 3 S3 2D R g 8 . w 9135 * 88 X 8 3 2 Gemeinde, und 2 3 ö . , 8 6 3 2 ; 12 Vor⸗ ( 3 8 331238 72433 Gewerbe. S S8 3 3 3 3 * 8 2 D 8 3 ö = 2B 7 3.8 2 83 namen. 8 1 2 2 2 38 2683 * 3 5 T 3 ** S SGS S2 32 * . 2 2 3 3 1 =— 8 38 3 7 3328 33 8 8G 8 8 3.8 3iͤ 2 * * J 3 83 ö —ᷣ * 7 ö . M. R 9 —=— 4 * 9 33 3

Per sonal Chronik der Provinzial⸗Behörden.

Regierungs⸗Bezirk Königsherg.

Vereidigt ist: Der praktische Arzt und Wundar „senstock in Rössel als Geburtshelfer. . ö. ö. at atizt . Der bisherige dritte Lehrer bei der Stadtschule in Fischhausen, Johann Bernhard Ebel, als Lehrer bei der dortigen neu

eingerichteten Elementarschule. . e s Verliehen ist: Dem Küirchschullehrer 3 . Frie⸗

drich Laupichler in Alt-Passarge die Präzentor- Adjunkftenstelle in

ö rei erdauen. ö

, Die weitere interimistische Verwaltung des Land-

raths- Amts ortelsburger Kreises dem Ruttergutsbesitzer und Kreis-Deputir—

ten v. Berg zu Gr. Borken. ö h . ist: In Stelle des nach Weißbruch versetzten Försters

Wohlfrom der Förster Waschnll von Weißbruch nach Reussen.

zt Dr. ö es⸗

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Regierung ⸗Bezirk Frankfurt a./O. Beauftragt ist interimistisch: Mit der Leitung der Polizei— Verwaltung innerhalb des städtischen Gemeinde Bezirks von Frankfurt a. / O. der jetzige Verweser, von VYoung. .

Ernannt ist: Der Prediger Kirsch an Stelle des ausgeschiedenen Predigers Pßauli zum Rendanten der evangelischen Spezial-Prediger- und der Stadischullehrer-Wittwenkassen für die Kurmark und Pommern zu Berlin.

Bestellt ist: Der Predigt und Schulamts- Kandidat Arminius Emil Leberecht Glokke zum Collaborator ministerii und Rektor zu Lieberose.

Bestätigt sind: Der Verweser des Königl. Landraths-Amts zu Guben, Kreis-Deputirte Kämpffe, als Kreis-Feuer-Sozietäts-Direktor des gubenschen Kreises; der Apotheker erster Klasse Ernst August Frie— drich Krenkel, welcher die privilegirte Apotheke des Apothekers Mil— brädt zu Kirchhayn, Kreises Luckau, käuflich an sich gebracht hat; der Gastwirth, Carl Weber in Reetz, als unbesoldeter Rathmann; als Schiedsmänner: für den achten ländlichen Bezirk des kalauer Kreises der Rittergutsbesitzer von Bomsdorf zu Kückebusch; der Knopfmachermeister Wilhelm Eichberg zu Bärwalde für Bärwalde; für den 12ten Bezirk des landsberger Kreises der Nittergutsbesitzer von Bafsewitz zu Liebenow; für den 12ten ländlichen Bezirk friedeberger Kreises der Rüitterguts besitzer von Schmiterlöw auf Grapow; in der Stadt Züllichau, und zwar für den 1sten Bezirk der Buchhändler und Rathsherr Heinrich Sporleder, für den 2ten Bezirk der Kaufmann Heinrich Tra ug ott Lange; für den 16ten ländlichen Bezirk des lebuser Kreises der Wirthschafts⸗-Inspektor Brüning zu Falkenhagen; für den 19ten ländlichen Bezirk desselben Kreises der Domainenpächter Moritz Koppe zu Amt Wollup.

Uebertragen ist: Die Rendantur der Seminar- und Waisenhaus⸗ fasse zu Neuzelle dem Seminarlehrer Fischer daselbst vom 1. Juli c. ab; kommissgrischz die durch die anderweite Versetzung des kommissarischen Bürgermeisters, Rathsherrn Lehmann erledigte Polizei-Anwaltschaft bei der Königl. Gerichts-Kommission zu Neudamm vom t. d. Mts, ab dem interimistischen Bürgermeister Platz zu Neudamm.

Regierungs⸗-Bezirk Stettin.

Ernannt sind: In Stelle des seitherigen Polizei-Anwalts Genz zu Gollnow, welcher dies Amt niedergelegt hat, der Bürgermeister Dr. Hankel daselbst zum Polizei-Anwalt für den Bezirk der dortigen beiden Kreisgerichts-Kommissionen; der Predigtamts-Kandidat Dreist zum Diakonus und Rektor in Tempelburg und Pastor in Draheim; der Pastor Kuhse in Kloster zum Pastor der Parochie Patzig, Spnode Bergen; der Haupt— Amts-Assistent Schulze zu Stralsund zum Haupt-Zell-Amts Controleunr in Demmin.

Bestätigt sind: Der Kaufmann G. Radant zu Penkun als Agent der schlesischen Feuer⸗Versicherungs-Gesellschaft zu Breslau für die Stadt Penkun und deren Umgegend; der Schullehrer Ke din g zu Linden—⸗ berg, demminschen Kreises, welcher von der Bauern-Mobiliar? Rrand-Ver— sicherungs-Gesellschaft zu Ppritz zu deren Spezial-Direktor ernannt worden, als Agent der gedachten Versicherungs-Gesellschaft für die Ortschaft Linden— berg und deren Umgegend; der von der Bauern-Mobiliar-Brand-Ver— sicherungs-Gesellschaft in Pyritz zum Spezial-Dircktor derselben ernannte Schulz Dürrkopp zu Borrenthin, demminschen Kreises, als Agent der gedachten Feuerversicherungs-Gesellschaft für die gedachte Ortschaft und deren Umgegend; (als Sch edsmänner): in der Stadt Anklam für den marianschen Bezirk der Kausmann Güntzel; in der Stadt Treptow a. d. T. der Goldarbeiter Flos daselbst.

Angestellt sind: In Grambin, Sonode Ueckermünde, der Schul lehrer Medenwald; der Feltwebel Hevdenreich zu Nubenow; der Sergeant Kolbe zu Pußtzar; der Unterossizien Mauch zu Schossow als Gränz-Aufseher.

Oeffentliche Anerkennung verdient die Handlung des Fischer Ludwig Ehmcke aus Darsewitz, welcher am 12. Juni d. J. die vier Fischer Friedrsch Ottesson, Christian Hildebrandt, Michael Wolfgramm und Christian Haase aus Wollin, die auf dem Dievenow-Strome verunglückt waren, indem das Boot, auf dem sich dieselben befunden hatten, von einem heftigen Stoßwinde erfaßt und umgestürzt worden war, mit großer persön— licher Gefahr gerettet hat, indem er den Verunglückten, welche an dem Boote sich festhielten, in einem kleinen Fahrzeuge zu Hülfe kam, welches sich bei dem heftigen Sturme in der dringendsten Gefahr befand, ebenfalls umgestürzt zu werden. Die Königliche Regierung zu Steftin, Abtheilung des Innern, hat dem 2c. Ehmcke als ein Anerkenntniß seiner Entschlossen⸗ heit und Menschenliebe eine Geldprämie bewilligt.

Uebernommen haben die Agentur für die Stettin-St. Peters⸗ burger Dampfschifffahrt: in Köln A. W. Weiler, in Paris Ludwig von Gansewinkel u. Comp., in Wien W. Löwenth'al, in Dresden Joh. Karl Seebe, in Leipzig Joh. Fr. Oehlsch ger, in Frankfurt 4. M. W. Ganslandt u. Sohn.

Niedergelegt hat: Der Kaufmann Friedrich Scheltz zu Kammin die Agentur der aachener und münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft.

Versetzt ist: Der Gränz - Aufseher Heidel in gleicher Eigenschaft von Wietstock nach Schossow.

Regierungs⸗Bezirk Oppeln.

. Bestätigt ist: Der Lotterie Collecteur S. A. Chotzen zu Neustadt, als Agent der schlesischen Feuer -Versicherungs-Gesellschaft zu Breslau. 3

Gewählt ist: Der Nittergutsbesitzer Fiedler auf Zacharzowitz, zum stellvertretenden Mitgliede der zur Feststellung der Gemeinde- Bezirke

ͤ !

gebildeten Kreis -Kemmission des Kreises Tost-Gleiwitz, in Stelle des aus—

geschiedenen bisherigen stellvertretenden Mitgliedes, früheren Rittergutsbe⸗

sitzers Hentschel auf Zawade.

Regierungs⸗Bezirk Magdeburg. Ernannt sind: Der Landrath von Skal an Stelle des versetzten

99 J ö . Regierungsraths Bren ning zum Vorsitzenden der Kreiskommission für den

Kreis Wanzleben; der bisherige Auslultator Wilhelm Ferdinand Maquet zum Referendarius. .

Niedergelegt haben: Der Kaufmann C. H. Herbst in Seehau— sen i. M. die Agentur der Feuerversicherungs . Gesellschaft zu Vaqcbeburg; der Nittergutsbesitzr Hans Emil von Katte in Wust, als Spezial? Direktor der Mobiliar-Brand- und Hagelschaden⸗Versicherungs⸗Gefellschaft zu Brandenburg a. H., die Direction der genannten Gesellschaft; der Kauf⸗ mann R. Chr. Palm die Agentur der Aachen-Münchener Feuer -Ver— sicherungs-Gesellschaft.

Bestätigt sind: Der Königliche Feldmagazin-Rendant a. D. Gottfried Clauß in Aschersleben, als Agent der Aachen-Münchener Feuer- Versicherungs-Gesellschaft; der bisherige Kreisgerichts-Aftuarius Wittich als Bürgermeister der Stadt Acken; die Kandidaten der Theolo⸗ gie Behrends und Sickel als Lehrer der ersten mittleren Bürgerschule zu Magdeburg. .

Berufen sind: Zu der erledigten evangelischen Diakonats⸗Adjunktur au St. Stephani zu Langensalza, in der Diöcts Langensalza, der bis herige Predigtamts-Kandidat Earl Wilhelm Ullmann zu Langensalja; zu der erledigten evangelischen Prädikantur-Adjunktur zu Dorf Alsleben, in der Diöces Könnern, der bisherige Predigtamts-Kandidat Johann Karl Julius Weilepp.

Approbirt sind: Der Dr. med. Richard Gustav Nagel zu Halberstadt als praftischer Arzt und Wundarztz der Wundarzt 4ster Klasse Friebrich Julius Hoffbauer zu Magdeburg als Geburtshelfer; der Kandidat der Medizin und Chirurgie Friedrich Karl Schmidt als Wundarzt 4ster Klasse und Geburtshelfer. (Hat sich zu Schweinitz im ersten jerichowschen Kreise niedergelassen.)

Erledigt ist: Die Kantor-, Organisten und Lehrerstelle in Dit— furth, Diöces Quedlinburg, durch den Tod ihres bisherigen Inhabers; sie ist Königlichen Patronats. Bei der demnächstigen Wiederbesetzung der Stelle wird jedoch das Kantorat von derselben abgetrennt werden.

Vacant wird:; Die Kantor und erste Lehrerstelle zu Althaldens— leben durch die Emeritirung ihres bisherigen Inhaber; mit' dem 1. Ofto⸗ ber e.; die Stelle ist Königlichen Patronats.

Zug elassen sind: Der im Departement des Kammergerichts be— schäftigt gewesene Auskultator Karl Bruno Rudolph Theune, so wie der bei dem Kammergericht geprüfte Rechtskandidat Udo Maximilian Kalbeck, als Auskustatoren im Departement des Appellationsgerichts zu Magdeburg; auch ist der Rechtskandidat Franz Bruno von Stein— äcker als Auskultator angenommen. ;

Kommissarisch beauftragt ist: Der Ober-Staatsanwalts-Ge— hülfe Keß ler zu Berlin mit den Functionen eines Staats-Anwalts bei den Kreisgerichten zu Burg und Genthin, mit dem Wohnsitz in Burg.

Versetzt ist: Der Staats -Anwalt Loos zu Burg in gleicher Ei— genschaft an das Kreisgericht zu Halberstadt. ,

Emeritirt wird: Der Kantor Lucas zu Altenplathow mit dem 1. Oktober ée. und wird das dasige Schulwesen dergestalt organisirt wer⸗ den, daß künftig drei Lehrer fungiren, von denen der erste zu Lem genann⸗ ten Zeitpunkte angestellt werden wird, während die Anstellung der beiden letzten Lehrer erst im künftigen Jahre erfolgen soll. r

Pensionirt sind: Der bei dem Stadt- und Kreisgericht zu Mag— deburg fungirende frühere Land- und Stadtgerichts-Secretair Johann Friedrich Ludwig Ruppin; der Kreisgerichts Secrctair Georg Wil— helm Weinandt zu Kalbe: der Stadt- und Kreisgerichts-Bote Jo hann Christian Jakob Pussel zu Magdeburg; der Kreisgerichts-Vote und Exekutor Johann Christign Friedrich Ohnesorge zu Seehausen in der Altmark.

Regierungs⸗Bezirk Merseburg.

Verpflichtet sind: Als Schiedsmänner im wittenberger Kreise, und zwar; für den 1. Landbezirk der Vice-Richter Wilhelm Appelt ir Pratau; für den 2. der Förster Karl Friedrich Wagner zu Warten

burg; für den 4. der Richter Johann Karl Krüger in Torna; für den 7. der Hüfner Gottfried Lehmann zu Kropstedt; für den 8. der n

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Richter Gottfried Schulze zu Hohendorf; für den 9. der Guts besitzer, Amtmann Alexander Bielau zu Raßdorf; für den 10. der Richter Andreas Möbius zu Reinsdorf; für den 11 der Bäckermeister Karl Pohlent zu Kleinwittenberg; für die Stadt Wittenberg der Uhrmach Herrmann Frahnert, der Lohgerbermeister Heinrich Naumann und der Papierfabrikant Aug ust Vernau daselbst; sür die Stadt Zah d Kaufmann Johann Adam Jänicke. Regierungs-Bezirk Minden.

Ernannt ist: Der Kreisgerichts⸗Secretair Robrbach zu Lübbecke zum Kanzlei-Direftor; der Invalide, Gefieite Karl Friedrich Böck— meer vom FTten Bataillen zum Kreisgeri Bottt

. vr Ir . 3 kembinirten Reserve Satalnuen Eren * Tre ea serickze * ö und Erekutor bei dem Kreisgerichte zu Tubbegé.

Erlaubt ist: Dem judischen Schulamts Kandidaten Jolseph . hen Privatschule

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