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sster“ mittelst einer von des Königs Majestät vollzogenen n,, n stoñ auf diese, Weise von des cn e . jestät ernannten Wirklichen Forstmeister, denen 9 der ang ausdrücklich der Rang eines Regierungsraths beige egt . 6 somit ganz in das Rangverhaältniß der bisherigen . e . und Forst-Räthe und haben also auch die 39 . n. chriebene Uniform zu tragen. Dagegen bleibt 6 J verhältniß und die Uniform derjenigen nnn, , . . Prädikat als Forstmeister mittelst eines Patents beigelegt w ist, auch wenn sie als Mitglieder
its eingetreten ten, so la zich Le. . neue Bestallung der Rang eines Regierungs⸗Reths
äusdrücklich verliehen ist, unverändert, dergestalt, daß diese Tituar⸗
ͤ f zer Raͤthen rangien, ter vor den Assessoren, aber nach den Rathen rangten, i nnr Forst⸗Inspektoren nach dem Datum ihrer Bestalling
mit den Assessoren rangiren.
* ö ö 21 B , Daß bei der Beförderung von Forst-⸗Inspections⸗-Beamten um
i icht der bisherige Titel „Regieruns⸗
ange der Regierungs-Räthe nicht der bisherige Ti Regi ö. gor '? 6 ö der Titel „Forstmeister“, verliehen wid, geschieht mit aus dem Grunde, um selbst den Schein zu vermeirn,
ig ob die Forst-Inspektor-Geschäste als Nebensache und, die schrft⸗
lichen Arbeiten als Hauptsache betrachtet werden dürften. Wies
würde eine eben so irrige als der Forstverwaltung zum Nachteil gereichende, dem Zwecke der neuen Einrichtung durchaus zuwidr-⸗
laufende 3 sein. . ᷣ rfahrun a .
die 8 , . einige Jahre hindarch aufgehoben waen, unzweifelhaft ergeben, daft; . den go ᷣ überwi „rschäfte bescubere technische Beamte unnt—
e r ieren fc von diefen die ihnen obliegenden Lokage—
mwer größten Sorgfalt und Gründlichkeit besorgt weden
schslt, wenn nicht Unordnungen und Material- und Kassendefkte entstehen sollen, die der Staatskasse weit größere Nachtheile zu—
fügen, als daß sie durch eine etwaige Ersparniß an Besoldumgs— Ausgaben ausgeglichen werden könnten.
Die bei den Regierungen mitbeschäftigten Forst-Inspections-⸗-
Beamten müssen daher eben so, wie die nicht in diesem Verhältnise stehenden auswärtigen Forst-Inspektoren, die ihnen obliegende Le—
tung und Kontrolle der Verwaltung in den Forsten selbst bei häm— fleißig und gründlich wahr⸗
figer Anwesenheit an Ort und Stelle nehmen und überhaupt alle ihnen durch die Cirkular-Verfügung vom 26. März 1834 und spätere Anordnungen speziell zugetheilten
wichtigen Lokalgeschäfte selbst ausführen, dabei auch die schriftlichen
Arbeiten der Oberförster durch angemessene Einwirkung möglichst vermindern.
wären, vielmehr würde eine einseitige Verwendung der Forst⸗In— spektoren zu diesen Arbeiten den Nachtheil herbeiführen, vuß solch—
Geschäfte, welche die Forst⸗Inspektoren als solche selbst erledigen sollen, auf die Oberförster übertragen und daß diese hierdurch ihrer
wichtigsten Wirksamkeit im Walde selbst entzogen würden. Es
würde sich dann ergeben, daß zwar die schriftlichen Geschäfte der bei den Regierungen mehr Fortgang genommen hätten, daß aber die Forsten selbst desto weniger gut bestellt wären.
Forst⸗Verwaltung
Das Königliche Regierungs-Präsidium wird daher dringend
ersucht, namentlich auch in dieser Beziehung der Forstverwaltung
eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und gefälligst dafür zu sor—
gen, daß die Dezernate der Forst-Inspections-Beamten bei dem
Kollegium so abgegränzt werden, daß die letzteren durch ihre Ge—
schäfte bei dem Kollegium nicht abgehalten werden, ihre Lokalgeschäfte fleißig und gründlich zu besorgen, dann aber auch mit Strenge
darauf zu halten, daß die Forst-Inspektoren in jeder Beziehung ihren Wirkungskreis vollkommen ausfüllen. ⸗ In dem Geschäftsverhältnisse der Ober-Forstbeamten als solche,
Verfügung vom 20. September 1843, festgestellt worden ist, wird durch die neue Einrichtung so wenig in Beziehung auf die Stellung der Ober⸗Forstbeamten im Kollegium, als in Beziehung auf ihre Stel⸗
ĩ o al⸗ lung als Vorgesetzte der Forst⸗Inspections Beamten und der Lo'al⸗- PH,. re nn, ,,,
Was in dieser Hinsicht seither von den als Ober-Forstbeamte fungirenden Titular-Oberforstmeistern
Forstbeamten, etwas geändert.
und Regierungs- und Forsträthen galt, findet daher nun auch auf
die mit einem anderen Titel angestellten Ober⸗Forstbeamten, welche
nicht als wirkliche Ober⸗-Forstbeamte die Ehrenrechte der Abthel⸗ lungs-Dirigenten haben, gleiche Anwendung. Berlin, den 24. Februar 1851. Der Finanzminister
Der Minister des Innern von Rabe.
von Westphalen.
a) nu sgmem en st e ll ung der das Stimmrecht der Forst⸗Beamten bei den Regierungs⸗-Kollegien betreffenden Bestimmungen: A. Ober-Forstbeamte. ö 1) Wirkliche Oher⸗Forstmeister, welche Mitdirigenten ber Ab-
in das Regierungs- Kollegum sind oder künftig eintreten, so lange ihnen uncht
in eirem Regierungsbezike
daß * Wahrnehänung der den Forst⸗n⸗
Kleist-Retzow, nach Koblenz. ments⸗Vorstellung.
. ö . ö ments-Vorstellung: Der Jude. Alles dies würde nicht erreicht werden, wenn die Forst-In- spektoren durch die Arbeiten bei der Regierung davon abgehalten
wie dasselbe durch die Instruction und Geschäfts-Anweisung für die Erankfurt a. M. sädd. W.
Regierungen und spätere Bestimmungen, namentlich der Eirkular⸗
Osipreussische dito Pommersche dito
theilung sind, haben sowohl im Plenum als in der Abthei— lung in allen Sachen volles Votum. 26
2) Die übrigen Ober-Forstbeamten, gleichviel welchen Titel sie ühren: ;
. a) wenn sie die höhere kameralistische Staatsprüfung bestanden, haben fowohl im Plenum als in der Ab- theilung in allen Sachen volles Votum. ;
b) wenn sie die höhere kameralistische Staatsprüfung nicht bestanden, haben das Votum technischer Mit⸗ glieder, d. h. im Plenum nur in allen die Forst- und Jagdverwaltung betreffenden Sachen volles Votam, in der Abtheilung in allen Sachen ein volles Votum.
B. Forst-Inspectionsbeamte.
1) Wirkliche Forstmeister, mit dem Range der Regierungs-Räthen,
oder Regierungs- und Forsträthe. Eben so wie A. 2.
2) Titular-Forstmeister und
3) Forst-Inspektoren stehen rücksichtlich ihres Votums gleich. Sie sind technische Mitglieder und haben daher als solche im Plenum nur in allen die Forst- und Jagdverwaltung betreffen— den Sachen ein volles Votum, in der Abtheilung in allen Sachen ein volles Votum. Hieraus folgt, daß ein Regie— rungs- und Forst - Assessor, welcher Forst-Inspektor ist, ob— gleich er in seiner Eigenschaft als Assessor im Plenum nur in den von ihm selbst vorgetragenen Sachen würde vo tiren dürfen, doch, weil er technisches Mitglied ist, in allen die Forst- und Jagdverwaltung betreffenden Sachen auch im Plenum ein Votum hat, in anderen Sachen aber nicht, bevor er nicht zum wirklichen Forstmeister er— nannt ist.
Die mit der Vertretung von Forst-Assessorstellen beauftragten
Oberförster oder Oberförster-Kandidaten stehen in dem Kollegium
in demselben Verhältnisse, wie die Regierungs-Referendarien.
In Disziplinar-Sachen haben diejenigen Forstbeamten bei den
Regierungen, welche eine etatsmäßige Stelle innehaben, bis zu
den Forst-Inspektoren und Assessoren einschließlich abwärts in den
Fällen des 5. 33 der Verordnung vom 11. Juli 1849 auch in
Plenum ein volles Votum.
Abgereist: Der Ober-Präsident der Rhein Provinz, von
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 30. Juli. Im Schauspielhause. 121ste Abonne Das Pamphlet, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Englischen, von M. A. Grandjean. Hierauf: Zum Erstenmale Der Liebesbrief, Lustspiel in 3 Akten, von R. Benedix. Donnerstag, 31. Juli. Im Schauspielhause. 122ste Abonne⸗ Hierauf: Pas de quatre. Dann: Der gerade Weg der beste. Und zum Schluß: Spanischer National tanz.
ö Cr e.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-C(ours der HE erhHärhenxk-. EE ü rs, Vepkra 24. Juli E6Sp.
e e s e- Candi εςα n . n.
vom 239. Juli 1351. ö. Gen. ,, ö Kurz- 1412 ö J 2350 * 2 . . 141 Kurz. — 1562 Mt. ; 1491 Mt. — 6 193 Mt. 1 SC 12 Mt. . 86 * Mt. J Mi. kö , 106 Thlr. 2 Mt. 994 1601. Mn. 56 12 100 8Rkbl. 3 Woch. K
Hamburg.. ...... ᷣ a . 300 Mb.
London .. ö. ö ; 4 / 300 Er. Wien im 20 FI. Fuss ... . 150 1 Augsburg,. H 150 EI. Breslau. .. 100 Thlr.
Leipzig in Courant im 14 Thlr.
C r NCM
Fuss.
Petersburg ....
Fonds - CGnmrse vom 29. Juli 1851.
Gem.
Zinsf.
m 2
dito Staats-Anleihe von 1850 Staats Schuld- Scheine Oder Deich-Bau-Obligationen.. Prämienscheine der Scehandlung à St. 50 Thlr. Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen Berliner Stadt- Obligationen...
dito dito
VWuestpreussische Pfandbriefe . . . . . . . . . GrossherzJ.. Posensche dito
dito dito dito
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1 M NN, .
5. =
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Kur- u. Neumärk. ö Schlesische dito , dito vom Staat garantirt Lit. ...
d 8 Sc r, , d = = ,
X
133
Geld. e.
Preussische Rentenbriefe — Preussische Bank- Antheil-Scheine. . . . . . . .. . . .. ö 99
. 1317 ł 9. k 1 12
Andere Goldmünzen 3à * J,, * 87 ; . 12 Disconto.. K 24 —
Fisenhahn - Actien.
Ezö erk ärn. Preuss. Courant.
den 29. Juli 1851.
Brief. Geld. Gem.
Aachen-Düsseldorfer ... Bergisch- Märkische dito Prioritäts- .... Berlin- Anhalter Lit. . dito Berlin- Hamburger, . dito . dito dito II.
Berlin- Potsdam-Magdeburger . . .... .... .... ... — dito Prioritäts Obligat. 1 dito dito dito dito Lit.
Berlin-Stettiner ..
dito Göln-Mindener .... 4 dito Prioritäts-Oblig. dito dito Düsseldorf. Elbersilder. ; dito Prioritäts-.
Magdeburg - Halberstädter .
dito Prioritäis-. Magdeburg Wittenberge .. .
dito Priori täts- Nie ders chlesis ch-Märkische .
dito Prioritäts- ..
dito Prioritãts-
dito Priorit. III. Serie .. 5
—
Oberschlesische Lit, X. y . dito Prioritãt s-. dito Lit irh, n,. Prinz Wilhelms (Steele— Vohwinkel) .. dito Prioritäts- dito 1 Serie „M Rheinische . . dito (Stamm -) Prioritäts- dito Prioritäts-Obligationen dito vom Staat garantirte .. Ruhrort Cry fold Kreis-Oladbacher. dito Prioritäts - Stargard- Posen. Lhüringer d . dito Prioritãts- Obligationen. Wilhelmsbahn (Ce sel- Ode berg)
dito Prioritäts
Marktpreise vom Getraide Berlin, den 28. Juli. Fu Laude: Roggen 1 kthlr. 26 Sgr., auch 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf Zu VWass er 2 Rthlr 13 Sgr. 9 Pf., auch 2 te B r unn lle, Roggen 1 Rthlr. 18 9 PL, aueh I Hthlr 7 gr. 6 II. ͤ auch 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 P 2 auch 37 8g 6 Hf, auch 1 Hike J 8gr Sonnabend, den 26. Juli. Das Schock Stroh 9 Rihlr 1 9 r auch S8 Rthli Her 24 Sgr., geringere Sort
Wiejzen, weilser,
inn 11 1IIIII
6 Pf. Ha ser Erbsen 1 Rthlr. 17 Sgr
1, Rrhlr. 7 Sgr 6 Pf.
Der Centne
(Vichtamtlich.) Rea slm di ohe * 1 Eisenbahn-Stamm 4Actien
Cöthen-Bernburger.. Krakau-Oberschlesische., Kiel-Altona Mecklenburger .. . . . . . Nordbalin (Fried Vilh.) Zarskoe-Selo. .. ö
Ausländische Prioritäts -Actien. Krakau Oberschlesische Nordbahn (Friedr. Wilh.).
Kassen- Vereins Bank- Actien. ... .... ...... 144 ur
d. C. B.) In der Legislativen legt die 2 *
Ausländische Fonds.
do. l von Rothschild Lt Engl. Anleihe Poln. Schatz. Obligationen. . . .. ... k K . , ,,, k da m, ann . k 1 do. Jtaate d , Lübeck. Staats- Anleihe , , Kurhess. Pr. O. 409 Thlr. . . Bad do. 35 JI.
loco 54 — 58 Rthlr., im Detail 55 — 59 RBihlr. S7 1pfd. weilser poln. zu ca. 565 Rthlr., eine Kleinigkeit 90pfd. gelb. schles. mit der Eisenbahn angekommen zu 547 Rihlr. gehandelt. ⸗ Rotzgzen loco 363 — 385 kthlr., im Detail 37 — 39 Rthlr. . Juli 363 Rthlr. Br., 36 G. pr. Juli/Mug. do. pr. August /Sept. 36 Rthlr. bez. u. Br., 36 G. pr. Sept. / Okt. 37 Rthlr. verk., Br. u. G. P Okt. Novbr. pr. Frühjahr 1852 371 u. z *r ö 29 — 31 Rthln. Haser loco 22 — 23 Rthlr. = pr. Sept. / Okt. 48pf. 21 Erbsen, 36 41 Rirr. Rappsaat Winterrapps 69 — 68 Rihlr. VWinterrübsen 68-67 Rihlr. Rüböl loco 10 Rthlr. Br., 10 G. Juli u Juli / Lug. do. Lug. / Sept. 105 Rthlr. Br., 103 G Sept. Okt. 10 Rthir. Er, 10 6G Oktober / Novbr 40 Novbr. / Deabr. 40 D2zbr. Jan. d0 - Jan. / Feb 40 Leinöl 1690 115 zihlr Bi ⸗ pr. Juli / Aug 112 Rthir. pr. Sept. / Oktob. 144 — 11 Rthlr one lass 160 Rthlr. be. mit als 16 Rthlr. be Juli 16 Rirhlr. bez. u. Er., Juli / Aug. 153 Rihlr. zr. 1. 2 Aug. /Sept. do. Sept. /Oktob. 1535 Rthlr. Br., ; ᷣ M. pr. Frühj. 1852 153 Rthlr. Br., 153 bez. u. G. Geschäftsverkehr klein. Weizen still. Rüböl fester Haltung, aber sehr wenig
1
Spiritus et was hes
Athlr. Br.
iritus 166
Roggen matter und etwas billiger erlassen. Geschäft.
Sãchs. 243 Br Köln-Min-— Anhalt- Dessauer
Preuss. Bank-
eee ge wn zg, 28. Juli yr. 86 G. Sächs. -Schles.
Leipzig-PDresdn. 1443 Br., 144 6G. 100 Br., 997 G. Loebau-Zittau 15 G. 29debe len iz. 219 G. Berlin- Anhalt. 1123 G den 1067 Br. Thüringer 737 G Altona-Kiel. 108 G. Landesb. Lit. A. 446 Br., Lit. B. 119 Jig G. anth. 100 Br. Wiener Bankn. S7 Br., S7 G.
5 ö
Telegraphisehe Depeschen.
(Nichtamtlich.)
Turin, Dienstag den 22. Juli. (Tel.“
Rom , Dienstag den 22. Juli. (Tel. Dep. d. rüchte über Ministerwechsel zirkuliren. Galli, desiniti Minister; Justiz-Minister Giansanti, Staatsschulde Neri; Neri, Substitut beim Finanz⸗Ministerium; Rufsini, Justiz-Minister; Dandini zum Assessor des fasteriums. Das Kriegsgericht untersucht zwei Ang Provocation an französischen Soldaten. terie⸗Regiment ist heute die Revue passirt
Paris, Montag den 28. Juli, Abends d e Kommis lhren Bericht über die Vertagungsfrage nieder; morgen soll Diskussion über denselben stattfinden.