136 137 ö ; s . ᷣ sächlich: ein doppeltes und mehrfaches Auseinander— nen Ansicht der Finanz⸗-Abtheilung der Königlichen Regierung in 6 so ist auch zur. Recht fer tent 6 ,, ö n e ,. in ein n demselben e ,, . oder dem Falle von N. beide Renten sofort durch eine aun ee rn unn Brief. Geld. Gem. dachten Geseßz die erforderliche ges glich. eln hg r boch wenigstens zwischen denselben Parteien, zur Ersparung von aufgehoben und beseitigt werden können, soll nach der Anächt der 8 ganz abgesehen davon, daß Art. 5 . offenbar . inner Zeit und Kosten zu vermeiden. Dieser Zwech wird gegenwärtig, land wirt schaftlichen Abtheilung zuvörderst das Verfahren wegen Verhaftungen und polizeilichen Festnahmen , vor Augen hat, nachdem in Folge der Bergthungen in den Kammern das letzte Ablösung aller Domanial-Abgaben, und zwar nicht von Seiten der , . solche Beschrün kungen 9 . ö. fuhnn . Alinea des §. 65 in das Gesetz aufgenommen worden ist, nicht Finanz⸗Abtheilung im Wege des Vergleichs, wie dies der Gesetz⸗ Ver k ) ö welche nur darin bestehen, daß . 33 e , Pflicht, mehr volständig erreicht. Denn da hictnach, Prästationen geber gewollt hat, sondern sofort von der landwirthschaftlichen Ab- Vesdreussische Pfarbriese.. als Zeuge oder *
2 . ; n , . Grossherzl. Posensche dit nur in Geldrente verwandeit werden dürfen, die Bestim⸗ Die landwirthschaftliche Abtheilung darf auch nicht besorgen, its 66 ters nachzukommen. Was insbesond
G nr, 9 ͤ . aß die übrigen Domanial-Abgaben des betreffenden Gemeindeder-⸗ Ostpreussische ; ern, , . . „mung über deren definitive Ablösung aber einem besonde daß 6 ᷣ J ö. hö dito ere das pin n, , segren nter, er ren gh eser vorbehalten worden ist, so werden, wenn auch ge⸗ bandes unabgelöst bleiben werden; denn es ist derselben bekannt, Pommersche dito ruht hierbei die Rechtfertigung des Erlasses . . ? Zeu⸗ genwärtig eine Verwandlung vieser Prästationen in Rente erfolgt, daß die Regierungen durch das Reglement vom 1. August v. J. Kurs u. Neumark. lito fehlen und, der Verfügung von . . ung hogamz; 40 künftige Ablösungs-Verhandlungen nach Maßgabe des definitiven angewiesen sind, die Ablösung aller derartigen Abgaben unverzüg- V K ,, gen und Angeschuldigte , . uf . Hon Ge. Gesetzes dadurch doch nicht vermieden. Vennoch hat der S. v6 seine lich ex officio einzuleiten, Es handelt sich daher in dem bezeich⸗ p, (a.. che äendeö ies. riet in. V 1009! und 41 der Verordnung vom . n J s⸗Kommissa⸗ ursprungliche Fassung behalten, und es kann nach dieser in Verbin⸗ neten, Falle von einer bleßen Formalität. d 9 fetz den Disziplin ar-Behörden . ö rf. ui . Vorladun. dung mit S. 5 seq. 1. 6 keinem Zweifel unterworfen sein, daß der Berlin, den 7. Mat 1854. . ö rien ertheilten Rechte der url u. . ; ( halten sein muß Verpflichtete, wenn er überhaupt auf Ablösung provoziren will, sei⸗ Der Finanzminister WMilthserttzn für lan ast⸗- i dreh ed c u gen Gehorsam zu erzwingen, sti . . und ah, nen Antrag auch auf die auf seinem Grundstück haftenden, den ge— von Rabe. liche Angelegenheiten. Andere Goldmünzen à 5 Thlr.... . ... . .. — 913 87 wenn man jene ef gn J nicht z dachten geistlichen Instituten zustehenden Prästationen richten muß, Im Allerhöchsten Auftrage: Discento.. , . ,,, n , . wir die Königliche Regierung, wenngleich rucksichtlich der letzteren nur eine Renteverwandlung Bode. Nach Ter eb gn i. i den gesetzlichen Zwangsmittein stattfinden kann. Wenn nun aber in einem solchen Falle ö 4. nach wie vor in gleicher LAugeschult loke zu vct ahr en vokant selbst verlangt, daß das weitere Verfahren über die Rente⸗ Angekommen: Se. Durchlaucht der Kaiserlich russische Ge- gegen ungehorsame Zeugen 65 3 i ᷣ verwandlung der Prästationen an die geistlichen Institute vorlaufig neral der Kavallerie, General-Adjutant und Kriegs -Minssten, Fürst Berlin, den 12. Mai 1851. und allen falls bis zum Erscheinen des definitiven , . . die Tschernischeff aus St Petersburg ) g8⸗ 1 68 / HB er kHinm, — Preuls. Courant. Der Finanzminister. Der Minister des Innern Ablösung dieser Prästationen 41 sich ,, . ö . Der General-Major und Commandeur der 1sten Garde -In . Juli 1851 Brief. Geld. Gem. Rabe von Westphalen. treter der geistlichen Institute sich diesem erlangen aus! fanterie⸗Brigade, von Hirschfeld, von Potsda i JJ von Rabe. , . iderspre so halte ich es nicht nur ig ade 1140 ots dam. Aachen-Dässeldorst... . 635 g862 oder demselden doch nicht widersprechen, so ; Der Regierungs-Präsident von Wedell, aus Merseburg i Jö für zulässig, sondern auch für zweckmäßig, einem solchen Verlangen ö . 464 J , Merseburg. Bergzisch-Märkische,
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Fisenbahn - A4Actien.
ö 2 . . / ᷣ t — ⸗ — ———————— y lito rio . Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen, stattfugebeh, Denn es wird hierdurch bei dem vorhandenen ᷓ ; . 3 m, ö — . rioritat 1 6 h h J * * . . = ; ) t ; h erlin- Unaltenr . betreffend die Ablegung der Meisterprüfung vor Ertheilung des . Einverständniß Niemandes Recht verletzt 9 auch , . Berlin- An ö A. 35 ⸗ ] z ö z = 86 - 1a big ö d ĩ 6 5e e i160 Wanderpasses. dem Zwecke des 8. 956 J. c. nicht zuwidergehandelt. eberdies gha dig, . . . 2. n ,, en, elm ne, . 9 7 . . f 5s . ͤ Secrelair Georg Wilhelm Schurich nachträglich die Erlaubniß ö Auf den Bericht vom 16. Oktober v. J. eröffne ich der Kö- aber liegt es bei dem großen Andrang auf Ablösung eben so im zur ,,. ö ih ö im . 1839 chere e 5 ö. dito ,, J. eröffne J liegt es e, n, ,,, — e rden, die ö gung des ih Jah 839 verliehenen spanischen q ö niglichen Regierung nach vorheriger Communication mit dem Herrn Interesse der Parteien als der Auseinandersetzungs , Kreuzes Ifabella II. zu ertheilen. K did il. Em. Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und im senigen Auseinantersetzungen, welche von den Betheiligten selbf d ern Tete , Heel lebearser . . R ö . ; z (e; 6 o ö . ö 2 etzen. . . . . dito 235 i. P Einverständniß mit demselben, daß als Handwerks-Gesellen und nicht gewunscht werden, den übrigen nach zuse zen K Königtiche Schauspiele. kö . Hö . ; ; ; ) . Da die Aussetzung des Verfahrens zwischen dem Pro * ĩ 3 , n F spi . 22st K z 26 1694 1035 Gehülfen im Sinne des Gesetzes nur diejenigen Personen ange- Baß durch , unn, . . Donnerstag, 31. Juli. Im Schauspielhause. 122ste Abonne- dito di Li. P. ö sehen werden können, welche eine Gesellenprüfung nach 8. 36 der vokanten und den geistlichen Instituten das , , ments-Vorstellung: Neu einstudirt: Der Jude, Schauspiel in 4 Ab- Berlin-Steiüner-- ..... . Verordnung vom J. Februar 1849 bestanden haben, oder welche, Ersteren und 36 , ,. 3 1 bor n er, hhenlungen, nach“ den Englischen ves JJ. Eumäerland. Hierguf: . zi Prioritâts - Opblig.. * ö ö 22 2 3 3 . . 9 * . verde 2 . ö ö. 6 * ! . 6 6ö6l ö J . . der Schluß-Bestimmung des S. 35 alt , gm ( ,,, . . . bas de quatre, ausgeführt ven den Damen Bethge, Benecke, Koch ö . ö ien ehrlingen gleich en gichten Cfdien h! ich * * schäf⸗ n. . 26 thschaftliche Angelegenheiten und dem Herrn A. Krüger. Dann: Der gerade Weg ist der beste, dito ö kündigung der Verordnung als . nenn * ö u 6 . Für den Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Lustspiel in 1 Alt, von“ Kotzedue. n söniglichen tigt waren. Ich trete daher der Ansi er 6
. ; Und zum Schluß: Spanischer Düsseldorf Elberfelder) ... . Em. ö Erl ines Wanderpasses, welcher Im Allerhöchsten Auftrage. Nationaltanz, ausgeführt von Frau Brue. qito ö
Regierung bei, daß zur Erlangung eine t 2er
. nur den Handwerks-Gehülfen zur Vervoll⸗ J
von Westphalen. f. ö ,, August. . ö ,, . Magdeburg , J er voll⸗ , . Vorstellung: Nummer 777, Posse in 1 Akt, von C. Lebrün. Hierauf: dito Priori ats
kommnung in ihrem Gewerbe ertheilt werden soll. die org tg n Verfügung an die Königliche Regierung zu , betreffend die Scene und Arie des Tebaldo, aus der Oper: „Die Familien Ca- Mazsdeburg-Wittenberge ö. . Ablegung der Meisterprüfung bei allen denjenigen . lei, Auslegung des §. 95 des Ablösungs-Gesetzes vom 2. März 1851. puleti und Miontecchi, von Bellini, im Kostüm vorgetragen von Se, . ö Prioritãts-· welche nicht schon bei Verkündigung der Verordnung vom 9. Fe⸗ Rach dem Bericht der Finanz-Abtheilung der Königlichen Re⸗ dem Königlich württembergischen Hof-Opernsänger Herrn Franz . 1 irkische .
bruar 18439 als Gesellen oder Gehülfen beschäftigt gewesen sind. * a 25. Februar d. J., die Gemeinheitstheilungs-Sache Jäger. Dann: Das hübsche Mädchen von Gent, großes panto- . ö
Berlin, den 24. April 1851. n . * betreffend, stellt die landwirthschaftliche Ab= mimisches Ballet in 3 Alten und 9 Bildern, von St. Georges und . er i j 36
Der Ministet des Innern. von Westphalen. ellen der Königlichen Regierung die Anforderung, Albert. Musik von A. Adam. . Obersehlesische Ii ö
A daß, wenn bei' einer Gemeinheitstheilung die Abfindung von Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthli., erster, Rang und Val⸗= dito die Kork iche Regierung zu Köln und Abschrift an it ö kon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen daselbst und am Or— dito Lit. B
P ioritäts Obligat. ö
149 1 ; 7 = 6 . . ö . .
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Prioritãts- Seiten des Fiskus durch Rente gewährt und hierbei die Bef chester 1 Rthlr Parquet Tribüne Par uet-Loge und P s P Wisnel Steele - Vol . ö 4806 2 . — 2 J 2. . 229 256 1 — 11II12 elms (Steele - Voh winke ö ümmtliche übrige Königliche Regierungen gung resp. Aufhebung dieser Rente durch Compensation mit einem ö r , rn n, nn,, . . . ,, N . entsprechenden Theile der Domanial-Abgahe des Berechtigten ver⸗ des zweiten Ranges 20 Sgr., zweiter Rang 15 Sgr., dritter Rang ö. , . Ur ach z ) . ,. ; - 9 , 6 266 1d Be ö s si 24 Sar Parterre 15 Sar = zhithe ter / dito J. Serie. z langt wird, der des fallsge Antrag des Fiskus als eine . . daselbst 127 Sgr., Parterre 15 Sgr., Amphitheater n,. k . . ation auf Ablösung verdeben gedachten Abgabe behandelt und U Sgr. J Verfügung an die Königliche Regierung zu Minden in derselben demzufolge in Gemäßheit des §. 95 des Ablösungs-⸗-Gesetzes 1 7 7 7 7 7 7 . dite Priori ats-Obligal onen e. 4. 2. 9 95 j I n(n s ) 559 . 9 . ß ö. . 8 em sum cktsancs derb bers ehteiölbeenlhczckn Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld- (ours nrg ci, e', Wenn, wie, der Königlichen Regierung auf Juan, Bericht vom betreffenden Gemeindeverbande aufkommenden Demanial⸗ 3 . 16 Sel -=, 8 Ollrs Ruhrort Crefeld- J welche hinsichtlich der einen Wanderpaß nachsuchenden Gesellen den Wir können dieser Auslegung des allegirten 8. 25 wenig len 26 ; , Grundsatz ausspricht, ö ; ; . in dem Fall nicht beitreten, wenn bei n., 6 ö v8 e eHSelß- Conse 1 reuss. Courant. ö daß als Handwerksgesellen im Sinne des Gesetzes nur solche heitstheilung die Compensation einer hier stipuli ten Renten vom 2. Jul 1861. Briefs, Ged. Wil eimösbahn (Cesel- Oderberg) angesehen werden können, welche die Gesellen-Prüfung bestanden eren sonst nach der Ablösungs⸗ Ordnung ablöslichen Leistungen k e . , r s. ; haben, nach freier Uebereinkunft der Betheiligten eintritt. Denn J kJ . . 7 ; ö 8 ö h 5 6 t ĩ . 0 w d 2 ö weiterhin bestimmt wird, es liegt in solchem Falle eine Provocation auf Ablösung nicht 5 1 w k . . daß hiernach zur Erlangung des Wanderpasses die Ablegung Es kann also auch die Bestimmung des §. 95 J. * welche . 1 ö . 3 (Michtamtlich. ) der Meister-Prüsfung erforderlich sei, . . .. diglich auf die Ausdehnung und Beschaffenheit der Kar gn yt on 364 K H e J so beruht dies auf einem Schreibfehler, indem, wie der übrige In- Adblösung bezieht, nicht zur Anwendung kommen. So wenig d 11 ö. 5 halt der Verfügung klar ergiebt, die Ablegung der Gesel en ⸗ Auseinandersetzungs- Behörde einem im Wege freier Vereinigung zu , 150 FI. P rü fung gemeint worden ist. Stande gekommenen Ablösungs . Vertrage uber einzelne Reallasten zugsburg ..... 16.
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Berlin, den 10. Mai 1851. die Bestaͤtigung versagen kann, eh n, . nicht u g 9 kee , i, Ti 136 rj. m? . ; Besti B. §8. 91 des Ablösungs⸗G ö eipzig in Courant im 1 lr. Ministerium des Innern. setzliche Bestimmungen, z. B. 8. g r
Im Auftrage: 8.8 des Rentenbant-Gesetzes, enzgegenstehen, 65 , meg; a n, d, , , 6 2 von Puttkammer. sie einer Compensation einzelner Reallasten auf Grund des §. 95 JI — . des Ablösungs-Gesetzes entgegentreten können. K — n,, , win. . ; . Wenn hiernach der wörtliche Inhalt des gedachten Paragt . ; in ,,,, ö en n, . Min iste rium für die landwirthschaftlich en Ange⸗ / phen der Auslegung der landwirthschaftlichen Abtheilung der Kö⸗ Fon eck s - za , 7 Beer 42. ö. legenheiten. nlglichen Regierung' nicht zur Seit; feht, so gilt in vorliegendem. vom 3h. Juli 1851. i us d kenns Priori. deten, irkular-Verfligung an sämmtliche Auseinandersetzungs-Behörden Falle dasselbe von dem Zweck des Geseßesr— . . , , ä ,,,, , berg. ge in) gen Beruhens der Renten-Verwandlung von den an geistliche und sichtigte Prozedur die Auseinandersetzung nicht nur nicht er ei gen kö 2 ,, . n. Schul⸗Institute zu entrichtenden Real⸗Abgaben. sondern wesentlich erschwert werden würde, liegt zu Tage. t ö
! ; ; . Oder - Deich- Bau- Oblig- ü 43 — — Rassen- Vereins a,,, Der §. 95 des Ablösungs-Gesetzes vom 2. März 1860 he- während nach der in dem Eingangs gedachten Berichte vorgetrage kö —
.
Ausländische FEisenbahn-Stamm-4ctien.
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Cöthen-Bernburger. . . . . . Krakau-Oberschlesische.,. Kiel- Altona,
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