1851 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung.

Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Fran⸗ kirungsmarken in jeder beliebigen Quantität, einzeln, bei allen preußischen Postanstalten käuflich zu haben sind.

Die Frankirung mittelst Marken ist gestattet bei allen Brief— Post⸗Sendungen, welche bei einer preußischen Post-Anstalt aufge—⸗ geben werden und nach Orten des preußischen Postbezirks, dem Herzogthum Braunschweig, oder nach einem zum deutsch-österreichi⸗ schen Post-Vereine gehörigen Staate bestimmt sind, insofern das dafür zu berechnende Porto durch die ausgegebenen Werthsorten von Marken berichtigt werden kann. Der deutsch-österreichische Post⸗-Verein umfaßt außer Preußen zur Zeit folgende Staaten: den österreichischen Kaiserstaat mit sämmtlichen Kronländern, ferner Bayern, Sachsen, Hannover, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg ⸗Strelitz, Sachsen⸗Weimar - Eisenach, Sachsen— Meiningen, Sachsen⸗- Koburg-Gotha, Schwarzburg-Sonders— hausen, Schwarzburg-Rudolstadt, die reußischen Fuͤrstenthümer, Holstein, Hessen⸗Homburg und die freie Stadt Frankfurt a. M.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß für alle frankirte Briefe nach den genannten Vereins-Staaten ein Silbergroschen pro Loth weniger an Porto zu zahlen ist, als für die un frankirt dahin abgehenden Briefe.

Bei den im preußischen Postbezirk verbleibenden Briefen kann

übrigens nicht allein das Franko, sondern, falls es der Wunsch des

also auch,

Vorsteher N., da derselbe nicht zu einem Kollegium gehört oder bei einem solchen arbeitet, die Besoldung nur in monatlichen Raten gezahlt werden darf.

Absenders ist, den Brief ganz kostenfrei in die Hände des Adressaten zu liefern, auch die Bestellgebühr durch Marken berichtigt wer—

den. auf der Siegelseite des Briefes zu befestigende Marke zu ver— wenden, und zwar, wenn der Brief nach einem Orte bestimmt ist, woselbst sich eine Post-Anstalt befindet, eine Marke zu wenn der Brief nach einem Orte im Umkreise einer Post⸗ gerichtet ist, eine Marke zu 1 Sgr. Berlin, den 1. Juni 1851. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Verfügung an sämmtliche Königliche Ober-Post-Directionen, be—

treffend die Einreichung von Uebersichten der angenommenen, resp. z gen sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie das einfache Gewicht über—

disponiblen Post-Expedienten.

In einigen Ober-Post⸗Directions-Bezirken der westlichen Provinzen ist temporair ein Mangel an Arbeitskräften eingetreten, welcher hauptsächlich darin seinen Grund findet, daß sich Einge⸗ borne jener Provinzen verhältnißmäßig nur in geringer Anzahl dem Post⸗Beamten-Stande widmen, und daß die Ergänzung

Zur Berichtigung dieser Gebühr ist stets eine beson dere,

Sgr. und, ; Anstalt

der Post-Expedienten, ohne Unterschied, ob solche als Vorsteher von Post⸗Expeditionen J. Klasse oder als sonstige Beamte einer Lofal= Post-Anstalt oder in den Büreaus der Königlichen Ober ⸗Post⸗Di⸗ rectionen erfolgen, von jetzt an durch das Post-Amtsblatt bekann zu machen sind, wonach der Redaction dieses Blattes auch für die Vergangenheit das Erforderliche mitzutheilen ist.

Berlin, den 12. Juli 1851.

General⸗Post⸗Amt.

Verfügung an die Königl. Ober -Post-Directton in N. betreffend die Zahlung des Gehalts an die früher beim General-Post-Amt angestellt gewesenen Beamten.

Auf den Bericht vom 3. d. M. wird der Königlichen Ober— Post-Direction eröffnet, daß dem dortigen kommissarischen Büreau—

altern⸗Beamte des General-Post-Amts kommt, nachdem er aus der— selben definitiv ausgeschieden ist, hierbei nicht in Betracht. Die Besoldung der früher bei dem General-Post-Amte angestellt gewe— senen Beamten kann nur so lange in Quartal-Raten gezahlt wer— den, als dieselben nicht in einer anderen Stelle definitiv angestellt sind, welche bestimmungsmäßig die monatliche Zahlung des Ge— halts bedingt. Bert, den 18. Jul 183 General ⸗Post⸗Anmt.

Verfügung an die Königliche Ober-Post-Direction in N., betreffend das Wiegen der aus fremden Staaten eingehenden rekommandirten Briefe.

In Folge des Berichts der Königlichen Ober-Post-Direction vom 16ten d. M. wird in Betreff des Verfahrens mit rekomman—

dirten Briefen aus dem Auslande hiermit angeordnet, daß sämmt—

liche rekommandirte Briefe, welche von fremden Staaten, mit Ein—

schluß der zum deutsch-österreichischen Post-Verein gehörigen, ein— gehen und bei der Aufgabe nicht gewogen sind, von der preußischen

Post-⸗Anstalt, bei welcher dieselben vom Auslande eingehen, zu wy—

schreiten oder nicht. Bei dergleichen Briefen, auf welchen sich die

Notiz des Gewichts beim Eingange bereits befindet, genügt die

Kontrolle der äußeren Beschaffenhelt und Versiegelung.

gusscheidender Arbeitefräfte gewöhnlich nur mit Hülfe ankerct

Bezirke möglich wird.

Namentlich hat es nicht gelingen wollen, in jenen Bezirken die erforderliche Anzahl von Post-Expedienten zu beschaffen, wäh— rend in den östlichen Provinzen diese Klasse nicht nur fast allgemein in ausreichender Anzahl vertreten ist, sondern stellenweise über das Bedürfniß hinaus Anwärter zu derselben vorhanden sind.

Um das Verhältniß des Bestandes an Arbeitskräften aus der Klasse der Post-Expedienten zu dem Bedürfnisse im Ganzen über— sehen und auf eine entsprechende Vertheilung derselben hinwirken zu können, wird die Königliche Ober-Post-Direction veranlaßt, eine Nachweisung aufzustellen, welche die Anzahl der im dortigen Bezirke jetzt beschäftigten Post⸗-Expedienten und der etwa zur Dis posstion stehenden Expedtenten⸗-Anwärter gegenüber derjenigen Anzahl er— sichtlich macht, welche nach Maßgabe des Etats-Entwurfs pro'lss? zum Dienstbetriebe erforderlich ist.

. baldigen Einreichung dieser Nachweisung wird entgegen— esehen. ĩ Da zur Sprache gekommen ist, daß seitens einzelner König— licher Ober⸗-Post-Directlonen Meldungen von Individuen zur Auf⸗ nahme als Post-Expedienten in solchen Fällen ohne weitere Prüfung zurückgewiesen worden sind, wo es in den betreffenden Bezirken an Gelegenheit fehlte, diese Individuen unterzubringen, so nimmt das General-Post⸗Amt Veranlassung, die Königlichen Ober⸗Post-Di⸗ rectionen zu beauftragen, von jetzt ab in allen Fällen auf derartige Meldungen näher einzugehen, die Qualification der betreffenden In⸗ dividuen zu prüfen und, sofern sie zur Aufnahme sich eignen, im dortigen Bezirke aber Gelegenheit zu ihrer Placirung fehlen sollte, dem Rechnungs⸗Büreau des General⸗Post⸗Amts Mittheilung zu machen, welches wegen gelegentlicher Unterbringung derselben in anderen Bezirken die nöthlgen Anträge stellen wird.

Es kann nur wünschenswerth sein, daß die Königlichen Ober— Post⸗Directionen sich thunlichst angelegen sein lassen, dem Postdienste brauchbare Arbeitskräfte für die Expedtenten-Klasse zu gewinnen. Dies wird bei zweckdienlichen Maßregeln um so erfolgreicher ge⸗ schehen können, als der Eintritt in diese Kategorie durch die neuer— dings erlassenen diesfälligen Bestimmungen wesentlich erleichtert

worden ist. Bei dieser Gelegenheit wird bestimmt, daß die Anstellungen

Die betreffenden Post-Anstalten sind hiernach zu instruiren. Berlin, den 24. Juli 1851. General ⸗Post⸗Amt.

——

Dampfschiffs-Verbindung zwischen Kiel und Kopen— hagen.

Vom 28sten d. M. ab wird die durch das Dampfschiff „Eide— ren“ bestehende Verbindung zwischen Kiel und Kopenhagen zur Ab— sendung direkter Briefpakete von Berlin und dem Speditions— Büregu der Berlin-Hamhurger Eisenbahnroute nach Kopenhagen und Helsingör benutzt werden. Die Abferligung dieser Briespakete wird bei dem

des Montags um 75 Uhr früh von hier nach Hamburg abgehenden Dampfwagenzuge erfolgen.

Die Post-Anstalten werden hiervon unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 13ten v. M. (Post⸗Amtsblatt Nr. 29) und mit der Anweisung in Kenntniß gesetzt, bei Spedition der Korrespon—

denz nach Dänemark sich hiernach zu achten.

25.

Juli 18651. General ⸗Post⸗Amt.

Berlin, den

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Königliche Regierung empfängt in der Anlage Abschrift einer Bekanntmachung vom heutigen Tage, wonach die Saldernsche höhere Bürgerschule zu Brandenburg zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs⸗-Zeugnisse für die Kandidaten des Baufaches befähigt erachtet worden ist, mit dem Auftrage, solche durch Ihr Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 19. Mai 1851. Der Minister für Handel, Gewerbe

und öffentliche Arbeiten.

(gez) von der Heydt.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. (gez) von Raumer.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

III. 2617. M. f. H. 10128. M. d. g. A.

Die frühere Dienststellung des N. als Sub

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Anlage.

———

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. Februar e. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Sal— dernsche höhere Bürgerschule zu Brandenburg als zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs-Zeugnisse für die Kandidaten des Bau? faches befähigt anerkannt ist.

Die ausgestellten Entlassungs-Zeugnisse dieser Anstalt werden demnach, wenn durch diese Zeugnisse nächgewiesen wird, daß der Entlassene die Kurse der Secunda und Prima vorschriftsmäßig vol— lendet und die Abgangs-Prüfung bestanden hat, von der König⸗ lichen technischen Bau⸗Deputation und dem Direktorium der König⸗ lichen Bau-Akademie ebenfalls als genügend angenommen werden.

Berlin, den 19. Mai 1851. Der Minister für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten.

(gez) von der Heydt.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten.

(gez von Raumer.

Ministerium des Innern.

Die Bedenken, welche Ew. ꝛc. in dem Berichte vom 5. Januar d. J. gegen den Inhalt des an die Königliche Regierung zu N. ergangenen Reskripls vom 15. Oktober 1849 ausgesprochen haben, nach welchem die Regierung befugt ist, die Besserungshaft der ge— richtlich verurtheilten Landstreicher und Bettler ganz zu erlassen, kann ich nur für begründet erachten, und zwar um so mehr, als nach S. 120 des Strafgesetzbuchs für die preußischen Staaten die Gerichte ausdrücklich darauf zu erkennen haben, daß in den darin gedachten Fällen der Jnländer in ein Arbeitshaus zu bringen ist.

Ich bin daher damit einverstanden, daß der gänzliche Erlaß dieser Besserungshaft den Regierungen, welchs nur Ste Dauer der! selben festzusetzen haben, nicht zusteht, sondern nur im Wege der Begnadigung ausgesprochen werden kann.

Ew. ꝛc. überlasse ich, dies der Königlichen Regierung zu N. gefälligst zu eröffnen.

Berlin, den 10. Juli 1851.

o* des

Minister von W

Innern An den Königlichen Oser-Präsidenten N. zu N.

e, ,,, 9 ,, . . 2 86 Ver Königlich spanische außerordentliche Ge⸗

9 13 Varquis

Abgereist: sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, von Benalua, nach Hamburg

Berlin, 31. Juli. Se. der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Stallmeister Schönback die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Orden Philipp's des Großmuthigen zu ertheilen.

Rö, n, Per songl Chronik

ver

Provinzial

irk Königsberg.

Behörden. Regierungs-Bez

Ernannt ist: Der bishe Christian Heinrich Franz Heimlich zum Königl. Gerichts-

Verliehen sind: Die Pfarrstelle in Gr. Kleeberg, Dekanats War— tenburg und Kreises Allenstein, dem seitherigen Pfarrer Viktor Bien— kowski in Schönbrück; und die Probststelle bei dem in Krossen bei Worm— ditt befindlichen geistlichen Emeritenstifte dem seitherigen Pfarrer Andreas Schacht in Bischofstein. Bestätigt sind: Der bisherige provisorische Lehrer Anton Skirde in Raunau, Dekanats und Kreises Heilsberg, zum Lehrer und Küster bei der dasigen Kirchschule; der Berittschulzꝛ Walpuski zu Ziegelei Kieparen, Kreises Drtelsburg, als Landgeschworner für den Bezirk D

Appellationsgerichts⸗Referendarius

Assessor.

rige

Domainen-Rent— amts Willenberg; der Kaufmann und Gastwirth Otto Mertens in Schippenbeil als Agent der Schlesischen Feuer⸗Versicherungs-Gesellschaft in Breslau, und der Kaufmann J. H. C looß in Bartenstein als Agent der Leipziger Feuer⸗-Versicherungs-Gesellschaft.

Erlaubt ist: Dem Fräulein Ottilie Marschner, als Dauslehrerin und Erzieherin in Familien des Regierungs-Bezirks Königs berg anzunehmen.

NRegiernngs-Bezirk Frankfurt a. O.

Ernannt ist: Der Regierungs-Kanzlei⸗Diätarius Gurcke Regierungs-Kanzlisten.

Bestätigt sind: Für die Stadt Königswalde der Burgermeister

t . ö, 2 2 n ; ; r 9 * Hübler daselbst als Schiedsmann; der Lehrer Engel zu Steinwehr bei

8 * Q 591 Stellen

zum

bach und der Kaufmann

der Stadt Schönfließ mit dem Vorbehalt des Widerrufs, für die im dies seitigen Regierungs⸗Bezirt belegenen Ortschaften der Umgegend von Stein⸗ wehr bis zu einer Entfernung von zwei Meilen als Agent der Bauern- Mobiliar Brand ⸗Versicherungs⸗Gefellschaft zu Pyritz.

Bestellt ist: Der bisherige Oberpredi

ͤ ger von Bosse zu Kalau zum evangelischen Prediger zu Gorgast; der Prediger . hl⸗ mann zu Beveringen zum evangelischen Prediger zu Reinswalde Super⸗ intendentur Sorau— ;

Regierungs⸗-⸗Bezirk Breslau.

Ernannt sind: Der Ober-Bergamts-Reserendarius Nehler zum Ober-Einfahrer in Reichenstein und zum Mitgliede des niederschlesischen

Berg Amtes und der Berg-Eleve Klofe zum Berg-Geschworenen und Re⸗ vier⸗Beamten in Neurode.

Der Kaufmann Julius Lautzke in Reichen⸗

Bestätigt sind: Franz Jonas zu Habelschwerdt als Agenten der

Preußischen National- Versicherungs Gesellschast zu Stettin; in Stelle des bisherigen Agenten der Feuer⸗Versicherungs-⸗-Gesellschaft „Colonia“, Kauf—

mann F.

A. Nichel zu Münsterberg, der Destillateur Louis Sachs in

Münsterberg; der bisherige Lehrer Eduard Pötschel als zweiter Lehrer

an der evangelischen Elementarschule Edmund Groß -Bargen, militscher Kreises; Organist Gustav Bossack zu Klein- Ujeschütz, Kreis Trebnitz; Gustav Herrmann

der unbesoldete Rathmann Karl Grotius zu Köben;

Nr. II. zu Breslau; der Adjuvant Schöfinius als evangelischer Kantor und Schullehrer zu der bisherige stellvertretende Lehrer und Bärzdorf als evangelischer Schullehrer in der bisherige Predigt ⸗Amts- Kandidat Ewald Klose als Pastor in Gimmel, Kreis Wohlau; auf anderweite sechs Jahre der Rathmann Langsch zu Steinau; . der Rathmann und Kämmerer A. Winkelmann zu Medzibor.

Verliehen ist: An Stelle des verstorbenen Schul-Rektor Marx August Häckel die Stelle als Schul—

*

Rektor an der katholischen Pfarrschule zu St. Dorothea in Breslau, und

ist an dessen Stelle der bisherige Lehrer August Meiberg zu Spandau

berufen worden.

Angestellt sind definitiv: Der bisher interimistisch beschãftigte Föorster Kundert zu Karlsberg, Revier gleiches Namens; der bis her interimistisch beschäftigte Förster Krause zu Hammer, Reviers Nesselgrund.

Versetzt ist: Der Vice-Berggeschworene Otto von Waldenburg als Berg-Geschworener und Revier-Beamter in das glogauer Braunkohlen⸗ Re vier.

. NRiedergelegt hat: Der Kaufmann Wilhelm Winter zu Rei⸗ chenbach die Agen ur für die Preußische National-⸗Versicherungs⸗Gefellschaft

n , n.

Regierungs⸗Bezirk Oppeln.

Ernannt sind: Der Hütten-Inspektor Paul zu Königshütte zum Ober-Hütten-Inspektor und Hutten Amts -Dirigenten auf den Königlich tobnicker Werken, an die Stelle des vensionirten Ober- Hütten⸗Inspeftors Dietrich und der Hütten-Amts-AUssistent und Kassen⸗Gehülfe Kloöber zu Fönigshatte zum Kassen-Rendanten auf den Königlich creutzburger Eisen⸗

hütten-Werken, an die Stelle des ausgeschiedenen Rendanten Bräuer.

Versetzt sind: Der Hüttenmeister Breu stedt von den rbnicker Wer ken in gleicher Art als Betriebs⸗Beamter der Alvenslebenhütte nach Königs— hütte, und der Civil-Anwärter Wiersig als Hütten-⸗Amts⸗-Assistent und Kassen-Gehülfe vom Königlichen Bergwerks-Produkten-Comtoit zu Br nach der Königs hütüie.

Uebertragen ist: Die des vensionirten Hütten⸗Amts-⸗R

5 * KR ] ] 33, ö ** ö Al 33 s* 4 1 1 C atcelkRsi gistrators Ehuchul zu Me 1a9pant, em Walzmeister SVorsella daselbst.

Regierungs-Bezirk Posen.

Bestätigt ist: Der Handelsmann S. Agent der 2

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Erledigt sind: Die Kreis— das Verbleiben des Tl d

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Lehrerstelle an die zweite Leßrerstelle an der kFathol die zweite Lehrerstelle an der kathol * . reiSasir k Regierungs-Bezirk ? Uebertragen ist: Dem Hofrath 8 d 83 Ar JC 1 r J Stelle des germeiste ns V ? der Polizei⸗⸗Anwaltschaft für den gesammten gerichts-Kommission in Jessen. * 2 * 1 16 2 2 * Beauftragt ist: Der Q f 23 bern r 1 Em Man Sielle des beurlaubten Bau

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5 J 83 en f Verwaltung der Geschafte 8 8 ö 1 * 2 w gebaumeisteramt zu Halle ö 18

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Bestätigt sind. Der . , Ter gr Mers 2 gent der leipziger Feuer- Ser le er für die Stadt Wahrenbruck J 7 21 , * 9 8 Au gust Kunze; der Zimmermei Stadt Eisterwerda. 2 . 6 len Tobor Erledigt sind: Die Schulstelle in S 8 vat-Patronats, durch die EntlaFung . 2 rektor und zweite Knabenlebrerstt chule zu

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