1851 / 30 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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noch ein Wohnhaus und eine Scheune mit Holischuppen und Fremdensall.

Das Mühlengrundstück zu Koslowo gehört zum Gute Koslowo, einem v. Zboinskischen Majorat, und Fiskus hat nur das Pachtrecht auf das Grundstück bis zum 1. Mai 1865.

Beide Mühlen sind unterschlächtig, haben stets hinreichendes Wasser, und ihre Lage resp. unmit— telbar an der Chaussee nach Bromberg und in der Nähe der Ostbahn sichert ihnen einen aus— gebreiteten Absatz ihrer Fabrikate und event. die vortheilhafte Benutzung der Wasserkraft zu an— deren gewerblichen Zwecken. ;

Die Veräußerungs-Bedingungen können vom 20sten d. M. ab in unserer Registratur eingese⸗ hen werden. J

Der festgesetzte geringste Kauspreis für beide zur Veräußerung gestellte Realitäten beträgt 40,000 Rthlr.

Der Bietungs⸗Termin ist auf

den 2. Septem ber d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Regierungs-⸗Rath Michaelis auf dem Mühlengrundstuch zu Przechowo anberaumt und wird Nachmittags um 3 Uhr eschlossen. Die Bietungslustigen haben zur

icherheit des Gebots im Termine 4609 Rihlr. baar oder in Staatspapieren zu deponiren. Der Zuschlag wird, wenn ein entsprechendes Gebot erfolgt, im Termine selbst fofort ertheilt.

Auf den Fall, daß in dem anberaumten Ter— mine ein entsprechendes Gebot nicht erfolgen sollte, werden die gedachten Realitäten gleichzei⸗ tig auf ein oder mehrere Jahre vom 1. Oktober d. J. ab zur Verpachtung ausgeboten.

Der eventuelle Bietungstermin hierzu ist auf din ditt ß Gepten ber b. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem obengedachten Kommissarius ebenfalls auf dem Mühlengrund— stück zu Przechowo anberaumt, und können die Verpachtungs Bedingungen ebenfalls vom 29. 8. M. ab in unserer Registratur eingesehen werden. Zur Sicherheit des Gebots haben die Bietungsluͤsti— gen im Termine 1000 Rthlr. baar oder in Staats-

papieren zu deponiren.

Marienwerder, den 16. Juli 1851.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. GSossart.

5 D n 1. a . , k Isi Königliche Bibliothek.

Am Montag den 4. August, Vormittags 9 bis 1 Uhr, findet in der Königlichen Bibliothek die öffentliche Versteigerung werthvoller Bücher aus der Königlichen und ehemaligen gräflich Mejan— schen Bibliothek statt und wird an den folgen— den Tagen regelmäßig fortgesetzt werden. Das gedruckte Verzeichniß ist in der Königlichen Bi— bliothek und bei dem Königlichen Auchons-Kom— missarius Herrn Th. Müller zu erhalten.

Berlin, den 31. Juli 1851. Der Königliche Geheime Regierungsrath und Ober⸗ Bibliothekar. Pertz.

6591 Nothwendiger Verkauf.

Das dem Gutsbesitzer und Lieutenant Franz Adolph Bertram gehörige, sub itt D. XxIV' Nr. 4 8 in der Einlage innerhalb des hiesigen Gerichtsbezirks belegene Grundstück, bestehend aus 6 Hufen kulmisch Stadtzinsland und 4 Mor— gen 90 MIRuthen eigenthümlichen Landes, ab— geschätzt auf 25,067 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf, soll nebst den dazu gehörigen Wohn und' Wirth— schaftsgebäuden, 3 Käthen und einer Schmiede, zufolge Hypothekenschein und Bedingungen in dem 1IV. Büreau einzusehenden Taxe, ssoll

am 23. Januar 1862, Vormittags, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Elbing, den 14. Juli 4851.

Königl. Kreis-Gericht. JI. Abtheilung.

5921 Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichls⸗Kommission II. zu Filehne.

Der in der Stadt Filehne sub Nr. 23 in der Hauptstraße belegene Gasthof nebst Hinter- und

150

Seitengebäuden, Stallung, Speicher, ein Bau—

platz nebst Hofraum, eine Scheune auf der Blonde und dazu gehörige 70 Morgen Acker, sowie 14 Morgen Netzwiesen, dem August Dupke gehörig, abgeschätzt auf 696 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. zu— folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll im Bietungstermine am 21. Januar 1852, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Präklasion spä— testens in diesem Termine zu melden.

Filehne, den 21. Juni 1851.

8 . ) 5 D sᷣ j Ruhrort-Krefeld-Kreis Glad— ö bacher Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Ruhrort-⸗-Kre feld Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft beehre ich mich zu der im §. 12 des mit dem Staate abgeschlossenen Vertrages vom 26. September 1849 vorgeschriebenen General⸗Versammlung

auf Sonnabend den 30. August c,

Vormittags 10 Uhr, im Rumpaschen Saale hierselbst hiermit ergebenst einzuladen, um für die zwei ausscheidenden Mit⸗ glieder und Stellvertreter der Deputation eine anderweite Wahl zu treffen und um den Bericht über die Lage des Unternehmens entgegenzu— nehmen.

Hinsichtlich der Legitimation der Stimmberech— tigten wird auf die Bestimmungen des §. 26 der Statuten Bezug genommen.

Krefeld, den 21. Juli 1851.

Der Vorsitzende der Deputation der Ruhrort-Krefeld⸗ Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft. Leysner.

1 Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königl. General-Landschafts— Direction von Pommein zu Stettin werde ich die zu Johannis d. J., so wie die früher fälligen Pfandbriefs- Coupons, gegen Einlieferung derselben und eines den Namen der Güter und den Geld— betrag enthaltenden summirten und nach der Reihenfolge der Kapitalsbeträge darüber anzu— fertigenden genauen Verzeichnisses, in den Ta— gen vom

2. bis einschließlich den 12. August, (mit Ausschluß des Sonntags) Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auszahlen. Spätere Zahlungen jedoch können, nach der Verfassung der Kasse, unbedingt nicht geleistet werden.

Berlin, den 12. Juli 1851. M. Borchardt jun., Jägerstr. Nr. 22

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595 Bekanntmachung.

Nachdem eingetretener Verhältnisse wegen der Gemeinderath und Bürgerausschuß der f. Kreis— stadt Eger beschlossen hat, die mit Edikt vom 20. April 1856 im Offentwege zur Verpachtung ausgeschriebene Franzensbader Miner swasser— Versendung zu sistiren und in eigener Regie zu übernehmen, so wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Gemeinderath und Bürgerausschuß Eger, am 27. Juli 1851.

Fr. Ernst, subst. Obmann.

5931 g uf der Rittergüter Linden und Wendessen. Auf den Antrag des Eigenthümers ist von mir, dem unterzeichneten Notar, zum öffentlichen und meistbietenden Verkauf der im Herzogthum Braunschweig bei Wolfenbüttel belegenen von Lauingenschen Rittergüter Linden und Wen— dessen Termin auf

den 15. September d. J., Morgens 160 Uhr, anberaumt, zu welchem Kauf—

lustige in meiner Wohnung hierselbst zu erschei⸗ nen und ihre Gebote abzugeben hierdurch einge— laden werden.

Die Nittergüter Linden und Wendessen, in einer anmuthigen und ergiebigen Gegend des Herzogthums Braunschweig belegen und ersteres etwa 20 Minaten von Wolfenbüttel und eine Meile von Braunschweig entfernt, begränzen ein— ander und werden beide von der Berlin Kölner Eisenbahn unmittelbar berührt; sie sind überdies durch eine Chaussee mit Wolfenbüttel und Braun— schweig verbunden, und in Wolfenbüt'el befindet sich ein Stationsoft der Berlin-Kölner Esenbahn.

Beide Güter sind mit guten Wohnhäusern und allen erforderlichen Wirihschaftsgebäuden vollstän⸗ dig versehen, und das Wohngebäude des dem Rittergute Linden einverleibten, vormals von Bötticherschen Guts ist als ein für sich belege ner Landsitz durch Vermiethung zu nutzen; die Versicherungssumme für sämmtliche Gebäude be— trägt 61,550 Thaler.

Das Areal der Güter Linden und Wendessen begreift nach vollständig ausgeführter Gemein— heitstheilung und Separation an

Gärten 41 Morgen 61 Ruthen,

Ackerland. . 1536 ;

Wiesen .. 1 4

k 1 .

Wannewegen und

Gren, 4 . 50 und zu den sonstigen Nutzungsgegenständen ge hört die Jagd auf eigenem Aregie, Brennerei und Brauerei, Kruggerechtigkeit nebst Schmiede, die Fischerei und das Einkommen aus den Häus— lingswohn ngen.

Die Feldmarken von Linden und Wendessen gehören rücksichtlich ihrer Ertragssähigkeit zu den besten des Herzogthums, und bei der vorzüglichen, zum Anbau aller Früchte und namenklich auch der Zuckerrüben geeigneten Bodenbeschaffrnheit be der dem Absatze und Bezuge aller lankwirth— schaftlichen und technischen Peodukte förderlichen Verbindung der Güter mit der Berlin Kölner und, Halbeistädter E senbahn und der Nähe der Städte Braunschweig und Wolfenbüttel würde eine Rübenzuckerfabrik unfehlbar unter den gün stigsten Verhaltnissen anzulegen sein. !

Beide Güter sind von dem gegenwärtigen Ei genthümer bisher in Combination mit einander bewirthschaftet; jedes derselben ist jedoch mit ei— genen genügenden Wohn- und Wirthschaftsge— bäuden, mit einem für sich bestehenden Areale, namentlich das Gut Linden mit

25 Morgen 97 Ruthen Gärten, 850 v 82 5 Ackerland, 89 * 2 Wiesen, . Aenger, 4 ) 50 Gräben Un. newegen,

Wan—

das Gut Wendessen mit:

15 Morgen 84 Ruthen Gärten,

68h 5 16 Ackerland,

39 ; 80 Wiesen,

46 98 Anger, auch mit einem vollständigen Inventahe versehen, und dieselben werden zusammen und jedes ein— zeln zum Verkaufe ausgestellt werden.

Auf dem Rittergute Linden befindet sich eine vor drei Jahren angelegte und für 6 Wispel Kartoffeln täglich eingerichtete, mit Dampfma schinen versehene Spirttusbrennerei.

Die diesjährige Aerndte und das Inventar sol— len im Kaufe begriffen sein, und den Kauflusti— gen wird daher anheimgegeben, die noch im Felde stehenden Früchte baldigst in Augenschein zu nehmen.

Von dem Kaufgelde für beide Güter können auf eine Reihe von Jahren etwa hundert sieben tausend Thaler, für den Fall des Einzelnverkaufs aber an Linden etwa 75,000 Thaler und an Wendessen etwa 32,000 Thaler gegen Verzinsung stehen bleiben.

Die Verkaufsbedingungen können vom 12. Au— gust d. J. an bei mir und auf den Gütein Lin— den und Wendessen eingesehen, auch gegen Er— stattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.

Wolfenbüttel, den 30. Juli 18541.

W. Schulz, Notar und Obergerichts-Advokat.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei.

Das Ahonnement beträgt:

. z Uthlr. für K Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne ; Preis-Erhshung.

Mit geilage (preuß. Adler -Zeitung) in gerlin 1 Rthlr. 7 sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 14ä1hlr. 173 sgr

5 taat⸗

Königlich Preunßischer

Aile Post⸗Anstalten des In- und

Auslandes nehmen gestellung auf

dieses glatt an, für Serlin die

Expeditionen des Preuß. Staatz

Anzeigers:

Sehren- straße Mr. 57. und Schadows-⸗- Straße Rr. 4.

Berlin, Sonntag den 3.

August

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kaufmann Karl Robert von Frantzius zu Danzig zum Kommerz- und Admiralitäts-Rathe und kaufmännischen Mit⸗ gliede des Kommerz⸗- und Admiralitäts- Kollegiums daselbst zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und off entliche Arbeiten. Der beim u der Weichselbrücke zu Dirschau beschäftigte Baumeister August Ludwig Schwahn ist zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt worde

Bau

B elan nim achun g.

Nachdem die elektromagnetische Telegraphen-Linie zwischen Stet— tin und Swinemünde im Anschlusse an die Berlin-Stettiner Linie vollendet worden ist, wird dieselbe nunmehr unter den allgemeinen Bedingungen resp. Tarifbestimmungen, welche die Bekanntmachung vom 26. September v. J. enthält, dem Depeschen-Verkehre über— geben.

Berlin, den 1. August 1851.

General-⸗-Post⸗Amt. Justiz⸗Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 18. Juli 1851 die Verwendung von Ersparnissen an persönlichen Ausgaben zu Remunerationen, so wie die Bewilligung von Gratificationen und Unterstützungen aus den Unterstützungs-Fonds betreffend.

Allgemeine Verfügung vom 2— August 1850.

Die Gerichts-Behörden und die Beamten der Staats-Anwalt— schaft werden hierdurch angewiesen, die Bestimmungen dei allge meinen Verfügung vom 25. August v. J. Nr. 1 bis 4 Ministerial-Blatt von 1850 S. 29) auch sür bas 1851 als maßgebend zu befolgen.

Berlin, den 18. Juli 1851.

Citi (Gustlz⸗ *

laufend .

Der Justiz-Minister

Simons.

An sämmtliche Gerichts-Behörden und an die Beamten Anwaltschaft.

Kriegs-Ministerium. Verfügung vom 25. Juli 1851 betreffend die Anwendung der bürgerlichen Strafen auf Militairpersonen.

Aus der abschriftlich beiliegenden allgemeinen Verfügung des Herrn Justiz-Ministers vom 14. Julind. J. wird das Königliche General-Kommando ersehen, daß die Cwil Gerichte angewiesen worden sind: .

I) in allen Fällen, in welchen nach dem mit dem 1. ö in Kraft getretenen Strafgesetzbuch für die preußischen Staa sen Zuchthausstrafe eintritt, gegen Militairpersonen des Beur— laubten-Standes auf diese Strafe und nicht mehr, anstatt der— selben, auf Einstellung in eine Strafsection zu erkennen;

b) so wie gegen diese Militairpersonen auch die den Militair— Gesetzen bis jetzt nicht bekannte Strafe der zeitigen Unter— sagung der bürgerlichen Ehrenrechte auszusprechen, insofern sie dieselbe gesetzlich verwirkt haben.

Zugleich ist dort angedeutet, daß es noch einer gesetzlichen Be— stimmung darüber bedarf, ob die Verurtheilung einer Militairper⸗ son zu der unter Litt. b. erwähnten Strafe die Entfernung aus der Armee stets nach sich ziehen soll.

Bi z—ur Emanirung einer solchen gesetzlichen Vorschrift kann jedoch diese Frage nicht völlig unentschieden bleiben; vielmehr ist in allen bis dahin vorkommenden derartigen Straffällen eine Bestim— mung darüber erforderlich, ob der Verurtheilte jn der Armee ver— bleiben soll oder aus dem Militair⸗-Verhältniß gänzlich zu entlas— sen ist. ; ;

Hwa nun von allen gegen Militairpersonen des Soldatenstan⸗ des bei Civilgerichten ergehenden, auf diese Strafe lautenden Er— kenntnissen nach der Verfügung des Herrn Justiz-Ministers vom 29. Juni 1851 (Königlich Prieußischer Staats -Anzeiger Nr. 5) die Landwehr⸗-Brigade-Commandeure von den Beamten der Staats⸗ Anwaltschaft durch Mittheilung des Tenors des rechtskräftigen Er— kenntnißses Nachricht erhalten sollen, so ersuche ich das Königliche General- Kommando ergebenst, die Landwehr-Brigade-Commandeure anzuweisen, bis auf weitere Bestimmung diese Erkenntnisse sobald sie ihnen von den Beamten der Staats⸗Anwaltschaft nitgetheilt werden, dem Kriegs-Ministerium zur Einholung der Allerhöchsten Entscheidung über das Verbleiben der Verurthelllen in der Ariner einzusenden.«

Auch wolle das Königliche General-Kommando die Landwehr— Brigade⸗-Commandeure darauf aufmerksam machen, daß es nicht unzweifelhaft ist, ob die Cvilgerichte nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung ohne eine neue gesetzliche Bestimmung die Nothwen? digkeit anerkennen werden, gegen Unteroffiziere und Gemeine des Beurlaubtenstandes bei der Verurtheilung zur Zuchthausstrafe zu— gleich die Ausstoßung aus dem Soldatenstande auszusprechen, und daß es, wenn im Tenor eines gegen dieselben ergehenden, auf Zucht— hausstrafe lautenden Erkenntnisses die Ausstoßung aus dem Sol— datenstande nicht ausgesprochen sein sollte, der Anzeige an d Kriegs-Ministerium unter Mittheilung des Tenors des Erkenn nisses bedarf, um wegen der Entfernung der Verurtheilten aus d Armee das Erforderliche zu veranlassen. .

Schließlich wird das Königliche General-Kommando ergebenst ersucht, von dem Inhalte dieses Erlasses auch den mit Gerichtsbar— keit versehenen Militair-Befehlshabern Kenntniß zu geben und ihnen die Anweisung zu ertheilen, in allen Fällen, in welchen gegen Mi— litair-⸗Personen des Dienststandes durch ein von ihnen angeordne⸗ tes Spruchgericht auf zeitige Untersagung der Ausübung der bür— gerlichen Ehrenrechte erkannt wird, das Erkenntniß, insofern die Bestäligung dem Militair-Besehlshaber zusteht, nach der Publication zu dem vorerwähnten Zwecke dem Kriegs⸗Ministerium einzureichen.

Berlin, den 25. Jul 1851.

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Der Kriegs⸗Minister. Für denselben:

von Wangenheim. An sämmtliche Königliche General-Kommandos ꝛ0. Folgt die Allgemeine Verfügung des 14. Juli 1851

Civil-Gerichtsbarkeit unterworfenen, im lichen Individuen zur Anwendung kommen. Staats-Anzeiger Nr. 17.) Des gl, von 7 Jul Strafe der Einstellung in die Festungs—

———

Justiz-Ministers vom betreffend die Strafarten, welche gegen die der Militairverbande be find (Königlich Preußische betreffend die Aufhebung Straf⸗Sectionen der Civil-Gerichtsbarkeit unterworfenen, im Militairverbande! lichen Individuen. (Königlich Preußischer Staats Anzeiger Ni

1851 .

Bekanntmachung vom 30. Juli 1851, betreffend die Errichtung

Central-Büreaus für lste und Zte Landwehr⸗Regiments.

Nachdem für den Geschäfts⸗-Betrieb des Bataillons 20sten Landwehr -Regiments ein Central-Büreau hier

selbst (Bauhofsgasse Nr. 6) errichtet worden ist, wird es erforder⸗

lich, daß von jetzt ab alle Requisitionen in Kontrol-Angelegenheiten

eines

X . 22 das Bataillon 20sten

. 1 Ulsten und des 3ten