1851 / 35 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Da dergleichen Erwerbungen, um auf dem kirchlichen Gebiete zu voller Rechtskraft zu gelangen, grundsätzlich der Zustimmung der betreffenden Diözesan-Oberen bedürfen und es nicht zulässig erscheint, daß von Seiten der Staatsgewalt über die Genehmigung eines noch nicht in vollständige Rechtsverbindlichkeit übergegangenen Geschäfts Beschluß gefaßt werde, so veranlasse ich die Königliche Regierung, bei Anträgen der gedachten Art, welche den bestehenden Gesetzen gemäß an mich zu gelangen haben, jeder zeit zu erwähnen und nachzuweisen, daß die erforderliche Zustimmung und Genehmigung der betheiligten Diözesan⸗Behörde dem in Frage stehenden . bereits zu Theil geworden sei.

Berlin, den 15. Mai 1851.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. von Raumer.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Verfügung vom 12. Juni 1851 betreffend die vor der Berufung von Vorstehern an höheren Töchterschulen über ihre politische Hal— tung und die Zuverlässigkeit ihrer Gesinnung einzuziehenden Erkundigungen.

Auf meine Anfrage vom 4. April d. J., ob das Königliche Provinzial-Schulkollegium vor der von ihm ausgegangenen Bestä— tigung des früheren Predigers und Rektors N. N., als Vorsteher einer höheren Töchterschule, die für solchen Fall nöthigen Erkundi— gungen eingezogen, hat sich das Königliche Provinzial- Schulkolle— gium in dem Bericht vom 16. April d. J. auf die dem N. N. von der Königlichen Regierung in N. N. ausgestellten Zeugnisse beru— fen, welche sich sowohl über seine Befähigung, wie über seine Amts- führung, in der anerkennendsten Weise aussprächen.

Die Königliche Regierung in N. N., von mir veranlaßt, Ab— schrift dieser von ihr dem N. N. ausgestellten Zeugnisse einzureichen, hat mir angezeigt, daß sie demselben trotz seines Ansuchens ein sol⸗ ches vor seinem Abgang von N. N. nicht ausgefertigt habe. Vor mehreren Jahren habe der N. N. allerdings belobende Anerken— nungen seiner Leistungen und seiner Verdienste um die Hebung der bei seinem Amtsantritt auf einer sehr niedrigen Stufe befindlichen Stadtschule in N. N. empfangen; allein diese Anerkennungen rühr— ten aus einer Zeit her, wo die organisatorische Tüchtigkeit und das Lehrgeschick des N. N. noch nicht durch später in Betreff seiner po— litischen Haltung und der Zuverlässigkeit seiner Gesinnung gemachte auffällige Erfahrungen verdunkelt waren.

Ich kann es nur mißbilligen, daß das Königliche Provinzial— Schulkollegium bei dieser Gelegenheit in Nichtbefolgung meines Er— lasses vom 22. Januar d. J. (Minist. Bl. S. 4) es unterlassen hat, sich auf zuverlässigem Wege vollständige und sichere Ueber— zeugung von der Würdigkeit des N. N. zu verschaffen. Indem ich für künftige ähnliche Fälle eine sorgfältigere Beobachtung und Aus— führung der bestehenden Bestimmungen seitens der Königlichen ö erwarte, veranlasse ich dasselbe, der erneren Haltung und Führung des N. N. eine besondere Aufmerk— samkeit zuzuwenden und erforderlichen Falls mit Entschiedenheit gegen ihn disziplinarisch zu verfahren.

Berlin, den 12. Juni 1851.

An das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium in N. N.

Abschrift zur Nachricht und mit der wiederholten Veranlassung, sich bei allen Anstellungen, Befoͤrderungen, Bestätigungen ꝛc. 2c. über die betreffende Person zuverlässige Kenntniß zu verschaffen. Zeugnisse, namentlich aus älterer Zeit, welche von den Berwerbern produzirt werden, sind in der Regel nicht als genügend anzuschen, vielmehr wird zur vollständigen Feststellung des Sachverhältnisses

eine amtliche Rückfrage bei der betreffenden Behörde nothwendig

Berlin, den 12. Juni 1851. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten. von Raum er.

sein.

An sämmtliche Königl. Provinzial-⸗Schullollegien und die Königl. Regierungen.

Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königliche Konsistorien, vom 14. Juli 1851 betreffend das kirchliche Kollelten⸗Wesen.

Durch mehrere, von verschiedenen Seiten her in neuerer Zeit an uns ergangene Veranlassungen sind wir darauf geführt worden, die in der evangelischen Kirche unseres Landes bestehenden Einrich— tungen in Betreff des kirchlichen Kollekten⸗Wesens zum Gegenstande einer näheren Prüfung zu machen.

„Aus den uns hierüber schon jetzt zu Gebote stehenden Mate— rialien haben wir die Ueberzeugung gewonnen, daß, abgesehen von den durch besondere Umstände bedingten außerordentlichen Kirchen Kollekten, die Zahl der stehenden, regelmäßig wiederkehrenden Kol— lekten in vielen Theilen des Landes das wünschenswerthe Maß überschreitet, daß bei der Anordnung derselben oft sehr zufällige Umstände eingewirkt haben und das Wesen der kirchlichen Kollekten, als einer von der Kirche zu hegenden und zu pflegenden christlichen

Liebesthätigkeit dabei nicht immer im Auge behalten worden ist, und daß aus beiden, aus der Ueberfüllung der Gottesdienste mit Kol⸗ lekten, wie aus der Benutzung derselben zu Zwegen, welche der Kirche, wenn auch nicht völlig fremd, doch oft sehr fern liegen eine Abstumpfung der christlichen Mildthätigkeit hervorgegangen ist welche im kirchlichen Interesse nur tief beklagt werden kann.

Die evangelische Kirche wird aber gegenwärtig um so mehr verpflichtet sein, der Ordnung des Kollekten-Wesens eine sorgfäl⸗ tige Aufmerksamkeit zu widmen, als mit der wachsenden Erkenntniß von den weitumfassenden Aufgaben und Bedürfnissen der Kirche nach Innen und nach Außen auch die Unzulänglichkeit der ihr zu Gebote stehenden Mittel immer liefer und ernster sich fühlbar macht und die Schwierigkeiten, aus öffentlichen Fonds Hülfe zu erlangen, durch die veränderte Form ver Staatsverfassung sich vermehrt haben. Die Kirche wird daher unter allen Umständen die freie Liebe ihrer Glieder als ihr schönstes und reichstes Gut zu betrach— ten haben, und dies um so mehr, als sie sich bewußt sein wird, daß an diesen freien Gaben der Liebe zugleich die Kraft des Glaubens und der Segen des Gebetes haftet.

Welche Kraft diese freie christliche Liebe bei richtiger Anregung auch in unserer 3 it noch zu entwickeln vermag, beweist die Thatsache, daß im Jahre 1815 eine am Sonntage vor dem Todestage der Hochseligen Königin Luise in allen Kirchen des Landes gesammelte gußerordentliche Kollekte für die erblindeten Krieger, ungeachtet der

Erschöpfung des Landes durch die Kriegsjahre und ungeachtet zweier schon vorangegangener Kollekten zu ähnlichen Zwecken, einen Ge- sammt- Ertrag von nahe an 25,009 Thlr. erbracht, und daß im evangelischen Kirchen gesammelte

Jahre 1842 die nur in den Kollekte zur Auestattung der wohlihätigen Stiftungen in dem neu— krrichteten evangilischen Bisthum zu Jerusalem einen Stiftungs— sonds von etwa 45,000 Thlr. gewährt hat.

Um aber diesen in unserer Kirche lebendigen Trieb christlicher richtig zu pflegen und zu leiten, erscheint es uns nothwendig, außer einer sorgfaltigen und haushälterischen Benutzung des Mittels er ) namentlich auch in Ansehung der bishrrigen steh enden Kollekten eine strenge Prüfung und Aus. wahl eintreten zu lassen, um dieselben auf ein billiges und den

Liebe außerordentlicher Kollekten, kirchlichen Zwecken enisprechendes Maß herabzusetzen.

Hierzu i

aller in den verschiedenen Landestheilen bestehenden regelmäßigen

Kollekten, ihrer Erträge, des Grundes ihrer Anordnung und des Erst aus einer solchen Uebersicht

Zweckes ihrer Verwendung. werden sich die weiteren Maßnahmen mit Sicherheit ergeben.

Wir fordern daher das Königliche Konsistorium auf, uns zur Gewinnung einer solchen Uebersicht behülflich zu sein, und fügen wir zu diesem Ende zwei Tabellen (A. und B.) hier bei, nach deren An- Zur nähe⸗

leitung wir dieses Material geordnet zu sehen wünschen. ren 96 derselben fügen wir Folgendes hinzu:

meln.

plaren, als evangelische Kirchen in der Provinz sind, drucken und

sie durch die Superintendenten den einzelnen Pfarrern zur Aus⸗

füllung zugehen zu lassen haben. Demnächst werden dieselben nach Superintendentur-Kreisen von den Superintendenten zu sam— meln und dem Königlichen Konsistorium zur weiteren Benutzung wieder zuzusenden sein.

*) Tabelle A. In der evangelischen Kirche zu N., Diözes NN., Pro-

vinz NN., werden jährlich folgende regelmäßige Kirchenkollekten gesammelt:

[) Laufende Nummer. 2) Bezeichnung und Bestimmung der Kollekte. 3) Wie oft im Jahre die Kollefte stattfindet. 4) An welchen Sonntagen. 5) An wen der Ertrag abgeführt wird. 6) Ertrag der Kollekte in den Jahren

X. 1841 Rthlr.

b. 1842 .

c. 1843

d. 1844

e. 1845

f. 1846

g. 1847

h. 1848

i. 1849

k. 1850 n 6 ö 7) Gesammt-Ertrag der letzten 10 Jahre Rthlr. Sgr. Pf. 8) Selt wann die Kollekte besteht und auf welcher Anordnung dieselbe

beruht. NB.

C

2 r ,

* *

Geistlichen keine zuverlässigen Nachrichten darüber zur

Hand sind. ; . . Ünter den regelmäßigen Kollekten sind auch die seit dem Jahre 1845 von Jahr zu Jahr gestatteten Kollekten für die Zwecke der Gußtav Adolph⸗Stiftung mit aufzuführen. Sollten dieselben in der Kirche nicht abgehalten worden sein, so ist dies in der Tabelle zu bemerken.

2)

. st sedoch das uns zu Gebote stehende Material nicht ausreichend, sondern wir bedürfen vorab einer genauen Uebersicht

Die Tabelle A*) wird als Grundlage zu benutzen sein, um danach aus den einzelnen Parochieen die Materialien zu sam⸗ Das Königliche Konsistorium wird dieselbe in so viel Exem⸗

1) Die Rubrik 8 bleibt unausgefüllt, wenn den betreffenden

187 ö Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld- Cours

In Beziehung auf die Rubrik 8 ist bereits unter der Tabelle selbst bemerkt, daß es zur Ausfüllung derselben nicht erst weitläusi⸗ ger und zeitraubender Nachforschungen von Seiten der einzelnen Pfarrer bedarf, sondern daß dieselbe, wo dem einzelnen Geistlichen keine zuverlässigen Nachrichten darüber zur Hand sind, unausgefüllt bleiben mag. Die Superintendenten, und in höherer Stufe das Königliche Konsistorium selbst, werden diesen Mangel aus den aus anderen Parochieen ihnen zufließenden Nachrichten und den aus eigener amtlicher Wissenschaft ihnen bekannten Thatsachen zu er— gänzen leicht im Stande sein.

Wir überlassen es ferner dem Ermessen des Königl. Konsisto— riums, dieser Tabelle noch eine neunte Kolonne Bemerkungen hinzu— zufügen, in welcher die Pfarrer sich namentlich darüber äußern mö⸗ gen, ob die betreffende Kollekte zu besonderen Wahrnehmungen über die Empfänglichkeit der Gemeinden für dieselbe Veranlassung ge⸗ geben hat, und ob innere kirchliche Gründe für die Beibehaltung oder Abstellung der Kollekte erfahrungsmäßig hervorgetreten sind. Sollte es jedoch dem Königl. Konsistorium aus irgend welchem Grunde nicht angemessen erscheinen, hierüber die Aeußerungen aller einzelnen Pfarrer zu provoziren, so wird doch ein Urtheil dieser Art jedenfalls von den Superintendenten besonders zu erfordern sein, um bei dergleichen Aeußerung des Königl. Konsistoriums als In— formation benutzt werden zu können.

II. Die Tabelle B. *) wird auf Grund der ausgefüllten Ta— bellen A. von dem Königl. Konsistorium für den ganzen Umfang der Provinz aufzustellen sein und eine Uebersicht Üüber die in der Provinz bestehenden Kollekten, ihren Ertrag und ihre Beschaffen— heit gewähren. Aus der Gesammtheit dieser Tabellen B. für alle acht Provinzen wird sich die Total-Uebersicht ergeben.

Für die Aufstellung und Sammlung der Tabellen A. bestim— men wir die Frist von drei Monaten, für die Zusammenstellung der Tabelle B. eine Frist von anderweitig drei Monaten, dergestalt, daß wir nach Ablauf von sechs Monaten in dem Besitze des gesammten

Materials zu sein wünschen.

Das Königliche Konsistorium wolle in seinem Schlußbericht mit der Tabelle Bz. auch die gesammelten Tabellen A. mit einsenden und zugleich 1) zu jeder einzelnen Kollekte eine Abschrift derjenigen Erlasse

oder Verordnungen, auf welche die Einführung der Kollekte sich gründet, und

eine motivirte gutachtliche Aeußerung über deren fernere Bei— behaltung oder Abstellung, so wie über die Mittel und Wege, wie eine solche Abstellung ohne Verletzung wirklicher Rechte oder auch nur zu schonender rechtlicher Interessen eventuell herbeizuführen sein möchte.

Hiernach empfehlen wir die weitere Vorbereitung dieser Sache der Umsicht und Treue des Königlichen Konsistoriums.

Berlin, den 14. Juni 1851.

Evangelischer Ober-Kirchen-Rath.

*) Tabelle B. In den evangelischen Kirchen der Provinz NN. werden

jährlich folgende regelmäßige Kirchenkollekten gehalten: 1) Laufende Nummer. 2) Bezeichnung und Zweck der Kollekte. 3) In welchen Theilen der Provinz diese Kollekte stattfindet. In wie vielen Kirchen. Wie oft im Jahre. ) An welchen Sonntagen. . 7) Wohin der Ertrag geführt wird. 8) Ertrag der Kollekten in den Jahren. 2) 1841 Rthlr. Sgr. b) 1842 1 . c) 1843 t 4) 1844 e) 1845 45 1846 3) 1847 5 1848 5 1849 EP) 1850 n . . 9) Gesammt-Ertrag in den letzten 10 Jahren Rthlr. Sgr. Pf. 10) Seit wann die Kollekte besteht und auf welcher Anordnung dieselbe beruht.

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Abgereist: Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl. bayerischen Hofe, von Bockelberg, nach Kremmen.

Königliche Schanspiele.

Sonnabend, 9. August. Im Schauspielhause. 127ste Abon— nements-Vorstellung: Der alte Magister, Schauspiel in 3 Abtheil, von R. Benedix. Hierauf: Der Kurmärker und die Picarde 1815, Genrebild, von L. Schneider.

der Berliner Häörse, vom S. August 1851.

D echsel- Comrse

Preuss. Courant.

vom 7. August 1851. Brief.

Geld.

Amsterdam dito 250 FI. d 5 300 Mb.

Wien im 20 Fl. Fuss l. Lugsburg 150 FI. Breslau 100 Thlr. Leipzig in Courant im 14 Thlr. . wd

Franksurt a. M. südd. VW. Petersburg

106 Thlr. 100 FI. 100 8RbI. ]

Hands - C nmnSge vom 8. August 1851.

Eren, Freiminie nleiheee 5 1672 dite Stadt Anleibe von 1850... ..... .... 45 101 gar,, . S8 Oder -·Deich- Bau- Obligationen. ...... ..... ..... 47 Prämienscheine der Scehandlung à St 50 Thlr. Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 37 Berliner Stadt- Obligationen. .. ö . 3

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dito dito Woestpreussis che Pfandbriefe... ..... ...... .... Grossherzl. Posensche dito dito dito dito Osipreuss ische dito Pommersche dito Kur- u. Neumärk. dito Schlesische kJ dito vom Staat garantirt Lit. B... ...... Preussische Rentenbriefe. . . . . . Preussische Bank-Antheil-Scheine. . . ..

31138381313

d d 8 . 8 .

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J, JJ . Andere Goldmünzen à 5 Thlr.. . . . ... . . . .... Dis conto

Len In, Preuss.

Courant.

den 8. August 1851.

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ric. Geld.

en,, . S635

dito Prioritäts- ....

Berlin- Anhalter Lit, A. d. H... ....

Berlin- Hamburger ö.

Berlin-Stettiner ...

Bergisch- Märkisches... .... ———

dito Prioritãts- .....

dito 1 dito dito II. . ö Berlin- Potsdam-Magdeburger . .... ...... ...... dito Prioritãts Obligat. dito dito dito dito Lit. D.

dito Cöln- Mindener ... dito P dito dito

Dũüss eldorf- Elberfelder. .

dito Prioritãts-.

Magdeburg - Halberstädter. .

dito Prioritäts- ... ......

Magdeburg Wittenberge...

dito Prioritãts ..

Niederschlesisch-Märkische ..... ......

dito Prioritãts .. dito Prioritãts· ..

dito Freier hi-, . dito Priorit. III. Serie

Oberschlesische Lit. X......

dito Prioritats- .. dito .

Prinz Wilhelms (Steele - Vohwinkel).

dito Prioritäts-. dito II. Serie ;

Rheinische .. ü dito (Stamm-) Prioritäts- dito Priori 218 dito vom Itaat garantirte.

Ruhrort - Cretfeld-Rreis- Gladbacher...

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