1851 / 40 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn. Die Herren Actionaire der Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗-Gesellschaft werden mit Bezugnahme auf die Artikel 8 und 9. des Statuts hierdurch aufgefordert, die fünfte Einzahlung mit 20 pCt. oder 40 Thalern per Actie vom 20. bis 25. August 1851 nach ihrer Wahl in Aachen bei Oeder u. Comp. oder bei C. Wintgens-Oeder,

in Amsterdam bei Nypels u. Comp.,

in Berlin bei Anhalt u. Wagener,

in Köln bei S. Oppenheim jr. u. Comp.

oder beim A. Schaaffhausen'schen Bankverein, in Mastricht bei G. Tielens ains C fils, gegen deren provisorische Quittung zu leisten. gin die Zahlungen in Mastricht und Amster⸗ dam ist der Cours auf Fl. 70,40 niederländisch Courant für 40 Thaler preußisch Courant fest— gesetzt.

Gegen Einsendung der vorerwähnten proviso— rischen Quittungen und unserer Partialquittungen über die vierte Einzahlung können die über 60 Prozent oder 120 Thaler lautenden neuen Par- iialquittungen bei uns in Empfang genommen werden. Aachen, 21. Juli 1851.

Die Direction der Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn-⸗Gesellschaft.

I2099 Edittal-⸗- Ladung. Bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Dresden haben:

1) der Auszügler David Wilde zu Langen— reinsdorf, daß ihm die Talons d. d. 1. Januar 1844 und die Coupons vom 1. Oktober 1846 der beiden Königlich Sächsischen Staatsschulden⸗— Kassenscheine vom Jahre 1844

Litt. E. Nr. 2916 über 50 Thlr. und Litt. C. Nr. 1148 über 200 Thlr.,

2) der Kramer Carl Ernst Ludwig Schäffer zu Leipzig, daß ihm die dreiprozentige landschaftliche Obligation

Litt. Odd. Nr. 6805 über 100 Thlr.,

3) Johanne Sophie Hendrich daselbst, als Erbin Carl Wilhelm August Schubert's, daß diesem ihrem Erblasser der zweiprozentige Königlich Sächsische Kammer⸗Kredit⸗Kassenschein

Litt. Dd. Nr. 4701 über 50 Thlr.,

4) Christoph Heinrich Preißker zu Ottendorf und Genossen, als Erben Even Inlianen verw. Börner, früher verm. Geßner, geb. Philipp, daß der Letzteren der zweiprozentige Königl. Sächsische Kammer⸗Kredit ⸗Kassenschein

Litt., Ce. Nr. 7345 über 100 Thlr.,

5) der Einwohner Andreas Muller zu Quatitz, daß ihm der dreiprozentige Königlich Sächsische Steuer Kredit⸗Kasfenschein über 20 Thlr.

Litt. Cc c. Nr. 94 nebst dem Talon 4 4. 1. April 1845 und den Zins- Coupons auf Ostern und Michaelis 1848,

6) der Pastor M. Ernst Leberecht Petrinus zu Panitzsch, daß ihm die drei Obligationen der früheren Königlich Sächsischen Kassendillete-Kom— missions⸗ Anleihe

Litt D. Nr. 214 zu 100 Thlr., n 47 zu 50 Thlr., PE * 48 zu 50 Thlr.,

7) die Gemeinde Tauhardt, daß ihr der zwei⸗ prozentige Königlich Sächsische Kammer-Kredit⸗ Kassenschein über 100 Thlr.

Litt. Ce. Rr. 6075,

8) Christiane Charlotte Amalie, verehel. von Reibnitz, geb. Scholber, in Altenburg, daß ihr der Talon d. d. 1. Januar 1814 zu dem drei- prozentigen Königlich Sächsischen Siaatsschulden= Kassenschein vom Jahre 1844 über 10090 Thlr.

8) der G rel. 6 94 ie.

er Gutsbesitzer Johann Friedrich Hofmann in Klotzsche, daß ihm der Talon 4. er nn, 1842 von der landschaftlichen Obligation über

25 Thlr. Litt. ff. Nr. 2261,

19) Berend Lehmann in Dresden, daß ihm der Talon d. d. 1. April 1842 von der land- schaftlichen Obligation über 25 Thlr.

Lüitt. Gff. Nr. 791,

11) Therese verehel. Sohrmann, geb. Schließer,

zu Leuteritz, und Auguste verehel. Franz, geb.

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Schließer, zu Brießnitz, als Erben des Oekonomie⸗ Veiwalters Johann Paul Schließer zu Moritz- burg, daß ihrem genannten Erblasser die drei Königl. Sächsischen Kammer-Kredit-Kassenscheine Litt. Ce. Nr. 7398 über 100 Thlr., Dd. * 782 über 50 Thlr.,

Dd. * 56050 über 50 Thlr.,

12) Juliane Emilie verw. Lange, geb. Frentzel, in Leipzig, und Heinrich Adam Siegel in Alters- vormundschaft Bertha Laula und Friedrich Guͤstav Adolf's Geschwister Lange, als Erben des Schleiser⸗ meisters Friedrich Gonlob Lange in Leipzig, daß ihrem genannten Eiblasser der Talon d. d. 1. April 1842 zu dem Königlich Sächsischen Steuer= Kredit -Kassenschein

Lit. Ddd. Nr. 4737 über 100 Thlr.,

13) die Auszuglerin Auna RNosina verw. Jischer zu Röhrsdorf, daß ihr zwei Königlich Sächstsche Steuer Kredit · Kassenscheine

Litt. Cc c. Nr. 616d über 200 Thlr.,

» Ddd. „» S590 über 100 Thlr., nebst Talons d. d. 1. April 1845 und Ceupons fur 1. April 1846 bis mit 1. Ottober 1848,

14) der Altersvormund der minderjährigen Kinder Johann Gottlob Riedel's, der Gutswbe— sitzer Carl Gotthelf Goldammer zu Bockwitz, daß ihm die Coupons auf die Termine Michaelis 1846 und Ostein 1847 zu den seinen Pflege— befohlenen gehörigen Landrentenbriesen

Lit B. Nr. 2359 über 6560 Thlr.,

v Gn ne, 9744 über 100 Thlr.,

r r 97 ber no Thlr.,

» B. » 5925 über 500 Thlr. abhanden gekommen seien, angezeigt und auf Er— öffnung des Edittal-Verfahrens angetragen.

Da nun die vorstehend unter Ni. 1, 5, 11 und 13 Genannten den von ihnen angegebenen Verlust insoweit bescheinigt haben, daß sie zur eidlichen Bestärkung ihrer Behauptung zuzulassen unbedenklich erschienen, was aber die unter Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 12 und 14 aufgeführten Sitaatspapiere, auch beziehendlich Talons und Coupons anlangt, hinsichtlich derselben die ge— setzliche Verjährungszeit von 10 und beziehend— lich 3 Jahren abgelaufen ist und weder zu dem einen, noch zu dem anderen der bezeichneten Dokumente oder zur Erhebung der darin ver— schriebenen Kapitalien und beziehendlich Zinsen außer den Antragstellern Jemand sich gemeldet hat, so hat das Königliche Appellationsgericht obigem Suchen stattzugeben beschlossen.

Es werden demnach alle diejenigen, welche an den voraufgeführten Dokumenten oder an den darin verschriebenen Kapitalien und beziehendlich Zinsen Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich und peremtorisch geladen,

den 1 Sept emhet 4651 zur gehörigen Gerichtszeit allhier an Appella— tionsgerichtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich an— zugeben, ihre vermeintlichen Ansprüche bei deren und dem Verluste der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vori— gen Stand anzumelden und zu bescheinigen, des Eintritts dieser Rechtsnachtheile auch schon im Falle des Außenbleibens in dem vorstehend an— beraumten Termine gewärtig zu sein, mit dem be⸗ stellten Kontradiktor rechtlich zu verfahren, binnen 4 Wochen zu beschließen und sodann ohne weitere besondere Ladung

den 1. No vember 1851 der Eröffnung eines Urtels, auch, daß solches hinsichtlich der Außenbleibenden an besagtem Tage Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht er— achtet werden wird, sich zu versehen.

Zugleich werden alle auswärtigen Interessenten bedeutet, zu Annahme fernerer Ladungen Bevoll— mächtigte an hiesizem Otte, insoweit dies bis jetzt noch nicht erfolgt, zu bestellen und dieselben allhier namhaft zu machen, außerdem aber zu er warten, daß ihnen dergleichen nach Befinden von Gerichts wegen werden zugeordnet werden.

Dresden, den 19. März 1851.

Königlich Sächsisches Appellanionsgericht. Dr. Meißner.

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der Ritter güter Linden und Wendessen. Auf den Antrag des Eigenthümers ist von mir,

dem unterzeichneten Notar, zum öffentlichen und

meistbietenden Verkauf der im Herzogthum

Braunschweig bei Wolfenbüttel belegenen von

Lauingenschen Rittergüter Linden und Wen— dessen Termin auf

den 15. September d. J., Morgens 10 Uhr, anberaumt, zu welchem Kauf— lustige in meiner Wohnung hierselbst zu erschei— nen und ihre Gebote abzugeben hierdurch einge— laden werden.

„Die Rittergüter Linden und Wendessen, in einer anmuthigen und ergiebigen Gegend des Herzogthums Braunschweig belegen und ersteres etwa 20 Minuten von Wolfenbüttel und eine Meile von Braunschweig entfernt, begränzen ein— ander und werden beide von der Berlin-Kölner Eisenbahn unmittelbar berührt; sie sind überdies durch eine Chaussee mit Wolfenbüttel und Braun— schweig verbunden, und in Wolfenbüttel befindet sich ein Stationsort der Berlin-Kölner Eisenbahn.

Beide Güter sind mit guten Wohnhaäusern und allen erforderlichen Wirthschaftsgebäuden vollstän— dig versehen, und das Wohngebäude des dem Rittergute Linden einverleibten, vormals von Bötticherschen Guts ist als ein für sich belege— ner Landsitz durch Vermiethung zu nutzen; die Versicherungssumme für sämmtliche Gebäude be— trägt 61,550 Thaler.

Das Areal der Güter Linden und Wendessen begreift nach vollständig ausgeführter Gemein— heitetheilung und Separation an

Gärten 41 Morgen 61 Ruthen,

k 5 98

; Y) 10 Aenger ö 8 Wannewegen und ? Gräben: 3.5. 4 8 50. * und zu den sonstigen Nutzungsgegenständen ge— hört die Jagd auf eigenem Areale, Brennerei und Braucter, Kruggenechtigkeit nebst Schmiede, die Fischerei ünd das Einkommen aus den Häus— ingswohnn ; . . ne,, . von Linden und Wendessen gehören rücksichtlich ihrer Eitragsfähigkeit zu den besten des Herzogthums, und bei der vorzüglichen, zum Anbau aller Früchte und namentlich auch der Zuckerrüben geeignelsen Bodenbeschaffenheit bei der dem Absatze und Bezuge aller landwirth— schaftlichen und technischen Produkte förderlichen Verbindung der Güter mit der Berlin-Kölner und Halberstädter Eisenbahn und der Nähe der Städte Braunschweig und Wolfenbüttel würde eine Rübenzuckerfabrik unfehlbar unter den gün— stigsten Verhältnissen anzulegen sein.

Beide Güter sind von dem gegenwärtigen Ei— genthümer bisher in Combination mit einander bewirthschaftet; jedes derselben ist jedoch mit ei— genen genügenden Wohn- und Wirthschaftsge— bäuden, mit einem für sich bestehenden Areale, namentlich das Gut Linden mit

25 Morgen 97 Ruthen Gärten, ö 89 Ackerland, 80 50 ö Wiesen, 93 5 . Aenger, ö 50 * Gräben u. Wan— newegen, das Gut Wendessen mit: 15 Morgen 84 Ruthen Gärten, 686 . 16 v Ackerland, 39 J 3 Wife, 46 n . auch mit einem vollständigen Inventare versehen, und dieselben werden zusammen und jedes ein— zeln zum Verkaufe ausgestellt werden.

Auf dem Rittergute Linden befindet sich eine vor drei Jahren angelegte und für 6 Wispel Kartoffeln täglich eingerichtete, mit Dampfma— schinen versehene Spiritusbrennerei.

Die diesjährige Aerndte und das Inventar sol— len im Kaufe begriffen sein, und den Kauflusti— gen wird daher anheimgegeben, die noch im Felde stehenden Früchte baldigst in Augenschein zu nehmen.

Von dem Kaufgelde für beide Güter können auf eine Reihe von Jahren etwa hundert sieben tausend Thaler, für den Fall des Einzelnverkauss aber an Linden etwa 76,000 Thaler und an Wendessen etwa 32,000 Thaler gegen Verzinsung stehen bleiben.

Die Verkaufsbedingungen können vom 12. Au— gust d. J. an bei mir und auf den Gütern Lin- den und Wendessen eingesehen, auch gegen Er— stattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.

Wolfenbüttel, den 30. Juli 1854.

W. Schulz, Notar und Obergerichts -Advokat.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag ver Vederschen Geheimen Ober / Hofbuch druckerei.

Das Abonnement beträgt; . z Rthlr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne . Preis- Erhöhung. Mit Seilage (Preuß. Adler Zeitung) in Serlin 1 Rthlr. 7 Sgr. tz Pf. in der ganzen Monarchie:

922 ** 7

. .

1ẽnthlr. 173 s8gr am. 5. 5 .

Staats-

Alle Post-Anstalten des An -- und Auslandes nehmen gSestellung auf dieses slatt an, für gSerlin die Expeditionen des Preuß. Staats—= Anzeigers: Sehren- straße wr. 57 und Schadows-⸗3traße wr. 4.

M 40.

Berlin, Freitag den

1851.

15. August

Sanssouci, den 13. August.

sCe * [ ** 1 2020 * 97 r,. 54 Se. Majestät der König sind von Allerhöchstdero Reise nach Königsberg in Preußen auf Schloß Sanssouci zurückgekehrt.

Se. Majestat der König haben Allergnädigst geruht: Den seitherigen Regierungs-Rath von P rittwitz in Breslau

zum Ober-Regierungs-Rath und Regierungs-Abtheilungs-Dirigen—

ten zu ernennen. z ;

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verordnung vom 2. August 1851 betreffend die Zoll-Abfertigung der aus dem Auslande durch den östlichen Theil der Monarchie transitirenden Post-Sendungen nach Greussen.

Der Herr General-Steuer-Direktor hat sich damit einverstan— den erklärt, daß die Zoll⸗-Abfertigung der aus dem Auslande ein— gehenden, durch den östlichen Theil der Monarchie Post⸗ Sendungen nach Greussen nicht ferner in Artern sondern ausschließlich in Sondershausen bewirkt werden soll. .

Die Post-Anstalten werden angewiesen, die betreffenden Sen— dungen nach Greussen behufs der Zoll-Abfertigung auf Son ders hausen zu spediren. . ;

Berlin, den 2. August 1851.

General⸗-Post⸗Amt.

Bekannt m a chu n. Pe T fschiff⸗RVerbin? s Stetti s Post-Dampfschiff-Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen.

Die Post-Dampfschifffahrten zwischen sinden in diesem Jahre, wie folgt, statt: aus Stettin Dierstag und Freitag Mittags, nach Ankunft des um 62 Uhr früh von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges, in Kopenhagen Mittwoch und Sonnabend früh; entgegengeseßzt: aus Kopenhagen Sonntag und Mittwoch Nachmittags, in Stettin Montag und Donnerstag Vormittags, berechnet auf den Anschluß an den um 12 Ühr Mittags nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug. ĩ Das am Dienstag von Stettin abfahrende Schiff steht mit m am Mittwoch, Mittags, von Kopenhagen nach Gothenburg und Ghristiania abgehenden Dampfschiffe in genauem Zusammenhange und vermittelt auf diese Weife eine ununterbrochene Verbindung mit Gothenburg und Norwegen. Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder von Swine— münde nach Kopenhagen oder entgegengesktzt beträgt: für den ersten Platz 77 Rthlr., für den zweiten Platz 5* Rthlr. und für einen Deckälatz 3 Rthlr. preuß. Eon. Auf Mitnahme von Kindern und auf Reisen von Fami⸗ lien findet eine Moderation Anwendung. Güter werden gegen billige Fracht befördert. 6 11 Tour ven Stettin nur nach Swinemünde oder ent⸗ *. n. eträgt das Passaglergeld 15 Thaler pro Person mit Maßgabe, daß für Domestiken, die mit ihren Herrschaften

Stettin und Kopenhagen

transitirenden . . ö derliche Rückmeldung zu erlassen haf.

Verordnung vom 7. August 1851

Posten in die

a Staats J

getheilt und jeder der Sectionen A.

reisen, der ermäßigte Satz von 3 Thaler Pr. Ert. pro Person erhoben wird. . ;

Berlin, den 4. August 1851. General-Post-⸗Amt.

92 F ö 1 f. * 23 *

Verordnung vom 7. August 1851 betreffend die Vereinnahmung

des Porto von den Vereins-Post-Verwaltungen für die in ihren resp. Bezirken aufgelieferte Korrespondenz.

Nach den Grundsätzen des deutschen Post-Vereins-Vertrages hat jede Vereins⸗Post-Verwaltung das Porto vom Absenbunges⸗ Orte, bis zum Bestimmungs-Orte im Post⸗ Verein resp. bis zur Vereins⸗Gränze für alle Briefpost-Sendungen zu beziehen welche in ihrem Bezirke aufgeliefert werden. Es folgt daraus daß der absendenden Verwaltung auch dasjenige Porto gebührt, welche; von

Er Faer 7 2 j 1 sp ihren Post⸗-Anstalten zu wenig angesetzt und am Bestimmungs-Orte

nachträglich berechnet wird. „Die Post-Anstalten werden daher angewiesen, in derartigen Fällen die Auswechselungs-Post-Anstalt davon zu benachrichtigen welche das Nachschuß-Porto in der betreffenden Karte zu Gunsten der fremden absendenden Verwaltung nachzutragen und die erfor—

Berlin, den 7. August 1851. General-Post⸗Amt.

ordnu betreffend die Ressort-Ver— hältnisse der Königlich württembergischen Post-Verwaltung.

In Folge des Uebergauges der Königlich württembergischen unmittelbare Verwaltung der württembergischen

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Regierung ist für die obere Leitung des Betriebes und

ö * or w 9 (F is o ; . der, Verwaltung der Eisenbahnen, Posten und Telegraphen in

*

Württemberg eine dem Finanz-Ministerium untergeordnete „Cen— tral⸗-Behörde für die Verkehrs-Anstalten“ errichtet worden. Diese Behörde ist in drei Sectionen:

X. Eisenbahn-Kommission, ß. Post-Kommission und C. Telegraphen⸗Amt

und B., so wie der Central—

——

0 Behörde selbst, die Stellung eines Landes-Kollegiums beigelegt

worden. Berlin, den 7. August 1851.

General⸗Post⸗Amt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der General-Musikdirektor und Hof⸗Kapellmeister Meyer

beer ist zum Mitgliede der musikalischen Section und des Senats der hiesigen Akademie der Künste ernannt.

Angekommen: Der Königlich großbritanische außerordent⸗

. * . ö . 24 1 ö 836858 7 liche Gefandte und bevollmächtigt? Minlster am hiesigen Hofe, Lord

Bloomfield, von Neu-Strelitz.