1851 / 43 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zz erlim, 16. Auzust.

* ö H

wweizen loco 51 56 Ütrhilr.

Roggen 1000 383 40 äthlr. eine Ladung S5pfd. zu 38 Rihfr. br. S2psd. . Aug. 38 Rthlr. be, 385 Br., 385 G6. ö pr. Aug. /Sept do.

226 1465 G., Lit. B S63 Br., 865 G.

1185 G. PTreuss. Bankanth. 102 Br. Wiener Bankn.

gehandelt

. l 38 3 387 Rihlr. bez., 387 Br., 385 6 1 Pr. 8e pi. / Okt. 38 à 385 Rihlr. bez., 8 3 . . * . . . Er Ski. orb. 8, 39, Kihir. ber, 39 Br., 386. 6. Telegraphische Depeschen. ö Prüh; z5 395 3 40 Rihlr. bez., 40 Br. u. G. J . ö 1 pr. Frühj. 1852 393 10 ; . Gerste, grosse, 30 32 Rthlr. 0. Nich tamtlich.) J, 1m ö. ö . 84.6 * 6 ee, n 20 29 KRthlr Minden, 15. August. Se. Majestät der König sind heute 3 r. Zebpt., K r 909 ; ö n . : * . e in; 1852 56pfd. 21 20 RKthlr. Abend 83 Uhr in Minden wohlbehalten eingetroffen. 1 Erbsen 36 - 38 Rihlr j 8 A f , 2. B Hraf . Rappsaat Winterraps 6 =-60 ii. Turin, Montag, 11. August. Tel, Dex. d. C. B.) Graf . BVwVinterräbsen 66 - b4 Rh. Revel, Königlich sardinischer Gesandter zu Wien, ist hier einge⸗ . Rub l e, . n m r ö 168 6 troffen. l = 2 18. ö 7 t 1. . 2 5 . 3 2 2 ( X 6 9 * ö . ( . „Sept. do. Yꝛailand, Dienstag, 12. August. (Tel. Dep. d. C. B.) . Jepi. Oki. or Rählr, Bre 102. ker, 108 6. Schatzscheine im Betrage von 4,800,000 Lire sind gestern ver— 1 = Oktober /Novbr. 107 Rthli. 1 9 kJ . . —Nowbr. / MDenbr. do. brannt worden. PDäbr. Jan. 103 Rihlr. Bre. 19 4 . Nom, Sonnabend, 9. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Die 43 . . 1 . () 5. . ? , 8. ö. . . G 261, . 63. ; J 5 16 k J Leiche des Grafen Pellegrino Rossi ist in das für dieselbe errichtete ö . br. Ar 3 . ? ] ö ; . Mär /, April do. Monument in der Kirche San Lorenzo übertragen worden. April / Mai do. Leinöl loco 113 a . Rihlr. = r. Sept. Oktob. 112 —11 Rtlhil (. . . . 3 ö i t Kihir. ö Lräüestg, Donnerstag, 14. August. (Tel. Hen d ( B.) London ö ö. , . 165 Rihlr. verk 1 Oeie haben wiederholt um 3 Gulden aufge- = JJ Ur, 163 G sehlagen. . . . 4 . 161 a. verk. u, Br, 145d G (Die heute sälligen Depeschen aus Paris und Wien vom 15 d. M. . Sei. /b. 16 Rihlr. Br., 167 verk. . ind nicht eingegangen, weil des katholischen Feiertags wegen an beiden . Oktob. /Novemb. 16 hir, wen, n. n 6 6 Orten keine Börse stattgefunden.) . April/Mai 1852 165 Rthlr. be., 1643 Br., 163 6 1 Geschäftsverkehr mässig. Weizen nichts gehandelt. Roggen zu . steigenden Preisen ziemlich le hafter Umsatz Rübòl behauptet. Spiri . tus loco niedriger verkauft, Herbst- und Frühjahrslieferung wenig ver— ändert. HL. zz3gIGn , 15. August, 1 eipꝛig Hesdn. 148 G. S *ckhis Bayr. 87 Br., 865 G. Sichs. Schlez. 9959 G. Lochau Zittau 6 Mas- J alt L,, m, , erke 1 127 G. Köln- Minden 108. Br., 198 G. Thüringer 764 Br., 76 6 . Altona - Kieler 111 Br., 1104 G. Anhalt-Dessauer Landesb. Lit. à e mem. . 2 2 *— 0 0 r m —— —- , t s ühlen⸗ Der dem Aufenthalte nach unbekannte Servis⸗ auf die Artikel 8. und 9. des Statuts hierdurch Verkauf eines Wassermühlen . t nte Sen di 8. und 9. 1644 Grund stücks. Rendant Lange aus, Spandau oder seine Erben aufgefordert, die fünft; Einzahlung mit 20 pCt. Von der Königlichen Regierung zu Magdeburg werden hierzu vorgeladen . ö Thalern . . ö ö beauftragt, mache ich hierdurch bekannt, daß ich Frankfurt a. d. O., den 29. Mai 1851. ö aan. is 25. August 1851 . bei hi S Bodefluß sönigliches Kreisgericht. J. Abtheilung. J bel hieß , , g 6 . ö . in Aachen bei Oeder u. Comp. oder

1 zum Verkauf der i J

. belegenen Königlichen Wassermühlen-⸗Besitzung,

wovon nur das Mühlengebäude durch Brand 5331

zerstört, die Wohn- und Wirthschafts gebäude aber Das

. erhalten sind, nebst Zubehörungen an den Best⸗

. bietenden einen Termin auf den 18. September, Vormittags 10 Uhr, im Gasthofe des Herrn Schönner (zur grünen Tanne) hierselbst, anberaumt habe, wozu ich Kauflustige mit dem Bemerken hierdurch einlade, daß die im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen auch täglich bei mir eingesehen werden können. . .

Zum Nachweise der Zahlungsfähigkeit genügt die sofortige Deponirung von einem Zehntheil der gebotenen Summe in baarem Gelde oder in— 4 ländischen Papieren nach dem Cours-Werthe. Egeln, den 6. August 1851. Der Königliche Domainen-Rent⸗Amts⸗Verweser E. Gottgetreu.

saos) Subhastations-Patent.

Das hierselbst in der Regierungsstraße Nr. 14 gelegene, Vol. J. Nr. 228 des Hypothekenbuchs verzeichnele, dem Schornsteinfegermeister Christian Heinrich Küntzel modo dessen Erben gehörige Haus, zu welchem 4 Morgen 28 IRuthen Wiese— wachs, an der Sandfuhrk belegen, gehören, wel— ches zufolge der nebst dem Höpothekenscheine in der Registratur einzusehenden Tare auf 8530 Thlr.

abgeschätzt worden, soll ; am 29. Dezember c,, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, vor . dem Kreisgerichtsrath Nischelsky subhastirt werden.

Alle unbekannten Real-Prätendenten werden auf⸗ eboten, sich bei Vermeidung des Berlustes ihrer nsprüche spätestens in die sem Termine zu melden.

w.

.

.

.

ü

649 Die

56061

Langgasse sub No. 23. des Hoöpothekenbuches, No. 102. und 327. der Servis⸗Anlage belegene, auf den Namen des Kaufmann Ludwig Ferdinand Borowski eingetragene, auf 41,700 Rthlr. abge⸗ schätzte Grundstück (dessen Taxe und Hypotheken

ein im Büreau V. bei den Subhastationsakten . 9. ĩ ten ö pro 183 einzusehen sind) , Scnlden zahlungen in Mastricht und Amster— halber zur nothwendigen Subhastation. /

Der Bietungstermin wird den 3. März . an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.

Danzig, den 7. Juli 1851.

Königl. Stadt- und Kreisgericht.

glieder des Stiftungs-Vereins der Klein Glie⸗ nicker Waisen-Anstalt für die Provinz Branden— burg wird am Donnerstag den 25. September e., Nachmistags 4 Uhr, im hiesigen Civil Waisen⸗ hause, Neue Königsstraße Nr. 64, stattfinden, wozu wir die geehrten Herren Mitglieder hierdurch ergebenst einladen. Potsdam, den 15. August 1851.

der Klein-Glienicker Waisenversorgungs-Anstalt.

glachen-Mastrichter Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn Gesellschaft werden mit Bezugnahme

bei C. Wintgens-Oeder, in Amsterdam bei Nypels u. Comp.,

in Berlin bei Anhalt u. Wagener,

ö in Köln bei S. Oppenheim jr. u.

oder

beim A. Schaaffhausen'schen Bankverein

in Mastricht bei G. Tielens ains C (ils,

gegen deren provisorische Quittung zu leisten

hierselbst auf der Rechtstadt in der

Comp.,

dam ist der Cours Courant für 40 Thaler preußisch Courant gesetzt. Gegen Einsendung der rischen Quittungen und unserer Partialquittungen über dir vierte Einzahlung können die über 60 Prozent oder 120 Thaler lautenden neuen Par— fialquittungen bei uns in Empfang genommen werden. Aachen, 21. Juli 1851.

Die Direction der Aachen-Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft

auf Fl. 70,40 niederländisch fest

1852, Vormittags 11 Uhr 2. 852. 2 6 24 vorerwähnten proviso—

J. Abtheilung.

Bekanntmachung. diesjährige Hauptversammlung der Mit—

629 Bekanntmachung.

5

In Folge der Induction der Königl. sächsischen Stammschäfereien auf das Kammergut Lohmen ist noch eine ansehnliche Partie Stähre und Mutterschafe von den bekannten stolpener-alt— städter und lohmener Stämmen verschiedener Bo— nitätsklassen auf dem gedachten Kammergute zum Verkaufe vorhanden, welches hierdurch den Lieb— habern edlen Schafviehs zur Kenntniß gebracht

Das Waisen⸗Amt ' wird. n bei den 8. August 1851.

Die Administration des Kammerguts Lohmen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

und zur gefälligen Berücksichtigung, empfohlen Lohmen bei Pirna im Königreich Sachsen,

Das Abonnement beträgt.

3 Kthlr. für 4 Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Erhshung.

Mit Seilage (Preus. Adler-Zeitung) in gerlin? 1 Rthlr. 7 sgr. 5 pf. in der ganzen Monarchie: 1Rthlr. 1735 sgr

Königlich Preußischer

Alle Post-Anstalten des In und Auslandes nehmen gestellung auf

dieses slatt an, sür Serlin die Expeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers: Sehren⸗-Straße Rr. 57. und Schadows- Straße Rr. 4.

Anzeiger.

2

Berlin, Dienstag den 19. August

——

1851.

Se. Majestät der König haben bei Allerhöchstihrer Anwesen— heit in der Provinz Pommern Allergnädigst zu verleihen geruht: 1) Den Rothen Adler⸗Orden dritter Kla sse mit der Schleife: Dem Landschafts-Direktor und Kreis-Deputirten des Kreises

St 9 * ö . 4 Stolpe, von ißewiß, und dem Lanbrath von Knebel zu Dramburg. 95 ** 5 92 ö ö. y ö 8 2 2) Den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: Dem Soöyndi 3 . 3 8 1 em Syndikus Dr. Brandenburg zu Stralsund, dem

Fro P 89 Fi . 183 3 23 g. Erels . Ph)sifus Pr. Glubrecht zu Greifswald, dem Fürstlichen k Dr. Benedir zu Putbus, dem Domainen-Rentmeister Böttger zu Körlin und dem Regier 8⸗R Pits tte zu Körli id d Regierungs-Rath DPr. Pitsch zu Ftöslin. ; il, g 24 C 4 * z 3) Den Si. Jo hanniter⸗ Orden: em Rittergutsbesitzer Grafen Crassow auf Dievitz. . D 2 8 1 J ; l) Das Allgemeine Ehrenzeichen: Pe , S . zept s 5 Dem Maurermeister Fetzer zu Stolpe, dem städtischen Torf— Aufseher Hep ner und dem Gendarmen Rückert zu Kolberg, so wie dem Gendarmen Wendt zu Pollnow. .

2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Rechtsanwalte und Notare Naud?“, Garwatter von Wrochem, Furbach hierselbst, Bodstein in Neu⸗Ruppin und Brunner in Kagritz, zu Justizräthen zu ernennen.

. K Berlin, den 18. August.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist nach Mühlberg und ö

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin und Ihre Ho heit die Herzogin Karoline von Mecklenburg-Strelitz sind nach Gotha abgereist.

Justiz⸗Ministerium. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung Lei Kompetenz-Konflikte vom 24. Juni 1851 betreffend die Zu— lässigkeit des Rechtsweges über Ansprüche, welche aus den korpo— rativen Verhältnissen der Judenschaft in der Provinz Posen her— geleitet werden.

Verordnung vom 1. Juni 1833 (Gesetz⸗ Sammlung S. 60).

Gesetz vom 23. Juli 1847 (Gesetz⸗Sammlung S. 2063).

Auf den von der Königlichen Regierung zu Posen erhobenen Kompetenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu P. anhängigen Prozeßsache .

des Kaufmanns B., Klägers, wider die Synagogen-Gemeinde zu P.,

betreffend die Verpflichtung zu Gemeinde-Beiträgen, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz— Konflikte für Recht: ;

5 der Recht a vaten Söhne , . daß der Rechtsweg in dieser Sache für zulässig und der erhobene Kompetenz-Konflikt daher für unbegründet zu erklären. . Von Rechts wegen. Gründe.

Der Kläger hat unter dem 1. Mai 1849 resp. 20. Dezember 1848 seinen Austritt aus dem Verbande der Synagogen Gemeinde zu P. er— llärt und sich wegen Ablösung seines Antheils an den Corporations-Ver— pflichtungen mit dem Verwaltungs⸗-Vorstande und der Repräsentanten-Ver— sammlung auf die Summe von 15 Thalern geeinigt, auch diesen Betrag an die Corporationskasse abgeführt. Unbestritten sind diejenigen Behörden,

n r he n nn und Ablösung ausgestellte Dokument t und besiegelt haben, die rechtmäßi Ve Syn , h igen Vertreter der Synago— gen- Gemeinde. Die Königliche Regier Pos i . de. T g Regierung zu Posen hat indessen diefe 5 * 9 2 * ü s ö 3 e ,. die Genehmigung versagt, und es ist in Folge fh. an ö. . i n, 18590 die Aufforderung ergangen, die mitte lst Re⸗ j trungs Berfügung vom 27. Januar 1850 zur Erhebung gestellten Bei⸗ läge, wo ür er in der Heberolle mit 15 Rihlr. 15 Sgr. in Anfatz gelom men, an die Corporationskasse zu zahlen nn . Diese Verfii i ,,, . Berfügung hat den Kaufmann B. veranlaßt, gegen die Syng—⸗ gogen Gem unde zu P. Klage zu erheben, mit dem Antlage, zu erkennen: . nicht verbunden sei, Abgaben und Beiträge zur Tilgung und , n der Schulden und anderen Bedürfnifsfe an die dortige , ,, zu zahlen, und daß die verklagte Gemeinde ver— urthei . werde, alle vom Kläger seit seinem Austritt erforderten und von . gezahlten Beiträge zurückzuerstatten. . i, 6 Kreisgericht zu P. durch Erkenntniß vom 17. April 1850 n , ,. n hatte, erhob die Königliche Regierung z Kompetenz⸗Konflikt. Ders sst indessen nicht für benründel . z f Derselbe ist indessen nicht für begründet 363 . , diejenigen Fragen, welche nicht in den Bereich des ompetenz; duflikts, sondern der Sachentscheidung gehören, von der Erör terung auszuscheiden. : . Dahin gehört namentlich die Frage: v 9 1 8 13 1 3sse n 1 7 2 3 6 . des B; durch dessen Austrittserklärung und durch die mit i n der Gemeinde geschlossene Einigung begründet oder b. zur Rléchtsgültigkteit dieser Einigung die Genehmigung der Königlichen Regierung erforderlich sei? ö ö. Vie Entscheidung ür ein oi krete Frage: ;

ü sisr⸗ 1 —— ( = s , —— *

ob jene Einigung der Regierungs-Genehmigung zu ihrer Per— fection bedurst habe? . ö nicht bedingt. Es sind hierbei nur zwei ganz disparate Begriffe nicht zu verwechseln. Die Befugniß der Staatsbehörden, zu gewissen ztechtsgefchchf⸗ ten, welche über das unter ihrer Oberaufsicht stehende Vermögen geschlo en werden, ihre Genehmigung zu ertheilen, schließt keinesweges die Be⸗ fugniß ein, privatrechtliche Streitigkeiten über die Gültig keit . Atte zu entscheiden; vielmehr ist jenes Ober- Aufsichtsrecht so , n.

lich von der letztgedachten Befugniß verschieden, daß die Gerichte in

. 8 oy jenigen Sachen, in welchen sie als Vo mundschafts- oder Ain fsichtsbehorde

Interesse einer stieitenden Partei zu wahren haben auf Grund des S. 5 Nr, 6 der Verordnung vom 14. Dezember 1833 (Gefetz Samm⸗ lung. S. 302) gar die Befugniß verlieren, einen dieserhalb enistandenen Streit zu entscheit en (Jahrbücher Bd. 44 S. 116 bis 119). Es tritt hieraus wenigstens mit voller Anschaulichkeit hervor, daß das einer vorge— setzten Behörde zustehende oder von ihr ausgeübte Recht, gewissen Dis o⸗

Das

sitionen im Interesse einer Gemeinde oder Corporation die Genehmigung zu ertheilen oder zu versagen, mit der Befugniß, über die aus soschen r g , ü, Ansprüche dritter Personen zu entscheiden, nichts ge— . Soviel nun die Kompetenzfrage belangt, so bildet die Kompetenz der Gerichte für alle Streitigkeiten über Sachen und Rechte, welche einen) Ge⸗ genstand des Privateigenthums ausmachen, die Regel. . §. 4 der Ein— leitung zur Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung. Darüber, daß die Rechte und Verbindlichkeiten, welche aus korporativen Verhältnissen abgeleitet werden zu den Privatrechten, und Streitigkeiten über die rechtlichen Folgen des Austritts eines Mitgliedes aus der Corporation in Bezug auf seine Bei tragspflicht zu Corporations-Bedürfnissen zur Entscheidung der ordentlichen Gerichte gehören, kann kein Zweifel obwalten. Allgemeines Landrecht §. 20. Thl. II. Tit. 1; S. 1 Tit. 6, 8. io ivid. ö. Die Königliche Regierung zu Posen stützt inzwischen die Behauptung Streitigkeiten der vorliegenden Art mit Ausschluß der Cognition' der Ge— richte zu entscheiden, auß die Spezialgesetze, welche für die Judenschaft in der Provinz Posen erlassen sind. . J

Es wird jedoch diese Behauptung durch die betreffenden Gesetze nicht unterstützt. Denn der 5§. 20 Ülit. d des Gesetzes vom 1. Juni 1833 (Ge— setz Sammlung S. 66) bestimmt für einen analogen Fall wenn näm— lich ein im Großherzogthum Posen naturalisirter Jude durch Verlegung seines Wohnsitzes in eine andere Provinz aus der Torporation der Spna— gogen⸗Gemeinde austritt daß die Festsetzung des Betrages, welcher für Ablösung des Antheils des Austretenden an den Corporationsverpflich— tungen zu entrichten, nur dann von der Regierung erfolgen soll, wenn dar— über mit der Corporation eine Einigung nicht zu bewirken ist.