1851 / 46 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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16. August. Leipzig -Dresdn. 149 Br., 148 G. Sächs. - Schles. 100 Br., 995 G. Löbau-

erlin- Anhalt

Leih zk;k, Sächs. Bayr. 87 Br., S6 G. Zittau 257 Br., 25 G. Mag leb. - Leirzig. 2245 E. , 113 G. Berl.-Stett. 127 G. Köln- Minden tos G. Thüringer 76 Br., 76 G. Altona - Kieler 1102 Br., 110 G. Anhalt-Dessauer Landesb. Lit. A. 1453 G., Lit. B. 1185 G. Preuss. Bankanth. 102 Br.

Wiener Bankn. 865 Br., 865 G.

Amsterdd knn, 15. August.

do. 90 55. Span. 5proz. 15 8; do. inland. 342. . Oesterreich. proz. Metalliq. 7616; do. Spro neue 8SI5; 23prosx. 40. 397. Bei ziemlich lebendigem Handel in Integralen war heute die Stimmung in unseren inländischen Fonds wieder el was flauer. Oester- reichische Effekten waren gedrückt, die Geschäste darin sckeKã üibhaft. Weizen wie früher; 127pfd. weils. bunt. poln. 266 Fl. in Par- tieen; 13 1pfd. hochl. cler. 258 FI. Roggen still; 124pfd. preuls. 166 FI. Gerste wie srüher mit mehr Handel; neu. seeländ. Winterg. 133, 137, 138 FI. nach Qualitt; 1I15pfd. jülir. dän. 147 EI. Kohlsamen gleich L. höher, auf das Spätjahr unver- andert; seeländ. 49, 50 L; utrecht. 49, 495 L.; nordholl. 46 L. euf 9 Fals gleich 54 L.; Oktbr. 55 L; April 575 L. Lein- Rüb öl gleich und auf Lieferung preishaltend; Oktbr. Leinöl

2Iproz. wirkl. Schuld 583; 4proæ. Portug. 4proæ. 3445.

amen ohne Handel.

auf 6 Wochen 32 FI.; effect. 317 FI.; Sepibr. 315 FI.;

Telegraphische Depeschen. (Nichtamtlich.) Mailand, Mittwoch, den 13. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Wegen Waffenverheimlichung ward ein Priester zu 6jähriger und

zwei andere Individuen zu 6wöchentlicher Kerkerhaft verurtheilt. Florenz, Mittwoch, 13. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Mittelst Großherzoglichen Dekrets ist ein toskanisches Generalkon— sulat für Petersburg errichtet worden. General Crenneville hat das Kommando des österreichi— schen Truppencorps in Toskana provisorisch übernommen.

Wien, Sonnabend, 16. August, Naclimittags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) 5proz. Metalliques 963. 4ũIproz. Metalliques SI. kͤankactien 1229. Nordbahn 152. 1839 Loose 1234. Lombarden 927. London 1416, 40. Amsterdam 1655. Augsburg 1193. H-amburg 175. Paris 1409. Gold 243. Silber 19. Coupons 4. Valuten, Contanten fest.

Friest, Sonnabend, 16. August. (Tel. Dep d. C. B.) London

324 FI.; Novbr. 325 FI.; Dechr. 327 Fl.; Mai 333 FI auf 6 Wochen 34 FI.; effect. 33 FJ. Hanföl auf 6 Wochen 36

FI.; effect. 353 FI.

1653 JJ

Der Kupferschmidt Friedrich Krüger aus Letschin im Oderbruch, 37 Jahr alt, welcher wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen Abgeord— nete der Obrigkeit und wörtlicher Beleidigung derselben bei Ausübung ihres Berufs rechts kräf⸗ tig zu einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe verurtheilt worden, hat sich der Strafvollstreckung durch Entweichen von Letschin entzogen und ist bisher nicht zu ermitteln gewesen.

Alle Civil⸗ und Militair-⸗Behörden werden daher ergebenst ersucht, auf den 2. Krüger, welcher nicht näher signalisirt werden kann, zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und uns sosort davon Nachricht zu geben.

Gleichzeitig wird Jeder, welcher von dem Auf— enthalt des 2c. Krüger Kenntniß hat, aufge— fordert, diesen sofort der nächsten Polizei- oder Gerichtsbehörde anzuzeigen.

Küstrin, den 13. August 1851. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

654 .

Der hiesige Stadtkämmerer Mewes, welcher sich bei uns wegen Kassendefekte in Vorunter— suchung befindet, hat sich derselben durch die Flucht entzogen. Ein Jeder, welcher von dem Aufent— halte des Mewes Kenntniß hat, wird aufgefor— dert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts— oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleich— zeitig werden alle Civil und Militair-Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mittelst Transports in unser Gefängniß abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der baaren Auslagen und den verehr— lichen nf mn des Auslandes eine gleiche Rechts⸗

willfährigkeit versichert. Havelberg, den 16. August 1851. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Signalement.

Geburtsort: Dom Havelberg; Vaterland: Preu⸗ ßen; gewöhnlicher Aufenthalt: Havelberg; Reli— ion: evangelisch; Alter: 34 Jahr; Größe: 5 uß, etwa 3 Zoll; Haar: schwarz; Stirn: hoch; Augenbrauen: dunkel; Augen; braun; Nase: lang; Mund: gewöhnlich; Zähne; gut; Bart: braun, gewöhnlich Backenbart; Kinn; spitz; Gesichts⸗ farbe; blaß; Gesichtsbildung: lang; Statur: mittel; Sprache: deutsch; besondere Kennzeichen: nicht bekannt; Bekleidung: trägt in der Regel dunkle Tuchkleidung; besondere Umstände: soll bei seiner Entweichung den Weg über Wittenberge und Hamburg genommen haben.

11, 41. Silber 19.

günstig.

Wochenbericht. RkRohzucker, unverändert. sehr fest; geringer Vorrath. ;

ͤ

genrkät, Sonnabend, 16. August, Nachmittags 5 Uhr.

Kaffee, besonders Rio, fest. Baumwolle noch immer flau. Oele, Erntebericht über Südfrüchte sehr

Lel. Dep.

4. e ,,,, 5proz. 95, 80.

Die Kreis-Thierarzt⸗-Stelle für den 652 Kreis Ragnit betreffend.

Es soll für den Kreis Ragnit ein beson— derer Kreis-Thierarzt mit einer Besoldung von jährlich 400 Rthlr. angestellt werden.

Qualifizirte Thierärzte, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, werden hierdurch aufgefordert, sich in 4 Wochen, unter vollständiger Vorlegung ihrer Atteste, dieserhalb bei uns zu melden.

Gumbinnen, den 12. August 1851.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Bergnntmachung.

Der Schmidtmeister Karl Mertens hier— selbst ist durch Erkenniniß des unterzeichneten Gerichts vom 6. Juni d. J. für einen Ver— schwender erklärt, und darf daher demselben ge— setzlich ferner kein Kredit ertheilt werden.

Perleberg, den 19. Juli 1851.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung

5991

656 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreis-Gerichts-Kommission J. zu Schwedt, den 23. Juli 1851.

Das der separirten Registrator Dehl adjudi— zirte, früher dem Kaufmann Louis Herrmann Kühne zugehörige, in Schwedt belegene, im Hy— pothekenbuche von Schwedt Volumen II. No. 184 Folio 379 seq. verzeichnete Grundstück nebst Zu⸗— behör, abgeschätzt auf 10,012 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst neuesten Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen— den Taxe, soll am 5. Mirz 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst resubhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä— testens in diesem Termine zu melden.

Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Elbing. Das dem Gutsbesitzer Moritz Pfeffer gehörige

655

sub C. XVIII. 1 zu Neuhoff belegene Grundstück, bestehend aus einem Wohngebäude, zwei Ziegel— Oefen, zwei Ziegelscheunen und einer halben Hufe Land kulmisch, abgeschätzt auf 15,914 Rthlt, 10 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in dem IV. Bürcau einzusehenden Taxe, soll im Termine

am 25. Januar 1852, Vormittags, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Elbing, den 23. Juli 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

424

Das dem Kaufmann Absalon Theodor Behrem und seiner Ehefrau Wilhelmine Karoline geb Schacht gehörige, hierselbst in der Rechtstad / auf dem Langenmarkte belegene, im Hypotheken— buche unter Nr. 14, in der Servis-Anlage unter Nr. 445 und 304 verzeichnete Grundstuͤck steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation. Das Instrument der auf 22,820 Rthlr. ausge— fallenen Taxe und der Hopothekenschein sind im Büreau V. bei den Subhastations-Akten B. 41 einzusehen.

Der Bietungs-Termin wird

den 14. Januar 1852

an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.

Danzig, den 4. Juni 1851. Königliches Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung

657 Bekanntmachung.

Der in der Laura Josephine Bethe'schen Sub— hastations- Sache zum Verkauf der Grundstücke Grünhoff Nr. 11 und Kielau Nr. 39 auf den

4. November d. J. anberaumte Licitations-Termin ist aufgehoben worden. Neustadt in Westpreußen, den 20. Juli 1851, Königl. Kreisgericht.

651 Frequenz

hig ul, Mrnnt... 386,657 Personen; im Monat Juli.. S9 029 = Summa 475,686 Personen. bis ult. Juni 790,277 Ctr. Güter; mn Möngt Jul 20, Summa 992,448 Centner.

Thüringische Eisenbahn. und Einnahme Einnahme 192,1 15 Rthlr.

pro 1851

.

245,215 Rthlr.

Einnahme 160,685 Rthlr.

32,050

192,735 Rthlr. in Summa 437,950 Rthlr.

vorbehaltlich späterer Festsetzung.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

P Zugleich bestimme

gabe die gedachte Straße Anwendung finden soll. Erlaß ist durch die Gesrtz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu

der Chaussee von Niesky in

Das ABonnement beträgt. 3 Rthlr. für 4 Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

Mit Geilage (Hreuß. Adler-3eitung) in gerlin- 1 Kthlr. 7 Sgr. 5 Pf. in der ganzen Monarchie: 1œ*s1hlr. 173 8gr

Alle Post / Anstat ten des In , nehmen . 3 ꝛö es glatt an, für gersin die rxpeditionen des Preuß. Staats-

sey. Anzeigers:

SchassStraße Rr. 57 und 3 3traße Rr. 4.

zeiger.

Berlin, Freitag den 22. August

1851.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Boisheim in der Richtung auf Roermonde über Brüggen bis zur niederländischen Gränze bei Schwalmen durch die Gemeinden Brüggen und Born genehmigt habe, will Ich den gedachten Gemeinden unter der Bedingung' der chausseemaß igen Unterhaltung das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf die⸗ ser Chaussee nach dem für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarif verleihen. Auch sollen die dem Chan sseegelp⸗ Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen für diese Straße Gültigkeit haben. me Ich, daß das Recht zur Expropriation der für

die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Ent⸗ nahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs-Mattrialien nach Maß⸗ der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, auf Der gegenwärtige

bringen. Charlottenhof, den 23. Juli 1851.

(gez Friedrich Wilhelm. (gegengez von der Heydt.

An den Minister für Handel, Gewerbe und und den Finanz⸗Minister.

von Rabe. öffentliche Arbeiten

Auf Ihren Bericht vom 20. Juli d. J. bestimme Ich, daß auf der ge in der Ober- Lausitz bis zur Königlich sächsischen Gränze bei Meuselwitz die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee— Polizeivergehen zur Anwendung kommen sollen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz—

öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Danzig, den 29. Juli 1851.

(gez Friedrich Wilhelm.

(gegengez, von der Heydt.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Grafen Léon de Laborde in Paris den Stern zum

Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; so wie dem Kaiserlich russi— schen General-Major im Generalstabe der Militair-Akademie zu St. Petersburg, v. Bolotoff, den

Rothen Adler-Orden zwelter Klaffe zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

In Gemäßheit der Bestimmung des 8§. 1 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai d. J. (Gesetzlammlung Seite 273) wird rücksichtlich der Bildung der Prüfungs-Kommisstönen für Buchhänd- kr „und Buchdrucker und der von diesen letzteren abzule genden Prüfungen Folgendes bestimmt: 6 1) Jür jeden Regierungs-Bezirk wird in der Regel nur Eine Prüfungs-Kommission für Buchhändler und Eine Prüfungs⸗ Kommission für Buchdrucker gebildet. Diese Kommissionen haben an dem Orte ihren Sitz, an Regierung sich befindet. Für Berlin und den weiteren Po⸗ lizei⸗Bezirk des Poltzei-Präsidiums zu Berlin ist Berlin der Sitz dieser Kemmisslonen. Die Errichtung von Prüfungs—

Sammlung zur

und Studien -Direktor bei

welchem die Bezirks⸗

Komnissionen an anderen des , , i. zulässig. Die Prüfungs- Kommisslonen besteh ie . e fun en beziehungsweise a zwei Buchhandlern und aus zwei Bu eng 2 . 3 tn Vorsitzenden. Der Letztere wird von dem Präsidenten er Bezirks ⸗Negierung, beziehendlich des Polizei⸗Präsidiums, und zwar vorzugsweise aus den Mitgliedern dieser Behörden ernannt. Die technischen Mitglieder werde i i n durch die Buchhändler und beziehungsweise durch die Buchdrucker des , ,, ür Berlin durch die an diesem Orte Und

Orten ist nur mit Genehmigung

rungs-Bezirks und f in dem weiteren Polizei-Bezirke ansässigen Gewerbtreibenden dieser Art gewählt. Zu diesem Behufe treten die an jedem Orte wohnenden Buchhändler und Buchdrucker unter Vorsitz eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes zusammen und wäh⸗ len aus ihrer Mitte 4 und in der Stadt Berlin 8 Perso— nen. Die Wahl erfolgt auf drei auf einander folgende Jahre und sind die Ausscheidenden wieder wählbar. Wo nicht f Buchhändler, resp. Buchdrucker vorhanden sind, findet 3 n , sind sämmtliche Gewerbtreibende als gew etrachten, veit i i ĩ is . ) so weit ihnen nicht Hindernisse ent⸗

Wahlberechtigt und wahlfähig sind ied diejenigen Du chha ndler u Buchdrucker, r . . rei auf ein- ; 4 n J w verbrechen noch nicht bestraft sind. Aus den gewählten Buchhändlern und Buchdruckern, resp. zus benen, welche als gewählt zu betrachten find, wählt der Vorsitzende der Prüfungs-Kommisston zu jeder Prüfung die Eraminatoren aus und verpflichtet sie bei dem Zusammentritt der Kommission mittelst Handschlages. Der zu Prüfende hat sein Gesuch um Zulassung zur Prüfung bei der Bezirks-Regierung, resp. bei dem Polizei⸗Präsidium ju Berlin anzubringen und in demselben glaubhaft darzu— thun, daß er das 24ste Lebensjahr zurückgelegt hat. Ein bei— zusügender kurzer Lebenslauf muß uͤber die persönlichen Ver— hältnisse und über den Gang der Bildung des zu Prüfenden Auskunft geben. Die Regierung resp. das Polizei⸗Präsidium hat dieses Gesuch zu prüsen und namentlich festzustellen, daß gegen die Unbe— scholtenheit des zu Prüfenden nichts zu erinnern ist. Ergiebt sich, daß derselbe entweder das 24ste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat, oder daß er nicht unbescholten ist, so ist das Gesuch, und zwar in jenem Falle nur zur Zeit, zurückzuweisen. Gegen die Zurückweisung, wenn sie nicht blos wegen des nicht erreichten Alters erfolgt ist, findet binnen 4 Wochen die Be— schwerde an die Ministerien statt. Das zulässige Gesuch wird nebst den Anlagen dem Vor— . der Kommission zur weiteren Veranlassung zuge⸗ ertigt. Jede Prüfung zerfällt in eine mündliche und eine schriftliche, zu welcher für Buchdrucker noch eine technische tritt. Die technische Prüfung, mit welcher der Anfang zu machen ist, wird in der Offizin eines der Prüfungs- Kommissarien und unter Aufsicht desselben ausgeführt. Die hierdurch er— wachsenden Kosten, welche jedoch nur in dem Ersatz baarer Auslagen bestehen dürfen, hat der zu Prüfende auf Erfor⸗ dern selbst vorschußweise zu berichtigen. Ueber den Ausfall dieser Pꝛéfung sendet der Kommissarius sein schriftliches Gut— achten dem Vorsitzenden der Kommission zu.

Die schriftlichen Arbeiten werden unter Aufsicht des Vor= sitzenden der Kommission, und ohne daß der Kandidat sich Hülfsmittel bedienen darf, gefertigt. Sie bestehen in zwei

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