312 Subhastations⸗Patent.
Nachstehend bezeichnete, den Kaufmann Friedrich August Guthmannschen Erben gehörige Gruand— stücke, nämlich:
1) das hierselbst am Markte Nr. belegene, im Höopothekenbuche Vol. I. No. 507. Fol. 522. verzeichnete Eckwohnhaus, ge— richtlich abgeschätzt auf 19,910 Thaler, das an der großen, halben Stadt, Kirch— hofstraße Nr. 9 hierselbst belegene, im Ho⸗ pothekenbuche Vol. V. No. 124 f., Suppl. Band Fol. 38. verzeichnete, aus Wohn-, Wirthschafts⸗-Gebäuden und Berg bestehende Grundstück, gerichtlich abgeschätzt auf bäa65 Thaler,
sollen
am 3. Dezember d. J., Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, Junker— straße Nr. 1, vor dem Kreisgerichts-Nath Nischelsky subhastirt werden.
Taxe und Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden.
Alle etwanigen unbekannten Real-Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Prä— klusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt a. d. O., den 7. Mai 1851. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
660 Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann W. Boelicke hierselbst hat bei dem unterzeichneten Gericht auf Amortisation der nachfolgenden, angeblich verloren gegangenen, von ihm acceptirten, in blanco ausgestellten, eigenen gezogenen beiden Wechsel:
A. Berlin, den 12. Juni 1851.
Für Rthlr. 100 Pr. Cour. Drei Monat nach dato zahlen Sie für diesen Prima Z Wechsel an die Ordre von mir Z selbst die Summe von Hundert Th S alern. Den Werth in Rechnung und Z stellen es auf Rech- nung laut Bericht.
Herr V. Bölicke,
in Prenzlau.
B. Prenzlau, den 12. Juni 1851. Für Rthlr. 82 Pr. Cour. Drei Monat nach dato zahlen Sie für diesen Prima S Wechsel an die Ordre von mir S selbst die Summe von zwei: und a T chtzig Thalern. Den Werth in Rech s nung nnd stellen es auf Rechnung laut Bericht. Herr V. BölicRe, in Prenzlau. angetragen. Die unbekannten Inhaber dieser Wechsel werden daher hierdurch aufgefordert, bin— nen 3 Monaten, spätistens aber in dem auf den 5. Dezember ., Vormittags 1 nh, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Kienitz an un— serer Gerichtsstelle, Schulzenstraße Nr. 526 — 527 angesetzten Termine die Wechsel dem unterzeich— neten Gerichte vorzulegen, widrigenfalls diese Wechsel für kraftlos erklärt werden.
Prenzlau, den 9. August 1856. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Düsseldorf-Elberfelder sosa Eisenbahn.
Die Inhaber der Stamm -—Actien unserer, Gesellschaft laden wir hier— du rch ein, die auf die Dauer von 12 Jahren angefertigten neuen Dividen—⸗ denscheine entweder dahier in unserem Büren während der Geschäftsstunden dom 25. d. M. ab gegen Vorzeigung der Actien ihn Empfang zu nehmen oder die Actien⸗Nummern bei den Herren Banguiers Mendelssohn C Comp. in Berlin und H. L. Banck in Magdeburg bis zum 7. September d. Janzuumelden nach welcher Zeit die Dividen denschein« daselbst, ebenfalls gegen Vorzeigung der Actien und Entrichtung von 27 Sg
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Provision pro Actie, verausgabt werden. Düsseldorf, den 9. August 1851. Die Direction der Düsseldorf⸗- Elberfelder Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
gegen Quittung
Mindener Eisenbahn.
t Die Actien unserer Gesell—
schaft Nr. 444. 17, S83. 17,884.
19.751. 20, S6. 22, 555. 24,337.
24, 338. 32, 199. 34, 889. 35, 397.
35.398. 35.399. 37, 998. 42917.
A0, 554. 47, 825. 48, O89. 48,091.
9,765. 55,119. und 55,120. befinden sich nach
der uns von dem Eigenthümer derselben gemach— ten Anzeige wieder im Besitze desselben.
Wir nehmen daher unsere Aufforderung vom
1sten v. Mts. zur Einlieferung der fraglichen
Actien an uns hierdurch zurück.
Köln, am 18. August 1851. Die Direction.
3151
Behufs der Ausmittelung oder Todeserklärung der nachstehenden unter A. angegebenen verschol— lenen Abwesenden ist mit Erlassung der Ediktalien in Gemäßheit des Mandats vom 13. November 1779, verbunden mit dem Gesetz vom 27. Olto—⸗ ber 1834, zu verfahren.
Es werden daher nicht nur die unter A. ge— nannten Veischollenen selbst, sondein auch alle diejenigen, welche an das Vermögen derselben als Erben oder Gläubiger oder aus anderen Rechts— gründen Ansprüche zu haben vermeinen, hier— durch vorgeladen,
den 8. Oktober 1851, welcher zum Anmeldungs- und Liquidations-Ter⸗ min anberaumt worden ist, zu rechter früher Ge— richtszeit an Gerichtsstelle allhier in Person und, da nöthig, bevormundet zu erscheinen und, so viel die Verschollenen anlangt, ihre Personal— Identität darzuthun und ihr Vermögen an und in Besitz zu nehmen, die sonstigen Interessenten aber ihr Erbrecht oder ihre Ansprüche, worinnen sie nur immer bestehen mögen, anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Kontradiktor auch nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen O Wochen zu beschließen und sodann
den s rn ber 1851 des Akten schlusses und
den d. Janungae 1852 der Bekanntmachung eines Rechtsspruchs sich zu versehen.
Würden im Anmeldungs-Termin die Verschol— lenen nicht erscheinen oder solche ihre persönliche Identität nicht nachweisen, oder auch keine Nach— richt von ihrem Leben und Aufenthalt geben, die übrigen Interessenten aber ihr Erbrecht oder son-— stige Ansprüche nicht anmelden und bescheinigen, so werden die Verschollenen für todt erklärt und es wird deren Vermögen nach Befinden ihren Erben und Gläubigern ausgeantwortet oder sonst den Rechten gemäß darüber verfügt, die prätlu— dirten Erben und Gläubiger werden ihrer Ansprüche an den Nachlaß der Verschollenen für verlustig er— klärt und diejenigen, welchen die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu— steht, derselben verlustig geachtet werden.
Hinsichtlich der im Publications⸗-Termin Außen- bleibenden wird das Erkenntniß Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet und zu den Akten genom men werden.
Auswärtige haben zur Annahme künftiger La— . Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu be— tellen.
Geyer bei Annaberg im Königl. Sächs. Erz— gebirge, am 1. Mai 1851.
Das Stadtgericht daselbst. Blüher, Stadtrichter.
, a d un
. Verzeichniß der Abwesenden.
Vermö⸗ gen.
Name und Zei n ö. . Zeit der Entfernung. 3382 Johann Frie⸗ — drich Barth, Jahre 1826 auf die ein Fleischerge—⸗ Wanderschaft begeben selle von hier. und seitdem keine Machricht von sich ertheilt. Carl Gotthilf Ein fürs Loos ist im Jahre . 50 — — 1814 von hier auf ein Zimmerge- erkauftes die Wanderschaft ge— selle aus Wlesas Haus. gangen und hat seit— bei Annaberg. dem keine Nachricht . / von sich gegeben. Carl Christian 6 Reuther ist im Reuther, Jahre 1808 ven hier ein Tischlerge⸗ auf die Wandeischaft selle von hier. gegangen und hat seit— dem keine Nachricht von sich gegeben.
Nummer.
Barth hat sich im
(662 Ediktal
Die Hinterlassenen des verstorbenen Erbbrau— schenkenguts-Besitzers Johann Christian Gottlob Leuthold zu Ostrau haben dessen Nachlaß mit der Rechtswohlthat des Inventars angetre— ten und, wie sie durch hier produzirte Quittun— gen und urkundliche Stipulationen dargethan, die angemeldeten und ihnen bekannt gewordenen chirographarischen Gläubiger theils im Wege Vergleichs befriedigt, theils vertragsweise sicher— gestellt.
Auf Antrag der Leutholdschen Relikten wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht; es wer— den aber auch zugleich die noch unbekannten Gläubiger des verstorbenen Leuthold, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die Nachlaß— masse Ansprüche zu machen haben und solche genügend bescheinigen können, hiermit aufgefor⸗ dert und geladen, nächsten
kd welcher als Anmeldungstermin anberaumt wor— den ist, Vormittags 10 Uhr an hiesiger König— lichen Amtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche anzubringen, zu be scheinigen und resp. unter sich und mit dem hier— zu bestellten Kontradiktor zu verfahren,
den r 8 5 der Inrotulation der Akten,
den 0, Mär 18572 aber der Publication eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, welches in Betreff der Ausgebliebe— nen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet wird.
Weiter werden sie geladen,
den B nnn 852,
welcher als Verhörstermin anberaumt worden, an hiesiger Königlichen Amtsstelle zu erscheinen und wo möglich einen Vergleich, welcher, wenn er von der Mehrzahl angenommen würde, auch für die Ausgebliebenen und diejenigen, welche sich nicht bestimmt erklären werden, als rechtsgültig und bindend angesehen werden wird, abzuschließen, dafern aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte,
Ladung.
den RJ. ri 18952 der Inrotulation der Akten und den 5. Mai 1852 der Eröffnung des Ordnungsbescheides, welcher ebenfalls rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt angesehen werden wird, sich zu gewärtigen.
Alle haben übrigens dasjenige, was ihnen den Rechten nach zu thun obliegt, bei Verlust der ihnen eiwa zustehenden Rechtswohlthat der Wie— dereinsetzung in den vorigen Stand zu verrichten.
Auswärtige haben bei 5 Rthlr. Strafe am hiesigen Orte Mandatarien, Ausländer gerichtlich legitimirte Bevollmächtigte zu bestellen.
Mügeln, bei Oschatz, am 14. August 1851.
Das Königlich sächsische Justizamt daselbst. Wächter.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
Das Ahonnement beträgt 3 Rtihlr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhshung.
Mit Seilage (preuß. Adler - Zeitung) in gerlin 1 KRthlr. ? Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1*Rthlr. 175 sgr
dieses glatt an, für gerlin die Expeditionen des Preuß. Staats-
r Alle Post - Anstalten des An- und ! Auslandes nehmen Sestellung auf *
15 — ‚. . . a mn, . Anzeigers:
8 ehren- straße Ur. 57. und Schadows - Straße hr. 4
— m —
Berlin, Sonnabend den 23 August
Obersten von Hein-Valdor, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem Commandeur der hanseatischen Dragoner-Schwadron zu Hamburg, Rittmeister Endter, und dem“ Kreisgerichtsrath Skopnik zu Elbing, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Halloren und Schwimmmeister Friedrich Philipp Ebert zu Halle, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verliehen ist: den bei dem Dombau in Köln beschäftigten Steinmetzen Wilhelm Stang aus Honnef, Peter Hoitz aus Rhöndorf, Joseph Leisten aus Köln die von des Königs Majestät gestiftete bronzene Preis-Medaille für gewerbliche Leistungen.
Reil a g net nn a ch u n g Post⸗Dampfschiff-Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen. Die Post-Dampfschifffahrten zwischen Stettin und Kopenhagen sinden in diestm Jahre, wie folgt, statt: aus Stettin Dierstag und Freitag Mittags, nach Ankunft des um 64 Uhr früh von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges, in Kopenhagen Mittwoch und Sonnabend früh; entgegengesetzt: aus Kopenhagen Sonntag und Mittwoch Nachmittags, in Stettin Montag und Donnerstag Vormittags, berechnet auf den Anschluß an den um 12 Ühr Mittags nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug. Das am Dienstag von Stettin abfahrende Schiff steht mit dem am Mittwoch, Mittags, von Kopenhagen nach Gothenburg und Christiania abgehenden Dampfschiffe in genauem Zusammenhange und vermittelt auf diese Weise eine ununterbrochene Verbindung mit Gothenburg und Norwegen. . Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder von Swine- münde nach Kopenhagen oder entgegengesetzt beträgt: für den ersten Platz 75 Rthlr., für den zwelten Platz 52 Rthlr. und für einen Deckplatz 3 Rthlr. preuß. Cour. Auf Mitnahme von Kindern und auf Reisen von Fami— lien findet eine Moderation Anwendung. gegen billige Fracht befördert. Für eine Tour von Stettin nur nach Swinemünde oder ent— gegengesetzt beträgt das Passagiergeld 15 Thaler pro Person mit der Maßgabe, daß für Domestiken, die mit ihren Herrschaften reisen, der ermäßigte Satz von 3 Thaler Pr. Crt. pro Person erhoben wird. Berlin, den 4. August 1851. General ⸗Post⸗Amt.
Güter werden
Justiz⸗Ministerinum. Allgemeine Verfügung vom 15. August 1851 — betreffend die Be⸗ lassung, Einziehung und Wiedergewährung des Gnadengehalts der im Civildienste angestellten oder beschäftigten Militair-Invaliden.
Allgemeine Verfügung vom 9. Oktober 1844. Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums vom 9. September 1844.
a) Verfügung des Justiz-Ministers. Das Königliche Kriegs⸗Ministerium hat die unter B. 3. J. a. enthaltene Bestimmung der den Gerichtsbehörden durch die allge— meine Verfügung vom 9. Oktober 1814 mitgetheilten Instructlon!
Se. M ajestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich österreichischen General-Konsul in Warschau,
Anstellung ze. zucrst gemachten ag eige in dem abg
Erforderliche
— — — — ,
dom 9. September 1844, wonach die Invaliden - Rechnungen durch ein am Gin hy 5 , tet der betreffenden Behörde, daß in den Dienst⸗ und Einkommens.; Verhältnissen der im Eivil angestellten oder beschäftigten Militair—⸗ Invaliden nach der von ihrer Anstellung oder Beschäftigung zuerst gemachten Anzeige in dem abgelaufenen Jahre keine Veränderungen , seien, 6 ., sollten, nach näherer Maßgabe 6. olgenden, an sämmtliche Regier 2 ö . . ö . he Regierungen gerichteten Verfügung . Die Gerichtsbehörden werden hierdurch ange wiese i änderung ebenfalls zu beachten und ö. . gr erh. ö. . der anderweit angeordneten Art auszustellen ; Berlin, den 15. August 1851.
21
Der Sustiß⸗ Minister b. Verfügung des Krieg s-Ministeriums.
Bei Revision der Invaliden-s ensions? si ̃ teste der Behörden, in welchen ö. ker eee n d ü. ses vom 9. September 1844 ad J. a. nichts weiter anzugeben war als: daß in den Dienst- und Einkommensverhältnissen der im Civil angestellten oder beschäftigten Militair⸗Invaliden nat der von ihrer elaufenen Jahre
keine Veränderungen eingetreten, mehrfach als nicht richtig befun⸗
den worden, weshalb in dieser Beziehung die Abstellung des bis—
herigen Verfahrens für angemessen und erforderlich erachtet ist Im Einverständnisse mit der Königlichen Ober⸗Rechnungekam⸗ mer wird daher die Bestimmung in dem obengedachten Erlaͤsse * I. a. dahin modifizirt: ᷣ 44 daß in allen Fällen, wo Militair-Invaliden im Civildienste — mag das Einkommen in sixirten oder unfixirten Hebungen beste— hen — einen Pensions-Zuschuß beziehen, von den betreffenden Behörden in den zur Justification dieser Pensions⸗Zahlungen am Jahresschlusse auszustellenden Attesten ganz bestimmt die einzelnen Einkünfte des Angestellten nach Zahl und Maß anzugeben sind und ersuchen wir die Königliche Regierung, hiernach das writer an die untergeordneten Verwaltungen gefälligst zu
verfügen.
Berlin, den 8. August 1851. Kriegs-Ministerjum, Abtheilung für das Invalidenwesen. Iffland.
An sämmtliche Königliche Regierungen.
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 24. Juni 1861 — die Unzulässigkeit des Rechtsweges über die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Stempelsteuer.
Allgemeines Landrecht Thl. II. Tit. 14. §. 78,
Kabinets-⸗Ordre som 18. November 1828 (Gesetz⸗ Sammlung
Bon 59 SG. 46), ;
Erkenntniß vom 15. Dezember 1849 (Justiz⸗Ministerial-⸗Blatt von 1850 S. 35).
Auf den von der Königlichen Regierung zu Potsdam erhobe— nen Kompetenz-Konflikt in der beim Königlichen Kammergerichte an— hängigen Prozeßsache
des Gutsbesitzers M. zu H., Klägers und Appellanten, wider den Gasthofsbesitzer B. zu W., Verklagten und Appellaten, betreffend die Erstattung von 68 Nihlr. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entschkidung der Kompetenz Konflikte für Recht; d
h . . 4 ; ö . S . em
daß der Rechtsweg über die in dieser Sache von der