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treten ist, instruirt oder erkannt worden, auch dann für gewahrt anzusehen, wenn die Anmeldung des Rechtsmittels nicht bei die— sem Kreisgerichte, sondern bei einer zu demselben gehörigen Ge⸗ richts-Kommission oder Deputation innerhalb der gesetzlichen Frist stattgefunden hat.“
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz- Konflikte vom 24. Juni 1851 — betreffend die Unzu— lässigkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten über den Genuß eines Gemeinde-Looses in der Rheinprovinz. Ressort-⸗Reglement vom 26. Juli 1818 §. 4 (Rheinische Sammlung Bd. J. S. 5004).
Auf den von der Königlichen Regierung zu Trier erhobenen Kompetenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Landgerichte zu N. anhängigen Prozeßsache
des Leinewebers C. zu R., Klägers und Appellaten, wider den Leineweber A. daselbst, Verklagten und Appellanten, betreffend den Genuß eines Gemeinde-Looses, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz— Konflikte: . in Erwägung, daß nach 8. 4 des Ressort-Reglements vom 26. Juli 1818 die Entscheidung von Streitigkeiten, welche in Bezug auf die von den Königlichen Regierungen bestätigten
Gemeinde-Räthe Über die Ärt, wie die Güter der Gemeinde
benutzt werden sellen, unter den Mitgliedern der Gemeinde ent⸗
stehen, den Königlichen Regierungen zusteht, mithin der hier vorliegende Streit darüber, wem in Folge des unterm 11. April 1838 genehmigten Beschlusses des Gemeinde-Raths zu R. vom
1. September 1837 der Genuß des in Rede stehenden fällig ge— wordenen Gemeinde-Looses zukomme, von der Königlichen Re— gierung in Trier zu entscheiden ist, hierdurch für Recht: ; daß der Rechtsweg in Lieser hen erhobene Kompetenz-Konflikt daher für begründet zu erachten. Von Rechts wegen. Berlin, den 24. Juni 1851. Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte. (Unterschrift.) Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, Hofrath
Dr. Wallmüller, ist zum Direktor der hiesigen Schutzpocken—
Impfanstalt ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium. Verfügung vom 2. August 1551 betreffend die Bewilligung von Zollkrediten. Die allgemeine Verfügung vom 26. Dezember 1848 wegen Beschränkung der Kreditfrist neun Monate als längste Dauer, 29. April 1828 ein Jahreskredit
vom 24. v. M. erwiedere, in den übrigen Bestimmungen dieses Regulativs und namentlich in der Behörde nichts geändert, von
welcher der Kredit bewilligt werden muß. Der §. 12 des Regu⸗
lativs läßt aber keinen Zweifel daruber zu, daß nur die Provinzial— Steuerbehörde die Befugneß hat, einen die Tauer von sechs Mo— naten übersteigenden Kredit zu bewilligen, und es wird Ew. ꝛc. deshalb darin beigestimmt, daß die Hauptämter wegen Gewährung des Kredits auf neun Monate an die Provinzial-Steuerbehörde zu berichten und deren Genehmigung dazu nachzusuchen haben.
Bei der Ertheilung dieser Genehmigung ist es aber dieser Behörde unbenommen, die Hauptämter zugleich zu ermächtigen, ohne weitere Anfrage den bewilligten Kredit von Jahr zu Jahr fortzuge— währen, sofern dabei in keinerlei Beziehung eine Aenderung ein— tritt.
Es bleibt Ew. 3c. Üüberlassen, demgemäß das Weitere anu— ordnen.
Berlin, den 2. August 1851.
9 Der General-Direktor der Steuern. n
den Königl. Wirklichen Geheimen Ober— Finanzrath ꝛc. N. in Breslau.
Cirkular-Verfügung vom 6. August 1851 — betreffend die Behand⸗ lung bisher klassensteuerpflichtiger Personen, welche für einkommen— steuerpflichtig zu erachten, zu der Einkommensteuer aber nicht veranlagt worden sind.
Auf den Bericht vom 22. v. M. erwiedere ich der Königlichen Regierung, daß allerdings von solchen Personen, welche nach ihren
Sache für unzulässig und der
Gesammtverhältaisen und nach den von denselben bisher entrichte— ten Klassensteuersätzen (18, 24 und 18 Rthlr.) von der Königlichen Regierung für eintommensteuerpflichtig erachtet werden, dagegen von der betreffenden Einschätzungs-Kommission zu der klassifizirten Einkemmensteuer nicht veranlagt worden sind, bis zu der über diese Fälle zu treffenden Entscheidung der Bezirks kommissson (§. 16. der In— struction vom 8. Mai c.), da sie nicht ohne alle Steuer gelassen werden dürfen, vorläufig der jetzt zulässige höchste Klassensteuersatz einzuziehen ist. Dieser Satz ist den betreffenden Steuerpflich— tigen mit dem ausdrücklichen Eröffnen bekannt zu machen, daß über ihre eventuelle Heranziehung zur Einkommensteuer noch Verhandlungen schwebten, deren Resultat ihnen sei— ner Zeit mit dem Betrage der zu entrichtenden Einkom— mensteuer mitgetheilt werden würde, wobei selbstredend die etwaige nachträgliche Einziehung des höheren Betrages der Einkommensteuer vom 1. Juli d. J. ab unter Abrechnung dessen, was sie inzwischen an Klassensteuer gezahlt haben würden, vorbe— halten bleibe.
Berlin, den 6. August 1851.
An die Königliche Regierung zu Breslau. Abschrift zur Nachricht und ebenmaͤßigen Beachtung Berlin, den 6. August 1851. Der Finanz-Minister. An sämmtliche übrige Königliche Regierungen.
Cirkular-Verfügung vom 30. Juli 1851 betreffend die Zollver— gütung für den im Inlande raffinirten indischen Zucker, welcher in das Ausland ausgeführt wird.
Nachdem unter den Regierungen der Zollvereins-Staaten eine Verständigung darüber getroffen worden ist, daß die Zollvergütung für den im Inlande raffinirten indischen Zucker, welcher nach dem Auslande ausgeführt wird, eine Ermäßigung erfahren solle, haben des Königs Majestät mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 23sten d. M. genehmigt, daß die durch die Allerhöchste Ordre vom 28. Dezember 1836 den Unternehmern inländischer Zuckersiedereien von dem darin aus indischem Rohzucker raffinirten Hutzucker und Kandis bei der Versendung in das Ausland zugesagte Vergütung von Sechs und Zweidrittel Thaler vom Centner vom 1. Sktobeh
d. J. an auf Sechs und Eindrittel Thaler vom Centner Nettoge
wicht festgesetzt werde. emzufolge wird Folgendes bestimmt:
1) die Zollvergütung für den in inländischen Siedereien raffi— nirten indischen Zucker, welcher in das Ausland exportirt wird, wird vom 1. Oktober d. J. an von 63 auf Sechs und Eindrittel Thaler von Centner Nettogewicht herabgesetzt. Das Gewicht der mit zur Verwiegung gelangenden unmittel baren Umschließung des Zuckers an Papier und Bindfaden wird behufs Feststellung des Nettogewichts an dem Brutto gewichte des zum Export bestimmten raffinirten Zuckers mit Zwei und Einem halben Prozent des amtlich ermittelten Bruttogewichts in Abzug gebracht, sofern nicht von dem Betheiligten auf Neitoverwiegung angetragen oder die Netto— verwiegung von Seiten der Steuerbehörde für nothwendig erachtet werden sollte. Endlich wird
3) die regelmäßige Lagerfrist für den mittelst der öffentlichen Niederlagen ausgeführten Zucker auf ein Jahr fistgesetzt. Hiernach sind nicht nur die Steuerbehörden mit Anweisung
zu versehen, sondern es ist von den getroffenen Anordnungen auch sofort den Besitzern von Zuckerraffinerieen Nachricht zu geben.
Berlin, den 30. Juli 1851.
Der Finanz- Minister. An sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren
und die Königl. Regierungen zu Pots—
dam und Frankfurt ꝛc.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Inspecteur der 2ten Artillerie- Inspection, von Strotha, von Magdeburg.
Der Ober-Präsident der Provinz Schlesien, Freiherr von Schleinitz, von Breslau.
Der General-Major und Commandeur der 16ten Divisson, von Bonin, von Frankfurt am Main.
Abgereist: Der Direktor des Militair-Oekonomie— Departements, wirklicher Geheimer Kriegsrath, General-Masor a. D. Gueinzius, nach dem Rhein.
Der Erbschenk von Hinterpommern, Graf Krockow von Wicke rode, nach Köln.
Der Hofjägermeister Graf von Reichenbach, nach Dresden.
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Per sonal Chronik der Provinzial ⸗Behörden.
Provinz Preußen.
Ernannt sind: Der bisherige Appellationsgerichts ⸗Auskultator
Herrmann Botho von Bergen zum Appellationsgerichts ⸗Referen— darius; beim Appellationsgericht zu Insterburg der bisherige Auskultator Franz Krause zum Referendarius. BVerliehen ist: dem Post-Expedienten Kuhr die Vorsteherstelle bei der Post - Expedition J. Klasse in Angerburg, dem Gestütsschreiber Ru— dolph Fischer die Post-Expediteurstelle in Trakehnen und dem Ober— Amtmann Pieper die Post-Expediteurstelle in Lesgewangminnen auf Kün— digung.
ö iestatigt sind: Der Kaufmann H. Adam zu Sensburg als Agent der Preußischen Feuer-Versicherungs-Bank zu Berlin für den Kreis Sens burg; der Buchdruckereibesitzer F. J. Priddat in Angerburg als Agent der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschasft; der Konditor F. L. Bie⸗ ber zu Angerburg als Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für den Kreis Angerburg und Umgegend; der Sekonom Otto Setteg ast zu Ragnit als Agent der Magdeburger Feuer ⸗Versicherungs⸗-Gesellschaft für den Kreis Ragnit; der Kaufmann G. A. B. Kiesewetter zu Siallupö— nen als Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für den Kreis Stallupönen; der Apotheker H. Reinhard zu Stallupönen als Agent der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft für den Kreis Stallupönen; der Kaufmann A. H. Meyer zu Nikolaiken und der Kaufmann Johann
Broösch zu Johannisburcg als Agenten der Leipziger Feuer-Versicherungs— Anstalt für den Kreis Johannisburg; im Marienburger Landraths-Kreise der Gutsbesitzer Eduard Rentel zu Königshoff, als Schiedsmann für das Kirchspiel Katznase; der Partikulier B. E. Hirsch in Elbing, als Agent der Preußischen Versicherungsbank zu Berlin; der Lehrer Oswald Liersch an der katholischen Schule zu Koldrab, Kreis Wongrowiec, in seinem Amte definitiv.
Bestellt ift: In Stelle des verstorbenen Fischerschulzen Frans— zies aus Drawehnen der Kiugbesitzer Weisheit aus Schwenzeln zum interimistischen Fischerschulzen für das Revier Feilenhof.
Uebertragen ist: Dem Reserve-Jäger Birthan vom 1. Juni d. J ab die Hülfs-Aufseherstelle zu Gollubien, Forstrevirrs Nassawen, zur interimistischen Verwaltung.
Angestellt sind: Die Invaliden Garlitz und Kieselowski als Gefangenwärter beim Kreisgericht zu Insterburg; der Lehrer Adolph Hanisch aus Schönlanke als Lehrer an den Elementarschulen, insbeson— dere an der Mädchenschule zu Bromberg.
Angenommen ist: Der Rechtskandidat Herrmann dem Königlichen Appellations-Gerichte zu Marienwerder als Aus ku und ist derselbe dem Königlichen Stadt- und Kreis-Gerichte zu De zur Beschäftigung überwiesen worden.
Versetzt sind: Der Steuer⸗Aufseher Plitt in Danzig, als berit— tener Steuer-Aufseher nach St. Albrecht; der Gränz-Aufseher Fischer zu Neufähr als Steuer-Aufseher nach Danzig.
Erlaubt ist: Dem Fräulein Minna Sommer die Errichtung und Leitung einer Privatunterrichts-Anstalt für kleine Mädchen bis zum 8. Lebensjahre in der Stadt Poln. Crone.
Pensionirt sind:. Der bisherige in Nikolaiken vom 1. Oktober d. J. ab; d
Rosocha bei der Königlichen Gerichts-Kommission zu
zote und Exekutor Friedrißick er Bote und Exekutor Ludwig Dirschau vom CL. Oktober c. ab. Gestorben sind: Der Kanzlist le Fort beim Ap Insterburg; der Pfarrer Karl Emil Bremer zu G
Provinz Brandenburg.
Ernannt sind: Der Kreisgerichts-Direktor Vollmar zu
zum Königlichen Kompatronats-Kommissarius und stellvertretenden fungs-Kommissarius bei dem Gymnasium daselbst; der bisherige Lehrer an Knabenschule zu Charlottenburg, Kuberka, zum Elementarlehrer an Strafanstalt zu Spandau und der bisherige Polizei-Registrator und izlei⸗Vorsteher Müller beim Polizei-Direftorium zu Potsdam zum
Po lizei⸗-Secretair.
Bestätigt sind: Der bisherige stellvertretende Bürgermeister Rödel m” Fürstenfelde als Bürgermeister daselbst und der Ackeibürger Wernicke cq Beigeordneter desselben; der Rentier Eduard Rückheim zu Schön ieß daselbst als Beigeordneter; der Rentier Lambateur zu Bärwalde selbst als Beigeordneter; der Kaufmann Karl Leopold Vogel in zk als unbesoldeter Rathmann; als Schiedsmänner für den ersten zer südlichen Abtheilung des königsberger Kreises der Besitzer von Lagarde's Mühlen bei Küstrin, Kaufmann George Friedrich Falken— berg; im sorauer Kreise für den 5sten Bezirk: der Rittergutsbesitzer Lien— tenant Märker zu Schönaich; für den 6ten Bezirk: der Rittergutsbesitzer Lieutenant a. D. von Goldam mer zu Liebsgenz für den 7ten Bezirk: der Gutsbesitzer Lieutenant Fischer zu Benau; für den 15ten Bezirk: der Rittergutsbesitzer Fischer zu Kemnitz; für den 18ten Bezirk: der Gutsbesitzer von Brunn zu Zschorne; für den 19ten Bezirk: der Ritter gutsbesitzer von Friedrich zu Döbern; für den 21sten Bezirk: der Nitter— gutsbesitzer Hauptmann von Klinguth zu Groß-Jamno; für den 24sten Bezirk: der Apotheker Handtke zu Pförten; als Schiedsmänner im De— partement des Königlichen Kammergerichts zu Berlin der Bürgermeister Gottlieb Heinrich Haack zu Lychen, für diese Stadt; der Rltterguts— besitzer Rudolph vo0n Quast zu Reetz, für den vierten ländlichen Bezirk des osthavelländischen Kreises; der Kaufmann Johann Andreas Schäs— fer für den zweiten ländlichen Bezirk des zweiten jerichowschen Kreises; der Ackerbürger Ewald Christian Stegemann zu Prenzlau, für den dortigen Mühlenbezirk; der Amtmann Wilhelm Kaul zu Solicante, für den sechzehnten ländlichen Bezirk des lebusschen Kreises; der Oberamtmann Behm zu Linum, für den zweiten ländlichen Bezirk des osthavelländischen
Kreises; der Apotheker Adol
oh Lebrecht S ü den ersten und zweiten Stadibezirk daselbst; . , . ö Graff zu Spremberg als Agent de er. Veisi fetch Colonia“; der Auet ent der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft Eolonhia. ; der Auctions Kommissarius Schulz als A n . Colonia zu gu sẽn ulz als Agent der Feuer⸗
ereidi sind: ed;
cha ůs a . st nde Der Doktor der Medixn und Chirurgie Mi- geli oö der zu Berlin, als praktischer Arzt W ö — . und die Kandidaten der Pharmacie de mn 9 . Täuber und Hermann Hildebert Schrö . . ker erster Klasse. chröder zu Berlin, als Apothe⸗
Uebertragen ist: Dem Regierungs⸗Referendari
ᷣ . . . . g5⸗ arius Hennig einst—- weilen die Verwaltung der Polizei⸗A t im Geri n 9 einst Eberswalde. ; ö. n en nn, m. Herichtsbezirt Neustadt⸗
Erledigt ist: Die Archidiakonatsstelle an der St. Marienti . w s e Mi'arienkirche zu Berlin, städtischen Patronats, durch den Tod des bisher 35 Jung. ie herr gen Mevigers ⸗ Bestellt ist: Der Hülfsprediger Gottfried Emanuel Sch ä⸗ fer, bisher zu Reinswalde, zum evangelischen Prediger zu Gütergotz mit Zehlendorf und Drewitz, in der Superintendentur Potsdam.
Angestellt ist: Der Schulamts-Kandidat Dr. Gu stav Georg . als 13ter ordentlicher Lehrer am Friedrich⸗Werderschen Gymnasium zu Berlin.
Niedergelegt haben: Der Kaufmann Huhn zu Spremberg und der Kaufmann Friedrich Henning zu Küstrin die Agenturen der kölni— schen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft „Colonia.“
Provinz Pommern. Ernannt sind: Der Predigtamts - Kandidat Gustav Albert Schwencker zum Pastor in Pommerensdorf, Landsynode Stettin; der Pastor Maxesch, bisher zu Jassow, in der Synode Kammin, zum Pastor in Liepen, in der Synode Anklam; der Pastor Karl Friedrich Jona⸗ than Horn, bisher in Rowe, Synode Altstadt Stolp, zum Pastor in Dammenz der bisherige Nektor Rahn zu Pyritz zum Pastor in Linde, Synode Bahn.
Verliehen ist: Die durch die Versetzung des seitherigen Pfarrers Jochmann erledigte katholische Pfarrstelle zu Stargard dem seitherigen Adminsstrator derselben, Kreis-Vikar Aug ust Wolf aus Löwenberg, vom 1. Juli d. J. ab; die Buhnenwärterstelle zu Torgelow, mit welcher die Beaufsich⸗ tigung der Uecker von Pasewalk bis zum Uecker-Kanal verbunden, dem che— maligen Quartiermeister Reich, und ist ihm die Benennung „Strom⸗ Aufseher“ beigelegt worden.
Bestätigt ist: An die Stelle des verstorbenen Schullehrers La⸗ dendorf der Schulamts-⸗Bewerber Jul ius Gustav Genschow aus Stoltenhagen als Schullehrer zu Schmedshagen. .
Angestellt find: Der Bombardier Johann Friedrich Wilhelm Schmidt als Post-Expedient bei dem Postamte in Stralsund; der invalide Unteroffizier Samuel Lange als Personenpost-Conducteur des stralsund— rostocker Courses.
Erledigt ist die unter dem Patronat des Magistrats in Treptow
T. stehende Diakonats-Pfarrstelle daselbst durch den Tod des Diako⸗
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Keibel.
Provinz Schlesien.
Bestätigt sind: Der Kaufmann D. Wech sel mann zu Pleß als Agent der Feuner-Versicherungs-Gesellschafst „Borussia“ in Berlin; der Kaufmann Robert Schumann zu Jauer als Agent der preußischen National-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Stettin; der Kaufmann J. G. Schmiedeck zu Brieg als Agent der elberfelder Feuer-Versicherungs⸗ Gesellschaft in Stelle des früheren Agenten der Gesellschaft ꝛc. Pompejus; der Kaufmann P. J. Urban zu Trebnitz als Agent der stettiner Feuer⸗ Versicherungs-Gesellschaft.
Verliehen ist: Die Stelle des abgegangenen Kommissarius des fünften Polizei- Bezirks des neisser Kreises, 1c. Gröger zu Giers dorff, dem Gutsbesitzer Sieber zu Dürr⸗ Kunzendorff; dem seitherigen Lehrer in Saabe, ꝛc. Jentsch, die Organisten⸗ und Schullehrerstelle zu Polnisch- Würbiß, creutzburger Kreises; dem seitherigen Schullehrer in Dobrau, 2ꝛc. Bartel mus, die Organisten⸗ und Schullehrerstelle zu Körnitz, neu— städter Kreises; dem Schul ⸗-Adjuvanten Uhereck die Organisten- und Schullehrerstelle zu Stubendorff, groß strehlitzer Kreises.
Angestellt sind: Der Hülfslehrer Zacher als Lehrer der katho— lischen Stadtschule zu Gleiwitz; der seitherige interimistische Lehrer zu Rogau, loseler Kreises, Anton Marx; der Forst-Aufseher Schuppe zu Wilren, Revier Nimkau. ; ö
Genehmigt ist: Die Anstellung eines besonderen Kreis-Thierarztes für den Kreis Habelschwerdt. . .
Oeffentliche Anerkennung verdient die Handlung des agearbeite⸗
Siegmund Eifler zu Plottnitz, Kreis Nimptsch, welcher am 6. Juli d. J. das Kind des Knechts Schilk mit eigener Lebensgefahr vor dem Er— tinken gerettet hat. . n , haben: Der Kaufmann E. R. E. Brieger zu Grottkau, die Agentur der Elberfelder Feuer ⸗Versicherungs. Gesellschaft; der Kaufmann Kudlik zu Ratibor die Agentur der preußischen National⸗ Versicherungs-Gesellschaft gegen Feuersgefahr, in Stettin. .
Gestorben ist: Der Lehrer an der katholischen Elementarschule zu Oppeln, Karl Flegel.
Provinz Sachsen. ĩ Ernannt sind: Der bisherige Referendarius Kowalsig zum Ge⸗ richts⸗Assessor, ö. ist derselbe ben er e er e, zu Beuthen im — ment des Appellationsgerichts zu Ratibor überwiesen worden; . herige Protokollführer Adalbert Schulz zum elo nz niet e, ,, * Gehülfen, und wird derselbe vorläufig von der Spezial or n Eilenburg beschäftigt werden; der Schullehrer , , , . zum Adsjunkten seines Vaters, des Kantors und Schulle
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