1851 / 52 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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C. das Vorwerk Bernsee nebst Schäferei Alt-Bernsee ad II. und der wilden Fi⸗ scherei und Rohrnutzung auf dem Bern⸗ seer See ad IV. mit Ausschluß der auf dem Küchen- und Staritz-See,

in dem hierzu auf

den 1. Rovember d. J., Vormittags

10 Uhr, in unserem Sessionszimmer im Königlichen Ne— gierungs Gebäude hierselbst anberaumten Termine im Wege der öffentlichen Licitation von Trini⸗ zatis bis Johannis 1852 und ven da ab auf 24 nacheinanderfolgende Jahre bis Johannis 1876 anderweit verpachtet werden.

Mit der Pachtung des Amtssitzvorwerks Ma- rienwalde ist die Domainen⸗Amts- und Kassen— Verwaltung verbunden.

Die dem Ausgebote zum Grunde zu legenden Pachtgelder⸗Minima sind ;

4 X. für das Ganze auf 5333 Rthlr.,

ad B. für das Vorwerk Marienwalde nebst

Neuhof 2c. auf 3350 Rthlr.,

ad C. für das Vorwerk Bernsee ꝛc0. auf 1983

Rthlr.

bestimmt, und ist zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen

ad A. von 30,000 Rthlr.,

ad B. von 18,000 Rthlr.,

ad C. von 14,000 Rthlr. erforderlich.

Dem Königlichen Finanz-Ministerium bleibt die Entscheidung darüber, ob die Domaine Ma— rienwalde im Ganzen, oder in die vorstehend be— zeichneten beiden Pachtungen getrennt, zuzuschlagen fein wird, so wie die Auswahl unter den jedes⸗ maligen 3 Bestbietenden ausdrücklich vorbehalten.

Die Verpachtungsbedingungen und die Regeln der Licitation werden vom . September d. J. ab in unserer Registratur während der Dienst— stunden zur Einsicht ausliegen, auch sind wir be⸗ reit, Abschriften davon auf Verlangen gegen Er= stattung der Kopialien durch Postvorschuß mitzu⸗ theilen.

Frankfurt a. O., den 19. August 1851.

Königliche Regierung.

Abtheilung für die Verwaltung der direkten

Steuern, Domainen und Forsten.

1470 Bekanntmachung.

Das Königl. Domainen-Vorwerk Letzin, Amts Clempenow, im demminer Kreise, 1 Meilen von Treptow a. d. T., 235 Meilen von Demmin, 43 Meilen von Anklam, Meilen vom Amte Clem⸗ penow belegen, dessen Feldmark von der demmin⸗ jreptower Chaussee durchschnitten wird, durch welche es mit Mecklenburg, Demmin, Jarmen und Anklam in Verbindung steht, soll nach Vex— fügung des Königl. Finanz-Ministerii auf die 18 Jahre von Johanni 1852 bis dahin 1870 meist— bietend verpachtet werden.

Die zu verpachtende Domaine ist vollständig separirt und servitutfrei. Sie besteht aus einem

Areal von 5 Morg. 34 OR. Hof⸗ und Baustellen, . ,, 1080 ö K Feldbrüchern und Wiesen, 1865 172 Hütungen und Koppeln, und . 5 Unland, inel. Wege, Trif⸗

ten, Gräben ze.

1479 Morg. 78 QR. in Summa.

Der Acker enthält meist guten Hafer⸗, Gerst⸗ und Weizboden; die beständigen Wiesen im Acker sind zu 5 9 Ctr., 25 Morg. 68 QR. davon jedoch zu 4 und 3 Ctr. pro Morgen bonitirt. Von den Hütungen und Koppeln gewähren 3 resp. 6 Morg. eine Kuhweide, bis auf 11 Morg. à 10 Morg. pro Kuh. Sämmtliche Wiesen befin= den sich in der Nähe des Vorwerksgehöfts.

Das Minimum, des jährlichen Pachtgeldes, einschließlich für die Torfnutzung, ist auf 3000 Rthlr. Courant festgesetzt, und wird der von dem künftigen Pächter, in vierteljährlichen Raten prä⸗ numerando, zu entrichtende Betrag durch den auf den Grund der Licitation zu ertheilenden Zuschlag bestimmt.

Die Pacht- Caution von 1000 Rthlr., welche auch in courshabenden Papieren oder Hypotheken angenommen und verzinst wird, muß vor der Uebergabe bestellt werden. Die gesammte bei der

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Uebergabe zu ermittelnde Aussaat nebst Feld. und Gartenbestellung muß der Pächter eigenthümlich erwerben und das Kaufgeld dafür nach un⸗ gefährem Ueberschlage cirea 1700 Rthlr. in⸗ ae e 8 Tagen nach der Uebergabe baar ein— zahlen.

Die weiteren Leistungen und Bedingungen kön— nen in unserer Domalnen-Registratur hierselbst und bei dem Königl. Domainen-Amte zu Clem— penow vom 1. September ab eingesehen werden.

Der Termin zu dieser Verpachtung ist auf Mittwoch den 24. September d. J,, Vor⸗

mittags 10 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Königlichen Regierung hierselbst anberaumt, in welchem die Bieter sich über ihre Befähigung zur Pacht durch Vorlegung genügender Atteste und über den Be— sitz des erforderlichen Vermögens auszuweisen haben.

Stettin, den 20. Juni 1851.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Ver— waltung der direkten Steuern, BDomainen und Forsten.

Usedom.

6761 Pr Oclam a.

Gegen den am 1. November 1804 zu Greven geborenen, nach Angabe seines Vaters, des Bernard Heinrich Stapel oder Stapelkämper, im Jahre 1825 nach Schiedam im Königreich der Niederlande ausgewanderten, seitdem verschollenen Bernard Heinrich Stavel (auch Stapel-⸗ kämper) ist von dessen Vater auf Todes- Er- klärung angetragen.

Es werden daher der Bernard Heinrich Stapel (oder Stapelkämper) der Sohn, so wie dessen unbekannte etwaige Erben, hierdurch vorgeladen, längstens in termino

den 5. Juni 1852, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗- Rath Kocks, zu erscheinen, eventuell über ihr Erbrecht sich auszuweisen, wi— drigenfalls nach Ablauf dieser Frist die Todes—⸗ Erklärung des Bernard Heinrich Stapel oder Stapelkämper ausgesprochen und der Nachlaß den legitimirten gesetzlichen Erben desselben aus— geantwortet werden wird.

Münster, den 26. Juli 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

650

Vorlesungen bei der Königlich preußischen theo—

logischen und philosophischen Akademie zu Mün⸗ ster im Winter-Semester 1851 52.

Die mit einem bezeichneten Vorlesungen werden öffentlich oder unentgeltlich gehalten.

ö

„Philosophie der Offenbarung: Prof. Ber⸗ lage.

„Kirchengeschichte, erster Theil: Prof. Cap— penberg.

Biblische Alterthümer: Prof. Reinke.

„Einleitung u. Erklärung der Genesis: Ders.

*Die biblische Geschichte des alten und neuen Testaments: Privatdocent Friedhoff.

*„Geschichte des Konzils von Trient: Prof. Bisping.

*Erklaͤrung des Ders.

“„Die dogmatische Lehre von der Sünde und Erlösung: Prof. Berlage.

Der Bogmatik erster Theil oder die Lehre von Gott dem Einen und dem Dreieinigen:

Privatdocent: Fi edhoff. . Grundsätze des gemeinen Kirchenrechts mit

besonderer Berücksichtigung des deutschen: Prof.

Cappenberg. . .

* Allgemeiner Theil der christkatholischen Ethik: Prof. Dieckhoff. J

„Fortsetzung der speziellen Ethik: Ders. =

„Ueber die göttlichen und menschlichen Ge— setze: Ders.

* Einleitung in die Pastoral Theologie und erster Theil der Lehre von der Verwaltung der Buß⸗Anstalt: Prof. Püngel.

„Letzter Theil der Lehre von der Verwaltung der Buß⸗-A Anstalt: Ders.

* Homiletik: Ders.

Briefes an die Hebräer.

Philosophie.

0 , und Logik in Verbindung: Prof.

er.

*Naturrecht: Ders.

Geschichte der neueren Philosophie von Baco und Cartesius bis auf die Gegenwart: Piof. Schlüter. .

„ueber Glauben und Wissen: Ders.

*Disputatorische Uebungen über philosophische Gegenstände: Prof. Esser.

Mathematik.

„Ebene und sphärische Trigonometrie: Prof. Gudermann.

* Kombinatorische Analysis: Ders.

Analvtische Sphärik: Ders.

Theorie der Modular-Functionen und der Mo dular⸗Integrale: Ders.

Kailirn fen h fte n.

* Allgemeine Naturgeschichte, erster Dr. Karsch.

Naturgeschichte des Menschen: Ders.

* Ueber Elektrizität und Magnetismus: Dr, Hittorf.

Experimental-Chemie: Ders.

K

„Alte Geschichte des Orients: Prof. Ros— p att.

Geschichte des Mittelalters bis gegen das Ende des 11ten Jahrhunderts: Prof. Rospatt.

„Geschichte der Kolonieen und Missionen seir dem Ende des 13ten Jahrhunderts: Dr. Junk— mann.

Geschichte der Philosophie: s. unter Philosophie

Geschichte der Literatur und Alterthümer: s. unter Philologie.

Philologie.

“Erklärung der Antigone des Sophokles: Prof. Winiewski.

Erklärung der Ars poetica des Horatius und der Epistel an Augustus: Prof. Dewcks.

„Der gefesselte Prometheus des Aescholus, im philologischen Seminar: Domkapitular Professo— Nader mann.

*Propertius Elegieen, in demselben: Professor Deycks.

Geschichte der römischen Literatur: Ders. Griechische Alterthümer: Prof. Winiewski. Morgenländische Sprachen. „Uebersetzung arabischer Schriftsteller: Prof

Reinke.

„Uebersetzung der wichtigsten Psalmen und einiger wichtiger Stellen der prophetischen Bücher des Alt. Test, aus dem Hebräischen, Ders.

Hebräische Grammatik in Verbindung mit Uebersetzung einiger Kapitel der Genesis und ei niger auserwählter Psalmen: Ders.

Arabische Grammatik in Verbindung mit Uebersetzung der Fabeln Locmans: Ders.

Neuere Sprachen u. Litteratur.

„Erklärung Shakspeare's Othello oder einiger englischer Reden von dem älteren Pitt: Gym— nasiallehrer Dr. Schipper.

Englische Grammatik: Ders.

Theil:

Das Lesezimmer der Paulinischen Bibliothek ist Montags und Donnerstags von 10 bis 1 Uhr geöffnet; außerdem können Dienstags und Frei⸗ lags in denselben Stunden, unter den bekannten gesetzlichen Bestimmungen, Bücher nach Hause mitgenommen werden.

Das naturhistorische Museum und der botani⸗

sche Garten werden bei den Vorlesungen benutzt, und steht außerdem den Studirenden der Zutritt zu diesem täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, jenem nach mit dem Direktor des⸗ selben genommener Rücksprache offen.

546 . g eines Gasthauses ersten Ranges.

Das Gasthaus „Zum Römischen Kaiser, in Chemnitz, der gewerbreichsten Stadt des lich i schen Erzgebirges, welches sich eines alten Nufes wie befonderer Aufnahme und Frequenz erfreut, ist sofort mit Inventar zu verkaufen.

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peditionen des preuß. Staats- 6. Anzeigers:

ehren- Straße Mr. s7. und ö Schadow s- 35traßt mr. **

12 M

Berlin, Freitag den 29. August

1851.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Geheimen Legations-Rath von Bismarck-Schön— bevollmächtigten Minister bei der

1 * * s 2 . hausen zu Allerhöchstihrem 8 0 J. 68 * J

deutschen Bundesversammlung; und

Den früheren Land und Stadtgerichts-Direktor Bartels zu

se l 5 J ö z 1 - . * ⸗— s ; . . Eilenburg zum Direktor des Kreisgerichts daselbst zu ernennen

Me inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. , n Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Juni v. J wird, hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht, 6 Jöniglich württembergische Regierung dem deutfch= österreichischen Postvereine beigetreten ist. Die Bestimmungen des Postvereins— Vertrages treten auf dem gesammten Postverkehr zwischen Preußen und Württemberg vom 1. September c. ab in Wirksamkeit Hůr⸗ nach wird von diesem Termine ab die Korrespondenz zwischen bei⸗ den Ländern, ohne Rücksicht auf die Territorialgränzen und die zwischenliegenden Länder, nur mit dem gemeinschaͤftlichen Vereins⸗ Porto belegt. . . Dasselbe, beträgt, sofern die Korrespondenz bet der fr ankirt wird, vom Abgangs- bis zum Bestimmungsorte für den einfachen Brief . bei einer Entfernung bis 10 Meilen. über 10 bis 20 . . über 20 J 3 * Für die unfrankirte Korrespondenz, so nicht vollständig frankirte Korrespondenz, tritt den vorstehenden Porto— sätzen, ohne Rücksicht auf die Entfernung, ein Zuschlag von ] Sgr für den einfachen Brief hinzu. ö . . Das Porto, so wie der letztgedachte Porto-Zuschlag, ist nach folgender Gewichts- Progression zu berechnen: ö ö bis 1 Loth Zoll-Gew. exkl.. . . .. ö * J u. s. w., für jedes fernere Loth Zoll-Gewicht der satz mehr. ; Für gedruckte Sachen unter Kreuzband, welche Adresse, dem Datum und der Namens-Unterschrift nichts Geschrie benes enthalten dürfen und gleich bei der Aufgabe frankirt wer⸗ l Silberpfennigen bro Loth exkl. zu entrichten. Dieser Satz wird in Preußen in der Art abgerundet, daß 69g, ö 68 JI berechnet wird. ö. Waarenproben und Muster, Weise und erkennbar angehängt werden, z exkl., einfaches Briefporto. Der Brief selbst darf jedoch das Ge— wicht von l Loth nicht erreichen. . J . Für rekommandirte Briefe, welche bei der Aufgabe frankirt an, müssen, ist außer dem gewöhnlichen Briesporto nach Maß gabe der Entfernung und des Gewichts eine Rerommandations— gebühr von 2 Sgr. vorauszubezahlen. . 96 den Fahrpost⸗ Sendungen regulirt sich das Porto nach Gewichte, der Werths-Angabe und den Entfernungen bis zu

Aufgabe

wie auch für die

den, ist ohne Unterschied der Entfernung der gleichmäßige Satz von * *

!

ste . der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten mit dem 1. Oktober d. 3 . zi ks 1e 966 9 867 5 j . ( 3 in Wirksamkeit tretende gemeinschaftlich eingerichtete Tentral-Turn— Anstalt zu Berlin.

auch bei der Korresponden ch döni . espondenz nach dem Königrei Wür ö dönigreich 2 ürttemberg

Postfreimarken in Anwendung kommen Ber 2 . 198* ö Berlin, den 28. August 1851. General-Post-Amt.

Schmückert.

97 n 3 2 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ 2 iz Ytedizinal-Angelegenheiten.

Die 9 . . Gn / Die Anstellung des Schulamts-Kandidaten Ludwig Hermann

B 9 1 99 1

ergemann als Kollaborator . . . ,, v an der riedrich⸗ Will

zu Stettin ist genehmigt worden. 8 ch-Wilhelmsschule

und

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ö Verfügung vom 18. August 1851 betreffend die

76 ? 9 . 3 Ven 2 F . 6. e Ur

das Ressort des Königlichen Kriegs -Ministeriums und des Mini 1424

*

1 169yr Mo . . 29. , .. Benggnahme, auf die Cirkular-Verfügnnga,. ar 18. S. bruar 1848 (Nr. 2682) benachrichtige ich das Königliche Provln⸗

zial-Schul-Kollegium, daß mit dem 1. Oktober d. J. an Stelle der

ö . bestandenen Central⸗ Bildungs -Anstalt für Lehrer in den J eiue für das Ressort des Königlichen Kriegs- Mini- . und . Ministeriums der geistlichen 26. Angele—⸗ genheiten gemeinschaftlich eingerichtete Central-Tu instalt genh , ftlich t entral⸗Turn⸗ Wir ö l Anstalt in Wirk⸗ (n In derselben sollen in einem jedesmal vom 1. Oktober bis 30. Juni dauernden Kursus eine Anzahl von höchstens 18 Mili—⸗ tair⸗ und . so viel Civih-Eleven gemeinschaftlich unterrichtet und ö K der erforderlichen Hülfswissenschaften, na— mentlich der Anatomie und Physiologie, zu Tehrern der“ Gymnasti e, nie und Physiologie, zu Lehrern der Gy ausgebildet werden. k Die letztere soll aus dem von ihr bisher innegehaltenen Sta— dium einer mehr oder weniger isolirt stehenden Uebung der Kör—

perkräfte heraustreten und unter angemessener Berücksichti

I 11 111 2 1 ( 11 2 26 92 Lingschen Systems rg hon , , 35 Lingsch Systems auf rationellem Wege betrieben und für das ait ßer der ;

Gesammtgebiet der Erziehung der männlichen Jugend fruchtbarer zu machen gesucht werden. . ,,

Die Anstalt wird geleitet von dem zum Dirigenten derselben ernannten Königlichen Hauptmann Rothstein. Ünter demselben ar— beiten die erforderlichen Militair- und Civil- Lehrer, so wie ein Arzt. In der Anstalt werden täglich im Durchsch itt . Stunden praktischer und theoretischer Unterricht ertheilt. Der gesammte Un— terricht ist unentgeltlich. . un⸗

In der Anstalt werden vorzugsweise junge Schulmänner ihre

vel yo Bo Briefen 9 J 1.71 * . . h welche den Briefen n. haltbare Ausbildung finden, welchen künftig der Unterricht in der Gymnastik an ahlen für je 2 Zolllotch Gymnasien, ,

Seminarien zu übertragen ist. Dieselben werden ihren

Aufenthalt in Berlin, wenn auch in beschränktem Maße auch zu ihrer Vervollkommnung in anderen Zweigen des Wif— sens mitbenutzen können. Unterstützungen der Eleven können fir ketzt nur in den dringendsten und besonders motivirten Jällen in Aussicht gestellt werden. ;

Für künftig erwarte ich die Anmeldungen zum Eintritt in die

Central-Turnanstalt spätestens bis zum 1. Au gust jedes Jahres.

Und 35. ] 8k 6 D . * J. . 5 26 ** ind von den Gebietsgränzen und den Transitstrecken der zwischen⸗ Für den bevorstehenden Kursus müssen dieselben längstens bis zum

lie i f . Verwaltungen. Die Berechnung desselben erfolgt eben— alls nach den Bestimmungen des Vereins-Vertrages.

15. September mir eingereicht werden. , Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium hat unverzüglich

Schließlich wird bemerkt, daß vom 1. September d. J. ab die betreffenden Unterrichts-Anstalten und Schulamts⸗-Kandidaten