Eisenbahn-Stamm-Acti nn
Cöthen
Krakau
Bernburger Oberschlesische
(Vichtamtlich.) *
Ausländische
Kiel- Altona
Mecklenburger ..... ...... Nordbahn (Friedr. Wilh.) k
Ausländische Prioritäts- Actien.
Krakau Obers chlesische Nordbahn (Friedr. Wilh.) . . ..
Kassen-
Vereins-Bank-Actien. .
Ausländische Eonds.
4
Russ. Hamb. Cert. . . . .
do. Hope .
men..
do. Stiegl. .
do.
do. 5. Anleihe . .....
do. von Roths child kö,
ö do. Poln. Schatz- Obligationen. . . . . ..
do. do. Poln. a Poln.
do. Cert.
do. do.
. L. REH. T0909 F..
Pfandbr. a. neue nn .. . d .
do. do.
300 FI.
1, .
do.
Lübeck.
Staats- Pr. Anl. ..
Staats - Anleihe . . . .
Holl. 23545 Integrale ....
Kurhess. N. Bad.
J .
IBerläim, 29 August.
Wuoeizen loco 51 56 Rillr. Roggen loco 383 — 41 3 üihlr.
Gerste,
Pr. Aug. 39, 3959 u. 39 Rthlr. verk.,
pr. Aug sSõept. 399 Rthl-. Br., 39 begæ. pr. Sept. Okt. , . 9 RHthtr, de
P Okt. MNovbr. 39 u. 391 Rthlr. bez., 391 pr. HFrũhjahr 1852 40 Rthlr. Br., 39 30 - 32
grosse,
D
Hafer loeo 22 — 24 Rthlr.
—
Schwimm. do.
pr. Sept. / Okt. 8p sd. 21 Rthlr. Br. . 21 6.
pr. Frähj. 1852 do.
Erbsen 37-40 ih Rappsaat Winterrapps 66 —– 65 Rthlri.
— VWVinterrübsen 65 - 64 Rthlr.
Hürkßl loco 10 Rihlr. verk. u. Br., 95 G.
pr. August 10 Rihlr. Br., 9 G.
Aug Sept. do.
8 0 9 ihr. verk, 109 Br., 5 E Oktober / No vbr. 10192 Rthlr. Br., 10 G. Novbr. / Deabr. 105 Rthlr. Br., 103 bez. u. G Dabr. Nan. 107 Rthlr. verk. u. Bre, 108 G. Jan. / Febr. 105 Rthlr. Br., 104 G
Febr. März 22. n, 60 G. März/April 105 Rthlr. Br., 1056 verk, 10) April/Mai do.
Leinöl loco 12 Rthlr.
pr. Sept. /Oktob. 12 Rthlr.
Mohnöl 127 — 2 KRthlr.
oõs82
Bekanntmachung.
Die unterm 3. Juli d. J. erlassene, die Straf— vollstreckung gegen den Schornsteinfegergesellen Friedrich Wilhem Schulze aus Philipps— thal betreffende Aufforderung ist erledigt.
Alt-Landsberg, den 18. August 1851. Königliche Kreisgerichts-Kommission.
681
Der Schäferknecht Johann Peter Heise ist ergriffen und der hinter denselben erlassene Steckbrief vom 23. Juni er, erledigt.
Spandau, den 22. August 1851.
Königliches Kreisgericht.
Steckbriefs⸗Erlevigung.
Erste Abtheilung.
l Brief. Geld.
51
109
33
80 *
Im Januar bis inel. Juni 1851. Im Juli c. circa .
Sa,. circa (Einschließlich der mit den Frachten erhobenen Transitozölle und vorbehaltlich der Feststellung durch die Kontrole, so weit es noch erforderlich ist.) In den Monaten Januar bis Juli vorigen Jahres betrug die Einnahme exclusive .
also im entsprechenden Zeitraum des laufenden Jahres mehr circa 94,700 Rithlr. — Sgr. — Pf.
Paliusl 10, Rihlr.
Süd eethran 12 Rihilr.
Spiritus ioc“ one Fass 173 u. Rihlr. verk.
1 mit Fals 164 Rihlr. Br., 167 verk. u. G.
pr. August do.
= br. Aug. / Sept. 165 Rihlr. Br., 165 verk. u. G.
— Sept. /Oktob. 165, 16 u. a, rn, vert fee r 1619 G.
= Oktob.Novemb. 169 Rihlr. Br., 16 G.
ö April/Mai 16 Rthlr. verk. u. Br., 164. 6
Geschäftsverkehr ohne Leben. Weizen ohne Handel. koggen be— hauptete sich gut und wurde einzeln et was über gestrige Preise bewil- ligt. Rüböl weichend. Spiritus matt uud zu neuerdings niedrigeren Preisen abgegeben.
3 * ena, 28. August. eipzig-lbresdner 148 Br., 1474 6 S.iclis Bay 877 Br., S877 G. Sächs. Schles. 100 Br., 9957 G. Löbau. Zittau 265 G. Mag leb.- Le pz. 227 G. Bein Anhali 4135 Br. 1135 G. Berlin-Steu. 129 G. Köln-Minden 109 Br., 1085 G. Thä—- ringer 777 G. Allona-Kieler 1105 Br., 110 G Anhalt- Dessauer Lan- desb. Lit. 146. G., 161. B. 119 G. Wijener Bankn. 855 Br.. 853 G.
Telegraphische Depeschen. (Nichtamtlich.)
Frankfurt a. M., Donnerstag den 28. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Sämmtliche Ober-Laudeabacher Angeklagte sind vom Hochverrath freigesprochen worden.
Wien, Donnerstag den 28. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Der Kaiser ist heute nach Ischl und Verona abgereist.
Turin, Montag den 25. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Die Kommission der schweizerischen und sardinischen Ingenieure, bezüglich des Eisenbahnbaues, ist wieder zusammengetreten.
Verona, Montag den 25. August. (Tel. Dep. d. C. B.)
König von Württemberg ist hier eingetroffen.
Waris, 27. August. Der Generalrath des Somme-Departe
ments hat sich ebenfalls für gänzliche Verfassungs-Revision ausge— sprochen.
Sedt üg, 29 Lugust, 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags. Lugust 38, bez., Septemb.-Ostob. 38 September- Oktober 107 bez., Frühjahr 104 be. Spiritus August 227 bez., Frühjahr 22 bez. u. G.
Hf za EBaa Fa . 29. August, 2 Uhr 26 Minuten Nachmittags. 3örse sehr flau. Berlin- Hamburger 100. Magdeburg-Wittenberge 71 B Mecklenburger 317. Köln Mindener 10727. Kieler 1093. Roggen und Weizen lflau Oct matt. Wechsel, London geblieben, Wien 181
Roggen R. Büböl
Mai-Juni 109 bez
bez., Erühjahr 38 bez
notint E æxnnm Ha ffankt n. FI.. Donne rstag, 28. August, Nachmittags 2 Ulu 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 40. 45proz. Metalliques e, 5proz. Metalliques S0. Bankactien 1240. Spanier 357. zadi sche Loose 36. RKurhessische Loose 3353. Wien 466. London 1185. Paris 94. Amsterdam 100. nÿc'n, Donnerstag, 28. August, Nachnittag: 2 Uhr 15 Mi. (Tel. Dep 4 5prou. Metalliques 963. 4Ipror. Metal liques S4. 1238. Nordbahn 152. 1839 Loose 1233 London 11, 49. Amsterdam 167. ̃ Paris 1415. Gold 26 Silber 204. luten und Contanten begehrt. KEFrä6es sd, Mittwoch, 27. Silber 9.
Donne 15tag, 28. August,
=
Lombarden
nuten. ö n . Banka ten Lombarden 92“ ; 20 ombarden 923. Augsburg 120 Hamburg ö. Coupor 34 wn
August d. G. B.) London
5 el. Dep Nac! mittags 5 Ulir .
45. Lugust,
(Tel. Dep. Zproꝝ. 56. 30. 5proꝛ. 94. L cp ax ed dona, Mittwoch, 27.
ten. (Tel, Dep. d. C. B Gonso 96 Weizen- Zufuhr abnehmend. — In New-Vork ist Baum wolle wegen
schlechter Ernteberichte .
Nachmittags 5 Uhr 30 Minu—⸗
Cent höher gegangen.
82 w /// // /// // /// eme, m, me, mm,.
J Betriebs ⸗Einnahmen. Für Personen, Ge— Für Güter und päck u. Equipagen: Vieh: Rihlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. 256, 5 1 8. 1044 0 8. 66,9000 — — 66 t go — — 325,853 14 9. 467,544 20 s.
Zusammen:
Rthlr. Sgr. Pf. 660, 398 . en — —
— —
755, 5358 5 5
698,665 Rthlr. — Sgr. — P.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
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Mit geilage (Preuß. Adler-Zeitung)
Königlich
in gerlin 1 Rthlr.7 5sgr. 6 Pf., . in der ganzen Konarchie: ö. 1ẽ4thlr. 175 Sgr — — — —
aats⸗
3t
Preunßischer
Alle Post - Anstalten des An und Tuslandes nehmen gestellung auf dieses Slatt an, für Gerlin die Expeditionen des preuß. Staats- Anzeigers: 8ehren-siraße nr. 57. und Schadows-⸗-5traße Rr. 4. — —— —
eiger.
—
— — ——
AM 54.
Berlin, Sonntag den 31.
August 1851.
Allerhöchster Erlaß vom 26. Juni 1851, betreffend die Bestätigung
des von dem westpreußischen General-Landtage im Jahre 1850 re—
vidirten Reglements der westpreußischen Landschaft von 1787, nebst
diesem Reglement und der Allerhöchsten Bestätigungs-Urkunde vom 25. Juni 1851.
Auf Ihren Bericht vom 19. Mai d. J. habe Ich dem Mir vor— gelegten Entwurf zum „Reglement der westpreußischen Landschaft von 1787, revidirt von dem im Jahre 18590 gehaltenen General— Landtage“, durch Vollziehung der demselben angehängten Urkunde Meine Bestätigung ertheilt und sende Ihnen denselben zur Ver— öffentlichung durch die Gesetz⸗Sammlung beigehend zurück.
Bellevue, den 25. Juni 1851. Friedrich Wilhelm.
Simons. von Westphalen.
3
An die Minister der Justiz und des Innern.
Neglem ent zer westpreußischen Landsch von revidirt Jahre 1850 gehaltenen General-Laudtage. Erster Theil. JI g .
Die westpreußische Landschaft, welche durch das unterm 19. April 1787 bestätigte Reglement vom 22. Februar 17587 gegründet ist, hat die Beförderung des Kredits der zu diesem Vereine gehörigen Gutsbesitzer durch ein Pfandbrief⸗System zum Zwecke.
32
Die westpreußische Landschaft umfaßt sämmtliche ehemals adelige Güter (8. 14) der früheren Erbprovinz Westpreußen, wie solche zur Zeit der Gründung der Landschaft im Jahre 1787 bestanden hat, namentlich die ehemaligen landräthlichen Kreise Dirschau, Stargardt, Bromberg, Inowra— claw, Konitz, Kammin, Deutsch-Krone, Kulm, Michelau, Marienburg, so wie die früher zu Ostpreußen gehörig gewesenen ehemaligen Hauptämter Ma— rienwerder und Riesenburg.
§. 3.
In landschaftlichen Angelegenheiten wird unter einem Kreise derjenige Bezirk verstanden, welcher im Jahre 1787 einen landräthlichen oder land— schaftlichen Kreis gebildet hat.
Nach dieser vormaligen Kreis-Eintheilung besteht die westoreußische Landschaft aus den vier Landschafts-Departements: Danzig, Bromberg, Schneidemühl und Marienwerder. Es gehören:
a) zum danziger Departement die landschaftlichen Kreise: Dirschau und
Stargardt;
zum bromberger Departement die landschaftlichen Kreise:
Inowraclaw und Konitz;
zum schneidemühler Departement die landschaftlichen Kreise:
und Deutsch-Krone;
I) zum marienwerder Departement die landschaftlichen Kreise: Marien—⸗ werder und Riesenburg (bestehend aus den ehemaligen Hauptämtern
Marienwerder und Riesenburg), Marienburg, Kulm und Michelau.
Bromberg,
Kammin
9er
Von den Pfandbriefen überhaupt.
§. 4.
Landschaftliche Pfandbriefe sind auf jeden Inhaber lautende Hypotheken Instrumente, welche, unter Bürgschaft der gesammten Landschaft für Kapital und Zinsen, von den Landschafts Behörden auf zum landschaftlichen Ver=
/
bande (8. 2) gehörige Güter ausgefertigt, von den Inhabern jedoch nicht
dürfen gekündigt werden. §. 5.
Diese Pfandbriefe haben vor andern hypothekarischen Schuldverschrei— bungen folgende Vorzüge:
a) daß jedes der Landschaft zu verpfändende Gut nach richtigen Grund— sätzen abgeschäßt und das darauf zu bewilligende Anlehn in ein be— stimmtes Verhältniß zum ausgemittelten Werthe gesetzt wird,
b) daß dem Inhaber eines Pfandbriefs, außer dem darin ausdrücklich verpfändeten Gute, auch alle Güter des landschaftlichen Verbandes dergestalt haften, daß jeder sich ereignende Ausfall dem Pfandbriefs— Inhaber von der Landschaft vertreten und ihm ohne alle prozessug— lische Weitläufigkeiten ausgezahlt werden muß, so daß dem Pfand— briefs Inhaber
1) die sämmtlichen Fonds der Landschaft (8§. 121), 2) das zur Spezial-Hypothek im Pfandbriefe verschriebene Gut, ) die zum Kreditspstem verbundenen Güter der ganzen Erbprovinz Westpreußen, mit Einschluß des dazu gehörigen ostpreußischen marienwerder-riesenburgschen Kreises (8. 2), ö haften. 8. 6H
Diese Pfandbriefe werden nur auf die erste Hälfte des von der Land— schaft nach dem Ertrage zu fünf Prozent zu bestimmenden Werths eines Guts ausgefertigt.
.
Sie werden den Inhabern in halbjährigen Terminen mit drei und einem halben Prozent verzinst.
§. 8.
„Die Schuldner entrichten die Zinsen von den auf ihren Gütern aus— gefertigten Pfandbriefen an die Landschaftskasse, und diefe zahlt sie in den bestimmten Terminen an den Vorzeiger der fälligen Coupons ohne Abzug, Aufenthalt oder Kosten baar in Silber-Courant, so daß die Inhaber west preußischer Pfandbriefe und Coupons mit dem Besitzer der dafür verpfän⸗ deten Güter in keiner Verbindung stehen, sondern sich rücksichts ihrer Be— friedigung lediglich an die Landschaft halten.
§. 9.
Der Zinsenlauf eines Pfandbriefs wird durch einen über die Kauf⸗ gelder des verpfändeten Guts entstehenden Liquidations- oder durch einen Konkurs -Prozeß nicht unterbrochen, die Inhaber der Pfandbriefe erhalten vielmehr auch während desselben jederzeit ihre Zinsen aus der Landschafts— kasse in den festgesetzten Terminen ausgezahlt.
§. 40.
Die Gerichtsbehörden innerhalb des landschaftlichen Verbandes sind
verpflichtet, bei den zu einer Konkursmasse gehörigen Gütern auf die in
den Höpothekenbüchein eingetragenen Pfandbriefe von Amts wegen Rücksicht
zu nehmen, die Landschaft dagegen darf sich in dem Liquidations -Termine nicht melden, vielmehr ist sie von aller Einlassung in den Konkurs und von allen Beiträgen zu den Gerichtskosten entbunden, und es wird nur der nach ihrer Befriedigung verbleibende Ueberrest der Einkünfte und der Kauf⸗ gelder solcher Güter zur Konkursmasse gezogen. Die Pfandbriefs-Inhaber können daher auch nie in einen Konkurs verwickelt werden.
8
Die landschaftlichen Pfandbriefe und Zins Coupons sind alle von
einerlei Qualität und völlig gleichen Vorrechten, werden auch nicht auf den Namen des Gläubigers oder Schuldners, sondern auf das verpfändete Gut ausgestellt.
8
Die Pfe iefe werden in Silber -Courant, nach dem gesetzlichen Münzfuße, die Mark feinen Silbers zu vierzehn preußischen Thalern ge— rechnet, ausgefertigt. einn r,,
Von den Personen und Gütern, welche zur Aufnahme von Pfandbriefen geeignet sind. §. 13 Soweit Jemand Darlehne zu kontrahiren und Verpfändungen votzi— nehmen fähig ist, soweit kann er auch Pfandhriefe auf seine Güter ausser— tigen lassen. §. 14. ö Landschaftliche Pfandbriefe werden nur auf solch ö Ritteraü i ö oth i als adelige oder Rittergüter in den Hypothekenbüchern der
e Güter bewilligt, die betreffenden