8. 149.
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nur gegen die Landschaft, nicht gegen §. 150
—
1. ments ⸗Kollegi: . Festsetzung für die zu hohe Tare gestimmt
Um daher einer künftigen Vertretung
[. glied des Kollegiums sein Votum mit Akten geben 8. Glaubt ein Gutsbesitzer durch beeinträchtigt zu sein, so kann er
Sollte die Provinzial-Direction
— ne dem Ergebniß derselben zu bestimmen, ob ĩ r
ry wi ö 9 489 9 ;der der Gutsbesitzer, ode
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Auszug der Taxe oder, wenn er die ganze Taxe in Abschrift erhalten könne pfang derselben seine Einwendungen
eine neue Abschätzung nur verlangen: a) wenn seit der Zeit, als die letzte Ta Jahre verstrichen;
. b) wenn vor Ablauf dieser sechs Jahre von . 2 6 6 se — 45 1 2 wird, daß bei dem Gute erhebliche, dei
derungen vorgenommen sind.
Wenn nach erfolgter Festsetzung einer Taxe abgeschätzten Guts den ihm bewilligten Kredit
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erschöpft hat, jedoch späterhin auf die Gewä
ben Anspruch macht, so muß die betreffende
; benachbarten, zum Landschaftsverbande gehör
men lassen,
.
.
.
. . — — — 1 . * F 6 . und Stelle ein Gutachten von dem Landschaftsra ;
.
ob sich der wirthschaftliche Zustand des Guts und die Gebäude, seit Auf ahme ,
. oder nicht,
einreichen.
Jedoch darf dirses Ver uf deren Grund die Bewilli ist; im entgegengesetzten Fal
, 8 6,
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. ragt werden. J .
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Von den Obliegenheiten der Provi d
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] Mi 6 5 / ‚— 2 irthschaftsführung, n
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ga. . §. 160. . ; Wenn Mitglieder de 8 landschaftlid en
. 162 n AnRNC A ?. 218 M f ;. 9 Wenn der Landschaft durch eine zu
. . 2 5 ⸗ ö. .
] Frunde gelegter Thatsachen oder unrichtiger
= nwendung pien ein Schaden entsteht, so sind zunächst die Kommiß die Revisoren dafür verhaftet, wenn Letztere unrichtige Angaben der Tax-Kommissarien Uebrigen treten hierbei die allgemeinen gesetzlichen
nicht bewei getäuscht
orschriften ein, 1 . , . dh m— . sindet in allen Fällen die Verantwortlich keit der landschafilichen Kommissa⸗
— *
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9 h 8 her J . ** 2 * 7. ö Nach eben diesen Grundsätzen fällt au
; z * = 9 . 1 . . 7 * ss 3 283
Es werden alsdann neue Kommissarien ernann
Kollegium bestimmt, nach reiflicher Erwägunf
; w . . R (Münk y ꝛ*— 824 8 Auch gegen einzelne Zweige der Abschatzung kann der Gutsb
ß 2 Meschiülsi n 1 118 ö missarien angebrachten Beschuldigungen und J * . . 3 859 5 8 m 832 Da ob der Ankläger oder der Al geklagte Di 8 167 7 ö — 289 971 Ausstellungen machen, doch hängt es von
h ts Kollegin ms l sh eins nein Tar. ĩ ments⸗Kolleginums ab, ob eine neue Lare zu
8 15 3. die Erinnerungen gegen die erste Taxe stimmt angezeigt und glaubhaft bescheinigt er der ersten Taxe oder die Aufnahme iner ne
ĩ wegen eine neue Abschätzung für nöthig halten Beide die Kosten
Uebrigens bleibt in allen diesen Fällen
ů nächst an die General-Direction und sodann Betheiligten offen. 8! Bei der Benachrichtigung von d Guts wird dem Besitzer desselben zugleich 2
. 87 9 K n 2 , 4 1 . * angebrachte Einwendungen dürfen nicht berückst
und dieses Gutachten mit ihrem gefaßten Bes . gesa 2 der von dem Besitzer beanspruchten Pfandbriefe,
—
rfahren nur dann gung beantragt wird, le muß eine neue Te
Dasselbe Verfahren (§. 158) findet statt, ; hufs der Subhastation angefertigten Taxe Pfandbriefs-Bewilligun
. er Mitglieder des Pfandbrief-Systems
hörigen Gütern und Forsten.
schwächt oder
ö derer bepfand brieften Guts seinen Acker nicht 1. oder außer DVüngung kommen läßt, seinen iehstand — :
ich benutz sind sie verbunden, der Provinzial⸗ Direction diese K zeigen, welche jedoch nur dann darauf RNücksicht zu nehmen be verpflichtet ist, wenn diese Anzeigen mit der Namensu fassers versehen und durch Angabe bestimmter Thatsa wenn die Erheblichkeit der Anzeige der Direction sonst
befugt un iterschrift des chen unterstützt kannt geworden ist.
Bestätigungs-Urkunde für das revidirte Reglement der West preußischen
s 161
züglich muß die Bewirthschaftung der
Waldungen
genau beobachtet werden
18 vor
und der Wirthschaftsbedarf auch muß e venn er eine dem jährlichen
r sich einer Einschränkung
11
8 16 als . ö 14 ald nil ne arte gen or 152411 7 7 211 Son ell I Dell 1 ( J J 21 nicht hl 11 nerng h J L 6.55 511 n ocFo Iro zu dieslem zwecte berechti
findet, besichtigen zu lassen,
. ,,,, . r und die Föorsten eidlich zu verhön
Besitzer des Waldes kan
der Besitzer Gelegenheit, sich ie festgesetzten Grundsätze h nuß er solches der betreffend
ö J tersuchung zu bestimmen ha . J . 58 . 9 4 Merl del n veilchen Gerhaltn 9 ö estgesetztt zerhältniß 165 N. 16 Fpynher 1m 1. 1961 * . 7 * 1st 1 Del 1 1 jut 661. 160 1 4 1 r Ben mehr FJ — in ö Door schriebe eke l 1 z J 1 . 1 1 X — 17 1 1646 841 — l 2 1. 5 J * 1 1* 7 11 ; ] 91 Sit J ** 1 n ! = gla— 1 2 kl 1aen 1 ni 6 1 1 1 ndich 5 7 7 * 8 * 1119 tressende 1 1nzult — ‚ i . v 59rᷓr G 1 7 thlschgaftss 171 V 1 1 ) 7 19161 1 rI1Ichen e' 1 seiliate 583 ) J helllgte! Gene. l
dem ts-Follegiun 1 8 7 nach ß der Umst ; 166 18 na Untersi 1 2 vokęnBem Morffi an hierauf ergehenden BVersugung 15 1390 51 speo yy * — 9 593981 12 1Ingt § olige geleistet werden, Den 611 11 ag vorbehalten Beziehu alf H 1 st unngen, wel Horschri II.) entgegenstehen oder m außer Krast gesetzt 823 . Y . das vorstehendt Reglement
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Landschast
er Landschaft
Es hängt zwar von ;
von der Taxe behufs Beleihung mit Pfandbriefen aus zune
sich aber - inso fern bei del Tare des Guts der Holzb gebracht worden, gefallen lassen
den Sequestration des Gutes der Wald
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arf nicht ner nothwendig werden— ir Landschaft mitverpfändet
Falde entnommen werde . aft unter⸗
IBR er Y est hr Pussischem Pri vile irder HE Fnnmdhrief
daß bei ei ; , . :D an Ls
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87, reotdirt von dem im Jahre 1850 gehalt der dabei zum Grunde liegende ich den Gesetzen überall in Uebereinstimmu ir solches hiermit in allen seine
ir diese Bestätigung Höchstei Unserm Königlichen Insiegel bedrucken
. 1s ö 5 . Bellevue, den 25. Juni 18
geslnden