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proben und Muster den Briefen auf erkennbare Weise bei— ges schlossen oder denselben angehängt werden und der Brief selbst das einfache Briefgewicht von 3 Loth nicht übe rsteigt. Di le Post-Anstalten haben sich , vom Eingange gegen— ger Verfügung ab bei Erhebung un . des Porto's ie in Rede stehenden Sendungen zu achte „den 23. August 1851. General - Post⸗Amt.
pen n vo 25. August 1851 — betreffend Die Porto-Erhebung für Briefe nach und aus Kalifornien, 9 Nach eine * Mittheilu ng des gro ßbritanischen General die über England zu befördernden Briefe nach Kalifornien das Porto, lches R f * zwischen Panama
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Ministerium der geistlichen, . n. al⸗ Angelegen
juristischen z rden. Der Aberlehr Paderborn ist als berufen worden.
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Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange— legenheiten. Verfügung vom 18. August 1851 betreffend das Rubrum in Landeskultursachen.
Zur Verhütung von Mißbräuchen bei Anwendung des porto⸗ freien Rubrums in Lande skultursachen wird die Königliche Regie⸗ rung auf Veranlassung des Königlichen Handels-Mint sterlums an⸗ gewiesen, sämmtliche untere Verwa ltungs-Behörden und Gemeinde— Vorstände des dortigen Departements mittelst einer durch Ihr Amts— blatt zu erlassenden Bekanntmachung dahin zu instruiren, daß die bei ihnen vorkommende Korrespondenz und ., pungen in Angelegenheiten der Regulirung der ⸗ lichen und bäuerlichen Verhältnisse nur bann port
befördern seien, wenn ö. allgemeine oder rein fiskalische Ar 1g heiten betreffen, daß aber alle Sachen, wobei ein Partei obwaltet, portopfl flichtig behandelt werden müssen. Berlin, den 18. August 1851. Ministerium für landwrthschaftlich e Ministerim des Innern. Angelegenheiten. Im Auftrage: m Allerh öchsten Auftrage. von Manteuffel zode. . die Königliche Regierung zu Liegnitz. (Vergl. Königlich Preußischen Staats- Anzeiger Nr. 48.: Cirkular-Ver— fügung der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. C schaftltche Abtheilung, vom 6. Juni 1851 wegen d
landwirth⸗
42 . kr unter der . brik „Landes-Kultur-Sachen“ portofrei zu befördernden Ge genständ⸗
in der Stadt Breslau angeordnet und den Herrn
Krevit-⸗Insti
Finanz⸗Ministerium. Bee (lla n n t m d ch ung
ie Verloosung von Schuld-Verschrei . der freiwilligen
Anleihe vom Jahre 1848 betreffe Die nach §. 5 des Gesetzes vom 7. Mai d. lung Nr. 3386) sür das Jahr 1851 und für 1852 zu tilgenden Schuld -Verschr eibungen der fr Anleihe vom Jahre 1848 sollen am 5 ten d. M. Vormittags im Sitzungs- Zimmer der unterzeichneten Staats-Schulden, Markgrafenstraße Ni Mitglieder und eines off Die gezogenen Schuld-Ve baaren Ar uszahlung gelange
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und den Unterzeichneten zum Königlichen Kommissarius des nach dem Gottes
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Aus steuer haften . enfin ode Bebingunge ' ode die Genehmigung bei Vermeidung — . Ge fängni 5 n e. gemeinschaftlichen macht ist. , den 22. A igust 1851. K 6 ni g li che R 6 9 j 6 run 9
ö a ch ung Der Herr Minister des Inne jestät dem Könige ertheilten Alle
inern hat in Folge de rhöchsten Ermächtigung
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nung des interimistischen Provinzlal-Landtages fü
Schlesien und das Markgrafthum Ober Lausitz auf Sonntag, den 14. September
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Fürsten
zum Landtags D. den Herrn Get eimen Regie 41 111
ts Direktor Freiherrn von Gaffron zum
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