1851 / 66 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kasse verbleiben, wo sie deponirt sind. Sobald m e solcher Privat⸗Gehülfe ein Engagement in einem anderen Sb er ost⸗ Direc⸗ sionsbezirk annimmt und der frühere Prinzipal die Ueberweisung der Caution an die Ober-Post-Direction desjenigen Bezirkes, wo der Ge⸗ hülfe das neue Engagement eingegangen ist, genehmigt, empfiehlt sich diese Ueberweisung an die Ober Post⸗Kasse des e ern J als zweckmäßig. Erfolgt die Genehmigung nicht, so . bie ÜUeberweisung der Caution nicht er folgen, und ist es die h des neuen Prinzipals, ob und in welcher Weise er sich die nöthige Sicherheit von seinem Gehülfen verschasfen will. 56 ö Was die fernere Anfrage über die n, . unn i tarisch zu beschäftigenden Fehülfen an die ost⸗Verwa . 3 trifft, so folgt aus dem Vorhergesagten, datz ö n mn , Calin dein Staate nur dann als Dienst-Caution verpfsanhe w frühere Prinzipal sich seiner Ansprüche werden kann, wenn der sruher— Prinzipa ö. , . . e darauf zu Gunsten der Post Verwaltunn begiebt oder ö! se ö. =. . erloschen sind, so daß die Ueberweisung der Caution n vie en, ost⸗ Direction desjenigen Bezirks, wo der Gehülse die diätarische Beschäfti⸗ J halten soll, und von wo dem Cautionssteller der Recogni— gen,, , mn erthetlen ist, erfolgen ka Will der frühere Prin— fions Schein zu ertheilen ist, erfolgen kann. Wil f . zipal des Gehülfen die Ueberweisung den. Caution nicht , . oder dem Fiskus wegen seiner etwaigen Ersatz-Ansprücht den at, rang nicht gewähren, so muß von dem diätarisch zu beschäftigenden Gehülfen eine neue Caution in Staats⸗-Papieren bestell werden, Eben so haftet umgekehrt die dem Staate bestellte Caution nach dem Aufhören der viätarischen Beschäftigung noch die gesetz— liche Zeit von 13 Monaten für die aus dieser Beschäftigung sich ergebenden Vertretungs Verbindlichkeiten des Gehülfen. verselbe daher wieder in ein Privatverhältniß übergeht und die Staate bestellte Caution dem neuen Prinzipal verpfändet, so ird dieser erst dann einen Anspruch darauf machen können, wenn die Ansprüche des Staats auf dieselbe bereits erloschen sind.

ö In Gemäßheit dieser Grundsätze erledigt sich die Cautions⸗ Angelegenheit des Post-Expeditions Gehülfen N. dahin, daß die Laution bei der Ober -Post⸗Kasse zu N. so lange ausbewahrt bleibt, bis der Postmeister N. zu N. ihre Ueherweisung an die Ober -Post-Kasse zu N. genehmigt oder seine Ansprüche au, die Caution erloschen sind, daß die Caution demnächst aber auf die Ober-⸗-Post-Kasse zu N. übergeht, um von dem gedachten punkte ab dort im Namen des Post⸗-Expediteurs G. zu 8 ein diesem bestelltes Privat-Faustpfand, asservirt zu rden.

Berlin, den 30. August 1851.

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Verfügung vem 4. Ocsterreich eingehenden mit Franlo-Marken fremden Staaten. Es gehen den preußischen Posten häufig Briefe aus Oesterneich nach fremden, dem deutschen Post-Vereine nicht angehörigen Stag ten zu, für welche auch das ausländische Porto von den Absendern mittelst Franko⸗Marken erlegt worden ist. Dergleichen Briefe sind von den Post-Anstalten, ausländische Porto-Betrag tig vergütet worden ist, als vollständig frankirt anzusehen gemäß zu behandeln. Berlin, den 4. September General

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1851.

Post⸗Amt

nag.

J Post-Dampfschiff-Verbindung zwischen

)

Kronstadt (St. Petersburg).

Die Abfertigung der Post-Dampfschiffe erfolgt aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, aus Kronstadt jeden Sonnabend Abends. Der „Preußische Adler“ geht ab: aus Stettin den 17. und 31. Mai, den 14. und 28. Juni, den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. Au⸗ gust, den 6. und 20. September, den 4. und 18. Oktober; Kronstadt den 24. Mai, den 5. und 19. Juli, den 2., den 13. und 27. September, tober. Der „Wladimir“ dagegen: aus Stettin: den 24. Mat, den 7. und 21. Junt, den 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, der 13. und 27. September, den 11. und 25. Oktober, aus Kronstadt: den 17. und 31. Mai, den 14. und , nn , , , den d. wn 253.

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August, den 5. und 20. September, den 4. und 18. Oktober. Passagegeld: J. Platz 62 Rthlr., II. Platz 40 Rthli., III. Platz 2335 Rthlr. In diesen Beträgen sind die Kosten für die Bekösti— gung, mit Ausnahme des Weines, einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 1 Rädern 50 Rthlr. mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 57 Rthlr. preußisch Courant. Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert. Berlin, den 27. Mai 1851. General ⸗Post

Schmückert.

Amt.

3 Vom 15ten d. M. ab stralsunder Course in folgender Von Passow gehen ab:

1) Per sonenpost nach Stralsund um 10 U nach Ankunft der Dampfwagenzüge früh und aus Stettin 7 Uhr früh. Güterpost ohne Personen-? um 4 Uhr Nachmittags,

Berlin 12 Uhr Mittags und 2 6 Lz Uhr der Züge aus Berlin hr Nachmittags. 2 Uhr früh, nach

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aus Berlin 15 Minuten gehen ab:

ost nach Passon

. züg ( 12 Uhr sund . n 16 Abends.

2 11pof Vormittags, in

Minuten früh.

npost nach Passow um 2 Uhr

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hr Vormittags. . Hüterpost ohne Personen-Beförderu um 35 Uhr Nachmittags, in Passow

Berlin Uhr 4 Minuten

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Bekanntmachung des

2 . win ien er bisherigen

ftrrichtende Bank

ü amkeit träüten unt

inländischen Staa!s , soliden Wechseln und

icht verkäuflichen Kaufmäannswaa z von Wechseln auf Tilsit und andere inländisck Anstalten der preußischen welche an

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auf Berlin

befinden, der birliner

Filial . zon ausländtschen Wechseln, inen Cours haben. . ö

Haupt⸗Bank und dere

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Bank

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Vepo zu richten sind.

Bank⸗B zer Beider

ö. Unterschriften bei . Ert nd 2

fertigungen der Bank-Kommandite e forderlich Berlin, den 10. September 1851.

Königliches preuß. Haupt Bank

von Lamprecht. Witt. Meyen.

Uls⸗

Direktorium.

Schmidt. Woywod.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten

Mit Bezugnahme auf die Cirkular-Venfügung vom 11,

8. M., die Eröffnung des Unterrichts in der Central-Turn⸗Anstall

1866

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am 1. Oktober d. J. betreffend, wird hierdurch bemerkt, wie die Serie J. Nr. 8, und gegen Ouittun Verhältnisse es gestatten, daß außer den von den Provinzial⸗ papiere am 1. April 1852, eber

Behörden einzuberufenden Kandidaten des Schulamtes auch noch andere Civil-Eleven an diesem Kursus Theil nehmen können. Hierauf bezügliche Meldungen, welchen ein Zeugniß über die er— langte Schulbildung, so wie ein Sittenzeugniß des Vorgesetzten des sich Meldenden oder der Orts-Polizeibehörde, beizufügen ist, müssen spätestens bis zum 18. September d. J. werden. 9 ö Berlin, den 10. September 1851.

geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten.

von Raum er.

Der Minister der

Finanz⸗Ministerium. Bekannt ut anch u nnz der in der ersten Verlbosung gezogenen Schuld schreibungen der Staats-Anleihe vom Jahre 1850 betreffend. In Folge unserer Bekanntmachung vom 5ten d. M. sind be— ufs der Tilgung für das Jahr 1851 und für das erste Semester 1852 die in dem anliegenden Verzeichnisse (a) aufgeführten Schuld— verschreibungen der Staats-Anleihe vom Jahre 1850 über den Kapitalbetrag von 20,000 Rthlr. im heutigen Verloosungs— . ausgelooset worden, und werden ihren Besitzern mit der Aufforderung hierdurch gekündigt, den verschriebenen Kapitalbetrag am 1. April k. J. in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr ent— 1

Kündigung

Lermin

hier bei der Kontrole der Staatspapiere, Taubenstraße Nr. 30,

der nächsten Regierungs⸗Hauptkasse, gegen Quittung (wozu Form bei den erwähnten Kassen unentgeltlich verabfolgt wer— den) und gegen Rückgabe der Schuld verschreibungen, baar in Em— pfang zu nehmen. Mit dem 31. März 1852 hört die weitere Verzinsung dieser Schuldverschreibungen auf, und müssen daher mit denselben zugleich die dazu gehörigen fünf Stück Zins-Coupons der rie von Nr. 4 bis Nr. 8, welche die Zinsen vom 1. April 1852 bis zum r 1854 umfassen, unentgeltlich abgeliefert werden, widrigen— für einen jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom apital zurückbehalten wird. Berlin, den 9. September 1851. Haupt Verwaltung der Staats-Schulden. (gez) Natan. Köhler. 42 verloosten ichuldverschreibungen der lnleihe vom Jahre 1859 ist der heutigen Nummer des Königlich Staats-Anzeigers beigelegt.

Das Verzeichniß der

lligen

Fa 24H *y 8 M . ö ; 40 kanntmachung vom 13. die Herabsetzung

nöer 4831 . der freiw von 5 gun

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Gesetz mmlung abgedruckten Allerhöchsten M. haben des Königs Majestät auf den Antrag Ministers genehmigt, daß die Zinsen der frei— aats-Anleihe des Jahres 1848, vom 1. April 1852 ab, . herabgesetzt und denjenigen Gläubigern, welche ißigung nicht gefallen lassen wollen, ihre Kapita baar zurückgezahlt werden. Zu die sem Be huf werden sämmtliche verzinsliche Schuld -Verschreibungen jener Anleihe, it ße nicht in de am 5. d; M stattgehabten Ver⸗ loosung, planmäßigen Tilgung, gezogen und durch un— . ö. tmachung von demselben Tage bereits gekündigt worden zur baaren Rückzahlung am 1. April 1852 hierdurch gekün⸗ digt, mit der Maßgabe, daß denjenigen Gläubigern, welche in die Zinsherabsetzung auf 45 pCt. vom 1. April 1852 ab willigen und dies durch Einreichung ihrer Obligationen bei der Kontrole der Staats- Papiere (Taubenstraße Nr. 30), in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, oder bei einer Regierungs-Haupt⸗Kasse, zur Ab- stempelung auf 45 pCt., bis spätestens zum 30. November d. J. zu erkennen geben, auch noch der volle Genuß des letzten, am Oktober 1852 zahlbaren 5prozentigen Coupons der 1. Zins Zerie verbleiben soll.

Die zu konvertirenden Obligationen sind ohne Zinscoupons mit einem nach Littern, Nummern und Geldbeträgen geordneten doppelten Verzeichnisse, wovon ein Exemplar, mit Empfangsbe— scheinigung der Obligationen versehen, sogleich zurückgegeben wird, einzureichen und sollen alsbald nach befundener Richtigkeit und ge— schehener Bedruckung mit dem Reductionsstempel den Einreichern derselben wieder ausgehändigt werden.

Von allen übrigen Obligations-Besitzern dieser Anleihe, welche ihre Obligationen bis zum 30. November d. J. in obiger Weise nicht eingereicht haben, wird angenommen, daß sie den Rückempfang ihrer Kapitalten der Zins-Ermäßigung vorziehen. Dieselben haben

Finanz

ehufs den

an

ind,

daher den Nominal⸗-Betrag ihrer Obligationen gegen Rückgabe der⸗

selben nebst den am 1. Oktober 1852 fälligen Zins -⸗Coupons,

mir eingereicht

ig, bei der Kontrole der Staats— d von da ab, in den Vormittags⸗ stunden von 9 bis 1 Uhr, in Empfang zu nehmen D F 06s , ,, e. . ;

6 . een . „jede weitere Verzinsung der nicht *. 1 3 g, n aulbort, so muß der Geidbetrag solcher c 11 er 1852 fällig werdenden Zins-Co fcbe ni

t Lilcn Vbltgttintll Mane nn, , hs welch mhh, mit jenen Obligationen zurückgereicht werden können, vom Kapital gekürzt werden.

2 Den einzureichenden, nicht konvertirten Schuld verschreibungen ist ein Verzeichniß der Littern, Nummern und Geltobeträge beizu⸗ fügen und unter demselben die Qulttung über das Kapital stom— pelfrei auszustellen. / Denjenigen Gläubigern, welche die Kündigung annehmen, jedoch ihre Kapitalien nicht persönlich oder durch Bevollmächtigte bei der Kontrole der Stzatspapiere in Empfang nehmen können, sollen zwar dieselben durch Ueberweisung an die betreffende Regie— rungs-Haupt-Kasse ausgezahlt werden. Da aber der Zahlung eine Prüfung der Echtheit der einzureichenden Schuldverschreibungen und deren Vergleichung mit den bei der Kontrole der Staatspapiere befindlichen Stammbüchern vorhergehen muß, so sind die Schuld— Dokumente mit einem doppelt Verzeichnisse der Littern, Num— mern und Kapital-Beträge, von welchem ein Exemplar bescheinigt zurückgegeben spätest ens vier Wochen vor dem 1. April 68 Regsrungs-Hauptkasse zur weiteren Beför— rung an die Kontrole der Staats-Papiere einzureichen, widrigenfalls die Interessenten sich selbst den Verlust beizumessen haben, welchen zurch die verspätete Vorlegung ihrer Dokumente und die da— herbeigesührte verzögerte Rückzahlung ihrer Kapitalien viel leicht erleiden. Gedruckte Formulare zu den im Vorstehenden er— wähnten Verzeichnissen werden unentgeltlich bei den gedachten Kassen

ver abfolgt. Berlin ,

4

den 13. September 1851. Haupt-Verwalsung der Staatsschulden

(gez Natan. Köhler.

Angekommen: Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte bevollmächtigte Minister am Königlich sicilianischen Hose, Frei⸗ rr von Brockhausen, von Bonn.

der Königlich hannoversche Sta

Abgereist: Se. Excellenz Minister von Hammerstein, nach Hannover.

Der Vice-Oberjägermeister Graf von der kenstein, nach Meisdorf.

Per so nal Chronik der Provinzial ⸗Behörden. Provinz Preußen.

Ernaunt sind: Der bisherige Appellationsgerichts⸗Referendarius Wend eisch zum Gerichts-Assessor; der Stadtkämmerer Heyne in Rosen— berg zum Substituten des Polizei⸗Anwalts Hellmuth daselbst für den Fall, daß Letzterer abwesend ist oder sonst verhindert wird.

Bestätigt sind: Als Schiedsme : Guts besitzer manuppen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels den au zu Alt-⸗Lappönen für den 1sten B Gutsbesitzer Wichg raf zu Lindenberg für den 2ten Bezirk des Kirchspiels Aulowöhnen; Krugbesitzer Reinbacher zu Berschkallen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Berschkallen; Gutsbesitzer Reincke zu Pabbeln für den 4sten Bezirk des Kirchspiels Didlacken; Gutstesitzer Rousselle jun. zu Nettienen sür den 1sten Bezirk des Kirchspiels Georgenburg; Dorfrithter Kemke in Gillischken für den Tten Bezirk des Kirchspiels Georgenburg; Grundbesitzer Radtke in Gaidßen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Grünheide; Gutsbesitzer Wittke zu Tarpupönen für den 1sten Bezirt des Kirchspiels Insterburg; Gutsbesitzert Ammon zu Althof Insterburg für den 2ten Bezirk des Kirchspiels Insterburg; Gutebesitzer Doherr zu Davidehlen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Jodlaucken; Kaufmann Ehlert zu Bubainen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Norkitten; Grundbesitzer Rasch zu Norkitten für den 2ten Bezirk des Kirchspiels Norkitten; Kauf mann Kreuzberger zu Pellenincken für den 1sten Bezirk des Kirch spiels Pellenincken; Grundbesitzer Sperling zu Puschdorff für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Puschdorff; Krugbesitzer Plfuhl jun. zu Saalau für den sten Bezirk des Kirchspiels Saalau; in dem Kreise Lötzen für den 4sten Bezirk des Kirchspiels Widminnen der Landgeschworne Eduard Minchau zu Sucholasken; der Kanzlei-Direktor Zimmermann zu Goldapp als Agent der gachener und münchener Feuer⸗-Versicherungs-Gesellschaft; nach— dem der Kaufmann Albrecht Heyne zu Insterburg die Agentur der magdeburger Feuen-Versicherungs-Gesellschaft niedergelegt hat, Kaufmann

Eichelbaum als Agent dieser Gesellschaft; der Kaufmann Abraham Ruhemann zu Johannisburg als Agent der schlesischen Feuer⸗Versiche rungs⸗-Gesellschaft zu Breslau in Stelle des Kaufmanns J. A. Broschz der Gutspächter Kramer in Powalken, conitzer Kreises, als stellvertre— tender Spezial-Direktor der Mobiliar-Feuer-Versicherungs- Gesellschaft zu Stolp; der Apotheker Leistikow zu Vandsburg, als Agent der schlesischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft; der Gutsbesitzer Neubart zu , , Kreises Graudenz, als Spezial-Direktor von der Motiliar. Feuer er e, rungs-Gesellschaft für die Bewohner des platten Landes der Provinz

Preußen.

Asseburg⸗

.

Calir zu Ra Abelischken; Gutsbesitzer Lin⸗

Kirchspiels Aulowöhnen;