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en Allechöchsten Erlaß vom 15. August 1851, be— l3kammer für den
treffend die Errichtung einer Hande Kreis Kottbus; und unter
n Allerhöchsten Erlaß vom 10. September 18351, fünspro⸗
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Ernannt: Der Bank-Kassirer Thal zu Königsbe 1
zum Bank-Buchhalt— mandite zu Tils standsbeamt
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und
Yꝛedizinal⸗Angelegenheiten Lhirurgus Wendrykows ki ist aus
zurger Kreise in den Kreis He ydekrug zu! ickversetz
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In Betreff derjenigen Inländ
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Zeichnen und Modelliren von den Mitglied rn e Unterricht in der Composition und Zeichnen und Malen im Königl. M Anatomie: Dr. du Bois-Reymon . Zeichnen nach Gypsahgüssen: Prof. Daege Modelliren nach der Antike: Prof. A. Fischer Landschaftzeichnen: Prof. Schirmer. Zeichnen der Thiere, besonders der Pferde el Vorbereitungs-Klasse: Prof. Herbig und Maler Holbein Zeichnen nach anatomischen Vorbildern und Proportionen des menschlichen Körpers: Maler Domsch!k Kupferstechen: Prof. Buchhorn. Holz- und Formstechen: Prof. Gubitz Schrift- und Kartenstechen: der akad. Metallgraviren und Steinschneiden: Fischer. Bronzegießen: der akad. Lehrer H. Fischen Kunstgeschichte des Mittelalters Kulturgeschichte und des Kostüms Mythologie: Prof. Geppert.
6 n f her. Die Lehre von der zweckmäßigen Anlegung der Gebäud verbunden mit praktischen Uebungen im Entwerfen derselben Prof. Rabe. Privatim wird Berselbe vortragen: 43 Lehre von den Constructionen, oder: wie die Gebäude und jeder einzelne Theil derselben den Forderungen der Festigke gemäß zweckmäßig zu errichten sind; h) die Geschichte der Baukunst bis zur gegenwärtigen Zeit, verbunden mit der Be schreibung der verschiedenen Bauwerke der Vorzeit und Ge genwart.
Prof. Eyb
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19) Die Projectionen, die Lehre von Vitruv, Perspektive und Optik: Prof Beckmann.
Zeichn ung und Ebmposttlion architektonischer
tionen: Per s pe Modell
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Lehre der Harmonie
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Doppelter ontrapunkt Figural⸗E
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den Säulen⸗Ordnungen nach Hummel
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Jubiläums nur darauf, daß iwen St aatsdienste wirklich zugebracht
darauf ankommt, ob er in einer Kündigungsstelle Wenn daher ein Pensionair als Zoll-, S Erheher wieder angestellt ist, so kann zwar Pensionirung ab bis zur Wiederanstellung Dienstzeit nicht in Betracht kommen; dageg Dienstzeit bis zur Pensionirung und anstellung ab überhaupt 50 Jahre beträg Jubiläums berechtigt. Berlin, den 31. Jult 1851. Für den General ⸗-Dire
An den Königlichen Wi irklichen Geheimen
Rath und Prov inz zial⸗ Steuer⸗Direktor
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und Prof Verfügung vom 11. August 1851
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