1851 / 69 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ahl der Urwähler Wahlort Wahldistrikt ö.

Wahlvorsteher

einzeln.

Oberamts⸗Ver⸗ weser Bachmann zu Hechingen.

Hermanns dorf Stellvertreter:

Gau elfingen Stadtschultheiß Steiten .... Ruff daselbst.

Stetten b. H. Hörschwag .. Sikingen

Burladin⸗ Gemeinde Slarzeln . gen. ö Hausen.. Burladingen.

2) Oberamt Trochtelfingen 3) Vom Oberamt Gammertingen Gemeinde Neufra. ..... 11 Harthau sen b. J. 5

n

Oberamtmann von Gebele zu Gammertingen. Stellvertreter:

Veringen⸗ 1) Oberamt Gammertingen stadt. mit Ausschluß der zum II. Bezirk gehörigen Ort⸗ schaften. 2) Oberamt Straßberg.. 3) Vom Oberamt Sigma—⸗ sor Rehmann da— ringen selbs. Gemeinde Langenenslin— en. illafingen . Jungnau .... Bingen Hitzkofen.

Sigmarin⸗ 1) Vom Oberamt Sigma— gen. ringen Gemeinde Ablach Inzigkofen. . Sigmaringen 63 Sigmaringen bo n, , . Vilsingen Hornstein Bittelschieß

Oberamtmann von Sallwürk

Stellvertreter:

Gastel daselbst.

Ostrach. 1) Ober ⸗Vogtei⸗Amt nge, .

2) Ober⸗Amt Ostrach .

3) Vom Ober ⸗Amt Sig- maringen

Gemeinde Kalkreute

Ettisweiler. . daselbst.

Habsthal ..

Ober⸗Amtmann Widmann zu Ostrach. Stellvertreter:

2 3

4) Die Gemeinde⸗Behörden haben sofort, und ohne eine weitere Anwei⸗ sung dazu abzuwarten, in jeder Gemeinde der Einwohnerschaft in ortsüblicher Weise den gedachten Wahltag bekannt zu machen, mit dem Bemerken, daß die Wahl Vormittags 9 Uhr beginnt; und sind die Urwähler durch diese Bekanntmachung, welche den Wahlort ent⸗ halten muß, 1 der Wahl vorzuladen. Ueber die erfolgte Vorladung

. st demnächst seilens der Gemeinde⸗Behörden eine Be scheinigung auszustellen und solche noch vor dem Wahltage dem Wahlvorsteher zu übersenden, welcher die gesammelten Bescheinigun⸗

5

Hausen ... .... Mottschieß ...

Ruelfingen,. Krauchenwies 15

Ober ⸗Amtmann Frick zu Wald. Stell vertreten:

Summa der Urwähler 66 Aktuar Hipp daselbst.

In jedem dieser sechs Wahldistrikte ist Ein Wahlmann zu wählen

Wald. 1) Ober⸗Amt Wald..

Als Wahltag ist von dem Herrn Minister des Innern oben der

29. September c. bestimmt.

der Wähler

gen in einem Heft der Wahlverhandlung beifügt.

Die Herren Wahlvorsteher werden mit Bezug auf den diesseitigen Erlaß vom 29sten v. M. noch besonders veranlaßt, die Wahl an dem gedachten Tage nach Maßgabe der Bestimmungen des Wahlgesetzes und der betreffenden Paragraphen des Reglements pünktlich abzu⸗

halten. . Für den Fall, daß sie selbst eines unvorhergesehenen Hindernisses

Oberamts Asses⸗

zu Sigmaringen.

Bürgermeister

der Bürgermeister

wegen nicht im Stande sein sollten, das Wahlgeschäft zu der be— stimmten Zeit zu leiten, sind die Urwählerlisten und alle sonstigen auf die Wahl bezüglichen Schriftstücke rechtzeitig an den betreffenden Stellvertreter abzugeben, damit dieser die Wahl abhält.

Die Bestimmungen der §8. 11 bis 17 des Reglements vom 7. Mai 1851 über die Ausführung des Wahlgeschäftes selbst sind so vollständig, daß denselben etwas Besonderes nicht mehr hinzuzufügen sein wird; nur muß bemerkt werden, daß, wenn der gewählte Wahl mann im Wahltermine nicht anwesend sein sollte, um sich über die Annahme der Wahl sofort zu erklären, der Wahlvorsteher demselben, nachdem die Wahl geschlossen ist, ohne jeglichen Zeitverlust von der auf ihn gefallenen Wahl schriftlich Anzeige zu machen und mit Hinweisung auf §. 16 des gedachten Reglements zur Erklärung über die Annahme aufzufordern hat. Tritt der Fall ein, daß die Wahl auf die eine oder andere Weise abgelehnt wird, so ist sofort zur neuen Wahl zu schreiten.

Zu dem Ende hat der Wahlvorsteher die sämmtlichen Urwähler des Bezirks durch die Gemeinde-Behörden zu einem neuen Wahlter— mine auf die oben ad 4 gedachte Art wieder vorladen zu lassen und diese anderweite Wahl in ebenderselben Weise abzuhalten, wie es das erste Mal geschehen ist.

Dies Geschäft muß aber so beschleunigt werden, daß das Re— sultat noch rechtzeitig vor dem auf den 13. Oktober festgesetzten Ab— , dem Wahlkommissar angezeigt werden kann.

as Wahlprotokoll nebst allen dazu gehörigen Schrifststücken ist nach geschlossener Wahl, und nachdem sich der gewählte Wahlmann zur Annahme der Wahl bereit erklärt hat, dem nachstehend genannten Wahl⸗Kommissar, Herrn Regierungs-Assessor Bredt hierselbst, unver— züglich einzureichen.

b., Wahl des Abgeordneten.

Zum Wahl-Kommissar ist der Herr Regierungs ⸗Assessor Bredt hier— selbst ernannt und zum Wahlort Gammertingen bestimmt worden. Der Wahltag ist von dem Herrn Minister des Innern auf den 13. Oktober d. J. festgesetzt. Ueber die Ausführung des Wahlgeschäfts selbst an diesem Tage wird auf die §§. 19 bis 29 des obengedachten Reglements verwiesen.

B. Ueber die Wahlen zur II. Kammer.

a. Wahl der Wahlmänner. Die Wahlvorsteher in den einzelnen Urwahl-Bezirken, so wie die Stellvertreter derselben für Verhinderungsfälle, werden von den Herren a, r , ,. wozu diese bereits angewiesen sind, ernannt werden.

Zum Wahltag hat der Herr Minister des Innern den 22. Sep tember c. bestimmt.

Zu diesem Tage sind die sämmtlichen Urwähler der Gemeinde

oder derjenigen Ortschaften, die zu einem Urwahlbezirke zusammen— gelegt worden, durch die Gemeinde-Behörde in jedem Orte auf Vormittags 9 Uhr nach dem von dem Ober-Amte bestimmten Wahlort in ortsüblicher Weise zur Wahl zusammenzuberufen. Ueber die erfolgte Vorladung der Urwähler ertheilt jede Gemeinde-Behörde eine Bescheinigung und übergiebt diese dem Wahlvorsteher, welcher solche dem Wahlprotokolle beifügt. Die Wahl muß unter allen Um ständen an dem obengedachten Tage und zu der bestimmten Zeit stattfinden, daher für den Fall, daß der Wahlvorsteher selbst die Wahl zu leiten behindert sein sollte, selbige von dem Stellvertreter dessel— ben abzuhalten ist. Sollte die Nothwendigkett hierzu irgendwo ein— treten, so hat der ernannte Wahlvorsteher die Urwähler- und Ab— theilungsliste des Urwahlbezirks rechtzeitig an den Stellvertreter ab— zugeben. Im zweiten, aus den Gemeinden Achberg, Burgau und Tafertsweiler mit Nebenorten bestehenden Urwahlbezirk des Oberamts Ostrach wird wegen der weiten Entfernung, welche zwischen den gedachten Ortschaften liegt, die Abhaltung von zwei verschiedenen Wahlver sammlungen und zwar: in Achberg für die Gemeinde Achberg mit den zu dem gleichnamigen Obervogteiamte gehörigen Ortschaften und in Tafertsweiler für die Gemeinde dieses Orts, die Gemeinde Burgau und die Nebenorte zu ersterem angeordnet. Der Wahlvorsteher die— ses Urwahlbezirks wird an dem bestimmten Wahltage zuerst in Ach— berg die Wahl leiten und sich demnächst nach Tafertsweiler begeben um daselbst am 24. September C. die Wahl abzuhalten. Erst an dem letzteren Orte ist das Wahlprotokoll zu schließen. Ergiebt sich daraus keine absolute Stimmenmehrheit für die betreffenden Wahl— mannskandidaten, so ist sofort in Tafertsweiler zur engeren Wahl zu schreiten und diese demnächst auch in Achberg noch vorzunehmen, wodurch das Wahlgeschäft zu Ende geführt werden wird.

In allen übrigen Ürwahlbezirken, auch wenn solche aus mehreren Ortschaften bestehen, wird nur eine Wahlversammlung und zwar an

dem von dem Königlichen Oberamte bestimmten Orte abgehalten.

Die Wahlvorsteher der sämmtlichen Urwahlbezirke werden auf die §§. 8 bis 16 des Reglements vom 7. Mai 1851 aufmerksam gemacht und hiermit angewiesen, die Bestimmungen derselben beim Wahl— geschäft genau zu beachten. Insbesondere wird noch bemerkt, daß, nachdem die Wahlversammlung konstituirt ist und der Protokollfüh⸗ rer so wie die Beisitzer ernannt und mittelst Handschlags very lichtet sind, sofort zur Wahl geschritten und diese mit der vritten Abthei lung begonnen wird. Nach beendigter Wahl seitens der dritten Ab— theilung wird solche von der zweiten Abtheilung vorgenommen, und zuletzt wählt die enste Abtheilung. ; . .

el als Resultat einer Wahl sich ergeben sollte, daß auf so viel Personen, als die Abtheilung Wahlmänner zu wählen hat, die absolute Mehrheit der Stimmen nicht gefallen ist, so wird sofort zur engeren Wahl geschritten, wobei aber, wenn nech Wahlmann zu wählen ist, nur denjenigen beiden Personen, welche vorher die meisten Stimmen hatten, die neue Stimme gegeben werden darf. Sind noch

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wählen, so kommen nur diejenigen 4 Personen

uh lnner Kah uf welche vother die meisien Stimmen gefai—

auf die engere

. definitives Wahlresultat 4 ' ist, fordert der Wahlvor-

ie i ahltermine anwesenden Wahlmänner zur Erklärung 1 . Wahl annehmen oder nicht. Sind nicht alle Wahlmänner im Termine anwesend, so macht er den Abwesenden von Ter auf sie gefallenen Wahl mit Hinweisung auf §. 15 des Regle—= ments vom 7. Mai 1851 Anzeige und erwartet deren Erklärung. Sollte eine Ablehnung der Wahl erfolgen, so ist sofort in dem betreffenden Urwahlbezirk zur anderweiten Wahl zu schreiten, und diese mögllchst, und zwar so zu beschleunigen, daß das Resultat dem Wahl⸗ kommissar noch vor dem 6. Oktober d. J. angezeigt werden kann. Der neue Wahlakt ist ganz in der oben angedeuteten Art abzuhalten.

Das Wahsprotokoll wird von dem Wahlvorsteher mit allen dazu ge⸗ . i.

br gebie Munahme erfolgt, alss das Wahlgeschäst vollständig, ge⸗ a mr .

Kur- u. Neumärk. dito

Schlesische dito

hörigen Schrifistücken gleich, nachdem die Erklärung der Wahlmänner

schlossen ist, dem betreffenden, nachstehend genannten 1 Herrn Kabinetsrath Ba'l, beziehungsweise Regierungs rektor Mock, zu welchem der Urwahlbezirk gehört, eingereicht. . b. Wahl der Abgeordneten. ö 6) Zur Wahl den Abgeordneten werden zwei Bezirke gebildet, in welchen je ein Abgeordneter zu wählen ist. Zum erst en Bezirk gehören: a) Amt Hechingen, inkl. Stadt, b) » Haigerloch und . * t. ö. 3 . - und * ar ü uissar habe ich den Herrn Kabinets-Rath Bayl ernannt. Zum zweiten Bezirk gehören: a) Amt Wald, b) —Straßberg, . . c5 Sigmaringen inkl. Stadt,, Wahlort d) Trochtelfingen, Sigmaringen. e) DOstrach und f) Gammertingen. . ; und 51 Wah n e n gin der Herr Regierungs-Direktor Mock ernannt worden. ö ; 3 7) Als Wahltag ist von dem Herrn Minister des Innern der 6. Oktober d. J. bestimmt, an welchem Tage die Ausführung des Wahlgeschästs nach Maßgabe der §§. 17 bis 25 des Reglements vom ?. Mai 1851 erfolgen wird. ö Sigmaringen, den 3. September 1851. J . Der Königliche Kommissarius in den hohenzollernschen Landen. . J. A. A. Graf von Villers.

Wahlort Hechingen.

Königliche Schauspiele. Donnerstag, 18. September. Im Opernhause, 96ste Abonne⸗ ments -Vorstellung: Badekuren, Lustspiel in 1 Akt, von G. zu Putlitz. Hierauf: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pan⸗ komimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von Hoguet.

Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr., erster Rang und Bal⸗ kon daselbst, inkl. der Prosceniums Logen daselbst und am Or⸗ chester 1 Rthlr., Parquet, Tribüne, Parquet-⸗ Loge und Proscenium des zweiten Ranges 20 Sgr., zweiter Rang 15 Sgr., dritter Rang und Balkon daselbst 127 Sgr., Parterre 15 Sgr., Amyphitheater 7 *g*.

Freitag, 19. September. Im Opernhause. 149ste Schau

spielhaus-Abonnements-Vorstellung: Wilhelm Tell, Schauspiel in

5 Abth., von Schiller. Anfang 6 Uhr.

kon daselbst; inkl. der Prosceniums- Logen daselbst und am Or⸗ chester 1 Rthlr., Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 20 Sgr., zweiter Rang 15 Sgr. dritter Rang un Balkon daselbst 12 Sgr., Parterre 15 Sgr., Amphitheater 75 Sgr.

amtlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld- Cours er Her lIikd nr Hr änrse, dcm 7. Sc pte naher 1851.

——

Preuss. Courant * Brier Geld

r e gHRg H- Cd vom 16. September L651. Amsterdam JJ 250 Pl. urn II2 dito . J (. 250 FI. / ö 1 300 Mk. Kurz. 150 dito K 300 Mb. 1650 London tz 2 1 JJ 804 Wien im 20 Fl. Fuss .. ; 150 PFI. S6 J V 150 FI Breslau ö J 100 Thu. Leipzig in Courant im 14 Thlr. . I w . Frank furt 2. M. südd. VW.. 100 Fi. 2 lt. , ach

C r N do C de

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Petersburg .

Preussische Rentenbriefe Preussische Bank-Antheil-Scheine. . ..

Friedrichsd' or.. . . .. .

P Dis conto

Cöln-Mindener . ......

Magdeburg - Halberstädter... Magdeburg-Wirtenberge.

Niederschlesis ch-Märkische .

Obers chlesische Lit. X.. ; 13 87 . . ginn. Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthli., erster Rang und Bal⸗

brinz- Wilhelms (Steele - Vohwinkel) .. .....

Rheinische...

Stargard- Posen

Thüringer. . ....

Fonds Conse vorm 17. September 1851.

Preuss. Freiwillige Anleihe

dito Staats- Anleihe von 1850 Staats Schuld-Scheine Oder -Deich-Bau- Obligationen... ...... ......

4 Prämienscheine der Seehandlung à St. 50 Thlr.

Kur- und Neumärkische Schuld verschreibungen 3)

2 7

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Berliner Stadt- Obligationen... 5

dito dito Wi'estpreussische Pfandbriefe. Grossherzl. Posensche dito dito dito dito

C 85 c C Da - -

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dito vom Staat garantirt Lit. B...... ...

56

Andere Goldmünzen à 5 Thlr.. . . . ... ..

Iisenhahn · Letien.

1 1003 lch

12

H erlin., 3 Preuls.

den 17. September 1851. Brie ) Ged. en,

Courant.

Aachen-Düsseldorfer .....

Bergisch- Märkische . dito Prioritãts-. Berlin- Anhalter Lit, A. uĩ. dito zerlin-Hamburger dito , dito dito II. Em B erkn-Poisdam- Magdeburger. dito dito dito dito dito Lit. Berlin Stettiner ... dito Frier tt; inlil;

dito Prioritäts-Oblig . dito dito 111 Düsseldorf -RElHberfelder .. JJ dito Prioritäts- .. ; dito Frioritaits- ......

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dito Prioritäts- Obligationen... Wilhelm sbahm (Cosel-Oderberg) ..

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(NMichtamtlich.)

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Cöthen-Bernburger.. d Krakau- Obers chlesische

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Mecklenburger ..... ...... .

Nordbahn (Friedr. ö

Zarskoe-Selo. . ö

Geld.

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