1851 / 72 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Telegraphisehe Depeschen.

(Nichtamtlich.)

Paris, Donnerstag, den 18. September, Abends 8 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Nach einem Gerüchte sollen mehreren neuen Depar tements ebenfalls Belagerungs-Zustände bevorstehen.

HEBreslan, 19. September, Oberschlesische 82 Br. Getreidepreise: Weizen, 50 - 60 Sgr. Roggen 45 51 Sgr. 26 Sgr. Stettin, 19.

weilser,

September,

vember 43 ber u. Br., Frühjahr 42 bez. R

1 Uhr 20 Minuten Oberschlesiche Actien Litt. A. 13553 Rr., do. Litt. B. 122 G. Neisse-Brieger 54 Br.

50 61 Gerste 31—36 Sgr.

k

Roggen Septemher, September-Oktoben 45 bez. u. G., üböl November und De-

1749 Erneuerter Steckbrief.

Der unten näher bezeichnete Dienstjunge Jo⸗ hann August Heinrich Reschke, welcher wegen Diebstahls in Haft gehalten wurde, ist in der Nacht vom 3. zum 4. Juni vorigen Jahres aus hiesigem Gefängnisse entsprungen. Alle Ci⸗ vil- ünd Militair⸗Behörden werden ersucht, auf denselben Acht zu haben, ihn im Betretungs falle zu verhaften und an uns abliefern zu lassen. Auch wird ein Jeder, welcher von dem Aufent⸗ haltsorte des Re schke Kenntniß hat, aufgefor⸗ dert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts— oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.

Kroͤssen, den 10. September 1851.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter (gez.) Ru bel.

Signalement.

Der 24. Reschke ist aus Kranz bei Bentschen gebürtig, 18 Jahre alt, evangelischer Religion, 53 Fuß groß, hat blonde Haare, eine bedeckte Stirn, blonde Augenbrauen, graue Augen, eine kleine Nase, einen gewöhnlichen Mund, keinen Bart, gute Zähne, ein ovales Kinn und eine ovale Gesichtsbildung, eine gesunde Gesichtsfarbe, eine schwächliche Gestalt und spricht deutsch.

Als besonderes Kennzeichen wird angeführt, daß Reschke an der rechten Seite über dem rechten Auge ein rothes Gewächs von der Größe einer Erbse trägt.

Bekleidet war derselbe mit einem blaugrauen Sommerrock mit gelben Kokosknöpfen, einem Pagr brauner Beinkleider, einer blau und roth gestreif⸗ ten Weste, einem blauen, gedruckten Halstuche mit gelben Blumen, einem leinenen Hemde, einem 14 rindlederner Halbstiefeln und einer blauen Tuchmütze mit Schirm.

9 . 52

Das der höchsten Gutsherrschaft von Flatow gehörige, im flatowschen Kreise in Westpreußen, 1, 2 und resp. 13 Meilen von den Städten Fla— ow, Jastrow und Pr. Friedland, so wie 4 Mei⸗ len von der schiffbaren Netze und von der bereits fahrbaren Ostbahn, entfernt gelegene Vorwerk Proch, welches einen Flächenraum

a) an Hof⸗ und Bau⸗ 13 Morg. 162 Q. Rth. b) an Gärten. ..... J .

9 1695 633

d) an Wiesen. 5 32 e) an Weide. . 61

s an Wegen, Gewäs⸗

sern und Unland. 38 2 . von zusammen 7540 Morg. 146 O. Rth. preußisthes Maß umfaßt, nach erfolgter Regu⸗— lirung völlig separirt und von allen ServituQ ten befreit ist, soll nebst der wirthschaftlichen Nutzung der vorhandenen Gebäude und Inven— lariensaaten vom 1. Juli 1852 ab auf 158 hin— tereinanderfolgende Jahre, also bis zum 4. Juli 1870, im Wege der Submission verpachtet werden.

Die Pachtbedingungen sind bei dem unter— zeichneten Rent-⸗Amte und in der Registratur der prinzlichen General- Verwaltung in Berlin, Kö— thener Straße Nr. 47, einzusehen, und werden alle auf die Pacht Bezug habenden Nachrichten auf diesfällige portofreie Anfrage von hier aus mitgetheilt werden.

Die abzugebenden Gebote sind bei der prinz— lichen General⸗Verwaltung der Herrschaften Fla— iow und Krojanke, per Adresse des Geheimen Rechnungs-Raths und Dirigenten der Kontrole der Staatspapiere Herrn Klemm zu Berlin, spä—

ö

zember 94tz bez., Frühjahr 108 beæ.

tember -Oktober 2075 bez., Frühjahr 20 bez. u. Br.

Spiritus September 20 bez, Sep-

EEazRHanrzæ, 19. September, 2 Uhr 45 Minuten Nachmittags.

693 G. Kieler 108

angeboten.

Nachmittags. Krakau- . BEankaktien 1231. Amsterdam 167.

Sgr. do. gelber 24 . . Silber 18.

Hafer 22 his Dep. d. C. B.)

Minuten Nachmittags.

Oktober - No-

i n nm s Sffo ber , , versieget

franko einzureichen, und wird bei annehmlich befundenen Geboten der Zuschlag bald darauf, jedenfalls binnen 3 Wochen erfolgen.

Die Pachtliebhaber müssen ihrs Qualification gehörig nachweifen und im Falle des Zuschlages eine Caution von 800 Rthlrn. in inländischen Staatspapieren oder landschaftlichen Pfandbriefen erlegen.

Flatow, den 25. Juli 1851.

Prinzliches Rent-Amt.

3391 Subhastations⸗Patent.

Das in der Tuchmacherstraße Nr. 20 hierselbst gelegene, Vol. J. Nr. 124 des Hypothekenbuchs verzeichnete, der Wittwe Posener, Julie geborenen Aschersleben, gehörige Haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hopothekenschein in der Registratur einzusehenden Taye auf 7085 Thlr. abgeschätzt worden, soll

am dritten Dezember 1851 subhastirt werden.

Frankfurt a. d. O., den 30. April 1851.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

x *

656361 Nothwendiger Verkauf.

Das im hiesigen Kreise belegene, zur Stadt Strzelno gehörige, sub Nr. 300 verzeichnete Vor= werk Wilhelmowo, der verwittwet gewesenen Jo- sepha Anyszkiewicz, jetzt verehelichten Proszkowski, gehörig, abgeschätzt auf 8386 Rthlr. 19 Sgr., zu⸗ folge der nebst Höpothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am

28. Januar 1852 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ biger Simon Koluda wird hierzu öffentlich vor— geladen.

Inowraclaw, den 20. Juni 1851.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts-Kommission zu Filehne,

Das in hiefiger Stadt ub Vr. 25 belegene, dem Kaufmann Simon Abrahamsohn ge— hörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt auf I1t55 Thaler, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen— den Taxe, soll

am 14. Januar 1852, Vormittags

1 nhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Filehne, den 5. Juli 1851.

1754] Bekanntmachung.

Im Depositorium des unterzeichneten Gerichts befinden sich folgende noch uneröffnete Testa— mente, als:

1) das Testament des Karl August von Lüt—

tichau und der Magdalene Louise Auguste von Lüttichau, vom 2. Dezember 1763;

750

Berlin- Hamburg 100 Br., 997 G. Mecklenburger 302. 597. Amsterdam 3580. Wien 177. Frühjahr still.

wien, Donnerstag, 18. September, Nachmittags 2 Uhr 15 Minu— ten. (Tel. Dep. d. C. B.) 1839r Loose 121. Lugsburg 119.

Hearts, Donnerstag, 18. September, Nach mittags 5 Uhr. 3pror. 56, 10.

LO dn, Mittwoch, 17. September, Nachmittags 5 Uhr 30 Min (Tel Dep. d. C. B.) Consols 965. Korn unverändert, flau.

Magdeburg - Wittenberge 693 Br., Spanier 323. Londoner 13, Roggen, Hieerbst schr fest, nichts Kafsee unverändert. pro. Metalliq. 933. 4 proz. Metalliq. S2. Lombarden 905. London 11, 50. Hamburg 177. Paris 142. Gold 243.

(Ta.

5proꝛ. 91, 50.

2) das Testament der Christiane Sophie Erd- muthe Petschin, gebornen Echt, vom 17. Ok— tober 1795;

3) das Testament des Johann Adam Paulack und dessen Ehefrau, vom 14. September 17923

4) das Testament des Johann Adam Schmidt und der Johanne Friedericke Hobrack, vom

18. Juni 1794 Uhyst.

„Da während des gesetzlichen Zeitraums weder die Publication dieser Testamente von Jemanden nachgesucht, noch uns sonst von dem Leben oder dem Tode der Testatoren etwas bekannt geworden ist, so werden die Interessenten hierdurch aufge⸗— fordert, binnen 6 Monaten, spätestens aber in dem

am 3. April 1852, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine die

Eröffnung der Testamente nachzusuchen.

Spremberg, den 9. September 1851. Königl. Kreisgericht, II. Abtheilung.

n h hg.

*.

S061 Ctr. 14,387 '

S530 Hakennägel,

3395 Schraubenbolzen mit Muttern, nebst den dazu gehörigen Schrauben— schlüsseln,

zu den Stoßverbindungen der Schienen für die Ostbahnstrecken Bromberg ⸗Dirschau - Danzig und Dirschau-Königsberg, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die pro Centner zu 110 Pfund preußisch ab— zugebenden Preis-Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung von Schie— nenstoßverbindungen für die Ostbahn“, bis zu dem im Central-Büreau der unterzeichne ten Direction zu Bromberg

ven 13 , , Vormittags

11, anstehenden Submissions-Termine einzureichen, in welchem die Eröffnung in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten er— folgt.

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberück— sichtigt.

Die Lieferungs-Bedingungen nebst den Zeich— nungen werden auf portofreie Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.

Bromberg, den 9. September 1851. Königliche Direction der Ostbahn.

[753 . . Frequenz bis alt. Juli 75,686 Personen; im Monat August. 93,268 = Summa 565,954 Personen. bis ult. Juli 992,448 Ctr. Güter; im Monat August 194,066 Summa 1,186,509 Centner.

Thüringische Eisenbahn. und Einnahme pro Einnahme 245,215 Rthlr.

1851

1 1 2 = 53, g85 =

299,150 Rthlr.

ch 72

Einnahme 192,735 Rthlr.

31,81.

Rthlr. Rthlr.

in Summa

vorbehaltlich späterer Festsetzung.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hosbuchdruckerei.

Das Abonnement beträgt. 3 Rthlr. für 4 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhshung.

Mit GSeiblatt (Dreuß. Adler - Zeitung) in 8gerlin: 1 Kthtr. 7 Sgr. tz pf in der ganzen Monarchie Rthir. 173 5gr

5stagats-⸗

4 .

Alle post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen geste llung auf den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger an, für ZSerlin die Expeditionen: 8sehren-Srtraße Ur. 57. und Schadoms - Straße Rr. 4

4

zeiger.

Berlin,

Sonntag den 21. September

1851.

das wt ben 1 ber

wird ergebenst gebeten, die Abonnements-Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für d. J. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige

zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne. Der Pränumerations-Preis des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ohne Beiblatt (Preußische

Adler⸗] Zeitung) beträgt für Berlin und die

e Preußische Monarchie vierteljährlich O Sgr.

mit jenem

Beiblatte 1 Nthlr. ? Sgr. für Berlin, außerhalb in allen Theilen der Monarchie 1 Rthlr. 17 Sgr. Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Behren-Straße Nr. 57. und Schadows-Straße Nr. 4. außerhalb

jedoch nur die Post-Aemter entgegen. Vollständige Exemplare

151

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Ober-Prokurator von Breuning zu Bonn in gleicher

Ven Eigenschaft an das Landgericht zu Koblenz zu versetzen . Pr z von Am⸗

3 8 ei

orf zum * ei

18111

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

dem Nel Unter Rn l Be ée rmann zu Berni ist unte dem

17. September 1851 ein Patent ö auf eine mechanische Vorrichtung zum Schneiden von Ge traideksrnern für die Fabrication von Graupen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam⸗

mensetzung . ö fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für der Umfang

preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium des Innern

9. Septemher

1811 n 1817 ! 1 Verpflichtung zur Uebernahme von Ausgewiesenen.

Der Großherzoglich mecklenburg schwerinschen, so wie der Groß⸗

j . ö 7 1 —ᷣö,, 16 . herzoglich mecklenburg-strelitzschen Regierung ist bereits im Jahre J 2 Koll wmawrdber n then wren, on

1 * 7 .

1345 die Absicht der preußischen Regierung mitg diesen Regierungen in den Jahren id 1819 wege pflichtung zur Uebernahme von Ausgewie abgeschlossenen

zurückzutreten, welche zu diesem Behufe gekündigt wor

—93*

sind. Es hat nun zwar auf den Wunsch der gedachten Regierungen mit Rücksicht auf die demnächst Verh. vegen Abschlusses einer neuen Convention die Prolongation jener wiederholten Malen stattgefunden. Nachdem indesser diese Regierungen nunmehr erklärt haben, dem zu Gotha von dei Bevollmächtigten einer großen Anzahl deutscher Regierungen über denselben Gegenstand kürzlich abgeschlossenen gemeinschaftlichen Ver— trage nicht beitreten zu können, weil die Eigenthümlichkeit der mecklenburgischen Heimats⸗Gesetzgebung demselben widerstreite, ist es nicht für zulässig erachtet worden, jene Conventionen noch länger fortbestehen zu lassen, welche, sofern sie den Wohnsitz als Merkmal der Staats-Angehörigkeit aufstellen, nicht nur mit dem Gesetze vom 31. Dezember 1842 (Nr. 2319) unvereinbar sind, sondern auch bei ihrer Anwendung zu einer Ungleichheit der gegenseitigen Rechte und Verbindlichkeiten geführt haben.

eingeleiteten indlun

* orFTaM Verträge 21

des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers können, soweit der Vorrath icht, für den Abonnements-Preis von 2 Sgr. nachgeliefert werden.

und den

Diese Conventionen sind daher wiederholt gekündigt, und, nach abgelaufener Kündigungsfrist, nunmehr für erloschen erklärt worden.

Die Königliche Regierung wird hiervon mit dem Eröffnen in Kenntniß gesetzt, daß in den fortan zu Ihrer Beurtheilung gelan⸗ genden Fällen streitiger oder zweifelhafter Staats-Angehörigkeit den mecklenburgischen Regierungen gegenüber auf die in den gedachten Conventionen verabredeten Grundsätze nicht mehr zurückgegangen werden darf.

Die anliegende (a) Bekanntmachung, durch welche das Erlöschen dieser durch die Gesetz-Sammlung publizirten Conventionen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, ist in das nächste Stück Ihres Amtsblattes aufzunehmen.

Berlin, den 9. September 1851.

Der Minister des Innern. von Westphalen. An sämmtliche Königliche Regierungen.

Abschrift vorstehender Verfügung und der darin gedachten Bekanntmachung empfängt das Königliche Polizei-Präsidium zur Kenntnißnahme und Beachtung.

September 1851. Der Minister des Innern.

von Westphalen.

M . Boss 9 Berlin, ,,,

904 Königliche Polizei-Präsidium hierselbst. A. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die mit den Großherzoglichen Regierungen von Mecklenburg⸗-Schwerin und von Mecklenburg-Strelitz in Beziehung auf die Verpflichtung

abme von Auszuweisenden abgeschlossenen Conventionen

1 8 212 zur Mehr mi 83zu

111911 naämlie N 1imlieh

urg-Schwerin vom 14. November

Bekanntmachungen vom 28. Ok⸗ und 238. Februar 1831 getroffenen Modifica⸗ selben, Samml. von 1811 Samml. von 1817 8 Samml. von 1831 S. 4, die Convention mit Mecklenburg-Strelitz vom 7. Mai 1819 und die als Zusatz zu derselben abgeschlossene nachträgliche Convention vom 26. Januar 1824, Ges. Samml. von 1819 1667. Ges. Samml. von 1824 S. 56, ; nach preußischerseits erfolgter Aufkündigung und abgelaufener Kündigungsfrist erloschen sind, die Uebernahmepflicht mithin nach den in diesen Conventionen verabredeten Grundsätzen nicht mehr zu beurtheilen ist.

8

30

S. S. 300,