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Verfügung dom 13. September 1851 — betreffend die Erhebung und Berechnung des Porto für rekomman⸗— dirte Briefe nach polnischen Gränz-⸗Post⸗-Anstalten.
Mit Bezugnahme auf die vorläufige Benachrichtigung vom 30. Juli e. wird die Königliche Ober- Post Directien davon in Kenntniß gesetzt, daß die Kaiserlich russische Ober ⸗Post⸗-Behörde sich damit einverstanden erklärt hat, daß für rekommandirte Briefe nach den polnischen Gränz-Post⸗-Anstalten nur das doppelte tarif⸗ mäßige Briefporto zu erheben ist. Für einen dergleichen einfachen Brief nach Kalisch ist an polnischem Porto mithin nicht mehr als 6 Kopeken zu erheben und zu berechnen. . 3
Gleichzeitig wird der Königlichen Ober⸗Post. Direclion eröffnet, daß für gewöhnliche Pakete, welche weniger als 1è Pfund wiegen, das Porto nach dem zum Post-Amtsblatte Nr. 2 pro 1851 gehö⸗ rigen Portotarlf stets wie für 1 Pfund und nicht, wie einzelne polnische Post-Anstalten verlangt haben, pro Lolh zu erheben ist.
Berlin, den 13. September 1861.
General-Post⸗-Amt.
An . die Königliche Ober-Post-Direction zu N.
Verfügung vom 16. September 1851 — betreffend die Einrichtung einer zweiten direkten Dampfschifffahrt von Triest nach Alexandrien.
Nach einer Mittheilung der Kaiserlich österreichischen Post⸗ BDerwaltung ist von der Tampfschifffahrt- Gesellschaft des öster⸗ reichischn Eloyd außer der bereits am 27sten eines jeden Monats stattfindenden direkten Dampfschifffahrt von Tritst nach Alexandrien noch eine zweite solche Fahrt eingerichtet worden, welche dergestalt erfolgen wird, daß die betreffenden Schiffe am 10ten eines jeden Monats von Triest abgefertigt werden.
Die letztgedachten Schiffe werden sich in Alexandrien an die von dort nach Bombay gehende englisch-ostindische Post, die Joge— nannte Bombay Mail, anschließen, während die am 27sten von Triest abgehenden Schiffe sich in Alexandrien mit der zweiten englisch-ostindischen Post, der sogenannten Kalkutta Mail, ver⸗ binden, welche ihren Cours bis nach Hinter-Indien, dem indischen Archipelagus und China z. hinaus erstreckt. .
Um der über Triest zu befördernden Korrespondenz nach Ost⸗ indien ꝛc. eine unmittelbare Weiterbesörderung mittelst der erwähn—
die Briefe dergestalt ab—
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eintrifft ů 1 WGönt Berlin müssen die Briefe, um den Anschluß in Triest an die von dort nach Alexandrien abgehenden Dampfschiffe sicher zu erreichen, spätestens am 7Tten und 24sten mit dem Mittagszuge über Riesa, Dresden und Prag nach Wien abgefertigt werden.
Die Post-Anstalten haben sich hiernach bei der Spedition der betreffenden Korrespondenz zu achten, auch das Publikum von der , Dampfschiff⸗Verbindung in geeigneter Weise in Kenntniß zu etzen.
Berlin, den 16. September 1851.
General⸗Post⸗Amt.
Verfügung vom 17. September 1ñ851 — betreffend die Spedition der Korrespondenz nach der Moldau und Wallachei.
Nach einer Mittheilung der Kaiserlich österreichischen Ober— Postbehörde erhält die Korrespondenz nach der Moldau und Wal— lachei die schnellste Beförderung, wenn die nach der Moldau be— stimmten Briefe auf dem Wege über Kralau und Limberg geleitet, die nach der Wallachei dagegen den fahrenden Post-Aemtern der Oderberg-Wiener, event. der Bodenbach-Prager Route ausgelie— , von letzteren auf dem Eisenbahnwege über Pesth dirigirt verden.
Ausgenommen hiervon ist die Korrespondenz nach den in der Noldau und resp. Wallachei belegenen Orten Galacz und Ibraila. Dieselbe ist für jetzt am vortheilhäftesten auf Wien zu spediren und von dort mit den am Sonntag und Donnerstag nach Galacz ab— gehenden Dongu⸗Dampfschiffen weiter zu befördern. Nach dem Aufhören der Donau-Dampfschifffahrten, worüber die Post-A1nstalten seiner Zeit mit Benachrichtigung versehen werden sollen, ist diese e men ausschließlich auf dem Wege üher Krakau abzu—
Die Post-Aunstalten werden angewtesen, bet Spedition der vor— erwähnten Korrespondenz sich e . . zu ae.
Berlin, den 17. September 1851.
General Post⸗Amt.
Bekanntmachung.
Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg).
Die Postdampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“
werden bei ihren Fahrten von Stettin nach Kronstadt (St. Peters⸗ burg), wegen des früheren Eintretens der Dunkelheit, von Sonn— abend den 27sten d. M. ab, aus Stettin schon um 12 Uhr Mit— tags abgefertigt werden, worauf die Reisenden nach St. Petersburg, welche die genannten Schiffe benutzen wollen, aufmerksam gemacht werden. Berlin, den 22. September 1851. General ⸗-Post⸗Amt. Schmückert.
Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt Ruland zu Osterobe ist zugleich zum No— tarius im Departement des Appellationsgerichts zu Königsberg er— nannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Pr. Wald hierselbst ist zum Physikus des Kreises Berent, Regierungsbezirks Danzig, ernannt worden.
Der Schulamts-Kandidat Dr. Brüggemann ist als Leh⸗ rer . dem evangelischen Gymnasium zu Groß -Glogau angestellt worden.
Finanz⸗Ministerium. .
Wir haben mehreren Einwohnern des Regierungs⸗ Bezirks Düsseldorf und Arnsberg, durch deren umsichtige Mitwirkung es gelungen ist, die Verfertiger und Verbreiter falscher Kassen-An— weisungen zu entdecken, Belohnungen im Betrage von 250 Rthlrn. bewilligt. Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß und wiederholen zugleich die Erklärung in unserer Bekanntmachung don . 53.
daß wir auch ferner demjenigen, welcher zuerst einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher Kassen⸗Anweisungen, Bank— noten oder Darlehnskassen-Scheine der Orts- oder Polizei— Behörde oder dem Gerichte dergestalt nachweist, daß er zur Untersuchung gezogen und bestraft werden kann, eine den Um— ständen angemessene Belohnung bis zum Betrage von Fünf⸗ hundert Thalern zahlen und dieselbe unter Umständen auch noch erhöhen werden, wobei jedoch die Festsetzung des Betrages n FY ssor vor hbehglten hleibt.
Wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, kann sich, wenn er es verlangt und es ohne Nachtheil der Untersuchung möglich ist, der Verschweigung seines Namens versichert halten. ;
Berlin, den 20. September 1851.
Haupt Verwaltung der Staats-Schulden. (g u; .
Bei der heute angefangenen Ziehung der Zten Klasse 104ter Königl. Klassen-Lotterie fiel 1 Gewinn von 2900 Rthlr. auf Nr. 20,861; 1 Gewinn von 10900 Rthlr. auf Nr. 72,18; 1 Gewinn von 3610 Rthlr. auf Nr. 52,217; 4 Gewinne zu 200 Rthlr. fielen auf Nr. 6680. 26,959. 51,801. und 52,529. und 11 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 23,562. 26,966. 276537. 29,298. 31,044. 41,304. 43,860. 45,327. 51,723. 63, Ss8. und 74, 061. Berlin, den 23. September 1851. Königliche General-Lotterie-Direction.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant von Peucker, von Frankfurt a. M.
Eklat ber Graf Heinrich von nbnrg⸗ Glauchau, von Stettin.
Berlin, 23. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: .
Dem Minister-Präsidenten Freiherrn von Manteuffel die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Hannover ihm verliehenen Großkreuzes des Guelphen-Ordens;
Den nachstehend verzeichneten Personen die Erlaubniß zur An— legung der von Ihrer Majestät der Königin Victoria von Groß— britanien und Irland denselben verliehenen Kriegsdenkmünze für die Feldzüge von 1793 bis 1811 zu ertheilen, nämlich:
dem . er Vincenz Außem zu Hücheln im Landkreise döln,
„Ackerer Nikolaus Benz zu Kenfus im Kreise Kochem,
„Invaliden Nikolaus Bucher zu Braunshansen im Regie— rungs⸗-Bezirk Trier, Einwohner Johann Busch zu Kappel im Regierungs— Bezirk Koblenz, Einwohner Wilhelm Ebert zu Tapiau, Landwirth Mathias Finke zu Immendorf im Kreise Gei— lenkirchen,
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dem Einlieger Christian Friedrich zu Groß-Lessen im Kreise Grünberg, . Invaliden Ludwig G riese zu Minden, Stromlotsen Karl Heidemann zu Vitte im Kreise Memel, Ackermann Johann Joris zu Neukirchen im Kreise Gel⸗ dern r Kuhhirten Nikolaus Junghölter zu Körbecke im Kreise Soest, Pantoffelmachergesellen Johann Friedrich Knack zu Stettin, ; Diener Johann Friedrich Koch zu Landsberg a. W., Fleischer Heinrich Mathonet zu Düren, Ackerer Jakob Müller zu Rüngsdorf im Kreise Bonn. Ackermann Peter Noenen zu Wetten im Kreise Geldern, Einwohner Theodor Rohr zu Stormede im Kreise Lipp— stadt,
Chausseegeld⸗ Einnehmer Heinrich Schmidt zu Milse im
Kreise Bielefeld,
Maurerpolirer Joseph Schölzchen zu Posen, Holzhauermeister Friedrich Schumann zu Steinbach im Kreise Altenkirchen,
Flurschützen Anton Walter zu Mülheim an der Ruhr, und
dem ehemaligen Matrosen Ludwig Weber.
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Der in Folge Allerhöchster Ermächtigung zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial- Vertretung einberufene Provinzial— Landtag der Provinz Preußen ist heute eröffnet worden.
Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem Gottesdienst in der hiesigen Schloß und der katholischen Kirche beigewohnt hatten, begaben sich dieselben nach dem Ständesaal des Königlichen Schlos— ses, woselbst ihnen der Unterzeichnete, als Königlicher Landtags⸗ Kommissarius, das im Rllerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kö— nigs von dem Minister des Innern erlassene Proposittons-Dekret, welches also lautet:
In Folge der von Sr. Majestät dem Könige mittelst Aller⸗ höchster Kabinets-Ordre vom 9. Juli d. J. ertheilten Ermächtigung
werden der zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial-Vertre⸗ tung berufenen provinzialständischen Versammlung der Provinz Preußen folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung vorgelegt: . 15 Rach 5§. 24 des Gesetzes vom 1. Mai d. Je betreffend die Linführung einer Klassen ** sse :o. S . , n nh . Regler un gs Beʒirt unter dem Vorsitze eines von dem Finanz-⸗Minister zu ernennenden Regierungs-Kommissarius eine Bezirks⸗Kommission gebildet werden, welche in demselben Verhältnisse, wie die Einschätzungs Kommissiongn, Jus im Be⸗ zirk wohnenden Mitgliedern der Previnzial Vertretung und zus Einkommensteuerpflichtigen des Bezirks zusammenzu tze und von der Provinzial-Vertretung zu wählen ist. Die Pro⸗ vinzialstände haben sich den zu die sem Zweck erforderlich en Wahlen nach den darüber von dem Finanz ⸗Minister ertheilten näheren Instructionen, . . ö Landtags⸗Kom⸗— ssarius mittheilen wird, zu unterziehen. . 5 des Gesetzes Ller n hl der Rentenbanken vom 2. März 1859 sollen die Directionen der Rentenbanken ihre Geschäfte unter Mitwirkung und Kontrole Ter Prodinzial⸗ Vertretung führen, wobei namentlich im S. 47 verordnet ist, daß die Ausloosung und Vernichtung der Rentenbriefe, welche nach §. 41 alljährlich in den Monaten Mai und November stattfindet, im Beisein zweier Abgtorkneten, der Provinzial⸗ Vertretung erfolgen soll. Außerdem bestimmt 8. 27 der hinsichtlich der Rentenbanken unter dem 12. Juli v. J. ergan⸗ genen Geschäfts-Anweisung, daß die Formulare zu den Renten⸗ briefen und den dazu gehörigen Zins-Coupons auf Grund ver darüber halbjährlich zu legenden Rechnung ebenfalls halb⸗ jährlich unter Zuziehung eines Abgeordneten der Provinzial— Vertretung zu rebidiren sind. Die Previnzial ersammlung wird aufgefordert, ebenfalls die zu diesem Zwecke erforder⸗ lichen Wahlen nach der hierüber dem Königlichen Landtags⸗ Kommissarlus zugegangenen Mittheilung der betreffenden Ressort⸗-Ministerien vorzunehmen. ö. Des Königs Majestät haben mitteltst Allerhöchster Botschaft vom 7. April 1847 den damals zum Vereinigten Landtage versammelten Ständen den landes väterlichen Entschluß eröff— net, für die Kultur und den Verkehr in der Monarchie, so wie zur Beförderung des so heilsamen Sparkassenwesens, in sämmtlichen Provinzen Provinzigl-Hülfsskassen, ähnlich der— jenigen, welche in der Provinz Wes falen mit gesegnetem Er⸗ folg seit dem Jahre 1831 besteht, unter ständischer Verwal⸗ tung zu begründen und demnächst die erforz erlichen Propo— sitionen an die Provinzialstände, bei ihrer nächsten Versamm⸗ lung ergehen zu lassen, damit nach Anhörung derselben die Statuten festgesetzt und die neue Einrichtung ins Leben
Ferufen werden könne. Der zu diesem Zweck bereitgestellte GFonds von 2,500, 000 Thaler kann , den 1 erst nach GFeststellung der Statuten überwiesen werden. Dem— gemäß wird vie Provinzigl-Versammlung aufgefordert, einen unter Berüchsichtigung ker Borverhandlungen zusgearbeiteten, von dem Königlichen Landtags-Kommissarius vorzulegenden Entwurf eines Statuts der für die Provinz Preußen zu be⸗ grünvenden Provinzial-Hulfstasse zu begutachten.
l In Erwägung er von vielen unb gewichtigen Seiten gegen
die Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März v. J. erhobenen Stimmen und der bei dem Einsuhrungsgeschast bereits ersahrungsmäßig hervorgetretenen Schwiengtrnen und Mißverhaltnisse beabsichtigt die Staats— Regierung eine Aenderung dieser Gesetze unter Berücksich⸗ tigung der provinziellen Eigenthümlichkeiten und Verschieden— heiten des Landes herbeizusuhren. Der Minister des Innern hat hierucer die sub 1. beifolgende Denkschrift aufgestellt und dem Königlichen Landtags-Kommissarius dazu gehörige Viagteriglien zur Mittheilung an die Provinzial-Versammlung zugefertigt.
Die Provinzial-Versammlung wird aufgefordert, ihr wohlerwogenes Gutachten über die in dieser Denkschrift be— zeichneten Gesichtspuntte und Fragen zur weiteren Vorberei— tung eines nach den Absichten der Staats⸗-Regierung bei den Kammern einzubringenden Gesetz-Entwurfs abzugeben.
5) Nach Art. 69 der Verfassungs⸗- Urkunde vom 31. Januar
1850 sollen zur Wahl der Mitglieder der zweiten Kam⸗ mer durch ein Gesetz die Wahlbezirke festgestellt werden, welche aus einem oder mehreren Kreisen oder aus einer oorr mehreren der größeren Städte bestehen können. Zur Vorbereitung eines solchen Gesetz-Entwurfs ist die sub II. beiliegende Venkschrift über die Bildung der Wahlbezirke in der Provinz Preußen ausgearbeitet worden. Die Provinzial— BVersammlung wird aufgefordert, sich über die hiernach pro⸗— jettirten Wahlbezirke mit Rucksicht auf die obwaltenden loka— len und provinziellen Eigenthumlichkeiten gutachtlich zu äußern. Serner werden der Provinzial⸗Lersammlung durch nähere Mittheilungen des Königlichen Landtags-Kommissarius vor gelegt werden: die Verhandlungen, betreffend die Revision der Reglements für die Feuer-Sozietäten der landschafilich nicht associations— sähigen ländlichen Grundbesitzer der Regierungsbezirke Königs- Heiter: Bostäräteit dir Stadtè bes Regierungsbezirks Konigs⸗ berg, mit Ausschluß der Siadt Königsberg und der sommt⸗ lichen Städte des Regierungsbezirks Gumbinnen, vom 29. April 1838; . . oer Entwurf eines neuen Reglements für die Immobiliar⸗ Versicherung in den Rezierungsbezirken Danzig und Marien⸗ werder; . . in ; die Berichte der ständischen Kommissionen über das Landarmen⸗ wesen und die unter ihrer Mitwirkung verwalteten Provin⸗ zial-⸗Institute, insbesondere über die Bau-Ausführung und die in nächster Zeit bevorstehende Eiöff nung der beiden Irren-Heil- und Pflege⸗Anstalten zu Paterewalde und Schwetz, die Feststellung der Etats und die Bewilligung der zur Er⸗ haltung der Anstalten ersorcerlichen Mittel, so wie über die äufbringung der Landarmen- und Irrenhaus-Beiträge nach kinem neuen dem Gesetz über die Klassen⸗ und llassiizirte Einkommensteuer vom 1. Mai d. J. entsprechenden Regulativ; die Berichte der Landes-Deputirten über, die Verwaltung der Miliorations- Fonds, nebst ihren Anträgen auf Abänderung des Réegulativs vom 20. März 1846. ann d Außerdem sind die Neuwahlen, sowohl der Mitg ,. er ständischen Landarmen⸗Kommissionen, als der Landes⸗= . tirten vorzunehmen, da die Mandate eloschen und u . je der e ,,,, die Wahlen der Landes⸗ ; irte erneuern sind. i, ,. des Landtages wird hiermit auf den Grund der Allerhöchsten Ermächtigung auf vier Wochen festgesetzt. Berlin, den 16. September 1851. Im Allerhöchsten Auftrage; Der Minister des Innern. (gez von Westphalen. An . die zur Wahrnehmung der Pi ovinzial⸗ Vertretung berufene provinzialstän⸗ rische Versammlung der Provinz Preußen.
ühergab und die Versammlung für eröffnet erklärte.
Königsberg, den 21. September 1851. n den Der Königliche Landtags- Kommissarius, Ober- Präside der Provinz Preußen. Eichmann.