1851 / 82 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

43 der Fe ststellung der in solchem Falle zr ö ands Entschädigung hat der Beamte, welche? n Unter haltung eigener Dienst⸗ an . entbunden . ein ge! ane. Lage⸗ buch über seine Reisen und Dienst-Aufwands⸗-A iusggben zu führen und . Mitte Dezember eine Nachweisung zu , velch: für die des verflossenen Jahres, während , er eigene , Cs mag nicht gehalten, unter . des Monats und dat gm die ausgeführten Reise-Touren . angiebt, und worin in Fu wein entweder nach der Meilenzahl die reglementsmäßigen den Forsten selbst

Zit wenn die J wie . in Touren, nicht festzustellen ein Aver sum . Rthlrn. für resp. 2 Iithir für den halben Tag zu berechnen eidlich gewesene . .

Behufs Dienst⸗ Aufw⸗

. Fuhrkosten . die außerdem ettwans J 34 gab i, wie z. B. für Schreibehü für 5 unt. Zeichen⸗Mate ialien, für angenom rgleich en zuzusetze m nnn ors reglemenls mäßigen Diäten dienstreisen verwendeten Ta

. 6 ĩ J B 3 9 Mei , n. bel ; mten . .

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6 dus dem ) Anrechnung zu

Vergütung nicht

chweisung, unter welche

darin enthaltenen

6 hat, js von demselbe K

Pr äsi dium einz zurelchen, und nachdem die kalk Descheinigung von einem Kalkulaturbeamter

ein worden, von dem Königlichen Regierungs- pünktlich bis zum 235. z rauf dann hier die Feststellung 66 ig erfolgen wird, daß noch vor dem schluß die definitive Anweisung re , Hab zlung ersolgen sofern nach Aufstel llung der Nach Dienstreisen ausgeführt . kommen sollten, sind diese in . mit aufzunehmen. Rach Vors ebend em Dienstaufwands

etatsmäßigen Fuhrkostt

ss her für den sation von der Equipage- Haltung bes Ar in fügung enthaltenen n tt en sind vom 1. Jul 1851 ab zur Anwendung ing ie be etreffenden demgemäß davon in Kei eniniß zu setzen, . ich dem Regie rungs-Präsidium über isse, ob und ö. che . treffen will, um in F. der ertheil Vi en nee,! Uicberhebungen an den Fuhrkosten- resp. ö dien nan n ende! ern, der betreffenden Beamten vorzubeugen, damit, wenn nächst am Jahresschlusse die Beträge hier festgestellt worden,

etwa Rückzahlungen stattfinden müssen.

Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht unerwähn

noch immer unangenehme Hinweisungen auf Belästigungen

tergeber nen bei den Bereisungen ihrer Vorgesetzten durch deren? nahnie und Be ewirthung, so wie durch G , des C Hespe anns Untergebenen, vorkommen. Dies muß durchaus ver nieden und sol⸗ chen Hinweisungen jeder Vorwand entzogen werden. Das Königliche Regierungs⸗ Präsidium ver anlasse ich daher, den betreffenden —Beamt en in geeigneter Weise auf das dringendste zu empfehlen, daß sie den Bereisungen sol Ge dinricht:in gen treffen, welche jede Belästigung der gedachten? Art von den Untergebenen fern halten und denselben nicht zu Opfern und Ausgaben zum Vortheil ihrer . Anlaß geben. Es würde mir sehr unangenehm seln, wenn Wahrneh— mung eines Mangels an ri ichtigem Takt der Ober⸗ . und Forst— . Begntten in dirser Be ziehung, mich nöthigen sollte, auf Abhülfe des J h Erlaß gesönbertr stringenter Anord nungen Bedacht zu .

Berlin, den 11. 851

Der Finanz⸗-Minister. ö on Rabe Regierungs-Präsidien

14

An sämmtliche Königliche

18841

von Gtats-uebersqhr

2c. mache ich darauf aufmerksam, daß die durch die Etats ausgesetzten Ausgabe ⸗Fonds als gesttzliche . anzusehen sind

ö . überschrilten werden dür fen.

Sie wollen darauf sehen, daß innerhalb gabe⸗Etats , Gränzen über die zur Di gposition Ausgabe- Summen planmäßig und mit Ümsicht disponirt un Uieberschreitung der Fonts , . werde. 3 nn al ein Fonds bei Beobachtung aller Wi rthlichk eit; lenden Ausgab n n . . sollte, . ben,

s . z unvermeidli

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1161 Angabe Be trages

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des Herrn

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Kommissions-Mitg ir vorzunel men.

Vertretung einberu ein wi 6 Hollen E

lich zur Vornahme e We

Provinz zu bildenden

zeichneten Anzahl auffor .

des §. 24 des Ge setzes ö. Mai J. Bestimmung rinnern, wonach bei ;

Einwohner des Reglerungs Bezirkes dar . zu sehen ist, daß

verschiedenen Arten des Einkommens (aus Grundeigenthum, Ke

433

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talbesitz und Gewerbebetrieb) möglichst gleichmäßig vertreten werden. der Wählenden

Im Uebrigen sind die W . dem freien Ermesfen ? überlassen; es erscheint jedoch sehr wünschenswe th Wahlen auch darauf Bedacht genommen werde,

, wil den solche Eingesessenen zu wählen, welche theils

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höchsten, . die niedrigsten, theils die . Steuersätze zu

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entrichten haben werden. Dieser Wunsch ist mehrfach bei ö des Gesetzes . worden und ist dessen Be tigung zu empfehlen. Ein Verzeichniß der , tigen Einwohner des Regierungs⸗-Bezirkes wird von den Vossitzen dein der Bezirks-Kommisstonen einzufordern sein

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Strohkissen mit leinenem Üüe reichend warme y Decken.

abfolgung von frischem , Krankheitsfälle müssen die Uei

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April 1841 (Gesetz⸗ S

welcher in preußischen will, neben den durch

laubigten Attestes der

eine gültige Ehe

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Ehe mit der zu schließen,

amml. anden . die be⸗ enen Erfordernissen auch noch

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gefegt gereinigt werden; die Si ittlichkeit und Lagerstätten erforderlich: ene graue Laken

ist für die

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