448 gewechselt und die D ecken alle drei ö z e gereinigt Ti sp. umge⸗ Verliehen ist: T em herige 1 zw eit ten Prediger zu Tapi au C mi il zauscht werden; Hein die erledigte Fate? an der evangelischen Kirche zu Friedland 449
c) in einer und derselben Stube dürfen Familien mit . w ̃ . ; : ; 1 49 fremden Personen nur unter 14 und über 60 Jahren gon kö , , . K . en, Emtlicher Wechsel-, Folds Und eld - (0urs gemeinschaftlich untergebracht werden. Unverheirathete Per- zu dürfen. JJ . e sonen verschiedenen Geschlechts über 14 und unter 60 Jah ö . 1, 1h ᷓ E,. * 21 t He L chher 1854. ren, welche nicht einer Familie angehören, müs ssen nach den Bestätigt sind: d er Kaufmann H. Go 1 eingbers w . K ,, wd K — Geschlechtern getrennte Schl af⸗ und Wohngelasse erhalten. In als At gent ger Prer utzischen Feuer, 3 6. tungs; ant i m lin; der Kauf 87 HSeIL- CGOnrs Preuss. Courant Ermangelung solcher n. sie keine Aufnahme im Armenhause Namn V. * ö W . . ö. Agent der Feuer- ersicherungs Bank 1551 finden. Vielmehr muß a alsdann auf andere Weise, nöthigenfalls Ramnk e e. ö. e gn ,, Friedrach Wosegien in Liebstadt durch Unterbringen in einem Privathause, für sie geforgt ö Ein der Gesundheit schädliches Zusammendrän gen mehrerer Fami ⸗ zereidigt find ? lien in eine Stube ist unzulässig. Schwer oder mit der Gefahr gon f? Blumenau und der Ansteckung erkrankte Personen müssen in besonderen Kranken— d, als Lokalen untergebracht werden. S. 4. u Beförderung der Zucht und der Armenhäusler ist nach Bedürfniß eine Haus führen, der sich jedes Mitglied des Armenhtuses terwerfen muß. Ni iedergelassen Das Haus ist zur bestimmten Stunde des igen dan zu verschließen Abraham in der Stat und die Befugniß zum Ausgehrn an besondere Erlaubni 2 sehers zu binden. §. 5. Insoweit Gelegenheit dazu vorhanden ist, mussen die e, ,. aufgenommenen Bewohner der Armenhäuser nach Naßgabe ihrer Kräfte zu regelmäßigen Arbeiten angehalten wer— 4 deren Ertrag zunächst zu ihrem Unterhalt zu verwenden ist. §. 6. Die in den Armenhäusern befindlichen sind se viel als thunlich, so lange sie nicht schulfähig sind, in Kleinkinde Bewahr-Anstalten oder auf andere Weise in gute Aufsicht Tag über zu bringen. In Bezug auf die schulpflichtigen Ki ist mit Strenge auf regelmäßigen Schulbesuch t diesem Behufe dem betreffenden Lehrer und rts Wer ichn tz der schulpflichtigen sinn im Armenhause zuzustellen 1 che nicht durch Krankheit oder sonst für begründet erachtete Abh hal tung behinderte Bewohner des Kö. sind zum Besuch des sonntäglichen Gottesbienstes verpflichtet. §. 7. Alle Personen, welche in Armen-AUnstalter andere Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln erhal stehend zen Bestimmungen unterworfen. So lange durch ih ö nach §§. 118, 119 unt 341 buchs 6 Einleitung ei erfahrens 3 . sind sie wegen? vorstehend vorgezeichneten Pflichten, mit nahme in das Armenh aus bekannt zu machen zu bestrafen. Die Strafen könne 18d . der Armen-Anstalt ver pfl lichteten Mitglied des verhängt werden, insofer sie nick stalt oder Einsperrung . . solche der Gemeinde-Vorstand stehen: a) in theilweiser und zeitweiser Entziehung häusler gewährten Freiheiten od s
—
972 2 2A Feuer ⸗Ver sch— rungs- —
2
Holla
Angestellt sind:
24 zten
, F5on —1⸗9
—— —— — —
* .
g 3
ow I 5. 8 5 der besonderer
der Geldunterstützung, der besseren Speise
Linsperrung .
c) bei i ,, em i ugehorsan die angeordneten Arbeiten zu verrichten, Armenhause unter Einleitung des §. 19 dachten Strafverfahrens.
Gegen Anordnungen von Disziplinarstrafen der Beschwerde zulässig.
Im Uebrigen griben wir uns der Ermartung hin, treffenden Behsrden sich die n ih ng und Aufrechtl Anordnungen mit Eifer angel egen sein lassen werden len insbes sondere den Herren Landräthen und Ma gistr g hierauf mit Strenge zu halten. un? Instrumental nnn,
NMersebu? g, den 18. Juli 1851. Chor-Personals, unter gefälliger
ü des d Hof⸗ Plan en . don e e gest.
J 1 J ich ⸗— (. 1 U e 51 14 ö ö 1 l 1 . 41 Ine
* 95 ni l 9 6 r* 6 1 16 e 9 . 86 re! U 1 d , . h 964 . . . . 1 8 M a8 sch ; * . ; 9 . 9 8 0 6n 9 lie 1 e n T jeg ers w 58 J 9 9 L . , 6 141 . * 5. 81 9 1 (
3 n n ( ö! n. Na ni ius und der Königlich en Kap elle, ite 1. Directio 1 es
119
neist ,,, zalb 7 Uhr meisters Herrn Taubert. Anfang halb 7 Uhr.
. ö ö 1 21 . 636 J . .
ts⸗-Dirigenten im Opernhause. Mit Allerhs —
zum
Das Programm des Konzerts wird später durch Anschlage— zettel bekannt gemacht werden, und findet der Billet Verkauf Vor
mittags von 9— 1 Uhr in der Wohnung des Königlichen Haus—
1
Per sonal⸗ Chronik Inspektors Har te im Schauspielhause, Eingang Tauben⸗Straße,
zu nachstehenden Preisen statt, gegen welche auch bis Freitag, den
( Zten d. M., Mittags 1 Uhr, die Abonnements⸗ Plätze ebendaselbst Provin zi al⸗ Behörden. reservirt bleiben sollen.
Provinz Fremden -Loge 2 Rthlr Rang und Balkon
Provinz Preußen. dasells' ĩ fl. ö. , . Logen daselbst und am Orchester
Ernannt find: Der bisherige stoffhiial Steuer Kassen⸗Contro 1 Rthlr. 2 Parquet, Tribüne, Par nel age, im Srche ste:
eut Ulmer zum Rendanten bei dem Königlichen Haupt⸗Steuer⸗Amte zu und Proscenium des zweiten Ranges 1Rtl 10 Sgr. Zweiter lito Prioritäts-Obligationer x 33 — Febr.] in n, und der Gutsbesitzer Lux in Rickelsdorf ; zum Forst-Rezept e Rang 1 Rihlr. Dritter Nang; Balkon sst Parterre lit ꝛ är /A]
der
8 at garantirte
. 12 . 2 a2 14 . 11 9 6 1 11 t feld-Rreis- Gladbach
für bas Revier Leipen 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr April /
Pm 101 jt ts