konstituirt worden
Lehnsta um; as Percipiend flat wurden
n n en l Direktor Baron von . . i an tions proz. sse ergangene! sications- Erkenntniß vom 9 Ale 1829 ma ligen Lehnsfolger . Hei z lm Nicolaus vor
mit der Maßgabe zuge „daß ad t der von bende Ueberschuß entweder ehngute zu verwenden oder als ein 6 hn zu bele⸗ gen, dergestalt, daß
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allen zur sehnsfolge die Bledau⸗ . Wargenauschen Lehngüt ligten ihr S
in er Berech⸗ Successionsrecht siche rgestellt werde“, daß ad 2—4 die auf die Le hnstämme bei Vertheilung der Masse treffenden Percipienda wiederum als ein Geldle hn anzulegen, 36 stalt, daß allen zur Su cession in ö
ehne Berechtigten ihr Su ccessionsrecht gestelt werde.“
Jetzt, nachdem der genannte Lehnsfolger am 24. August 1850 verstorben ist werden, auf An ö seiner Testamentserben, n zelche die Maß sse als ihnen, beim Mangel dazu n n. igter Lehnsfol— r, zugefallen in lnsprů nehmen, alle diejeni⸗ gen, we sche auf die von Kor ffsche Geldlehns⸗ Masse als Agnaten oder? Hh hate Ansprüche haben, , ,. aber die etwa noch vorhan— denen lehnsfolo lgeberechtigten T
X escend enten Obersten Friedrich Heinrich von Korff und se
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