1851 / 100 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

548 sel geeignet, deren Verfallze ö. ; z n 3 R . die in Srten zahlbar sind, im Mangel einer ausdrücklichen Verabredung, e ett ergesellen ü berhaupt: inter sagt werden darf, eben so we enig läßt Kasse afs h rnne befinden, . bundenen tragen und . st ken, ob die von denselben angefertigt en oder reparirten F Fässer lediglich s häfte, eruhen. An en de eine ren⸗ . Der Königlichen Regierung wird . zur Erzeugung des Spiritus oder auch . Auftewahrung und hen Anstalten geger nse tig 3 ö nd eingelöst. d. J. eröffnet, daß die Nothwendigkeit der 8 ewährun ig eint ö n N tar l Be d 8 for 3 5 z ö 1 IR 6 z 1 ö l ; . . ) 5 * 9 ( 1 21 * 11 —1n᷑ 5 1 . 6 a, ,, U . k dieses Fabrikates dienen. ie in letzterer ö . . äge auf Waarenbeleihungen und n? ga⸗ amen Forstschutz es behufs Aufrechthaltun der öffent lichen Auto wutlichen bagren zuslagen, so in,, . DViagistrat beantragte ai gra zung der gewerblichen Be d . it volltemmen anerkannt wird und? ma Erwart hren nur in den im Gerichts sosten. Tarif ern! würde ohne nacht hellige, dom Gesetzgeber i , be⸗ ĩ chriftlich bei den Bank ginnen den⸗ K t 35 . (die Erwartung hegt, daß Le 18 Gr en, 1 st . lents⸗ Zeugen⸗ h 5 8 21 v ö im Werke l zegriffene Kräftig ä 19 der ländliche ß ii . er w al 1 268 39. ö . 16 Sgr. liqui⸗- absichtigte Störungen des Fabrik— Be triebes n ohne Beei nträch⸗ . o wie die bevorstehende Ve besserung de fäng ß 5 gr., im anzen also gl. UIigui⸗ . 3 . h 8 . 3 ibe der Zab 8 2 oder G ewicht 16 bit Verbess ig zese gni zwesens J 9 65 tigung des Erwerbes der in den Jar n beschäftigten Böttcher⸗ . 3 . . Bestim gen ü

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nn ( wirks samen Forstse

. Ije Ausführung des Geschästs verwendeten Zeit 15 Sgr iqui- sich bei der zul ässigen Be eschäßftigung solcher Gesellen darauf Gewicht rn

Außer den Gebühren kai lichen Stempelpapiers und di not hwendig waren, Schreibg ze

24 und 63) bestimmten Fälle bühren aber für jeden Zeuge

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68 2 4 8 ö . ⸗— 5 8 99 34 die Vollst ck 12 f zleichen die etwa vorh andenen amt liche 1. , ; , sdrückliches erlangen der Partei, oder weil die Gesellen nicht durchgeführt werden können; sie ist aber auch in , en bei don ] Gemeinde⸗Arbeitsf rafer deren laß beabs zufolge fen . nderer Best , es erfordert, ein zwei⸗ Ermangel ung einer hierauf gerichte ten ausdrücklichen Bestimmun ig 16 . . chei . ö . 29. holter 1 . . wird es en lich ur Ho Uständi igeren ĩ werden ĩ sen Gebühren (5. 125 als des Gefetz ö. aus dem Grunde nicht zulässig, weil nach s. 59. der igen . , . ö. schutzgesetze beürage rden berechne en; eben so die C ,, . eines etwa erforder⸗ Gewerbe—⸗ ; dnung K we lche r zum Betriebe eines stehenden . gt ist, dabei nur solchen Beschränkungen unterliegen durch ö setzliche oder polizeiliche Vest inmmungen ange⸗ d. Die Annahme, daß den Böt tcher-Meistern ein gese S Functionen der ger icht auf die . der zum Fabritbetriebe benutzt ich dem von der 2 egrür dung, weil die⸗ veziellen vom Verpfä— J t ann, Des Fertchtz de n en Antra ge

1 196193 K z Taratie n 18 1 Ne Der Unterpfa ; ö nung

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e tz⸗ en Gebinde zustehe entbehrt aller jenigen zestimmungen der ilteren Innungs⸗ pl zilegien, 2 . 1 chen früher eine de ö ausschließliche B zefugniß für die P glie⸗ nden He e , f. . ö Ge eschift Die ö Hestimm⸗ ö. der Böt 9 konnte, buch das Die Pfandscheine über die Darlehnsageschäfte sendet das 2 idersetz lichkeit gegen Forstbe⸗ bei Ausübung eisteten Anwendung Gewerbe , * n 2. November 1. 0 J. . , i hen , . a, K a ginale tes bedroht und * z daher nur darauf ankommt, d urch spätere Gesetze nie ĩ . Wie abe 36 . . . . ö. r g. ; ö ö ö. . an D 13 Bar f dieser Amtsgewalt zu 6 bei rn. Abge : In diesem Gesetze zu wirer laufenden i hn, en 1 id aufgehoben. gt gewesen sind, Justizmin nister ist mit der Ausführung . etzes beg tragt und Gebinde, ohne zuzithung on i e durch Eee sel⸗ undlich unter Unserer Höchsteige uhändige en Unterschnift und beige⸗ len anfer tigen zu lassen, so äßt si auch in der f ferneren Aus— von ge . n . Mai 1851. . g dieser im der Verordnung vom 9. Jebruar 1849 aus. , ae, J ung ober saäntunz 6. auf ech en efugniß eine Störung bestehend nsilsieg 1 61 ö l 11 21 ö. ö n den beide: Ge esetzen 8.) Friedrich Wilhelm Er verhältnisse . erkennen, und es kann deshalb die 9 ige auf Diskontirung von Wechseln sui d dem Bank * Rabe Simons 9rg daß die En . der Kön öni ier ö 3 ö. . . trieb der Böttch zu Gr hausen., von Raumer. von Westphalen un iffassung der Ver hältnisse beruhen imple Kopie beizufügen. Dle zur Di 'ronurung vom Bank-Comtoi geahndet werden koͤr inen. Berli u, den 8. Septe r 168 nommenen Wechsel werden den n n nn, ta nten Einer Ausdehnung Der Yin fn für Handel ind öffentliche Arbeiten. Gegenwart des Agenten an das Bank- Cemteir girirt . beigelegten

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von den ,, , n. Di 1üultitr ten Vitstonto 4 ) ĩ 1! el 8 Cen Solnt bl Liu 261 ,, Regaierut / ) . ö z . l Uoöntigl / s1elnn

c 5 11 80 8s r* æ2FaGur . 4 624 911 * ! 896 1 h 11 X 1611 1

NM) 5 1syy * 9 211 Dügistragt .

. der habe n All lergnädigst geruht:

r, Kern intni ßnahme und zugehen. 2X 1 en 8. September 185 htigt, Gelder oder lich. an k⸗Comtoir anzunehinen. Es .

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sier Klasse z Regicrung zur ee. Bin hauer d akademischen Künstler Jacob Berlin, d hierselbst idi zniglich Hof- Holz Der Minister beizulegen.

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2 25 0 * ; mar ab gereist.

Ministerium für Handel, Gewerk zestimmun Arbeiten. zur Vermittelung der Darlehne a— . von Der bei dem Bau der agel tet Eis 9j . ö Tale en, J dil . ö meister Theodor Simons ist zum inbah u. ,, mn, derg Erthỹeilung und Einlösung von Anwessunge meister ernannt worten. Uimsätze in öffentlichen Papieren und der fe . . häfte be ei den König lichen Bank⸗Con ntoiren und Ko en St . wo ein Bein fniß dazu vor handen J 6 unter der Leitung eines Bank? Ver üg un g vom 8. S eptem her 1 851 betr * 6 6 14. err ichte in , Städte L die J Bes schäftigung von Böttcher-Gesellen . . ö. der Beleihung . werden. . g einer Bank— ö ur und ö. erson . Spiritus-Fabri e h. / e ö ie im Berichte vom 28. v. ö. vorgetragenen Bedenken ge- zien lehr bekan nt . werd. den. 5 ie Zerfügung der Königlichen Regierung in Potsdam vom J. 2 Dari hn werden von dem Bank⸗Comtoir gegenwärtig 27. Juli d. J., in Betreff der Befugniß der Spiritus⸗ Fabrikanten Zinsfuße von ¶rozent t jährlich bewilli igt: zur rl h fing von Böttcher-Gestllen, sind als begründet nicht 2) auf Lande s⸗Produkte und' andere sicher abzuschätzende, dem 9 2 4 . 7 1* 1 ennen. So 3 der Magistrat eine Beschraͤh tung jener Berdetben nicht ausgesetzte, leicht d l, Waaren⸗Unter⸗ sugniß aus den Bestimmungen der §8. 23, 47 der Verordnung pfunder, als: ö Oelsgaten, Spiritus, Hanf, Flachs,

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v . 54 91 E51 ** ; ELI * . ö s 28 19 ; 1 —— 111 81th ELLE . K finden . z Bezug , mn 1 . Häute, el, rohe Metal lle n , gem wand ꝛc., und 36 ] z , ö . . . ö. ist zum . isp 9 uus des Kreise— . a, Hh n, ,. etrieb von Fabrik⸗-Ansta'l ten (S. 30 a. zwar nur, en ie in Städten und in Räumen lagern, dle . ö ö nannt; verübt. ö . vie K. f ndung. Unerheblich ist ferner die . g auf zur . und gesunden ? lufbewahrung geeignet und auf ö i . ö „S. So. Wer einen k , n. 1 ö Beh rschriften der Maaß⸗ und Gewichts- O rdnung (5. 26), welche Höhe des Taxwerths gegen Feu rsgefahr versichert sind. Diese ö nnn, nnn, nn,, nnn, . oder der Befehle und Vtrordnun Verwal , , n,.

die B efugniß zur Anfertigung von Böttcher⸗ Arbeiten 25 zur Be⸗ Darlehne auf . ö. ö ö ö. 9 , hie Köln sohann P Rren er a ädikat „Professor“;: den, oder der Urtheile und Ver nunger . He, e dre schäftigung von Böttchergesellen nicht berühren. Demnächst be⸗ Hälfte des T 7 Taxwerths nicht ,. , so wie ist, während der Bornahme e . mis ö ung . t stimmt zwar der 8. 31 der Verordnung vom 9. Februar 18498, daß b) auf öffentliche Papiere und war auf preußische Staats- Pa— k . eh strast. Vie den Fabrtk⸗ nhabern die Beschastigung . Handwerks sgesellen, nur piere, V r ir, und 9 Staat . tir , Dem Lehrer an dem Gymnasium zu Emmtrich, Hr. Schnei , *. . . 3. Il die Widersetzlich so weit sie derselben zu unmittelbaren Erz zeugung und Fertig⸗ Actien. Die Darlehne auf diese Papiere 66 den bis! . tel der, und . ö . e wee: zur jülfe des Beamten zugez machung ihrer Fabrikate, so wie zur Anfertigung und Instandhal⸗ des jedes maligen C Cours swerthes eile . ö ; G. . sten des Milsia ir ode! ö ihrer Wertzeuge und Werthe, bedürfen, gestattet sei. So x gen etwaiger Beleil ung am ö. 1 t l als der hier ge— Dem Lehrer an dem katholischen Gomn issum zu Köln, Vack, Gemeinde Sch ttz. vod Bürgerwe lusübung des Di— wenig indessen hiernach den J Inhabern von Spiritus Fabriken, welche gan nlen bleiht dem . ir die o, das Fr n,, e,, JJ ö

der Böticher⸗Arbeiten , nicht allein zur Instandhaltung und Anfer- stimmun g vorbehalten. n . ö e . . tigung ihrer Geräthe und Gefäße, sondern e. bei der Fabrication Darlehne unter 200 Th

und Aufhewahrung des Spiritus bedürfen, e Beschäftigung von theilt .

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