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ne Gerichts Ordnung Theil J. Titel 50. S. 92.), 3 der Gebühren, , er, . des Konkurs- oder Liquidations -Prozesses nach dem Gerichtskosten⸗Tarif anzusetzen sind, außerdem noch für die durch Be⸗ vollmächtigte bei auswärtigen Gerichten geführten Prozesse den Satz sub JJ. 5. I9 und bei Erhebung von Geldern den 85. 26 bestimmten Saß.
Zweiter Abschnitt.
Gebühren der Vertheidiger in Uuntersuchungssachen. §8. 72. In Untersuchungssachen können die Rechtsanwalte fur die Vertheidi gung in erster Instanz liquidiren: ; . ; . 1 IS9 des Gerichtskosten-Tarifs bezeichneten Sachen: 2 Rthlr.; . ö n in den in §. 51 des Gerichtskosten-Tarifs bezeichneten Sachen: 5 Rthlr.; . . J in den zur Zuständigkeit der Schwurgerichte gehörenden Sachen, je nachdem' die höchste gesetzliche Strafe des nach der Anklage vorlie— genden Verbrechens . — H A4) nicht dreijährige Freiheits- oder 1000 Rthlr. Geldstrafe über⸗ steigt: 19 Rthlr., . . p) zwar höher ist, aber nicht zehnjährige Freiheitsstrafe übersteigt: 20 Rthlr., K ) eine noch schwerere Strafe ist: 40 Rthlr. ; 4) in den im Disziplinar-Verfahren verhandelten Sachen a) wenn der Antrag auf Entfernung anus dem Amte oder auf Dienstentlassung gerichtet ist: 16 . b) wenn derselbe auf Amtssuspension oder Geldbuße 8 Rthlr., e) in geringeren Fällen:
In höherer Instanz sind dieselben Sätze zu liquidiren; in den Fällen zu 3 und 4 jedoch dann, wenn nicht der Staatsanwalt das Rechts mittel ergriffen hat, nur nach Maßgabe der in der früheren Instanz er kannten und nicht nach der höchsten gesetzlichen Strafe.
Der geringste Satz für einen bei dem Ober -Tribunale fungirenden Rechtsanwalt ist in allen Fällen 5 Rthlr.
§. 24. Hat der Rechtsanwalt nur die Appellations oder die Nichtigkeitsbe schwerde⸗ Schrift oder deren Beantwortung angefertigt, so kann er nur die Hälfte der vorstehend bestimmten Sätze liquidiren und eben so viel für Be⸗ gnadigungs- und Restitutionsgesuche.
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Für die Anfertigung einer Beschwerdeschrift können werden.
§. 26.
In den im §. 49 des Gerichtskosten-Tarifs brzeichneten für die mündliche Vertheidigung, insoweit eine solche ges 15 Sgr., und eben so viel für die Anfertigung einer Rekursschrift zu li— juidiren.
ktzlich zulafsig ist 9 J l
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Außer diesen Gebührensätzen können nur etwaige Reisekosten und . ten und wirkliche baare Auslagen, nicht aber irgend welche andere Gebüh— ren, namentlich auch nicht Schreibegebühren, liquidirt werden.
Dritter Abschnitt.
Gebühren in Angelegenheiten, welche he en. 28
2 *
Die im ersten Abschnitt unter II. S§S. 12 bis 18 2. und §. 20 bestimm ten Sätze sind auch für die Geschäfte in Angelegenheiten, welche keinen Prozeß betreffen, zu liquidiren.
8. 29. Ist dem Rechts-Anwalt aber der Betrieb einer mehrere derartige Ge— schäfte bedingenden Angelegenheit oder eines ganzen Inbegriffs von Ge— cäften übertragen, z. B. eine Nachlaß -Kuratel, Testaments-Vollstreckung, Vermögens-Verwaltung, Güter- oder Häuser-Administration, oder ein Syn dikat 14., oder ist derselbe zum General-Bevollmächtigten oder sonstwie zu einer generellen Vertretung bestellt, so kann er nur im Mangel der Vcͤ. abredung eines Honorars für seine Geschäftsführung nach jenen Bestim mungen liquidiren. ö
Wenn der Rechtsanwalt Geschäfte besorgt, für welche in dem Gese iber. die Gebühren der Notare Bestimmung getroffen ist, so sind diese a für seine Liquidation maßgebend.
he auch
. 31. Sollten dem Rechtsanwalt andere Geschäfte 4 1 vorstehenden Bestimmungen, noch in besonderen Ver— ordnungen Gebührensätze festgestellt sind, so lann er dafür, im Mangel einer ausdrücklichen Verabredung, für jede Stunde der auf die A fi a,. ö , , n. Zeit 15 Sgr. liquidiren ö rkundlich unter 1 rer Höchsteigenhändi ischrif — 9 wid uc rf a Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige— Gegeben Bellevue, den 12. Mai 1851.
aufgetragen werden, für
(L. S.) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. von der Hevdt. von Rabe Simons von Stockhausen. von Raumer. von Westphalen
8
Rußland zu versendende Korrespondenz, welche mit dem Eisenbahnzuge um 11 Uhr Abends von h diesem Schiffe noch Beförderung.
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrac
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kreisrichter Wollheim in Greifenberg in Pommern zum Kreisgerichts⸗Rath; und Den Obergerichts⸗Assessor und bisherigen Ober-Staatsanwalts— Gehülfen Jesse zu Ratibor zum Staats-Anwalte für die Bezirke der Kreisgerichte zu Lyck und Marggrabowa, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lyck, zu ernennen.
Meinisterinm für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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Abgang des Dampfschiffes „Wladimir“ von Stettin nach
t, wird statt am Sonnabend, den 25sten d. M., 12 Uhr
gs, erst am Sonntag, den 26sten d. M., mit Tagesanbruch
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erhält sonach die auf dem Seewege über Stettin nach am 25sten d. M
zier abgeht, mit
Berlin, den 24. Oktober 1851.
Königliche Ober-Post-Direction.
. , ie. ** =. * Ministerium des Innern. Dem Landrathe, Freiherrn von Schrötter, t des Kreises Wittgenstein, in agen worden.
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nr 83 , , w” Regierungsbezir
Se. Durchlaucht „ nach Nauen.
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nntmachung vom 18. die Ausfertigung von Paßtarte Nachstehende Zusammenstellung derjenigen auswärtigen Behör
den, welche mit Ausfertigung von Paßkarten beauftragt sind,
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Potsdam, 18. Oktober 1851.
tigung von pünißtarten beauftragt * 8 wp 8. . ö P 8 ö B I . ßer Preußen Paßkarten⸗Vereine
(hörigen deutschen Staaten.
— Regierungen.
Bezeichnung e l nn mg auswärtiger der mit Ausfertigung der Paßkarten
Behörden.
Das Königliche Staats-Ministerium des Königlichen Hau ses und des Aeußern, die Königlichen Regierungen, Kammern des Innern, die Königliche Polizei⸗Directio: in München, die Königlichen Stadt-Kommissariate, die Königlichen Landgerichte, die Königlichen Gerichts und Polizei⸗Behörden und die Königlichen Land-Koöm— missariate.
Sämmtliche Königliche Landgerichte, Justizämter und Justitigriate, intl. der Gerichts⸗Expedltion des Instiz⸗ amts Kamenz, die Polizei-Deputation in Dresden, das Polizeiamt in Leipzig, die Fürstlich und Gräflich Schön— burgschen Justizämter, die Stadträthe, die Stadt— Polizei⸗Behörde zu Freiburg; das Raths-Landgericht zu Leipzig, die Judicien zu Penig, zu Rochsburg, Remse, Wechselburg und Wildenfels, die Klostergerichte zu Marienthal und auf dem Eigen und die Patrimo— nialgerichte, die Stiftsgerichte des Klosters Marienstern; die Justiz⸗Kanzlei zu Reibersdorf und das Kreisgericht
zur Festung Königstein. . Hannover. . . Die Polizei-Direction zu Hannover, Göttingen, Harburg und Klausthal, die Polizeiverwaltungen zu Celle, Hil—
des heim und Osnabrück; die sämmtlichen Königlichen
Aemter und Königlichen Gerichte; die Standesherrlich
Herzoglich Arembergschen Aemter Meppen, Haselünne,
SHümmling und Aschendorf; die Magistrate der Städte,
die Magistrate der Flecken Hopg, Bremervörde und Bentheim; das Hoheits-Kommissariat der Grafschaft Hohnstein und die Patrimonialgerichte.
4 Württemberg. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten be—
züglich aller Inländer ohne Ausnahme:
Die Ober ⸗Aemter bezüglich derjenigen Personen, welche in dem betreffenden Ober-Amtsbezirke ihren Wohnsitz haben.
Bezeichnung auswärtiger Regierungen.
Bezeichnung . der mit Ausfertigung der Paßkarten beauftragten Behörden.
F urheffen. .. I. Sämmtliche Kurfürstliche Verwaltungs ⸗Aemter.
ö II. Die Ortsvorstände, welche dermal noch mit der Aus⸗ stellung von Pässen und Paßkarten beauftragt sind:
der Odber-Bürgermeister zu Marburg.
III. Die Kurfürstlichen Gesandten und Geschäftsträger.
Großherzog— Die Großherzoglichen, Regierungs- Kommissionen und die ham Hessen Großherzogliche Ministerial⸗Paß Expedition. . Sachsen . 1) Die Direkloren des J. und II. Verwaltungs- Bezir s Weimar zu Weimar, so wie des III., IV. und V. Verwal-
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tungs -Bezirks zu Eisenach, Derenbach und Neu— stadt a. d. O. ( . Die Gemeinde-Vorstände der Städte Weimar, Ei: senach, Jena, Apolda, Allstedt, Ilmenau, Neustadt a. d. D. und Weida. ö.
Die Magistrate zu Goldberg, Rostock, Röbel, Stavn hagen, Waren, Warin, Wismar und der übrigen dor stehend nicht benannten Städte. Vie Domanial-⸗A emter zu Doberan, Dargun, Lübtheen un Zarrenthin.
ecklenburg⸗ Die Großherzogliche Regierung in Neustreli die Groß Strelitz. herzogliche Landvogtei in Schönberg und die besonders
. dazu anzuweisenden Paß-Expeditionen dieser Behörden. Zachsen. Die Herzoglicen Verwaltungs-Aemter und Magistrate zu Meiningen, Salzungen, Hildburghausen, Eisseld, neberg, Saalfeld und Pösneck. . ö zämmtliche zur Ausstellung von Pässen für das Ausland berechtigte Polizei⸗Behörden, und zwar Derzogliche Lau des⸗Regierung zu Altenburg, Militair⸗Ober⸗Kommando
11 s 1 w. . * ig 2 9emter zu 91 1* r bu . zu Altenburg; Herzogliche Kreis -NUemter zu Altenburg
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19 —on⸗ — 2 z S Reiningen. — 2
Eisenberg, Leuchtenburg und Orlamünde, zu Kahla; ; s⸗ 51 9 12401 8 5rInud Mod * Stadträth Justiz⸗Aemter zu Ronneburg und Roda; ö the L J — ö. 3 *. 221 . Sin cka Mei 1 1 zu Allenburg, Schmölln, Ronneburg, Lucka, Roda und
vi s erg Die 5 1m t Hen pa * tadtgemeinderath zu Eisenberg, die sämmtlichen P
trimonialgerichte. k . Die Herzogliche Landesregierung in Koburg, der Maͤgi' Fafelbst und die Herzoglichen Justizämter zu Ko Neustadt, Rodach, Sonneseld und Königsberg.
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burg 8 . . ge,, 46 8 Bie Regierungs⸗-Paß⸗ Expedition und
räthe zu Gotha, Waltershausen und Ordrußs, die Her zoglichen Justizämter zu Gotha, Ordruf, Georgenthal, 53 811i! . . = ö 3. 6 6 N 1Fenr! . Tenneberg, Ichtershausen, Liebenstein, Volkenrode, ö ; . 8 44 2 s ö 8 6 . 9 9r19 . * — 1 4 zella und Tonna; die Herzoglichen Gerichtsämter zu . ; 5 . 3 Herzobaliche Ge⸗ Wangenheim, Thal und Nazza; dae ,, . richts-Amt zu Herbsleben und Herzogliche Amts-Kom— missariat zu Werninghausen. . . z 6 . 80 . 58 66 4 50 Marat h e , nschweig Die Herzoglichen Kreis- X irectionen zu Dia nn ch weng Wolffenbüttel, Helmstedt, Blankenburg, Gandersheim . ͤ ̃ 5. l. j f Dir ö 1 93x 1usch woe * und Holzminden, die Polizei- Virechon in Braunschweig und das Polizei⸗Amt Wolffenbüttel. 111 916 * 4 3 ö 5 6 . . . 2 Die Herzoglichen Kreis-Aemter und für Militairpersonen Herzogliche General Kommando. aliche Polizei t zu Cöthe die Direction des 11. und 111. Kreises, der Bürgermelßter Bier? mordt zu Nienburg, der Bürgermeister Werner zu Güssen und der Bürgermeister Eschebach zu Roßlau. Die Herzogliche Regierung zu Bernburg und die Herzog— lichen Kreisämter zu Gernrode, Bernburg und Koswig.
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star Sgöniaseck udolstadt, Konigseg ) ‚. .
lburg- Die Fürstlichen Landrathsämter zu sta und Frankenhausen. rzburg⸗ Die Fürstlichen Bezirksvorstände Landräthe hausen, Ebeleben, Greußen, Arnstadt und älterer Sämmtliche zur Ertheilung von Ausgangspasser tigte Polizei⸗Behörden. J Die FJürstliche Regierung zu Gera, die Fuͤrstliche Polizei⸗ Direction in Ebersdorf, die landesherrlichen Justiz Aemter, die Gemeinde-Behörden in den Städten und war: die Stadträthe zu Gera, Schleiz und Lobenstein, zie Gemeinde- Vorstände zu Hirschberg, Tanng Saalburg und für jetzt noch die sämmtlichen Patrimo— nialgerichte. J Schaumburg-Die Polizei-Direction zu Bückeburg. j Lippe 22 Lübeck Die dortige Polize 23 Frankfurt . M. Das dortige Polizei- Amt. ͤ 1B Die Polizei-Direction zu Bremen, so Vegesack und Bremerhaven. Die dortige Polizei- Behörde.
1-⸗-Direction.
24 Birtmen ..
Per sonal ⸗ C hronik der Provinzial-Behörden. Provinz Westfalen. Ernannt ist: Der Regierungs- Assessor
Vossitzenden der Prüfungs- Kommissionen für Bu ch drucker für den Regierungsbezirk Münster.
zu Münster zum er und Buch⸗
Bestätigt sind: Der seitherige Amtmann Kreuzhage aus Evers— winkel als Bürgermeister der Stadt Sendenhorst; der Stellmachermeister Hermann Tawidde aus Sendenhorst als Beigeordneter. Für die Sammtgemeinde Tecklenburg: Der bisherige Bürgermeister und Amtmann Storch zu Tecklenburg als Bürgermeister; der Rechts⸗Anwalt Berke— meyer zu Tecklenburg als Beigeordneter. Für die Einzelgemeinden. 1) Für die Gemeinde Stadt Tecklenburg: Der bisherige Bürgermeister und Amtmann Storch als Vorsteher; der Rechts-Anwalt Berkemeyer als erster Schbffe; der Kommerzienrath Meese als zweiter Schöffe. Für die Gemeinde Ledde: Der Kolon Grothmann als Vorsteher; der Kolon Schulte Freckling als erster Schöffe; der Kolon Langewort als zweiter Schöffe. Für die Gemeinde Leeden: Der Eigenthümer Gude als Vor— steher; der Kolon Lagemann als erster Schöffe; der Kolon Schulte Herkendorff als zweiter Schöffe; der Bürgermeister Neuhaus zu Wa⸗ rendorf als Vorsitzender der Handwerker-Prüfungs-Kommission des Kreises Warendorf.
ünebertragen ist: Dem Pfarrer Lappe zu Buer die Verwaltung des neu gebildeten Schulinspections-Bezirks Buer; die Polizeidienerstelle der Sammtgemeinde Greven im Kreise
291 r cCHBbSor Sefiniti mann aus Alverskirchen desinitiv.
Münster dem Clemens Heidel—
Bernhard Kü
Vereidigt ist: Der A
z Fe, BR 9G BEwinistrato otheken⸗Administrator
hiesigen Knabenschule
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— n 6 89 Schauspiele. 2 Opernhause. 178ste Schau⸗ s 911 ; 2 ** Murstesl 9 251* F M r Ile Spi der ptelhaus-Abonnements-Vorstellung. Zum Erstenmale wieder Trauerspiel von Shakespeare, über⸗
Macbeth. on ökesp fetzt und für die Bühne eingerichtet von L. Tieck. Anfang o
Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthli., erster Kang und kon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗ Logen daselbst und am &
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21 nekdote, von plötz. Der Eingang zu dem neu ein — / . 3 6 z 59 * 168 — im Schauspielhaufe ist in
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