1851 / 107 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lichen Straf- und Besserungs ⸗Anstalt Lichtenburg abgeführt werden soll. Signalement.

Friedel ist 5 Fuß groß, von untersetzter Statur mit langen Haaren von schwarzer Farbe, stumpfer Nase, schwarzen Augenbrauen, großem Munde, mangelhaften Zähnen, starkem Barthaar, pvalem Kinn, länglichem Gesicht und brauner Gesichts farbe. Er ist 64 Jahr 9 Monate alt und daran kenntlich, daß er, weil sein linker Fuß kürzer, als sein rechter, hinkt. Das Haar lämmt er von hinten nach vorn, um die kahle Stelle des Kopfes zu bedecken.

Zeitz, den 27. Oktober 1851. .

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

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1917 Steckbrief s-⸗-Erle digung. Die hier am 22sten d. Mis. ausgebrochenen Gefangenen: . Job. Christian Dahme, p) Arbeitsmann Johann Joachim Wendt und ) Tuchmachergeselle Friedrich Rettig, . sind ergriffen und der hinter dieselben erlassene Steckbrief vom 22sten d. Mts. erledigt. Spandau, den 27. Oktober 1856. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1918 Ste ckbriefs⸗Widerruf.

Der in Nr. 31 des Königlichen Preußi— schen Staats-Anzeigers sub Nr. 603 hin⸗ e dem Bruno von Mletz ko erlassene Steck= brief vom 2. August d. J. ist durch die Verhaf⸗ tung des Verfolgten erledigt.

Neumarkt in Schlesien, den 28. Oktober 1851.

Der Königliche Staats- Anwalt. Wielisch.

Wilhelm

1923 Bekanntmachung.

In der zum Kreise Neuhaldensleben gehörigen Gemeinde Hillersleben ist am 26. August d. J. bettelnd und vagabundirend ein taubstummer jun—= ger Mann aufgegriffen, über dessen Perlon und Bekleidung aus dem hierunter beigefügten Signale⸗ ment das Rähere ersichtlich ist. Die betreffenden Polizei⸗Behörden haben ihn auf unsere Veran⸗= lassung dem Provinzial ⸗Taubstummen= Institute in Halberstadt zugeführt, um dort durch den von Sachverstandigen anzustellenden Versuch einer Verständigung über seine Herkunft, Heimat und personlichen Verhältnisse wo möglich eine genauere Auskunft zu erlangen.

Dieser Bersuch ist nicht gelungen, sondern es hat sich bei der angestellten Prufung nur erge— ben, daß der Taubstumme, welcher übrigens des Gehörs nicht gänzlich beraubt und einzelne Laute verständlich hervorzubringen im Stande ist, das ihm Vorgeschriebene leserlich und gut nachzuschreiben vermag, Ackerwerkzeuge zu zeich⸗ nen versteht, die ersten Elemente des Rechnens fennt, über seine Heimat aber gar keine, und Über seine bisherige Beschäftigung nur unbe— stimmte Auskunft zu ertheilen weiß.

Er ist anscheinend bisher beim Feldbau oder auch bei der Schmiede- oder Schneider Pro— fession beschäftigt gewesen und hat auf eine schriftliche Frage durch schriftliche Antwort seibst sein Alter auf 23 Jahre angegeben, welche Angabe durch den Augenschein bestä—= igt wird. Sein Körperbau ist untersetzt und fräftig, sein Gesundheitszustand gut, die geistige Kraft jedoch sehr schwach und unentwickelt, und die natürliche Geberdensprache so dürftig, daß er sich mit anderen Taubstummen nicht verstän— digen kann.

Da die fortgesetzten Bemühungen, von ihm selbst nähere Auskunft zu erlangen, nicht den er⸗— wünschten Erfolg versprechen, so wenden wir uns hierdurch an sämmtliche Behörden und Privat— Personen, welche etwa eine solche Auskunft zu ertheilen vermögen, mit der Aufforderung und beziehungsweise mit dem Ersuchen, von Allem, was ihnen über die Herkunft, Heimat und sonsti= gen persönlichen Verhältnisse des Unglücklichen entweder bereits befannt ist oder serner von ihnen in Erfahrung gebracht werden möchte,

/

586 uns oder der Königlichen Polizei ⸗Verwaltung in Halberstadt bal digst Mittheilung zu machen. Magdeburg, den 22. Oktober 1851. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Oelrich s.

Signalement.

1) Familiennamen, 2) Vornamen, 3) Geburts⸗ ort, I) Aufenthaltsort, 5) Religion unbekannt, 6) Alter etwa 24 bis 26 Jahre, 7] Größe 4 Fuß 11 Zoll, 8) Haare braun, 9) Süirn gewölbt, 10) Augenbrauen dunkeiblond, 11) Augen blau—⸗ grau, 12) Nase stumpf, tuiz, 13) Mund dick, groß, 14) Bart blond, 15) Zahne vollzählig, 16) Kinn rund, 17) Gesichtsbildung oval, 18) Ge— sichtsfarbe gesund, 19) Gesialt untersetzt, tlein, 20 Besondere Kennzeichen: taubstumm, Rarbe über dem rechten Auge.

Betleidung.

Alte karirte Ginghamjacke, alte schwarzlederne Hose, unten zugebunden, alte karirte Weste mit gelben Metalltnöpfen; blaubuntes Halstuch, schwarze Mütze mit Schirm, lange Siiefeln, weiß es leinenes Hemte.

748 Ediktal-⸗-Citation.

Nachgenannte Verschollene;

1) Die beiden Brüder Joh ann Gottfried Adam Wöhlemann, geboren den 7. Fe—⸗ bruar 1788, und Johann Andreas Christian Wöhlemann, geboren den 13. Mai 1790, aus Bornstedt, welche in dem Jahre 1813 nach Böhmen ausgewan— dert sein sollen, seitdem Nichts wieder ha— ben von sich hören lassen, und von denen der Letztere circa 49 Thlr. im Vermögen besitzt; der Johann Gottlieb Winkler aus Schwittersdorf, geboren den 9. Mai 1700, welcher als preußischer Soldat im Jahre 1792 nach Frantreich gegangen sein soll, seitdem keine Kunde von sich gegeben hat, und dessen Vermögen in 66 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. besteht; die beiden Brüder Johann Gottfried Leberecht Lorbeer, geboren den 11. Ja- nuar 1777, und Johann Christoph Lorbeer, geboren den 16. September 1780, aus Unterris dorf, welche ungesahr seit dem Jahre 1792 abwesend sind, seitdem Nichts wieder von sich haben hören lassen, und deren Vermögen in 4 Thlr. 13 Sgr. besteht; der Johann Christian Loß, geboren zufolge außerchelichen Beischlafs der ver⸗ ehelichten, aber von ihrem Manne getrennt lebenden Marie Elisabeih Boße und des Johann Michael Loß, am 15. Juni 1741 zu Zörnitz, welcher seit länger denn Men⸗ schengedenken in Abwesenheit lebt, und des— sen Vermögen in 168 Thlr. 26 Sgt. 9 Pf. besteht; der Georg Kaspar Jäger aus Als— dorf, geboren den 1. September 1772, wel cher in einem Alter von 21 bis 22 Jahren in die Fremde gegangen ist, seitdem keine Kunde von sich gegeben hat und dessen Vermögen in 8 Thlr. besteht; die Marie Christiane Max, angeblich verehelichte Prescher, geboren zu Höhnstedt am 13. Ottober 1773, welche vor cirka 30 Jahren zu Halle im Saalstrome ertrunken sein soll, jedenfalls seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, und deren Vermögen in 27 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. besteht; der Bergmann Samuel Karl Jakob Hesse aus Hergisdorf, geboren den 9. De—⸗ zember 1791, welcher als Bergmann 1809 in die Fremde gegangen ist, seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat und dessen Vermögen in 5 Thlr. 25 Sgr, besteht; der Friedrich Ehristian Kühne aus Höhnstedt, geboren den 29. November 1770, welcher sich in den 1780ger Jahren unter das preußische Militait begeben, später krank zu Koblenz in das Lazareth gekommen sein soll, seitdem nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Vermögen in 10 Thlr. besteht; t

Redaction und Rendantur:

9) der Johann Gottlob Friedrich Gott fried Bremer aus Annarode, geboren den 14. Januar 1802, welcher sich zu Pfingsten 1823 als Bäckergesell auf die Wanderung begeben, im Herbste 1826 zu Eckartsberge als Bäcker gearbeitet und laut Anzeige vom Jahre 1831 nach Rußland gegangen sein soll, seitdem aber nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Vermögen in 1 Thlr 11 Sgr. besteht; . der Johann Gottfried Staub aus Siersleben, geboren den 31. März 1793 welcher sich ungefähr im Jahre 1810 nach Wien begeben haben soll, seitdem aber keine Kunde von sich gegeben hat, und dessen Vermögen in 17 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf. besteht; der Christian Friedrich Baumgärt ner, welcher am 3. Februar 1777 zu Ober— risdorf geboren, 1799 sich mit der Jung— frau Christine Müller verheirathet, 1804 unter das Militair gekommen, im Jahre 1817 in Diensten eines Kurländers von Breslau mit nach Kurland gereist sein soll, seitdem nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Vermögen in 8 Thlr. 23 Sgr. 7 Pf. besteht; die Johanne Dorothee Elisabeth Hoffrichter, angeblich verehelicht gewe— sene Baronin von Wittenburg, aus Eisle— ben, geboren den 15. März 1794, welche in ihrem letzten Briefe, d. d. Riga den 18. Dezember 1831, ihren Entschluß, nach Petersburg zu ziehen, ausgesprochen, seitdem keine Kunde von sich gegeben hat, und de— ren Vermögen in eirka 17 Thlrn. besteht; der Christoph Bernhardt Erdmann Halle aus Eisleben, geboren den 16. Ok— tober 1789, welcher sich im Jahre 1832 von hier wegbegeben, seitdem aber nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Ver— mögen in eirka 15 Thlrn. besteht, auf deren Todeserklärung angetragen ist, werden resp. ihre unbekannten Erben ediktaliter citirt, sich persönlich oder schriftlich bis spätestens den w Jul se mittags 11 uhr, an Kreisgerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Laage zu melden und weiterer Anweisung zu gewärtigen. . Wenn aber die Verschollenen weder selbst, noch etwaige Erben derselben unter Nachweisung ihres Erbrechts sich melden, werden sie für todt erklärt, ihre unbekannten Erben präkludirt und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben resp. als bonum dem Fiskus zugesprochen werden. Eisleben, den Königl. Kreisgericht.

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5. September 1851. Erste Abtheilung

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Die Anfertigung und Lieferung von 28 Lolo motiven nebst Tendern, abzuliesern in der Zeit vom 1. Mai bis 1. August 1852, soll im Wege der öffentlichen Submission in einzelnen Loosen vergeben werden. en z

Lieferungs⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Lokomotiven

für die Ostbahn !? der unterzeichneten Direction bis zu dem am

Montag, den 24. November d. I=

Mittags 12 Uhr, .

anstehenden Termine einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Sub⸗ mittenten eröffnet werden sollen. Später ein—⸗ gehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. .

Die Lieferungs-Bedingungen werden auf pol? tofreie Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.

Bromberg, am 20. Ofltober 1854.

) Königliche Direction der Ostbahn.

Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruerei.

vas Abonnement beträgt

s 20 Sgr. für 4 Jahr

allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß. Adler-3Zeitung) in Berlin 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie 1Rthlr. 175 Sgr w,

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5 Alle post - Anstalten des In -- und 9 Auslandes nehmen SGestellung auf

den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger Serlin die Exped iti o nen: 8gehren-sStraße Ur. 57. und Schadows-⸗ Straße Rr. 4

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

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Meinisterium für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. Bekanntmachung

Die Personenpost nach Neu-Ruppin wird wegen eines Repa⸗ raturbaues an der Havelbrücke zwis während der Zeit vom 3. bis einschließlich den 15. November d. J. von über Charlottenburg und Spandau nach Hennigsdorf und für die Dauer dieser Umleitung, statt um 11 Uhr, schon um 10 Uhr Abends von hier abgefertigt werden

Berlin, den 30. Oktober

Königliche Ober-Post⸗D

hier

vᷣpIoitot geleitet

1851.

Justiz⸗Ministerium

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. 8 * e . 5 ; . den Vorsitzenden der chwurgerichts⸗ 2 3)

höfe zu erstattenden Berichte.

September 1849.

April 1851.

Y Ry 3 56 * 66 65 R 2(ho it Die Berichte über die Schwurgerichtsverhandlungen, welche in

3. September 1849

Allgemeine Verfügung vom 3. Allgemeine Verfügung vom 8.

f die Begna⸗

ein oder sonst

aufgenommen werden sollen. Diese weitert, daß, wenn die Staats-Anwaltschaf

chen Neubrück und Hennigsdorf

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Fragen Erinnerungen gemacht hat, der Wortlaut der von derselben verlangten Aenderungen oder Zusätze, und, wenn eine Aenderung der von dem Vorsitzenden gestellten Fragen stattgefunden hat, der Wortlaut der ursprünglichen Fragen anzugeben ist. Die Präsidien der Königlichen Appellationsgerichte haben darauf zu halten, daß die von den Vorsitzenden der Schwurgerichtshöfe zu erstatteten Berichte den vorstehend bezeichneten Anforderungen ent⸗— sprechen. Berlin, den 22. Oktober 1851. Der Justiz⸗Minister Simons. An die Präsidien der Königlichen Ol

Tribunals vom September 1851 betreffend den Zuschlag ein subhastirten Rittergutes, auf welches weniger als zwei Drittel der Taxe geboten worden. Allgemeine Gerichts-Ordnung Thl. J. Tit. 52 § 43. Verordnung vom 4. März 1834 (Gesetz-Sammlung S. 39.) Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 Artikel 42. In Sachen ves Rittergutsbesitzers N. zu S. wider das Kirchen-Kollegium zu W. hat der dritte Senat seiner Sitzung vom 26. erkannt, daß das unter dem 13. Dezember 1850 bei dem Königlichen Kreis⸗ zu H. hinsichtlich des adligen Gutes S. ergangene Adjudi⸗ irtel zu vernichten, die Kosten desselben niederzuschlagen, die des Nichtigkeits-Verfahrens zu kompensiren und das in Folge Urtels berelts Geleistete zu erstatten, in der Sache selbst aber unter Anberaumung eines neuen Termins mit Fortsetzung der Sub⸗

; a . zu ver sahren.

Erkenntniß des Königlichen Ober⸗ 5

—⸗Tribunals in s. w. für Recht

s Königlichen Ober eptember 1851 u.

De S

hastation Von Rechts wegen. Gründe. Das adliche, landschaftlich auf 47,034 Rthlr. gewürdigte Gut ist durch das Adjudications-Urtel vom 13. Dezember v. J. den J. fur dessen Gebot von 29,150 Rthlr. zugeschlagen, wiewohl durch dieses Gebot zwei Drittel der Taxe bei weitem nicht erreicht ist. Nach §. 48 Tit. 52 der Prozeß-Ordnurg, welcher durch die Ver⸗ ordnung vom 4. März 1834 nicht berührt ist, findet jedoch, wenn auf das subhastirte adlige Gut weniger als zwei Drittel der Taxe geboten ist, der Zuschlag nur dann statt, wenn alle Interessenten, einschließlich des Schuldners, in den Zuschlag einwilligen. solche Einwilligung war in dem vorliegenden Falle so wenig erk daß vielmehr von dem als Gläubiger eingetragenen F, geger Zuschlag ausdrücklich protestirt ist. Und da der 8. 48 a. a. O. ohne Zweifel einen Rechtsgrundsatz im Sinne des 4 der Verord— nung vom 14. Dezember 1833 enthält, so folgt, daß das ergan— gene Adjudications-Urtel diesen Rechtsgrundsatz durch Nichtanwen⸗

dung verletzt hat und eben deshalb vernichtet werden muß.

In dem Adjudications⸗Urtel ist zwar ausgeführt, daß der 5. 48 a. a. S. durch den Artikel 42 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Ja⸗ nuar 1850 außer Kraft gesetzt worden sei; diese Ansicht kann je— doch für richtig nicht anerkannt werden.

Für den vorliegenden Zweck kann dahingestellt bleiben, welche Privilegien es eigentlich sind, die der Artikel 42 der Verfassungs⸗ Urkunde ohne Entschädigung aufgehoben hat. Es kommt hierauf nicht an, weil jedenfalls so viel zweifellos ist, daß die dies fallsige Bestimmung in der Verfassungs-Urkunde mit der gesetzlichen Vor— schrift im §. 48 Tit. 52 der Prozeß⸗Ordnung überall nicht in Be⸗ ziehung gebracht werden kann. Der Artikel 42 der Verfassungs⸗ Urkunde, indem er anordnet: