—— — —
— — —
9a Oeffentliche Bekanntmachung.
Der unterm 27. September c. hinter Gott⸗ fried Ulbrich aus Leubusch erlassene Steckbrief ist durch Verhaftung des Verfolgten erledigt.
Liegnitz, den 4. November 1851.
Der Staats-Anwalt. Gropins.
1822
Die dem Scharfrichterei⸗Besitzer Semmler ge⸗ hörige Scharfrichterei bierselbst Nr. 39 nebst Pertinenzien, abgeschätzt, und zwar de Gebäude auf 2984 Thlr. 18 sgr. 4 Pf., die Gerechtigkeit auf 14,787 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzu— sehenden Taxe, soll am
24. April 1852., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Greifenhagen, den 36. Augast 1851.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
943 Bekanmt machung.
Der in Folge unserer Bekanntmachung vom 13. September e., betreffend den Aufruf und die Amortisation der dem Kaufmann Becker zu Ber— sin in seiner Wohnung abhänden gekommenen Eisenbahn⸗Actien und Dividendenscheine, auf den 8. Januar künftigen Jahres anberaumte Termin wird hierdurch aufgehoben, da die aufgebotenen Papiere sich wieder gefunden haben.
Potsdam, den 29. Oktober 18541.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung. 704 Bekanntmachung.
Der Kaufmann F. Meißner zu Stettin hat
bei dem unterzeichneten Gericht auf Amortisation
der folgenden angeblich verloren gegangenen fünf
Wechsel:
a) des von F. Meißner am 23. Mai 1851 in Stettin an eigne Ordre ausgestellten, auf den Actien-Verein der Wilhelmshütte und Papier⸗Fabrik Enlau bei Sprottau domiei— lirt, bei H. F. Feischow er Sohn in Berlin gezogenen und von den Bezogenen acceptir— ten, am 23. August 1851 zahlbaren, von F. Meißner am 31. Mai e; an Rudol sh Scheele er Comp. zu Stettin, von diesen unter demselben Tage an W. Nätebus Comp. zu Berlin indossirten Wechsels über 3400 Thlr.; des von F. Meißner am 21. Mai 1851 in Stettin an eigne Ordre ausgestellten, auf den Kaufmann Friedrich Wöhlert gezogenen und von diesem acceptirten, am 21. August 1851 zahlbaren, von F. Meißner an Ru— dolph Scheele et Comp. zu Stettin unterm 31. Mai 1851, von diesen au demselben Tage an W. Nätebus er Comp. indossirten Wechsels über 1600 Thlr. des von F. Meißner am 24. Mai 1851 in Stettin an eigne Ordre ausgestellten, auf den Kaufmann Friedrich Wöhlert gezogenen und von diesem acceptirten, am 21. August 1851 zahlbaren, von F. Meißner am 34sten Mai 1851 an Rudolph Scheele ei Comp von diesen an demselben Tage an W. Nä—⸗ tebus et Comp. indossirten Wechsels über 1200 Thlr.; des von F. Meißner am 17. Mai 1851 in Siettin an eigne Ordre ausgestellten, auf den Kaufmann Friedrich Wöhlert gezogenen, von demselben aeceptirten, am 47. August 1851 zahlbaren, von F. Meißner am 314 sten Mai 1851 an W. Nätebus ei Comp. in⸗ dossirten Wechsels über 1600 Thlr.; des von F. Meißner am 17. Mai 1851 in Stettin an eigne Ordre ausgestellten, auf den Kaufmann Friedrich Wöhlert gezogenen, von demselben acceptirten, am 17. August 1851 zahlbaren, von F. Meißner mit einem blanco Giro versehenen Wechsels über 1200 Thlr.
n, ie unbekannten Inhaber dieser Wechsel wer—
den hierdurch öffentlich aufgefordert, binnen 6
Monaten, spätestens aber in dem
auf den 10. April 1552, Vormittags
144 Uhr, ; vor dem Königl. Stadtgerichts-Rath Ferrn Her— manni im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße
Nr. 59, Verhörszimmer Nr. 2t, angesetzlen Ter⸗
614 mine die Wechsel dem unterzeichneten Gerichtt vorzulegen, widrigenfalls die Wechsel für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 29. August 1854. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Eivilsachen, Deputation für Kredit⸗ und Nachlaßsachen. 615 Ediktal-Citation. Nachdem über den Nachlaß des verstorbenen ͤ rich Alexander Heinicke allhier der zuidalions- Prozeß eröffnet, wi ir Liquidation und Verification der auf ezember 1851, Vormittags . bier auf der Gerichtsstelle anberaumt und werden zu demselben alle unbekannten Gläubiger hiermit vorgeladen, um entweder in Person oder durch einen zuläfsigen Bevollmächtigten ihre Forderun⸗ gen anzubringen und zu bescheinigen, unter der Verwarnung, daß die Ausbleibenden aller ihrer eiwanigen Vorrechte verlustig erllärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen. Zum Mandatar wird der hiesige Rechts-Anwalt Schulze in Vorschlag gebracht. Osterode, den 73. Juli . Königl. preußisches Kreisgericht,
Erste Abtheilung.
—
der Stadt Inowraclaw unter Nr. 133 B.) belegenen, dem
Gabriel Joseph Hirschberg und dessen Ehefrau
Esther Abraham Hirschberg gehörigen Grund—
stücke sind übrica 1. No. 2 für den Kaus⸗
mann Moritz Benziehn 144 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. nebst 5 Prozent Zinsen von 100 Thlr. seit dem
8. September 1826 aus dem gerichtlichen Ver—
gleiche vom 15. November 1822 am 9. Novem⸗
ber 1826 eingetragen.
Diese Post ist laut Anerikenniniß berichtigt und in deren Löoschung gewilligt, das darüber sprechende Dokument aber verloren gegangen, Alle diejenigen, welche an diese Post und das darüber ausgestellte Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand - oder sonstige Briess-Juhaber Anspruch zu machen haben, werden zu dem
am 6. Februar 1852 vor dem Herrn Kreierichtei Ruhe anstehenden Termine mit der Warnung vorgeladen, daß die Außenbleibenden mit ihren etwanigen Ansprüchen auf die Post präkludirt werden, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und die Post gelsscht werden wird.
Inowraclaw, am 13. September 1851.
Königliches Kreisgericht !. Abtheilung.
ö, i m g ch n n
In unserem Depositorio befinden sich:
1 Das Testament der verehelichten Bertram,
Marie Elisabeih, gebornen Michaelis, vom 23. August 1792;
2) das Testament der Frau Hauptmann v. d. Goltz, Karoline Friedricke Johanne, Freiin gebornen von Blankenburg, vom 11. Februar 17943, das Testament des Kleinhäusler Ihristian Stabbe von Gurkow vom 31. Juli 1795 das Testament des Bürgers Martin Lützow vom 28. April 17933; das Testament des Pfarrkolonus Drews Ehe⸗ frau Hanne Louise, gebornen Krüger, vom 12. Oktober 1794; das Testament des Schneider Emanuel Müller und dessen Ehefrau Dorothee Marie, gebornen Völker, vom 12. Juni 1795, das Testament der Zimmermeister Brützkeschen Eheleute vom 20. August 17933 das Testament der Heinrich Mathias Hoff⸗ mannschen Ehelente vom 13. April 1791,
9) das Testament der Wittwe Knitter, Anne Sophle, gebornen Riesenweiler, vom 1. März 1791
10) das Testament der verwittweten Rektor Pa⸗ genkopf vom 7. Oktober 1793.
Da seit der Niederlegung dieser Testamente mehr denn 56 Jahre verflossen sind, so werden die unbekannten Interessenten aufgefordert, die Publication derselben binnen 6 Monaten bei dem
— — — —
unterzeichneten Gericht nachzusuchen, widrigenfalls damit na §. 219 seq. Thl. J. Tit. 12 Allge meinen Landrechts verfahren werden wird. . Friedeberg i. N., den 27. Ottober 1851. Königl. Kreisgericht, JI. Abtheilung. 19401
Auf der Niederschlesischen Zweigbahn wurden im Oltober d. J. 6973 Personen und 39,730 Cn Güter befördert; die Total-Einnahme betrug 6784 Rthlr. 19 Sgr. 4 Pf. ? 888 Bekanntmachung.
Das Kammergut Wiesenburg nebst Zube hör soll auf 12 Jahre, von Johannis 1852 bis dahin 1864, an den Meistbietenden verpachtet werden, und ist r
der 4. De zember d. J.
zum Bietungstermine anberaumt worden.
Es haben daher diejenigen, welche dieses Kam⸗ mergut zu pachten gesonnen find, vor dem Bie⸗ tungstermine bei dem Finanz- Ministerium sich schriftlich anzumelden, über ihr seitheriges Verhalten, ihre 6ökonomischen Kenntnisse und ihre Vermögensverhältnisse durch genügende Zengnisse auszuweisen, im Bietungstermine, wenn ihnen der Zutritt dazu verstattet worden, Vormit lags um 10 Uhr in der Domainen - Expedition sich anzugeben und sodann der weiteren Verhandlung vor dem Finanz-Ministerium II. Abtheilung, welche um 11 Uhr beginnen wird, sich zu ge— wärtigen.
Der neu angefertigte Nutzungs -Anschlag, der Pachtkontrakts- Entwurf und das Flurbuch nebst Eroquis über dieses Gut können von den Pacht Kompetenten, nach erlangter Genehmigung Les Finanz-Ministeriums, von heute an in der Do mainen-Expedition eingesehen werden.
Vor dem definitiven Zuschlage des Pachtes wird nicht nur die Auswahl unter den Licitan ten, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung ausdrücklich vorbehalten, so daß vor dem Erfolge beider für den Staatsfiskus keinerlei Verb
l
keit eintritt, auch werden nach dem Sch Licitation Nachgebote schlechterdings nicht ange nomme
J 1 9 1*— Lres
in usse der , den, den Finar 3 Ministe imnm. Im Auftrage des Ministers.
161 . . 6
Edikt alladung. achdem der Hausbesitzer und Fabrikant Ernst eb Krusche zu Reichenau seine Insolvenz eigt hat, hierauf aber unter seinen bekann— aͤubigein ein Vergleich abgeschlossen wor⸗ lassung von
*
en Edi kannten Gläubiger genannten überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dessen Vermögen zu haben glauben und bei dem bemerkten Vergleiche nicht berücksichtigt worden, andurch öffentlich ge laden, den achten April 1852
zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Kanzlei stelle bei Verlust ihrer Ansprüche und der Rechts wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche an⸗ zumelden und zu bescheinigen, sich auch über Annahme des abgeschlossenen Vergleichs unter der Verwarnung, daß sie außerdem für ein⸗ willigend in denselben erachtet werden sol⸗ len, bestimmt zu erklären, nach Befinden mit dem bestellten curator litis et bonorum, so wie der Priorität halber unter sich, rechtlich zu ver— fahren, binnen sechs Wochen zu beschließen,
den siebenundzwanzigsten Mai 1852 der Inrotulation der Akten und
den fünfundzwanzigsten Juni 1852, der Publication eines Bescheides, der rücksichtlich der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen—
Auswärtige Gläubiger haben zu Annghme künftiger Ladungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen. .
Kloster St. Marienthal, den 30. Oktober 1851.
Stifts ⸗Justiz⸗ Kanzlei allhier. Für den Syndikus: Rledel, Stifts⸗-Aktuar.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der
Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
nue men l bel 20 Sgr. für Jahr en Theilen der Monarchie ohn Preis-Erhöhung. it ZSeiblatt Preuß. Adler ⸗Zeitung!) gerlin 1 Kthlr. 7 59gr 3 Pf., in der ganzen Monarchie: kthlr. 173 sgr
K — n ——
den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger
an für Gerlin die Expesiti onen: ren- Straße Mr.
— ** 2 . 8 Königlich Preustischeer
s- Straße n
3
, erer e. ö r. ö 2
3 Berlin, Sonnabend den 8. November
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: en Kreisboten Jo hann Meyer zu Grottkau und Peter zu Greiffenberg in Pommern, das Allgemeine Ehrenzeichen zu
wie
M 93 . ? ‚ Regierungs-Rath Dechend, unter Entbin⸗—
9 21mte —4mie /
N
5. R a, ö ꝭ 857.5 * 2. 9 *r rYFPS3EI* 1 x 4p Pint stertin:mt wewerbe
Arbeiten. 2535. Oktober 1851 er mit bedingten Postfreipässe henen Per sonen. Der Königlichen Ober-Post-⸗Directi 16ten . eröffnet, daß das P .
51 21 7 L
neoenm 1
[
nungen über die Vergütung für Beichaisengestellung in den nach
teren Grundsätzen abgeschlossenen Poslfuhr-Kontrakten, nach wie
aufrecht zu erhalten ist.
5 Bontieni as 9 915 * 92 s j ; Da Von denjenigen Post-Anstalten, bei welchen dergleichen Kon— gegenwärtig schon bestehen, mithin die Beichaisen-Vergütung bestimmten Sätzen pro Pferd und Meile, resp. pro Wagen
Meile und nicht mehr durch U
n die Posthalter stattfindet, wird allerd
zu ziehen sein, ob lediglich durch die iem bedingten Postfreipasse versehenen Reisenden die ner besonderen Beichaise oder aber bei
J
166 18)
. emessung Personenzahl zu gewährenden Bespannung, resp. bei Chaisen, eine Mehrbespannung nesp. die
res größeren Wagens erforderlich wird. In jedem dieser Fälle ist selbstredend das einfache Pe die betreffende k dem Paßinhaber zu er berechnen. Wenn dagegen die Mitreise eines solch der vorhandenen Personenzahl
36
.
solche mittelst Beich a ise erfolgt, ohne Rücksicht au, der Cirkular-Verfügung vom 5. Mai 1849 enthaltenen
. 11 RKeBniwnAnt* ! mit br nlitig m
jedoch velches seiner
3
Berlin, den 28. Oktober 1851. General⸗Post⸗-Amt. . die Königliche Ober-Post-Direction zu N.
Verfügung vom 30. Oktober 1851 k—
PBortofre; ö w e 5 w
Portofreihent uf die Dienst Kere spondenz Eisenbahn⸗Gesellschaften.
. Durch die Verordnung vom 9. September 1849 ist Eisenbahn-Gesellschaften für Korrespondenz, Akten⸗Sendungen
Drucksachen
. . IS ppPerYIInud 595110 esörderung eines . l
*
die
1
.
i
wird auf den Bericht zip, nach welchem die mit b zostfreipässen versehenen Personen nur dann mit den be⸗ nden Posten frei zu befördern sind, wenn durch ihre Mitxeise Postkaffe Nebenfuhrkosten nicht erwachsen, auch bei den Bestim⸗
J
leberweisung des Personengeldes
besonders in Betracht
rende Vergütung pro Pferd und Wagen ohne Ein— die unentgeltliche Beförderung desselben, auch wenn
1 1
in Dienst Angelegenheiten der Gesellschaften (R . Eisenbahn-⸗Gesellschaften über Dienst-Korrespondenz Portofreiheit bewilligt worden. ö D ö ; 8 FJ. n , 2 / Da nicht alle Eisenbahn-Gesellschaften ein Reglement über z )
Dienst-Korrespondenz aufgestellt haben, so sind weifel darüber entstanden, welche Ausdehnung der Bezeichnung „Dlenst-Korrespon— denz“ zu geben sei. Zur Beseitigung dieser Zweifel wird hierdurch bestimmt, daß, insofern nicht durch die mif den einzelnen Gesell⸗ schaften abgeschlossenen Verträge ein Anderes festgesetzt worden ist, unter Dienst-Korrespondenz der Eisenbahn⸗-Gesellschaften folgende Gegenstände zu verstehen sind: Verfügungen der Directionen an die verschiedenen Büreaus und an die Beamten, schriftliche Anzeigen der Btamten an die Directionen, an die oberen Beamten und an die betreffenden Büreaus, die Mittheilungen der Büreaus und Kassen unter einander, so wie alle auf Dienstsache n Bezug habende briefliche Mittheilungen der Beamten unter einander.,
Für die Korrespondenz zwischen den Eisenbahn-Gesellschaften und Lieseranten oder Ouvriers kann dagegen die gedachte Porto freiheit nicht in Anspruch genommen den ö
Berlin, den 36. Oktober 1851.
General ⸗ P o st⸗Amt.
Verfügung vom 31. Oktober 1851 — betreffend die Mitbenutzung der von den Posthaltern zum Postfuhr⸗ dien ste zu unter haltenden Wagen zu Privalzwecken. . , , . bost⸗ iregtion, im Berichte vom benuß ung der 6 6. a ,. J osthaltern Pie Mit⸗ zenutzung vo jnen zum Postfuhrd zu unterhaltenden
id nicht zu gestatten sei, nen. Es lag reits bei Auff .
1817 en
= My Sog ; 8 R. 66
—w—
zu lassen, und is erscheint aue die Mitbenutzung der von ihnen kontraktlich zu unterhalten⸗ der Beichaisen, Extrapost-Chaisen 2c. zu Privat⸗ weit zu gestatten, als durch diese Mitbenutzung die ord— n g des Postfuhrdienstes und insbesondere die⸗ istlichen Zwecke, für welche die betreffenden Wagen be— mt sind, n gefährdet werden. Den Orts-Postanstalten und den ünrigen Aufsick s8⸗Beamten liegt die Sorge dafür ob, daß eine Ge— fährdung der postdienstlichen Interessen durch anderweite Benutzung der für den Postfuhrdienst bestimmten Wagen nicht stattfinde, und daß dieser anderweiten Benutzung rechtzeitig Einhalt gethan werde, wenn durch sie — bei dem Mangel an erweiter Vorkehrungen der Postfuhrdienst benachtheiligt zu werden droht. Von selbst versteht sich auch, daß diejenigen Posthalter, welche n der Befugniß zur anderweiten Benutzung der Posthalterei agen Gebrauch machen, die mit der stärkeren Abnutzung der agen verbundenen Nachtheile sich selbst beizumessen und sich nicht rüber zu beklagen haben, wenn sie von der vorgesetzten Postanstalt er von den Aufsichts-Beamten zur Instandsetzung dieser Wagen zur Anschaffung neuer Wagen angehalten werden. Ausgeschlossen von der Mitbenutzung zu Privat⸗-Zwecken bleiben die zu den ordinairen Posten zu gestellenden nicht dem Posthalterei⸗Inventarium beizu zählenden Wagen, auch wenn sie von einem Posthalter, statt von einem besonderen Unternehmer, — event. Wagenfabrikanten kontraktlich zu unterhalten sind, — so wie diejenigen Posthalterei⸗ Wagen, welche durch Dienst-Enbleme Adler 2 Posthorn — als zum Postfuhrdienst bestimmte Wagen 1 nb.
An die Königliche Ober-Post-Direction zu R.
e glement der
— 3 = k 82
— —— —