1851 / 114 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

947 Steckbrief.

Der unten näher bezeichnete Cigarrenmacher Friedrich Michael Rettig, welcher in der biesseits wider ihn geführten lintersuchung wegen Diebstahls gefänglich eingezogen worden, hat am Abend des 31. v. M. Gelegenheit gefunden, aus der hlesigen Königlichen Charité zu entweichen. Alle resp. Civil und Militair-Behörden werden dienstergebenst ersucht, auf den 2. Rettig gefäl⸗ ligst zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaf⸗ ten und an die Inspection der Hausvoigtei-Ge— fängnisse hierselbst abliefern zu lassen. Die ent— standenen Kosten werden hier erstattet.

Sig nale ment:

Friedrich Michael Rettig, Stand: Ei garrenmacher, Alter: 35 Jahr, Geburtsort; Bexr— sin, Religlon: evangelisch, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Statur: mittel, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: dunkel, Nase: stumpf, Kinn: rund, Mund: gewöhnlich, Zähne: voll— ständig, Bart: Schnurrbart, Gesichtsfarbe: ge— fund, Gesichtsbildung: gewöhnlich, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen: Der ꝛe. Rettig hatte bei seiner Entweichung eine noch nicht ver⸗ heilte Verletzung an der Stirn, welche er sich bei einem früheren Fluchtversuche zugezogen, und war bekleidet mit 1) einer blau- und weißgestreiften Zwillich-Jacke, 2) einem dergleichen Paar Ho— sen, 3) einem leinenen Hemde, 4) einem Paar blaumelirten, baumwollenen Strümpfen und 5) einem Paar Pantoffeln. Die Stücke ad 1 —– 3 sind mit „Charité“ bezeichnet.

Berlin, den 3. November 1851. Königl. Kreisgericht J. (Kriminal-) Abtheilung.

19491 Erledigter Steckbrief.

Der von dem unterzeichneten Gericht unterm 2. November c hinter den Maler August Fer⸗ dinand Teßmer zu Regenwalde erlassene Steck- brief ist erledigt, da der Teßmer inzwischen er⸗ griffen und in das hiesige Gefängniß abgeliefert worden ist.

Regenwalde, den 5. November 18541.

Königliche Kreisgerichts-Kommission.

896 Bekanntmachung.

Den höhern Orts ergangenen Bestimmungen zufolge soll die im Saalkreise zwei Meilen von Halle und Cönnern an der Saale belegene Kö— nigliche Domaine Wettin, nebst dem vormaligen Rittergute Winkel und dem Vorwerke Döblitz vom 18. Juni 1852 ab bis dahin 1870 auf 18 hintereinanderfolgende Jahre im Wege der öffent— lichen Licitation anderweit verpachtet werden. Diese Pachtung begreift außer den erforderli⸗ chen Wohn- und Wirthschafts-Gebäuden:

1) ein Areal von:

9 Q.⸗R. Acker, ö 8 Wiese, 109 Forstland, 146 Saalweidicht, 115 . Hutungsänger, 68 Gärten, 123 Schachthalder, Wege, Triften, Unland 2c.

2676 Morgen 117 O.-R. im Ganzen.

2) Die an der Saale gelegene sogenannte

Pögritz⸗Mühle, aus einer Mahlmühle mit sechs Mahlgängen, so wie aus einer Oel— und Schneidemühle bestehend; eine Ziegelei; das Recht, Steine auf den Grundstücken der Domaine Wettin und des Ritterguts Win— kel zu brechen, j die Fischerei in dem Amtsgehege der Saale, so wie in den beiden Mühlgräben und in der sogenannten Ihlau, die der Domaine Wettin und dem Ritter— e. Winkel von mehreren Hausbesitzern der ogenannten Langen Reihe und der Lemnitz— Mark zu leistenden Hand-Diensttage, so wie nicht minder auch die von dem Befttzer des Beßlerschen Anspanngutes zu Döblitz jähr— lich zu leistenden zwei zweispännigen Pflug⸗ tage und endlich die einen Minuswerth habenden Zehutschnitter⸗Dienste der Kabler der Langen Reihe zu Wettin, und

622 7) die aus dem Wettiner Amtsbezirke and den zum Rittergute Winkel gehörigen Dörfern aufkommenden Natural-⸗Getraidezinsen in: 180 Scheffel 115 Metzen Weizen, 116 * inn * Roggen, 39 134 ; Gerste und ö 3 ; Hafer

bestehend. .

Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Mi ein⸗ schließlich eines ritlels in Golde, und zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 40,090 Rthlrn. erforderlich.“

Zur Licitation haben wir einen Termin auf den 15. Dezember d. J., Vorm. 10 Uhr, vor dem Departements-Rath, Regierungs- Rath von Rode, in dem Sessionszimmer der unterzeich—= neten Regierungs- Abtheilung anberaumt und laden die Pachtliebhaber mit dem Bemerken zu demselben ein, daß sich die selben vor der Licitation über die zur Uebernahme der Pachtung nöthigen Eigen— schaften und über den Besitz des nöthigen Ver— mögens genügend auszuweisen haben.

Die Auswahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Königlichen Finanz-Ministerium vo behalten.

Die speziellen, so wie die allgemeinen Ver— pachtungs-Bedingungen und die Regeln der Li— citation, ferner die Karte und Vermessungs - Re— gister und das Gebäude- Inventarium können tagtäglich in unserer Domainen-Registratur wäh⸗ rend der Dienststunden eingesehen werden; auch sind wir auf Verlangen bereit, Abschriften der Licitations- und speziellen Pachtbedingungen ge— gen Eistattung der Kopialien mitzutheilen.

Merseburg, den 11. Oktober 1851.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Ver— waltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Rinne.

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1916 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Berlin, den 6. Oktober 1851.

Das der verehelichten Zimmermeister Phil Johanne Amalie geb. Schulz gehörige, zu Mo belegene, im Hypothekenbuche des Königlichen Kreisgerichts zu Berlin von den Umgebungen Berlins im Niederbarnimschen Kreise Vol. X. Nr. 626 pag. 386 verzeichnete Grundstück, ab— geschätzt auf 5361 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hopothekenschein in dem dritten Büreau einzusehenden Taxe, so ll am 17. Mai 1852, Vormittags 11 Uhr an ordentlicher Gerichts stelle, Zimmerstraße Ni subhastirt werden.

389 Nothwendiger Verkauf. Das hierselbst in der Schwangasse Nr. 6. des Hypothekenbuchs und Nr. 459 460 rer S Anlage belegene Grnndstück, das früher dem Zim mermeister Benjamin Richan und dessen Ehefrau Laura Pauline, geb. Gottschalk, gehört hat, und dessen Besitztitel gegenwärtig auf den Namen Peter und Adelgunde ÄAibrechtschen Eheleute richtigt ist, soll Schulden halber im Wege noithwendigen Subhastation in dem auf hon , dezember 1851 an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine verkauft werden. Das Grundstuck ist auf 7905 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt, und kann die Taxe mit dem neusten Hypothekenscheine im Sten Bureau eingesehen werden.

Danzig, den 29. Mai 1851.

er vis

Der

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Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.

1825 196

Nachdem über das Vermögen des Kauf— manns C. F. Eichhorn zu Freienwalde a. d. O. durch die Verfügung vom 2. August er. der Kon— kurs eröffnet worden ist, haben wir zur Anmel— dung und zum Nachweise der Forderungen der Gläubiger, so wie zur Erklärung über die Bei⸗ behaltung des der Masse bestellten Interims— Kurators und Kontradiktors, Justiz⸗Raths Hank witz hier, einen Termin auf

den 27. Januar 1852, Vormittags 891, vor dem Herrn Kreisrichter Ernst im hiesigen Kreis-Gerichtsgebäude anberaumt, zu welchem alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche zu haben glauben, unter der Verwarnung vor⸗ geladen werden, daß sie bei ihrem Ausbleiben mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein ewi⸗ ßes Siillschweigen auferlegt werden wird. Die dem Aufenthalte nach nicht bekannten Gläubiger, Kaufleute Reinhardt und Seif⸗— fart, früher zu Berlin, werden hierdurch gleich— falls vorgeladen. . Denen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt werden die hiesigen Rechtsanwalte Die tert' Dörrstock und Cremer, so wie der Justiz⸗ Rath Cassel zu Neustadt-Eberswalde, als Mandatarien in Vorschlag gebracht. iezen, den 23. September 1851. Königliches Kreis-Gericht. Erste Abtheilung.

lot! Bekanni ma hung

. Vom 17ten d. M: ab sollen, täglich von 40 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags folgende uns verpfändete, bereits verfallene Weine und Waaren, zunächst:

, in Nr. 61 Altstadt, Baderstraße:

circa 2400 ganze und 900 halbe Bouteill. 47r und 148r Medoc divers. Qualität, 7 Oxhoft 6 Medoc, 1 Oxrhoft 47r Sauternes, 1 Piece Cornas, 5 Oxhoft Medoc,

14 Gebinde Cetter-⸗Weine und 3 Piepen Fagon Madeira; ö dann in Nr. 36 Altstadt, Rosenstraße: Orhoft Franzwein und 1 desgl. kant, Oxhoft süße Piccardan, 5 Kuffen Ungar— wein,

Eimer und Nheinweinstück Ungarwein,

240 Bouteill. wirkliche Champagner in 2 Kisten,

1 Faß fein Bleiweiß, 2 Kisten Cremser-⸗Weiß und 4 Faß Cichorien 30löthig;

, zuletzt in Nr. 92 93 Altstadt, Butterstr.:

26 Mille Cigarren Cmeist importirte) und

5 Rollen Varinas,

in öffentlicher Versteigerung gegen gleich baare Zahlung verkauft werben. Die Ausbietung ge— schieht in Partieen à 50 —– 100 Flaschen, bezieh— lich gebinde⸗ und tausendweise. .

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Thorn, den 4. November 1851. Königliche Bank-Kommandite.

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für rheinischen Bergbau Und Hüttenbetrieb.

Die Herren Actionaire dieser Gesellschaft wer— den hiermit zu der am 1. Dezember 1851, Mit tags, zu Paris in dem Korrespondenz-⸗Bürcau der Gesellschaft, No. 48 bis Rue Basse du Rem part, stattfindenden außerordentlichen Ge neral⸗Versammlung eingeladen.

Köln, den 1. November 1851.

Charles Detillie ux & Co.

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9451

Verkauf eines Naturalien⸗-Kabinets.

Gegen sofortige Baarzahlung im 14⸗Thaler— fuße findet

den 3, Dezember d. J.,

Vormittags 11 Uhr, der öffentliche Verkauf eines Naturalien⸗-Kabinets, bestehend aus einer Samm lung von Vögeln und einigen Säugethieren, zu sammen über 800 Stück, worunter sich viele sehr schöne und seltene Exemplare befinden; 2) einer aufs Beste geordneten und gut konservirten Schmetterlings-Sammlung von 4420 Stück; 3) einer dergleichen von eirca 4000 Stück und 4) einer Käfer⸗Sammlung, mit den dazu gehörigen Schränken und Regalen im Hause des Kauf⸗ manns weil. Herrn Hamann allhier dergestalt statt, daß jede Sammlung einzeln ausgeboten wird.

Döbeln, den 1. November 185.

Adv. Schulze.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbucht ruckerei.

Abonnement beträgt. 20 gr. für K Jahr

auen Theilen der Monarchie ohne

preis- Erhöhung.

nit geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung!)

„geriin 1 Rthlr. ? Sgr. 6 Pf in der ganzen Monarchie: Rthlr. 175 gr

Alle Post - Anstalten des An ur d Auslandes nehmen Ssestellung auf den Königl. preuß. Staats- Anzeiger an, für Serlin die

Expediti anen: n- Straße nen. * und ad aws ⸗- Straße Nr. 1.

eiger.

*

Berlin, Sonntag den 9. November

1851.

Ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Landrath Freiherrn von Schlotheim zu Stettin den

Rothen Adler-Orden vierter Klasse, und dem evangelischen Schul⸗

l

chrer Rausch zu Ernsderf, Kreis Reichenbach, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den bisherigen Kammergerichts-Rath von Bülow zum Wurklichen Legations- und vortragenden Rath bei dem Ministe rium der auswärtigen Angelegenheiten; so wie

Den Landgerichts-Assessor Feldmann zu Koblenz zum Staats prokurator bei dem Landgericht in Trier; und

Den bisherigen kommissarischen Büreau-Vorsteher der Ober⸗

Direction in Trier, Ober-Post-Secretair Attendorn, zum

KRriegs⸗Ministerium.

Allerhöchsten Kabinets⸗⸗Ordre

e dn n, : 851 betreffend die Veränderung

iform des Garde ⸗Reserve⸗Insfanteri e⸗- Megi⸗ und der beiden Garde-Ulanen-Re gimenter.

Ordre vom 2ten d. M. bestimme Ich

Uniform des Garde Reserve⸗Infanterie⸗

7 J

Mo . 557 Mit X ezug aus Meine

rdurch über die künftige

; ) -. 1 ! ö? 2 * Soc * Regiments und der beiden Garde-Ulanen-Regimenter Folgendes:

f vas Garde-Reserve⸗-Infanterie⸗Regiment erhält an den vorn mit rothem Vorstoß zu versehenden Waffenröcken rothe Kragen mit weißen, für die Offiziere goldenen Litzen, brandenburgische

Aufschläge wie bisher, jedoch mit dunkelblauen Patten, durch

gängig gelbe Achselklappen, an den Helmen Adler wie bisher,

6 47 . , . ä For 819 8 jedoch mit dem Garde⸗Stern, Of sizien⸗ Schabracken wie das

beiden Garde ⸗-Ulanen Regimer

2te Garde-Regiment zu Fuß. . ĩ

„he Abzeichen, das 1ste Regiment m

the Abzeichen, das 1Iste ? 9

*

ter erhalten durchgängig l nit weißen Knöpfen und tzen, weißen Epauletts ohne Stern und weißen Czapkas, das

Regiment mit gelben Knöpfen und Litzen, rothen Ezau⸗

ohne Stern und rothen Ezapkas; an den Czapkas, über⸗ einstimmend mit den Knöpfen, den weißen, resp. gelben Garde⸗ rler mit Garde- Stern, beide in passender Größe nach einer noch vorzulegenden Probe; Offizier-Schabracken mit dem arde-Stern statt des bisherigen Garde-Landwehr-Sterns. Es ist zugleich Mein Wille, daß der Uebergang von der bisherigen Uniformirung der genannten Regimenter zu der vorstehend bestimm ken nur allmälig ausgeführt werde, nicht unbenutzt bleiben; wonach Ich

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Weitere überlasse

Bellevue, den

(gez.) Friedrich Wilhelm.

(gegengez. ) von Stockhausen.

das Kriegs-Ministerium. Al Ordre wird hierdurch 29. Oktober 1851. Kriegs -Ministerium. Militair⸗-Oekonomie⸗Departement. Gueinzius. Briesen.

welcher jugendliche Arbeiter, denen die vom 9. März bestimmte Schulbildung fehlt, nut ö an ü

damit die vorhandenen Stücke dem Kriegs ⸗Ministerium das

Verfügung vom 24. Oktober 1851 betreffend die Aushändigung der an Ober-Feuerwerker adressirten Briefe, Gelder und Pakete.

Die beifolgende von dem Königlichen General Post-Amt (a.)

im Einverstaͤndniß mit dem Kriegs-Ministerium, an die Post-An⸗

stalten erlassene Verfügung, betreffend die Aushändigung der an Ober-Feuerwerker adressirten Briefe, Gelder und Pakete, wird hiermit bekannt gemacht. Berlin, den 24. Oktober 1851. Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗-Departement.

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von Wangenheim. von Schü z.

4. Verfügung des Amts vom 21. Okto— 1851 in dieser Angelegenheit (s. Königlich Preußischen zeiger Nr. 106).

Ministerium der Medizinal⸗Angelegenheiten. Cet G O . 6 9 8 / . ? . F nach im Regulativ

in Fabriken beschäftigt werden d ürf en, wenn in den

selben zur Ergänzung der mangelhaften Schulbildung

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geeignete Schulen bestehen.

schäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken l. ö März 1839 bestimmt, daß Kinder, welche das neunte Lebensjahr zwar überschrit— ten, aber das sechszehnte Jahr noch nicht vollendet haben, zu einer regelmäßigen Beschäftigung in einer Fabrik oder bei Verg-— Hütten und Pochwerken ni angenommen werden dürfen, wenn sie nicht einen dreijährigen regelmäßigen Schul⸗

Der 8. 2 des Allerhöchst bestätigten Negulatips über die Be⸗ 9 d

unterricht genossen haben oder durch ein Zeugniß des

sie die Muttersprache geläufig lesen können und einen Anfang im Schreiben gemacht haben. Eine Ausnahme hiervon ist nur da gestattet, wo die Fabrikherren durch Errichtung und Unterhaltung von Fabrikschulen den Unter⸗ richt der jungen Arbeiter sichern. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß diese Vorschriften nicht überall streng befolgt werden, ins kemösters darüber hinweggesehen wird, daß in Stelle der im Sinne des §.2 des gedachten Regulativs einzurichtenden Fabriksch u len andere ungenügende Einrichtungen für den Unterricht der in den Fabriken beschäftigten Kinder getroffen werden, welche den regelmäßigen Schulbefuch nicht zu ersetzen, sondern nur bei, der Voraussetzung, daß ein solcher vorher stattgefunden habe, die Lücken in den erwor⸗ benen Kenntnissen in einzelnen Zweigen des Unterrichts, auszufüllen geeignet sind und daher nur deu Namen von Nachhülfesch ulen verdienen. So lobenswerth auch die Fürsorge von Fabrikbesitzern ist für die Fortbildung der in ihren Gewerben beschäftigten Kinder, welche den geseßlichen Anforderungen in Beziehung auf den vor ihrer Aufnahme in die Fahriken zu absolvirenden Unterricht noth⸗ dürftig genügt haben, und so sehr daher auch die Errichtung solcher

Schulvorstandes nachweisen,

Nachhůlfeschulen Beförderung verdient, so können sie doch, auf den Unterricht in einzelnen Lehrgegenständen und in wenigen wöchentlichen Stunden beschränkt, die Ortsschulen oder die an deren Stelle im zweiten Abschnitt des 8. 2 des Regulativs nachgelassenen Fabrikschulen nicht ersetzen und einen Anspruch auf die hier ge⸗ stattete Ausnahme von der im ersten Abschnitte des , vorgeschriebenen Regel nich: begründen. Wenngleich die Beurthei⸗

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