19544 Bek ann t machung.
Der Uhrmacher Kar! Heinsberg aus Ber⸗ nau, welcher nicht näher bezeichnet und signalisirt werden kann, ist rechtskräftig von uns wegen unbefugten Hausirhandels mit Uhren zu 19 Tha⸗ ler Geldbuße event. 14tägigem Gefängniß ver⸗ urtheilt und sein gegenwärtiger Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. Heinsberg Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.
Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair= Behörden ergebenst ersucht, den 2. Heinsberg, wo er sich betreffen läßt, anzuhalten und, falls er die Zahlung der Geldstrafe nicht leisten oder nachweisen sollte, zur Vollstreckung der Gefäng⸗ nißstrafe an das nächste Gericht abzuliefern und uns davon Nachricht zu geben.
Alt-Landsberg, den 3. November 1851. Königl. Kreisgerichts⸗-Kommission.
953 Ediktalcitation.
Nachdem auf Grund der Anklageschrift des Staatsanwaltes und des Beschlusses des unter⸗ zeichneten Gerichts die Untersuchung wegen wis— sentlichen Meineides gegen den Lehrer Levy Caro aus Margonin eröffnet worden, haben wir zur mündlichen Verhandlung einen Termin auf den 21. Juni, Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale anberaumt.
Der Lehrer Levy Caro wird hierzu mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Ver⸗ theidigung dienenden Beweismittel zur Stelle mitzubringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte dergestalt zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der 2c. Levy Caro nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent— scheidung in contumaciam verfahren werden.
Zu dem Termine sind gleichzeitig als Zeugen vorgeladen worden:
1) die Handelsfrau Fränkel,
Brandt,
2) der Tischler Aron Fränkel,
3) dessen Frau Amalie Fränkel,
sämmtlich zu Bromberg;
4) der Arbeitsmann Johann Krause und
5) der Eigenthümer Gottlieb Radtke
aus Drewee. Bromberg, den 13. Oktober 1851.
Königliches Kreis -Gericht. Erste Abtheilung.
Blümche geb.
491] Die dem August Hübner gehörige Even—⸗ mühle bei Machlin mit 144 Morgen 41 Quadrat- Ruthen Areal, Nr. JV. des Höpothekenbuchs, abgeschätzt auf 7107 Rthlr. 21 Sgr. 8 Pf., soll am 28. Januar 1852, Vormittags 14 Uhr,
an Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau III. einzusehen. D. Crone, den 28. Juni 1851.
Königl. Kreis-Gericht.
950) Noth wendiger Verkauf.
Die in hiesiger Stadt belegenen Grundstücke Nr. 56, 57 und 58, welche zusammen liegen und dem Gastwirth Gustav Lange gehören, und von denen Nr. 56 und 57 nebst den dazu gehörenden Montwy⸗Wiesen auf 2496 Thlr. 21 Sgr. abgeschätzt sind und Nr. 58 nebst der Montwy-⸗Wiese einen Werth von S865 Thlrn. 10 Sgr. hat, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 18. Februar 1852. Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalt nach unbekannte Gläubi— . Friederike Wilhelmine Elisabeth
anski wird hierdurch öffentlich vorgeladen.
Inowraclaw, den 18. Oktober 1851.
Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.
630 955 Ediktal-Citation.
Nachdem die Todes-Erklärung des am 8. April 1788 geborenen und seit 30 Jahren verschollenen Verwalters Martin David Andreas Strube aus Hausneindorf beantragt ist, werden der Letz tere, resp. dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich schriftlich oder persön⸗ lich in dem auf den 1. September 1852, Vorm. 11 Uhr, vor unserem Deputirten, Kreisgerichts-Rath Schmidt, an Gerichtsstelle anstehenden Termine zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der 1c. Strube fur todt erklärt werden wird.
Ferner werden der unbekannte Erbe der am 26. Mai 1851 hierselbst ab intestato verstorbenen unverehelichten Marie Dorothee Christiane Wagner, genannt Rudloff, und dessen Erben oder nächste Verwandte zu dem obigen Termine vorgeladen, um ihre etwaigen Ansprüche an den 1896 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf. betragenden Nachlaß der gedachten Wagner geltend zu machen, unter der Verwar— nung, daß, wenn sich dieselben nicht melden, der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus zugesprochen werden wird.
Quedlinburg, den 27. Oltober 1851.
Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
831 a m a.
Die vor dem Notar Schulz zu Telgte am 13. Juni 1843 von dem Zwirnmacher Theodor Beuse zu Gunsten des Färbers Hermann Steinhoff ausgestellte Schuldoerschreibung nebst Hypothekenschein über einen Kaufgelderrest von 48 Thlr., eingetragen ex decret9 vom 2isten Juni 1843 auf das Haus No. 92 Cat. zu Telgte, ist verloren gegangen.
Es werden daher Alle, welche an die gedachte Post und das Dokument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Inhaber An— sprüche haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem am 10. Januar 1852, Vormittags 11Uhr, vor dem Deputirten Herrn Referendar Neuhaus an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden, ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt, auch das gedachte Dokument für amortisirt erklärt wer— den wird.
Münster, den 18. September 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Aachen-Düsseldorfer Eisen— bahn-Gesellschaft.
Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf di Artikel 10. und 11. des Gesell schafts⸗Statuts (Ges. Samml. de 1846 S. 404, ff.) und dei
9 .
schlossenen Vertrag (Ges. Samml. de 1850 Seite 152. ff) werden die Actionaire der Aachen⸗— Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die Ste Einzahlung mit 10 Prozent oder 20 Thlr. per Actie
— 1 6 am 1. Dezember dieses Jahres nach ihrer Wahl
in Berlin im Comtoir der Königlichen See—
handlung, ;
in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs—
Hauptkasse oder . ; in Aachen bei unserer Hauptkasse zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial⸗Quittungen über die früheren Einzahlun— gen mit einzuliefern.
Die vorgenannten Kassen werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Interims— Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial Quittungen über 60 Prozent ausge— tauscht werden. k
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß nach §. 15 des vorgedachten Vertrages vom
Redaction und Rendantur:
29. September 1849 die Actionaire die Befug—
niß haben, die einzelnen Actlen sofort voll ein—
zuzahlen. Aachen, den 21. Oltober 1851. Königliche Direction
der Aachen-Düsseldorf-⸗Ruhrorter Eisenbahn.
1 anni in u n g.
Am 1. Oktober 1852 wird der Posten des Bürgermeisters, mit dem jedoch die Verwaltung der Polizei⸗Anwaltgeschäfte verbunden sind, am hiesigen Orte vakant. Die zur Verwaltung die— ser Stelle geneigt und befähigt sind, werden auf gefordert, Ihre Gesuche bis zum 15. Dezember d. J. bei dem Vorsteher des Gemeinderaths, Kaufmann Woitkowitz, einzusenden.
Die Stelle ist mit einem Gehalt von 600 Rthlr., freier Wohnung und 4 Achtel Holz dotirt.
Insterburg, den 4. November 1851. Der Gemeinderath.
1931 .
Zwei Herrschaften in Schlesien, im Werthe von 70,000 Rthlrn. und 350,000 Rthlrn., sind zu verkaufen. Nur zahlungsfähige Selbstkäufer erhalten Nachricht durch
den Königlichen Justiz'Rath Krause in Breslau,
Friedrichsstr. Nr. 8.
951 ö
Der von Camenz gebürtige Riemermeister Wilhelm Salomo Krah, welcher am 2ten September 1828 das Bürgerrecht zu Rade⸗— burg erlangt und sich allhier niedergelassen hatie, hat sich am 31. Mai 1831 von hier ent- fernt, und es ist seitdem außer, einem in den ersten Tagen des Monats Juni 1831 anhero gelangten, an seine Gattin und einziges Kind gerichteten Schreiben ohne Ort und Datum, nach Versicherung des Abwesenheits-Vormunds über Meister Krah's Leben und Aufenthalt irgend eine Nachricht nicht erlangt worden.
Auf Antrag des bestätigten Abwesenheits vor⸗ mundes, des Herrn Kaufmann Sommer alulhier, werden nun der oben genannte und näher be— zeichnete Riemermeister Wilhelm Salomo Krah, so wie dessen etwaige zur Zeit allhier unbekannte Intestat⸗-Erben, hiermit Gerichts wegen aufge— fordert, sich spätestens
den 15. Dezember 1851 an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden und sich so⸗ weit nöthig zu legitimiren, nach Befinden auch mit dem bestellten Abwesenheitsvormunde oder der einzigen allhier bekannten Erbin des Abwe— senden ihrer Ansprüche halber rechtlich zu ver— fahren und spätestens
den 30. Dezember 1851, welcher zur Akten-Inrotulation anberaumt wor— den ist, zu beschließen, unter der Verwarnung, daß der abwesende Meister Krah sonst für todt erklärt, sein Vermögen seinen Erben zugeschlagen und verabfolgt, die etwaigen unbekannten In— testaterben desselben aber von der Erbschaft aus— geschlossen und ihrer Ansprüche, so wie der Wie— dereinsetzung in den vorigen Stand, verlustig werden erachtet werden, immaßen wir zur Be kanntmachung eines Präklusiv-Erkenntnisses zugleich
den JG. Jann gr 1853
terminlich anberaumt haben, wozu Alle, die es angeht, unter der Verwarnung, daß dasselbe bei ihrem Ausbleiben für bekannt gemacht erachtet werden würde, hiermit vorgeladen werden.
nebrigens haben Auswärtige zur Annahme künftiger Ausfertigungen Bevollmächtigte an hie⸗ sigem Orte zu bestellen.
Radeburg, den 4. Juli 1851.
Fürstl. reuß⸗plauische Gerichte allda. Hähnel, Gerichts-Direktor.
Schwieger.
Berlin, Truck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchtruckerei.
Nas n allen Theilen der Monarchie ohne
Abonnement beträgt.
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Kit Seiblatt (Hreuß. Adler - Zeitung) 6. gerlin 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,
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2D
i scher
Alle poft-Anstallen des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats Anzeiger an, für gerlin die Expediti o nen: gehren - straße nr. s7. und Schado ws Straße Ur. 4.
. ——— M
2
eiger.
Berlin, Dienstag den 11. November
1851.
28
Se. M ajestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seconde-Lieutenant von Kaisenbenrg des Tien Infan— terie⸗ Regiments die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;
Den Staats-Minister a. D. von Bodelschwingh-Vel⸗ mede, unter Belassung seines bisherigen Ranges und Titels, zum Präsidenten der Regierung in Arnsberg zu ernennen;
Dem Ober-Prästventen a. D. Bötticher die Verwaltung des erledigten Präsidiums der Regierung zu Frankfurt a. On, unter Belasfung seines bisherigen Ranges und Titels, zu übertragen;
Dem praktischen Arzt Dr. Huguenel in Treuenbriezen den Charakter eines Sanitäts-Raths beizulegen; so wie Stanislaus in Cincinnati und J. W.
zu Konsuln in genannten Städten zu
Die Kaufleute L. Jockusch in Galveston, ernennen.
Ministerium der geistlichen, üUnterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten
28034.
51302.
656328.
. 2 . = J 6 . 9 1152*1 Y No y Fe Der Kreis-Thierarzt Giese zu Neustadt, Regitrungs⸗Bezirks
Posen, ist in gleicher Eigenschaft in den kreis hierärztlichen Bezirk
3 57 ö 6 ⸗. . 235 * * 5 9yso * ö 277 Belgard-Neusteltin, Regierungs-Bezirks Köslin, versetzt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 104ter
— 3 ö — ——
75. 2609. 5308. 8159. 15628. 17677. 27336. 27464. 36221. 40201. 49530. 51002. 61511. 64077. 73319. 75010.
auf Nr. 14989. 25339. 25590. 35348. 365798. 44719. 46649. 48153. 53633. 53934. 54770. 656473. 66637. 67432. 71200. 73072. 75495. 75674. 76469. und 78739. Berlin, den 10. November 1851. Königliche General-Lotterie-Direction.
Rthlrn.
zu 200 . 14897.
14470. 23495. 34859.
53 Gewinne 3259 141723. 17716. 2266. 28208. 43488. 52842.
40247.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 10. Division, von Winning, von Posen.
Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schön⸗ burg-Glauchau, nach Gusow.
—
Verordnung vom 31. Oktober 1851 betreffend das Legen von Giften zur Vertilgung der Ratten und Mäuse.
Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß behufs Vertilgung
der im laufenden Herbste so ungemein zahlreichen Feldmäuse
Königl. Klassen-Lotterie fiel ein Hauptgewinn von 30000 Rthlr.
auf Nr. 8910 7 Gewinne zu 39433. 39690. Burg, nach Breslau
Hertz; 27050.
Königsberg in Preußen bei 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 5727. 41054. 43280. und 76929. in
bei Scheche, Köln 2mal bei
nach
24 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 921. 1073. 3350. 5804. 10090. 10683. 11614. 13317. 16059. 23262. 265269.
42996. 43989. 50009. 56279. 56579. 60194. 76067. 78276. 78390 und 79843 in Berlin 21 vin, 2mal bei Burg, bei Dettmann, bei Krafft, dorff, 2mal bei Moser und 2mal bei Seeger, ; . lau! bei Scheche und Zmal bei Schreiber, Eöln bei Reimbold, Düsseldorf 2Bmal bei Spatz, Gumbinnen, bei Sterzel, Halberstadt bei Sußmann, Hamm bei Pielsticker, Königsberg in Pr. bei Sie—
2mal bei
bei Matz⸗
burger, Potsdam bet Hiller und Torgau bei Ulrich; 19 Gewinne zu Bert 1 gin und Maäufe (an Königliche Bediente vom Militair- und Civilstande,
500 Jithlr. auf Rr. I914. 2447. 3592. 4189. 6351, 7904. 8h3h. 14272. 16392. 1753653. 1952758. 20690. 21889. 23140. 23237 25105. 259535. 26624. 27453. 28612. 29929 30025. 31357. 31609. 33466. 35608. 36224. 37875. 37907. 39369.
51366. 51909. 52885. 57184. 57417. 58216.
165335. ö 60194. 60732. 6bbs6. 68236. 60807. 69932. 73209.
59219.
und 5mal bei Seeger, nach Aachen Haast, Breslau 2mal bei Froböß und Hsmal bei Schreiber, Bromberg bei George, Cöln bei, Krauß und 2mal bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll,
3zmal bei Spatz, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt,
Dettmann, bei Moser bei Levy, Bonn bei
Elberfeld bei
Heymer, Elbing bei Silber, Erfurt bei Unger, Glatz bei Braun,
Halle bei Lehmann, Iserlohn bei Hellmann, Jüterbogk bei Appo— nius, Königsberg in Pr. bei Borchardt, Liegnitz bei Schwartz Magdeburg bei Brauns und 2mal bei Roch, Marienwerder bei Bestvater, Nordhausen bei Bach, Ostrowo bei Wehlau, Posen bei Biele⸗ feld, Prenzlau bei Herz, Ratibor 2mal bei Samoje u. nach Siegen b. Hees;
Berlin bei
Reimbold, nach Düsseldorf 2mal bei Spatz und nach Magdeburg bei Büchting; geda ze 8 vor 306, Giftmitteln schreiten will, so erscheint die Benutzung des Phosphor⸗ 31/1060. . 745958. 75281.
Ale⸗
nach Bres⸗
Düsseldorf
enorme Quantitäten von Gift, namentlich auch von Arsenik, aufgewandt worden sind. ; . 2 Die Anwendung des letzteren erscheint für die Herbstfeldweide, für Wild und Hauskhiere, und selbst mittelbar für Menschen, durch⸗ aus nicht gefahrlos. Wir müssen deshalb sehr dagegen warnen. Wenn man einmal zu gedachtem Zwecke zur Anwendung von
Kleisters oder der Krähenaugen (Nux vomica) ungleich weniger gefährlich und doch sehr wirksam.
Uns ist indeß in diesen Verhältnissen ein besonderer Anlaß ge⸗ boten, auf die über den Handel mit Giften bestehenden, in den Amtsblättern von diesem Jahre bekannt gemachten Vor⸗ schriften hinzuweisen, welchen wir noch einige Bestimmungen, die speziell auf den vorgedachten Gegenstand Bezug haben, hinzufügen:
Nur die Apotheker (unter Ausschluß der Droguisten und Materialisten) dürfen Arsenikalien zur Vertilgung der Ratten
Gutsbesitzer, Prediger, ansässige Bürger und Eigenthümer, auch
173651 Landwirthe, wenn sie vom Apotheker gekannt sind) debitiren. 4/591.
Nie varf von ihnen der unvermischte weiße Arsenik, son⸗
2 dern nur die vorgeschriebene dunkelgrüne Mischung zu diesem Zwecke 77741. 8
78406. und 78786. in Berlin bei Alevin, Zmal bei Burg, bei
egeben werden. . ö . ö die konzessionirten Kammer- Jäger dürfen ihre Gift⸗ mittel nur aus der Apotheke entnehmen, — und selbe nie in die Hand des Käufers geben, sondern nur an Ort und Stelle unter eigner Verantwortlichkeit legen. — Dies darf auch von ihnen nur in solchen Formen geschehen, welche sich augenfällig als ungenießbar darstellen. s
Saämmilichen Polizei⸗Behörden unseres Departements 9. en wir auf, die pünktliche Befolgung dieser Vorschriften streng zu über⸗ wachen.
Breslau, den 31. Oktober 1851.
Königliche Regierung.